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Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 08.01.1997

Rechtsprechung
   BayObLG, 10.01.1997 - 1Z BR 65/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,1878
BayObLG, 10.01.1997 - 1Z BR 65/95 (https://dejure.org/1997,1878)
BayObLG, Entscheidung vom 10.01.1997 - 1Z BR 65/95 (https://dejure.org/1997,1878)
BayObLG, Entscheidung vom 10. Januar 1997 - 1Z BR 65/95 (https://dejure.org/1997,1878)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2209, § 2216, § 2227
    Verwaltungsvollstreckung und Abwicklungsvollstreckung aufgrund gemeinschaftlichen Ehegattentestaments - Pflichten des Verwaltungsvollstreckers gegenüber Schlußerben bezüglich Geschäftsanteilen - Maßstab für Überprüfung von Entscheidungen des Testamentsvollstreckers im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • jurpage.net (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gründe für die Entlassung eines Testamentsvollstreckers; Regeln für die Auslegung eines Erbvertrages

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1997, 905
  • BayObLGZ 1997, 1
 
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Wird zitiert von ... (36)Zitiert selbst (16)

  • BayObLG, 29.03.1976 - BReg. 1 Z 9/76

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde; …

    Auszug aus BayObLG, 10.01.1997 - 1Z BR 65/95
    Liegt ein wichtiger Grund vor, so ist nach pflichtgemäßem Ermessen zu prüfen, ob gleichwohl überwiegende Gründe für ein Verbleiben des Testamentsvollstreckers im Amt sprechen (vgl. zu allem BayObLGZ 1976, 67/73 f. und 1985, 298/302 f. sowie BayObLG …

    a) Sie setzt eine erhebliche und schuldhafte Zuwiderhandlung gegen die dem Testamentsvollstrecker obliegenden Pflichten - voraus (BayObLG FamRZ 1991, 615/616) und kann in jedem Verhalten bestehen, das die Belange der Beteiligten erheblich gefährdet (BayObLGZ 1976, 67/73).

    Verstöße gegen solche Anordnungen oder die allgemeinen Grundsätze ordnungsmäßiger Verwaltung können eine grobe Pflichtverletzung begründen (vgl. OLG Zweibrücken aaO und BayObLGZ 1976, 67/73).

    Denn auch insoweit ist der Inhalt der letztwilligen Verfügung durch Auslegung zu ermitteln (BayObLGZ 1976, 67/74 f.).

    Ihm sind jedoch bei der Auslegung Rechtsfehler unterlaufen, da es nicht alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat (vgl. BayObLGZ 1976, 67/75).

    Hierfür muß der gesamte Inhalt der Erklärung einschließlich aller Nebenumstände, auch solcher, die außerhalb der Testamentsurkunde liegen, als ganzes gewürdigt werden; auch die allgemeine Lebenserfahrung ist zu berücksichtigen (BGH NJW 1993, 256 ; BayObLGZ 1976, 67/75 und ständige Rechtsprechung des Senats).

  • BayObLG, 13.08.1985 - BReg. 1 Z 10/85

    Testamentsvollstrecker; Entlassung; Wichtiger Grund; Mißtrauen; Unverschuldet; …

    Auszug aus BayObLG, 10.01.1997 - 1Z BR 65/95
    Liegt ein wichtiger Grund vor, so ist nach pflichtgemäßem Ermessen zu prüfen, ob gleichwohl überwiegende Gründe für ein Verbleiben des Testamentsvollstreckers im Amt sprechen (vgl. zu allem BayObLGZ 1976, 67/73 f. und 1985, 298/302 f. sowie BayObLG …

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kann ein objektiv gegebener erheblicher Interessengegensatz zwischen dem Testamentsvollstrecker und den Erben ein wichtiger Grund zur Entlassung sein, wobei eine Abwägung aller konkreten Umstände des Einzelfalls erforderlich ist (BayObLGZ 1985, 298/302 und 305; BayObLG FamRZ 1996, 186/189).

    b) Nach herrschender Meinung kann auch ein nicht nur auf subjektiven Anschauungen, sondern auf Tatsachen beruhendes Mißtrauen der von der Verwaltung in ihren Interessen betroffenen Beteiligten einen wichtigen Grund für die Entlassung des Testamentsvollstreckers bilden, wenn dieser, sei es auch ohne eigenes Verschulden, Anlaß zu diesem Mißtrauen gegeben hat (BayObLGZ 1985, 298/302; 1988, 42/48 und 50; …

    Dabei ist zu berücksichtigen, daß eine gedeihliche Führung des Amtes die Unbefangenheit des Testamentsvollstreckers voraussetzt (BayObLGZ 1985, 298/302).

    Das Mißtrauen kann auch darin begründet sein, wie der Testamentsvollstrecker die Bestimmungen der maßgeblichen letztwilligen Verfügung auslegt (BayObLGZ 1985, 298/303) , wenn die von ihm gewählte Auslegung fernliegt oder nicht vertretbar ist.

  • BayObLG, 17.03.1992 - BReg. 1a Z 53/89

    Voraussetzungen für die Erteilung eines sogenannten Fremdrechtserbschein; …

    Auszug aus BayObLG, 10.01.1997 - 1Z BR 65/95
    Da der Beteiligte zu 5 sein Rechtsmittel insoweit zulässigerweise auf die Kosten beschränkt hat, ist nurmehr über die in allen Rechtszügen hinsichtlich dieses Verfahrensgegenstands angefallenen gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zu entscheiden (vgl. BayObLGZ 1992, 54/57).

    Daher muß eine Entscheidung über die Gerichtskosten aller Rechtszüge ergehen, selbst wenn und soweit diese nur klarstellende Bedeutung hat (BayObLGZ 1992, 54/57 f. m.w.N.).

    Im übrigen ist das Verfahren gebührenfrei (§ 131 Abs. 1 Satz 2 KostO ), weil ein Gebührentatbestand gemäß § 131 Abs. 1 Satz 1 KostO (Verwerfung, Zurückweisung oder Zurücknahme des Rechtsmittels) im Fall der Hauptsacheerledigung nach Einlegung der weiteren Beschwerde nicht gegeben ist (BayObLGZ 1992, 54/58 m.w.N.).

  • BayObLG, 24.01.1991 - BReg. 1a Z 62/89

    Vorbehalte gegen eingesetzten Testamentsvollstrecker; Hinderung an einer …

    Auszug aus BayObLG, 10.01.1997 - 1Z BR 65/95
    a) Sie setzt eine erhebliche und schuldhafte Zuwiderhandlung gegen die dem Testamentsvollstrecker obliegenden Pflichten - voraus (BayObLG FamRZ 1991, 615/616) und kann in jedem Verhalten bestehen, das die Belange der Beteiligten erheblich gefährdet (BayObLGZ 1976, 67/73).

    Er kann sich sowohl aus der Untätigkeit des Testamentsvollstreckers ergeben wie auch aus dessen Unvermögen, das ihm übertragene Amt in gehöriger Weise zu führen, etwa weil er den ihm gestellten Aufgaben nicht gewachsen ist und damit die Interessen der Beteiligten erheblich gefährdet (BayObLG FamRZ 1991, 235 /236), oder weil er auf längere Zeit an der Führung der Geschäfte verhindert ist und dadurch die Testamentsvollstreckung nachhaltig beeinträchtigt wird (vgl. BayObLG FamRZ 1991, 615/616).

    Daher ist an eine Entlassung des Testamentsvollstreckers wegen berechtigten Mißtrauens ein strenger Maßstab anzulegen; die Beteiligten dürfen nicht in die Lage versetzt werden, einen ihnen möglicherweise lästigen Testamentsvollstrecker durch eigenes feindseliges Verhalten oder aus einem für sich genommen unbedeutendem Anlaß aus dem Amt zu drängen (BayObLG FamRZ 1991, 615/617 und MünchKomm/Brandner aaO).

  • BayObLG, 16.03.1995 - 1Z BR 82/94

    Anfechtung einer Erbschaftsannahme

    Auszug aus BayObLG, 10.01.1997 - 1Z BR 65/95
    Daher gelten für die Auslegung insoweit die allgemeinen Grundsätze der Testamentsauslegung, so daß es auf den Willen des Erblassers, nicht auf den übereinstimmenden Willen beider Vertragspartner ankommt (BayObLGZ 1994, 313/319).

    Haben Eheleute gemeinschaftlich in einem Testament oder Erbvertrag eine in sich geschlossene Regelung für ihre Vermögensnachfolge getroffen, so kann auch diesem Umstand für die Ermittlung des in einer einseitigen Verfügung niedergelegten Erblasserwillens Bedeutung zukommen (BayObLGZ 1994, 313/319).

    Den Geschäftswert des Verfahrens der weiteren Beschwerde insgesamt setzt der Senat gemäß § 31 Abs. 1 Satz 1, § 131 Abs. 2 , § 113 Satz 2, § 30 Abs. 2 Satz 2 KostO (vgl. BayObLGZ 1994, 313/325) in Übereinstimmung mit dem Landgericht auf 200.000 DM fest.

  • BayObLG, 24.02.1988 - BReg. 1 Z 48/86

    Begründung der Entlassung des Testamentsvollstreckers bei einer …

    Auszug aus BayObLG, 10.01.1997 - 1Z BR 65/95
    b) Nach herrschender Meinung kann auch ein nicht nur auf subjektiven Anschauungen, sondern auf Tatsachen beruhendes Mißtrauen der von der Verwaltung in ihren Interessen betroffenen Beteiligten einen wichtigen Grund für die Entlassung des Testamentsvollstreckers bilden, wenn dieser, sei es auch ohne eigenes Verschulden, Anlaß zu diesem Mißtrauen gegeben hat (BayObLGZ 1985, 298/302; 1988, 42/48 und 50; …

    Dadurch ist dieses Amt erloschen (Palandt/Edenhofer § 2226 Rn. 3), für eine Entlassung des Beteiligten zu 7 (§ 2227 BGB ) ist kein Raum mehr (vgl. BayObLGZ 1988, 42/46; BayObLG ZEV 1995, 370 ).

  • BGH, 10.06.1959 - V ZR 25/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BayObLG, 10.01.1997 - 1Z BR 65/95
    Unterliegt der Testamentsvollstreckung wie hier ein im Nachlaß befindlicher Anteil an einer GmbH, so hat der zur Verwaltung des Nachlasses berufene Testamentsvollstrecker die aus dem Anteil fließenden Vermögens- und Verwaltungsrechte auszuüben (BGH NJW 1959, 1820/1821).

    Nach allgemeinen Grundsätzen hat der Testamentsvollstrecker zwar im Rahmen seiner Verwaltung das ihm anvertraute Vermögen zu erhalten und zu sichern, Verluste zu verhindern und die Nutzung des Vermögens zu gewährleisten (BGH NJW 1959, 1820/182l).

  • BayObLG, 11.04.1995 - 1Z BR 86/94

    Entlassung eines Testamentsvollstreckers von Amts wegen; Wichtiger Grund für die …

    Auszug aus BayObLG, 10.01.1997 - 1Z BR 65/95
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kann ein objektiv gegebener erheblicher Interessengegensatz zwischen dem Testamentsvollstrecker und den Erben ein wichtiger Grund zur Entlassung sein, wobei eine Abwägung aller konkreten Umstände des Einzelfalls erforderlich ist (BayObLGZ 1985, 298/302 und 305; BayObLG FamRZ 1996, 186/189).

    Ein berechtigtes Mißtrauen kann deshalb u.a. dann zu bejahen sein, wenn der Testamentsvollstrecker durch sein Verhalten bei einem Teil der Erben den Eindruck hervorruft, er nehme die Interessen der Erben nicht hinreichend wahr und befleißige sich nicht der für die Ausübung seines Amtes notwendigen Unparteilichkeit (BayObLG FamRZ 1996, 186/188).

  • BGH, 13.07.1961 - V ZB 9/61

    Entlassung eines Testamentsvollstreckers

    Auszug aus BayObLG, 10.01.1997 - 1Z BR 65/95
    Denn Beteiligte im Sinn dieser Vorschrift und damit antragsberechtigt sind alle Personen, deren Rechte und Pflichten durch die Regelung der Angelegenheit unmittelbar betroffen werden können, die also ein rechtliches Interesse an der Testamentsvollstreckung haben (BGHZ 35, 296/300 f.).

    Diese allgemeine Auffassung (…vgl. Staudinger/Reimann BGB 13. Aufl. § 2227 Rn. 22 i.V.m. § 2198 Rn. 24;… Palandt/Edenhofer BGB 56. Aufl. § 2227 Rn. 7;… Bassenge/Herbst FGG/ RPflG 7. Aufl. § 81 FGG Rn. 3 und 5; BayObLGZ 21, 206/207;… Haegele/Winkler Der Testamentsvollstrecker 14. Aufl. Rn. 799;… Bengel/Reimann Handbuch der Testamentsvollstreckung Kap. 7 Rn. 24) rechtfertigt sich daraus, daß der Pflichtteilsberechtigte gegenüber den (nicht antragsberechtigten, BGHZ 35, 296) allgemeinen Nachlaßgläubigern eine Sonderstellung einnimmt.

  • BGH, 08.03.1989 - IVa ZR 353/87

    Wirksamkeit von Verpflichtungsgeschäften eines Testamentsvollstreckers - …

    Auszug aus BayObLG, 10.01.1997 - 1Z BR 65/95
    Denn der Testamentsvollstrecker ist nicht in erster Linie Interessenvertreter der Erben (BGH NJW-RR 1989, 642 /643).
  • BGH, 14.12.1994 - IV ZR 184/93

    Befugnisse des Testamentsvollstreckers im Rahmen einer wirtschaftlichen …

  • BayObLG, 29.06.1995 - 1Z BR 158/94

    Beendigung des Amts des Testamentsvollstreckers

  • BayObLG, 24.08.1990 - BReg. 1a Z 29/90

    Untätigkeit eines Testamentsvollstreckers; Voraussetzungen für die Entlassung …

  • BGH, 07.10.1992 - IV ZR 160/91

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

  • BayObLG, 12.07.1994 - 1Z BR 148/93

    Berufung eines Testamentsvollstreckers

  • OLG Zweibrücken, 23.02.1989 - 3 W 187/88

    Anspruch auf Entlassung als Testamentsvollstreckerin; Nachweis der …

  • OLG München, 30.12.2008 - 31 Wx 99/08

    Testamentsvollstreckung: Pflicht zur Mitteilung eines Nachlassverzeichnisses …

    Daher ist an eine Entlassung des Testamentsvollstreckers wegen berechtigten Misstrauens ein strenger Maßstab anzulegen; die Beteiligten dürfen nicht in die Lage versetzt werden, einen ihnen möglicherweise lästigen Testamentsvollstrecker durch eigenes feindseliges Verhalten oder aus einem für sich genommen unbedeutendem Anlass aus dem Amt zu drängen (BayObLGZ 1997, 1/26 f.).
  • OLG Nürnberg, 21.04.2010 - 12 U 2235/09

    Beschlussanfechtung in einer Familien-GmbH: Miterbenvereinbarungen und ihre …

    aa) Die Testamentsvollstreckung an sich endet von selbst mit der Ausführung aller Aufgaben, zu denen der Erblasser den Testamentsvollstrecker berufen hat (also - im Regelfall - mit Auseinandersetzung und Verteilung des Nachlasses zwischen den Miterben), ohne dass es einer Aufhebung der Testamentsvollstreckung oder einer Entlassung des Testamentsvollstreckers durch das Nachlassgericht bedarf ( BGH, Urteil vom 22.01.1964 - V ZR 37/62 , BGHZ 41, 23 ;… Palandt/Edenhofer, BGB 69. Aufl. § 2225 Rn. 3;… MünchKomm-BGB/Zimmermann, 4. Aufl. § 2225 Rn. 1 f; vgl. BayObLG BayObLGZ 1997, 1).

    Hingegen hat sich das Nachlassgericht mit einem solchen Streit dann als Vorfrage zu befassen, wenn die Fortdauer des Amts Voraussetzung ist für eine im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit zu treffende Entscheidung wie die Entlassung des Testamentsvollstreckers, denn für eine Entlassung aus dem bereits beendeten Amt ist kein Raum mehr (BayObLG BayObLGZ 1988, 42; BayObLG BayObLGZ 1997, 1).

    Gegen seine Pflichten zur ordnungsmäßigen Verwaltung verstößt er nur, wenn er die Grenzen seines Ermessens überschreitet (BayObLG BayObLGZ 1997, 1).

  • BayObLG, 11.07.2001 - 1Z BR 131/00

    Entlassung eines Testamtensvollstreckers

    Schließlich kann auch ein erheblicher Interessengegensatz zwischen Testamentsvollstrecker und Erben ein wichtiger Grund zur Entlassung sein (BayObLGZ 1985, 298, 302; BayObLGZ 1997, 1, 12).

    Erst die mit einer bestimmten Auslegung verbundenen Auswirkungen auf die Amtsführung des Testamentsvollstreckers können einen wichtigen Grund zur Entlassung bilden, etwa weil die Einseitigkeit der vom Testamentsvollstrecker vorgenommenen Auslegung die Besorgnis eigennütziger Amtsführung begründet (vgl. BayObLGZ 1985, 298, 302, 304), weil der Testamentsvollstrecker durch eine fernliegende oder nicht vertretbare Auslegung ein berechtigtes Misstrauen hervorruft, er befleißige sich nicht der für die Ausübung seines Amtes notwendigen Unparteilichkeit (vgl. BayObLGZ 1997, 1, 26), oder weil die vom Testamentsvollstrecker vorgenommene Auslegung die Interessen des Erben nachhaltig gefährdet oder schädigt.

    An eine Entlassung wegen berechtigten Misstrauens ist zudem ein strenger Maßstab anzulegen (BayObLGZ 1997, 1, 26).

  • OLG München, 28.01.2020 - 31 Wx 439/17

    Vermögensverzeichnis im Fall der Nacherbschaft

    Daher ist an eine Entlassung des Nacherbentestamentsvollstreckers wegen berechtigten Misstrauens ein strenger Maßstab anzulegen; die Beteiligten dürfen nicht in die Lage versetzt werden, einen ihnen möglicherweise lästigen Testamentsvollstrecker durch eigenes feindseliges Verhalten oder aus für sich genommenen unbedeutendem Anlass aus dem Amt zu drängen (BayObLGZ 1997, 1/26;… Heckschen in: Burandt/Rojahn Erbrecht 3. Aufl. § 2227 Rn. 6, 10 -11).
  • BayObLG, 30.09.1999 - 1Z BR 142/98

    Nachlassspaltung bei deutschem Recht unterstelltem unbeweglichem Vermögen einer …

    Welche Anordnungen der Erblasser für den Testamentsvollstrecker getroffen hat, ist der letztwilligen Verfügung durch Auslegung zu entnehmen (BayObLGZ 1997, 1/13).

    Auch ein Verstoß gegen nur schuldrechtlich wirkende Verwaltungsanordnungen des Erblassers kann eine grobe, die Entlassung nach § 2227 BGB rechtfertigende Pflichtverletzung des Testamentsvollstreckers begründen (BayObLGZ 1997, 1/13; 1976, 67/73; OLG Zweibrücken FamRZ 1989, 788 f.;… Staudinger/Reimann § 2216 Rn. 25).

    g) Im Ergebnis zu Recht hat das Landgericht daher in dem Verkauf des Grundstücks in K. durch den Beteiligten zu 3 einen schuldhaften Verstoß gegen die einem Testamentsvollstrecker obliegenden Pflichten gesehen, und zwar einen solchen von erheblichem Gewicht und damit eine grobe Pflichtverletzung im Sinne von § 2227 Abs. 1 BGB (BayObLGZ 1997, 1/12; FamRZ 1991, 235/236, 615/616; FamRZ 1998, 325/326, 987/988).

    h) Liegt ein wichtiger Grund vor, so ist nach pflichtgemäßem Ermessen zu prüfen, ob gleichwohl überwiegende Gründe für ein Verbleiben des Testamentsvollstreckers im Amt sprechen (BayObLGZ 1988, 42/51; FamRZ 1997, 905/907).

  • OLG Nürnberg, 08.03.2010 - 12 U 2235/09

    Beschlussanfechtung in einer Familien-GmbH: Miterbenvereinbarungen und ihre …

    Rn. 38 aa) Die Testamentsvollstreckung an sich endet von selbst mit der Ausführung aller Aufgaben, zu denen der Erblasser den Testamentsvollstrecker berufen hat (also - im Regelfall - mit Auseinandersetzung und Verteilung des Nachlasses zwischen den Miterben), ohne dass es einer Aufhebung der Testamentsvollstreckung oder einer Entlassung des Testamentsvollstreckers durch das Nachlassgericht bedarf (BGH, Urteil vom 22.01.1964 - V ZR 37/62, BGHZ 41, 23;… Palandt/Edenhofer, BGB 69. Aufl. § 2225 Rn. 3;… MünchKomm-BGB/Zimmermann, 4. Aufl. § 2225 Rn. 1 f; vgl. BayObLG BayObLGZ 1997, 1).

    Hingegen hat sich das Nachlassgericht mit einem solchen Streit dann als Vorfrage zu befassen, wenn die Fortdauer des Amts Voraussetzung ist für eine im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit zu treffende Entscheidung wie die Entlassung des Testamentsvollstreckers, denn für eine Entlassung aus dem bereits beendeten Amt ist kein Raum mehr (BayObLG BayObLGZ 1988, 42; BayObLG BayObLGZ 1997, 1).

    Gegen seine Pflichten zur ordnungsmäßigen Verwaltung verstößt er nur, wenn er die Grenzen seines Ermessens überschreitet (BayObLG BayObLGZ 1997, 1).

  • BayObLG, 28.07.2003 - 1Z BR 140/02

    Wichtiger Grund für die Entlassung des Testamentsvollstreckers

    Im Sinne von § 2227 Abs. 1 BGB beteiligt sind diejenigen Personen, deren Rechte und Pflichten durch die Testamentsvollstreckung unmittelbar betroffen werden können (BGHZ 35, 296/300; BayObLGZ 1997, 1/10;… Keidel/Winkler FGG 15. Aufl. § 81 Rn. 5).

    1a Z 18/89">1990, 177/181; 1997, 1/12; 2001, 167/170).

    Daher ist an eine Entlassung des Testamentsvollstreckers wegen berechtigten Misstrauens ein strenger Maßstab anzulegen; die Beteiligten dürfen nicht in die Lage versetzt werden, einen ihnen möglicherweise lästigen Testamentsvollstrecker durch eigenes feindseliges Verhalten oder aus einem für sich genommen unbedeutenden Anlass aus dem Amt zu drängen (BayObLG FamRZ 19, 91, 615/617; BayObLGZ 1997, 1/26 f.;… MünchKomm BGB/Brandner 3. Aufl. § 2227 Rn. 11;… Palandt BGB 62. Aufl. § 2227 Rn. 5).

    Vielmehr können erst die mit einer bestimmten Auslegung verbundenen Auswirkungen auf die Amtsführung des Testamentsvollstreckers einen wichtigen Grund zu Entlassung bilden, etwa weil die Einseitigkeit der vom Testamentsvollstrecker vorgenommenen Auslegung die Besorgnis eigennütziger Amtsführung begründet (vgl. BayObLGZ 1985, 298/302/304), weil der Testamentsvollstrecker durch eine fernliegende oder nicht vertretbare Auslegung ein berechtigtes Misstrauen hervorruft, er befleißige sich nicht der für die Ausübung seines Amtes notwendigen Unparteilichkeit (vgl. BayObLGZ 1997, 1/26), oder weil die vom Testamentsvollstrecker vorgenommene Auslegung die Interessen der Erben nachhaltig gefährdet oder schädigt (BayObLGZ 2001, 167/170).

  • KG, 30.11.2010 - 1 W 434/10

    Entlassung des Testamentsvollstreckers wegen Entnahme einer überhöhten …

    Daher ist an eine Entlassung des Testamentsvollstreckers wegen berechtigten Misstrauens ein strenger Maßstab anzulegen; die Beteiligten dürfen nicht in die Lage versetzt werden, einen ihnen möglicherweise lästigen Testamentsvollstrecker durch eigenes feindseliges Verhalten oder aus für sich genommen unbedeutendem Anlass aus dem Amt zu drängen (BayObLGZ 1997, 1/26;… MünchKomm-BGB/Zimmermann, 4. Aufl., § 2227 Rn. 11;… Palandt/Edenhofer, BGB, 69. Aufl., § 2227 Rn. 5).
  • OLG Köln, 27.10.2004 - 2 Wx 29/04

    Voraussetzungen bei Entlassung eines Testamentsvollstreckers

    1a Z 18/89">BayObLGZ 1990, 177 [181]; BayObLG, NJW-RR 1996, 714 [715]; BayObLG, FamRZ 1997, 905 [907]; OLG Hamm, Rpfleger 1994, 213 [214]; OLG Oldenburg, OLGR 1998, 68 [69]; OLG Zweibrücken, OLGR 1997, 129 [130]).
  • BayObLG, 08.06.2001 - 1Z BR 74/00

    Ernennung aller Miterben zu Testamentsvollstreckern

    Als Miterben sind die Beteiligten zu 3 bis 5 "Beteiligte" im Sinne des § 2227 Abs. 1 BGB und damit berechtigt, den Antrag auf Entlassung des Beteiligten zu 1 als Testamentsvollstrecker zu stellen; denn Beteiligte im Sinn dieser Vorschrift und damit antragsberechtigt sind alle Personen, deren Rechte und Pflichten durch die Regelung der Angelegenheit unmittelbar betroffen werden können (BGHZ 35, 296/300; BayObLGZ 1997, 1/10; Baur JZ 1962, 123 f.;… Palandt/Edenhofer Rn. 7;… MünchKomm/Brandner Rn. 4 ff. jeweils zu § 2227).

    Schließlich kann auch ein erheblicher Interessengegensatz zwischen Testamentsvollstrecker und (einzelnen) Erben ein wichtiger Grund zur Entlassung sein (BayObLGZ 1985, 298/302; 1997, 1/12).

  • OLG Bremen, 01.02.2016 - 5 W 38/15

    Zulässigkeit eines Antrags des Pflichtteilsberechtigten auf Entlassung des …

  • OLG München, 13.10.2026 - 33 Wx 312/25

    Entlassung des Testamentsvollstreckers wegen unrechtmäßiger Entnahmen aus dem …

  • KG, 06.05.2014 - 6 W 166/13

    Entlassung des Testamentsvollstreckers: Ermessensentscheidung des Tatrichters; …

  • OLG Frankfurt, 06.02.1998 - 20 W 51/95

    Entlassung eines Testamentsvollstreckers wegen Gewährung von Darlehen aus der …

  • OLG München, 09.07.2020 - 31 Wx 455/19

    Antragsrecht des Miterben auf Entlassung eines Testamentsvollstreckers

  • OLG München, 09.07.2008 - 31 Wx 3/08

    Testamentsvollstreckung: Entlassung eines Verwaltungsvollstreckers wegen des …

  • BayObLG, 26.01.2000 - 1Z BR 214/98

    Grobe Pflichtverletzung eines Testamentsvollstreckers

  • BayObLG, 18.07.1997 - 1Z BR 83/97

    Grobe Pflichtverletzung des Testamentsvollstreckers bei unterlassener …

  • BayObLG, 18.12.1997 - 1Z BR 97/97

    Zwingende Anhörung des Testamentsvollstreckers vor Entlassung - Zeitpunkt …

  • BayObLG, 21.06.2000 - 1Z BR 64/00

    Entlassung des Testamentsvollstreckers wegen Verweigerung der Erfüllung eines …

  • BayObLG, 16.02.2000 - 1Z BR 32/99

    Zur Entlassung des Testamentsvollstreckers

  • BayObLG, 21.06.2000 - 1Z BR 65/00

    Entlassung eines Testamentsvollstreckers

  • OLG Hamm, 11.08.2009 - 15 Wx 115/09

    Antragsbefugnis des vollstreckungsfreien Miterben

  • OLG München, 04.02.2009 - 31 Wx 84/08

    Beschwerdeberechtigung gegen die Ernennung eines Ersatztestamentsvollstreckers …

  • BayObLG, 05.02.1999 - 1Z BR 116/98

    Entlassung des Testamentsvollstreckers aus wichtigem Grund

  • BayObLG, 08.06.2001 - 1Z BR 8/01

    Entlassung des Testamentsvollstreckers wegen grober Pflichtverletzung

  • KG, 28.09.2010 - 1 W 21/10

    Testamentsvollstreckung: Interessenabwägung bei der beanspruchten Entlassung …

  • BayObLG, 11.07.2001 - 1Z BR 131/01
  • OLG Saarbrücken, 10.09.2024 - 5 W 47/24

    Nachlasssache: Wichtiger Grund für die Entlassung des Testamentsvollstreckers

  • AG Nürnberg, 09.01.2024 - 35 VI 6726/20

    Entlassung des Testamentsvollstreckers: keine Antragsbefugnis des …

  • KG, 22.02.2005 - 1 W 234/02

    Pflichtteilsrecht: Beteiligung des Pflichtteilsberechtigten am Verfahren über die …

  • KG, 09.10.2001 - 1 W 411/01

    Antragsrecht des Pflichtteilsberechtigten auf Entlassung des …

  • KG, 11.07.2014 - 6 W 59/14

    Entlassung des Testamentsvollstreckers

  • BayObLG, 15.09.2004 - 1Z BR 61/04

    Pflichten des Testamentsvollstreckers gegenüber Nacherben bei Veräußerung eines …

  • OLG Frankfurt, 20.01.2026 - 20 W 18/24

    Zur nachträglichen Anordnung von Testamentsvollstreckung bei wechselbezüglicher …

  • AG Mülheim/Ruhr, 19.01.2021 - 4 VI 633/15
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 08.01.1997 - 3 Wx 575/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,4060
OLG Düsseldorf, 08.01.1997 - 3 Wx 575/96 (https://dejure.org/1997,4060)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.01.1997 - 3 Wx 575/96 (https://dejure.org/1997,4060)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Januar 1997 - 3 Wx 575/96 (https://dejure.org/1997,4060)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1997, 905
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 22.03.2023 - IV ZB 12/22

    Ausschlagung der Erbschaft: Irrtum des Ausschlagenden über die an seiner Stelle …

    Eine andere Auffassung geht in diesen Fällen hingegen - wie auch das Beschwerdegericht - nur von einem Irrtum über die mittelbaren Rechtsfolgen der Ausschlagung und damit von einem unbeachtlichen Motivirrtum aus (…vgl. KG ZEV 2020, 152 Rn. 26 f.;… OLG Frankfurt ZEV 2017, 515 Rn. 16 ff.;… OLG Hamm FGPrax 2011, 236, 236 f. [juris Rn. 7];… OLG München NJW 2010, 687 [juris Rn. 14];… OLG Schleswig ZEV 2005, 526 [juris Rn. 10 f.]; OLG Hamm ZEV 1998, 225;… OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 150, 151 [juris Rn. 33]; FamRZ 1997, 905 [juris Rn. 17];… OLG Stuttgart OLGZ 1983, 304, 306 f. [juris Rn. 24]; KG KGJ 35 A Nr. 19 00002;… BeckOGK/Heinemann, BGB § 1954 Rn. 25 [Stand: 15. Dezember 2022];… BeckOK-BGB/Siegmann/Höger, § 1954 Rn. 7 [Stand: 1. Mai 2022];… Grüneberg/Weidlich, BGB 82. Aufl. § 1954 Rn. 5;… Staudinger/Otte, BGB (2017) § 1954 Rn. 6 [Stand: 30. April 2021];… Naczinsky in Soergel, BGB 14. Aufl. § 1954 Rn. 3;… Muscheler in Groll/Steiner, Praxis-Handbuch Erbrechtsberatung 5. Aufl. § 22 Rn. 22.101a;… Krätzschel in Krätzschel/Falkner/Döbereiner, Nachlassrecht 12. Aufl. § 16 Rn. 20;… Reul in Reul/Heckschen/Wienberg, Insolvenzrecht in der Gestaltungspraxis 3. Aufl. § 5 Rn. 11; Eickelberg, ZEV 2018, 489, 495; Kollmeyer, ZEV 2021, 509; ders., ZEV 2017, 517, 518; Musielak, ZEV 2016, 353, 356; Wendt, ErbR 2021, 562, 567).
  • OLG Frankfurt, 04.05.2017 - 20 W 197/16

    Irrtum über Person des Nächstberufenen

    Denn in einem solchen Falle betrifft der Irrtum - ausschließlich - mittelbare Nebenfolgen der Ausschlagungserklärung (vgl. dazu auch: OLG München…, Beschluss vom 04.08.2009, Az. 31 Wx 060/09, Rn. 12 f.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08. Januar 1997 - Az. 3 Wx 575/96, Rn. 17 ff.; OLG Hamm…, Beschluss vom 31.05.2011, Az. I-15 W 176/11, Rn. 7; jeweils zitiert nach juris).

    Schätzt demnach der Erbe die abstrakte Rechtsfolge des § 1953 Abs. 2 BGB in einer Laienwertung im Wesentlichen richtig ein und nimmt zutreffend an, dass der Nächstberufene kraft gesetzlicher bzw. testamentarischer Erbfolge an seine Stelle tritt, kommt ein erheblicher Irrtum über den rechtsgeschäftlichen Inhalt der Ausschlagungserklärung nicht in Betracht, wenn er sich dabei über die nach seinem Wegfall an seiner Stelle in die Erbfolge eintretende konkrete Person irrt (vgl. auch: OLG Stuttgart…, Beschluss vom 12.11.1982, Az. 8 W 438/82 , zitiert nach juris Rn. 23; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08. Januar 1997 - Az. 3 Wx 575/96, ZEV 1997, 258 f., zitiert nach juris Rn. 21), insbesondere weil er die insoweit geltenden Regelungen betreffend die dann geltende Erbfolge falsch anwendet, indem er z. B. verkennt, dass neben der Ehefrau auch Erben zweiter Ordnung zu gesetzlichen Miterben berufen sind (vgl. OLG Hamm…, Beschluss vom 31.05.2011, Az. I-15 W 176/11, zitiert nach juris Rn. 7).

  • KG, 11.07.2019 - 19 W 50/19

    Anfechtung der Erbausschlagung wegen Irrtums

    Diese Auffassung entspricht der immer noch ganz herrschenden Meinung, wonach der Irrtum über die Person desjenigen, dem die Ausschlagung zugute kommt, nur einen unbeachtlichen Motivirrtum darstellt (…im Ergebnis ebenso OLG Frankfurt v. 4.5.2017, 20 W 197/16, Rn. 18; OLG Hamm v. 31.5.2011, I-15 W 176/11; OLG München v. 4.8.2009;… 31 Wx 060/09 Rn. 14;… BayObLG v. 27.10.2003, 1Z BR 60/03, Rn. 28; OLG Schleswig v. 11.5.2005, 3 Wx 70/04; OLG Düsseldorf v. 8.1.1997, 3 Wx 575/96, Rn. 17; KG v. 30.12.1907, 1 X 1479/1907;… so auch - wenn auch kritisch - Staudinger-Otte, BGB 2017, § 1954 Rn. 6 und Musielak, Der Irrtum des Erblassers und der Erben in ZEV 2016, 353, 355 f. sowie Eickelberg, Die Ausschlagung zugunsten Dritter als taktisches Gestaltungsmittel, ZEV 2018, 489 ff.; aA OLG Düsseldorf v. 21.9.2017, 3 Wx 173/17; OLG Düsseldorf v. 12.3.2019, 3 Wx 166/17;… MüKo-Leiphold, BGB 7. A., § 1954 Rn. 7).
  • OLG Hamm, 21.04.2022 - 15 W 51/19

    Lenkende Ausschlagung

    Rn. 19 In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird ein solcher, relevanter Irrtum diskutiert, wenn sich im Einzelfall feststellen lässt, dass der ausschlagende Erbe dem Irrtum unterlag, es handele sich bei der Ausschlagung um die gesetzliche Form einer von seinem Willen abhängigen Übertragung seines Erbteils (Senat, Beschl vom 31.05.2011 - 15 W 176/11, FGPrax 2011, 236f; OLG Düsseldorf, Beschl. Vom 08.01.1997 - 3 Wx 575/96, FGPrax 1997, 258f).
  • OLG Hamm, 31.05.2011 - 15 W 176/11

    Anfechtung der Ausschlagung

    Ein solcher Irrtum darüber, wem der Erbteil infolge der Ausschlagung anfällt bzw. wem die Ausschlagung letztlich zugutekommt, ist aber nur ein (Motiv-)Irrtum über eine mittelbare Rechtsfolge und berechtigt nicht zur Anfechtung (OLG München, NJW 2010, 687; Schleswig-Holsteinisches OLG, ZEV 2005, 526 f.; OLG Düsseldorf, FamRZ 1997, 905;… Erman/Schlüter, BGB, 12. Aufl., § 1954, Rn. 3;… Palandt/Weidlich, BGB, 70. Aufl., § 1954, Rn. 5).
  • OLG München, 04.08.2009 - 31 Wx 60/09

    Rechtsirrtum: Anfechtung der Ausschlagung einer Erbschaft zur Verschaffung der …

    Der Irrtum darüber, wem der Erbteil in Folge der Ausschlagung anfällt, ist aber ein Irrtum über mittelbare Rechtsfolgen, der nicht zur Anfechtung berechtigt (OLG Düsseldorf FamRZ 1997, 905; OLG Schleswig ZEV 2005, 526;… Soergel/Stein BGB 13. Aufl. § 1954 Rn. 2;… MünchKommBGB/Leipold 4. Aufl. Rn. 7;… Staudinger/Otte BGB Bearbeitungsstand 2007 § 1954 Rn. 6 a.E.; Keim RNotZ 2006, 602/607; Kraiß BwNotZ 1992, 31/34).
  • OLG Schleswig, 11.05.2005 - 3 Wx 70/04

    Erbrecht: Irrtumsanfechtung bei Erbausschlagung

    Es ist allgemein anerkannt, dass der Irrtum des die Erbschaft ausschlagenden Miterben, sein Erbteil falle durch die Ausschlagung einem anderen Miterben an, keinen Irrtum über den Inhalt der Ausschlagungserklärung im Sinne von § 119 Abs. 1 BGB darstellt (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 1997, 905; OLG Hamm FamRZ 1998, 771f; Staudinger/Otte, BGB, Neubearb.
  • BayObLG, 27.10.2003 - 1Z BR 60/03

    Beschlussaufhebung im Erbscheinsverfahren - Ermittlungspflicht bei Ausschlagung …

    (1) Grundsätzlich ist der Irrtum über die Person desjenigen, dem die Auschlagung zugute kommt, nur ein unbeachtlicher Motivirrtum (allg. Meinung, vgl. KG KGJ 35 A 67; KG JFG 17, 69 = JW 1938, 858; OLG Stuttgart OLGZ 1983, 304/306; OLG Düsseldorf FamRZ 1997, 905;… Staudinger/Otte BGB [2000] § 1954 Rn. 6;… RGRK/Johannsen BGB 12. Aufl. § 1954 Rn. 1;… MünchKomm/Leipold BGB 3. Aufl. § 1954 Rn. 6;… Soergel/Stein BGB 13. Aufl. § 1954 Rn. 2;… Palandt/Edenhofer BGB 62. Aufl. § 1954 Rn. 3).
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