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Weitere Entscheidung unten: OLG Saarbrücken, 20.10.2010

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 06.01.2011 - II-8 WF 322/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,12766
OLG Hamm, 06.01.2011 - II-8 WF 322/10 (https://dejure.org/2011,12766)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.01.2011 - II-8 WF 322/10 (https://dejure.org/2011,12766)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. Januar 2011 - II-8 WF 322/10 (https://dejure.org/2011,12766)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Vollstreckung aus einstweiliger Anordnung in Gewaltschutzsachen; Beweisanforderungen bei Zuwiderhandlung gegen einstweilige Anordnung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 53, 216 FamFG; 890 ZPO
    Vollstreckung aus einstweiliger Anordnung in Gewaltschutzsachen; Beweisanforderungen bei Zuwiderhandlung gegen einstweilige Anordnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 95 Abs. 1 Nr. 4; ZPO § 890
    Vollstreckbarkeit einer Gewaltschutzanordnung vor Zustellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vollstreckbarkeit einer Gewaltschutzanordnung vor Zustellung

Verfahrensgang

  • AG Essen - 109 F 208/10
  • OLG Hamm, 06.01.2011 - II-8 WF 322/10

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 830
  • FPR 2011, 232
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 10.05.2012 - 4 StR 122/12

    Zuwiderhandlung gegen eine bestimmte vollstreckbare Anordnung nach § 1 Abs. 1 S. …

    Der Senat sieht daher keine Veranlassung, näher auf diese verfahrensrechtliche Besonderheit einzugehen (vgl. zur Wirksamkeit und Vollstreckbarkeit von Entscheidungen in Gewaltschutzsachen OLG Hamm FPR 2011, 232).
  • OLG Hamm, 23.12.2015 - 2 WF 207/15

    Anforderungen an die Androhung von Zwangsmitteln zur Durchsetzung einer …

    Rn. 20 Die Verhängung eines Ordnungsgeldes oder einer Ordnungshaft gemäß § 89 Abs. 1 FamFG setzen wegen ihres repressiven Charakters den Vollbeweis eines schuldhaften Verstoßes gegen die Schutzanordnung voraus; eine Glaubhaftmachung genügt nicht, auch wenn der Vollstreckungstitel aus einem einstweiligen Anordnungsverfahren hervorgegangen ist (vgl. OLG Saarbrücken, FamRZ 2012, 998, 999; OLG Hamm, FamRZ 2011, 830, bei juris Langtext Rn 4; KG, FPR 2004, 267;… Breidenstein, in: jurisPK-BGB, a.a.O., § 1 GewSchG Rn 54).
  • LG Koblenz, 26.04.2016 - 2 T 393/16

    Sofortige Wirksamkeit und Vollstreckbarkeit von Endentscheidungen im Bereich des …

    Die einstweilige Anordnung ist damit - nach erfolgter Zustellung an den Gegner - sofort wirksam und mithin vollstreckbar (Anschluss OLG Hamm, 6. Januar 2011, II-8 WF 322/10, FPR 2011, 232 [OLG Hamm 06.01.2011 - 8 WF 322/10] ).

    Die einstweilige Anordnung ist damit - nach erfolgter Zustellung an den Gegner - sofort wirksam und mithin vollstreckbar (Anschluss OLG Hamm, 6. Januar 2011, II-8 WF 322/10, FPR 2011, 232 [OLG Hamm 06.01.2011 - 8 WF 322/10] ).

    Die einstweilige Anordnung ist damit - nach unstreitiger Zustellung an den Gegner - sofort wirksam und mithin vollstreckbar (vgl. OLG Hamm FPR 2011, 232 [OLG Hamm 06.01.2011 - 8 WF 322/10] ).

  • OLG Schleswig, 10.12.2013 - 15 WF 401/13

    Verstoß gegen Gewaltschutzanordnung: Beweis des schuldhaften Verstoßes als …

    Nach ganz herrschender Ansicht, die der Senat teilt, genügen im Vollstreckungsverfahren, das sich vorliegend nach § 95 Abs. 1 Nr. 4 FamFG in Verbindung mit §§ 890 f. ZPO richtet, eine Glaubhaftmachung der Zuwiderhandlung gegen eine Unterlassungsverpflichtung auch dann nicht, wenn das Erkenntnisverfahren als einstweiliger Rechtsschutz durchgeführt worden ist (vgl. OLG Hamm FPR 2011, 232; OLG Bremen, FamRZ 2007, 1033;… Hammer in: Prütting/Helms, FamFG, 3. Aufl., § 95 FamFG Rn. 15 b;… Stöber in: Zöller, ZPO, 30. Aufl. § 890 ZPO Rn. 13;… Breidenstein in: jurisPK-BGB, 6. Aufl. § 1 GewSchG Rn. 63).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 20.10.2010 - 6 UF 102/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,12699
OLG Saarbrücken, 20.10.2010 - 6 UF 102/10 (https://dejure.org/2010,12699)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 20.10.2010 - 6 UF 102/10 (https://dejure.org/2010,12699)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 20. Oktober 2010 - 6 UF 102/10 (https://dejure.org/2010,12699)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Befristung einer einstweiligen Anordnung im Gewaltschutzverfahren

Verfahrensgang

  • AG Saarbrücken - 39 F 171/10
  • OLG Saarbrücken, 20.10.2010 - 6 UF 102/10

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 1087
  • FPR 2011, 232
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf - Voraussetzungen für Verbot einer Spontandemonstration

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.10.2010 - 6 UF 102/10
    Rn. 15 Die grundsätzlich erforderliche Befristung einer einstweiligen Anordnung trägt aber nicht nur dem - bereits der Verhältnismäßigkeit gerichtlicher Maßnahmen geschuldeten - Hauptsachevorwegnahmeverbot Rechnung, das darauf beruht, dass einstweilige Anordnungen leicht vollendete Tatsachen schaffen und regelmäßig auf der Grundlage eines noch nicht zuverlässig aufgeklärten Sachverhalts ergehen, weshalb bereits die Frage, ob und gegebenenfalls inwieweit mit der Eingriffsmaßnahme nicht bis zu einer besseren Aufklärung des Sachverhalts abgewartet werden kann, am Maßstab der Verhältnismäßigkeit zu messen ist (vgl. dazu BVerfGE 67, 43; 69, 315).
  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.10.2010 - 6 UF 102/10
    Rn. 15 Die grundsätzlich erforderliche Befristung einer einstweiligen Anordnung trägt aber nicht nur dem - bereits der Verhältnismäßigkeit gerichtlicher Maßnahmen geschuldeten - Hauptsachevorwegnahmeverbot Rechnung, das darauf beruht, dass einstweilige Anordnungen leicht vollendete Tatsachen schaffen und regelmäßig auf der Grundlage eines noch nicht zuverlässig aufgeklärten Sachverhalts ergehen, weshalb bereits die Frage, ob und gegebenenfalls inwieweit mit der Eingriffsmaßnahme nicht bis zu einer besseren Aufklärung des Sachverhalts abgewartet werden kann, am Maßstab der Verhältnismäßigkeit zu messen ist (vgl. dazu BVerfGE 67, 43; 69, 315).
  • OLG Saarbrücken, 12.07.2010 - 6 UF 42/10

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung einer Tatsachenbehauptung im einstweiligen …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.10.2010 - 6 UF 102/10
    Bleibt aber nur dieser Weg, um die erforderlichen Einschränkungen der Grundrechte des Täters möglichst gering zu halten, bedarf es von Verfassungs wegen umso dringenderer Gründe, um gleichwohl von einer zeitlichen Beschränkung abzusehen (siehe zum Ganzen Senatsbeschlüsse vom 19. Mai 2010 - 6 UF 38/10 -, NJW-Spezial 2010, 614, und vom 12. Juli 2010 - 6 UF 42/10 -, juris, jeweils m.w.N.).
  • OLG Celle, 13.02.2007 - 32 Ss 2/07

    Strafverfolgung nach § 4 Gewaltschutzgesetz (GewaltSchG) bei Fehlerhaftigkeit der …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.10.2010 - 6 UF 102/10
    Rn. 17 Denn ein solcher Ausnahmefall, der nach einer teilweise vertretenen Auffassung bei besonderen Einzelfallumständen - jedenfalls im Rahmen einer Hauptsacheentscheidung - eine unbefristete Gewaltschutzanordnung zu rechtfertigen vermag (OLG Celle, NJW 2007, 1606 [für besonders schwere Gewaltdelikte];… AnwK-BGB/Heinke, 1. Aufl., § 1 GewSchG, Rz. 21;… Müko-BGB/Krüger, 5. Aufl., § 1 GewSchG, Rz. 25;… Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, 5. Aufl., § 1 GewSchG, Rz. 12 [besonders schwerwiegende Taten wie Tötungs- oder Sexualdelikte];… jurisPK-BGB/Leis, 4. Aufl., § 1 GewSchG, Rz. 37 [besonders schwere Gewaltdelikte]; Völker, jurisPR-FamR 17/2005, Anm. 6) - wofür auch die Gesetzesmaterialien streiten, denen zufolge der Gesetzgeber zumindest die Möglichkeit eines unbefristeten Verbotes nicht ausgeschlossen sehen wollte (…BT-Drucks. 14/5429, S. 28: "Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit wird es daher im Regelfall geboten sein, die ausgesprochenen Verbote zu befristen") -, lag weder im Zeitpunkt des Erlasses der angefochtenen Entscheidung vor, noch ist er nach dem sich in der Beschwerdeinstanz darbietenden Sach- und Streitstand gegeben.
  • OLG Saarbrücken, 19.05.2010 - 6 UF 38/10

    Gewaltschutzanordnung: Erforderlichkeit der Befristung einer einstweiligen …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.10.2010 - 6 UF 102/10
    Bleibt aber nur dieser Weg, um die erforderlichen Einschränkungen der Grundrechte des Täters möglichst gering zu halten, bedarf es von Verfassungs wegen umso dringenderer Gründe, um gleichwohl von einer zeitlichen Beschränkung abzusehen (siehe zum Ganzen Senatsbeschlüsse vom 19. Mai 2010 - 6 UF 38/10 -, NJW-Spezial 2010, 614, und vom 12. Juli 2010 - 6 UF 42/10 -, juris, jeweils m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 03.06.2004 - 9 WF 53/04

    Abänderungsklage: Präklusion bei zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.10.2010 - 6 UF 102/10
    Rn. 16 Ob hiernach für das Absehen von einer Befristung etwa im Falle schwerster Gewaltdelikte Raum bleiben kann, (hiergegen etwa OLG Köln, 2003, 1281 [zum Betretungsverbot], wohl auch Oberlandesgericht Naumburg, ZFE 2005, 35 m. Anm. Völker in jurisPR-FamR 17/2005, Anm. 6; ähnlich - wenn auch kritisch - von Pechstaedt, NJW 2007, 1233;… unklar Palandt/Brudermüller, BGB, 69. Aufl., § 1 GewSchG, Rz. 7 a.E.;… im Ergebnis offen lassend Senatsbeschlüsse a.a.O.), zumal im Rahmen einer einstweiligen Anordnung, kann jedoch dahinstehen.
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