Weitere Entscheidung unten: BGH, 17.11.2011

Rechtsprechung
   BGH, 08.02.2012 - XII ZB 230/11   

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https://dejure.org/2012,1180
BGH, 08.02.2012 - XII ZB 230/11 (https://dejure.org/2012,1180)
BGH, Entscheidung vom 08.02.2012 - XII ZB 230/11 (https://dejure.org/2012,1180)
BGH, Entscheidung vom 08. Februar 2012 - XII ZB 230/11 (https://dejure.org/2012,1180)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Abs 1 S 2 Nr 2 VBVG, § 11 VBVG, § 2 BVormVG
    Vergütung des Berufsbetreuers: Besondere Kenntnisse auf Grund eines abgeschlossenen Fachhochstudiums der Versorgungstechnik, durch eine Fortbildung zum Rentenberater oder durch die Teilnahme an verschiedenen Fortbildungsmaßnahmen aus dem Bereich des Betreuungsrechts; ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Berufsbetreuers auf erhöhte Vergütung wegen besonderer Kenntnisse bei Absolvierung u.a. eines Studiums der Versorgungstechnik

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betreuervergütung, Stundensatzhöhe, Vertrauensschutz, Bestandsschutz

  • rewis.io

    Vergütung des Berufsbetreuers: Besondere Kenntnisse auf Grund eines abgeschlossenen Fachhochstudiums der Versorgungstechnik, durch eine Fortbildung zum Rentenberater oder durch die Teilnahme an verschiedenen Fortbildungsmaßnahmen aus dem Bereich des Betreuungsrechts; ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VBVG § 4 Abs. 1 S. 2
    Anspruch eines Berufsbetreuers auf erhöhte Vergütung wegen besonderer Kenntnisse bei Absolvierung u.a. eines Studiums der Versorgungstechnik

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Erfolglose Rechtsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Vergütung eines Rentenberaters

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 631
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 06.07.2000 - 1 BvR 1125/99

    Vergütungsregelungen für Berufsbetreuer, nach denen die Höhe der erreichbaren

    Auszug aus BGH, 08.02.2012 - XII ZB 230/11
    Die Gründe, aus denen das Bundesverfassungsgericht die Landesgesetzgeber aufgrund der inhaltsgleichen Vorschrift des § 2 BVormVG für verpflichtet gehalten hat, Nachqualifizierungen zu ermöglichen (BVerfG FamRZ 2000, 1277) gelten für § 11 VBVG nicht.

    Im Hinblick auf dieses durch § 2 BVormVG geweckte Vertrauen der bisher tätigen Berufsbetreuer, waren die Landesgesetzgeber während einer Übergangszeit verpflichtet die Möglichkeit einer vergütungssteigernden Nachqualifikation durch Umschulungen oder Fortbildungen zu schaffen (BVerfG FamRZ 2000, 1277, 1280).

  • BGH, 18.01.2012 - XII ZB 409/10

    Betreuervergütung: Erhöhung des Stundensatzes bei einer dem Hochschulstudium

    Auszug aus BGH, 08.02.2012 - XII ZB 230/11
    Für die Führung einer Betreuung nutzbar sind Fachkenntnisse, die ihrer Art nach betreuungsrelevant sind und den Betreuer befähigen, seine Aufgaben zum Wohl des Betreuten besser und effektiver zu erfüllen und somit eine erhöhte Leistung zu erbringen (vgl. Senatsbeschluss vom 18. Januar 2012 - XII ZB 409/10 - zur Veröffentlichung bestimmt mwN).
  • BayObLG, 27.10.1999 - 3Z BR 282/99

    Für die Führung einer Betreuung nutzbare Fachkenntnisse

    Auszug aus BGH, 08.02.2012 - XII ZB 230/11
    Erforderlich ist vielmehr, dass die Ausbildung in ihrem Kernbereich hierauf ausgerichtet ist (vgl. BayObLG FamRZ 2000, 844; OLG Dresden FamRZ 2000, 1306; KG BtPrax 2002, 167; BayObLG BtPrax 2003, 135; OLG Saarbrücken BtPrax 2003, 227, 228).
  • BGH, 26.10.2011 - XII ZB 312/11

    Berufsbetreuervergütung: Tatrichterliche Würdigung der Voraussetzungen für die

    Auszug aus BGH, 08.02.2012 - XII ZB 230/11
    Dessen Würdigung kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur eingeschränkt überprüft werden (vgl. Senatsbeschluss vom 26. Oktober 2011 - XII ZB 312/11 - MDR 2011, 1505 Rn. 10).
  • BVerfG, 11.11.1964 - 1 BvR 488/62

    Steuerrechtliche Beurteilung der Rückstellung für Pensionszusagen an

    Auszug aus BGH, 08.02.2012 - XII ZB 230/11
    Nachdem es dabei abweichend von seiner früheren Wertung zu dem Ergebnis gelangt ist, dass der Beteiligte zu 1 die Voraussetzungen für eine Erhöhung des Stundensatzes gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 VBVG nicht erfüllt, war es seine Aufgabe, diese gewonnene bessere Erkenntnis umzusetzen (vgl. BVerfGE 18, 224, 240 f.; BGH Urteil vom 2. Dezember 1976 - VII ZR 88/75 - NJW 1977, 375, 376).
  • BGH, 02.12.1976 - VII ZR 88/75

    Verjährung des Honoraranspruches des Architekten

    Auszug aus BGH, 08.02.2012 - XII ZB 230/11
    Nachdem es dabei abweichend von seiner früheren Wertung zu dem Ergebnis gelangt ist, dass der Beteiligte zu 1 die Voraussetzungen für eine Erhöhung des Stundensatzes gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 VBVG nicht erfüllt, war es seine Aufgabe, diese gewonnene bessere Erkenntnis umzusetzen (vgl. BVerfGE 18, 224, 240 f.; BGH Urteil vom 2. Dezember 1976 - VII ZR 88/75 - NJW 1977, 375, 376).
  • OLG Hamm, 15.08.2006 - 15 W 139/06

    Studium der Volkswirtschaftslehre

    Auszug aus BGH, 08.02.2012 - XII ZB 230/11
    Davon ist auszugehen, wenn ein erheblicher Teil der Ausbildung auf die Vermittlung solchen Wissens gerichtet und nach Inhalt und Umfang der Ausbildung sichergestellt ist, dass dieses über bloßes Grundwissen deutlich hinausgeht (vgl. OLG Hamm FamRZ 2007, 1043; KG FGPrax 2008, 60, 61).
  • OLG Dresden, 10.07.2000 - 15 W 1000/00

    Voraussetzungen der Gewährung erhöhter Stundensätze nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 2

    Auszug aus BGH, 08.02.2012 - XII ZB 230/11
    Erforderlich ist vielmehr, dass die Ausbildung in ihrem Kernbereich hierauf ausgerichtet ist (vgl. BayObLG FamRZ 2000, 844; OLG Dresden FamRZ 2000, 1306; KG BtPrax 2002, 167; BayObLG BtPrax 2003, 135; OLG Saarbrücken BtPrax 2003, 227, 228).
  • BayObLG, 19.02.2003 - 3Z BR 211/02

    "Diplom-Staatswissenschaftler" als Betreuer

    Auszug aus BGH, 08.02.2012 - XII ZB 230/11
    Erforderlich ist vielmehr, dass die Ausbildung in ihrem Kernbereich hierauf ausgerichtet ist (vgl. BayObLG FamRZ 2000, 844; OLG Dresden FamRZ 2000, 1306; KG BtPrax 2002, 167; BayObLG BtPrax 2003, 135; OLG Saarbrücken BtPrax 2003, 227, 228).
  • KG, 22.01.2002 - 1 W 246/01

    Vergütungssatz eines Berufsbetreuers mit DDR-Ausbildung zum Patentingenieur

    Auszug aus BGH, 08.02.2012 - XII ZB 230/11
    Erforderlich ist vielmehr, dass die Ausbildung in ihrem Kernbereich hierauf ausgerichtet ist (vgl. BayObLG FamRZ 2000, 844; OLG Dresden FamRZ 2000, 1306; KG BtPrax 2002, 167; BayObLG BtPrax 2003, 135; OLG Saarbrücken BtPrax 2003, 227, 228).
  • OLG Saarbrücken, 07.10.2002 - 5 W 238/02
  • BGH, 06.11.2013 - XII ZB 86/13

    Betreuervergütung: Ausschlussfrist für die Rückforderung überzahlter

    In dem förmlichen Festsetzungsverfahren ist das Gericht nicht an die vorherige formlose Verwaltungsanordnung (§ 168 Abs. 2 Satz 4 FamFG) gebunden; es kann diese überschreiten oder - wie vorliegend - unterschreiten (Senatsbeschluss vom 8. Februar 2012 - XII ZB 230/11 - juris Rn. 14 f.; vgl. auch OLG Köln FGPrax 2006, 116).
  • VerfG Brandenburg, 17.01.2020 - VfGBbg 65/18

    Betreuervergütung; Berufsbetreuer; Stundensatz; Berufsfreiheit; Rückwirkung;

    Nachdem das Amtsgericht abweichend von seiner früheren Wertung zu dem Ergebnis gelangt war, dass die Beschwerdeführerin die Voraussetzungen für eine Erhöhung des Stundensatzes gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 VBVG a. F. nicht erfüllt, oblag ihm aufgrund seiner Gesetzesbindung, diese Erkenntnis auch umzusetzen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Februar 2012 â??- XII ZB 230/11, XII ZB 231/11, XII ZB 232/11 -, jeweils Rn. 15, juris, ebenso BGH, Beschlüsse vom 27. Februar 2013 â??- XII ZB 492/12 -, Rn. 7, juris, und vom 22. August 2012 â??- XII ZB 319/11 -, Rn. 22, juris).

    Für diesen Zeitraum hat das Gericht auf den neu gestellten Vergütungsfestsetzungsantrag hin erneut das Vorliegen der Voraussetzungen für die Höhe der Vergütung zu prüfen (BGH, Beschlüsse vom 30. Oktober 2013 â??- XII ZB 23/13 -, Rn. 19, juris, vom 27. Februar 2013 â??- XII ZB 492/12 -, Rn. 7, juris, vom 22. August 2012 â??- XII ZB 319/11 -, Rn. 22, juris, vom 8. Februar 2012 â??- XII ZB 230/11, XII ZB 231/11 und XII ZB 232/11 -, jeweils Rn. 15, juris).

    Erst recht konnte sie nicht damit rechnen, dass der ihr zuvor gewährte Stundensatz auch in Zukunft (immer) wieder zuerkannt würde (vgl. grundlegend aus der st. Rspr. des BGH, Beschlüsse vom 8. Februar 2012 - XII ZB 230/11, XII ZB 231/11, XII ZB 232/11 -, jeweils Rn. 15, juris).

  • BGH, 18.10.2017 - XII ZB 243/17

    Betreuervergütung: Vergleichbarkeit der im Wege des sog. Kontaktstudiums

    Der am 1. Juli 1998 in Kraft getretene § 2 BVormVG, der den Ländern die Einführung einer vergütungssteigernden Nachqualifikation ermöglichte, hatte deshalb auch die Funktion, zum Schutz des Vertrauens dieser Berufsbetreuer eine Übergangsregelung zu schaffen, die es ihnen für eine begrenzte Zeit ermöglichte, die Voraussetzungen auch für die höchste Vergütungsstufe zu erwerben (Senatsbeschluss vom 8. Februar 2012 - XII ZB 230/11 - juris Rn. 19).

    Nachdem es dabei abweichend von seiner früheren Wertung zu dem Ergebnis gelangt ist, dass die Betreuerin die Voraussetzung für eine Erhöhung des Stundensatzes gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 VBVG nicht erfüllt, war es seine Aufgabe, diese gewonnene bessere Erkenntnis umzusetzen (Senatsbeschlüsse vom 29. März 2017 - XII ZB 570/15 - juris Rn. 9 und vom 8. Februar 2012 - XII ZB 230/11 - juris Rn. 14 f. mwN).

  • BGH, 11.12.2013 - XII ZB 151/13

    Berufsbetreuervergütung: Vergütungserhöhung für staatlich anerkannte

    Schließlich hat der Senat entschieden, dass ein schützenswertes Vertrauen des Betreuers darauf, dass er weiterhin den ihm zuvor im Verwaltungsverfahren zugebilligten Stundensatz von 44 EUR erhält, nicht besteht (Senatsbeschluss vom 24. April 2013 - XII ZB 10/13 - juris Rn. 5; vgl. auch Senatsbeschluss vom 8. Februar 2012 - XII ZB 230/11 - juris Rn. 14 f. mwN).
  • OLG Naumburg, 06.05.2013 - 2 Wx 54/12

    Vergütungsfestsetzung für den Verfahrenspfleger im

    Davon ist auszugehen, wenn ein erheblicher Teil der Ausbildung auf die Vermittlung solchen Wissens gerichtet und nach Inhalt und Umfang der Ausbildung sichergestellt ist, dass dieses über bloßes Grundwissen deutlich hinausgeht (BGH, Beschluss v. 08.02.2012 - Az.: XII ZB 230/11 -, zitiert nach juris, Rdn. 10, für die insofern gleichlautende Vorschrift des § 4 Abs. 1 VBVG).

    Schließlich musste der Verfahrenspfleger auch schon früher stets damit rechnen, dass der vom Nachlassgericht zugebilligte Stundensatz bei einer Überprüfung durch das Beschwerdegericht herabgesetzt wird (so BGH, Beschluss v. 08.02.2012 - Az.: XII ZB 230/11 -, a.a.O., Rdn. 15).

  • LG Offenburg, 06.07.2012 - 4 T 113/12

    Betreuervergütung: Erhöhung wegen eines BWL-Studiums bei Bestellung für

    a) Ob ein Berufsbetreuer im Einzelfall die Voraussetzungen für eine erhöhte Vergütung gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 VBVG erfüllt, unterliegt einer wertenden Betrachtungsweise des Tatrichters (BGH, B. v. 08.02.2012 - XII ZB 230/11 - FamRZ 2012, 631 Tn. 8).

    Davon ist auszugehen, wenn ein erheblicher Teil der Ausbildung auf die Vermittlung solchen Wissens gerichtet und nach Inhalt und Umfang der Ausbildung sichergestellt ist, dass dieses über bloßes Grundwissen deutlich hinausgeht (BGH, B. v. 08.02.2012 - XII ZB 230/11 - FamRZ 2012, 631 Tn. 10).

  • LG Köln, 04.05.2017 - 6 T 355/16

    Einstufung eines Berufsbetreuers in die höchste Vergütungsstufe; Vergleichbarkeit

    Wenn es dabei abweichend von einer früheren Wertung zu dem Ergebnis gelangt, dass die Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 VBVG nicht erfüllt sind, so ist dem Betreuungsgericht eine entsprechende Eingruppierung verwehrt (BGH Beschluss vom 08. Februar 2012 - XII ZB 230/11 -,juris, Rn. 15, mwN).

    Denn § 4 VBVG hat an der zum 1. Januar 1999 durch § 1 BVormVG eingeführten Bemessungsgrundlage nichts geändert, sondern diese beibehalten (BGH, Beschluss vom 08. Februar 2012 - XII ZB 230/11 -, Rn. 20, juris).

  • BGH, 04.12.2013 - XII ZB 252/13

    Betreuervergütung: Stundensatzerhöhung für einen DDR-Diplomlehrer

    Dieses wird sich bei der rechtlichen Einzelfallbewertung an der inzwischen umfangreichen Senatsrechtsprechung orientieren können, mit der die auch vorliegend entscheidungserheblichen grundlegenden Rechtsfragen geklärt sind (vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. Januar 2012 [staatlich anerkannte Sozialwirtin] - XII ZB 409/10 - FamRZ 2012, 629; vom 8. Februar 2012 [Studium der Versorgungstechnik] - XII ZB 230/11, XII ZB 232/11 - juris; vom 4. April 2012 [Sparkassenbetriebswirtin] - XII ZB 447/11 - NJW-RR 2012, 774; vom 2. Mai 2012 - XII ZB 393/11 - juris; vom 22. August 2012 [Diplombetriebswirt aus der ehemaligen DDR] - XII ZB 319/11 - NJW-RR 2012, 1475; vom 10. April 2013 [Diplomjurist] - XII ZB 349/12 - FamRZ 2013, 1029; vom 23. Oktober 2013 [Diplomlehrerin für Russisch und Geschichte] - XII ZB 429/13 - juris; vom 30. Oktober 2013 [Oberstleutnant der Reserve] - XII ZB 139/13 - juris; vom 30. Oktober 2013 [Wirtschaftsdiplom an der Sächsischen Verwaltungsakademie] - XII ZB 23/13 - juris und vom 6. November 2013 [Studiengang Chemie] - XII ZB 86/13 - juris).
  • BayObLG, 23.01.2024 - 102 VA 160/23

    Vergütungstabellen, Bayerisches Oberstes Landesgericht, Abgeschlossene

    Bei der Festsetzung der Vergütung eines Betreuers hatte das Betreuungsgericht deshalb stets im Einzelfall neu zu prüfen und zu entscheiden, welche Vergütungstabelle für die Tätigkeit des Betreuers zugrunde zu legen ist (vgl. auch BGH, Beschluss vom 8. Februar 2012, XII ZB 230/11, juris Rn. 14 f.; BTDrs. 19/24445 S. 394).
  • BGH, 24.04.2013 - XII ZB 10/13

    Vergütung eines Berufsbetreuers bei Vorliegen einer einer Hochschulausbildung

    Ein schützenswertes Vertrauen der Beteiligten zu 1 darauf, dass sie weiterhin den ihr zuvor im Verwaltungsverfahren zugebilligten Stundensatz von 44 EUR erhält, besteht nicht (vgl. Senatsbeschlüsse vom 8. Februar 2012 - XII ZB 230/11, XII ZB 231/11 und XII ZB 232/11 - juris jeweils Rn. 14 f.).
  • LG Neuruppin, 08.10.2014 - 5 T 71/13

    Vergütung des Berufsbetreuers: Vertrauen auf die Beständigkeit der ausgezahlten

  • OLG Hamm, 04.01.2023 - 10 W 78/22

    Höhe der Vergütung eines zum Nachlasspfleger bestellten, staatlich geprüften

  • OLG Hamm, 15.12.2022 - 10 W 79/22
  • LG Chemnitz, 04.06.2012 - 3 T 544/11
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Rechtsprechung
   BGH, 17.11.2011 - V ZR 199/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,12305
BGH, 17.11.2011 - V ZR 199/11 (https://dejure.org/2011,12305)
BGH, Entscheidung vom 17.11.2011 - V ZR 199/11 (https://dejure.org/2011,12305)
BGH, Entscheidung vom 17. November 2011 - V ZR 199/11 (https://dejure.org/2011,12305)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 51 ZPO
    Streit über die Prozessfähigkeit einer Partei

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs wegen fehlender Ausschöpfung aller Erkenntnismöglichkeiten zur Prozessfähigkeit einer Partei durch das Berufungsgericht

  • Bt-Recht

    Verfahrensfähigkeit, Prozessfähigkeit

  • rewis.io

    Streit über die Prozessfähigkeit einer Partei

  • ra.de
  • rewis.io

    Streit über die Prozessfähigkeit einer Partei

  • rechtsportal.de

    GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 544 Abs. 7
    Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs wegen fehlender Ausschöpfung aller Erkenntnismöglichkeiten zur Prozessfähigkeit einer Partei durch das Berufungsgericht

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Vefahrensrecht - Verfahren über Prozessfähigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Widerruf der Vorsorgevollmacht und Streit über die Prozessfähigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 631
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.11.2010 - VI ZR 249/09

    Streit über die Prozessfähigkeit des Klägers: Zulässigkeit der

    Auszug aus BGH, 17.11.2011 - V ZR 199/11
    Denn für den Streit über die Prozessfähigkeit ist die davon betroffene Partei als prozessfähig anzusehen (vgl. BGH, Beschluss vom 9. November 2010 - VI ZR 249/09, NJW-RR 2011, 284 mwN).

    Verbleiben nach Erschöpfung aller erschließbaren Erkenntnisse hinreichende Anhaltspunkte für eine Prozessunfähigkeit, gehen etwa noch vorhandene Zweifel zu Lasten der betroffenen Partei (BGH, Beschluss vom 9. November 2010 - VI ZR 249/09, aaO).

    b) Sollte das Berufungsgericht, ggf. nach Einholung eines weiteren Gutachtens, erneut zu dem Ergebnis gelangen, dass die Klägerin prozessunfähig ist, muss es ihr zur Wahrung des Anspruchs auf rechtliches Gehör Gelegenheit geben, für eine ordnungsgemäße Vertretung im Verfahren zu sorgen, insbesondere ihr die Zeit einräumen, die sie benötigt, um die Bestellung eines Betreuers nach § 1896 BGB zu veranlassen (vgl. BGH, Beschluss vom 9. November 2010 - VI ZR 249/09, NJW-RR 2011, 284).

  • BGH, 06.12.2013 - V ZR 8/13

    Klageabweisung bei fehlender Prozessfähigkeit: Gehörsverletzung wegen

    Danach ist der Partei noch die Zeit einzuräumen, die sie benötigt, um einen Betreuer durch das Betreuungsgericht bestellen zu lassen (Fortführung von Senat, Urteil vom 23. Februar 1990, V ZR 188/88, NJW 1990, 1734, 1736 und Beschluss vom 17. November 2011, V ZR 199/11, FamRZ 2012, 631, 632 Rn. 12).

    Danach ist der Partei noch die Zeit einzuräumen, die sie benötigt, um einen Betreuer durch das Betreuungsgericht bestellen zu lassen (vgl. Senat, Urteil vom 23. Februar 1990 - V ZR 188/88, NJW 1990, 1734, 1736; Beschluss vom 17. November 2011 - V ZR 199/11, FamRZ 2012, 631, 632 Rn. 12; BGH, Urteil vom 9. November 2010 - VI ZR 249/09, NJW-RR 2011, 284, 285 Rn. 9).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2016 - 15 A 503/15

    Amtermittlngspflicht des Gerichts zur Annahme der Prozessunfähigkeit eines

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 26. Januar 1988 - 5 B 123.86 -, juris Rn. 11, und vom 21. August 1979 - VII B 143.77 -, juris Rn. 5, Urteil vom 25. Januar 1973 - V CB 119.69 -, juris Rn. 7; OVG NRW, Beschluss vom 20. März 2012 - 12 A 287/12 -, juris Rn. 3 ff.; BGH, Beschluss vom 17. November 2011 - V ZR 199/11 -, juris Rn. 5, Urteil vom 9. Januar 1996 - VI ZR 94/95 -, NJW 1996, 1059 = juris Rn. 9 ff.
  • AG Marl, 03.06.2013 - 34 C 48/09
    Denn nach Ausschöpfung aller erschließbaren Erkenntnisse verbleiben hinreichende Anhaltspunkte für eine Prozessunfähigkeit, sodass jedenfalls etwa noch vorhandene Zweifel zu Lasten der betroffenen Partei gehen (vgl. BGH, Beschluss vom 17.11.2011, Az: V ZR 199/11).
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