Rechtsprechung
| BGH, 02.03.2017 - V ZB 138/16 |
Volltextveröffentlichungen (16)
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Abschiebungshaftsache: Zurückweisung einer Beschwerde vor Verstreichen einer für die Begründung des Rechtsmittels angemessenen Zeitspanne
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Art 103 Abs 1 GG, § 68 Abs 3 FamFG, § 420 Abs 1 FamFG
Abschiebungshaftsache: Zurückweisung einer Beschwerde vor Verstreichen einer für die Begründung des Rechtsmittels angemessenen Zeitspanne - IWW
§ 2 Abs. 14 Nr. 2, 3, 5 AufenthG, § ... 62 FamFG, § 420 Abs. 1 FamFG, Art. 103 Abs. 1 GG, § 65 Abs. 2 FamFG, § 420 Abs. 1, § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG, Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG, § 38 Abs. 2 FamFG, § 417 Abs. 2 Satz 3 FamFG, § 74 Abs. 7 FamFG
- Wolters Kluwer
Ausdrücklicher Vorbehalt der Begründung der Beschwerde durch den Beschwerdeführer; Entscheid über die Beschwerde ohne Abwarten der von seinem Verfahrensbevollmächtigten angekündigten Begründung; Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung
- Anwaltsblatt
Art 103 GG, § 68 FamFG, § 420 FamFG
Kündigt Anwalt Beschwerdebegründung an, muss Gericht angemessene Zeit warten - Anwaltsblatt
Art 103 GG, § 68 FamFG, § 420 FamFG
Kündigt Anwalt Beschwerdebegründung an, muss Gericht angemessene Zeit warten - ra.de
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Ausdrücklicher Vorbehalt der Begründung der Beschwerde durch den Beschwerdeführer; Entscheid über die Beschwerde ohne Abwarten der von seinem Verfahrensbevollmächtigten angekündigten Begründung; Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung
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Abschiebungshaftsache: Zurückweisung einer Beschwerde vor Verstreichen einer für die Begründung des Rechtsmittels angemessenen Zeitspanne
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Beschwerdebegründung angekündigt: Gericht muss warten oder Frist setzen!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Beschwerdegericht kann angekündigte Begründung einer Beschwerde abzuwarten haben
Verfahrensgang
- AG Lüdenscheid, 15.08.2016 - 77 XIV (B) 21/16
- LG Hagen, 05.09.2016 - 3 T 118/16
- BGH, 02.03.2017 - V ZB 138/16
Papierfundstellen
- FGPrax 2017, 184
- AnwBl 2017, 895
- AnwBl Online 2017, 533
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (9)
- BGH, 15.07.2010 - V ZB 10/10
Ausländerrecht: Zurückschiebung eines Asylsuchenden in einen Mitgliedsstaat der …
Auszug aus BGH, 02.03.2017 - V ZB 138/16
Daher lässt sich bereits nicht feststellen, dass die Beschwerdeentscheidung auf dem Verfahrensmangel beruht (vgl. Senat, Beschluss vom 15. Juli 2010 - V ZB 10/10, NVwZ 2011, 127 Rn. 19).Mängel des Abhilfeverfahrens führen nämlich nur dann zur Aufhebung der Beschwerdeentscheidung, wenn sie entscheidungserheblich sind (vgl. Senat, Beschluss vom 15. Juli 2010 - V ZB 10/10, NVwZ 2011, 127 Rn. 17).
- BGH, 14.02.2012 - V ZB 4/12
Verletzen des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Zurückweisung einer Beschwerde …
Auszug aus BGH, 02.03.2017 - V ZB 138/16
Rn. 10 (1) Wenn sich ein Beschwerdeführer ausdrücklich die Begründung seiner Beschwerde vorbehalten hat, muss das Gericht mit einer der Beschwerde nicht stattgebenden Entscheidung eine angemessene Zeit warten, sofern es für die Begründung keine Frist gesetzt hat (vgl. BVerfGE 60, 313, 317 f.; BVerfGK 15, 121, 124; Senat, Beschluss vom 14. Februar 2012 - V ZB 4/12, juris Rn. 6).Diesem Gebot handelt ein Gericht zuwider, wenn es eine Beschwerde schon vor Ablauf einer gesetzlich bestimmten Begründungsfrist oder - wenn eine solche Frist nicht bestimmt ist - vor Verstreichen einer für die Begründung des Rechtsmittels angemessenen Zeitspanne zurückweist (Senat, Beschluss vom 14. Februar 2012 - V ZB 4/12, aaO).
- BVerfG, 13.10.2016 - 2 BvR 1275/16
Fortdauer der Untersuchungshaft (Freiheitsgrundrecht; Unschuldsvermutung; …
Auszug aus BGH, 02.03.2017 - V ZB 138/16
Dem aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG abzuleitenden Beschleunigungsgebot bei Freiheitsentziehungen (BVerfGE 46, 194, 195; BVerfG, Beschluss vom 13. Oktober 2016 - 2 BvR 1275/16, juris Rn. 43), welches auch in Abschiebungshaftsachen zu beachten ist (Senat…, Beschluss vom 25. März 2010 - V ZA 9/10, NVwZ 2010, 1175 Rn. 22), kann durch eine geeignete Verfahrensgestaltung Rechnung getragen werden, etwa durch eine kurzfristige Einsichtnahme in die Akten auf der Geschäftsstelle des Gerichts und eine anschließende kurze Frist für die Begründung der Beschwerde.
- BGH, 10.07.2014 - V ZB 32/14
Zurückschiebungshaftsache: Anspruch des Verfahrensbevollmächtigten auf Teilnahme …
Auszug aus BGH, 02.03.2017 - V ZB 138/16
Zwar gebietet es der im Rechtsstaatsprinzip wurzelnde Grundsatz des fairen Verfahrens, einem Verfahrensbevollmächtigten die Möglichkeit einzuräumen, an dem Termin zur Anhörung des Betroffenen teilzunehmen (Senat, Beschluss vom 10. Juli 2014 - V ZB 32/14, NVwZ-RR 2014, 864 Rn. 8 mwN). - BGH, 25.03.2010 - V ZA 9/10
Abschiebehaftverfahren: Haftanordnung bei vollziehbarer Ausreisepflicht wegen …
Auszug aus BGH, 02.03.2017 - V ZB 138/16
Dem aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG abzuleitenden Beschleunigungsgebot bei Freiheitsentziehungen (BVerfGE 46, 194, 195; BVerfG…, Beschluss vom 13. Oktober 2016 - 2 BvR 1275/16, juris Rn. 43), welches auch in Abschiebungshaftsachen zu beachten ist (Senat, Beschluss vom 25. März 2010 - V ZA 9/10, NVwZ 2010, 1175 Rn. 22), kann durch eine geeignete Verfahrensgestaltung Rechnung getragen werden, etwa durch eine kurzfristige Einsichtnahme in die Akten auf der Geschäftsstelle des Gerichts und eine anschließende kurze Frist für die Begründung der Beschwerde. - BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 1309/76
Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Beschleunigungsgebot in Haftsachen
Auszug aus BGH, 02.03.2017 - V ZB 138/16
Dem aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG abzuleitenden Beschleunigungsgebot bei Freiheitsentziehungen (BVerfGE 46, 194, 195; BVerfG…, Beschluss vom 13. Oktober 2016 - 2 BvR 1275/16, juris Rn. 43), welches auch in Abschiebungshaftsachen zu beachten ist (Senat…, Beschluss vom 25. März 2010 - V ZA 9/10, NVwZ 2010, 1175 Rn. 22), kann durch eine geeignete Verfahrensgestaltung Rechnung getragen werden, etwa durch eine kurzfristige Einsichtnahme in die Akten auf der Geschäftsstelle des Gerichts und eine anschließende kurze Frist für die Begründung der Beschwerde. - BVerfG, 25.02.2009 - 2 BvR 2542/08
Verfassungsbeschwerde gegen eine Kostenauferlegung nach § 145 Abs. 4 …
Auszug aus BGH, 02.03.2017 - V ZB 138/16
Rn. 10 (1) Wenn sich ein Beschwerdeführer ausdrücklich die Begründung seiner Beschwerde vorbehalten hat, muss das Gericht mit einer der Beschwerde nicht stattgebenden Entscheidung eine angemessene Zeit warten, sofern es für die Begründung keine Frist gesetzt hat (vgl. BVerfGE 60, 313, 317 f.; BVerfGK 15, 121, 124; Senat…, Beschluss vom 14. Februar 2012 - V ZB 4/12, juris Rn. 6). - BVerfG, 21.04.1982 - 2 BvR 873/81
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Entscheidung ohne …
Auszug aus BGH, 02.03.2017 - V ZB 138/16
Rn. 10 (1) Wenn sich ein Beschwerdeführer ausdrücklich die Begründung seiner Beschwerde vorbehalten hat, muss das Gericht mit einer der Beschwerde nicht stattgebenden Entscheidung eine angemessene Zeit warten, sofern es für die Begründung keine Frist gesetzt hat (vgl. BVerfGE 60, 313, 317 f.; BVerfGK 15, 121, 124; Senat…, Beschluss vom 14. Februar 2012 - V ZB 4/12, juris Rn. 6). - BGH, 08.07.2010 - V ZB 203/09
Anordnung der Abschiebungshaft hinsichtlich eines ohne Aufenthaltstitel über …
Auszug aus BGH, 02.03.2017 - V ZB 138/16
Rn. 16 2. Soweit der Betroffene beanstandet, die Vorinstanzen hätten die Ausländerakte nach § 417 Abs. 2 Satz 3 FamFG beiziehen müssen, scheitert diese Verfahrensrüge schon daran, dass die Rechtsbeschwerde nicht aufzeigt, welche entscheidungserheblichen Tatsachen der Tatrichter der Ausländerakte hätte entnehmen müssen (vgl. Senat, Beschluss vom 8. Juli 2010 - V ZB 203/09, juris Rn. 7 mwN).
- BGH, 19.07.2018 - V ZB 223/17
Beschwerde in Abschiebungshaftverfahren: Pflicht des Beschwerdegerichts zur …
Rn. 6 a) Wenn sich ein Beschwerdeführer ausdrücklich die Begründung seiner Beschwerde vorbehalten hat, muss das Gericht mit einer der Beschwerde nicht stattgebenden Entscheidung eine angemessene Zeit warten, sofern es für die Begründung keine Frist (§ 65 Abs. 2 FamFG) gesetzt hat (vgl. zum Ganzen: Senat, Beschluss vom 2. März 2017 - V ZB 138/16, InfAuslR 2017, 289 Rn. 10).Diesem Gebot handelt ein Gericht zuwider, wenn es eine Beschwerde schon vor Ablauf einer gesetzlich bestimmten Begründungsfrist oder - wenn eine solche Frist nicht bestimmt ist - vor Verstreichen einer für die Begründung des Rechtsmittels angemessenen Zeitspanne zurückweist (Senat…, Beschluss vom 14. Februar 2012 - V ZB 4/12, juris Rn. 6; Beschluss vom 2. März 2017 - V ZB 138/16, aaO).
Dem aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG abzuleitenden Beschleunigungsgebot bei Freiheitsentziehungen (BVerfGE 46, 194, 195; BVerfG…, Beschluss vom 13. Oktober 2016 - 2 BvR 1275/16, juris Rn. 43), welches auch in Abschiebungshaftsachen zu beachten ist (Senat…, Beschluss vom 25. März 2010 - V ZA 9/10, NVwZ 2010, 1175 Rn. 22), kann durch eine geeignete Verfahrensgestaltung Rechnung getragen werden, etwa durch eine kurzfristige Einsichtnahme in die Akten auf der Geschäftsstelle des Gerichts und eine anschließende kurze Frist für die Begründung der Beschwerde (Senat, Beschluss vom 2. März 2017 - V ZB 138/16, InfAuslR 2017, 289 Rn. 12).
Auf dem gerügten Mangel beruht die Beschwerdeentscheidung jedoch nicht (vgl. Senat, Beschluss vom 2. März 2017 - V ZB 138/16, InfAuslR 2017, 289 Rn. 13;… Beschluss vom 15. Juli 2010 - V ZB 10/10, NVwZ 2011, 127 Rn. 19).
- BGH, 02.08.2022 - XIII ZB 134/19
Rechtmäßigkeit der Anordnung der Sicherungshaft zur Abschiebung eines Betroffenen …
Denn die Rechtsbeschwerde legt nicht dar, was die Vertrauensperson im Falle einer Aktenübersendung noch vorgetragen hätte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. März 2017 - V ZB 138/16, InfAuslR 2017, 289 Rn. 13;… vom 22. März 2022 - XIII ZB 5/21, juris Rn. 12). - BGH, 11.07.2019 - V ZB 28/18
Beschleunigungsgebot bei Freiheitsentziehungen (hier: Abschiebungshaft); …
a) Im Ausgangspunkt zutreffend geht das Beschwerdegericht allerdings davon aus, dass das aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG abzuleitende Beschleunigungsgebot bei Freiheitsentziehungen (BVerfGE 46, 194, 195; BVerfG…, Beschluss vom 13. Oktober 2016 - 2 BvR 1275/16, juris Rn. 43) auch in Abschiebungshaftsachen zu beachten ist (Senat…, Beschluss vom 25. März 2010 - V ZA 9/10, NVwZ 2010, 1175 Rn. 22; Beschluss vom 2. März 2017 - V ZB 138/16, InfAuslR 2017, 289 Rn. 12).
- BGH, 13.07.2017 - V ZB 89/16
Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung; Gerichtliche Vereitelung der …
Daher lässt sich bereits nicht feststellen, dass die Beschwerdeentscheidung auf dem Verfahrensmangel beruht (vgl. Senat, Beschluss vom 2. März 2017 - V ZB 138/16, juris Rn. 13). - BGH, 22.03.2022 - XIII ZB 5/21
Feststellung der Verletzung eines Betroffenen in seinen Rechten durch die Haft …
Daher lässt es sich bereits nicht feststellen, dass die Beschwerdeentscheidung auf diesem Verfahrensmangel beruht (vgl. BGH, Beschluss vom 2. März 2017 - V ZB 138/16, InfAuslR 2017, 289 Rn. 13). - OLG Frankfurt, 16.04.2018 - 20 W 79/18
Rechtskraftwirkung einer Entscheidung im Notarkostenverfahren
In einem derartigen Fall genügt es, wenn das Beschwerdegericht mit seiner Entscheidung eine angemessene Zeit abwartet (…vgl. dazu Keidel/Sternal, FamFG, 19. Aufl., § 64 Rz. 7; BGH ZInsO 2017, 1181 m. w. N., zitiert nach juris). - LG Wuppertal, 08.12.2017 - 9 T 193/17
Aufhebung der Nichtabhilfe- und Vorlageverfügung des Amtsgerichts wegen …
Wird ein Rechtsmittel ohne Begründung oder vollständige Begründung eingelegt, kündigt aber der Beschwerdeführer eine Begründung oder weitere Begründung seines Rechtsmittels ausdrücklich an, so ist der Eingang der in Aussicht gestellten Rechtsmittelbegründung abzuwarten und hat das Amtsgericht erst nach Eingang der Rechtsmittelbegründung und unter ihrer Berücksichtigung in die Prüfung einzutreten, ob Anlass für eine Änderung bzw. Abhilfe besteht (vgl. BGH, V ZB 138/16, bei juris). - LG Paderborn, 24.02.2022 - 5 T 59/22 Dem aus Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG abzuleitenden Beschleunigungsgebot bei Freiheitsentziehungen, welches auch in Abschiebungshaftsachen zu beachten ist, kann durch eine geeignete Verfahrensgestaltung Rechnung getragen werden, etwa durch eine kurzfristige Einsichtnahme in die Akten auf der Geschäftsstelle des Gerichts und eine anschließende kurze Frist für die Begründung der Beschwerde (BGH, Beschluss vom 02.03.2017 - V ZB 138/16 -, Rn. 12 m. w. N., juris).
- LG Frankfurt/Main, 02.12.2019 - 29 T 142/19
Abschiebungshaft, einstweilige Anordnung, Beschwerdeausschluss, …
Das aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG abzuleitende Beschleunigungsgebot bei Freiheitsentziehungen (BVerfGE 46, 194, 195; BVerfG…, Beschluss vom 13. Oktober 2016 - 2 BvR 1275/16, juris Rn. 43) ist auch in Abschiebungshaftsachen zu beachten (BGH…, Beschluss vom 25. März 2010 - V ZA 9/10, NVwZ 2010, 1175 Rn. 22; Beschluss vom 2. März 2017 - V ZB 138/16, InfAuslR 2017, 289 Rn. 12).
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Rechtsprechung
| BGH, 09.03.2017 - V ZB 119/16 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
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Ausländerrecht: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die behördliche Anordnung des andauernden Transitaufenthalts nach Abschluss des Asylverfahrens bis zur richterlichen Entscheidung über die weitere Aufrechterhaltung des Aufenthalts; Einordnung als ...
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 15 Abs 6 S 2 AufenthG, § 70 Abs 4 FamFG, § 428 Abs 1 FamFG, § 428 Abs 2 FamFG
Ausländerrecht: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die behördliche Anordnung des andauernden Transitaufenthalts nach Abschluss des Asylverfahrens bis zur richterlichen Entscheidung über die weitere Aufrechterhaltung des Aufenthalts; Einordnung als ... - IWW
Art. 104 Abs. 2 GG, § ... 70 Abs. 4 FamFG, § 427 FamFG, § 62 AufenthG, § 428 FamFG, § 62 Abs. 4 AufenthG, § 62 Abs. 5 AufenthG, § 428 Abs. 2 FamFG, § 428 Abs. 1 Satz 1 FamFG, § 428 Abs. 1, 2 FamFG, § 15 Abs. 6 Satz 2 AufenthG, § 428 Abs. 1 FamFG, § 21 Abs. 1 Satz 1 GNotKG, § 84 FamFG
- Wolters Kluwer
Unterbringung eines Betroffenen im Transitbereich eines Flughafens nach Abschluss des "Flughafenasylverfahrens"; Einordnung dieses Aufenthalts als Freiheitsentziehung
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Unterbringung eines Betroffenen im Transitbereich eines Flughafens nach Abschluss des "Flughafenasylverfahrens"; Einordnung dieses Aufenthalts als Freiheitsentziehung
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Ausländerrecht: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die behördliche Anordnung des andauernden Transitaufenthalts nach Abschluss des Asylverfahrens bis zur richterlichen Entscheidung über die weitere Aufrechterhaltung des Aufenthalts; Einordnung als ...
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- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Transitaufenthalt - bis zur richterlichen Entscheidung
Verfahrensgang
- AG Frankfurt/Main, 09.05.2016 - 934 XIV 631/16
- LG Frankfurt/Main, 29.07.2016 - 29 T 118/16
- BGH, 09.03.2017 - V ZB 119/16
Papierfundstellen
- FGPrax 2017, 184
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (6)
- BGH, 12.05.2011 - V ZB 135/10
Ausländerrecht: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die vorläufige …
Auszug aus BGH, 09.03.2017 - V ZB 119/16
Entschieden hat der Senat zudem (Beschluss vom 12. Mai 2011 - V ZB 135/10, InfAuslR 2011, 361 Rn. 5; Beschluss vom 23. Mai 2011 - V ZA 29/10, juris), dass nichts anderes gilt für die der richterlichen Beschlussfassung vorgelagerte Möglichkeit der Behörde, einen Ausländer unter strengen Voraussetzungen für einen kurzen Zeitraum vorläufig in Gewahrsam zu nehmen, um diesen unverzüglich dem Richter vorzuführen (§ 428 FamFG i.V.m. § 62 Abs. 4 AufenthG bzw. jetzt: § 62 Abs. 5 AufenthG).Hierzu zählt § 70 Abs. 4 FamFG (Senat, Beschluss vom 12. Mai 2011 - V ZB 135/10, InfAuslR 2011, 361 Rn. 5).
Dieser ist hier mit der Beschwerdeentscheidung erschöpft (vgl. Senat, Beschluss vom 12. Mai 2011 - V ZB 135/10, InfAuslR 2011, 361 Rn. 6, siehe auch BGH, Beschluss vom 27. Februar 2003 - I ZB 22/02, BGHZ 154, 102).
Den verfassungsrechtlichen Anforderungen, die an einen wirkungsvollen Rechtsschutz zu stellen sind, ist genügt, weil der von der vorläufigen Anordnung Betroffene die Maßnahme in zwei Instanzen zur richterlichen Überprüfung stellen kann (vgl. Senat, Beschluss vom 12. Mai 2011 - V ZB 135/10, InfAuslR 2011, 361 Rn. 5).
- BGH, 23.05.2011 - V ZA 29/10
Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen die behördliche Ingewahrsamnahme zum …
Auszug aus BGH, 09.03.2017 - V ZB 119/16
Entschieden hat der Senat zudem (…Beschluss vom 12. Mai 2011 - V ZB 135/10, InfAuslR 2011, 361 Rn. 5; Beschluss vom 23. Mai 2011 - V ZA 29/10, juris), dass nichts anderes gilt für die der richterlichen Beschlussfassung vorgelagerte Möglichkeit der Behörde, einen Ausländer unter strengen Voraussetzungen für einen kurzen Zeitraum vorläufig in Gewahrsam zu nehmen, um diesen unverzüglich dem Richter vorzuführen (§ 428 FamFG i.V.m. § 62 Abs. 4 AufenthG bzw. jetzt: § 62 Abs. 5 AufenthG).Rn. 11 3. Die Zulassung der Rechtsbeschwerde durch das Beschwerdegericht bindet den Senat nicht (vgl. Senat, Beschluss vom 23. Mai 2011 - V ZA 29/10, juris).
- BGH, 27.02.2003 - I ZB 22/02
Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde im Verfahren auf Erlaß eines Arrestes oder …
Auszug aus BGH, 09.03.2017 - V ZB 119/16
Dieser ist hier mit der Beschwerdeentscheidung erschöpft (vgl. Senat…, Beschluss vom 12. Mai 2011 - V ZB 135/10, InfAuslR 2011, 361 Rn. 6, siehe auch BGH, Beschluss vom 27. Februar 2003 - I ZB 22/02, BGHZ 154, 102).
- OLG Frankfurt, 03.03.2016 - 20 W 9/15
Unterbringung von Asylsuchenden im Transitbereich eines Flughafens
Auszug aus BGH, 09.03.2017 - V ZB 119/16
Die Kammer schließe sich insoweit der Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 3. März 2016 (20 W 9/15) an, wonach die Unterbringung des Betroffenen im Transitbereich des Flughafens zumindest nach rechtskräftigem Abschluss des Asylverfahrens gemäß § 18a AsylVerfG eine Freiheitsentziehung darstelle, die einer richterlichen Anordnung bedürfe. - BGH, 03.02.2011 - V ZB 128/10
Abschiebungshaft: Rechtsbeschwerde gegen Ablehnung der Ergänzung der …
Auszug aus BGH, 09.03.2017 - V ZB 119/16
Hierzu gehören nach ständiger Rechtsprechung des Senats auch Entscheidungen über vorläufige Haftanordnungen, die von einem Richter nach § 427 FamFG i.V.m. § 62 AufenthG angeordnet worden sind (Senat, Beschluss vom 3. Februar 2011 - V ZB 128/10, juris Rn. 6;… vgl. auch Beschluss vom 11. November 2010 - V ZB 123/10, juris Rn. 3 f.). - BGH, 11.11.2010 - V ZB 123/10
Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen eine im Wege der einstweiligen …
Auszug aus BGH, 09.03.2017 - V ZB 119/16
Hierzu gehören nach ständiger Rechtsprechung des Senats auch Entscheidungen über vorläufige Haftanordnungen, die von einem Richter nach § 427 FamFG i.V.m. § 62 AufenthG angeordnet worden sind (Senat…, Beschluss vom 3. Februar 2011 - V ZB 128/10, juris Rn. 6; vgl. auch Beschluss vom 11. November 2010 - V ZB 123/10, juris Rn. 3 f.).
- BGH, 15.09.2022 - V ZB 71/21
Anfechtbarkeit eines Beschlusses zum selbständigen Beweisverfahren
Die Rechtsbeschwerde ist in diesem Fall auch dann unzulässig, wenn das Beschwerdegericht sie eigens zur Klärung der Zulässigkeitsfrage zugelassen hat (st. Rspr., vgl. BGH…, Beschluss vom 13. September 2011 - VI ZB 67/10, NJW 2011, 3371 Rn. 5 mwN; vgl. auch Senat, Beschluss vom 9. März 2017 - V ZB 119/16, FGPrax 2017, 184 Rn. 11). - BGH, 16.03.2017 - V ZB 170/16
Ausländerrecht: Vorliegen einer Freiheitsentziehungssache bei Aufenthalt des …
Rn. 7 3. Ob die Anordnung des Aufenthalts des Betroffenen in dem Transitbereich des Flughafens ab dem Zeitpunkt als Freiheitsentziehung anzusehen ist, in dem der Asylantrag des Betroffenen im Rahmen des Flughafenverfahrens bestandskräftig abgelehnt worden ist und seine Zurückweisung nicht ohne Verzögerung vollzogen werden kann (so OLG Frankfurt, InfAuslR 2016, 192, 193 mwN; OLG München, NVwZ-RR 2006, 728, 729 f.; offen gelassen in BVerfG, Asylmagazin 2015, 53, 54 mwN;… vgl. zum Streitstand Funke-Kaiser, in GK-AufenthG, Bd. 2, § 15 Rn. 123 ff. sowie Budde in Keidel, FamFG, 19. Aufl., § 415 Rn. 5), hat der Senat bislang nicht entschieden (vgl. Beschluss vom 9. März 2017 - V ZB 119/16, zur Veröffentlichung bestimmt), und bedarf auch hier keiner Entscheidung, weil die Entlassung des Betroffenen aus dem Transitbereich noch vor Abschluss des Flughafenverfahrens und Entscheidung über seinen Asylantrag erfolgte. - BGH, 06.10.2020 - XIII ZB 115/19
Freiheitsentziehungsverfahren: Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte für die …
Die behördliche Freiheitsentziehung kann zwar ebenso wie die gerichtlich angeordnete Freiheitsentziehung auch eine vorläufige Maßnahme sein, die nach § 70 Abs. 4 FamFG einer Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof nicht zugänglich wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 9. März 2017 - V ZB 119/16, FGPrax 2017, 184 Rn. 9).
- BGH, 10.06.2020 - StB 23/18
Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Verfahren über die Anordnung von …
Dabei ist ohne Bedeutung, ob das Beschwerdegericht die Rechtsbeschwerde zugelassen hat; eine solche Zulassung ist verfahrensfehlerhaft und bindet das Rechtsbeschwerdegericht nicht (…vgl. zum Ganzen BGH, Beschlüsse vom 12. Mai 2011 - V ZB 135/10, juris Rn. 5; vom 23. Mai 2011 - V ZA 29/10, juris; vom 9. März 2017 - V ZB 119/16, juris Rn. 5, 9). - BGH, 30.04.2020 - StB 29/18
Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Verfahren über die Anordnung von …
Dabei ist ohne Bedeutung, ob das Beschwerdegericht die Rechtsbeschwerde zugelassen hat; eine solche Zulassung ist verfahrensfehlerhaft und bindet das Rechtsbeschwerdegericht nicht (…vgl. zum Ganzen BGH, Beschlüsse vom 12. Mai 2011 - V ZB 135/10, juris Rn. 5; vom 23. Mai 2011 - V ZA 29/10, juris; vom 9. März 2017 - V ZB 119/16, juris Rn. 5, 9). - BayObLG, 30.05.2022 - 103 ZBR-PAG 1/22
Rechtsbeschwerde einer "Maskengegnerin" als unzulässig verworfen
Hierzu zählt § 70 Abs. 4 FamFG (BGH…, Beschluss vom 10.06.2020, StB 23/18, juris Rn. 12; BGH, Beschluss vom 09.03.2017, V ZB 119/16, FGPrax 2017, 184, 185 Rn. 6ff; BGH…, Beschluss vom 12.05.2011, V ZB 135/10, FGPrax 2011, 253 Rn. 5). - BGH, 30.04.2020 - StB 24/18
Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Verfahren über die Anordnung von …
Dabei ist ohne Bedeutung, ob das Beschwerdegericht die Rechtsbeschwerde zugelassen hat; eine solche Zulassung ist verfahrensfehlerhaft und bindet das Rechtsbeschwerdegericht nicht (…vgl. zum Ganzen BGH, Beschlüsse vom 12. Mai 2011 - V ZB 135/10, juris Rn. 5; vom 23. Mai 2011 - V ZA 29/10, juris; vom 9. März 2017 - V ZB 119/16, juris Rn. 5, 9). - BGH, 30.04.2020 - StB 32/18
Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Verfahren über die Anordnung von …
Dabei ist ohne Bedeutung, ob das Beschwerdegericht die Rechtsbeschwerde zugelassen hat; eine solche Zulassung ist verfahrensfehlerhaft und bindet das Rechtsbeschwerdegericht nicht (…vgl. zum Ganzen BGH, Beschlüsse vom 12. Mai 2011 - V ZB 135/10, juris Rn. 5; vom 23. Mai 2011 - V ZA 29/10, juris; vom 9. März 2017 - V ZB 119/16, juris Rn. 5, 9). - BGH, 30.04.2020 - StB 25/18
Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Verfahren über die Anordnung von …
Dabei ist ohne Bedeutung, ob das Beschwerdegericht die Rechtsbeschwerde zugelassen hat; eine solche Zulassung ist verfahrensfehlerhaft und bindet das Rechtsbeschwerdegericht nicht (…vgl. zum Ganzen BGH, Beschlüsse vom 12. Mai 2011 - V ZB 135/10, juris Rn. 5; vom 23. Mai 2011 - V ZA 29/10, juris; vom 9. März 2017 - V ZB 119/16, juris Rn. 5, 9). - BGH, 30.04.2020 - StB 31/18
Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Verfahren über die Anordnung von …
Dabei ist ohne Bedeutung, ob das Beschwerdegericht die Rechtsbeschwerde zugelassen hat; eine solche Zulassung ist verfahrensfehlerhaft und bindet das Rechtsbeschwerdegericht nicht (…vgl. zum Ganzen BGH, Beschlüsse vom 12. Mai 2011 - V ZB 135/10, juris Rn. 5; vom 23. Mai 2011 - V ZA 29/10, juris; vom 9. März 2017 - V ZB 119/16, juris Rn. 5, 9). - BGH, 30.04.2020 - StB 30/18
Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Verfahren über die Anordnung von …
- BGH, 30.04.2020 - StB 27/18
Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Verfahren über die Anordnung von …
- BGH, 30.04.2020 - StB 28/18
Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Verfahren über die Anordnung von …
- BayObLG, 01.12.2023 - 103 ZBR-PAG 2/23
Rechtsmittel bei irriger Annahme des Rechtswegs
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