Rechtsprechung
| BVerfG, 29.01.2003 - 1 BvL 20/99, 1 BvR 933/01 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- DFR
Sorgeerklärungen
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- Judicialis
GG Art. 1; ; GG Art. 2; ; GG Art. 3; ; GG Art. 6 Abs. 2; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; BGB § 1626 a Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 1626 a Abs. 2
- Wolters Kluwer
Zuordnung des Sorgerechts an eine Mutter eines nichtehelichen Kindes - Berücksichtigung des Kindeswohls für eine gemeinsame elterliche Sorge - Elternrecht des Vaters eines nichtehelichen Kindes - Möglichkeit einer gemeinsamen Sorgetragung durch entsprechende ...
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Sorgerecht nichtehelicher Kinder - Vorrang unverheirateter Mütter
- fr-blog.com
Gemeinsames Sorgerecht bei nicht ehelichen Kindern
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1626a Abs. 1 Nr. 1; GG Art. 6 Abs. 2
Sorgerecht des nichtehelichen Vaters - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Gemeinsame elterliche Sorge nichtverheirateter Eltern für nichteheliche Kinder
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Gemeinsame elterliche Sorge nichtverheirateter Eltern für nichteheliche Kinder
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Nichteheliche Kinder: Alleiniges Sorgerecht der Mutter verfassungsgemäß
- jurawelt.com (Pressemitteilung)
Gemeinsame elterliche Sorge nichtverheirateter Eltern für nichteheliche Kinder
- 123recht.net (Pressebericht)
Sorgerecht für ledige Väter // Vorrang der Mütter
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Familienrecht; Sorgerecht nicht verheirateter Eltern für ihre Kinder
Besprechungen u.ä.
- kj-online.de
, S. 77 (Entscheidungsbesprechung)
Grundrechtliche Inhalts- und Schrankenbestimmung durch private Hand? (Günter C. Burmeister; Kritische Justiz 2003, 328)
Sonstiges
- Deutscher Bundestag
(Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- AG Tübingen, 19.05.1999 - 6 F 60/99
- AG Korbach, 16.08.1999 - 7 F 10/99
- OLG Stuttgart, 02.12.1999 - 18 UF 259/99
- AG Korbach, 04.04.2001 - 7 F 10/99
- BGH, 04.04.2001 - XII ZB 3/00
- BVerfG, 29.01.2003 - 1 BvL 20/99, 1 BvR 933/01
- BVerfG, 25.02.2003 - 1 BvR 933/01
- OLG Stuttgart, 20.04.2004 - 18 UF 30/03
- BGH, 15.11.2007 - XII ZB 136/04
Papierfundstellen
- BVerfGE 107, 150
- NJW 2003, 955
- MDR 2003, 391
- NVwZ 2003, 974 (Ls.)
- FamRZ 2003, 285 (Ls.)
- FamRZ 2003, 358
- DVBl 2003, 414 (Ls.)
- Rpfleger 2003, 179
Wird zitiert von ... (162) Zitiert selbst (16)
- BVerfG, 07.05.1991 - 1 BvL 32/88
Sorgerecht für nichteheliche Kinder
Auszug aus BVerfG, 29.01.2003 - 1 BvL 20/99
Rn. 46 1. Es verstößt auch weiterhin nicht gegen das Elternrecht des Vaters eines nichtehelichen Kindes aus Art. 6 Abs. 2 GG, dass ein Kind nach § 1626 a Abs. 2 BGB zunächst rechtlich allein der Mutter zugeordnet und grundsätzlich ihr die Personensorge übertragen ist (vgl. BVerfGE 56, 363 ; 84, 168 ).Rn. 59 aa) Der Schutz des Elternrechts nach Art. 6 Abs. 2 GG, der dem Vater wie der Mutter eines Kindes gleichermaßen zukommt, erstreckt sich auf die wesentlichen Elemente des Sorgerechts, ohne die Elternverantwortung nicht ausgeübt werden kann (vgl. BVerfGE 84, 168 ).
Gleichzeitig wird dadurch den Eltern ihre gemeinsame Verantwortung für das Kind verdeutlicht, und die gemeinsame Sorge kann zur Verstetigung der Eltern-Kind-Beziehung beitragen (vgl. BVerfGE 84, 168 ).
Zwar kann sich die gemeinsame Sorge der Eltern auch nach ihrer Trennung für das Wohl des nichtehelichen Kindes als entscheidend erweisen (vgl. BVerfGE 61, 358 ; 84, 168 ).
Rn. 86 Aus Art. 6 Abs. 5 GG folgt, dass nichteheliche Kinder grundsätzlich nicht schlechter als eheliche behandelt werden dürfen, soweit sich nicht aus ihrer besonderen Situation rechtfertigende Gründe für eine Ungleichbehandlung ergeben (vgl. BVerfGE 84, 168 ; 96, 56 ).
Anderes gilt, wenn die Verfassungswidrigkeit der Norm nicht in deren Regelungsgehalt, sondern im Unterlassen einer Übergangsbestimmung für Altfälle liegt, mehrere Möglichkeiten zur Beseitigung des verfassungswidrigen Zustandes bestehen und die Nichtigerklärung in die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers eingreifen würde (vgl. BVerfGE 84, 168 ; 92, 158 ).
Im Umfang der Unvereinbarerklärung darf die Norm von den Gerichten und Verwaltungsbehörden nicht mehr angewandt werden (vgl. BVerfGE 82, 126 ; 84, 168 ).
- BVerfG, 07.03.1995 - 1 BvR 790/91
Adoption II
Auszug aus BVerfG, 29.01.2003 - 1 BvL 20/99
Rn. 47 a) Träger des Elternrechts aus Art. 6 Abs. 2 GG sind auch die Mutter und der Vater eines nichtehelichen Kindes (vgl. BVerfGE 24, 119 ; 92, 158 ).Fehlen die Voraussetzungen für eine gemeinsame Wahrnehmung der Elternverantwortung, darf der Gesetzgeber einem Elternteil die Hauptverantwortung für das Kind zuordnen (vgl. BVerfGE 92, 158 ).
Die Ausübung dieser gemeinsamen Verantwortung erfordert wiederum den Aufbau einer persönlichen Beziehung zum Kind durch jeden Elternteil und bedarf eines Mindestmaßes an Übereinstimmung zwischen den Eltern (vgl. BVerfGE 92, 158 ).
Rn. 66 (1) Der Gesetzgeber darf bei der Ausgestaltung der Rechte von Eltern nichtehelicher Kinder dem Umstand Rechnung tragen, dass nicht generell vom Bestehen einer sozialen Beziehung zwischen ihnen und dem Kind auszugehen ist, und berücksichtigen, ob der Vater Interesse an der Entwicklung des Kindes zeigt (vgl. BVerfGE 92, 158 ).
Anderes gilt, wenn die Verfassungswidrigkeit der Norm nicht in deren Regelungsgehalt, sondern im Unterlassen einer Übergangsbestimmung für Altfälle liegt, mehrere Möglichkeiten zur Beseitigung des verfassungswidrigen Zustandes bestehen und die Nichtigerklärung in die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers eingreifen würde (vgl. BVerfGE 84, 168 ; 92, 158 ).
- BGH, 04.04.2001 - XII ZB 3/00
Verfassungsmäßigkeit von Regelungen des gemeinsamen Sorgerechts bei …
Auszug aus BVerfG, 29.01.2003 - 1 BvL 20/99
a) unmittelbar gegen - den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 4. April 2001 - XII ZB 3/00 -, - den Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 2. Dezember 1999 - 18 UF 259/99 -, - den Beschluss des Amtsgerichts Tübingen vom 19. Mai 1999 - 6 F 60/99 -, b) mittelbar gegen.1. Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 4. April 2001 - XII ZB 3/00 -, der Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 2. Dezember 1999 - 18 UF 259/99 - und der Beschluss des Amtsgerichts Tübingen vom 19. Mai 1999 - 6 F 60/99 - verletzen den Beschwerdeführer zu 1 in seinem Grundrecht aus Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes.
Rn. 23 Die dagegen eingelegte weitere Beschwerde wies der Bundesgerichtshof zurück (vgl. FamRZ 2001, S. 907).
- OLG Stuttgart, 02.12.1999 - 18 UF 259/99
Verfassungsmäßigkeit der §§ 1626a ff. BGB bei Bestehen einer Konfliktlage …
Auszug aus BVerfG, 29.01.2003 - 1 BvL 20/99
a) unmittelbar gegen - den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 4. April 2001 - XII ZB 3/00 -, - den Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 2. Dezember 1999 - 18 UF 259/99 -, - den Beschluss des Amtsgerichts Tübingen vom 19. Mai 1999 - 6 F 60/99 -, b) mittelbar gegen.1. Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 4. April 2001 - XII ZB 3/00 -, der Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 2. Dezember 1999 - 18 UF 259/99 - und der Beschluss des Amtsgerichts Tübingen vom 19. Mai 1999 - 6 F 60/99 - verletzen den Beschwerdeführer zu 1 in seinem Grundrecht aus Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes.
Die dagegen erhobene Beschwerde wies das Oberlandesgericht nach Anhörung der Verfahrensbeteiligten zurück und ließ die weitere Beschwerde zu (vgl. FamRZ 2000, S. 632).
- BVerfG, 29.10.1998 - 2 BvR 1206/98
Gegenläufige Kindesrückführungsanträge
Auszug aus BVerfG, 29.01.2003 - 1 BvL 20/99
Unterbleibt eine Kindesanhörung, könnte dies zwar auch eine Verletzung des Elternrechts begründen (vgl. BVerfGE 99, 145 ).Schließlich hat es der Beschwerdeführer zu 1 auch unterlassen, darauf hinzuwirken, dass seinem Kind zum Zwecke der Erhebung der Verfassungsbeschwerde gemäß § 1909 Abs. 1 BGB ein Ergänzungspfleger bestellt wurde (vgl. BVerfGE 72, 122 ; 75, 201 ; 99, 145 ), und keine Tatsachen vorgetragen, die einen konkreten Interessenkonflikt zwischen der sorgeberechtigten Mutter und dem Kind erkennen ließen.
- BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvL 25/80
Verfassungswidrigkeit des § 1671 Abs. 4 Satz 1 BGB
Auszug aus BVerfG, 29.01.2003 - 1 BvL 20/99
Rn. 4 Zur Begründung wurde ausgeführt, nach Aufforderung durch das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfGE 61, 358) zu einer Neuregelung gehe es nicht mehr um das Für und Wider der gemeinsamen Sorge, sondern um die Modalitäten der Ausgestaltung dieses Rechtsinstituts.Zwar kann sich die gemeinsame Sorge der Eltern auch nach ihrer Trennung für das Wohl des nichtehelichen Kindes als entscheidend erweisen (vgl. BVerfGE 61, 358 ; 84, 168 ).
- AG Korbach, 16.08.1999 - 7 F 10/99
Frage nach der Verfassungsmäßigkeit der §§ 1626a, 1672 BGB, hier: Vorlage an das …
Auszug aus BVerfG, 29.01.2003 - 1 BvL 20/99
- Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Amtsgerichts Korbach vom 16. August 1999 (7 F 10/99 SO) -.Rn. 18 Nach Anhörung der Verfahrensbeteiligten hat das Familiengericht das Verfahren ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht die Frage zur Prüfung vorgelegt, ob es mit Art. 6 Abs. 2 und 5 GG vereinbar ist, dass gemäß §§ 1626 a, 1672 BGB der Vater eines nichtehelichen Kindes, der mit der Kindesmutter und dem Kind mehrere Jahre in einer familienähnlichen Lebensgemeinschaft zusammengelebt hat, nach Trennung der Eltern ohne Rücksicht auf die konkreten Umstände des Einzelfalls die gemeinsame Sorge für sein Kind nicht zugesprochen erhalten kann, solange die Kindesmutter ihre Zustimmung hierzu verweigert (vgl. FamRZ 2000, S. 629).
- BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvL 1/75
Sexualkundeunterricht
Auszug aus BVerfG, 29.01.2003 - 1 BvL 20/99
Die Willensbekundung der Eltern zur maßgeblichen Voraussetzung der gemeinsamen Sorge zu machen und an sie keine weiteren Anforderungen, wie zum Beispiel das Zusammenleben der Eltern, zu knüpfen, wahrt zudem das Recht der Eltern aus Art. 6 Abs. 2 GG, selbst darüber zu bestimmen, wie sie ihrer Elternverantwortung gegenüber dem Kind nachkommen wollen (vgl. BVerfGE 47, 46 ; 60, 79 ; 98, 218 ). - BVerfG, 29.07.1968 - 1 BvL 20/63
Adoption I
- BVerfG, 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97
Rechtschreibreform
Auszug aus BVerfG, 29.01.2003 - 1 BvL 20/99
Die Willensbekundung der Eltern zur maßgeblichen Voraussetzung der gemeinsamen Sorge zu machen und an sie keine weiteren Anforderungen, wie zum Beispiel das Zusammenleben der Eltern, zu knüpfen, wahrt zudem das Recht der Eltern aus Art. 6 Abs. 2 GG, selbst darüber zu bestimmen, wie sie ihrer Elternverantwortung gegenüber dem Kind nachkommen wollen (vgl. BVerfGE 47, 46 ; 60, 79 ; 98, 218 ). - BVerfG, 17.02.1982 - 1 BvR 188/80
Unverschuldetes Elternversagen
- BVerfG, 06.05.1997 - 1 BvR 409/90
Vaterschaftsauskunft
- BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83
Kündigungsfristen für Arbeiter
- BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 857/85
Minderjährigenbeschwerde
- BVerfG, 24.03.1981 - 1 BvR 1516/78
Nichteheliche Kinder
- BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 332/86
Wechsel der Pflegeeltern
- BGH, 15.06.2016 - XII ZB 419/15
Sorgerechtsverfahren: Kindeswohlprüfung im Rahmen der Entscheidung über die …
Das Gesetz beruht auf der Annahme, dass die gemeinsame elterliche Sorge grundsätzlich den Bedürfnissen des Kindes nach Beziehungen zu beiden Elternteilen entspricht (BT-Drucks. 17/11048 S. 12 unter Bezugnahme auf BVerfG FamRZ 2003, 285, 288 f.). - BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 420/09
Elternrecht des Vaters
Rn. 12 1. Bereits im Jahr 2003 hat sich das Bundesverfassungsgericht mit der Frage der Verfassungsmäßigkeit des Regelungskonzepts von § 1626a BGB zur gemeinsamen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern befasst und damals § 1626a BGB nur insoweit für nicht vereinbar mit Art. 6 Abs. 2 und 5 GG erklärt, als eine Übergangsregelung für Eltern fehlte, die sich noch vor Inkrafttreten des Kindschaftsrechtsreformgesetzes am 1. Juli 1998 getrennt hatten (BVerfGE 107, 150 ff.).Rn. 13 Zur Begründung hat es ausgeführt, es verstoße nicht gegen das Elternrecht des Vaters eines nichtehelichen Kindes aus Art. 6 Abs. 2 GG, dass ein Kind nach § 1626a Abs. 2 BGB zunächst rechtlich allein der Mutter zugeordnet und grundsätzlich ihr die Personensorge übertragen ist (vgl. BVerfGE 107, 150 ).
Angesichts der Unterschiedlichkeit der Lebensverhältnisse, in die nichteheliche Kinder hineingeboren würden, sei es gerechtfertigt, das Kind bei der Geburt sorgerechtlich grundsätzlich der Mutter und nicht dem Vater oder beiden Elternteilen gemeinsam zuzuordnen (vgl. BVerfGE 107, 150 ).
Es lägen derzeit keine Anhaltspunkte dafür vor, dass durch die Vorschrift, die unter Kindeswohlgesichtspunkten den Konsens der Eltern zur Voraussetzung einer gemeinsamen Sorge mache, dem Elternrecht des Vaters eines nichtehelichen Kindes nicht ausreichend Rechnung getragen werde (vgl. BVerfGE 107, 150 ).
Fehle es hieran und seien die Eltern zur Kooperation weder bereit noch in der Lage, könne die gemeinsame Sorge für das Kind dem Kindeswohl zuwiderlaufen (vgl. BVerfGE 107, 150 ).
Um dafür ein Äquivalent zu schaffen, das die gesetzliche Vermutung einer gemeinsamen Sorgerechtsausübung im Kindeswohlinteresse auch bei nicht miteinander verheirateten Eltern trage, habe der Gesetzgeber ihnen mit § 1626a Abs. 1 Nr. 1 BGB die Möglichkeit eingeräumt, durch übereinstimmende Erklärungen zum Ausdruck zu bringen, dass sie willig und bereit seien, gemeinsam für ihr Kind zu sorgen (vgl. BVerfGE 107, 150 ).
Der Gesetzgeber habe davon ausgehen dürfen, dass eine Mutter, gerade wenn sie mit dem Vater und dem Kind zusammenlebe, sich nur ausnahmsweise und nur dann dem Wunsch des Vaters nach einer gemeinsamen Sorge verweigere, wenn sie dafür schwerwiegende Gründe habe, die von der Wahrung des Kindeswohls getragen würden, und dass sie die Möglichkeit der Verweigerung einer Sorgeerklärung nicht etwa als Machtposition gegenüber dem Vater missbrauche (vgl. BVerfGE 107, 150 ).
Stelle sich heraus, dass dies regelmäßig nicht der Fall sei, werde er dafür sorgen müssen, dass Vätern nichtehelicher Kinder, die mit der Mutter und dem Kind als Familie zusammenleben, ein Zugang zur gemeinsamen Sorge eröffnet werde, der ihren Elternrechten aus Art. 6 Abs. 2 GG unter Berücksichtigung des Kindeswohls ausreichend Rechnung trage (vgl. BVerfGE 107, 150 ).
Rn. 35 Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass der Gesetzgeber das elterliche Sorgerecht für ein nichteheliches Kind zunächst allein seiner Mutter übertragen hat (vgl. BVerfGE 107, 150 ).
Fehlt es hieran mangels eines erforderlichen Mindestmaßes an Übereinstimmung zwischen den Eltern, darf der Gesetzgeber einem Elternteil die Hauptverantwortung für das Kind zuordnen (vgl. BVerfGE 92, 158 ; 107, 150 ).
Wie das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 29. Januar 2003 ausgeführt hat, werden nichteheliche Kinder in eine Vielzahl familiärer Konstellationen hineingeboren (vgl. BVerfGE 107, 150 ).
Um sicherzustellen, dass für das Kind vom ersten Lebenstag an tatsächlich und rechtlich Verantwortung getragen werden kann, ist es gerechtfertigt, den Vater zunächst einmal an der Sorge für das Kind nicht teilhaben zu lassen (vgl. BVerfGE 107, 150 ).
Mit dieser Norm werden vielmehr Eingriffen des Staates in das Recht der Eltern Grenzen gesetzt und bestimmt, unter welchen Voraussetzungen der Staat seinem Wächteramt aus Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG nachkommen muss (vgl. BVerfGE 107, 150 ).
Tragen die Eltern ihren Konflikt auf dem Rücken des Kindes aus, kann das Kind in seiner Beziehungsfähigkeit beeinträchtigt und in seiner Entwicklung gefährdet werden (vgl. BVerfGE 107, 150 ).
Fehlt es jedoch an einer solchen Einigung, kann dies auf einen Konflikt zwischen den Eltern hinweisen, der sich folgenschwer auf das Kind auswirken kann (vgl. BVerfGE 107, 150 ).
Zudem wird das Kind nicht noch zusätzlich durch eine gerichtliche Auseinandersetzung belastet (vgl. BVerfGE 107, 150 ).
Rn. 60 Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber in seiner Entscheidung vom 29. Januar 2003 zugestanden, dass er bei seiner Regelung der gemeinsamen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern davon ausgehen konnte, Eltern würden die eingeführte Möglichkeit gemeinsamer Sorgetragung in Zukunft in der Regel nutzen und Mütter sich nur dann dem Wunsch des Vaters nach einer Beteiligung an der Sorge verweigern, wenn sie dafür schwerwiegende Gründe haben, die von der Wahrung des Kindeswohls getragen werden, Mütter also die Möglichkeit, die Sorgeerklärung zu verweigern, nicht als Machtposition gegenüber dem Vater missbrauchen würden (vgl. BVerfGE 107, 150 ).
Das Bundesverfassungsgericht hat aber darauf hingewiesen, dass sich § 1626a Abs. 1 Nr. 1 BGB als unvereinbar mit dem Elternrecht des Vaters aus Art. 6 Abs. 2 GG erweisen würde, wenn sich die Annahmen des Gesetzgebers nicht bestätigten, sich vielmehr herausstellen sollte, dass es in größerer Zahl aus Gründen, die nicht vom Kindeswohl getragen sind, nicht zur gemeinsamen Sorgetragung von Eltern nichtehelicher Kinder kommt (vgl. BVerfGE 107, 150 ).
Denn sollte dies nicht der Fall sein, müsse der Gesetzgeber Vätern nichtehelicher Kinder einen Zugang zur gemeinsamen Sorge eröffnen, der ihrem Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 GG unter Berücksichtigung des Kindeswohls ausreichend Rechnung trägt (vgl. BVerfGE 107, 150 ).
- BVerfG, 19.11.2014 - 1 BvR 1178/14
Sorgerechtsentziehung setzt eingehende Feststellungen zur Kindeswohlgefährdung …
Der Schutz des Elternrechts erstreckt sich auf die wesentlichen Elemente des Sorgerechts, ohne die die Elternverantwortung nicht ausgeübt werden kann (vgl. BVerfGE 84, 168 ; 107, 150 ).
- BVerfG, 01.02.2023 - 1 BvL 7/18
Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen mangels Regelungen zu den Folgen und zu …
Das Grundgesetz schließt es auch bei dem Schutz von Minderjährigen beziehungsweise der Gewährleistung des Kindeswohls dienenden Vorschriften nicht von vornherein aus, typisierende Regelungen zu treffen (vgl. BVerfGE 107, 150 ).Eine grundsätzliche Einschränkung des Instrumentariums des Gesetzgebers, etwa dergestalt, dass er hier nicht zu ipso-iure-Regelungen greifen dürfte, folgt daraus aber nicht (vgl. BVerfGE 107, 150 ).
- BVerfG, 09.04.2024 - 1 BvR 2017/21
Gesetzliche Regelungen über die Vaterschaftsanfechtung durch leibliche Väter sind …
Die strukturprägende Verknüpfung von Trägerschaft des Grundrechts aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG und dem Tragen von Elternverantwortung für ein Kind gebietet allerdings nicht, dass der Gesetzgeber sämtlichen Müttern und Vätern im verfassungsrechtlichen Sinne auf der Ebene des Fachrechts überhaupt oder in gleichem Umfang Elternverantwortung einräumen muss (vgl. BVerfGE 92, 158 ; 107, 150 ; 127, 132 ).Schließlich können der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG (…vgl. Lembke, in: Röthel/Heiderhoff, Regelungsaufgabe Vaterstellung, 2014, S. 37 ) sowie Art. 6 Abs. 5 GG als Konkretisierung des allgemeinen Gleichheitssatzes und Schutznorm zugunsten nichtehelich geborener Kinder Bedeutung für die Zuordnung und Ausgestaltung von Elternrechten haben (vgl. BVerfGE 107, 150 ; 135, 48 ).
Es erstreckt sich im Ausgangspunkt auch auf alle wesentlichen Elemente des Sorgerechts, ohne die Elternverantwortung nicht ausgeübt werden kann (vgl. BVerfGE 107, 150 ; 162, 378 ).
Der Gesetzgeber ist aber im Rahmen seiner Ausgestaltungspflicht nicht gehalten, in jeder Konstellation allen Elternteilen im Sinne von Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG gleiche Rechte im Verhältnis zu ihrem Kind einzuräumen (vgl. BVerfGE 107, 150 ), sondern er kann die jeweilige Rechtsstellung der Elternteile differenzierend ausgestalten (vgl. BVerfGE 92, 158 ).
Verfassungsrechtlich nicht verlangt ist, allen Trägern des Grundrechts aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG die gleichen Rechte und Pflichten im Verhältnis zu ihrem Kind einzuräumen (vgl. BVerfGE 92, 158 ; 107, 150 ).
- BVerfG, 21.07.2022 - 1 BvR 469/20
Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen die Pflicht zum Nachweis einer Impfung …
Es erstreckt sich aber auf die wesentlichen Elemente des Sorgerechts, ohne die Elternverantwortung nicht ausgeübt werden kann (vgl. BVerfGE 84, 168 ; 107, 150 ). - OLG Hamm, 24.05.2016 - 3 UF 139/15
Anforderungen an die gemeinsame Sorge nicht verheirateter Eltern
Die danach vorgesehene negative Kindeswohlprüfung bringt die Überzeugung des Gesetzgebers zum Ausdruck, dass die gemeinsame elterliche Sorge grundsätzlich den Bedürfnissen des Kindes nach Beziehungen zu beiden Elternteilen entspricht und ihm verdeutlicht, dass beide Eltern gleichermaßen bereit sind, für das Kind Verantwortung zu tragen (BVerfGE 107, 150 ff., 155).".Rn. 56 b) Einigkeit herrscht allerdings darüber, dass auch die gemeinsame Ausübung der Elternverantwortung im Rahmen des § 1626a BGB am Maßstab der Rechtsprechung des BVerfG gemessen (vgl. BVerfGE 107, S. 150 ff., 169) eine hinreichend tragfähige soziale Beziehung zwischen den Eltern voraussetzt und ein Mindestmaß an Übereinstimmung sowie eine grundsätzliche Konsensfähigkeit zwischen ihnen erfordert; hinsichtlich dieses Erfordernisses kann auf die zu § 1671 BGB von der Rechtsprechung entwickelten Sorgekriterien abgestellt werden (insoweit übereinstimmend sämtliche vorgenannten obergerichtlichen Entscheidungen und zuletzt: OLG Hamm, 9.3.2016, II-2 WF 38/16, Rn 17).
- BGH, 26.09.2007 - XII ZB 229/06
Sorgerechtsantrag eines Vaters für sein nichtehelich geborenes Kind (Fall …
a) Soweit das Gesetz in § 1626 a Abs. 2 BGB die elterliche Sorge nicht verheirateter Eltern grundsätzlich allein der Mutter zuordnet und dem Vater in § 1672 BGB lediglich ein Recht auf Übertragung der - alleinigen oder gemeinsamen - elterlichen Sorge zuweist, ist dies nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfG FamRZ 2003, 285, 287 ff. mit kritischer Anm. Coester FamRZ 2004, 87; vgl. auch Coester FamRZ 2007, 1137, 1144).Fehlen die Voraussetzungen für eine gemeinsame Wahrnehmung der Elternverantwortung, darf der Gesetzgeber einem Elternteil die Hauptverantwortung für das Kind zuordnen (BVerfG FamRZ 2003, 285, 287 und 1995, 789, 792).
Angesichts der Unterschiede der Lebensverhältnisse außerhalb einer Ehe ist es deswegen gerechtfertigt, das Kind bei seiner Geburt sorgerechtlich grundsätzlich der Mutter und nicht dem Vater oder beiden Elternteilen gemeinsam zuzuordnen (BVerfG FamRZ 2003, 285, 287 f.).
- BGH, 15.11.2007 - XII ZB 136/04
Voraussetzungen und Umfang der Ersetzung der Sorgeerklärung
Dabei hat es § 1626 a BGB insoweit für verfassungswidrig erklärt und eine gesetzliche Neuregelung gefordert, als eine Übergangsregelung für Eltern fehlt, die sich noch vor Inkrafttreten des Kindschaftsrechtsreformgesetzes am 1. Juli 1998 getrennt haben (BVerfGE 107, 150 ff. = FamRZ 2003, 285 ff.).a) Es verstößt nicht gegen das Elternrecht des Vaters eines nichtehelichen Kindes, das Kind nach § 1626 a Abs. 2 BGB zunächst rechtlich allein der Mutter zuzuordnen und grundsätzlich ihr die Personensorge zu übertragen (BVerfGE 107, 150, 169 ff. = FamRZ 2003, 285, 287 ff).
Beide Eltern erhalten damit gleichermaßen Zugang zur gemeinsamen Sorge nur, wenn sie dies übereinstimmend wollen (BVerfGE 107, 150, 175 ff. = FamRZ 2003, 285, 289, unter C I 2 a cc; vgl. Senatsbeschluss vom 4. April 2001 - XII ZB 3/00 - FamRZ 2001, 907, 909 ff.).
Für diese Fälle hat das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber aufgegeben, bis zum 31. Dezember 2003 eine Regelung zu schaffen, die einem Elternteil die Möglichkeit zur gerichtlichen Überprüfung einräumt, ob trotz entgegenstehenden Willens des anderen Elternteils unter Berücksichtigung des Kindeswohls eine gemeinsame elterliche Sorge begründet werden kann (so BVerfGE 107, 150, 180 = FamRZ 2003, 285, 291, unter C I 3).
Ebenso lässt dieses Verhalten für sich betrachtet nicht bereits den Rückschluss zu, elterliche Konflikte entzögen einer gemeinsamen Sorge die erforderliche Basis und beeinträchtigten deshalb das Kindeswohl (BVerfGE 107, 150, 181 f. = FamRZ 2003, 285, 291, unter C I 3 b).
Zu beachten ist, dass selbst bei getrennt lebenden Eltern - vorbehaltlich der Fälle einer mangelnden Kooperationsbereitschaft und eines hohen Konfliktpotentials - die gemeinsame Sorge besser als die Alleinsorge geeignet ist, die Kooperation und die Kommunikation der Eltern miteinander positiv zu beeinflussen sowie den Kontakt des Kindes zu beiden Elternteilen aufrechtzuerhalten und die Beeinträchtigung des Kindes durch die Trennung zu mindern (Senatsbeschluss vom 11. Februar 2004 - XII ZB 158/02 - FamRZ 2004, 802, 803; BVerfGE 107, 150, 155 = FamRZ 2003, 285, 286, unter A II 1; BVerfGE 84, 168, 182 = FamRZ 1991, 913, 916; BVerfGE 61, 358, 376 = FamRZ 1982, 1179, 1183).
Der Gesetzgeber durfte deshalb für die Regelung, unter welchen Voraussetzungen auch nach einer Trennung der Eltern eine gemeinsame Sorge begründet werden kann, davon ausgehen, dass die gegen den Willen eines Elternteils erzwungene gemeinsame Sorge regelmäßig mit mehr Nachteilen als Vorteilen für das Kind verbunden ist und in diesen Fällen keine Vermutung für eine Kindeswohldienlichkeit besteht (vgl. BVerfGE 107, 150, 173 f. = FamRZ 2003, 285, 289, unter C I 2 a bb).
Bei verheirateten Eltern darf der Gesetzgeber davon ausgehen, dass der durch Eheschluss bekundete Wille zur gemeinsamen Sorge deren Kooperationsbereitschaft zeigt und eine dem Kindeswohl entsprechende gemeinsame Sorgerechtsausübung durch die Eltern gewährleistet (BVerfGE 107, 150, 174 = FamRZ 2003, 285, 289, unter C I 2 a bb ).
a) Die gemeinsame Ausübung der Elternverantwortung setzt eine tragfähige soziale Beziehung zwischen den Eltern voraus und erfordert ein Mindestmaß an Übereinstimmung zwischen ihnen (BVerfGE 107, 150, 173 = FamRZ 2003, 285, 289, unter C I 2 a aa; 92, 158, 178 f. = FamRZ 1995, 789, 792).
Fehlt es hieran bzw. tragen die Eltern ihren Konflikt auf dem Rücken des Kindes aus, kann die gemeinsame Sorge dem Kindeswohl zuwider laufen und seine Beziehungsfähigkeit und Entwicklung beeinträchtigen (vgl. BVerfGE 107, 150, 173 = FamRZ 2003, 285, 289, unter C I 2 a aa).
Sofern das Gericht davon überzeugt ist, dass die Eltern auch in absehbarer Zukunft keine gemeinsame Kommunikationsbasis für das Kind betreffende Fragen finden können, darf es vielmehr davon ausgehen, dass eine Begründung der gemeinsamen Sorge mehr Nachteile als Vorteile für das Kind mit sich bringen würde (vgl. BVerfGE 107, 150, 173 f. = FamRZ 2003, 285, 289).
- BVerfG, 23.04.2018 - 1 BvR 383/18
Nichtannahmebeschluss: keine Verletzung des Elternrechts (Art 6 Abs 2 GG) durch …
Der Schutz des Elternrechts erstreckt sich auf die wesentlichen Elemente des Sorgerechts (vgl. BVerfGE 84, 168 ; 107, 150 ). - BVerfG, 29.01.2010 - 1 BvR 374/09
Abwägungskriterien zur Entscheidung über eine Verfassungsbeschwerde gegen die …
- BVerfG, 17.11.2023 - 1 BvR 1076/23
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Elternrechts (Art 6 Abs 2 S 1 GG) …
- OLG Jena, 12.09.2016 - 4 UF 678/15
Elterliche Sorge und Umgangsrecht: Gerichtliche Anordnung eines paritätischen …
- BVerfG, 18.12.2003 - 1 BvR 1140/03
Zur elterlichen Sorge für Kinder aus geschiedener Ehe
- BVerfG, 07.04.2014 - 1 BvR 3121/13
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 6 Abs 2 S 1 GG durch …
- BVerwG, 03.11.2011 - 7 C 3.11
Informationszugang; Bundesministerium; Behörde; Verwaltung; Regierung; …
- BVerfG, 28.02.2012 - 1 BvR 3116/11
Stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen an Grad der Kindeswohlgefährdung zur …
- BVerfG, 27.08.2014 - 1 BvR 1822/14
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Vorläufige Entziehung der elterlichen …
- BVerfG, 13.07.2017 - 1 BvR 1202/17
Stattgebender Kammerbeschluss: Sorgerechtsentziehung ohne hinreichende …
- BVerfG, 24.03.2014 - 1 BvR 160/14
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 6 Abs 2 S 1 GG durch einen auf …
- BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98
Opferentschädigungsgesetz
- OLG Brandenburg, 15.02.2016 - 10 UF 216/14
Elterliche Sorge getrennt lebender Eltern: Aufhebung der gemeinsamen Sorge und …
- OLG Saarbrücken, 08.09.2014 - 6 UF 70/14
Sorgerechtsentscheidung: Vorzug der Alleinsorge eines Elternteils vor der …
- BVerfG, 13.07.2020 - 1 BvR 631/19
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf …
- BVerfG, 21.09.2020 - 1 BvR 528/19
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Sorgerechtsentziehung zwecks …
- OLG Schleswig, 16.06.2016 - 10 UF 197/15
Auflösung der gemeinsamen elterlichen Sorge wegen Zerrüttung der Elternbeziehung
- BVerfG, 25.10.2005 - 2 BvR 524/01
Aufenthaltserlaubnis
- BVerfG, 07.12.2017 - 1 BvR 1914/17
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichende Berücksichtigung des …
- BVerfG, 22.05.2014 - 1 BvR 2882/13
Die Beschwerdeführer wenden sich gegen den Entzug von Teilbereichen des …
- OLG Braunschweig, 22.07.2022 - 1 UF 180/20
Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge von Eltern; Übertragung einer …
- BVerfG, 31.03.2020 - 1 BvR 2392/19
Bestellung eines Ergänzungspflegers zur Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts …
- BVerfG, 22.09.2014 - 1 BvR 2102/14
Nichtannahmebeschluss: Strenger Maßstab für Abänderung einer …
- BGH, 05.07.2006 - XII ZR 11/04
Dauer des Unterhaltsanspruchs wegen Pflege und Erziehung eines nichtehelich …
- BVerfG, 14.04.2021 - 1 BvR 1839/20
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 6 Abs 2 S 1 GG durch …
- BVerfG, 20.01.2016 - 1 BvR 2742/15
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 6 Abs 2 S 1 GG durch …
- BVerfG, 18.05.2009 - 1 BvR 142/09
Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts und Elternrecht
- BVerfG, 01.03.2004 - 1 BvR 738/01
Verfassungsmäßigkeit einer Sorgerechtsentscheidung
- BVerfG, 24.06.2015 - 1 BvR 486/14
Nichtannahmebeschluss: Weder Art 6 Abs 2 GG noch völkerrechtliche Verpflichtungen …
- BVerfG, 27.06.2008 - 1 BvR 1265/08
Verfassungsmäßigkeit einer Entscheidung eines Oberlandesgerichts im einstweiligen …
- BVerfG, 22.05.2014 - 1 BvR 3190/13
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 6 Abs 2 S 1 GG durch …
- OLG Saarbrücken, 11.05.2015 - 6 UF 18/15
Sorgerechtsverfahren: Voraussetzungen der Aufhebung der gemeinsamen Sorge und …
- OLG Celle, 04.01.2018 - 10 UF 126/16
Bindungstoleranz; Erziehungsfähigkeit; Umgang; Verweigerung einer Begutachtung
- BVerfG, 19.01.2010 - 1 BvR 1941/09
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Elternrechts (Art 6 Abs 2 GG) durch …
- OLG Karlsruhe, 28.03.2019 - 20 UF 27/19
Antrag auf Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge: Bestehender …
- BVerfG, 17.03.2014 - 1 BvR 2695/13
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 6 Abs 2 S 1 GG durch Entziehung …
- BVerfG, 14.09.2021 - 1 BvR 1525/20
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen den Entzug von Teilen der elterlichen …
- BGH, 11.02.2004 - XII ZB 158/02
Abgabe einer Sorgeerklärung durch den leiblichen Vater bei noch bestehender Ehe …
- OLG Saarbrücken, 26.07.2024 - 6 UF 46/24
Antrag eines Elternteils auf die Übertragung des alleinigen Rechts für die …
- BVerfG, 04.08.2015 - 1 BvR 1388/15
Nichtannahmebeschluss: Übertragung der alleinigen Personensorge auf einen …
- VerfG Brandenburg, 16.12.2016 - VfGBbg 33/16
Begründung; Urteilsverfassungsbeschwerde; Willkür; faires Verfahren; effektiver …
- BVerfG, 16.09.2022 - 1 BvR 1807/20
Erfolglose Verfassungsbeschwerde von Eltern gegen Sorgerechtsentziehung wegen des …
- BVerfG, 29.09.2015 - 1 BvR 1292/15
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Elternrechts (Art 6 Abs 2 …
- OLG Saarbrücken, 05.11.2018 - 6 UF 82/18
Übertragung der Alleinsorge auf einen Elternteil auf einen dahingehenden …
- BVerwG, 20.02.2003 - 1 C 13.02
Aufenthaltserlaubnis für Asylberechtigten; Widerruf der Aufenthaltserlaubnis; …
- BVerfG, 22.09.2014 - 1 BvR 2108/14
Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung des Elternrechts (Art 6 Abs 2 GG) durch …
- BVerfG, 24.11.2020 - 1 BvR 2318/19
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zur Begründungsobliegenheit …
- BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 1248/09
Verfassungsmäßigkeit der Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil
- BVerfG, 30.06.2009 - 1 BvR 1868/08
Verletzung des Elternrechts durch Auflösung der gemeinsamen elterlichen Sorge und …
- OLG Stuttgart, 02.12.2014 - 11 UF 173/14
Gemeinsame elterliche Sorge bei nicht miteinander verheirateten Eltern
- OLG Stuttgart, 20.04.2004 - 18 UF 30/03
Sorgerecht nicht verheirateter Eltern: Ersetzung der Sorgerechtserklärung eines …
- BVerfG, 14.06.2014 - 1 BvR 725/14
Stattgebender Kammerbeschluss: Versagung der Rückführung eines in einem …
- OLG Saarbrücken, 01.04.2011 - 6 UF 6/11
Elterliche Sorge: Übertragung des Sorgerechts auf einen Elternteil wegen …
- BVerfG, 08.12.2005 - 1 BvR 364/05
Verletzung des Elternrechts aufgrund verweigerter Übertragung des Sorgerechts auf …
- BVerfG, 22.03.2018 - 1 BvR 399/18
Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung des väterlichen Elternrechts (Art 6 Abs 2 …
- BVerfG, 27.04.2017 - 1 BvR 563/17
Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung des Elternrechts (Art 6 Abs 2 S 1 GG) …
- BVerfG, 08.03.2012 - 1 BvR 206/12
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Elternrechts bei mangelnder …
- EGMR, 05.06.2014 - 31021/08
Deutsche Mutter fordert vergeblich Kontakt zu adoptierten Töchtern
- BVerfG, 17.11.2023 - 1 BvR 1037/23
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Elternrechts durch Entzug des …
- OLG Saarbrücken, 30.07.2010 - 6 UF 52/10
Elterliche Sorge: Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge bei gewalttätigen …
- OLG Saarbrücken, 26.08.2009 - 6 UF 68/09
Aufrechterhaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge bei versuchtem Tötungsdelikt …
- BFH, 28.07.2005 - III R 30/03
Kein Abzug von Aufwendungen für künstliche Befruchtungen einer unverheirateten …
- BVerfG, 27.11.2020 - 1 BvR 836/20
Nichtannahmebeschluss: Zu den Anforderungen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes …
- OLG Celle, 16.01.2014 - 10 UF 80/13
Voraussetzungen für die Beibehaltung der Alleinsorge seitens der mit dem …
- BGH, 26.11.2008 - XII ZB 103/08
Zulässigkeit der Beschwerde des nichtsorgeberechtigten Vaters eines Kindes gegen …
- BVerfG, 10.06.2020 - 1 BvR 572/20
Nichtannahmebeschluss: Anforderungen an die fachgerichtliche Konkretisierung der …
- OLG Saarbrücken, 28.11.2012 - 9 UF 123/11
Übertragung der elterlichen Sorge auf den Vater allein
- BVerfG, 13.05.2020 - 1 BvR 663/19
Nichtannahmebeschluss: Zu den Anforderungen an die Grundlagen der richterlichen …
- OLG Saarbrücken, 17.06.2019 - 9 UF 49/18
Beschwerde im Sorgerechtsverfahren: Bestellung eines Verfahrensbeistands für das …
- BVerfG, 19.08.2015 - 1 BvR 1084/15
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Elternrechts aus Art 6 Abs 2 S 1 GG …
- OLG Frankfurt, 07.03.2005 - 20 W 374/04
Einbenennung: Keine erneute Namensänderung des Kindes nach vorheriger …
- OLG Saarbrücken, 21.01.2013 - 6 UF 8/13
Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge und Übertragung des …
- KG, 15.05.2013 - 18 UF 215/11
Voraussetzungen der gemeinsamen elterlichen Sorge nicht verheirateter Eltern
- BVerfG, 22.12.2003 - 2 BvR 2108/00
Anspruch eines Ausländers auf Aufenthalt zur Unterhaltung von familiären …
- BVerfG, 07.02.2022 - 1 BvR 1655/21
Nichtannahmebeschluss: Zu den Anforderungen an die Sachaufklärung im …
- OLG Saarbrücken, 06.04.2011 - 6 UF 40/11
Einstweilige Regelung des Aufenthaltsbestimmungsrechts: Berücksichtigung der …
- OVG Berlin-Brandenburg, 05.10.2010 - 12 B 6.10
Informationsanspruch; informationspflichtige Behörde; Bundesministerium; …
- BVerfG, 09.03.2004 - 1 BvR 455/02
Vergütung eines zur Wahrung der Interessen von Kindern bestellten …
- BVerfG, 23.04.2003 - 1 BvR 1248/99
Regelung der elterlichen Sorge bei getrennt lebenden Eltern
- BVerfG, 18.05.2009 - 1 BvL 142/09
Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Entscheidung betreffend die teilweise …
- BVerfG, 13.07.2022 - 1 BvR 580/22
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2016 - 16 A 754/14
Klagebefugnis; Elternrecht; Vater eines nichtehelichen Kindes; Nicht …
- OVG Brandenburg, 12.10.2004 - 4 A 580/03
Verletzung der subjektiven Rechte des Klägers durch den Namensänderungsbescheid …
- BVerfG, 26.04.2022 - 1 BvR 674/22
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl Inobhutnahme eines …
- OLG Nürnberg, 09.12.2013 - 7 UF 1195/13
Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern: Antrag des bisher …
- OLG Hamm, 10.04.2006 - 6 UF 190/05
Keine Beschwerdebefugnis des Kindesvaters ohne elterliches Sorgerecht
- OLG Saarbrücken, 18.12.2023 - 6 UF 115/23
Anerkennungshindernis bezüglich einer sorgerechtlichen Entscheidung eines …
- LSG Baden-Württemberg, 03.12.2018 - L 7 SO 4027/18
Sozialhilfe - Hilfe zum Lebensunterhalt - Leistungsausschluss für Ausländer ohne …
- BGH, 10.06.2009 - XII ZB 182/08
Anwendbarkeit der Vorschriften der Art. 21 ff. VO 2201/2003/EG auf vollstreckbare …
- OLG Brandenburg, 19.07.2016 - 10 UF 8/16
Elterliche Sorge: Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge und Auswahl des mit …
- VerfGH Berlin, 19.03.2013 - VerfGH 158/12
Begründete Verfassungsbeschwerde gegen Übertragung des alleinigen …
- BVerfG, 30.07.2003 - 1 BvR 1587/99
Opferentschädigung für Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
- BVerfG, 04.02.2011 - 1 BvR 303/11
Erlass einer einstweiligen Anordnung: Außervollzugsetzung einer gerichtlichen …
- OLG Stuttgart, 14.12.2004 - 8 W 313/04
Minderjährigenadoption: Gerichtliche Ersetzung der Einwilligung des …
- OLG Naumburg, 09.07.2004 - 14 UF 60/04
- OLG Karlsruhe, 08.03.2012 - 18 UF 266/11
Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge auf den nichtehelichen Vater: …
- OLG Brandenburg, 02.10.2007 - 15 UF 71/07
Elterliche Sorge: Fehlende Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit der Eltern; …
- BVerfG, 18.11.2024 - 1 BvR 2297/24
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen den vollständigen Entzug des elterlichen …
- BVerfG, 20.06.2011 - 1 BvR 303/11
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Elternrechts durch …
- BVerfG, 10.03.2010 - 1 BvQ 4/10
Ablehnung des Erlasses einer eA, die Übertragung des Sorgerechts auf den …
- BSG, 08.02.2023 - B 5 LW 1/21 R
Alterssicherung der Landwirte - Bewilligung einer Regelaltersrente aufgrund des …
- OLG Saarbrücken, 27.04.2016 - 6 UF 22/16
Gemeinsame Sorge nicht verheirateter Eltern: Berücksichtigung des Kindeswillens
- BVerfG, 02.12.2010 - 1 BvR 2414/10
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 6 Abs 1 S 2 GG durch …
- OLG Frankfurt, 20.01.2014 - 1 UF 356/13
Voraussetzungen für Entscheidung im vereinfachten Sorgerechtsverfahren nach § 155 …
- OLG Braunschweig, 18.03.2025 - 1 WF 32/25
Alleinsorge; Sorgerechtsvollmacht; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; …
- OLG Saarbrücken, 02.07.2012 - 9 UF 9/12
Voraussetzungen der gemeinsamen elterlichen Sorge nicht verheirateter Eltern
- VerfGH Sachsen, 10.12.2009 - 69-IV-09
- OLG Karlsruhe, 04.09.2003 - 2 UF 6/03
Unterhaltsanspruch der Mutter des nichtehelichen Kindes: Beendigung 3 Jahre nach …
- BVerfG, 20.08.2003 - 1 BvR 1532/03
Übertragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen Elternteil
- OLG Brandenburg, 15.07.2016 - 10 UF 8/16
Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge wegen fehlender Kooperationsfähigkeit …
- OLG Frankfurt, 25.08.2008 - 5 UF 155/05
Gemeinsame elterlichen Sorge: Aufhebung bei mangelnder Kooperationsbereitschaft …
- KG, 03.05.2010 - 16 UF 191/09
Elterliche Sorge: Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen nicht …
- OLG Brandenburg, 07.10.2019 - 9 UF 174/19
Antrag eines Elternteils auf Übertragung der elterlichen Sorge insgesamt oder in …
- OLG Karlsruhe, 22.01.2019 - 20 UF 130/18
Elterliche Sorge: Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf den Vater
- AG Erfurt, 01.10.2014 - 36 F 1663/13
Sorge- bzw. Umgangsrecht: Anordnung des Wechselmodells gegen den Willen eines …
- OLG Frankfurt, 09.09.2013 - 7 UF 66/13
Sorgerecht: Gemeinsame elterliche Sorge getrennt lebender Eltern
- OLG Brandenburg, 06.02.2008 - 13 UF 2/08
Elterliche Sorge: Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts wegen einer …
- OLG Köln, 02.10.2003 - 25 UF 115/03
Antrag auf gemeinsame elterliche Sorge der Eltern für das gemeinsame Kind ohne …
- OLG Celle, 30.06.2010 - 10 UF 82/10
Zulässigkeit der Beschwerde des nicht sorgeberechtigten Vaters gegen die …
- VerfGH Sachsen, 22.01.2015 - 102-IV-14
- OLG Köln, 29.12.2010 - 4 UFH 4/10
Teilweise Entziehung der elterlichen Sorge für die Teilbereiche …
- KG, 10.05.2010 - 19 UF 7/09
Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge und Übertragung auf die Mutter allein …
- OLG Koblenz, 14.02.2005 - 13 UF 785/04
Elterliche Sorge: Sorgerecht und Beschwerdebefugnis des nichtehelichen Vaters bei …
- VG Düsseldorf, 05.04.2016 - 2 K 2679/10
Anspruch eines Lehrers im Angestelltenverhältnis im öffentlichen Schuldienst auf …
- VerfGH Berlin, 07.06.2011 - VerfGH 38 A/11
Ablehnung des Antrags auf Erlass einer eA einer Kindesmutter gerichtet auf die …
- OLG Köln, 08.02.2011 - 4 UF 228/10
Teilweise Entziehung der elterlichen Sorge und Übertragung auf das Jugendamt …
- OLG Köln, 09.07.2020 - 10 WF 128/20
- AG Bitterfeld-Wolfen, 16.04.2015 - 8 F 402/14
Elterliche Sorge für ein nichteheliches Kind: Übertragung der gemeinsamen …
- OLG Hamm, 14.01.2009 - 5 UF 117/08
Beschwerde gegen die Ablehnung der Begründung eines gemeinsamen elterlichen …
- OLG Rostock, 10.09.2012 - 11 UF 49/12
Elterliche Sorge: Übertragung der Mitsorge auf den nichtehelichen Vater gemäß der …
- VerfGH Berlin, 07.06.2011 - VerfGH 38/11
Ablehnung eines eA-Antrags betreffend die teilweise Entziehung des elterlichen …
- OLG Karlsruhe, 09.12.2004 - 16 UF 67/04
Gemeinsame elterliche Sorge nicht verheirateter Eltern in Übergangsfällen
- KG, 03.07.2015 - 19 UF 9/15
Sorgerechtsregelung: Versagung gemeinsamer elterlicher Sorge aus Gründen des …
- OLG Jena, 30.03.2012 - 1 WF 144/12
Sorgerechtsverfahren: Kostenentscheidung nach Einigung der Eltern in Ansehung …
- VG Hannover, 09.05.2003 - 12 B 259/03
Herstellung der familiären Lebensgemeinschaft mit einem Ausländer mit einer …
- OLG Dresden, 25.03.2022 - 18 UF 692/21
- OLG Hamm, 22.06.2011 - 10 UF 50/11
Elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern
- OLG Brandenburg, 24.05.2016 - 13 UF 194/15
- KG, 11.04.2014 - 19 UF 120/13
Anordnung der gemeinsamen elterlichen Sorge nicht verheirateter Eltern bei …
- OLG München, 27.09.2006 - 4 UF 328/06
Rechte eines nichtehelichen Vaters im Zusammenhang mit der elterlichen Sorge
- OLG Hamm, 28.01.2016 - 11 UF 156/15
Entziehung der elterlichen Sorge und Übertragung auf einen Vormund wegen einer …
- AG Köln, 18.06.2003 - 314 F 33/01
- VG Hannover, 14.01.2008 - 6 A 2405/07
Kinderbetreuung, Studienbeitrag; Studienbeitrag, Kinderbetreuung; Umgangsrecht, …
- VG Potsdam, 13.10.2003 - 14 L 706/03
D (A), Aufenthaltserlaubnis, Verlängerung, Familienangehörige, Nichteheliche …
- OLG Brandenburg, 18.03.2025 - 1 WF 32/25
Zum Umfang einer Sorgerechtvollmacht; fehlende Eignung einer notariell …
- OLG Celle, 21.12.2015 - 10 UF 272/15
- AG Hannover, 09.09.2015 - 631 F 6569/14
- OLG München, 25.08.2008 - 12 UF 838/08
- OLG Koblenz, 29.07.2003 - 11 UF 228/03
- AG Hamburg-St. Georg, 29.09.2025 - 986 F 62/21
- AG Siegen, 22.11.2024 - 15 F 1654/23
- EGMR, 17.03.2005 - 74965/01
Lewandowski ./. Deutschland
- OLG Hamburg, 14.08.2012 - 13 UF 14/12
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