Weitere Entscheidung unten: BGH, 25.04.2005

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   BGH, 19.05.2005 - III ZR 437/04   

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https://dejure.org/2005,491
BGH, 19.05.2005 - III ZR 437/04 (https://dejure.org/2005,491)
BGH, Entscheidung vom 19.05.2005 - III ZR 437/04 (https://dejure.org/2005,491)
BGH, Entscheidung vom 19. Mai 2005 - III ZR 437/04 (https://dejure.org/2005,491)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    "Aushandeln" von AGB - Partnerschaftsvermittlungsvertrag

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Abschluss eines Partnerschaftsvermittlungsvertrages; Ausschluss des Kündigungsrechts durch allgemeine Geschäftsbedingungen; Disponibilität des § 627 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); Anforderungen an das Merkmal des "Aushandelns" im Sinne des § 305 Absatz 1 Satz 3 BGB

  • Judicialis

    BGB § 305 Abs. 1

  • ra.de
  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Partnerschaftsvermittlungsvertrag: Kündigungsmöglichkeit nach § 627 BGB; Begriff der AGB: "Aushandeln" i.S.v. § 305 I 3 BGB; Vorliegen von AGB bei Speicherung "im Kopf"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 305 Abs. 1
    Begriff des Aushandelns von Vertragsbedingungen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann ist Zusatzvereinbarung ausgehandelt?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    "Frei ausgehandelte" Geschäftsbedingungen

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    AGB-Recht - Wann liegt ein "Aushandeln" von Vertragsbedingungen als AGB vor?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Frei ausgehandelte Geschäftsbedingungen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    "Im Einzelnen ausgehandelt"

  • haus-und-grund-muenchen.de (Kurzinformation)

    Strenge Anforderungen an Individualvereinbarungen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Bedeutung der Formulierung "Im Einzelnen ausgehandelt" in der Praxis

Besprechungen u.ä. (6)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    AGB oder Individualabrede? - BGH verschärft Anforderungen an Individualabrede

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    AGB-Recht - Wann liegt ein "Aushandeln" von Vertragsbedingungen als AGB vor?

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Anforderungen an eine Individualvereinbarung

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    § 305 Abs. 1 S. 1 BGB - Vorformuliert

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Partnerschaftsvermittlungsvertrag: Kündigungsmöglichkeit nach § 627 BGB; Begriff der AGB: "Aushandeln" i.S.v. § 305 I 3 BGB; Vorliegen von AGB bei Speicherung "im Kopf"

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Was bedeutet "Aushandeln"? (IBR 2005, 519)

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 2543
  • MDR 2005, 1214
  • NZBau 2005, 463 (Ls.)
  • NZM 2006, 313 (Ls.)
  • FamRZ 2005, 1168 (Ls.)
  • WM 2005, 1373
  • BB 2005, 1470 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 05.11.1998 - III ZR 226/97

    Untersagung der Verwendung einer vorformulierten Laufzeitverlängerungsklausel in

    Auszug aus BGH, 19.05.2005 - III ZR 437/04
    Ein Partnerschaftsanbahnungsinstitut kann aber anerkanntermaßen das seinem Vertragspartner nach § 627 BGB zustehende Kündigungsrecht in Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Formularverträgen nicht wirksam ausschließen (BGHZ 106, 341, 346 f; Senatsurteil vom 5. November 1998 - III ZR 226/97 - NJW 1999, 276, 277).

    1.Ausgangspunkt ist - das sieht auch das Berufungsgericht nicht anders -, daß es sich bei dem zwischen den Parteien abgeschlossenen Partnerschaftsvermittlungsvertrag um einen Dienstvertrag handelt, der, da "Dienste höherer Art" zu leisten sind, ohne daß der zur Dienstleistung Verpflichtete in einem Dienstverhältnis mit festen Bezügen steht, nach dem Gesetz jederzeit gekündigt werden kann (§ 627 Abs. 1 BGB; BGHZ 106, 341, 343 ff; Senatsurteil vom 5. November 1998 aaO).

    Ein Anspruch des Klägers auf Rückzahlung seiner Anzahlung oder eines Teils derselben aus § 628 Abs. 1 Satz 3 BGB (vgl. Senatsurteil vom 5. November 1998 aaO; § 656 Abs. 1 Satz 2 BGB steht nicht entgegen: Palandt/Sprau aaO § 656 Rn. 2a) läßt sich im Revisionsverfahren auch nicht im Hinblick auf den Einwand der Beklagten ausschließen, ihr stehe selbst bei Wirksamkeit der Kündigung des Klägers nach der getroffenen Vereinbarung für die von ihr bereits erbrachten Leistungen mehr zu als die in Empfang genommene Anzahlung.

    Soweit die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beklagten dahin gehen sollten, daß diese in jedem Fall der Kündigung durch den Auftraggeber nach § 627 BGB neben dem anteiligen Honorar ohne weiteres Aufwendungsersatzansprüche in einer Größenordnung von 75 % des vereinbarten Gesamthonorars beansprucht, dürften diese Bedingungen einer Inhaltskontrolle nicht standhalten (Senatsurteil vom 5. November 1998 aaO; BGH, Urteil vom 29. Mai 1991 - IV ZR 187/90 - NJW 1991, 2763, 2764).

  • BGH, 01.02.1989 - IVa ZR 354/87

    Formularmäßige Abbedingung des Kündigungsrechts bei einem Ehe- oder

    Auszug aus BGH, 19.05.2005 - III ZR 437/04
    Ein Partnerschaftsanbahnungsinstitut kann aber anerkanntermaßen das seinem Vertragspartner nach § 627 BGB zustehende Kündigungsrecht in Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Formularverträgen nicht wirksam ausschließen (BGHZ 106, 341, 346 f; Senatsurteil vom 5. November 1998 - III ZR 226/97 - NJW 1999, 276, 277).

    1.Ausgangspunkt ist - das sieht auch das Berufungsgericht nicht anders -, daß es sich bei dem zwischen den Parteien abgeschlossenen Partnerschaftsvermittlungsvertrag um einen Dienstvertrag handelt, der, da "Dienste höherer Art" zu leisten sind, ohne daß der zur Dienstleistung Verpflichtete in einem Dienstverhältnis mit festen Bezügen steht, nach dem Gesetz jederzeit gekündigt werden kann (§ 627 Abs. 1 BGB; BGHZ 106, 341, 343 ff; Senatsurteil vom 5. November 1998 aaO).

  • BGH, 03.11.1999 - VIII ZR 269/98

    Option zur Verlängerung eines Vertrages in AGB

    Auszug aus BGH, 19.05.2005 - III ZR 437/04
    Der Verwender muß den in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen gesetzesfremden Kerngehalt inhaltlich ernsthaft zur Disposition stellen und dem Verhandlungspartner Gestaltungsfreiheit zur Wahrung eigener Interessen einräumen; der Kunde muß die reale Möglichkeit erhalten, den Inhalt der Vertragsbedingungen zu beeinflussen (st.Rspr.; vgl. nur BGHZ 143, 103, 111 f; 150, 299, 302 f).
  • BGH, 18.04.2002 - VII ZR 192/01

    Formularmäßige Verpflichtung zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft auf

    Auszug aus BGH, 19.05.2005 - III ZR 437/04
    Der Verwender muß den in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen gesetzesfremden Kerngehalt inhaltlich ernsthaft zur Disposition stellen und dem Verhandlungspartner Gestaltungsfreiheit zur Wahrung eigener Interessen einräumen; der Kunde muß die reale Möglichkeit erhalten, den Inhalt der Vertragsbedingungen zu beeinflussen (st.Rspr.; vgl. nur BGHZ 143, 103, 111 f; 150, 299, 302 f).
  • BGH, 27.03.1991 - IV ZR 90/90

    Aushandeln einer Eigenverkaufsklausel beim Maklervertrag

    Auszug aus BGH, 19.05.2005 - III ZR 437/04
    Nur so ist auch gewährleistet, daß der Vertragsinhalt, den der vorformulierte Text ergibt, nicht nur vom Verwender, sondern ebenso vom Kunden in seinen rechtsgeschäftlichen Gestaltungswillen aufgenommen worden ist, also als Ausdruck seiner rechtsgeschäftlichen Selbstbestimmung und Selbstverantwortung gewertet werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 27. März 1991 - IV ZR 90/90 - NJW 1991, 1678, 1679).
  • BGH, 10.03.1999 - VIII ZR 204/98

    Begriff der AGB im Verbandsverfahren; Formularmäßige Vereinbarung vor Restzahlung

    Auszug aus BGH, 19.05.2005 - III ZR 437/04
    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß auch noch nicht schriftlich niedergelegte Vertragsbedingungen für eine Vielzahl von Verträgen vorformuliert im Sinne des § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB sein können, wenn sie zu diesem Zweck "im Kopf" des Verwenders oder seiner Abschlußgehilfen "gespeichert" sind (BGH, Urteil vom 10. März 1999 - VIII ZR 204/98 - NJW 1999, 2180, 2181 m.w.N. aus der BGH-Rspr.; OLG Hamm NJW-RR 1987, 243, 244).
  • BGH, 29.05.1991 - IV ZR 187/90

    Angemessenheit der Vergütung eines Partnerverschaftsvermittlers bei vorzeitiger

    Auszug aus BGH, 19.05.2005 - III ZR 437/04
    Soweit die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beklagten dahin gehen sollten, daß diese in jedem Fall der Kündigung durch den Auftraggeber nach § 627 BGB neben dem anteiligen Honorar ohne weiteres Aufwendungsersatzansprüche in einer Größenordnung von 75 % des vereinbarten Gesamthonorars beansprucht, dürften diese Bedingungen einer Inhaltskontrolle nicht standhalten (Senatsurteil vom 5. November 1998 aaO; BGH, Urteil vom 29. Mai 1991 - IV ZR 187/90 - NJW 1991, 2763, 2764).
  • OLG Hamm, 09.06.1986 - 18 U 239/85
    Auszug aus BGH, 19.05.2005 - III ZR 437/04
    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß auch noch nicht schriftlich niedergelegte Vertragsbedingungen für eine Vielzahl von Verträgen vorformuliert im Sinne des § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB sein können, wenn sie zu diesem Zweck "im Kopf" des Verwenders oder seiner Abschlußgehilfen "gespeichert" sind (BGH, Urteil vom 10. März 1999 - VIII ZR 204/98 - NJW 1999, 2180, 2181 m.w.N. aus der BGH-Rspr.; OLG Hamm NJW-RR 1987, 243, 244).
  • BGH, 27.05.2009 - VIII ZR 302/07

    Kostenerstattungsanspruch des Mieters bei unwirksamer Endrenovierungsklausel

    Hinsichtlich der handschriftlich eingetragenen Endrenovierungsverpflichtung in § 27 des Formularvertrages rügt die Revision, dass das Berufungsgericht dem unter Zeugenbeweis gestellten Vorbringen der Kläger nicht nachgegangen sei, wonach es sich um eine vom Beklagten vorformulierte Vertragsklausel gehandelt habe, die er nicht nur bei den Nachmietern, sondern auch bei anderen Mietern verwendet habe, so dass bei diesem für das Revisionsverfahren als richtig zu unterstellenden Sachvortrag auch insoweit eine vorformulierte Vertragsbestimmung im Sinne von § 305 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB vorgelegen habe (vgl. Senat, BGHZ 141, 108, 110 f. ; BGH, Urteil vom 19. Mai 2005 - III ZR 437/04, WM 2005, 1373, unter II 2 a).

    Insbesondere kann es ihm nicht als Verschulden angelastet werden, wenn er nicht erkannt hat, dass nach der außerhalb des Mietrechts ergangenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Senat, BGHZ 141, 108, 110 f. ; BGH, Urteil vom 19. Mai 2005 - III ZR 437/04, WM 2005, 1373, unter II 2 a) solche handschriftlich hinzu gesetzten Regelungen als vorformulierte Vertragsbestimmungen im Sinne von § 305 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB zu werten sein können mit der Folge, dass ihre Wirksamkeit strengeren Anforderungen unterliegt.

  • BGH, 18.02.2016 - III ZR 126/15

    Regelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kinderkrippenbetreibers

    aa) Ein Kündigungsrecht nach § 627 Abs. 1 BGB - welches durch Allgemeine Geschäftsbedingungen grundsätzlich nicht wirksam abbedungen werden kann (§ 307 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 BGB; s. dazu etwa Senatsurteile vom 5. November 1998 - III ZR 226/97, NJW 1999, 276, 277; vom 19. Mai 2005 - III ZR 437/04, NJW 2005, 2543; vom 9. Juni 2005 - III ZR 436/04, NZBau 2005, 509, 511; vom 8. Oktober 2009 - III ZR 93/09, NJW 2010, 150, 151 f Rn. 19, 23 und vom 9. Juni 2011 - III ZR 203/10, BGHZ 190, 80, 88 f Rn. 21; BGH, Urteil vom 11. Februar 2010 - IX ZR 114/09, NJW 2010, 1520, 1522 Rn. 25 ff mwN; a.A. wohl AG Bremen, NJW-RR 1987, 1007) - stand dem Kläger nicht zu.
  • BGH, 15.05.2014 - III ZR 368/13

    Online-Buchung eines Lehrgangs in Naturheilverfahren: Anforderungen an eine

    Hierzu muss der Verwender die Klausel inhaltlich ernsthaft zur Disposition stellen und dem Verhandlungspartner Gestaltungsfreiheit zur Wahrung eigener Interessen einräumen; der Kunde muss die reale Möglichkeit erhalten, den Inhalt der Vertragsbedingungen zu beeinflussen (st. Rspr.; s. nur Senatsurteil vom 19. Mai 2005 - III ZR 437/04, NJW 2005, 2543, 2544 mwN; s. auch Ulmer/Habersack aaO § 305 Rn. 53 f).
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Rechtsprechung
   BGH, 25.04.2005 - II ZR 103/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,796
BGH, 25.04.2005 - II ZR 103/03 (https://dejure.org/2005,796)
BGH, Entscheidung vom 25.04.2005 - II ZR 103/03 (https://dejure.org/2005,796)
BGH, Entscheidung vom 25. April 2005 - II ZR 103/03 (https://dejure.org/2005,796)
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Volltextveröffentlichungen (16)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 952, 985
    Gläubigerstellung des Kontoinhabers auch bei vorbehaltloser Einzahlung eines Dritten auf das in seiner Gegenwart eröffnete Sparkonto

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Sparkonto vom Sohn, Geld vom Vater - Wer ist Eigentümer des für das Konto ausgestellten Sparbuchs?

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 11 (Leitsatz)

    Zur Frage, wer Gläubiger eines Sparkontos ist, bei dessen Eröffnung ein Dritter vorbehaltlos eine Einzahlung vornimmt

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Berechtigung an Sparbuch bei Fremdeinzahlung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Das Geld auf einem Sparkonto gehört dem Kontoinhaber - auch wenn ein Dritter dieses eingezahlt hat

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 2222
  • ZIP 2005, 1222
  • MDR 2005, 1179
  • FamRZ 2005, 1168
  • WM 2005, 1216
  • DB 2005, 1515
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.02.1994 - IV ZR 51/93

    Gläubiger einer Spareinlage bei Einrichtung eines Sparkontos für einen Dritten

    Auszug aus BGH, 25.04.2005 - II ZR 103/03
    Für die Frage der Gläubigerstellung kommt es darauf an, wer nach dem erkennbaren Willen des die Kontoeröffnung beantragenden Kunden Gläubiger der Bank werden soll (Sen.Urt. v. 22. September 1975 - II ZR 51/74, WM 1975, 1200; BGH, Urt. v. 2. Februar 1994 - IV ZR 51/93, NJW 1994, 931; vgl. auch BGHZ 21, 148, 150; BGH, Urt. v. 10. Oktober 1989 - XI ZR 117/88, NJW-RR 1990, 178).
  • BGH, 25.06.1956 - II ZR 270/54

    Verfügungsberechtigung über Bankkonto

    Auszug aus BGH, 25.04.2005 - II ZR 103/03
    Für die Frage der Gläubigerstellung kommt es darauf an, wer nach dem erkennbaren Willen des die Kontoeröffnung beantragenden Kunden Gläubiger der Bank werden soll (Sen.Urt. v. 22. September 1975 - II ZR 51/74, WM 1975, 1200; BGH, Urt. v. 2. Februar 1994 - IV ZR 51/93, NJW 1994, 931; vgl. auch BGHZ 21, 148, 150; BGH, Urt. v. 10. Oktober 1989 - XI ZR 117/88, NJW-RR 1990, 178).
  • BGH, 10.10.1989 - XI ZR 117/88

    Gläubiger - Kontoerrichtung - Forderungsberechtigung - Grundstückskaufvertrag -

    Auszug aus BGH, 25.04.2005 - II ZR 103/03
    Für die Frage der Gläubigerstellung kommt es darauf an, wer nach dem erkennbaren Willen des die Kontoeröffnung beantragenden Kunden Gläubiger der Bank werden soll (Sen.Urt. v. 22. September 1975 - II ZR 51/74, WM 1975, 1200; BGH, Urt. v. 2. Februar 1994 - IV ZR 51/93, NJW 1994, 931; vgl. auch BGHZ 21, 148, 150; BGH, Urt. v. 10. Oktober 1989 - XI ZR 117/88, NJW-RR 1990, 178).
  • BGH, 22.09.1975 - II ZR 51/74

    Bestehen von Ansprüchen der Wohnungseigentümergemeinschaften auf das Guthaben

    Auszug aus BGH, 25.04.2005 - II ZR 103/03
    Für die Frage der Gläubigerstellung kommt es darauf an, wer nach dem erkennbaren Willen des die Kontoeröffnung beantragenden Kunden Gläubiger der Bank werden soll (Sen.Urt. v. 22. September 1975 - II ZR 51/74, WM 1975, 1200; BGH, Urt. v. 2. Februar 1994 - IV ZR 51/93, NJW 1994, 931; vgl. auch BGHZ 21, 148, 150; BGH, Urt. v. 10. Oktober 1989 - XI ZR 117/88, NJW-RR 1990, 178).
  • BGH, 17.07.2019 - XII ZB 425/18

    Familiensache: Kontoinhaber eines Sparkontos; Verfügung der Eltern über ein auf

    Kontoinhaber eines Sparkontos ist derjenige, der nach dem erkennbaren Willen des das Konto eröffnenden Kunden Gläubiger der Bank werden soll (Anschluss an BGH Urteile vom 25. April 2005 - II ZR 103/03, FamRZ 2005, 1168 und vom 2. Februar 1994 - IV ZR 51/93, FamRZ 1994, 625).

    aa) Kontoinhaber eines Sparkontos ist derjenige, der nach dem erkennbaren Willen des das Konto eröffnenden Kunden Gläubiger der Bank werden soll (BGH Urteile vom 25. April 2005 - II ZR 103/03 - FamRZ 2005, 1168, 1169 mwN und vom 2. Februar 1994 - IV ZR 51/93 - FamRZ 1994, 625 mwN).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2011 - L 13 AS 155/08

    Vermögensanrechnung bei SGB II-Leistungen; Berücksichtigung von Sparguthaben auf

    Eigentümer des über eine Spareinlage ausgestellten Sparbuchs ist nach der zivilgerichtlichen Rechtsprechung derjenige, der Gläubiger der Forderung gegen das Geldinstitut ist (BGH, Urteil vom 25. April 2005 - II ZR 103/03 - juris Rn. 7).

    Die Einzahlung eines Verwandten (im Fall des Urteils des BGH vom 25. April 2005: des Vaters) ohne jeden Vorbehalt dahingehend, dass es sich um "sein Geld" handele oder dass er über die Verwendung des Geldes bestimmen wolle, darf und muss die Sparkasse dahin verstehen, dass der Kontoinhaber auch nach dem Willen des Einzahlers ihr Gläubiger sein soll (BGH, Urteil vom 25. April 2005, a. a. O. - juris Rn. 10).

    28 Wenn der Einzahler - hier der Zeuge P. - das Sparbuch an sich nimmt, so gibt dies zu einer anderen rechtlichen Würdigung keine Veranlassung und muss auch nicht dahin verstanden werden, dass dieser sich die Entscheidung über die Verwendung des auf das Konto gezahlten Geldes vorbehalten wollte (BGH, Urteil vom 25. April 2005, a. a. O. - juris Rn. 11).

  • OLG Saarbrücken, 28.12.2007 - 4 U 8/07

    Forderungsinhaber bei Festgeldanlage durch einen Eltenteil auf den Namen des

    Allerdings kommt bei der Auslegung der anlässlich der Kontoeröffnung gewechselten Willenserklärungen dem Inhalt der Kontoeröffnungsunterlagen zumindest der gesteigerte Indizwert zu, dass der ohne jeden Vorbehalt bezeichnete Kontoinhaber selbst dann Gläubiger der Bank werden soll, wenn die auf dem Konto gutgeschriebenen Valuta vom Konto eines Dritten stammen (BGH, Urt. v. 2.2.1994 - IV ZR 51/93, NJW 1994, 931; Urt. v. 18.1.2005 - X ZR 264/02, NJW 2005, 980Urt. v. 25.4.2005 - II ZR 103/03 NJW 2005, 2222).
  • OVG Saarland, 27.05.2008 - 3 A 373/07

    Rückforderung zu Unrecht gezahlter Ausbildungsförderung; Kontoeröffnung auf den

    Insoweit gilt, dass, wer etwa die Bank anweist, einen Betrag aus seinem Konto einem bestimmten fremden Konto gutzuschreiben, mit der Ausführung dieser Weisung seine Rechte gegen die Bank in Bezug auf das Zugewendete verliert und damit zugleich dem Kontoinhaber ein entsprechendes Recht gegen die Bank an der Gutschrift verschafft hierzu BGH, Urteile vom 18.1.2005 - X ZR 264/02, NJW 2005, 980, vom 25.4.2005 - II ZR 103/03 NJW 2005, 2222, vom 18.10.1994 - XI ZR 237/93 -, NJW 1995, 261 und vom 2.2.1994 - IV ZR 51/93, NJW 1994, 931; OLG Saarbrücken, Urteil vom 28.12.2007 - 4 U 8/07 - 24 U 8/07; LG Landau, Urteil vom 15.8.2006 - 2 O 126/06 - OLG Zweibrücken, Urteil vom 9.1.1989 - 4 U 157/88 -, zitiert jeweils nach Juris.

    Ein Grund für die Annahme einer Zuwendung auf den Todesfall kann daher in dem (bloßen) Besitz eines für einen Dritten eingerichteten Sparbuchs nicht gesehen werden hierzu BGH, Urteil vom 25.4.2005, a.a.O. und LG Landau, Urteil vom 15.8.2006, a.a.O..

  • OLG Rostock, 26.10.2017 - 3 U 38/16

    Eröffnung eines Sparkontos für das Enkelkind: Gläubigerstellung des Enkelkindes

    Liegt eine ausdrückliche Vereinbarung mit der Bank nicht vor, muss für die Bank aber zumindest erkennbar sein, dass der Kunde dem Dritten die Gläubigerstellung einrichten will (BGH, Urt. v. 25.04.2005, II ZR 103/03, NJW 2005, 2222; BGH, Urt. v. 22.09.1975, II ZR 51/74, WM 1975, 1200; BGH, Urt. v. 02.02.1994, IV ZR 51/93, NJW 1994, 931; BGH, Urt. v.10.10.1989, XI ZR 117/88, NJW-RR 1990, 178; OLG München, 07.07.1983, 24 U 133/83, WM 1983, 1294).

    Die Sachlage mag anders zu beurteilen sein, wenn das Konto von demjenigen eröffnet wird, der später einmal berechtigt sein soll, und ein anderer die Einzahlung tätigt (BGH, Urt. v. 02.02.1994, IV ZR 51/93, NJW 1994, 931; BGH, Urt. v. 25.04.2005, II ZR 103/03, NJW 2005, 2222).

  • LG Landau/Pfalz, 15.08.2006 - 2 O 126/06
    Im Übrigen konnte aus Sicht der Sparkasse die Übernahme des Sparbuches zwanglos dahingehend verstanden werden, dass der Beklagte als gesetzlicher Vertreter des Gläubigers der verbrieften Forderung das Sparbuch lediglich sicher verwahren wollte, ohne sich hierbei die Entscheidung über die Verwendung der einzuzahlenden Sparbeträge vorbehalten zu wollen (vgl. BGH NJW 2005, 2222 ff. [BGH 25.04.2005 - II ZR 103/03] ).
  • VG Schleswig, 03.12.2021 - 9 A 56/19

    Fehlende Sicherung des Lebensunterhalts bei Einbürgerung

    Das von den Klägerinnen geltend gemachte Vermögen auf Sparkonten in Höhe von insgesamt 115.741,25 EUR steht im Eigentum der Kinder der Familie, die jeweils Kontoinhaber sind (vgl. BGH, Urteil vom 25.04.2005 - II ZR 103/03 - juris Rn. 9).
  • VG Frankfurt/Main, 24.03.2016 - 3 K 138/14

    Einzelfall der Rückforderung von Leistungen der Ausbildungsförderung, da das

    Wer eine Bank anweist, einen Betrag aus seinem Vermögen einem bestimmten fremden Konto gutzuschreiben, verliert mit der Ausführung dieser Weisung seine Rechte gegen die Bank in Bezug auf das Zugewendete und verschafft zugleich dem Kontoinhaber ein entsprechendes Recht gegen die Bank aus dieser Gutschrift (vgl. BGH, Urt. v. 02.02.1992 - FamRZ 1994, 625; Urt. v. 25.04.2005 - FamRZ 2005, 1168 (1169)).
  • VG Frankfurt/Main, 22.09.2008 - 3 K 1737/08

    Antrag auf Prozesskostenhilfe für Ausbildungsförderung trotz vorhandenem

    Mit der Einzahlung eines bestimmten Betrages aus seinem - oder fremdem - Vermögen auf dieses Konto erwirbt der Kläger als Kontoinhaber ein entsprechendes Recht gegen die Bank aus dieser Gutschrift [BGH, Urteil vom 02.02.1994 - a. a. O.; Urteil vom 25.04.2005 - FamRZ 2005, 1168 (1169)].
  • VG Frankfurt/Main, 23.06.2009 - 3 K 2949/06

    Rückforderung von Leistungen der Ausbildungsförderung

    Wer eine Bank anweist, einen Betrag aus seinem Vermögen oder Wertpapiere einem bestimmten fremden Depot gutzuschreiben, verliert mit der Ausführung dieser Weisung seine Rechte gegen die Bank in Bezug auf das Zugewendete und verschafft zugleich dem Kontoinhaber eine entsprechendes Recht gegen die Bank aus dieser Gutschrift (vgl. BGH, Urteil vom 02.02.1994 - a.a.O.; Urteil vom 25.04.2005 - FamRZ 2005, 1168 (1169)).
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