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Weitere Entscheidung unten: OLG Rostock, 23.11.2000

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 06.06.2000 - 24 U 133/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,5421
OLG Düsseldorf, 06.06.2000 - 24 U 133/99 (https://dejure.org/2000,5421)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.06.2000 - 24 U 133/99 (https://dejure.org/2000,5421)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Juni 2000 - 24 U 133/99 (https://dejure.org/2000,5421)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    BRAGO § 11; ; BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 1; ; BRAGO § 6; ; BRAGO § 26; ; BRAGO § 53; ; BRAGO § 31; ; BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 2 bis 4; ; BGB § ... 628 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 628 Abs. 1; ; BGB § 665; ; BGB § 628 Abs. 2; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 100 Abs. 4; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; ZPO § 546 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gebührenanspruch des Rechtsanwalts bei Beendigung des Mandats; Voraussetzungen der Verhandlungsgebühr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Honorarzahlung ; Honorarvorschuß; Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung ; Rechtsanwaltsgebühren; Gebührenanspruch ; Ankündigung der Mandatsniederlegung; Erörterungsgebühr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Düsseldorf - 8 O 443/96
  • OLG Düsseldorf, 06.06.2000 - 24 U 133/99

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 510 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 05.07.1996 - 24 U 249/94
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.06.2000 - 24 U 133/99
    Der Kläger als von den Beklagten gemeinschaftlich beauftragter Rechtsanwalt hat durch die Vertretung der Beklagten im Berufungsverfahren des Vorprozesses (24 U 249/94 OLG Düsseldorf) auf der Grundlage der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) das folgende Honorar verdient: .

    Es ging vielmehr um schwerwiegende, dem Inhalt nach nicht zutreffende Vorwürfe der Beklagten an die Adresse des Klägers, die mit der Ankündigung von Schadensersatzforderungen verbunden wurden und schließlich in der nach der Prozesslage nicht gerechtfertigten Weisung gipfelten, im Senatstermin des Vorprozesses (24 U 249/94 OLG Düsseldorf) nicht zu verhandeln, womit der Kläger das Risiko eines gegen die Beklagten ergehenden Versäumnisurteils einzugehen und auf diese Weise unvermeidlich am Eintritt des Schadens, dessen Regress die Beklagten bereits angekündigt hatten, mitzuwirken hatte.

  • BGH, 17.10.1996 - IX ZR 37/96

    Abtretung der Honorarforderung eines Rechtsanwalts; Darlegungs- und Beweislast …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.06.2000 - 24 U 133/99
    Die Beklagten, die für die behaupteten Versäumnisse des Klägers darlegungs- und beweispflichtig sind (vgl. BGH NJW 1997, 188, 189 unter Nr. 3 a), sind denn auch nicht in der Lage, ihren Vorwurf zu konkretisieren.
  • OLG Karlsruhe, 15.09.2009 - 4 U 192/07

    Gebührenanspruch des Rechtsanwalts bei Kündigung des Mandats während eines …

    Da die finanziellen Folgen für den Mandanten erheblich sein können, setzt ein "vertragswidriges Verhalten" im Sinne von § 628 Abs. 1 S. 2 BGB eine schwerwiegende Pflichtverletzung voraus (vgl. beispielsweise OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.06.2000 - 24 U 133/99 -, Rdnr. 5, zitiert nach Juris; OLG Schleswig…, Urteil vom 14.12.2006 - 11 U 21/06 -, Rdnr. 14, zitiert nach Juris).
  • LG Bremen, 29.05.2020 - 4 S 102/19

    Vergütungsanspruch, Kündigung, Interessenwegfall, Fälligkeit

    Da die finanziellen Folgen für den Mandanten erheblich sein können, setzt ein "vertragswidriges Verhalten" im Sinne von § 628 Abs. 1 S. 2 BGB eine schwerwiegende Pflichtverletzung voraus (vgl. OLG Karlsruhe…, Urteil vom 15. September 2009 - 4 U 192/07 -, Rn. 23 - 25, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.06.2000 - 24 U 133/99 -, Rdnr. 5, juris; OLG Schleswig…, Urteil vom 14.12.2006 - 11 U 21/06 -, Rdnr. 14, juris).
  • OLG Düsseldorf, 04.06.2009 - 24 U 136/08

    Darlegungs- und Beweislast bei Rückforderung von Anwaltshonorar; Zustandekommen …

    b) Gemäß § 628 Abs. 1 Satz 2 BGB verliert der Rechtsanwalt seinen Honoraranspruch u. a. aber dann, wenn er durch ein schuldhaft vertragswidriges Verhalten die Kündigung des Mandanten veranlasst hat (so genanntes Auflösungsverschulden) und wenn seine bisherigen Leistungen für den Mandanten ohne Interesse sind, etwa weil er wegen der Beendigung des Erstmandats einen anderen Rechtsanwalt beauftragen musste und im Zweitmandat dieselben Gebühren noch einmal angefallen sind (BGH NJW 1995, 1954 = MDR 1995, 854; Senat OLGR Düsseldorf 2001, 233 und 2007, 325).
  • OLG Düsseldorf, 27.06.2011 - 24 U 193/10

    Rechtsfolgen der Kündigung des Mandatsverhältnisses durch den Rechtsanwalt

    Rn. 9 Gemäß § 628 Abs. 1 Satz 2 BGB verliert der Rechtsanwalt seinen Honoraranspruch u. a. aber dann, wenn er durch ein erheblich schuldhaft vertragswidriges Verhalten die Kündigung des Mandanten veranlasst hat oder wenn er, ohne einen wichtigen Grund dafür zu haben, das Mandatsverhältnis selbst kündigt (so genanntes Auflösungsverschulden) und wenn seine bisherigen Leistungen für den Mandanten ohne Interesse sind, etwa weil der Mandant wegen der Beendigung des Erstmandats einen anderen Rechtsanwalt beauftragen musste und im Zweitmandat dieselben Gebühren noch einmal angefallen sind (BGH NJW 1995, 1954; Senat OLGR Düsseldorf 2001, 233; OLGR Düsseldorf 2007, 325; OLGR Düsseldorf 2009, 710 = FamRZ 2009, 2027 und OLGR Düsseldorf 2009, 853 = FamRZ 2009, 2029 jew. m.w.Nachw.).
  • OLG München, 10.12.2014 - 15 U 5006/12

    Rahmenvergütungsvereinbarung, Gebührenunterschreitung, Gesamthonorar, …

    Bei objektiv unrichtigen Angriffen des Mandanten als rechtlichem Laien kann vom Rechtsanwalt in gewissem Umfang Nachsicht erwartet werden (OLG Düsseldorf Urteil vom 06.06.2000 - 24 U 133/99 Rz. 9 bei Juris).
  • OLG Düsseldorf, 04.06.2009 - 24 U 111/08

    Bemessung der Geschäftsgebühr in Familiensachen; Begriff der vorzeitigen …

    (2) Gemäß § 628 Abs. 1 Satz 2 BGB verliert der Rechtsanwalt seinen Honoraranspruch aber, wenn er selbst ohne wichtigen Grund kündigt oder wenn er durch sein schuldhaft vertragswidriges Verhalten die Kündigung des Mandanten veranlasst hat (so genanntes Auflösungsverschulden) und wenn seine bisherigen Leistungen für den Mandanten ohne Interesse sind, etwa weil er wegen der Beendigung des Erstmandats einen anderen Rechtsanwalt beauftragen musste und im Zweitmandat dieselben Gebühren noch einmal angefallen sind (BGH NJW 1995, 1954 = MDR 1995, 854; Senat OLGR Düsseldorf 2001, 233 und 2007, 325).
  • OLG Düsseldorf, 15.07.2008 - 24 U 224/07

    "Auflösungsverschulden" des Mandanten für die Kündigung des …

    Dieses Verhalten des Beklagten, die Unterzeichnung der Honorarvereinbarung in Abrede zu stellen, hätte die Klägerin auch im Hinblick auf das dadurch zum Ausdruck kommende fehlende Vertrauensverhältnis und das Unterstellen strafbaren Verhaltens zur außerordentlichen Kündigung des Anwaltsvertrages aus wichtigem Grund gemäß § 626 Abs. 1 BGB berechtigt (vgl. insoweit auch Senat OLGR Düsseldorf 2001, 233; GI 2007, 89 f.).
  • OLG Düsseldorf, 31.10.2011 - 24 U 87/11

    Haftung der Mitglieder einer Anwaltssozietät; Zulässigkeit der Aufrechnung gegen …

    Rn. 39 Gemäß § 628 Abs. 1 S. 2 2. Alt. BGB verliert der Rechtsanwalt seinen Honoraranspruch, wenn er durch sein schuldhaft vertragswidriges Verhalten einen wichtigen Grund für die Kündigung des Mandanten gesetzt hat (sog. Auflösungsverschulden) und wenn seine bisherigen Leistungen für den Mandanten ohne Interesse sind, etwa weil er wegen der Beendigung des Erstmandats einen anderen Rechtsanwalt beauftragen musste und im Zweitmandat dieselben Gebühren noch einmal angefallen sind (vgl. BGH NJW 1995, 1954 = MDR 1995, 854; Senat OLGR Düsseldorf 2001, 233 und 2007, 325; MDR 2011, 824).
  • OLG Düsseldorf, 14.11.2006 - 24 U 190/06

    Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts nach Kündigung des Mandats durch …

    Das Verhalten der Beklagten war ein Ausdruck tiefen, aber unbegründeten Misstrauens gegenüber dem Kläger, was diesen und nicht die Beklagte mit Blick auf deren anderweitige nicht kooperative anwaltliche Beratung zur außerordentlichen Kündigung des Anwaltsvertrags aus wichtigem Grund gemäß § 626 Abs. 1 BGB berechtigt hätte (vgl. Senat OLGR Düsseldorf 2001, 233).
  • OLG Düsseldorf, 14.11.2006 - 24 U 190/05

    Verdienst eines Honorars nach Grund und Höhe durch das Betreiben des Geschäfts …

    Das Verhalten der Beklagten war ein Ausdruck tiefen, aber unbegründeten Misstrauens gegenüber dem Kläger, was diesen und nicht die Beklagte mit Blick auf deren anderweitige nicht kooperative anwaltliche Beratung zur außerordentlichen Kündigung des Anwaltsvertrags aus wichtigem Grund gemäß § 626 Abs. 1 BGB berechtigt hätte (vgl. Senat OLGR Düsseldorf 2001, 233).
  • AG Frankfurt/Main, 04.04.2013 - 32 C 236/13
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 23.11.2000 - 10 UF 98/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,6738
OLG Rostock, 23.11.2000 - 10 UF 98/00 (https://dejure.org/2000,6738)
OLG Rostock, Entscheidung vom 23.11.2000 - 10 UF 98/00 (https://dejure.org/2000,6738)
OLG Rostock, Entscheidung vom 23. November 2000 - 10 UF 98/00 (https://dejure.org/2000,6738)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bestehen des Anspruchs eines Anwalts auf Erstattung von Reisekosten; Vergütung von einem Anwalt entstandenen Mehrkosten bei fehlender Zulassung des Anwalts zum Prozessgericht und bestehender Zuordnung zum übergeordneten Landgericht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Reisekosten bei Beiordnung " zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 510
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (12)

  • OLG Frankfurt, 02.08.2002 - 5 WF 15/02

    Beiordnung, Fahrtkosten, Flugkosten

    Der Senat ist der Auffassung, daß sich diese Vorschrift nicht auf die Postulationsfähigkeit, sondern die Zulassung bei dem Prozeßgericht gemäß der Bundesrechtsanwaltsordnung bezieht (vgl. dazu OLG Rostock FamRZ 2001, 510; OLG München FamRZ 2001, 511; MDR 2002, 543).
  • OLG Rostock, 06.12.2007 - 10 WF 206/07

    Prozesskostenhilfe in einer Familiensache: Beiordnung eines auswärtigen …

    Dem steht gemäß §§ 572, 528 Satz 2 ZPO analog nicht entgegen, dass das Gericht möglicherweise die Beschwerdeführerin nicht hätte beiordnen dürfen (vgl. OLG Rostock FamRZ 2001, 510, 511 re.Sp.).
  • OLG Frankfurt, 31.03.2005 - 3 WF 273/04

    Prozesskostenhilfeverfahren: Vergütung von Reisekosten eines Rechtsanwalts

    Im Rahmen der dem Beschwerdeführer zu ersetzenden Kosten ist von der uneingeschränkten Prozesskostenhilfebewilligung gemäß Beschluss vom 19.7.2004 auszugehen (…vgl. Zöller ZPO, 25. Aufl., § 127 Rdnr. 13 a - auch Rdnr. 19 -, BGH FamRZ 04, 1362 f; OLG Rostock FamRZ 01, 510 ff).
  • KG, 29.08.2003 - 1 W 185/03

    Erstattungsfähigkeit der Terminsreisekosten des auswärtigen, beim Gericht nicht …

    Unter Zulassung i.S.v. § 126 Abs. 1 S.2 Hs.2 ZPO ist - ebenso wie bei § 91 Abs. 2 S.1 Hs.2 ZPO (vgl. BGH NJW 2003, 898, 900) - die berufsrechtliche Zulassung des Rechtsanwalts bei einem bestimmten Gericht i.S.d. §§ 18 ff. BRAO und nicht die Postulationsfähigkeit i.S.d. § 78 ZPO zu verstehen (OLG Frankfurt, MDR 2003, 177; OLG Nürnberg, Rpfleger 2002, 628, 629; OLG Rostock, FamRZ 2001, 510, 511; Brandenburgisches OLG, JurBüro 1997, 591, 592;… Hartmann, Kostengesetze, 32. Aufl., § 126 BRAGO Rn. 35).
  • OLG Schleswig, 23.12.2002 - 15 WF 301/02

    Reisekosten eines Rechtsanwalts

    Zudem ist der Erinnerungsführer weder beim Oberlandesgericht Schleswig, noch bei einem anderen Gericht in Schleswig zugelassen, weshalb eine Absetzung der Reisekosten hier nicht erfolgt, § 126 Abs. 1 Satz 2 2. Halbsatz BRAGO ( Vgl. OLG Rostock FamRZ 2001, 510 f; OLG Frankfurt OLGR 2002, 340; OLG München FamRZ 2001, 511; MDR 2002, 543).
  • OLG Oldenburg, 01.07.2002 - 3 WF 175/02

    Beschränkung einer Beiordnung im Rahmen der Gewährung von Prozesskostenhilfe bei …

    Nach dieser Bestimmung findet eine Kostenerstattung nämlich jedenfalls dann statt, wenn ein Rechtsanwalt beigeordnet wurde, der weder bei dem Prozessgericht noch bei einem Gericht zugelassen ist, das sich an demselben Ort wie das Prozessgericht befindet (vgl. hierzu und dem Verhältnis dieser Vorschrift zu § 121 Abs. 3 ZPO OLG Rostock FamRZ 2001, 510, 511 [OLG Rostock 23.11.2000 - 10 UF 98/00] sowie Philippi, a.a.O., § 121 Rdnr. 13).
  • OLG Jena, 15.05.2003 - 1 WF 366/02

    Vergütung von Mehrkosten durch die Belegenheit einer Anwaltskanzlei nicht an dem …

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