Rechtsprechung
| OLG Hamm, 07.10.2003 - 15 W 78/03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1934d [a.F.]; EGBGB Art. 227 Abs. 1
Vereinbarung über einen vorzeitigen Erbausgleich vor dem Inkrafttreten des Gesetzes über die erbrechtliche Gleichstellung nichtehelicher Kinder - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Vorzeitiger Erbausgleich?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wirksamkeit eines Erbverzichtsvertrages; Uneheliche Kinder als Erben; Anspruch auf vorzeitigen Erbausgleich; Zusammenhang zwischen Volljährigkeitsalter und Mindestalter des nicht ehelichen Kindes für die Geltendmachung des vorzeitigen Erbausgleichs
Verfahrensgang
- AG Dülmen, 07.08.2002 - 5 VI 99/02
- LG Münster, 07.08.2002 - 5 T 862/02
- LG Münster, 28.11.2002 - 5 T 862/02
- OLG Hamm, 07.10.2003 - 15 W 78/03
Papierfundstellen
- NJW-RR 2004, 157
- FamRZ 2004, 1065
- Rpfleger 2004, 165
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BGH, 19.11.1985 - IVa ZR 145/84
Erbrecht eines deutschen nichtehelichen Kindes nach seinem ausländischen Vater; …
Auszug aus OLG Hamm, 07.10.2003 - 15 W 78/03
Nach § 1934 d Abs. 1 BGB a.F. war ein nichteheliches Kind, welches das 21., aber noch nicht das 27. Lebensjahr vollendet hatte, berechtigt, von seinem Vater an Stelle des Erbersatzanspruchs einen vorzeitigen Erbausgleich in Geld zu verlangen, um den nichtehelichen Kindern die Möglichkeit des Ausgleichs eines den ehelichen Kindern gegenüber bestehenden generellen Lebensdefizits zu geben (vgl. BGH FamRZ 1986, 259, 261).
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 20.01.2003 - 15 W 469/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
FGG § 56g Abs. 1 S. 1 Nr. 1
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Festsetzung von Anwaltsgebühren als Aufwendungsersatz
- rechtsportal.de
BRAGO 118; FGG § 56g Abs. 1 S. 1 Nr. 1
Festsetzung von Anwaltsgebühren gem. § 118 BRAGO als Aufwendungsersatz - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Festsetzung von Anwaltsgebühren gem. § 118 Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) als Aufwendungsersatz; Ersatz von Aufwendungen als Gegenstand des vormundschaftsgerichtlichen Festsetzungsverfahren; Vermögenssorge als Aufgabenkreis der Betreuung; Festsetzungsantrag ...
Verfahrensgang
- AG Coesfeld - 9 XVII 270/00
- LG Münster, 14.11.2002 - 5 T 738/02
- OLG Hamm, 20.01.2003 - 15 W 469/02
Papierfundstellen
- FamRZ 2004, 1065 (Ls.)
- Rpfleger 2003, 364
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (13)
- BGH, 17.09.1998 - IX ZR 237/97
Gebührenansprüche des als Liquidator tätigen Rechtsanwalts
Auszug aus OLG Hamm, 20.01.2003 - 15 W 469/02
Ein als Betreuer bestellter Rechtsanwalt kann danach Erstattung von Aufwendungen in Höhe der nach der BRAGO bestimmten Gebühr für solche Tätigkeiten verlangen, die besondere juristische Fähigkeiten erfordern und deren Erledigung ein Betreuer ohne die hierfür erforderliche berufliche Qualifikation einem Rechtsanwalt übertragen hätte (BGHZ 139, 309 = NJW 1998, 3567; BayObLG NJW 2002, 1660; OLG Frankfurt FGPrax 2001, 195). - BayObLG, 23.11.2000 - 3Z BR 320/00
Vergütung des Betreuers eines vermögenden Betreuten
Auszug aus OLG Hamm, 20.01.2003 - 15 W 469/02
In der zweiten, hier allein einschlägigen Alternative trägt die Vorschrift entsprechend dem bis zum Inkrafttreten des BtÄndG geltenden Recht dem Umstand Rechnung, daß der Betreuer, dem der Aufgabenkreis der Vermögenssorge übertragen ist, befugt ist, die ihm zu erstattenden Aufwendungen dem von ihm verwalteten Vermögen zu entnehmen (BayObLG FamRZ 2001, 793). - BGH, 24.06.1987 - IVb ZR 5/86
Umfang der Vertretungsmacht eines Gebrechlichkeitspflegers; Anfechtung einer …
Auszug aus OLG Hamm, 20.01.2003 - 15 W 469/02
Die Möglichkeit, eine nach geltendem Recht unanfechtbare Entscheidung gleichwohl mit einem Rechtsmittel angreifen zu können, muß vielmehr auf wirkliche Ausnahmefälle beschränkt bleiben, in denen es darum geht, eine Entscheidung zu beseitigen, die mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist (BGH NJW-RR 1986, 738; NJW 1988, 49, 51; Senat OLGZ 1994, 585 = Rpfleger 1994, 428; NJW-RR 1997, 795).
- BGH, 01.10.1985 - VI ZB 13/85
Anfechtung eines nach den geseztlichen Vorschriften unanfechtbaren Beschlusses …
Auszug aus OLG Hamm, 20.01.2003 - 15 W 469/02
Die Möglichkeit, eine nach geltendem Recht unanfechtbare Entscheidung gleichwohl mit einem Rechtsmittel angreifen zu können, muß vielmehr auf wirkliche Ausnahmefälle beschränkt bleiben, in denen es darum geht, eine Entscheidung zu beseitigen, die mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist (BGH NJW-RR 1986, 738; NJW 1988, 49, 51; Senat OLGZ 1994, 585 = Rpfleger 1994, 428; NJW-RR 1997, 795). - BayObLG, 17.12.2001 - 3Z BR 268/01
Vergütung des Rechtsanwaltes als Betreuer
Auszug aus OLG Hamm, 20.01.2003 - 15 W 469/02
Ein als Betreuer bestellter Rechtsanwalt kann danach Erstattung von Aufwendungen in Höhe der nach der BRAGO bestimmten Gebühr für solche Tätigkeiten verlangen, die besondere juristische Fähigkeiten erfordern und deren Erledigung ein Betreuer ohne die hierfür erforderliche berufliche Qualifikation einem Rechtsanwalt übertragen hätte (BGHZ 139, 309 = NJW 1998, 3567; BayObLG NJW 2002, 1660; OLG Frankfurt FGPrax 2001, 195). - OLG Jena, 19.10.2000 - 6 W 512/00
Betreuervergütung / Schuldner / Staatskasse
Auszug aus OLG Hamm, 20.01.2003 - 15 W 469/02
Die Vorschrift des § 56 g FGG über das vormundschaftsgerichtliche Festsetzungsverfahren findet nach gefestigter Rechtsprechung auch dann Anwendung, wenn sich nach dem Tod des Betroffenen der Anspruch des Betreuers auf Vergütung und Aufwendungsersatz gegen die Erben des Betroffenen richtet (vgl. BayObLG FGPrax 1999, 182; FamRZ 2001, 866; OLG Schleswig NJWE-FER 2000, 149; OLG Jena FGPrax 2001, 22). - BayObLG, 14.03.2001 - 3Z BR 28/01
Vergütung des Betreuers nach dem Tod des Betreuten
Auszug aus OLG Hamm, 20.01.2003 - 15 W 469/02
Die Vorschrift des § 56 g FGG über das vormundschaftsgerichtliche Festsetzungsverfahren findet nach gefestigter Rechtsprechung auch dann Anwendung, wenn sich nach dem Tod des Betroffenen der Anspruch des Betreuers auf Vergütung und Aufwendungsersatz gegen die Erben des Betroffenen richtet (vgl. BayObLG FGPrax 1999, 182; FamRZ 2001, 866; OLG Schleswig NJWE-FER 2000, 149; OLG Jena FGPrax 2001, 22). - BVerwG, 27.06.2002 - 5 C 65.01
Sozialhilfe, Übernahme von Unterkunftskosten; Unterkunftskosten im Rahmen der …
Auszug aus OLG Hamm, 20.01.2003 - 15 W 469/02
In diesem Zusammenhang kann der Senat ebenso wie das BayObLG (FGPrax 2002, 218) offen lassen, ob unter Berücksichtigung der Neuregelung der Rechtsbeschwerde in § 574 ZPO durch das ZPO-RG auch für die Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit gegen die Nichtzulassung eines Rechtsmittels nicht mehr die außerordentliche weitere Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit, sondern nur noch die Selbstkorrektur durch das Beschwerdegericht analog § 321 a ZPO statthaft ist (so für die Verfahren nach der ZPO BGH NJW 2002, 157). - OLG Frankfurt, 29.05.2001 - 20 W 328/00
Zum Anspruch des Aufwendungsersatzanspruchs eines zum Pfleger für einen …
Auszug aus OLG Hamm, 20.01.2003 - 15 W 469/02
Ein als Betreuer bestellter Rechtsanwalt kann danach Erstattung von Aufwendungen in Höhe der nach der BRAGO bestimmten Gebühr für solche Tätigkeiten verlangen, die besondere juristische Fähigkeiten erfordern und deren Erledigung ein Betreuer ohne die hierfür erforderliche berufliche Qualifikation einem Rechtsanwalt übertragen hätte (BGHZ 139, 309 = NJW 1998, 3567; BayObLG NJW 2002, 1660; OLG Frankfurt FGPrax 2001, 195). - OLG Zweibrücken, 25.03.1999 - 3 W 52/99
Auszug aus OLG Hamm, 20.01.2003 - 15 W 469/02
Die Zulassungsentscheidung kann deshalb weder nachgeholt werden noch kommt eine Anfechtung der Nichtzulassung in Betracht (vgl. OLG Zweibrücken, NJW 1999, 2125 m.w.N.;… Keidel/Kahl, FG, 14. Aufl., Vorbemerkungen §§ 19 - 30 Rdnr. 30). - OLG Zweibrücken, 13.07.1999 - 3 W 147/99
Recht der Mutter des Betreuten, die gleichzeitig Betreuerin ist bei der Auswahl …
- OLG Hamm, 26.11.1996 - 15 W 405/96
Zur Unanfechtbarkeit der Nichtzulassung der sofortigen Beschwerde im …
- OLG Hamm, 07.03.1994 - 15 W 53/94
- OLG München, 24.04.2018 - 31 Wx 366/16
Keine Festsetzung von Aufwendungen nach Aufhebung der Nachlasspflegschaft
Hat der frühere Vermögensvormund die Möglichkeit der Entnahme nicht mehr, so sei der ratio legis nach das Festsetzungsverfahren eröffnet (…vgl. Keidel/Engelhardt FamFG 19. Auflage § 168 Rn. 17; vgl. OLG Hamm OLGR 2003, 275 m.w.N.; BayObLG Beschluss v. 7.9.2004 - 1 Z BR 070/04-juris Tz. 9). - OLG Frankfurt, 23.07.2024 - 20 W 142/24
Zur nachgerichtlichen Festsetzung von Aufwendungen für den Nachlasspfleger
Das Oberlandesgericht München (…Beschluss vom 24.04.2018, a. a. O., Rn. 10) weist gegenüber dem Einwand, dass es unbedeutend sei, ob ein Pfleger von Anfang an ohne Vermögenssorge gewesen sei oder er es jetzt wegen der Aufhebung der Pflegschaft sei, zutreffend darauf hin, dass die von der Rechtsprechung entwickelte analoge Anwendung der Vorschrift (zunächst ergangen noch zu dem inhaltlich § 168 Abs. 1 Nr. 1 a. F. FamFG bzw. § 292 Abs. 1 Nr. 1 FamFG n. F. entsprechenden § 56g Abs. 1 S. 1 Nr. 1 FGG a. F.: etwa Beschlüsse des Oberlandesgerichts Hamm vom 20.01.2003, Az. 15 W 469/02 und des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 07.09.2004, Az. 1Z BR 070/04, jeweils zitiert nach beck-online) in Abweichung von dem Wortlaut der Vorschrift alleine einen Ausnahmefall betreffe, nämlich den Tod des Mündels, der nicht mit der Aufhebung der Nachlasspflegschaft gleichgesetzt werden könne, da dieser den Regelfall der Beendigung der Pflegschaft darstelle.
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Rechtsprechung
| BayObLG, 16.01.2004 - 3Z BR 201/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
BGB § 1836; ; BVormVG § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2
- Bt-Recht
Ausbildung an Fachakademie zum staatlich anerkannten Heilpädagogen, vergleichbare Ausbildung
- rechtsportal.de
BGB § 1836; BVormVG § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2
Betreuervergütung: Vergleichbare Ausbildung zur Hochschulausbildung - Fachakademie - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Formgerechte Einlegung der weiteren Beschwerde eines Berufsbetreuers ; Wirksamkeit der Aufnahme von Erklärungen über die Einlegung oder Begründung einer weiteren Beschwerde durch Beamten des mittleren Justizdienstes; Anwaltszwang für Einlegung der weiteren Beschwerde ...
Verfahrensgang
- AG Kulmbach - XVII 277/00
- LG Bayreuth, 16.09.2003 - 43 T 98/03
- BayObLG, 16.01.2004 - 3Z BR 201/03
Papierfundstellen
- FamRZ 2004, 1065 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- OLG Frankfurt, 19.07.2002 - 20 W 241/02
Berufsbetreuervergütung: Vergütungserhöhung wegen des Erwerbs besonderer …
Auszug aus BayObLG, 16.01.2004 - 3Z BR 201/03
Die Ausbildung an einer bayerischen Fachakademie zum "Staatlich anerkannten Heilpädagogen" ist im Sinne des Berufsvormündervergütungsrechts nicht einer Hochschulausbildung vergleichbar (vgl. BayObLG BtPrax 2002, 26; Abgrenzung zu OLG Frankfurt FamRZ 2002, 1657).c) Eine andere Beurteilung ist auch nicht etwa deshalb geboten, weil das OLG Frankfurt (FamRZ 2002, 1657) im erfolgreichen Absolvieren der Hedwig-Heyl-Schule (Fachschule für Heilpädagogik) in Frankfurt am Main und der hierdurch erworbenen Befugnis, den Titel "Staatlich anerkannter Heilpädagoge" zu führen, eine Ausbildung sieht, die einer abgeschlossenen Hochschulausbildung vergleichbar sei.
- OLG Düsseldorf, 13.05.1993 - 3 Ws (OWi) 247/93
Rechtspfleger; Wahrnehmung übertragener Geschäfte; Justizbeamte; …
Auszug aus BayObLG, 16.01.2004 - 3Z BR 201/03
Von mittleren Beamten, auch wenn sie zu Urkundsbeamten der Geschäftsstelle bestellt sind, kann die Aufgabe, Erklärungen über die Einlegung oder Begründung einer weiteren Beschwerde aufzunehmen, nicht wirksam wahrgenommen werden (vgl. BayObLG Rpfleger 1993, 103 und FamRZ 1999, 1169; OLG Düsseldorf Rpfleger 1994, 157;… Bassenge/Herbst/Roth FGG/ RPflG 9.Aufl. § 29 FGG Rn. 2;… Keidel/Meyer-Holz FGG 15.Aufl. § 29 Rn. 29). - BayObLG, 10.02.1999 - 3Z BR 46/99
Überprüfung der Entscheidung des Tatrichters zur Eignung eines Betreuers durch …
Auszug aus BayObLG, 16.01.2004 - 3Z BR 201/03
Von mittleren Beamten, auch wenn sie zu Urkundsbeamten der Geschäftsstelle bestellt sind, kann die Aufgabe, Erklärungen über die Einlegung oder Begründung einer weiteren Beschwerde aufzunehmen, nicht wirksam wahrgenommen werden (vgl. BayObLG Rpfleger 1993, 103 und FamRZ 1999, 1169; OLG Düsseldorf Rpfleger 1994, 157;… Bassenge/Herbst/Roth FGG/ RPflG 9.Aufl. § 29 FGG Rn. 2;… Keidel/Meyer-Holz FGG 15.Aufl. § 29 Rn. 29). - BayObLG, 20.10.1992 - 1 ObOWi 271/92
Protokoll der Geschäftsstelle; Antrag; Zulassung; Rechtsbeschwerde; Erklärung; …
Auszug aus BayObLG, 16.01.2004 - 3Z BR 201/03
Von mittleren Beamten, auch wenn sie zu Urkundsbeamten der Geschäftsstelle bestellt sind, kann die Aufgabe, Erklärungen über die Einlegung oder Begründung einer weiteren Beschwerde aufzunehmen, nicht wirksam wahrgenommen werden (vgl. BayObLG Rpfleger 1993, 103 und FamRZ 1999, 1169; OLG Düsseldorf Rpfleger 1994, 157;… Bassenge/Herbst/Roth FGG/ RPflG 9.Aufl. § 29 FGG Rn. 2;… Keidel/Meyer-Holz FGG 15.Aufl. § 29 Rn. 29). - BayObLG, 28.06.2000 - 3Z BR 120/00
Eignung des Betreuers
Auszug aus BayObLG, 16.01.2004 - 3Z BR 201/03
Abgesehen davon, dass auch insoweit die tatsächliche Würdigung des Landgerichts im Verfahren der weiteren Beschwerde nicht unbeschränkt sondern allenfalls daraufhin nachprüfbar ist, ob sie rechtsfehlerhaft zustande gekommen ist (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 1249 m.w.N.), bedarf es grundsätzlich auch einer typisierenden Bewertung der einzelnen Ausbildungsgänge, um eine einheitliche Rechtsanwendung zu ermöglichen.
- OLG Frankfurt, 01.09.2008 - 20 W 176/08
Betreuervergütung: Stundensatz bei erworbenem Abschluss als Gesundheits- und …
Des Weiteren erreicht auch die Ausbildung an einer Fachakademie nach den Maßstäben der Rechtsprechung regelmäßig nicht das für eine Vergleichbarkeit mit einer Fachhochschulausbildung erforderliche Niveau (vgl. OLG Schleswig SchlHA 2005, 351; BayObLG FamRZ 2004, 1065 sowie BtPrax 2002, 216 und NJWE-FER 2000, 58). - VG Regensburg, 07.10.2020 - RO 3 E 20.2072
Zulassung zum Masterstudiengang
Wenn also nach Abschluss des Fachakademiestudiums und nur durch eine zusätzliche Prüfung die (Fach-)Hochschulreife und damit erst die Berechtigung zur Aufnahme eines (Fach-)Hochschulstudiums erworben werden kann, kann die Ausbildung an der Fachakademie nicht gleichwertig mit einem (Fach-)Hochschulstudium sein (vgl. BayObLG, B.v. 16.1.2004 - 3Z BR 201/03 - juris Rn. 17).
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Rechtsprechung
| AG Koblenz, 15.01.2004 - 2 XVII 240/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Bt-Recht
Zuständigkeit des Strafgerichts für Entschädigung des Betreuers nach Teilnahme an der Hauptverhandlung
- Wolters Kluwer
Vergütung eines Betreuers; Voraussetzungen für eine Erhöhung des Stundensatzes
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Koblenz, 15.01.2004 - 2 XVII 240/03
- AG Koblenz, 01.03.2004 - 2 XVII 240/03
Papierfundstellen
- FamRZ 2004, 1065 (Ls.)
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Rechtsprechung
| AG Sinzig, 19.01.2004 - 2 XVII 142/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Bt-Recht
Tatsächliche nicht rechtliche Hilfsleistungen des Betreuers
- Wolters Kluwer
Festsetzung der Vergütung für einen Betreuer; Erledigung von Einkäufen und Verbringung zu dem Betreuten als tatsächliche Hilfeleistung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 2004, 1065 (Ls.)
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