Rechtsprechung
| BGH, 23.10.2013 - XII ZB 570/12 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Übergang von Kindesunterhaltsansprüchen auf den Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende: Wirksamkeit einer von einem Behördenmitarbeiter unterzeichneten Rechtsbeschwerdeschrift; Grundsätze für die anzustellende Vergleichsberechnung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 70 FamFG, § 114 Abs 3 FamFG, § 7 Abs 3 SGB 2, § 9 Abs 2 SGB 2, § 33 Abs 2 S 3 SGB 2
Übergang von Kindesunterhaltsansprüchen auf den Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende: Wirksamkeit einer von einem Behördenmitarbeiter unterzeichneten Rechtsbeschwerdeschrift; Grundsätze für die anzustellende Vergleichsberechnung - IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Hinweis eines Beschäftigten einer Behörde bei der Unterzeichnung eines Rechtsmittelschriftsatzes durch den Zusatz "im Auftrag" auf das Bestehen eines behördeninternen Weisungsverhältnisses; Einbeziehen von Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft in die i.R.d. Prüfung eines ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Hinweis eines Beschäftigten einer Behörde bei der Unterzeichnung eines Rechtsmittelschriftsatzes durch den Zusatz "im Auftrag" auf das Bestehen eines behördeninternen Weisungsverhältnisses; Einbeziehen von Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft in die i.R.d. Prüfung eines ...
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Das Rechtsmittel der Behörde - und die Unterzeichnung "i.A."
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Unterhaltspflichten, Anspruchsübergang und grundsicherungsrechtliche Vergleichsberechnung
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Versorgung Hilfebedürftiger seiner Bedarfsgemeinschaft kann fiktiven Mangelfall bei an sich leistungsfähigem Kindesunterhaltspflichtigen auslösen
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Vertretung einer Behörde vor Gericht
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Versorgung Hilfebedürftiger seiner Bedarfsgemeinschaft kann fiktiven Mangelfall bei an sich leistungsfähigem Kindesunterhaltspflichtigen auslösen
Verfahrensgang
- AG Mönchengladbach-Rheydt, 22.03.2012 - 19 F 110/11
- OLG Düsseldorf, 05.09.2012 - 5 UF 103/12
- OLG Düsseldorf, 05.11.2012 - 5 UF 103/12
- BGH, 23.10.2013 - XII ZB 570/12
Papierfundstellen
- BGHZ 198, 305
- NJW-RR 2014, 65
- MDR 2013, 1463
- NZS 2014, 185
- FGPrax 2014, 43
- NJ 2014, 213
- FamRZ 2013, 1962
- DÖV 2014, 540
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (12)
- BGH, 19.06.2007 - VI ZB 81/05
Anforderungen an die Unterzeichnung eines bestimmenden Schriftsatzes
Auszug aus BGH, 23.10.2013 - XII ZB 570/12
Allein der Umstand, dass der Beschäftigte einer Behörde bei der Unterzeichnung eines Rechtsmittelschriftsatzes durch den Zusatz "im Auftrag" auf das Bestehen eines behördeninternen Weisungsverhältnisses hinweist, rechtfertigt nicht die Schlussfolgerung, dass der betreffende Bedienstete nur als Erklärungsbote handeln und die erforderliche fachliche und rechtliche Verantwortung für den Inhalt eines von ihm unterzeichneten Schriftsatzes gegenüber dem Gericht nicht übernehmen wolle (Abgrenzung BGH Beschlüsse vom 19. Juni 2007, VI ZB 81/05, FamRZ 2007, 1638 und vom 20. Juni 2012, IV ZB 18/11, NJW-RR 2012, 1269).Für die Unterzeichnung einer Rechtsmittelschrift durch Beschäftigte einer Behörde oder juristischen Person des öffentlichen Rechts gilt damit im familiengerichtlichen Verfahren nicht die von der Rechtsbeschwerdeerwiderung angeführte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Unwirksamkeit der Unterzeichnung einer Rechtsmittelschrift mit dem Zusatz "im Auftrag" im Anwaltsprozess (vgl. dazu BGH Beschlüsse vom 19. Juni 2007 - VI ZB 81/05 - FamRZ 2007, 1638 …und vom 20. Juni 2012 - IV ZB 18/11 - NJW-RR 2012, 1269 Rn. 8 mwN).
- BVerwG, 16.03.1993 - 4 B 253.92
Ersetzung eines Wohnhaus durch einen Neubau in einem unbeplanten Innenbereich - …
Auszug aus BGH, 23.10.2013 - XII ZB 570/12
Denn etwas anderes würde eine mit Sinn und Zweck des § 114 Abs. 3 FamFG nicht zu vereinbarende Beschränkung des behördlichen Selbstvertretungsrechts zur Folge haben, weil sich Behörden oder juristische Personen des öffentlichen Rechts dann nur durch jene zum Richteramt befähigten Beamten und Angestellten vor dem Bundesgerichtshof vertreten lassen könnten, die zudem gesetzliche Vertreter dieser Behörden oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts sind (vgl. bereits BVerwG NVwZ 1994, 266 zu § 67 VwGO).Allein der damit verbundene Hinweis auf das Bestehen eines behördeninternen Weisungsverhältnisses rechtfertigt indessen nicht die Schlussfolgerung, dass die betreffenden Bediensteten nur als Erklärungsbote handeln und die erforderliche fachliche und rechtliche Verantwortung für den Inhalt eines von ihnen unterzeichneten Schriftsatzes gegenüber dem Gericht nicht übernehmen wollen (vgl. BVerwG NVwZ 1994, 266 zu § 67 VwGO;… BSG Beschluss vom 31. März 2005 - B 12 RJ 5/04 B - juris Rn. 5 zu § 71 SGG mwN;… Zöller/Greger ZPO 29. Aufl. § 130 Rn. 14).
- BGH, 20.06.2012 - IV ZB 18/11
Berufungsbegründung: Unterzeichnung der Berufungsbegründungsschrift durch einen …
Auszug aus BGH, 23.10.2013 - XII ZB 570/12
Allein der Umstand, dass der Beschäftigte einer Behörde bei der Unterzeichnung eines Rechtsmittelschriftsatzes durch den Zusatz "im Auftrag" auf das Bestehen eines behördeninternen Weisungsverhältnisses hinweist, rechtfertigt nicht die Schlussfolgerung, dass der betreffende Bedienstete nur als Erklärungsbote handeln und die erforderliche fachliche und rechtliche Verantwortung für den Inhalt eines von ihm unterzeichneten Schriftsatzes gegenüber dem Gericht nicht übernehmen wolle (Abgrenzung BGH Beschlüsse vom 19. Juni 2007, VI ZB 81/05, FamRZ 2007, 1638 und vom 20. Juni 2012, IV ZB 18/11, NJW-RR 2012, 1269).Für die Unterzeichnung einer Rechtsmittelschrift durch Beschäftigte einer Behörde oder juristischen Person des öffentlichen Rechts gilt damit im familiengerichtlichen Verfahren nicht die von der Rechtsbeschwerdeerwiderung angeführte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Unwirksamkeit der Unterzeichnung einer Rechtsmittelschrift mit dem Zusatz "im Auftrag" im Anwaltsprozess (vgl. dazu BGH Beschlüsse vom 19. Juni 2007 - VI ZB 81/05 - FamRZ 2007, 1638 und vom 20. Juni 2012 - IV ZB 18/11 - NJW-RR 2012, 1269 Rn. 8 mwN).
- BGH, 10.07.1996 - XII ZR 121/95
Herabsetzung des Unterhaltsanspruchs bei Bedürftigkeit der neuen Familie
Auszug aus BGH, 23.10.2013 - XII ZB 570/12
Rn. 20 cc) Etwas anderes lässt sich auch nicht aus der Senatsentscheidung vom 10. Juli 1996 herleiten (Senatsurteil vom 10. Juli 1996 - XII ZR 121/95 - FamRZ 1996, 1272 ff.).Daher könne mit der Begründung, dass die Angehörigen der neuen Familie des Unterhaltspflichtigen wegen eines an den (unterhaltsrechtlich gleichrangigen) geschiedenen Ehegatten zu zahlenden Unterhalts auf ergänzende Sozialhilfe angewiesen sein würden, keine - über die gleichmäßige Kürzung des Unterhalts im Rahmen der Mangelverteilung hinausgehende - Herabsetzung des Unterhalts nach § 1579 Nr. 7 BGB gerechtfertigt werden (Senatsurteil vom 10. Juli 1996 - XII ZR 121/95 - FamRZ 1996, 1272, 1273).
- BSG, 13.11.2008 - B 14 AS 2/08 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - Berücksichtigung des …
Auszug aus BGH, 23.10.2013 - XII ZB 570/12
Solcherart unterschiedliche Maßstäbe gelten auch und insbesondere, soweit der Unterhaltspflichtige nach § 9 Abs. 2 Satz 1 und 2 SGB II sein Einkommen und sein Vermögen dafür einzusetzen hat, den sozialrechtlichen Bedarf aller mit ihm in Bedarfsgemeinschaft zusammenlebenden Personen zu decken, und zwar allein kraft öffentlichen Rechts und ohne jede Anknüpfung an bürgerlich-rechtliche Unterhaltspflichten (vgl. dazu BSG FamRZ 2009, 1057 Rn. 35;… BSG SozR 4-4200 § 7 Nr. 23 Rn. 16). - BGH, 27.09.2000 - XII ZR 174/98
Umfang des Übergangs von Unterhaltsansprüchen auf den Träger der Sozialhilfe
Auszug aus BGH, 23.10.2013 - XII ZB 570/12
So ist beispielsweise allgemein anerkannt, dass in die grundsicherungsrechtliche Vergleichsberechnung nach dem SGB II nur reale Einkünfte einzustellen sind, nicht aber fiktive Einkünfte, die dem Unterhaltspflichtigen bei Verletzung seiner Erwerbsobliegenheit unterhaltsrechtlich zugerechnet werden können (OLG Brandenburg FamRZ 2011, 1826 [Ls.];… Wendl/Klinkhammer Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 8. Aufl. § 8 Rn. 249;… Link in Eicher SGB II 3. Aufl. § 33 Rn. 52;… Cantzler in Löns/Herold-Tews SGB II 3. Aufl. § 33 Rn. 28;… Grote-Seifert in jurisPK-SGB II 3. Aufl. § 33 Rn. 69; vgl. bereits Senatsurteile vom 11. März 1998 - XII ZR 190/96 - FamRZ 1998, 818, 819 und vom 27. September 2000 - XII ZR 174/98 - FamRZ 2001, 619, 620 zu § 91 Abs. 2 Satz 1 BSHG). - BGH, 11.03.1998 - XII ZR 190/96
Übergang eines Unterhaltsanspruchs auf den Träger der Sozialhilfe
Auszug aus BGH, 23.10.2013 - XII ZB 570/12
So ist beispielsweise allgemein anerkannt, dass in die grundsicherungsrechtliche Vergleichsberechnung nach dem SGB II nur reale Einkünfte einzustellen sind, nicht aber fiktive Einkünfte, die dem Unterhaltspflichtigen bei Verletzung seiner Erwerbsobliegenheit unterhaltsrechtlich zugerechnet werden können (OLG Brandenburg FamRZ 2011, 1826 [Ls.];… Wendl/Klinkhammer Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 8. Aufl. § 8 Rn. 249;… Link in Eicher SGB II 3. Aufl. § 33 Rn. 52;… Cantzler in Löns/Herold-Tews SGB II 3. Aufl. § 33 Rn. 28;… Grote-Seifert in jurisPK-SGB II 3. Aufl. § 33 Rn. 69; vgl. bereits Senatsurteile vom 11. März 1998 - XII ZR 190/96 - FamRZ 1998, 818, 819 und vom 27. September 2000 - XII ZR 174/98 - FamRZ 2001, 619, 620 zu § 91 Abs. 2 Satz 1 BSHG). - BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R
Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum - …
Auszug aus BGH, 23.10.2013 - XII ZB 570/12
Ist der Unterhaltspflichtige individuell nicht hilfebedürftig, weil sein Einkommen den eigenen sozialrechtlichen Bedarf vollständig abdeckt, fingiert § 9 Abs. 2 Satz 3 SGB II somit seine Hilfebedürftigkeit (vgl. dazu BSG FamRZ 2007, 724 Rn. 15), wenn sein Einkommen nicht ausreicht, um den Bedarf der anderen Mitglieder seiner Bedarfsgemeinschaft zu decken. - BVerwG, 26.11.1998 - 5 C 37.97
Sozialhilfe, keine Einsatzgemeinschaft zwischen in,Haushaltsgemeinschaft lebenden …
Auszug aus BGH, 23.10.2013 - XII ZB 570/12
Ihr liegt in verfassungsrechtlicher Hinsicht der Gedanke zugrunde, dass der Unterhaltspflichtige im Hinblick auf Achtung und Schutz seiner Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) und das Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG) durch den Rückgriff des Staates auf die Unterhaltsforderung des Leistungsempfängers nicht selbst zum Empfänger staatlicher Leistungen werden soll (vgl. auch Senatsurteil BGHZ 111, 194, 198 = FamRZ 1990, 849, 850; BSG FamRZ 1985, 379, 380; BVerwG FamRZ 1999, 780, 781). - BVerwG, 30.04.1992 - 5 C 29.88
Sozialhilfe - Minderjährige - Rückforderung
Auszug aus BGH, 23.10.2013 - XII ZB 570/12
Daher kann nach dem SGB XII derjenige, dessen Einkommen und Vermögen zur Deckung seines individuellen Bedarfs ausreicht, niemals selbst sozialhilfebedürftig werden, und zwar auch dann nicht, wenn mit seinem Einkommen der zusätzliche Bedarf der weiteren Mitglieder seiner Einstandsgemeinschaft nicht gedeckt wird (…Grube in Grube/Wahrendorf SGB XII 4. Aufl. § 27 Rn. 6;… Coseriu in jurisPK-SGB XII § 27 SGB XII idF 24. März 2011 Rn. 28; vgl. auch BVerwG NZS 1992, 156 f. zum BSHG). - BGH, 02.05.1990 - XII ZR 72/89
Sozialhilfebedürftigkeit als Folge der Unterhaltspflicht
- BSG, 31.03.2005 - B 12 RJ 5/04 B
Vertretung juristischer Person im sozialgerichtlichen Verfahren
- BGH, 18.03.2020 - XII ZB 213/19
Vertretungsrecht des Obhutselternteils hinsichtlich Rückübertragungsvereinbarung …
Dafür ist allein eine sozialrechtliche Betrachtungsweise maßgeblich, die von unterhaltsrechtlichen Maßstäben durchaus abweichen kann (Senatsbeschluss BGHZ 198, 305 = FamRZ 2013, 1962 Rn. 23 mwN).Die auf die Sozialleistungsträger übergegangenen Ansprüche sind dementsprechend auf den nach dem tatsächlich erzielten Einkommen berechneten Unterhalt begrenzt (…Senatsbeschluss vom 29. Januar 2020 - XII ZB 580/18 - juris Rn. 30 mwN; s. auch Senatsbeschluss BGHZ 198, 305 = FamRZ 2013, 1962 Rn. 23 mwN;… vgl. auch Wendl/Dose/Klinkhammer Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 10. Aufl. § 8 Rn. 98 ff.).
- BGH, 29.01.2020 - XII ZB 580/18
Abänderung eines Unterhaltsvergleichs bei konkurrierenden gleichrangigen …
Abgesehen von der hier zu prüfenden sachlichen Kongruenz von Sozialleistung und Unterhalt und der Begrenzung des Anspruchsübergangs auf die von dem Jobcenter für J. erbrachten Sozialleistungen kommen im Rahmen der nach § 33 Abs. 2 Satz 3 SGB II erforderlichen sozialrechtlichen Vergleichsberechnung bei der Ermittlung des Anspruchsübergangs nur tatsächlich erzielte Einkünfte des Unterhaltspflichtigen in Betracht, während die Berücksichtigung eines fiktiven Einkommens nach sozialrechtlichen Grundsätzen grundsätzlich ausscheidet (vgl. Senatsbeschluss BGHZ 198, 305 = FamRZ 2013, 1962 Rn. 23 mwN;… Wendl/Dose/Klinkhammer Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 10. Aufl. § 8 Rn. 248 mwN auch zur Gesetzesformulierung). - BGH, 08.05.2019 - XII ZB 560/16
Anspruch des Jobcenters auf Erteilung einer vollstreckbaren Teilausfertigung für …
Ihr liegt in verfassungsrechtlicher Hinsicht der Gedanke zugrunde, dass der Unterhaltspflichtige im Hinblick auf Achtung und Schutz seiner Menschenwürde und das Sozialstaatsprinzip durch den Rückgriff des Staates auf die Unterhaltsforderung des Leistungsempfängers nicht selbst zum Empfänger staatlicher Leistungen werden soll (vgl. Senatsbeschluss BGHZ 198, 305 = FamRZ 2013, 1962 Rn. 12 mwN).Aus diesem Grund müssen bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende - anders als bei der Sozialhilfe - in die öffentlich-rechtliche Vergleichsberechnung unabhängig vom Bestehen oder vom Rang bürgerlich-rechtlicher Unterhaltspflichten auch die Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft einbezogen werden, in der die unterhaltspflichtige Person lebt (Senatsbeschluss BGHZ 198, 305 = FamRZ 2013, 1962 Rn. 13 ff.).
- OLG Dresden, 08.11.2016 - 20 WF 683/16 Hier liegt in verfassungsrechtlicher Hinsicht der Gedanke zugrunde, dass der Unterhaltspflichtige im Hinblick auf Achtung und Schutz seiner Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) und das Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG) durch den Rückgriff des Staates auf die Unterhaltsforderung des Leistungsempfängers nicht selbst zum Empfänger staatlicher Leistungen werden soll (BGH, Beschluss vom 23.10.2013, XII ZB 570/12, juris, Rdn. 12).
Dies gilt um so mehr, als nicht lediglich auf das Einkommen und die Vermögensverhältnisse des Unterhaltsverpflichteten abzustellen ist, sondern auf die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft, in der er lebt (BGH, Beschluss vom 23.10.2013, XII ZB 570/12, juris, Rdn. 15 ff.).
- LSG Bayern, 22.04.2015 - L 8 AS 223/14
Auskunft nach § 60 SGB II, von Unterhaltspflicht1. Träger der Grundsicherung …
Abhängig vom Einkommen und Vermögen des Klägers ist eine Unterhaltsverpflichtung nicht gegeben, wenn dieser nicht in der Lage wäre, sich selbst zu unterhalten (vgl. Urteil des BGH vom 23.10.2013, Az.: XII ZB 570/12 zur sog. grundsicherungsrechtlichen Vergleichsberechnung). - OLG Hamm, 08.06.2021 - 13 UF 76/20
Abänderungsverfahren für Kindesunterhalt; Abänderung einer einseitig errichteten …
Zur Berechnung der wegen Nichtzahlung des Unterhalts geleisteten Aufwendungen des Trägers ist die Bedarfsgemeinschaft so zu stellen, als ob die Zahlungen geleistet worden wären (BGH, Beschluss vom 23.10.2013 - XII ZB 570/12 - NZS 2014, 185;… Wendl/Dose/Klinkhammer, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 10 Aufl. 2019, § 8 Rn. 239).. - OLG Koblenz, 15.10.2014 - 13 UF 364/14
Unterhaltsvorschuss: Übergang eines Unterhaltsanspruchs auf den vorleistenden …
Rn. 30 aa) In der Sache zutreffend hat das Familiengericht die von den Antragstellern im hier maßgeblichen Zeitraum bezogenen Leistungen nach SGB II allerdings als bedarfsdeckend angesehen (vgl. KoL Ziff. 2.2. und BGH FamRZ 2013, 1962), soweit nicht ersichtlich ist, dass der sozialhilferechtliche Bedarf des Antragsgegners durch ein etwaiges tatsächliches Eigeneinkommen gedeckt ist.Denn sie würde dann jedenfalls der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH FamRZ 2013, 1962) widersprechen.
- OLG Brandenburg, 08.11.2018 - 10 UF 114/16
Höhe des Unterhaltsanspruchs nach Erteilung einer Auskunft durch den …
Erst wenn der Gesamtbedarf gedeckt ist und noch weiteres nach §§ 11, 12 SGB II zu berücksichtigendes Einkommen und Vermögen verbleibt, kann der Unterhaltsanspruch des Gläubigers auf die Träger der Grundsicherung übergehen (BGH, Beschluss vom 23.10.2013 - XII ZB 570/12, BeckRS 2013, 19231, Rn. 15 ff.;… Wendl/Klinkhammer, a.a.O., § 8 Rn. 250). - OLG Hamm, 21.07.2022 - 2 UF 88/21
Zahlung von Kindesunterhalt; Unzulässigkeit der Berufung auf eine Ausfallhaftung …
Der Antragsgegner hat für den bei ihm lebenden Sohn B Leistungen nach dem SGB II erhalten, die - jedenfalls für die Vergangenheit - nicht zurückgezahlt werden müssen, weil die Möglichkeit der Erzielung fiktiver Einkünfte durch die unterhaltsverpflichteten Eltern keinen Einfluss auf die Höhe der zu gewährenden Sozialhilfeleistungen hat und auch nicht zu einem Anspruchsübergang auf den Sozialhilfeträger gem. § 33 Abs. 2 SGB II führt (vgl. BGH, Beschluss v. 23.10.2013 - XII ZB 570/12 - juris, Rn. 23;… Söhngen in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB 11, 5. Aufl., § 33 Rn. 73 m. w. N.). - VG Neustadt, 10.12.2021 - 5 K 392/21
Rücknahme eines Bauvorbescheides
Mit diesem Zusatz kennzeichnen die Bediensteten einer Behörde oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, dass sie im behördeninternen Auftrag und damit in amtlicher Eigenschaft handeln (BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2013 - XII ZB 570/12 -, FGPrax 2014, 43). - OLG Brandenburg, 20.12.2018 - 9 UF 126/16
- LG Lübeck, 06.07.2021 - 7 T 309/21
Unterbringung in Schleswig-Holstein: Unterschrift des Unterbringungsantrags bei …
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Rechtsprechung
| BGH, 30.10.2013 - V ZB 9/13 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
FamFG § 11
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Beschwerde in einer Abschiebungshaftsache: Wirksamkeit einer in deutscher Sprache abgefassten Vollmacht des ausländischen Betroffenen für seine Verfahrensbevollmächtigten
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 11 FamFG, § 89 Abs 2 ZPO, § 119 BGB
Beschwerde in einer Abschiebungshaftsache: Wirksamkeit einer in deutscher Sprache abgefassten Vollmacht des ausländischen Betroffenen für seine Verfahrensbevollmächtigten - IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wirksamkeit einer nicht in der Muttersprache des Betroffenen angefertigten Vollmacht im Zusammenhang mit einem Verfahren über eine Abschiebungshaft
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
FamFG § 11
Deutsche Sprache, Vollmacht, Prozessvollmacht, Bevollmächtigung, Anfechtung, Übersetzung, Wirksamkeit, Anfechtbarkeit - ra.de
- rechtsportal.de
FamFG § 11
Wirksamkeit einer nicht in der Muttersprache des Betroffenen angefertigten Vollmacht im Zusammenhang mit einem Verfahren über eine Abschiebungshaft - datenbank.nwb.de
- ibr-online
Verfahrensvollmacht nicht in Muttersprache übersetzt: Folgen?
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Sprachprobleme bei der Verfahrensvollmacht
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Vollmacht für Verfahrensbevollmächtigten ist auch ohne Übersetzung in Sprache des Betroffenen wirksam
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Vollmacht für Verfahrensbevollmächtigten ist auch ohne Übersetzung in Sprache des Betroffenen wirksam
- taz.de (Pressebericht, 06.12.2013)
Rechtswidrige Abschiebehaft // Anwaltsvollmacht muss nicht in die Muttersprache übersetzt werden
Verfahrensgang
- AG Goslar, 12.01.2012 - 6 XIV 158
- AG Goslar, 18.01.2012 - 6 XIV 158
- LG Braunschweig, 09.01.2013 - 8 T 46/12
- BGH, 30.10.2013 - V ZB 9/13
Papierfundstellen
- NJW 2014, 1242
- FGPrax 2014, 43
- FamRZ 2014, 194
Wird zitiert von ... (20) Zitiert selbst (15)
- BGH, 07.06.1984 - IX ZR 66/83
Willenserklärung ohne Erklärungsbewußtsein
Auszug aus BGH, 30.10.2013 - V ZB 9/13
Eine ohne Erklärungsbewusstsein abgegebene Erklärung ist nicht unwirksam, sondern analog § 119 BGB anfechtbar, wenn sie sich für den Empfänger als Ausdruck eines bestimmten Rechtsfolgewillens darstellt (BGH, Urteile vom 11. Juli 1968 - II ZR 157/65, NJW 1968, 2102, 2103, vom 7. Juni 1984 - IX ZR 66/83, BGHZ 91, 324, 329 f. und vom 2. November 1989 - IX ZR 197/88, BGHZ 109, 171, 177 sowie Senat, Beschluss vom 19. September 2002 - V ZB 37/02, BGHZ 152, 63, 70). - BGH, 19.09.2002 - V ZB 37/02
Ermittlung von Abstimmungsergebnissen einer Wohnungseigentümerversammlung
Auszug aus BGH, 30.10.2013 - V ZB 9/13
Eine ohne Erklärungsbewusstsein abgegebene Erklärung ist nicht unwirksam, sondern analog § 119 BGB anfechtbar, wenn sie sich für den Empfänger als Ausdruck eines bestimmten Rechtsfolgewillens darstellt (BGH, Urteile vom 11. Juli 1968 - II ZR 157/65, NJW 1968, 2102, 2103, vom 7. Juni 1984 - IX ZR 66/83, BGHZ 91, 324, 329 f. und vom 2. November 1989 - IX ZR 197/88, BGHZ 109, 171, 177 sowie Senat, Beschluss vom 19. September 2002 - V ZB 37/02, BGHZ 152, 63, 70). - BGH, 26.01.2006 - III ZB 63/05
Wirksamkeit der Prozesshandlungen eines Rechtsanwalts nach Verlust der Zulassung
Auszug aus BGH, 30.10.2013 - V ZB 9/13
Denn die vollmachtlose Einlegung eines Rechtsmittels kann nach § 11 Satz 5 FamFG i.V.m. § 89 Abs. 2 ZPO mit Rückwirkung genehmigt werden, solange das Rechtsmittel noch nicht mangels Vollmacht als unzulässig verworfen worden ist (GemSOGB, Beschluss vom 17. April 1984 - GmS-OGB 2/83, BGHZ 91, 111, 115; BGH, Beschlüsse vom 19. Juli 1984 - X ZB 20/83, BGHZ 92, 137, 140, vom 10. Januar 1995 - X ZB 11/92, BGHZ 128, 280, 283 und vom 26. Januar 2006 - III ZB 63/05, BGHZ 166, 117, 124 Rn. 17 sowie Senat…, Beschluss vom 16. Mai 2013 - V ZB 24/12, WM 2013, 1223, 1225 Rn. 16).
- BGH, 27.10.1994 - IX ZR 168/93
Einbeziehung von in einem vorformulierten Bürgschaftsvertrag enthaltenen AGB; …
Auszug aus BGH, 30.10.2013 - V ZB 9/13
Etwas anderes kommt nur in Betracht, wenn sich der Betroffene eine bestimmte, wenn auch unzutreffende andere Vorstellung von ihrem Inhalt gemacht hätte (BGH, Urteil vom 27. Oktober 1994 - IX ZR 168/93, NJW 1995, 190, 191). - BGH, 02.11.1989 - IX ZR 197/88
Schuldhafte Verkürzung der Zwangsverwaltungsmasse durch den Verwalter
Auszug aus BGH, 30.10.2013 - V ZB 9/13
Eine ohne Erklärungsbewusstsein abgegebene Erklärung ist nicht unwirksam, sondern analog § 119 BGB anfechtbar, wenn sie sich für den Empfänger als Ausdruck eines bestimmten Rechtsfolgewillens darstellt (BGH, Urteile vom 11. Juli 1968 - II ZR 157/65, NJW 1968, 2102, 2103, vom 7. Juni 1984 - IX ZR 66/83, BGHZ 91, 324, 329 f. und vom 2. November 1989 - IX ZR 197/88, BGHZ 109, 171, 177 sowie Senat, Beschluss vom 19. September 2002 - V ZB 37/02, BGHZ 152, 63, 70). - BGH, 10.01.1995 - X ZB 11/92
"Aluminum-Trihydroxid"; Einreichung der Vollmacht des Patentanwalts; …
Auszug aus BGH, 30.10.2013 - V ZB 9/13
Denn die vollmachtlose Einlegung eines Rechtsmittels kann nach § 11 Satz 5 FamFG i.V.m. § 89 Abs. 2 ZPO mit Rückwirkung genehmigt werden, solange das Rechtsmittel noch nicht mangels Vollmacht als unzulässig verworfen worden ist (GemSOGB, Beschluss vom 17. April 1984 - GmS-OGB 2/83, BGHZ 91, 111, 115; BGH, Beschlüsse vom 19. Juli 1984 - X ZB 20/83, BGHZ 92, 137, 140, vom 10. Januar 1995 - X ZB 11/92, BGHZ 128, 280, 283 …und vom 26. Januar 2006 - III ZB 63/05, BGHZ 166, 117, 124 Rn. 17 sowie Senat…, Beschluss vom 16. Mai 2013 - V ZB 24/12, WM 2013, 1223, 1225 Rn. 16). - BGH, 04.03.2010 - V ZB 222/09
Freiheitsentziehungsverfahren: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die …
Auszug aus BGH, 30.10.2013 - V ZB 9/13
Die Haftanordnung durfte nicht ergehen, weil der Haftantrag der beteiligten Behörde dem Betroffenen nach dem maßgeblichen Inhalt des Protokolls nicht, wie aber geboten (Senat, Beschlüsse vom 4. März 2010 - V ZB 222/09, BGHZ 184, 323, 330 f. Rn. 16 f., vom 21. Juli 2011 - V ZB 141/11, FGPrax 2011, 257, 258 Rn. 8 f. …und vom 14. Juni 2012 - V ZB 48/12, juris Rn. 10), zu Beginn der Anhörung in Kopie ausgehändigt und (mündlich) übersetzt worden ist. - GemSOGB, 17.04.1984 - GmS-OGB 2.83
Fehlende schriftliche Prozeßvollmacht
Auszug aus BGH, 30.10.2013 - V ZB 9/13
Denn die vollmachtlose Einlegung eines Rechtsmittels kann nach § 11 Satz 5 FamFG i.V.m. § 89 Abs. 2 ZPO mit Rückwirkung genehmigt werden, solange das Rechtsmittel noch nicht mangels Vollmacht als unzulässig verworfen worden ist (GemSOGB, Beschluss vom 17. April 1984 - GmS-OGB 2/83, BGHZ 91, 111, 115; BGH, Beschlüsse vom 19. Juli 1984 - X ZB 20/83, BGHZ 92, 137, 140, vom 10. Januar 1995 - X ZB 11/92, BGHZ 128, 280, 283 …und vom 26. Januar 2006 - III ZB 63/05, BGHZ 166, 117, 124 Rn. 17 sowie Senat…, Beschluss vom 16. Mai 2013 - V ZB 24/12, WM 2013, 1223, 1225 Rn. 16). - BGH, 16.05.2013 - V ZB 24/12
Zwangsversteigerungsverfahren: Rückwirkende Genehmigung eines vom vollmachtlosen …
Auszug aus BGH, 30.10.2013 - V ZB 9/13
Denn die vollmachtlose Einlegung eines Rechtsmittels kann nach § 11 Satz 5 FamFG i.V.m. § 89 Abs. 2 ZPO mit Rückwirkung genehmigt werden, solange das Rechtsmittel noch nicht mangels Vollmacht als unzulässig verworfen worden ist (GemSOGB, Beschluss vom 17. April 1984 - GmS-OGB 2/83, BGHZ 91, 111, 115; BGH, Beschlüsse vom 19. Juli 1984 - X ZB 20/83, BGHZ 92, 137, 140, vom 10. Januar 1995 - X ZB 11/92, BGHZ 128, 280, 283 …und vom 26. Januar 2006 - III ZB 63/05, BGHZ 166, 117, 124 Rn. 17 sowie Senat, Beschluss vom 16. Mai 2013 - V ZB 24/12, WM 2013, 1223, 1225 Rn. 16). - BGH, 11.07.1968 - II ZR 157/65
Unwissentliche Unterzeichnung einer Wechselurkunde - Erklärungsbewußtsein bei …
Auszug aus BGH, 30.10.2013 - V ZB 9/13
Eine ohne Erklärungsbewusstsein abgegebene Erklärung ist nicht unwirksam, sondern analog § 119 BGB anfechtbar, wenn sie sich für den Empfänger als Ausdruck eines bestimmten Rechtsfolgewillens darstellt (BGH, Urteile vom 11. Juli 1968 - II ZR 157/65, NJW 1968, 2102, 2103, vom 7. Juni 1984 - IX ZR 66/83, BGHZ 91, 324, 329 f. und vom 2. November 1989 - IX ZR 197/88, BGHZ 109, 171, 177 sowie Senat, Beschluss vom 19. September 2002 - V ZB 37/02, BGHZ 152, 63, 70). - BAG, 27.08.1970 - 2 AZR 519/69
Willenserklärung - Kündigung
- BGH, 21.07.2011 - V ZB 141/11
Freiheitsentziehungsverfahren: Aushändigung des Haftantrags der …
- BGH, 15.06.1951 - I ZR 121/50
Rechtsnatur des Filmverwertungsvertrages
- BGH, 19.07.1984 - X ZB 20/83
Schweißpistolendüse II
- BGH, 14.06.2012 - V ZB 48/12
Abschiebungshaftssache: Anforderungen an die persönliche Anhörung des Betroffenen
- BGH, 15.02.2017 - VIII ZR 59/16
Verkaufsaktion auf der eBay-Internetplattform: Auslegung der Erklärung der …
Denn auch derjenige, der ein Schriftstück ganz oder teilweise ungelesen unterschrieben hat, darf anfechten, wenn er sich - wie hier - von dessen Inhalt eine bestimmte, allerdings unrichtige Vorstellung gemacht hat und dadurch bei Abgabe einer hierauf bezogenen Erklärung Erklärungsinhalt und Erklärungswille miteinander nicht im Einklang stehen (BGH, Urteile vom 27. Oktober 1994 - IX ZR 168/93, WM 1994, 2274 unter II 2 a; vom 15. Januar 2002 - XI ZR 98/01, WM 2002, 436 unter III 1 a; Beschluss vom 30. Oktober 2013 - V ZB 9/13, NJW 2014, 1242 Rn. 8; jeweils mwN). - BAG, 19.03.2014 - 5 AZR 252/12
Arbeitsvertragsschluss in deutscher Sprache - ausländischer Arbeitnehmer
Irrtum iSv. § 119 Abs. 1 BGB ist nur das unbewusste Auseinanderfallen von Wille und Erklärung und liegt nicht vor, wenn jemand - wie der Kläger - eine Erklärung in dem Bewusstsein abgibt, ihren Inhalt nicht zu kennen (BAG 27. August 1970 - 2 AZR 519/69 - zu 2 b der Gründe, BAGE 22, 424; BGH 30. Oktober 2013 - V ZB 9/13 - Rn. 8;… Palandt/Ellenberger 73. Aufl. § 119 Rn. 9 mwN). - BGH, 16.07.2014 - V ZB 80/13
Zurückschiebungshaftsache: Aufhebung bzw. Rechtswidrigkeitsfeststellung für die …
Soweit der Senat dies bislang anders gesehen hat (vergleiche u.a. Senat…, Beschluss vom 30. März 2012, V ZB 59/12, juris Rn. 10 ff. und Beschluss vom 30. Oktober 2013, V ZB 9/13, FGPrax 2014, 43 Rn. 10 mwN), hält er daran nicht fest.Soweit der Senat dies bisher anders gesehen hat (…u.a. Beschluss vom 30. März 2012 - V ZB 59/12, juris Rn. 10 ff.; Beschluss vom 30. Oktober 2013 - V ZB 9/13, FGPrax 2014, 43 Rn. 10 mwN), hält er daran nicht fest.
- BGH, 15.11.2022 - X ZR 40/20
Annahme der Sittenwidrigkeit bei einer Schenkung
Erforderlich ist vielmehr, dass der Erklärende eine bestimmte, vom tatsächlichen Inhalt abweichende Vorstellung hatte (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 30. Oktober 2013 - V ZB 9/13, NJW 2014, 1242 Rn. 8;… Urteil vom 27. Oktober 1994 - IX ZR 168/93, NJW 1995, 190, juris Rn. 19;… BAG, NJW 1971, 639, juris Rn. 22). - BGH, 18.02.2016 - V ZB 23/15
Abschiebungshaftsache: Haftgrunds der Fluchtgefahr nach Ablauf der Frist zur …
Die fehlende Aushändigung des Haftantrags führte nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats dazu, dass die Haftanordnung ohne weiteres rechtswidrig war (…vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 30. März 2012 - V ZB 59/12, juris Rn. 10 und vom 30. Oktober 2013 - V ZB 9/13, FGPrax 2014, 43 Rn. 10). - OLG Frankfurt, 07.07.2015 - 5 U 187/14
Prozessführung durch vollmachtlosen Vertreter
Rn. 42 Nachfolgend ist die Vollmacht im Original vorgelegt worden, darin liegt zugleich eine Genehmigung der bisherigen Prozessführung des Prozessbevollmächtigten (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Oktober 2013 - V ZB 9/13 -, Rn. 6, juris). - LG Mainz, 16.01.2020 - 8 T 2/20
Kostenentscheidung bei Einleitung eines Betreuungsverfahrens trotz …
Wer eine Urkunde im Bewusstsein unterzeichnet, ihren Inhalt nicht zu kennen oder mangels Übersetzung nicht verstanden zu haben, dem fehlt auch nicht das Erklärungsbewusstsein (BGH NJW 2014, 1242, beck-online zur Prozessvollmacht).Sie bliebe dann wirksam, bis sie angefochten wird (BGH NJW 2014, 1242, beck-online zur Prozessvollmacht).
- OLG Brandenburg, 07.02.2023 - 6 U 55/22
Wettberwerblicher Unterlassungsanspruch bei Geltendmachung von Ansprüchen aus der …
Das Landgericht hat zutreffend angenommen, dass die Verfügungsklägerin mit den nach dem erstinstanzlichen Verhandlungstermin vorgelegten Unterlagen ihre Vollmacht ausreichend nachgewiesen hat, und dass in der Erteilung dieser Vollmacht zugleich eine Genehmigung der bisherigen Prozessführung der Verfahrensbevollmächtigten zu erkennen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 30.10.2013 - V ZB 9/13, NJW 2014, 1242, Rn. 6).Denn die Genehmigung kann auch nach Schluss der mündlichen Verhandlung, selbst noch in der höheren Instanz, mit der Wirkung der Heilung des Vollmachtmangels erklärt werden, solange die Klage bzw. das Rechtsmittel in der Vorinstanz nicht wegen der fehlenden Vollmacht als unzulässig abgewiesen bzw. verworfen worden ist (BGH, Beschluss vom 30.10.2013 - V ZB 9/13, NJW 2014, 1242, Rn. 6).
- LG Berlin, 10.07.2017 - 67 S 371/16
Vollmachtloser Bevollmächtigter: Prozesshandlung kann nachträglich genehmigt …
Die vollmachtlose Einlegung eines Rechtsmittels kann nach § 89 Abs. 2 ZPO mit Rückwirkung genehmigt werden, solange das Rechtsmittel noch nicht mangels Vollmacht als unzulässig verworfen worden ist (BGH, Beschluss vom 30.10.- - V ZB 9/13; GmS, Beschluss vom 17.04.1984 - GmS- OGB 2/83). - OLG Brandenburg, 09.01.2019 - 7 U 81/17
Vertretung einer in Liquidation befindlichen GmbH in einem Rechtsstreit mit ihrem …
Zudem wäre ein etwaiger Vollmachtsmangel dadurch geheilt, dass Rechtsanwalt G... durch seine Vertretung des Beklagten im Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Senat die Prozessführung Rechtsanwalts K... namens der vertreten Partei gemäß § 89 Abs. 2 ZPO mit Rückwirkung genehmigt hat (vgl. dazu BGHZ 128, 280; BGH, Beschluss v. 30.10.2013 - V ZB 9/13, NJW 2014, 1242 m.w.N.). - OLG Brandenburg, 14.02.2023 - 6 U 14/20
Unerlaubte Mitarbeiterabwerbung; Wettbewerbsverbot für Handelsvertreter; …
- LAG Köln, 05.09.2024 - 7 Sa 613/23
- LG München I, 07.06.2016 - 33 O 4888/15
Ansprüche eines US-Schauspielers wegen Namensrechtsverletzung - Chuck Norris
- LG Freiburg, 02.07.2026 - 4 T 16/26
Zur Anfechtbarkeit des Gebots in der Zwangsversteigerung nach den §§ 119 ff. BGB …
- LG Köln, 05.11.2019 - 31 O 185/19
- OLG Hamm, 08.08.2023 - 20 U 349/22
Abweisung der Klage gegen die Fahrzeugversicherung wegen Verzichts auf Ansprüche …
- OLG Brandenburg, 16.09.2025 - 6 U 97/24
Erheben der Schadensersatzklage gegen den Luftfrachtführer im Hoheitsgebiet eines …
- LG Düsseldorf, 16.02.2023 - 12 O 8/22
- LG Köln, 16.02.2024 - 10 O 93/23
- LG Berlin, 10.08.2020 - 19 O 219/19
Irrtumsanfechtung einer protokollierten Vereinbarung aufgrund eines Hörfehlers …
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Rechtsprechung
| BGH, 09.10.2013 - XII ZB 311/13 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Verfahrenskostenhilfeantrag ohne Vorlage der erforderlichen Unterlagen innerhalb der Rechtsmittelfrist
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 76 Abs 1 FamFG, § 117 Abs 1 S 3 FamFG, § 117 Abs 5 FamFG, § 114 ZPO, §§ 114 ff ZPO
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Verfahrenskostenhilfeantrag ohne Vorlage der erforderlichen Unterlagen innerhalb der Rechtsmittelfrist - IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Gewährung einer Wiedereinsetzung i.R. eines Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe
- ra.de
- rechtsportal.de
FamFG § 117 Abs. 5; ZPO § 233
Voraussetzungen für die Gewährung einer Wiedereinsetzung i.R. eines Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe - datenbank.nwb.de
- ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der Prozesskostenhilfeantrag und die Rechtsmittelfrist
Verfahrensgang
- AG Aachen, 10.01.2013 - 221 F 170/12
- OLG Köln, 13.05.2013 - 10 UF 40/13
- BGH, 09.10.2013 - XII ZB 311/13
Papierfundstellen
- NJW-RR 2013, 1527
- MDR 2013, 1478
- FGPrax 2014, 43 (Ls.)
- FamRZ 2013, 1966
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (3)
- BGH, 08.02.2012 - XII ZB 462/11
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Prozesskostenhilfeantrag vor Ablauf der …
Auszug aus BGH, 09.10.2013 - XII ZB 311/13
Einem Rechtsmittelführer, der vor Ablauf der Rechtsmittelfrist die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe beantragt hat, ist Wiedereinsetzung grundsätzlich nur zu gewähren, wenn er innerhalb der Frist die für die Verfahrenskostenhilfe erforderlichen Unterlagen vorlegt (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 8. Februar 2012, XII ZB 462/11, FamRZ 2012, 705).Rn. 11 aa) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Rechtsmittelführer, der vor Ablauf der Rechtsmittelfrist die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe beantragt hat, so lange als ohne sein Verschulden an der rechtzeitigen Vornahme einer Frist wahrenden Handlung - wie hier der Beschwerdebegründung - verhindert anzusehen, als er nach den gegebenen Umständen vernünftigerweise nicht mit der Ablehnung seines Antrags rechnen musste, weil er sich für bedürftig im Sinne der §§ 76 Abs. 1 FamFG i.V.m. 114 ff. ZPO halten durfte und aus seiner Sicht alles Erforderliche getan hatte, damit aufgrund der von ihm eingereichten Unterlagen ohne Verzögerung über sein Verfahrenskostenhilfegesuch entschieden werden konnte (Senatsbeschluss vom 8. Februar 2012 - XII ZB 462/11 - FamRZ 2012, 705 Rn. 8 mwN).
- BGH, 13.06.2012 - XII ZB 592/11
Kindesunterhaltsverfahren: Wiedereinsetzung in die Beschwerdefrist wegen einer …
Auszug aus BGH, 09.10.2013 - XII ZB 311/13
Bei einem anwaltlich vertretenen Beteiligten entfällt die Kausalität aber, wenn die durch das Gericht erteilte Rechtsbehelfsbelehrung - wie hier - offenkundig falsch ist und deshalb ausgehend von dem bei einem Rechtsanwalt vorauszusetzenden Grundkenntnissen des Verfahrensrechts und des Rechtsmittelsystems nicht einmal den Anschein der Richtigkeit zu erwecken vermag (Senatsbeschluss vom 13. Juni 2012 - XII ZB 592/11 - FamRZ 2012, 1287 Rn. 8 f.). - BGH, 23.01.2013 - XII ZB 167/11
FamFG § 117 Abs. 5; ZPO §§ 233
Auszug aus BGH, 09.10.2013 - XII ZB 311/13
Rn. 9 Ungeachtet dessen, ob ein Verschulden schon darin zu sehen ist, dass die Kanzleiangestellte sich ausschließlich auf die Rechtsbehelfsbelehrung verlassen hat, ohne eine Offensichtlichkeitskontrolle anzustellen, hätte die Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin bei Vorlage der Akte zur Anfertigung der Beschwerdeschrift jedenfalls prüfen müssen, ob die Begründungsfrist zutreffend notiert worden ist (Senatsbeschluss vom 23. Januar 2013 - XII ZB 167/11 - FamRZ 2013, 1117 Rn. 11).
- BGH, 22.11.2016 - II ZR 319/15
Darlegung der wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Bewilligung der …
Das setzt voraus, dass innerhalb der laufenden Rechtsmittelfrist nicht nur der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe, sondern auch eine Erklärung zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen der Partei unter Verwendung des amtlich vorgeschriebenen Formulars (§ 117 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 und 4 ZPO) nebst der erforderlichen Nachweise vorgelegt wird (BGH…, Beschluss vom 3. April 2001 - XI ZA 1/01, juris Rn. 3; Beschluss vom 4. Juli 2002 - IX ZB 221/02, NJW 2002, 2793 f.; Beschluss vom 31. August 2005 - XII ZB 116/05, NJW-RR 2006, 140, 141;… Beschluss vom 13. Februar 2008 - XII ZB 151/07, NJW-RR 2008, 942 Rn. 10;… Beschluss vom 28. Juni 2011 - IX ZA 29/11, juris Rn. 2;… Beschluss vom 15. November 2012 - IX ZA 36/12, juris Rn. 2;… Beschluss vom 5. Februar 2013 - XI ZA 13/12, WuM 2013, 377 Rn. 4; Beschluss vom 9. Oktober 2013 - XII ZB 311/13, NJW-RR 2013, 1527 Rn. 11;… Beschluss vom 24. Juli 2014 - III ZB 4/14, juris Rn. 3;… Beschluss vom 16. Dezember 2014 - VI ZA 15/14, NJW 2015, 1312 Rn. 2;… Beschluss vom 14. Juli 2015 - II ZA 29/14, juris Rn. 2). - BGH, 13.01.2021 - XII ZB 329/20
Wiedereinsetzung in die Beschwerdebegründungsfrist in einer Familienstreitsache: …
Die Rechtsbeschwerde erhebt insoweit auch keine entsprechende Rüge und legt damit nicht dar, dass dieser Antrag auf Verfahrenskostenhilfe vor Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist mit den erforderlichen Angaben versehen war und die Antragsgegnerin darauf vertrauen durfte, dass ihm stattgegeben wird (vgl. Senatsbeschlüsse vom 9. Oktober 2013 - XII ZB 311/13 - NJW-RR 2013, 1527 Rn. 11 f. und vom 31. August 2005 - XII ZB 116/05 - FamRZ 2005, 1901, 1902). - BGH, 14.07.2015 - II ZA 29/14
Abgabe einer Erklärung zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen …
Das setzt voraus, dass innerhalb der laufenden Rechtsmittelfrist nicht nur der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe, sondern auch eine Erklärung zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen der Partei unter Verwendung des amtlich vorgeschriebenen Formulars (§ 117 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 und 4 ZPO) nebst der erforderlichen Nachweise vorgelegt wird (BGH…, Beschluss vom 3. April 2001 - XI ZA 1/01, juris Rn. 3; Beschluss vom 4. Juli 2002 - IX ZB 221/02, NJW 2002, 2793 f.; Beschluss vom 31. August 2005 - XII ZB 116/05, NJW-RR 2006, 140, 141;… Beschluss vom 13. Februar 2008 - XII ZB 151/07, NJW-RR 2008, 942 Rn. 10;… Beschluss vom 28. Juni 2011 - IX ZA 29/11, juris Rn. 2;… Beschluss vom 15. November 2012 - IX ZA 36/12, juris Rn. 2;… Beschluss vom 5. Februar 2013 - XI ZA 13/12, WuM 2013, 377 Rn. 4; Beschluss vom 9. Oktober 2013 - XII ZB 311/13, NJW-RR 2013, 1527 Rn. 11;… Beschluss vom 24. Juli 2014 - III ZB 4/14, juris Rn. 3;… Beschluss vom 16. Dezember 2014 - VI ZA 15/14, NJW 2015, 1312 Rn. 2).
- OLG Jena, 20.02.2020 - 3 UF 437/19
Beschwerde; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Beschwerdefrist …
Rn. 20 Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Rechtsmittelführer, der vor Ablauf der Rechtsmittelfrist die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe beantragt hat, nur dann als ohne sein Verschulden an der rechtzeitigen Vornahme einer Frist wahrenden Handlung - wie hier der Beschwerde - verhindert anzusehen, wenn er nach den gegebenen Umständen vernünftigerweise nicht mit der Ablehnung seines Antrags rechnen musste, weil er sich für bedürftig im Sinne der §§ 76 Abs. 1 FamFG i.V. m. 114 ff. ZPO halten durfte und aus seiner Sicht alles Erforderliche getan hatte, damit aufgrund der von ihm eingereichten Unterlagen ohne Verzögerung über sein Verfahrenskostenhilfegesuch entschieden werden konnte (vgl. BGH MDR 2013, 1478 m.w.N.). - BGH, 25.11.2019 - II ZA 36/19
Bewilligung von Prozesskostenhilfe auf Antrag
Das setzt voraus, dass innerhalb der laufenden Rechtsmittelfrist nicht nur der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe, sondern auch eine Erklärung zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen der Partei unter Verwendung des amtlich vorgeschriebenen Formulars (§ 117 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 und 4 ZPO) nebst der erforderlichen Nachweise vorgelegt wird (BGH…, Beschluss vom 3. April 2001 - XI ZA 1/01, juris Rn. 3; Beschluss vom 4. Juli 2002 - IX ZB 221/02, NJW 2002, 2793 f.; Beschluss vom 31. August 2005 - XII ZB 116/05, NJW-RR 2006, 140, 141;… Beschluss vom 13. Februar 2008 - XII ZB 151/07, NJW-RR 2008, 942 Rn. 10;… Beschluss vom 28. Juni 2011 - IX ZA 29/11, juris Rn. 2;… Beschluss vom 15. November 2012 - IX ZA 36/12, juris Rn. 2;… Beschluss vom 5. Februar 2013 - XI ZA 13/12, WuM 2013, 377 Rn. 4; Beschluss vom 9. Oktober 2013 - XII ZB 311/13, NJW-RR 2013, 1527 Rn. 11;… Beschluss vom 24. Juli 2014 - III ZB 4/14, juris Rn. 3;… Beschluss vom 16. Dezember 2014 - VI ZA 15/14, NJW 2015, 1312 Rn. 2;… Beschluss vom 14. Juli 2015 - II ZA 29/14, juris Rn. 2). - OLG Brandenburg, 04.04.2016 - 13 UF 11/16 Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Rechtsmittelführer, der vor Ablauf der Rechtsmittelfrist die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe beantragt hat, nur dann als ohne sein Verschulden an der rechtzeitigen Vornahme einer Frist wahrenden Handlung - wie hier der Beschwerde - verhindert anzusehen, wenn er nach den gegebenen Umständen vernünftigerweise nicht mit der Ablehnung seines Antrags rechnen musste, weil er sich für bedürftig im Sinne der §§ 76 Abs. 1 FamFG i.V. m. 114 ff. ZPO halten durfte und aus seiner Sicht alles Erforderliche getan hatte, damit aufgrund der von ihm eingereichten Unterlagen ohne Verzögerung über sein Verfahrenskostenhilfegesuch entschieden werden konnte (vgl. BGH MDR 2013, 1478 m.w.N.).
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