Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 19.12.2002

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 29.04.2003 - 10 UF 195/02   

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https://dejure.org/2003,7294
OLG Brandenburg, 29.04.2003 - 10 UF 195/02 (https://dejure.org/2003,7294)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29.04.2003 - 10 UF 195/02 (https://dejure.org/2003,7294)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29. April 2003 - 10 UF 195/02 (https://dejure.org/2003,7294)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kindesunterhalt; Zurückweisung eines einseitigen Rechtsgeschäfts des Bevollmächtigten wegen mangelnder Vorlage der Vollmachtsurkunde; Unterhaltspflichten der Eltern; Naturalunterhalt; Barunterhalt; Bemessung des Unterhaltsbedarfs des Kindes; Einkünfte von selbstständig ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    ZPO § 650; ; ZPO § ... 540 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 167 Abs. 1; ; BGB § 174 Satz 1; ; BGB § 174 Satz 2; ; BGB § 170; ; BGB § 1606 Abs. 3 Satz 1; ; BGB § 1606 Abs. 3 Satz 2; ; BGB § 1612 b Abs. 5; ; BGB § 1613 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Barunterhaltspflicht beider Eltern gegenüber dem bei den Großeltern lebenden Kind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Naturalunterhalt auch durch Dritte?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 396
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Bremen, 11.11.1994 - 4 UF 75/94

    Verpflichtung zur Unterhaltszahlung; Berücksichtung von beachtlichen Aufwendungen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.04.2003 - 10 UF 195/02
    Geht man davon aus, dass der Anschaffungspreis für einen Pkw auf acht Jahre umzulegen ist (OLG Bremen, FamRZ 1995, 935, 936; Heiß/Heiß, ABC der unterhaltspflichtigen Einkünfte "Abschreibungen", S. 13 f.), ergibt sich insoweit eine jährliche Abschreibung von 4.375 DM (= 35.000 DM : 8 Jahre).
  • BGH, 27.06.2001 - XII ZR 135/99

    Nachehelicher Unterhalt bei latent vorhandener Erkrankung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.04.2003 - 10 UF 195/02
    Aus dem Vortrag muss sich auch ergeben, auf welchen Zeitpunkt sich die Behauptung, nicht mehr erwerbsfähig zu sein, bezieht (vgl. BGH, FamRZ 2001, 1291, 1292).
  • BGH, 23.04.1980 - IVb ZR 510/80

    Ermittlung des die Leistungsfähigkeit bestimmenden Einkommens; Rückschluß auf die

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.04.2003 - 10 UF 195/02
    Die erforderliche Darlegung kann nicht durch den Antrag auf Vernehmung eines Steuerberaters oder Buchhalters ersetzt werden (BGH, FamRZ 1980, 770 f.).
  • OLG Frankfurt, 11.08.1992 - 3 UF 51/92

    Ehegattenunterhalt und Unterhalt an volljährige Kinder

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.04.2003 - 10 UF 195/02
    Denn bei anteiliger Haftung der Eltern nach § 1606 Abs. 3 Satz 1 BGB braucht sich das Kind auf fiktive Einkünfte eines Elternteils nicht verweisen zu lassen (vgl. OLG Frankfurt, FamRZ 1993, 231; Wendl/Scholz, a.a.O., § 2, Rz. 440).
  • BGH, 08.04.1981 - IVb ZR 587/80

    Gleichwertigkeit von Natural- und Barunterhalt; Bestimmung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.04.2003 - 10 UF 195/02
    Der Naturalunterhalt wird im Regelfall auch dann dem Barunterhalt des anderen Elternteils gleichwertig erachtet, wenn der betreuende Elternteil erwerbstätig ist und sich deswegen bei der Pflege des Kindes zeitweilig der Hilfe von Verwandten bedient (BGH, NJW 1981, 1559).
  • OLG Hamm, 27.06.1990 - 5 UF 431/89

    Befreiung der Barunterhaltspflicht; Personensorgeberechtigter Elternteil;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.04.2003 - 10 UF 195/02
    Wird die Pflege und Erziehung des Kindes einem Dritten anvertraut, ohne dass ein nennenswerter Rest an eigenen Betreuungsleistungen verbleibt, stellt dies keine Erfüllung der Unterhaltspflicht dem Kinde gegenüber dar, und zwar auch dann nicht, wenn der Dritte die Pflege und Erziehung freiwillig und unentgeltlich zu Gunsten des sorgeberechtigten Elternteils vornimmt (KG, FamRZ 1989, 778, 779; OLG Hamm, FamRZ 1990, 307; FamRZ 1991, 104, 105; Johannsen/Henrich/Graba, a.a.O., § 1606, Rz. 9; Luthin/Schumacher, Handbuch des Unterhaltsrechts, 9. Aufl., Rz. 3176).
  • OLG Hamm, 06.09.1989 - 5 UF 94/89

    Rechtswahrungsanzeige eines Sozialhilfeträgers ; Verzugsbegründende Wirkung;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.04.2003 - 10 UF 195/02
    Wird die Pflege und Erziehung des Kindes einem Dritten anvertraut, ohne dass ein nennenswerter Rest an eigenen Betreuungsleistungen verbleibt, stellt dies keine Erfüllung der Unterhaltspflicht dem Kinde gegenüber dar, und zwar auch dann nicht, wenn der Dritte die Pflege und Erziehung freiwillig und unentgeltlich zu Gunsten des sorgeberechtigten Elternteils vornimmt (KG, FamRZ 1989, 778, 779; OLG Hamm, FamRZ 1990, 307; FamRZ 1991, 104, 105; Johannsen/Henrich/Graba, a.a.O., § 1606, Rz. 9; Luthin/Schumacher, Handbuch des Unterhaltsrechts, 9. Aufl., Rz. 3176).
  • KG, 08.06.1988 - 18 UF 5843/87

    Zahlung von Unterhalt ; Bemessung der Höhe einer Unterhaltsleistung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.04.2003 - 10 UF 195/02
    Wird die Pflege und Erziehung des Kindes einem Dritten anvertraut, ohne dass ein nennenswerter Rest an eigenen Betreuungsleistungen verbleibt, stellt dies keine Erfüllung der Unterhaltspflicht dem Kinde gegenüber dar, und zwar auch dann nicht, wenn der Dritte die Pflege und Erziehung freiwillig und unentgeltlich zu Gunsten des sorgeberechtigten Elternteils vornimmt (KG, FamRZ 1989, 778, 779; OLG Hamm, FamRZ 1990, 307; FamRZ 1991, 104, 105; Johannsen/Henrich/Graba, a.a.O., § 1606, Rz. 9; Luthin/Schumacher, Handbuch des Unterhaltsrechts, 9. Aufl., Rz. 3176).
  • OLG Hamm, 02.12.2005 - 11 UF 218/05
    Auf etwaige ihrer Mutter fiktiv zuzurechende Einkünfte muss sich die Klägerin im Verhältnis zum Beklagten nicht verweisen lassen ( OLG Brandenburg FamRZ 2004, 396; Senat, Beschluss vom 17.06.2005 -11 WF 128/05-; Wendl/Staudigl-Scholz, aa0. § 2 Rz. 440, 451; Palandt-Diederichsen, BGB, 64. Aufl. § 1607 Rz. 11 a.E. ).
  • AG Frankfurt/Main, 06.06.2017 - 403 F 3322/16
    Das volljährige Kind, das einen leistungsfähigen Elternteil auf Zahlung von Unterhalt in Anspruch nimmt, braucht sich nicht im Rahmen des § 1606 Abs. 3 S. 1 BGB auf hypothetische, unter Verletzung einer Erwerbsobliegenheit nicht erzielte Einkünfte des anderen Elternteils verweisen lassen (OLG Frankfurt am Main, FamRZ 1993, 231 f.; OLG Brandenburg, BeckRS 2003, 6689; OLG Köln, NJW 2012, 2364 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 19.12.2002 - 10 UF 188/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5196
OLG Brandenburg, 19.12.2002 - 10 UF 188/02 (https://dejure.org/2002,5196)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 19.12.2002 - 10 UF 188/02 (https://dejure.org/2002,5196)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 19. Dezember 2002 - 10 UF 188/02 (https://dejure.org/2002,5196)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 396 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Brandenburg, 30.06.1998 - 10 WF 58/98

    Pflicht des Unterhaltsschulderns zur Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.12.2002 - 10 UF 188/02
    Fahrzeiten von bis zu drei Stunden täglich sind im Hinblick auf die gesteigerte Erwerbsobliegenheit zumutbar (vgl. Senat, FamRZ 1999, 1010).
  • BGH, 06.02.2002 - XII ZR 20/00

    Mindestbedarfs eines unterhaltsberechtigten Kindes

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.12.2002 - 10 UF 188/02
    Ein Kind, das Unterhalt in Höhe des Regelbetrags nach der Regelbetrag-VO verlangt, ist zwar von der Darlegungs- und Beweislast für seinen Bedarf sowie für die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten befreit (vgl. BGH, FamRZ 2002, 536 ff., 540; s.a. Kalthoener/Büttner/Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 8. Aufl., Rz. 101; Wendl/Scholz, Unterhaltsrecht, 5. Aufl., § 2, Rz. 230).
  • BGH, 15.11.1989 - IVb ZR 3/89

    Formelle Rechtskraft von Urteilen der Oberlandesgerichte in Ehesachen;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.12.2002 - 10 UF 188/02
    Ein Unterhaltsbedarf aus fiktiven Mitteln kann also allenfalls dann nicht abgeleitet werden, wenn sie dem Unterhaltspflichtigen nie zur Verfügung gestanden haben, was etwa der Fall ist, wenn der Unterhaltsbemessung Einkünfte zugrunde gelegt würden, die erst aus der Verwertung von Teilen des Vermögens einschließlich Kapitalverzehrs erzielt werden könnten (vgl. BGH, FamRZ 1997, 281 ff., 283; s.a. BGH FamRZ 1990, 283 ff, 288; FamRZ 1992, 1045 ff, 1047 zum nachehelichen Unterhalt; Wendl/Haußleiter, ff.; Wendl/Scholz, a.a.O., § 2, Rz. 114 und 256 m.w.N.).
  • BGH, 20.11.1996 - XII ZR 70/95

    Berücksichtigung fiktiver Einkünfte; Abänderung rechtskräftiger Urteile von

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.12.2002 - 10 UF 188/02
    Ein Unterhaltsbedarf aus fiktiven Mitteln kann also allenfalls dann nicht abgeleitet werden, wenn sie dem Unterhaltspflichtigen nie zur Verfügung gestanden haben, was etwa der Fall ist, wenn der Unterhaltsbemessung Einkünfte zugrunde gelegt würden, die erst aus der Verwertung von Teilen des Vermögens einschließlich Kapitalverzehrs erzielt werden könnten (vgl. BGH, FamRZ 1997, 281 ff., 283; s.a. BGH FamRZ 1990, 283 ff, 288; FamRZ 1992, 1045 ff, 1047 zum nachehelichen Unterhalt; Wendl/Haußleiter, ff.; Wendl/Scholz, a.a.O., § 2, Rz. 114 und 256 m.w.N.).
  • BGH, 15.12.1993 - XII ZR 172/92

    Unterhaltspflicht eines in einer Umschulungsmaßnahme befindlichen, im

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.12.2002 - 10 UF 188/02
    Eine solche Situation liegt aber nicht vor, wenn sich Eltern bei der Bemessung des Unterhalts für ihre minderjährigen Kinder so behandeln lassen müssen, als würden sie über Einkünfte, die sie bei gutem Willen durch eine zumutbare Erwerbstätigkeit erzielen könnten, auch tatsächlich verfügen (s.a. BGH, FamRZ 1994, 372 ff.).
  • BGH, 18.03.1992 - XII ZR 23/91

    Eheliche Lebensverhältisses bei Änderung beruflicher und wirtschaftlicher

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.12.2002 - 10 UF 188/02
    Ein Unterhaltsbedarf aus fiktiven Mitteln kann also allenfalls dann nicht abgeleitet werden, wenn sie dem Unterhaltspflichtigen nie zur Verfügung gestanden haben, was etwa der Fall ist, wenn der Unterhaltsbemessung Einkünfte zugrunde gelegt würden, die erst aus der Verwertung von Teilen des Vermögens einschließlich Kapitalverzehrs erzielt werden könnten (vgl. BGH, FamRZ 1997, 281 ff., 283; s.a. BGH FamRZ 1990, 283 ff, 288; FamRZ 1992, 1045 ff, 1047 zum nachehelichen Unterhalt; Wendl/Haußleiter, ff.; Wendl/Scholz, a.a.O., § 2, Rz. 114 und 256 m.w.N.).
  • BGH, 15.11.1995 - XII ZR 231/94

    Rechtsfolgen der Arbeitslosigkeit des Unterhaltsschuldners

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.12.2002 - 10 UF 188/02
    Die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners wird nicht nur durch tatsächlich vorhandenes Einkommen, sondern auch durch seine Erwerbsfähigkeit und seine Erwerbsmöglichkeiten bestimmt (vgl. BGH, FamRZ 1996, 345).
  • OLG Hamm, 13.09.1996 - 11 UF 24/96

    Pflichten des Unterhaltsverpflichteten bei voraussichtlichem gesundheitsbedingten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.12.2002 - 10 UF 188/02
    Kann schon bei einem in Westdeutschland lebenden ungelernten und gesundheitlich beeinträchtigten jungen Mann im Einzelfall ein Einkommen aus Hilfsarbeitertätigkeiten von bis zu 2.000 DM ausgesetzt werden (vgl. OLG Hamm, FamRZ 1997, 1016; Eschenbruch/Mittendorf, Der Unterhaltsprozess, 2. Aufl., Rz. 5347 m.w.N.), so könnte der Beklagte nach seinem Alter und seiner bisherigen beruflichen Tätigkeit durchaus ein 2.200 DM erzielen.
  • OLG Jena, 10.12.2004 - 1 UF 122/03

    Kindesunterhalt, Ausbildungsunterhalt

    Denn bei anteiliger Haftung der Eltern nach § 1606 Abs. 3 Satz 1 BGB braucht sich das Kind auf fiktive Einkünfte eines Elternteils nicht verweisen zu lassen (vgl. OLG Frankfurt, FamRZ 1993, 231; Brandenburgisches OLG, FamRZ 2004, 396; Scholz in Wendl/Staudigl, a.a.O., § 2, Rz. 440).
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