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Weitere Entscheidung unten: BAG, 08.06.1994

Rechtsprechung
   BAG, 27.09.1994 - GS 1/89 (A)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,77
BAG, 27.09.1994 - GS 1/89 (A) (https://dejure.org/1994,77)
BAG, Entscheidung vom 27.09.1994 - GS 1/89 (A) (https://dejure.org/1994,77)
BAG, Entscheidung vom 27. September 1994 - GS 1/89 (A) (https://dejure.org/1994,77)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung des Arbeitnehmers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Grundsätze über die Beschränkung der Arbeitnehmerhaftung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Betriebsrisiko schützt Arbeitnehmer: Haftungsbeschränkung greift bei allen betrieblich veranlassten Tätigkeiten

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arbeitnehmerhaftung; Gefahrenhaftung

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    Haftung des AN für gefahrgeneigte Arbeit

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Arbeitsrecht; Beschränkung der Arbeitnehmerhaftung auch bei nicht gefahrgeneigter Tätigkeit

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Die Haftung des Arbeitnehmers für Arbeitsschäden (IBR 1995, 83)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 78, 56
  • NJW 1995, 210
  • ZIP 1994, 1712
  • MDR 1995, 135
  • NZA 1994, 1083
  • FamRZ 1995, 35 (Ls.)
  • VersR 1995, 607
  • VersR 1995, 607 L
  • BB 1994, 2000
  • BB 1994, 2205
  • DB 1994, 2096
  • DB 1994, 2237
  • JR 1995, 176
 
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Wird zitiert von ... (175)Zitiert selbst (20)

  • BAG, 25.09.1957 - GS 4/56

    Grundsatz des innerbetrieblichen Schadensausgleichs

    Auszug aus BAG, 27.09.1994 - GS 1/89
    1. Das Bundesarbeitsgericht geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß der Arbeitnehmer für Schäden, die er bei der Verrichtung gefahrgeneigter Arbeit fahrlässig verursacht hat, dem Arbeitgeber nur nach folgenden Grundsätzen haftet: Bei grober Fahrlässigkeit hat der Arbeitnehmer in aller Regel den gesamten Schaden zu tragen, bei leichtester Fahrlässigkeit haftet er dagegen nicht, während bei normaler Fahrlässigkeit der Schaden in aller Regel zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer quotal zu verteilen ist, wobei die Gesamtumstände von Schadensanlaß und Schadensfolgen nach Billigkeitsgrundsätzen und Zumutbarkeitsgesichtspunkten gegeneinander abzuwägen sind (grundlegend: BAGE 5, 1 = AP Nr. 4 zu §§ 898, 899 RVO ; vgl. im einzelnen: BAGE 7, 290 = AP Nr. 8 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers; BAG Urteil vom 29. Juni 1964 - 1 AZR 434/63 - AP Nr. 33 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers).

    Die im BGB von Anfang an vorhandene Regelungslücke wurde von der Rechtsprechung mit Hilfe der Haftungsgrundsätze bei gefahrgeneigter Arbeit (BAGE 5, 1 = AP Nr. 4 zu §§ 898, 899 RVO ) ausgefüllt.

    Das Bundesarbeitsgericht geht - allerdings bisher unter der weiteren Voraussetzung des Vorliegens einer gefahrgeneigten Tätigkeit - in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß auf seiten des Arbeitgebers das Betriebsrisiko zu berücksichtigen ist (vgl. BAG GS Beschluß vom 25. September 1957, BAGE 5, 1 = AP, aaO.; BAG Urteile vom 28. April 1970 - 1 AZR 146/69 -, 7. Juli 1970 - 1 AZR 505/69 -, 3. November 1970 - 1 AZR 228/70 - AP Nr. 55, 58 und 61 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers; BAGE 33, 108 und 59, 203 = AP Nr. 6 und 7 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers; zuletzt BAGE 57, 47 und 63, 127 = AP Nr. 92 und 97 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers).

    Auch können u.U. die persönlichen Verhältnisse des Arbeitnehmers, wie die Dauer seiner Betriebszugehörigkeit, sein Lebensalter, seine Familienverhältnisse und sein bisheriges Verhalten, zu berücksichtigen sein (vgl. BAGE 5, 1, 7 = AP Nr. 4 zu §§ 898, 899 RVO , zu III 1 der Gründe; BAGE 57, 47, 54 = AP Nr. 92 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers, zu III 2 b dd der Gründe).

  • BAG, 24.11.1987 - 8 AZR 524/82

    Haftung des Arbeitnehmers bei Verursachung von Schäden im Rahmen gefahrgeneigter …

    Auszug aus BAG, 27.09.1994 - GS 1/89
    Diese durch Rechtsfortbildung entwickelten haftungserleichternden Grundsätze, von denen auch der Achte Senat in seinem Vorlagebeschluß unter Bezugnahme auf sein Urteil vom 24. November 1987 (- 8 AZR 524/82 - BAGE 57, 55 = AP Nr. 93 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers) ausgeht, gelten jedoch nach der bisherigen Rechtsprechung nur beim Vorliegen gefahrgeneigter Arbeit.

    Der Begriff Betriebsrisiko wird hier verwendet, um ein Abwägungsmerkmal bei der Verteilung des Haftungsrisikos zu kennzeichnen, nicht aber in der ihm sonst zukommenden Bedeutung als Lohnzahlungsrisiko des Arbeitgebers bei zufälliger Unmöglichkeit der Dienstleistung (vgl. BAG Urteil vom 24. November 1987 - 8 AZR 524/82 - BAGE 57, 55, 69 f. = AP Nr. 93 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers, zu B III 4 der Gründe).

    Durch den Wegfall der gefahrgeneigten Arbeit als Voraussetzung einer Beschränkung der Arbeitnehmerhaftung ändert sich nichts an den Abwägungsmerkmalen, die der Achte Senat in der Vorlagefrage durch Bezugnahme auf das Urteil vom 24. November 1987 (- 8 AZR 524/82 - BAGE 57, 55 = AP Nr. 93 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers) beschrieben hat.

  • BAG, 24.11.1987 - 8 AZR 66/82

    Schadensersatzforderungen auf Grund eines Verkehrsunfalls - Verschulden an einem …

    Auszug aus BAG, 27.09.1994 - GS 1/89
    Das Bundesarbeitsgericht geht - allerdings bisher unter der weiteren Voraussetzung des Vorliegens einer gefahrgeneigten Tätigkeit - in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß auf seiten des Arbeitgebers das Betriebsrisiko zu berücksichtigen ist (…vgl. BAG GS Beschluß vom 25. September 1957, BAGE 5, 1 = AP, aaO.; BAG Urteile vom 28. April 1970 - 1 AZR 146/69 -, 7. Juli 1970 - 1 AZR 505/69 -, 3. November 1970 - 1 AZR 228/70 - AP Nr. 55, 58 und 61 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers; BAGE 33, 108 und 59, 203 = AP Nr. 6 und 7 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers; zuletzt BAGE 57, 47 und 63, 127 = AP Nr. 92 und 97 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers).

    Auch können u.U. die persönlichen Verhältnisse des Arbeitnehmers, wie die Dauer seiner Betriebszugehörigkeit, sein Lebensalter, seine Familienverhältnisse und sein bisheriges Verhalten, zu berücksichtigen sein (vgl. BAGE 5, 1, 7 = AP Nr. 4 zu §§ 898, 899 RVO , zu III 1 der Gründe; BAGE 57, 47, 54 = AP Nr. 92 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers, zu III 2 b dd der Gründe).

  • BVerfG, 19.10.1993 - 1 BvR 567/89

    Bürgschaftsverträge

    Auszug aus BAG, 27.09.1994 - GS 1/89
    Er muß vielmehr die objektivrechtlichen Vorgaben beachten und bei strukturellen Ungleichgewichtslagen schützend eingreifen, um einen angemessenen Ausgleich der Grundrechtspositionen beider Vertragspartner zu ermöglichen (vgl. zuletzt: BVerfG Beschluß vom 19. Oktober 1993 - 1 BvR 567/89 - NJW 1994, 36 ).
  • BAG, 09.08.1966 - 1 AZR 426/65

    Arbeitsunfall - Begriff der betrieblichen Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 27.09.1994 - GS 1/89
    Betrieblich veranlaßt sind dabei solche Tätigkeiten des Arbeitnehmers, die ihm arbeitsvertraglich übertragen worden sind oder die er im Interesse des Arbeitgebers für den Betrieb ausführt (vgl. BAGE 19, 41 = AP Nr. 1 zu § 637 RVO ; BGH Urteil vom 2. März 1971 - VI ZR 146/69 - AP Nr. 6 zu § 637 RVO ).
  • BGH, 02.03.1971 - VI ZR 146/69

    Dienstfahrt - Arbeitskollege - Mitnahme - Eigener PKW

    Auszug aus BAG, 27.09.1994 - GS 1/89
    Betrieblich veranlaßt sind dabei solche Tätigkeiten des Arbeitnehmers, die ihm arbeitsvertraglich übertragen worden sind oder die er im Interesse des Arbeitgebers für den Betrieb ausführt (vgl. BAGE 19, 41 = AP Nr. 1 zu § 637 RVO ; BGH Urteil vom 2. März 1971 - VI ZR 146/69 - AP Nr. 6 zu § 637 RVO ).
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BAG, 27.09.1994 - GS 1/89
    Keine bürgerlich-rechtliche Vorschrift darf in Widerspruch zu den Prinzipien stehen, die in den Grundrechten zum Ausdruck kommen (BVerfGE 7, 198, 205 f.; 81, 242, 254 = AP Nr. 65 zu Art. 12 GG ).
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des …

    Auszug aus BAG, 27.09.1994 - GS 1/89
    a) Die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches enthalten keine geschlossene Regelung des Arbeitsvertragsrechts (BAG GS BAGE 48, 122, 136 = AP Nr. 14 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht, zu C I 2 b der Gründe).
  • BVerfG, 26.06.1991 - 1 BvR 779/85

    Aussperrung

    Auszug aus BAG, 27.09.1994 - GS 1/89
    Der Große Senat ist gemäß Art. 20 Abs. 3 GG , § 45 Abs. 2 und 4 ArbGG befugt, das Arbeitnehmerhaftungsrecht über die bisherige Rechtsprechung hinaus im Wege weiterer Rechtsfortbildung den betrieblichen Gegebenheiten anzupassen (vgl. zuletzt BVerfGE 84, 212, 227 = AP Nr. 117 zu Art. 9 GG Arbeitskampf).
  • BVerfG, 07.02.1990 - 1 BvR 26/84

    Wettbewerbsverbot für Handelsvertreter, Grundrechte im Privatrechtsverkehr

    Auszug aus BAG, 27.09.1994 - GS 1/89
    Keine bürgerlich-rechtliche Vorschrift darf in Widerspruch zu den Prinzipien stehen, die in den Grundrechten zum Ausdruck kommen (BVerfGE 7, 198, 205 f.; 81, 242, 254 = AP Nr. 65 zu Art. 12 GG ).
  • BAG, 12.10.1989 - 8 AZR 276/88

    Arbeitnehmer; Gefahrgeneigte Tätigkeit

  • BGH, 29.10.1974 - VI ZR 168/73

    Zur Haftung für Schäden bei einer durch den Täter veranlassten Verfolgung durch …

  • BAG, 08.05.1980 - 3 AZR 82/79

    Beim Ersatz von Schäden am Fahrzeug des Arbeitnehmers wird dessen Mitverschulden …

  • BAG, 11.08.1988 - 8 AZR 721/85

    Zusage des Ausgleichs des Lohnausfalls eines Arbeitnehmers durch einen …

  • BAG, 19.03.1959 - 2 AZR 402/55

    Gefahrengeneigte Arbeit - Arbeitspflichtverletzung - Fahrlässigkeitsbegriff

  • BAG, 29.06.1964 - 1 AZR 434/63

    Arbeitnehmerhaftung - Fahrlässigkeit

  • BAG, 07.07.1970 - 1 AZR 505/69

    Verschuldensgrad - Beurteilungsspielraum - Verschuldensbegriff - Schadenersatz

  • BAG, 03.11.1970 - 1 AZR 228/70

    Haftung des Arbeitnehmers

  • BGH, 02.06.1969 - II ZR 182/67

    Mitverschulden eines Schwesterschiffes

  • BAG, 28.04.1970 - 1 AZR 146/69

    Schadensgeneigte Arbeit - Schuldhafte Handlung - Verschulden des Arbeitgebers - …

  • BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 593/06

    Mobbing - Schmerzensgeld - Entlassung des Störers

    In diesem Sinne ist im Rahmen des § 254 BGB bei allen betrieblich veranlassten Tätigkeiten dem Arbeitgeber seine Verantwortung für die Organisation seines Betriebes und die Gestaltung der Arbeitsbedingungen in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht zuzurechnen (vgl. BAG 27. September 1994 - GS 1/89 (A) - BAGE 78, 56 = AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 103 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerhaftung Nr. 59).
  • BAG, 13.10.2021 - 5 AZR 211/21

    Arbeitnehmer hat keinen Vergütungsanspruch während einer Geschäftsschließung …

    Der Begriff Betriebsrisiko wird dort verwendet, um ein Abwägungsmerkmal bei der Verteilung des Haftungsrisikos zu kennzeichnen, nicht aber in der ihm sonst zukommenden Bedeutung als Lohnzahlungsrisiko bei Unmöglichkeit der Arbeitsleistung (so ausdrücklich BAG 27. September 1994 - GS 1/89 (A) - zu C II 2 der Gründe, BAGE 78, 56).
  • BAG, 28.10.2010 - 8 AZR 418/09

    Schadensersatz - betrieblich veranlasstes Handeln - Haftungsbegrenzung bei grober …

    Rn. 14 1. Der Begriff der betrieblich veranlassten Tätigkeit ist der gesetzlichen Regelung des § 105 Abs. 1 SGB VII entlehnt und wird von der Rechtsprechung in diesem Sinne ausgelegt (ErfK/Preis § 619a BGB Rn. 12 unter Hinweis auf BAG GS 27. September 1994 - GS 1/89 (A) - BAGE 78, 56 = AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 103 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerhaftung Nr. 59; 18. April 2002 - 8 AZR 348/01 - BAGE 101, 107 = AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 122 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerhaftung Nr. 70;… HWK/Krause 4. Aufl. § 619a BGB Rn. 21).

    Rn. 17 1. Nach den vom Großen Senat des Bundesarbeitsgerichts entwickelten Grundsätzen (27. September 1994 - GS 1/89 (A) - BAGE 78, 56 = AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 103 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerhaftung Nr. 59) hat ein Arbeitnehmer vorsätzlich verursachte Schäden in vollem Umfang zu tragen, bei leichtester Fahrlässigkeit haftet er dagegen nicht.

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Rechtsprechung
   BAG, 08.06.1994 - 10 AZR 452/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,1447
BAG, 08.06.1994 - 10 AZR 452/93 (https://dejure.org/1994,1447)
BAG, Entscheidung vom 08.06.1994 - 10 AZR 452/93 (https://dejure.org/1994,1447)
BAG, Entscheidung vom 08. Juni 1994 - 10 AZR 452/93 (https://dejure.org/1994,1447)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 548
  • NZA 1994, 1149
  • FamRZ 1995, 35
  • VersR 1995, 436
  • BB 1994, 1792
  • DB 1994, 2640
  • JR 1995, 176
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (21)

  • BAG, 20.04.1994 - 10 AZR 186/93

    Sozialplan und Interessenausgleich

    Auszug aus BAG, 08.06.1994 - 10 AZR 452/93
    Weiter hat das Landesarbeitsgericht festzustellen, ob ein Interessenausgleich, ggf. im Zusammenhang mit dem abgeschlossenen Sozialplan, vereinbart worden ist (vgl. BAG Urteile vom 20. April 1994 - 10 AZR 186/93 - zur Veröffentlichung vorgesehen, und - 10 AZR 548/93 - n.v.), oder ob das Protokoll der Betriebsratssitzung vom 22. Dezember 1990 den Anforderungen an einen schriftlichen Interessenausgleich entspricht.

    Entscheidend ist, ob die Einigung der Betriebspartner über das ob und Wie einer geplanten Betriebsänderung oder eines Teils derselben schriftlich festgehalten ist und in dieser Urkunde mit ausreichender Deutlichkeit sichtbar wird (BAG Urteil vom 20. April 1994 - 10 AZR 186/93 -).

  • BVerfG, 27.02.1992 - 1 BvR 1294/91

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verzögerungen bei den Postlaufzeiten …

    Auszug aus BAG, 08.06.1994 - 10 AZR 452/93
    Versagen diese Vorkehrungen, so darf das dem Bürger, der darauf keinen Einfluß hat, im Rahmen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht als Verschulden zur Last gelegt werden (BVerfGE 53, 25, 29 = AP Nr. 74 zu § 233 ZPO; BVerfGE 62, 216, 221 = NJW 1983, 560; BVerfG Beschluß vom 27. Februar 1992 - 1 BvR 1294/91 - EzA § 233 ZPO Nr. 14; BAG Urteil vom 27. Januar 1993 - 5 AZR 397/92 - n.v.).

    Von Verfassung wegen ist es erforderlich, alle Fälle, in denen sich der Bürger den Diensten der Deutschen Bundespost anvertraut, gleichzubehandeln (BVerfGE 54, 80, 84 [BVerfG 15.04.1980 - 2 BvR 461/79]; BVerfG Beschluß vom 27. Februar 1992, aaO).

  • BAG, 27.01.1993 - 5 AZR 397/92

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Poststreik

    Auszug aus BAG, 08.06.1994 - 10 AZR 452/93
    Versagen diese Vorkehrungen, so darf das dem Bürger, der darauf keinen Einfluß hat, im Rahmen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht als Verschulden zur Last gelegt werden (BVerfGE 53, 25, 29 = AP Nr. 74 zu § 233 ZPO; BVerfGE 62, 216, 221 = NJW 1983, 560; BVerfG Beschluß vom 27. Februar 1992 - 1 BvR 1294/91 - EzA § 233 ZPO Nr. 14; BAG Urteil vom 27. Januar 1993 - 5 AZR 397/92 - n.v.).

    Die Ursache für die Verzögerung des Antrags auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist liegt somit im Bereich der Organisation der Post, für die ihrerseits streikbedingt Bearbeitungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt vorliegen (BAG Urteil vom 27. Januar 1993 - 5 AZR 397/92 - n.v.).

  • BAG, 29.07.1992 - 2 AZB 21/92

    Schriftverkehr - Postlaufzeit - Verschulden - Verzögerung

    Auszug aus BAG, 08.06.1994 - 10 AZR 452/93
    Gibt eine Prozeßpartei ein Schriftstück so rechtzeitig zur Post, daß es nach den üblichen Postlaufzeiten innerhalb der Frist zum Gericht gelangen müßte, so ist es von der Partei nicht zu vertreten, wenn die Verzögerung auf Umstände im Bereich der Organisation der Post oder auf Streikmaßnahmen zurückzuführen ist (BAG Beschluß vom 29. Juli 1992 - 2 AZB 21/92 - EzA § 233 ZPO Nr. 15).

    Dies gilt auch im Falle eines Poststreiks (BAG Beschluß vom 29. Juli 1992, aaO; BVerwG Beschluß vom 11. August 1992 - 8 B 66/92 - n.v.).

  • BAG, 27.10.1987 - 1 ABR 9/86

    Überprüfung eines Sozialplans

    Auszug aus BAG, 08.06.1994 - 10 AZR 452/93
    Inhalt des nach § 112 BetrVG geforderten Interessenausgleichs ist die Regelung der Frage, ob überhaupt, ggf. wann und in welcher Weise die vom Arbeitgeber geplante Betriebsänderung durchgeführt werden soll (BAG Beschluß vom 27. Oktober 1987, BAGE 56, 270 = AP Nr. 41 zu § 112 BetrVG 1972; BAG Beschluß vom 28. September 1988, BAGE 59, 359 [BAG 28.09.1988 - 1 ABR 23/87] = AP Nr. 47 zu § 112 BetrVG 1972).
  • BAG, 13.06.1989 - 1 AZR 819/87

    Konkurs des Arbeitgebers: Nachteilsausgleichsforderung - spätere Geltendmachung - …

    Auszug aus BAG, 08.06.1994 - 10 AZR 452/93
    Ferner wird das Landesarbeitsgericht zu klären haben, ob der Kläger Leistungen aus dem Sozialplan erhalten hat; insoweit stellt sich die Frage, ob die Abfindung aus dem Sozialplan, dessen nachträgliche Vereinbarung den Anspruch auf einen Nachteilsausgleich nicht beseitigt, auf eine etwaige Nachteilsausgleichsforderung anzurechnen ist (BAG Urteil vom 13. Juni 1989, BAGE 62, 88 = AP Nr. 19 zu § 113 BetrVG 1972).
  • BAG, 28.09.1988 - 1 ABR 23/87

    Einigungsstellenbeschluß über Sozialplan

    Auszug aus BAG, 08.06.1994 - 10 AZR 452/93
    Inhalt des nach § 112 BetrVG geforderten Interessenausgleichs ist die Regelung der Frage, ob überhaupt, ggf. wann und in welcher Weise die vom Arbeitgeber geplante Betriebsänderung durchgeführt werden soll (BAG Beschluß vom 27. Oktober 1987, BAGE 56, 270 = AP Nr. 41 zu § 112 BetrVG 1972; BAG Beschluß vom 28. September 1988, BAGE 59, 359 [BAG 28.09.1988 - 1 ABR 23/87] = AP Nr. 47 zu § 112 BetrVG 1972).
  • BAG, 20.04.1994 - 10 AZR 548/93

    Altersübergangsgeld eines Arbeitsamtes (TV-AÜG)

    Auszug aus BAG, 08.06.1994 - 10 AZR 452/93
    Weiter hat das Landesarbeitsgericht festzustellen, ob ein Interessenausgleich, ggf. im Zusammenhang mit dem abgeschlossenen Sozialplan, vereinbart worden ist (vgl. BAG Urteile vom 20. April 1994 - 10 AZR 186/93 - zur Veröffentlichung vorgesehen, und - 10 AZR 548/93 - n.v.), oder ob das Protokoll der Betriebsratssitzung vom 22. Dezember 1990 den Anforderungen an einen schriftlichen Interessenausgleich entspricht.
  • BAG, 28.10.1992 - 10 ABR 75/91

    Rechte eines nach/bei Stillegung eines Betriebes gewählten Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 08.06.1994 - 10 AZR 452/93
    Dabei wird das Landesarbeitsgericht zu prüfen haben, ob der Betriebsrat bei der Beklagten zu einem Zeitpunkt gewählt worden ist, als die Beklagte noch nicht zu den die Massenentlassung bedingenden Umstrukturierungs- und Rationalisierungsmaßnahmen entschlossen war und mit derartigen Personalmaßnahmen begonnen hatte (BAG Beschluß vom 28. Oktober 1992 - 10 ABR 75/91 - AP Nr. 63 zu § 112 BetrVG 1972; BAG Beschluß vom 20. April 1982, BAGE 38, 284 - AP Nr. 15 zu § 112 BetrVG 1972).
  • BVerfG, 04.12.1979 - 2 BvR 376/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den …

    Auszug aus BAG, 08.06.1994 - 10 AZR 452/93
    Versagen diese Vorkehrungen, so darf das dem Bürger, der darauf keinen Einfluß hat, im Rahmen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht als Verschulden zur Last gelegt werden (BVerfGE 53, 25, 29 = AP Nr. 74 zu § 233 ZPO; BVerfGE 62, 216, 221 = NJW 1983, 560; BVerfG Beschluß vom 27. Februar 1992 - 1 BvR 1294/91 - EzA § 233 ZPO Nr. 14; BAG Urteil vom 27. Januar 1993 - 5 AZR 397/92 - n.v.).
  • BAG, 20.04.1982 - 1 ABR 3/80

    Betriebsrat - Sozialplan

  • BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 461/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand …

  • BGH, 25.01.1993 - II ZB 18/92

    Fristversäumnis bei Poststreik

  • BVerfG, 03.11.1982 - 2 BvR 1145/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Zurechnung von …

  • BAG, 04.02.1994 - 8 AZB 16/93

    Berufungsbegründungsfrist - Verlängerung

  • BGH, 16.06.1992 - X ZB 6/92

    Zurückweisung des nichtbegründeten Antrages auf Verlängerung der …

  • BAG, 08.06.1994 - 10 AZR 453/93

    Zahlung eines Nachteilsausgleichs

  • BAG, 24.08.1979 - GS 1/78

    Verlängerung einer Rechtsmittelbegründungsfrist nach ihrem Ablauf - Eingang des …

  • BAG, 10.09.1985 - 5 AZR 307/85

    Revisionsbegründungsfrist - Verlängerungsantrag - Zugang - Wiedereinsetzung

  • BVerwG, 11.08.1992 - 8 B 66.92

    Zivildienstausnahmen - Einberufung

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 07.10.1992 - 1 Sa 97/92

    Nachteilsausgleich; Arbeitsverhältnis; Kündigung; Abfindung; Berufung; Frist; …

  • BGH, 13.05.2004 - V ZB 62/03

    Verschulden des Prozessbevollmächtigten bei Versäumung von Fristen durch …

    nur bei juris; Beschl. v. 30. September 2003, VI ZB 60/02, BGH-Report 2004, 124) und der anderen obersten Gerichtshöfe des Bundes (BAG, NJW 1995, 548, 549 und 2575; BFH, NJW 1991, 1704; BSG, Urt. v. 30. September 1996, 10 RAr 1/96, veröff.
  • VG Neustadt, 18.01.2016 - 3 K 890/15

    Haltung von neun Huskys im allgemeinen Wohngebiet unzulässig

    Versagen diese Vorkehrungen, darf das dem Bürger, der darauf keinen Einfluss hat, im Rahmen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht als Verschulden zur Last gelegt werden (…BVerfG, Kammerbeschluss vom 22. September 2000 - 1 BvR 1059/00 -, juris, Rn. 14; BGH…, Beschluss vom 13. Mai 2004 - V ZB 62/03 -, juris, Rn. 11; BAG, Urteil vom 8. Juni 1994 - 10 AZR 452/93 -, juris, Rn. 25).
  • BAG, 08.06.1994 - 10 AZR 453/93

    Zahlung eines Nachteilsausgleichs

    In dem Parallelverfahren 10 AZR 452/93 steht ein Nachteilsausgleich des Ehemanns der Klägerin im Streit.
  • LAG Hamm, 11.05.2004 - 19 Sa 1789/03

    Verspätete Einlegung der Berufung

    Ein Antrag auf Fristverlängerung muss aber innerhalb der Berufungsbegründungsfrist bei Gericht eingehen (vgl. BAG, Urteil vom 8. Juni 1994 - 10 AZR 452/93 = AP Nr. 31 zu § 233 ZPO 1977;… ErfK/Koch, § 66 ArbGG Rdnr. 19).
  • LAG Baden-Württemberg, 12.08.2025 - 15 Sa 57/24

    Beweiswert des elektronischen Empfangsbekenntnisses für den Zeitpunkt der …

    Eine einmalige Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist ist zwar gemäß § 66 Abs. 1 Satz 5 ArbGG grundsätzlich zulässig, setzt aber voraus, dass der entsprechende Antrag noch innerhalb der laufenden Berufungsbegründungsfrist eingeht (vgl. BAG 08.06.1994 - 10 AZR 452/93 - NJW 1995, 548 oder juris Rn. 21;… Maul-Sartori in Düwell/Lipke ArbGG 6. Aufl. 2025 § 66 Rn. 59).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2012 - L 19 AS 1723/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Versagen diese Vorkehrungen, darf das dem Bürger, der darauf keinen Einfluss hat, im Rahmen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht als Verschulden zur Last gelegt werden (…BVerfG Kammerbeschluss vom 22.09.2000 - 1 BvR 1059/00 = juris Rn. 14; BVerfG Beschluss vom 04.12.1979 - 2 BvR 376/77 = juris 9 f.;… BGH Beschluss v. 13.05.2004 - V ZB 62/03 = juris Rn. 11 m.w.N; Bundesarbeitsgericht - BAG - Urteil v. 08.06.1994 - 10 AZR 452/93 = juris Rn. 25).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2012 - L 19 AS 1725/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Versagen diese Vorkehrungen, darf das dem Bürger, der darauf keinen Einfluss hat, im Rahmen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht als Verschulden zur Last gelegt werden (…BVerfG Kammerbeschluss vom 22.09.2000 - 1 BvR 1059/00 = juris Rn. 14; BVerfG Beschluss vom 04.12.1979 - 2 BvR 376/77 = juris 9 f.;… BGH Beschluss v. 13.05.2004 - V ZB 62/03 = juris Rn. 11 m.w.N; Bundesarbeitsgericht - BAG - Urteil v. 08.06.1994 - 10 AZR 452/93 = juris Rn. 25).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.01.2005 - L 6 P 39/04

    Pflegeversicherung

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluss vom 22.09.2000, 1 BvR 1059/00 = NJW 2001, 744; BVerfG, Beschluss vom 11.06.1993, 1 BvR 1240/92 = NJW 94, 244) und der obersten Gerichtshöfe des Bundes (Bundessozialgericht, Urteil vom 10.09.1996, 10 RAr 1/96; Bundesgerichtshof, Beschluss v. 14.05.2004, V ZB 62/03 m.w.N.; Bundesarbeitsgericht, Urteil v. 08.06.1994, 10 AZR 425/93 = NJW 1995, 548) kann der Bürger allerdings auf die für den Normalfall festgelegten Postlaufzeiten vertrauen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.07.2007 - L 4 B 9/07
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluss vom 22.09.2000, 1 BvR 1059/00, NJW 2001, 744; BVerfG, Beschluss vom 11.06.1993,1 BvR 1240/92, NJW 94, 244) und der obersten Gerichtshöfe des Bundes (BSG, Urteil vom 10.09.1996,10 RAr 1/96; BGH, Beschluss v. 14.05.2004, V ZB 62/03 m.w.N.; BAG, Urteil v. 08.06.1994,10 AZR 425/93, NJW 1995, 548) kann ein Bürger auf die für den Normalfall festgelegten Postlaufzeiten vertrauen.
  • LSG Baden-Württemberg, 15.06.2009 - L 1 AS 3124/07
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (z.B. NJW 1992, 1952; 1994, 244, 245 und 1854; 1995, 1210, 1211 und 2546, 2547), des Bundesgerichtshofs (zuletzt: Beschluss vom 13. Mai 2004 - V ZB 62/03, zitiert nach Juris) und der anderen obersten Gerichtshöfe des Bundes (BAG, NJW 1995, 548, 549 und 2575; BFH, NJW 1991, 1704;… BSG, Urt. v. 30. September 1996, 10 RAr 1/96, zitiert nach Juris; BVerwG Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 154, 166; NJW 1990, 2639, 2640) darf der Bürger darf darauf vertrauen, dass die Postlaufzeiten eingehalten werden, die seitens der Deutsche Post AG für den Normalfall festgelegt werden.
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