Weitere Entscheidung unten: OLG Oldenburg, 26.11.2009

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 29.10.2009 - II-7 UF 88/09   

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https://dejure.org/2009,4966
OLG Düsseldorf, 29.10.2009 - II-7 UF 88/09 (https://dejure.org/2009,4966)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.10.2009 - II-7 UF 88/09 (https://dejure.org/2009,4966)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. Oktober 2009 - II-7 UF 88/09 (https://dejure.org/2009,4966)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Obliegenheitsausschöpfung der Einkommensmöglichkeiten des Unterhaltsverpflichteten

  • Judicialis

    BGB § 291; ; BGB § ... 362 Abs. 1; ; BGB § 1361 Abs. 1; ; BGB § 1361 Abs. 2; ; BGB §§ 1569 ff.; ; BGB § 1570; ; BGB § 1570 Abs. 1; ; BGB § 1570 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 1570 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 1570 Abs. 1 Satz 3; ; BGB § 1570 Abs. 2; ; BGB § 1574; ; BGB § 1614 Abs. 1; ; BGB § 1629 Abs. 3 S. 1

  • rewis.io
  • fr-blog.com

    Nachehelicher Unterhalt, Erwerbspflicht, Wohnwert

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1361 Abs. 2
    Umfang der Obliegenheitsausschöpfung der Einkommensmöglichkeiten des Unterhaltsverpflichteten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Kurzanmerkung)

    Erwerbsobliegenheiten beim Trennungsunterhalt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 1082
  • FamRZ 2010, 646
  • FamRB 2010, 35
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.03.2009 - XII ZR 74/08

    Zur Dauer des nachehelichen Betreuungsunterhalts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.10.2009 - 7 UF 88/09
    Nach der Rechtsprechung des BGH kommt nach der Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes eine Erwerbstätigkeit des betreuenden Elternteils in Betracht, sofern dies mit den kindbezogenen und elternbezogenen Gründen gem. § 1570 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 BGB vereinbar ist (vgl. BGH, Urteil vom 18.03.2009, Urteil vom 06.05.09, XII ZR 114/08, XII ZR 74/08; Urteil vom 17.06.09, XII ZR 102/08).

    Allerdings hat der Gesetzgeber mit der gesetzlichen Neuregelung des § 1570 BGB die Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzung einer Verlängerung des Betreuungsunterhalts über die drei Jahre hinaus grundsätzlich dem unterhaltsberechtigten Elternteil auferlegt (BGH, Urteil vom 18.03.2009, XII ZR 74/98, FamRZ 09, 770, 772).

    Insoweit ist die Klägerin darlegungsfällig geblieben, weil sie für den erhöhten Betreuungsbedarf ihres Sohn darlegungspflichtig ist (für den Anspruch nach § 1570 Abs. 1 siehe BGH, Urteil vom 18.03.2009; XII ZR 74/08; für § 1361 Abs. 2 BGB vgl. Wendl/ Pauling, a.a.O, § 4 Rn. 19 a).

  • BGH, 15.11.1989 - IVb ZR 3/89

    Formelle Rechtskraft von Urteilen der Oberlandesgerichte in Ehesachen;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.10.2009 - 7 UF 88/09
    Daher kann man in der Regel vor Ablauf des Trennungsjahres vom haushaltsführenden Ehegatten noch keine Aufnahme einer Erwerbstätigkeit erwarten können (Wendl/ Pauling, a.a.O. Rn. 18; BGH FamRZ 1990, 283, 286; Palandt, BGB, 65. Auflage, § 1361 Rn. 13).
  • BGH, 28.02.2007 - XII ZR 37/05

    Zur Befristung des nachehelichen Aufstockungsunterhalts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.10.2009 - 7 UF 88/09
    Nach der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 28.02.2007, XII ZR 37/05) trifft den Unterhaltsschuldner die grundsätzliche Obliegenheit zur bestmöglichen Ausschöpfung seiner Einkommensmöglichkeiten mit Hilfe des Realsplittings, um sein Nettoeinkommen zu erhöhen.
  • BGH, 06.05.2009 - XII ZR 114/08

    Billigkeitsentscheidung über eine Verlängerung des Betreuungsunterhalts aus

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.10.2009 - 7 UF 88/09
    Nach der Rechtsprechung des BGH kommt nach der Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes eine Erwerbstätigkeit des betreuenden Elternteils in Betracht, sofern dies mit den kindbezogenen und elternbezogenen Gründen gem. § 1570 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 BGB vereinbar ist (vgl. BGH, Urteil vom 18.03.2009, Urteil vom 06.05.09, XII ZR 114/08, XII ZR 74/08; Urteil vom 17.06.09, XII ZR 102/08).
  • BGH, 17.06.2009 - XII ZR 102/08

    Verlängerung des nachehelichen Betreuungsunterhalts über die Vollendung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.10.2009 - 7 UF 88/09
    Nach der Rechtsprechung des BGH kommt nach der Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes eine Erwerbstätigkeit des betreuenden Elternteils in Betracht, sofern dies mit den kindbezogenen und elternbezogenen Gründen gem. § 1570 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 BGB vereinbar ist (vgl. BGH, Urteil vom 18.03.2009, Urteil vom 06.05.09, XII ZR 114/08, XII ZR 74/08; Urteil vom 17.06.09, XII ZR 102/08).
  • OLG Düsseldorf, 02.03.2015 - 7 UF 224/14

    Entscheidung des Beschwerdegerichts bei fehlerhafter Abweisung eines

    Die gesteigerte Verantwortung der Ehegatten füreinander während des Bestehens der Ehe hat zur Folge, dass der nicht oder nur eingeschränkt erwerbstätige Ehegatte nach § 1361 Abs. 2 BGB nur unter wesentlich engeren Voraussetzungen darauf verwiesen werden kann, seinen Unterhalt durch eigene Erwerbstätigkeit selbst zu verdienen, als dies gemäß § 1574 BGB nach der Scheidung der Fall ist (vgl. BGH FamRZ 2008, 963, bei juris Rn. 26; Senat, FamRZ 2010, 646 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 28.08.2014 - 24 W 45/14

    Pflichten des Prozessbevollmächtigten nach Einlegung des Einspruchs gegen einen

    Dieser Beurteilung steht das vom Landgericht zitierte Urteil (OLG Düsseldorf v. 29.10.2010, II-7 UF 88/09) nicht entgegen, da es jedenfalls nicht exemplarisch für die Rechtsprechung zu § 1361 Abs. 2 BGB ist.
  • LG Duisburg, 08.07.2014 - 8 O 418/13

    Schrittweiser Übergang der Ehefrau in die vollschichtige Erwerbstätigkeit i.R.

    Insoweit ist auf die konkreten ehelichen Lebensverhältnisse und die nachwirkende eheliche Solidarität abzustellen (vgl. auch OLG Düsseldorf, NJW-RR 2010, 1082 ff.).
  • LG Bonn, 17.07.2014 - 4 T 202/14

    Pfändungsfreigrenze, Trennungsunterhalt, Pfändungsfreier Betrag,

    Gilt insoweit auch nicht der sozialhilferechtliche Maßstab, so sind bei der Bemessung des Trennungsunterhaltes - insbesondere nach einer Trennungszeit von über einem Jahr (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 2010 646 ff.) - gleichwohl die jeweiligen Einkommens und Vermögensverhältnisse zu gewichten.
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 26.11.2009 - 14 UF 114/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,5401
OLG Oldenburg, 26.11.2009 - 14 UF 114/09 (https://dejure.org/2009,5401)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 26.11.2009 - 14 UF 114/09 (https://dejure.org/2009,5401)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 26. November 2009 - 14 UF 114/09 (https://dejure.org/2009,5401)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Nachehelicher Unterhalt: Isolierte Geltendmachung eines Krankenvorsorgeunterhaltsanspruchs bei eigenem Einkommen des Unterhaltsberechtigten; Begrenzung des Krankheitsunterhalts bei privater Krankenversicherung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1572 BGB; § 1578b Abs. 1 BGB; § 1578b Abs. 2 BGB
    Isolierte Geltendmachung und Begrenzung des Krankenvorsorgeunterhalts

  • Wolters Kluwer

    Isolierte Geltendmachung und Begrenzung des Krankenvorsorgeunterhalts

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gedeckelter Krankenvorsorgeunterhalt

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Scheidung: 1.200 Euro Unterhalt für die Krankenversicherung der Ex-Frau sind bei einem Sold von 2.600 Euro unverhältnismäßig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 512
  • FamRZ 2010, 567
  • FamRB 2010, 35
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 07.12.1988 - IVb ZR 23/88

    Verteilung des Gesamtunterhalts auf verschiedene Unterhaltsbestandteile in Fällen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 26.11.2009 - 14 UF 114/09
    Dies gilt gleichermaßen für Ehegatten von Beamten, deren Beihilfeberechtigung mit der Rechtskraft der Ehescheidung entfällt (BGH FamRZ 1983, 676, 677. FamRZ 1989, 483, 485) und kann auch erhöhte Beiträge infolge eines Risikozuschlags für Vorerkrankungen einschließen (BGH FamRZ 2005, 1897, 1898).

    Die Probleme, einen bezahlbaren Versicherungsschutz zu erreichen, können sich bei Ehen von Beamten als eine unverhältnismäßige Belastung erweisen (vgl. BGH FamRZ 1989, 483, 484. Theurer, FamRZ 2008, 1395).

    Die Notwendigkeit, nach der Ehescheidung eine private Vollversicherung abzuschließen, ist daher die Folge aus den Wechselwirkungen zwischen einer in keinem Zusammenhang mit der Ehe stehenden schicksalhaften Erkrankung und der nicht auf die übrigen sozialen Sicherungssysteme abgestimmten Krankenversorgung des öffentlichen Dienstes (zur Kritik vgl. BGH FamRZ 1989, 483, 484. Theurer, FamRZ 2008, 1395).

    Diese Erwägungen stehen in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der bereits in seiner früheren Rechtsprechung auf die Möglichkeit einer Kürzung des Vorsorgeunterhalts hingewiesen hat (BGH FamRZ 1989, 483, 487. ebenso Pauling in Wendl/Staudigl Das Unterhaltsrecht in der familiengerichtlichen Praxis, 7. Aufl. § 4 Rn. 584. zum Basistarif als angemessene Versorgung vgl. auch OLG Hamm, Urteil vom 18.06.2009, 2 UF 6/09, BeckRS 2009, 23740).

  • BGH, 06.07.2005 - XII ZR 145/03

    Darlegungs- und Beweislast des unterhaltspflichtigen Ehegatten

    Auszug aus OLG Oldenburg, 26.11.2009 - 14 UF 114/09
    Dies gilt gleichermaßen für Ehegatten von Beamten, deren Beihilfeberechtigung mit der Rechtskraft der Ehescheidung entfällt (BGH FamRZ 1983, 676, 677. FamRZ 1989, 483, 485) und kann auch erhöhte Beiträge infolge eines Risikozuschlags für Vorerkrankungen einschließen (BGH FamRZ 2005, 1897, 1898).
  • OLG Hamm, 18.06.2009 - 2 UF 6/09

    Krankenvorsorgeunterhalt; Kosten einer privaten Krankenversicherung als

    Auszug aus OLG Oldenburg, 26.11.2009 - 14 UF 114/09
    Diese Erwägungen stehen in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der bereits in seiner früheren Rechtsprechung auf die Möglichkeit einer Kürzung des Vorsorgeunterhalts hingewiesen hat (BGH FamRZ 1989, 483, 487. ebenso Pauling in Wendl/Staudigl Das Unterhaltsrecht in der familiengerichtlichen Praxis, 7. Aufl. § 4 Rn. 584. zum Basistarif als angemessene Versorgung vgl. auch OLG Hamm, Urteil vom 18.06.2009, 2 UF 6/09, BeckRS 2009, 23740).
  • OLG Frankfurt, 19.12.1991 - 1 UF 84/91

    Sättigungsgrenze beim nachehelichen Unterhalt - Fiktive Unterhaltsbemessung bei

    Auszug aus OLG Oldenburg, 26.11.2009 - 14 UF 114/09
    Diese können zusätzlich beansprucht werden, wobei ein isolierter Anspruch auf Vorsorgeunterhalt auch dann in Betracht kommt, wenn der allgemeine Lebensbedarf durch andere Einkünfte gedeckt ist (OLG Frankfurt FamRZ 1992, 823, 825).
  • BGH, 26.11.2008 - XII ZR 131/07

    Abgrenzung von Krankheitsunterhalt und Aufstockungsunterhalt; Befristung des

    Auszug aus OLG Oldenburg, 26.11.2009 - 14 UF 114/09
    Insbesondere in diesen Fällen soll die Möglichkeit einer Befristung des Unterhalts wegen Krankheit (§ 1572 BGB) einen angemessenen Ausgleich zwischen nachehelicher Verantwortung und dem Grundsatz der Eigenverantwortung eröffnen (BTDrs. 16/1830 S. 18f. BGH NJW 2009, 989).
  • BGH, 23.03.1983 - IVb ZR 371/81

    Rechtsfolgen nichtbestimmungsgemäßer Verwendung der auf die Krankheitsvorsorge

    Auszug aus OLG Oldenburg, 26.11.2009 - 14 UF 114/09
    Dies gilt gleichermaßen für Ehegatten von Beamten, deren Beihilfeberechtigung mit der Rechtskraft der Ehescheidung entfällt (BGH FamRZ 1983, 676, 677. FamRZ 1989, 483, 485) und kann auch erhöhte Beiträge infolge eines Risikozuschlags für Vorerkrankungen einschließen (BGH FamRZ 2005, 1897, 1898).
  • BGH, 15.10.2003 - XII ZR 65/01

    Erwerbsobliegenheit von Beamten und Soldaten nach Eintritt in den vorgezogenen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 26.11.2009 - 14 UF 114/09
    Dem Antragsteller ist wiederum bei einem Alter von 55 Jahren ein Zuverdienst ohne weiteres möglich und zumutbar (vgl. BGH FamRZ 2004, 254), so dass er die bereits reduzierte Unterhaltspflicht ohne übermäßige Einschränkung seiner eigenen Lebensstellung tragen kann.
  • KG, 02.10.2012 - 13 UF 174/11

    Nachehelicher Ehegattenunterhalt: Zumutbarkeit der Wahl einer günstigeren

    Anders als in dem vom OLG Oldenburg entschiedenen Fall (FamRZ 2010, 567) ist unter den gegebenen Umständen auch nicht davon auszugehen, dass die Lage der Antragsgegnerin allein schicksalsbedingt ist.

    Die Rechtsbeschwerde ist gemäß § 70 FamFG im Hinblick auf die bisher ungeklärte, von zwei Oberlandesgerichten bisher unterschiedlich beantwortete Frage (OLG Hamm, OLGR 2009, 834; OLG Oldenburg, FamRZ 2010, 567) zuzulassen, ob der Umstand, dass der Ehegatte, der mit einem Beamten verheiratet und über diesen beihilfeberechtigt und privat krankenversichert war, nach der Scheidung der Ehe aufgrund seines Alters nicht mehr in die gesetzliche Krankenversicherung gelangen kann (§ 6 Abs. 3 SGB V), als Ehe bedingter Nachteil zu werten ist, der einer Befristung sowie gegebenenfalls einer Herabsetzung des Krankenvorsorgeunterhalts entgegen steht.

  • VG Freiburg, 02.02.2017 - 6 K 2824/15

    Beihilfeberechtigung der geschiedenen Ehefrau nach Versorgungsausgleich

    In aller Deutlichkeit zeigt schließlich die Regelung des § 2 Abs. 2 S. 1 BBhV, dass eine geschiedenen Ehefrau eines verstorbenen Beamten nach Erreichen ihres Renten/Pensionsalters genau so wenig beihilfeberechtigt sein soll, wie auch sonst zuvor schon die Ehefrau eines Beamten, die direkt im Anschluss an eine Scheidung mangels Fortbestand der Ehegatteneigenschaft auch ihre bis dahin nach § 4 Abs. 1 S. 1 BBhV bestehende Beihilfe(mit)berechtigung verliert (vgl. zum Fortfall der Beihilfeberechtigung nach Ehescheidung auch OLG Oldenburg, U. v. 26.11.2009 - 14 UF 114/09 -, juris, Rdnr. 16, 18,19 unter Verweis auf BGH, FamRZ 1983, 676 [677] und FamRZ 1989, 483 [485]).
  • OLG Köln, 10.07.2014 - 4 UF 257/13

    Präklusion von Einwendungen im Unterhaltsabänderungsprozess

    Auf die Frage, wann der Antragsteller oder das im vorausgegangenen Abänderungsverfahren entscheidende Amtsgericht die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Oldenburg (Urteil vom 26.11.2009 - 14 UF 114/09 -, FamRZ 2010, S. 67) sowie des Kammergerichts Berlin (Beschluss vom 2.10.2012 - 13 UF 174/11 -, FamRZ 2013, S. 1047) erstmals zur Kenntnis nehmen hätte nehmen können und müssen, kommt es hingegen nicht an.
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