Rechtsprechung
| OLG Hamm, 20.01.2005 - 15 W 427/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
FGG § 13 a Abs. 1 S. 2; ; FGG § 27; ; FGG § 29; ; BGB § 2069; ; KostO § 30 Abs. 1; ; KostO § 131 Abs. 2
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 2269, 2270
Änderungsvorbehalt im gemeinschaftlichen Ehegattentestament - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Auslegung einer in einem gemeinschaftlichen Testament von Ehegatten enthaltenen Klausel betreffend das Recht des überlebenden Ehegatten, anderweitig zu verfügen.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Auslegung eines gemeinschaftlichen Ehegattentestaments hinsichtlich der Begriffsverwendung "gemeinsame Kinder"; Zulässigkeit eines Änderungsvorbehalts in einem Ehegattentestament
Verfahrensgang
- LG Münster - 5 T 52/03
- LG Münster - 5 T 52/04
- OLG Hamm, 20.01.2005 - 15 W 427/04
Papierfundstellen
- FGPrax 2005, 265
- FamRZ 2005, 2023
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 09.04.1981 - IVa ZB 6/80
Zum Begriff "gesetzliche Erbfolge" in einem Testament
Auszug aus OLG Hamm, 20.01.2005 - 15 W 427/04
Dies gilt auch für notarielle Testamente (vgl. etwa BGH NJW 1981, 1736, 1737; Senat NJW-RR 1993, 1225). - OLG Hamm, 12.06.2001 - 15 W 127/00
Keine ausdrückliche Anwendung der Auslegungsregel des § 2069 BGB (hier: …
Auszug aus OLG Hamm, 20.01.2005 - 15 W 427/04
Solange indessen nicht konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, daß die testierenden Ehegatten den gewählten Begriff in einem anderen Sinn verstanden haben, muß im Hinblick auf die notarielle Belehrung (§ 17 BeurkG) davon ausgegangen werden, daß die Ehegatten entsprechend der allgemeinen Bedeutung der gewählten Begriffe testieren wollten (vgl. Senat FamRZ 2002, 201, 202). - BGH, 18.04.1956 - IV ZB 18/56
Vorbescheid im Erbscheinverfahren - §§ 2353, 2359 BGB, § 19 FGG
Auszug aus OLG Hamm, 20.01.2005 - 15 W 427/04
Der vom Amtsgericht erlassene Vorbescheid ist in der Rechtsprechung als zulässig und rechtsmittelfähig anerkannt (BGHZ 20, 255). - OLG Hamm, 16.03.1993 - 15 W 135/92
Zur Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments mit Wiederverheiratungsklausel
Auszug aus OLG Hamm, 20.01.2005 - 15 W 427/04
Dies gilt auch für notarielle Testamente (vgl. etwa BGH NJW 1981, 1736, 1737; Senat NJW-RR 1993, 1225).
- OLG Hamm, 16.12.2010 - 15 Wx 470/10
Auslegung eines Ehegattentestaments hinsichtlich der Schlusserbeinsetzung der …
Solange indessen nicht konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die testierenden Ehegatten den gewählten Begriff in einem anderen Sinn verstanden haben, muss im Hinblick auf die notarielle Belehrung (§ 17 BeurkG) davon ausgegangen werden, dass die Ehegatten entsprechend der allgemeinen Bedeutung der gewählten Begriffe testieren wollten (vgl. Senat FamRZ 2002 = Rpfleger 2001, 595; FGPrax 2005, 265 = FamRZ 2005, 2023).
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