Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 10.11.2003 - 20 W 269/03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 1835 Abs 1 BGB, § 1835 Abs 2 BGB, § 1836 Abs 1 S 2 BGB, § 1836 Abs 2 BGB, § 1836a Abs 1 S 3 BGB
Festsetzung der Betreuervergütung gegen Erben: Beschränkte Erbenhaftung; Ermittlung des Nachlasswertes - Judicialis
BGB § 1835 Abs. 1; ; BGB § ... 1835 Abs. 4; ; BGB § 1836 Abs. 1 S. 2; ; BGB § 1836 Abs. 2; ; BGB § 1836 a; ; BGB § 1836 e; ; BGB § 1908 i Abs. 1; ; BSHG § 81 Abs. 1; ; BSHG § 92 Abs. 2 S. 2; ; BSHG § 92 Abs. 3; ; BSHG § 92 Abs. 4; ; FGG § 56 g
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Erbenhaftung für Vergütung und Auslagenersatz, Wert des Nachlasses
- rechtsportal.de
Beschränkung der Haftung der Erben für Auslagenersatz und Vergütung des Betreuers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Beschränkung der Haftung der Erben für Auslagenersatz und Vergütung des Betreuers bei Festsetzung unmittelbar gegen die Erben; Ermittlung des Nachlasswerts
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vergütung für Berufsbetreuerin; Zahlung aus Staatskasse wegen Mittellosigkeit des Nachlasses; Haftung des Erben mit eigenem Vermögen; Haftungsbeschränkung bei Regress der Staatskasse
Verfahrensgang
- AG Kassel - 783 XVII 71/99
- LG Kassel, 30.06.2003 - 3 T 37/03
- OLG Frankfurt, 10.11.2003 - 20 W 269/03
Papierfundstellen
- NJW 2004, 373
- FGPrax 2004, 28
- FamRZ 2004, 836 (Ls.)
- Rpfleger 2004, 220
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (7)
- BayObLG, 14.03.2001 - 3Z BR 28/01
Vergütung des Betreuers nach dem Tod des Betreuten
Auszug aus OLG Frankfurt, 10.11.2003 - 20 W 269/03
Nach einhelliger Auffassung kann auch nach dem Tod des Betreuten die Festsetzung von Aufwendungsersatz und Vergütung des Betreuers durch das Vormundschaftsgericht im Festsetzungsverfahren gemäß § 56 g Abs. 1 FGG erfolgen (… vgl. Palandt/Diederichsen, BGB, 62. Aufl., § 1836 Rn. 8;… HK-BUR/Bauer, § 56 g FGG Rn. 61;… Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 56 g FGG Rn. 33; BayObLG FamRZ 2001, 866).Da jedoch wegen gleicher Interessenlage kein Grund für eine unterschiedliche Behandlung ersichtlich ist und eine offenbare Gesetzeslücke besteht, hat sich in der obergerichtlichen Rechtsprechung allgemein die Auffassung durchgesetzt, dass die Haftungsbeschränkung des § 1836 e Abs. 1 Satz 3 BGB auch dann gilt, wenn der Erbe nach dem Tod des Betreuten unmittelbar auf die noch nicht festgesetzte Betreuervergütung und Auslagenersatz in Anspruch genommen werden soll (vgl. OLG Thüringen, FGPrax 2001, 22; BayObLG FamRZ 2001, 866 f; OLG Düsseldorf FGPrax 2002, 219 f;… Deinert/Lütgens, Die Vergütung des Betreuers, 3. Aufl., 8.6.4).
- BayObLG, 14.11.2001 - 3Z BR 334/01
Bestimmung des Nachlasswertes bei Rückgriffsansprüchen der Staatskasse
Auszug aus OLG Frankfurt, 10.11.2003 - 20 W 269/03
Es hat hiervon zunächst als Nachlassverbindlichkeit zu Recht die nicht anderweitig abgedeckten und durch Rechnung belegten Kosten der Bestattung in Höhe von 1.894,24 EUR in Abzug gebracht (…vgl. hierzu OLG Thüringen, a.a.O., OLG Düsseldorf, a.a.O., Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 1908 d BGB Rn. 15;… HK-BUR Wienhold-Schött/Deinert, § 1836 e Rn. 20;… Soergel/Zimmermann, a.a.O., § 1836 e Rn. 17), an deren Angemessenheit kein Zweifel besteht (vgl. BayObLG NJW-RR 2002, 1229). - BVerwG, 25.06.1992 - 5 C 67.88
Erbenhaftung - Haftungsbeschränkung auf Nachlaß - Haftungserweiternder Rückgriff
Auszug aus OLG Frankfurt, 10.11.2003 - 20 W 269/03
Maßgeblich ist danach das Aktivvermögen des Erblassers zum Zeitpunkt des Todes abzüglich der Nachlassverbindlichkeiten (…vgl. OLG Thüringen, a.a.O.;… Deinert, a.a.O. S. 376 Damrau/Zimmermann, a.a.O., § 1836 e BGB Rn. 16;… Soergel/Zimmermann, BGB, 13. Aufl., § 1836 e Rn. 17; sowie zu § 92 c BSHG: BVerwGE 66, 166 und 90, 250;… Schellhorn/Jirasek/Seipp, BSHG, 15. Aufl., § 92 c Rn. 16 ff;… Fichtner, BSHG, § 92 c Rn. 11).
- OLG Jena, 19.10.2000 - 6 W 512/00
Betreuervergütung / Schuldner / Staatskasse
Auszug aus OLG Frankfurt, 10.11.2003 - 20 W 269/03
Da jedoch wegen gleicher Interessenlage kein Grund für eine unterschiedliche Behandlung ersichtlich ist und eine offenbare Gesetzeslücke besteht, hat sich in der obergerichtlichen Rechtsprechung allgemein die Auffassung durchgesetzt, dass die Haftungsbeschränkung des § 1836 e Abs. 1 Satz 3 BGB auch dann gilt, wenn der Erbe nach dem Tod des Betreuten unmittelbar auf die noch nicht festgesetzte Betreuervergütung und Auslagenersatz in Anspruch genommen werden soll (vgl. OLG Thüringen, FGPrax 2001, 22; BayObLG FamRZ 2001, 866 f; OLG Düsseldorf FGPrax 2002, 219 f;… Deinert/Lütgens, Die Vergütung des Betreuers, 3. Aufl., 8.6.4). - OLG Düsseldorf, 02.07.2002 - 25 Wx 31/02
Festsetzung der Vergütung des Betreuers gegen den Erben
Auszug aus OLG Frankfurt, 10.11.2003 - 20 W 269/03
Da jedoch wegen gleicher Interessenlage kein Grund für eine unterschiedliche Behandlung ersichtlich ist und eine offenbare Gesetzeslücke besteht, hat sich in der obergerichtlichen Rechtsprechung allgemein die Auffassung durchgesetzt, dass die Haftungsbeschränkung des § 1836 e Abs. 1 Satz 3 BGB auch dann gilt, wenn der Erbe nach dem Tod des Betreuten unmittelbar auf die noch nicht festgesetzte Betreuervergütung und Auslagenersatz in Anspruch genommen werden soll (vgl. OLG Thüringen, FGPrax 2001, 22; BayObLG FamRZ 2001, 866 f; OLG Düsseldorf FGPrax 2002, 219 f;… Deinert/Lütgens, Die Vergütung des Betreuers, 3. Aufl., 8.6.4). - BayObLG, 26.11.1997 - 3Z BR 149/97
Vergütungsanspruch des Berufsbetreuers bei Tod des Betreuten - Festsetzung gegen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 10.11.2003 - 20 W 269/03
Bis zum Inkrafttreten des BtÄndG zum 01. Januar 1999 entsprach es allgemeiner Auffassung, dass der Erbe für den ausstehenden Aufwendungsersatz und die Vergütung des Betreuers als Nachlassverbindlichkeit im Rahmen des allgemeinen Erbrechts nicht nur mit dem Nachlass, sondern auch mit seinem eigenen Vermögen haftete (vgl. Deinert, FamRZ 2002, 374, 375 m. w. N.; BayObLG FamRZ 1996, 1173), wobei er eine Beschränkung der Haftung wegen Dürftigkeit des Nachlasses nur im Rahmen einer Nachlassverwaltung bzw. eines Nachlasskonkurses erreichen konnte (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 697). - BayObLG, 10.04.1996 - 3Z BR 56/96
Aus dem Nachlass eines Betreuten zu erstattende Vergütung; Angemessene Vergütung …
Auszug aus OLG Frankfurt, 10.11.2003 - 20 W 269/03
Bis zum Inkrafttreten des BtÄndG zum 01. Januar 1999 entsprach es allgemeiner Auffassung, dass der Erbe für den ausstehenden Aufwendungsersatz und die Vergütung des Betreuers als Nachlassverbindlichkeit im Rahmen des allgemeinen Erbrechts nicht nur mit dem Nachlass, sondern auch mit seinem eigenen Vermögen haftete (vgl. Deinert, FamRZ 2002, 374, 375 m. w. N.; BayObLG FamRZ 1996, 1173), wobei er eine Beschränkung der Haftung wegen Dürftigkeit des Nachlasses nur im Rahmen einer Nachlassverwaltung bzw. eines Nachlasskonkurses erreichen konnte (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 697).
- LG Kassel, 17.10.2013 - 3 T 342/13
Geldbetrag aus Erbteilsübertragung kein Schonvermögen
Rn. 29 Die dabei einzusetzenden Mittel bestimmen sich gemäß § 1836c BGB im Einzelnen nach den §§ 87 und 90 SGB XII. Durch diese Verweisung soll verhindert werden, dass die für eine Gewährung von Sozialhilfe maßgebenden Merkmale dauerhaft von den Kriterien abweichen, unter denen der Betroffene selbst für die Vergütung des ihm beigeordneten Betreuers einzustehen hat (vgl. OLG Zweibrücken, FamRZ 1999, 799, 800; OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.11.2003 - 20 W 269/03; Kammer, Beschluss vom 11.04.2001 - 3 T 163/01;Beschluss vom 06.07.2006 - 3 T 369/06). - LG Kassel, 06.06.2018 - 3 T 141/18
Einem Betreuten, der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen im Sinne der §§ …
Die dabei einzusetzenden Mittel bestimmen sich gemäß § 1836c BGB im Einzelnen nach den §§ 87 und 90 SGB XII. Durch diese Verweisung soll verhindert werden, dass die für eine Gewährung von Sozialhilfe maßgebenden Merkmale dauerhaft von den Kriterien abweichen, unter denen der Betroffene selbst für die Vergütung des ihm beigeordneten Betreuers einzustehen hat (vgl. OLG Zweibrücken, FamRZ 1999, 799, 800; OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.11.2003 - 20 W 269/03; Kammer, Beschluss vom 11.04.2001 - 3 T 163/01; Beschluss vom 06.07.2006 - 3 T 369/06). - LG Saarbrücken, 29.12.2008 - 5 T 385/07 Rn. 17 Dementsprechend ist der Wert des Nachlasses im Sinne des § 1836 e Abs. 1 S. 3 BGB unter Rückgriff auf die parallel formulierten § 2311 BGB und § 92 c Abs. 2 S. 2 BSHG bzw. § 102 SGB XII grundsätzlich durch Abzug der Nachlassverbindlichkeiten von dem Aktivvermögen zu ermitteln (OLG Frankfurt, NJW 2004, 373 ff, zitiert nach juris, Rdnr. 12;… BayObLG, FamRZ 2005, 1590 ff, zitiert nach juris, Rdnr. 9, jeweils m.w.N.).
Rn. 22 So hat das OLG Frankfurt (vgl. den Beschluss vom 10.11.2003, NJW 2004, 373, zitiert nach juris, Rdnr. 14) den Rückforderungsanspruch des Sozialhilfeträgers, obwohl dieser zum Zeitpunkt des Todes der Betroffenen noch nicht förmlich festgesetzt war, als Nachlassverbindlichkeit im Rahmen des § 1836 e Abs. 1 S. 3 BGB anerkannt.
Rn. 29 Nach einhelliger Auffassung kann auch nach dem Tod des Betreuten die Festsetzung von Aufwendungsersatz und Vergütung des Betreuers durch das Vormundschaftsgericht im Festsetzungsverfahren gemäß § 56 g Abs. 1 FGG erfolgen (OLG Frankfurt, NJW 2004, 373, zitiert nach juris, Rdnr. 9; OLG München…, Beschluss vom 28.07.2005, zitiert nach juris, Rdnr. 12).
- BayObLG, 03.03.2005 - 3Z BR 192/04
Rückgriffsanspruch gegen Erben des Betreuten bei gleichzeitiger Inanspruchnahme …
ee) Auf die vom Beschwerdegericht aufgeworfene Frage, ab wann der Kostenersatzanspruch des Sozialhilfeträgers zu berücksichtigen sei - erst mit Erlass des Leistungsbescheids oder bereits mit Erlass eines den Anspruch dem Grunde nach regelnden Verwaltungsakts (so OLG Frankfurt a.Main NJW 2004, 373/374) - kommt es nach der hier vertretenen Auffassung nicht an. - OLG München, 09.07.2008 - 33 Wx 119/07
Betreuung: Vergütung für den ehrenamtlichen Betreuer
Nach einhelliger Auffassung können auch nach dem Tod des Betroffenen Aufwendungsersatz und Vergütung des Betreuers durch das Vormundschaftsgericht im Verfahren gemäß § 56g Abs. 1 FGG festgesetzt werden (vgl. OLG Frankfurt NJW 2004, 373; BayObLG FamRZ 2001, 866/867 je m.w.N.). - LG Kassel, 10.07.2009 - 3 T 783/08
Vergütung eines Behördenbetreuers: Begrenzung auf die Höhe der Vergütung eines …
Rn. 9 Auch nach dem Tod der Betroffenen ist über die Festsetzung des Vergütungsanspruchs der vormaligen Betreuerin zu entscheiden (vgl. OLG München, Fam.RZ 2006, 508, OLG Frankfurt/M, NJW 2004, 373). - LG Kassel, 23.12.2011 - 3 T 652/11 Die dabei einzusetzenden Mittel bestimmen sich gemäß § 1836c BGB im Einzelnen nach den §§ 87 und 90 SGB XII. Durch diese Verweisung soll verhindert werden, dass die für eine Gewährung von Sozialhilfe maßgebenden Merkmale dauerhaft von den Kriterien abweichen, unter denen der Betroffene selbst für die Vergütung des ihm beigeordneten Betreuers einzustehen hat (vgl. OLG Zweibrücken, FamRZ 1999, 799, 800; OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.11.2003 20 W 269/03 ; Kammer, Beschluss vom 11.04.2001 3 T 163/01; Beschluss vom 06.07.2006 3 T 369/06).
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Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 10.12.2003 - 20 W 171/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 1835 BGB, § 1836 BGB, § 1836a BGB, § 1836c BGB, § 1836d BGB
Betreuervergütung: Höhe des Schonvermögens - Bt-Recht
Höhe des Schonvermögens, Bestimmung nur nach BSHG
- Wolters Kluwer
(Betreuervergütung: Höhe des Schonvermögens)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Höhe des Schonvermögens bei der Betreuervergütung
Verfahrensgang
- AG Idstein, 28.03.2003 - 4 XVII 117/92
- LG Wiesbaden, 23.04.2003 - 4 T 224/03
- OLG Frankfurt, 10.12.2003 - 20 W 171/03
Papierfundstellen
- FGPrax 2004, 72
- FamRZ 2004, 836 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (7)
- OLG Zweibrücken, 25.08.2000 - 3 W 151/00
Bestimmung des Schonvermögens
Auszug aus OLG Frankfurt, 10.12.2003 - 20 W 171/03
Aus der gesetzlichen Verweisung in § 1836 c Nr. 2 BGB auf § 88 BSHG ergibt sich deshalb zugleich, dass die unterschiedlichen Schonbeträge nach Maßgabe der hierzu ergangenen Verordnung und der dort näher geregelten Voraussetzungen zur Ermittlung des Schonvermögens Anwendung zu finden haben, soweit nicht wegen einer besonderen Härte im Einzelfall § 88 Abs. 3 BSHG Anwendung findet (vgl. BT-Drucks. 13/7158 S. 31;… BGH a.a.O.; OLG Zweibrücken, BtPrax 2000, 264, BayObLG BtPrax 2001, 77; OLG Schleswig FGPrax 2001, 75;… Erman/Holzhauer, BGB, 10. Aufl., § 1836 c Rn. 10; OLG Frankfurt am Main, OLG-Report 2001, 325).Der Senat schließt sich deshalb der bereits vom OLG Zweibrücken (BtPrax 2000, 264) und vom BayObLG (FamRZ 2002, 701) vertretenen Auffassung an, wonach die erhöhte Vermögensfreigrenze nach § 25 f BVG nicht auf die Betreuervergütung anzuwenden ist (ebenso Dodegge/Roth, Betreuungsrecht, F 190;… Palandt/Diederichsen, BGB, 63. Aufl., § 1836 c Rn. 10).
- BayObLG, 23.11.2000 - 3Z BR 320/00
Vergütung des Betreuers eines vermögenden Betreuten
Auszug aus OLG Frankfurt, 10.12.2003 - 20 W 171/03
Aus der gesetzlichen Verweisung in § 1836 c Nr. 2 BGB auf § 88 BSHG ergibt sich deshalb zugleich, dass die unterschiedlichen Schonbeträge nach Maßgabe der hierzu ergangenen Verordnung und der dort näher geregelten Voraussetzungen zur Ermittlung des Schonvermögens Anwendung zu finden haben, soweit nicht wegen einer besonderen Härte im Einzelfall § 88 Abs. 3 BSHG Anwendung findet (vgl. BT-Drucks. 13/7158 S. 31;… BGH a.a.O.; OLG Zweibrücken, BtPrax 2000, 264, BayObLG BtPrax 2001, 77; OLG Schleswig FGPrax 2001, 75;… Erman/Holzhauer, BGB, 10. Aufl., § 1836 c Rn. 10; OLG Frankfurt am Main, OLG-Report 2001, 325). - BGH, 24.10.2001 - XII ZB 142/01
Umfang des Schonvermögens
Auszug aus OLG Frankfurt, 10.12.2003 - 20 W 171/03
Damit wird jedoch erkennbar, dass betreuungsbedürftige Personen insgesamt dem Personenkreis gleichgestellt werden sollen, die auf Hilfe in besonderen Lebenslagen angewiesen sind (vgl. BGH NJW 2002, 366).
- OLG Frankfurt, 25.09.2001 - 20 W 143/01
Betreuervergütung: Schongrenze des vom Betreuten einzusetzenden Vermögens
Auszug aus OLG Frankfurt, 10.12.2003 - 20 W 171/03
Aus der gesetzlichen Verweisung in § 1836 c Nr. 2 BGB auf § 88 BSHG ergibt sich deshalb zugleich, dass die unterschiedlichen Schonbeträge nach Maßgabe der hierzu ergangenen Verordnung und der dort näher geregelten Voraussetzungen zur Ermittlung des Schonvermögens Anwendung zu finden haben, soweit nicht wegen einer besonderen Härte im Einzelfall § 88 Abs. 3 BSHG Anwendung findet (vgl. BT-Drucks. 13/7158 S. 31;… BGH a.a.O.; OLG Zweibrücken, BtPrax 2000, 264, BayObLG BtPrax 2001, 77; OLG Schleswig FGPrax 2001, 75;… Erman/Holzhauer, BGB, 10. Aufl., § 1836 c Rn. 10; OLG Frankfurt am Main, OLG-Report 2001, 325). - OLG Schleswig, 14.12.2000 - 2 W 161/00
Sozialhilfe Betreuter - Schonvermögen - Belassung des Höchstbetrages
Auszug aus OLG Frankfurt, 10.12.2003 - 20 W 171/03
Aus der gesetzlichen Verweisung in § 1836 c Nr. 2 BGB auf § 88 BSHG ergibt sich deshalb zugleich, dass die unterschiedlichen Schonbeträge nach Maßgabe der hierzu ergangenen Verordnung und der dort näher geregelten Voraussetzungen zur Ermittlung des Schonvermögens Anwendung zu finden haben, soweit nicht wegen einer besonderen Härte im Einzelfall § 88 Abs. 3 BSHG Anwendung findet (vgl. BT-Drucks. 13/7158 S. 31;… BGH a.a.O.; OLG Zweibrücken, BtPrax 2000, 264, BayObLG BtPrax 2001, 77; OLG Schleswig FGPrax 2001, 75;… Erman/Holzhauer, BGB, 10. Aufl., § 1836 c Rn. 10; OLG Frankfurt am Main, OLG-Report 2001, 325). - BayObLG, 03.01.2002 - 3Z BR 242/01
Vergütung des Betreuers - einzusetzendes Vermögen des Betreuten
Auszug aus OLG Frankfurt, 10.12.2003 - 20 W 171/03
Der Senat schließt sich deshalb der bereits vom OLG Zweibrücken (BtPrax 2000, 264) und vom BayObLG (FamRZ 2002, 701) vertretenen Auffassung an, wonach die erhöhte Vermögensfreigrenze nach § 25 f BVG nicht auf die Betreuervergütung anzuwenden ist (ebenso Dodegge/Roth, Betreuungsrecht, F 190;… Palandt/Diederichsen, BGB, 63. Aufl., § 1836 c Rn. 10). - LG Duisburg, 12.11.1992 - 2 T 243/92
Auszug aus OLG Frankfurt, 10.12.2003 - 20 W 171/03
Die in § 25 f Abs. 2 i. V. m. § 33 Abs. 1 a Bundesversorgungsgesetz - BVG - für die Empfänger von Leistungen der Kriegsopferfürsorge dort vorgesehenen höheren Vermögensschonbeträge können deshalb seit Inkrafttreten des BtÄndG für die Ermittlung der Mittellosigkeit im Rahmen der Betreuervergütung nicht mehr herangezogen werden (abweichend zum alten Recht noch LG Duisburg Rpfleger 1993, 196 und LG Osnabrück Nds. Rpflege 1994, 188).
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Rechtsprechung
| KG, 16.09.2003 - 1 W 48/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Judicialis
- rechtsportal.de
BGB § 779; BGB § 2353; FGG § 19
Vergleich im Erbscheinsverfahren; Rechtsmitteleinlegung bei Verpflichtung, nicht gegen Erbschein vorzugehen - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anweisung an Amtsgericht, einen gegenständlich beschränkten Erbschein für im Beitrittsgebiet belegenes Grundvermögen zu erteilen; Verpflichtung durch Vergleich, den Bestand eines Erbscheins nicht anzugreifen; Zulässigkeit eines gerichtlichen Vergleichs in Verfahren der ...
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg - 62 VI 358/80
- LG Berlin, 21.11.2001 - 87 T 185/01
- KG, 16.09.2003 - 1 W 48/02
Papierfundstellen
- FGPrax 2004, 31
- FamRZ 2004, 836
- Rpfleger 2004, 101
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (18)
- BGH, 23.06.1993 - IV ZR 205/92
Pflichtteilsanspruch infolge Vermögensgesetzes - Berechnung bei …
Auszug aus KG, 16.09.2003 - 1 W 48/02
Vielmehr ist entsprechend dem - nur wegweisenden und daher verfahrensrechtlich nicht bindenden - Hinweis des Bundesgerichtshofs auf seine Ausführungen in BGHZ 123, 76/82 zu prüfen, ob sich die Beteiligte zu 1. auf die von der Beteiligten zu 2. im Vergleich übernommene Verpflichtung in diesem Verfahren, in dem es um die Erteilung eines Erbscheins im Hinblick auf die Beteiligung des Erblassers an dem Grundstück geht, noch berufen kann.Allerdings hat der Bundesgerichtshof in diesem Zusammenhang auf seine in BGHZ 123, 76/82 veröffentlichte Entscheidung hingewiesen und dem Landgericht aufgegeben zu prüfen, ob sich die Beteiligte zu 1. noch auf den Vergleich berufen kann, soweit es um die Beteiligung des Erblassers an dem in der DDR belegenen Grundstück geht.
Gegenstand des Vergleichs war damit nicht - wie in BGHZ 123, 76/82 - eine prozentual bestimmte wertmäßige Beteiligung der Beteiligten zu 2. am Nachlass.
- BGH, 25.08.1999 - XII ZB 143/98
Rechtsmittelverzicht in außergerichtlicher Sorgerechtsvereinbarung
Auszug aus KG, 16.09.2003 - 1 W 48/02
Der Vergleich ist durch den Senat als Rechtsbeschwerdegericht selbst in eigener Zuständigkeit und ohne Bindung an die Erwägungen des Beschwerdegerichts auszulegen, soweit die getroffenen Vereinbarungen auf verfahrensrechtlichem Gebiet liegen (vgl. BGH NJW 1990, 1118 und FamRZ 1999, 1585; OLG Frankfurt/Main FamRZ 1996, 420/421;… Staudinger/Marburger a.a.O. Rdn. 92;… Keidel/Meyer-Holz a.a.O. § 27 Rdn. 50 m.w.N.).Der Verstoß der Beteiligten zu 2. gegen die von ihr eingegangene Verpflichtung ist jedenfalls auf die von der Beteiligten zu 1. erhobene Einrede zu berücksichtigen und hat die Verwerfung der weiteren Beschwerde als unzulässig zur Folge (vgl. BGHZ 109, 19/29; FamRZ 1999, 1585; OLG Frankfurt/Main FamRZ 1996, 420/421;… Keidel/Kahl a.a.O. § 19 Rdn. 103f. m.w.N.).
- OLG Frankfurt, 04.04.1995 - 20 W 71/95
Weitere Beschwerde nach Rücknahme der Erstbeschwerde
Auszug aus KG, 16.09.2003 - 1 W 48/02
Der Vergleich ist durch den Senat als Rechtsbeschwerdegericht selbst in eigener Zuständigkeit und ohne Bindung an die Erwägungen des Beschwerdegerichts auszulegen, soweit die getroffenen Vereinbarungen auf verfahrensrechtlichem Gebiet liegen (vgl. BGH NJW 1990, 1118 und FamRZ 1999, 1585; OLG Frankfurt/Main FamRZ 1996, 420/421;… Staudinger/Marburger a.a.O. Rdn. 92;… Keidel/Meyer-Holz a.a.O. § 27 Rdn. 50 m.w.N.).Der Verstoß der Beteiligten zu 2. gegen die von ihr eingegangene Verpflichtung ist jedenfalls auf die von der Beteiligten zu 1. erhobene Einrede zu berücksichtigen und hat die Verwerfung der weiteren Beschwerde als unzulässig zur Folge (vgl. BGHZ 109, 19/29; FamRZ 1999, 1585; OLG Frankfurt/Main FamRZ 1996, 420/421;… Keidel/Kahl a.a.O. § 19 Rdn. 103f. m.w.N.).
- BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 904/98
Wiedereinstellungsanspruch nach betriebsbedingter Kündigung und …
Auszug aus KG, 16.09.2003 - 1 W 48/02
Der streitausschließende gemeinsame Irrtum muss das gegenwärtige Bestehen des Sachverhalts betreffen, nicht dagegen Erwartungen über die zukünftige Entwicklung (vgl. BGH NJW 1986, 1348/1349; NJW-RR 1994, 434; NJW 2000, 2497/2498; BAG ZIP 2000, 1781/1786;… Palandt/Sprau a.a.O. § 779 Rdn. 15-17;… Staudinger/Marburger a.a.O. Rdn. 70, jew. m.w.N.).Rechtsfolge ist grundsätzlich nur die Anpassung des Vergleichs im Rahmen des beiden Parteien Zumutbaren, nicht aber dessen Aufhebung (vgl. zu Vorstehendem BGH NJW 1986, 1348/1349; NJW-RR 1994, 434; NJW 2000, 2497/2498; BAG ZIP 2000, 1781/1786;… Staudinger/Marburger a.a.O. Rdn. 84, jew. m.w.N.).
- BGH, 08.12.1999 - I ZR 230/97
Wirksamkeit eines Vergleichs zwischen einem Transportversicherer und einem …
Auszug aus KG, 16.09.2003 - 1 W 48/02
Der streitausschließende gemeinsame Irrtum muss das gegenwärtige Bestehen des Sachverhalts betreffen, nicht dagegen Erwartungen über die zukünftige Entwicklung (vgl. BGH NJW 1986, 1348/1349; NJW-RR 1994, 434; NJW 2000, 2497/2498; BAG ZIP 2000, 1781/1786;… Palandt/Sprau a.a.O. § 779 Rdn. 15-17;… Staudinger/Marburger a.a.O. Rdn. 70, jew. m.w.N.).Rechtsfolge ist grundsätzlich nur die Anpassung des Vergleichs im Rahmen des beiden Parteien Zumutbaren, nicht aber dessen Aufhebung (vgl. zu Vorstehendem BGH NJW 1986, 1348/1349; NJW-RR 1994, 434; NJW 2000, 2497/2498; BAG ZIP 2000, 1781/1786;… Staudinger/Marburger a.a.O. Rdn. 84, jew. m.w.N.).
- BGH, 18.11.1993 - IX ZR 34/93
Wegfall der Geschäftsgrundlage für einen Vergleich
Auszug aus KG, 16.09.2003 - 1 W 48/02
Der streitausschließende gemeinsame Irrtum muss das gegenwärtige Bestehen des Sachverhalts betreffen, nicht dagegen Erwartungen über die zukünftige Entwicklung (vgl. BGH NJW 1986, 1348/1349; NJW-RR 1994, 434; NJW 2000, 2497/2498; BAG ZIP 2000, 1781/1786;… Palandt/Sprau a.a.O. § 779 Rdn. 15-17;… Staudinger/Marburger a.a.O. Rdn. 70, jew. m.w.N.).Rechtsfolge ist grundsätzlich nur die Anpassung des Vergleichs im Rahmen des beiden Parteien Zumutbaren, nicht aber dessen Aufhebung (vgl. zu Vorstehendem BGH NJW 1986, 1348/1349; NJW-RR 1994, 434; NJW 2000, 2497/2498; BAG ZIP 2000, 1781/1786;… Staudinger/Marburger a.a.O. Rdn. 84, jew. m.w.N.).
- BayObLG, 04.01.1991 - BReg. 1a Z 18/90
Antrag auf Erteilung eines Teilerbscheins; Voraussetzungen für einen …
Auszug aus KG, 16.09.2003 - 1 W 48/02
Über die Erbenstellung selbst ist eine Einigung mit dinglicher Wirkung nicht möglich, da diese nur durch Gesetz oder durch eine (wirksame) letztwillige Verfügung begründet werden kann; nur über die Ausübung von die Erbfolge beeinflussenden Gestaltungsrechten wie die Ausschlagung der Erbschaft oder die Anfechtung von letztwilligen Verfügungen können sich die Beteiligten einigen (vgl. zu Vorstehendem BayObLGZ 1966, 233/236; 1991, 1/6; 1997, 217/220 = ZEV 1997, 461 m.Anm.Ott; OLG Stuttgart MDR 1984, 403;… Jansen, FGG, 2. Aufl., Vorbem. §§ 8-18 Rdn. 80;… Keidel/Meyer-Holz, a.a.O., Vorb §§ 8-18 Rdn. 24).Denn der Erbschein beansprucht (mit der Wirkung des § 2366 BGB) Geltung über die Verfahrensbeteiligten hinaus und erwächst auch nicht in materielle Rechtskraft, sondern ist bei Unrichtigkeit einzuziehen (wohl h.M., vgl. zu Vorstehendem BayObLGZ 1991, 1/6; OLG Frankfurt/Main FamRZ 2000, 1607/1610;… Lange/Kuchinke, Erbrecht, 5. Aufl., § 34 IV, S. 792ff.;… Palandt/Edenhofer, BGB, 62.Aufl,.§ 2359 Rdn. 1;… Soergel/Zimmermann, BGB, 13. Aufl., § 2353 Rdn. 58 und § 2358 Rdn. 11;… Soergel/Loritz a.a.O. § 2084 Rdn. 32;… Staudinger/Marburger, BGB, 13. Aufl., Neubearb.2002, § 779 Rdn. 9;… Firsching/Graf, Nachlassrecht, 8. Aufl., Rdn. 3.33;… Weiß in: Gedächtnisschrift für Günther Küchenhoff 1987, S. 389/405).
- BGH, 10.10.1989 - VI ZR 78/89
Vereinbarung über Rechtshängigkeit i.S. von § 847 Abs. 1 Satz 2 BGB
Auszug aus KG, 16.09.2003 - 1 W 48/02
Der Verstoß der Beteiligten zu 2. gegen die von ihr eingegangene Verpflichtung ist jedenfalls auf die von der Beteiligten zu 1. erhobene Einrede zu berücksichtigen und hat die Verwerfung der weiteren Beschwerde als unzulässig zur Folge (vgl. BGHZ 109, 19/29; FamRZ 1999, 1585; OLG Frankfurt/Main FamRZ 1996, 420/421;… Keidel/Kahl a.a.O. § 19 Rdn. 103f. m.w.N.). - KG, 15.12.1972 - 1 W 1584/72
Auszug aus KG, 16.09.2003 - 1 W 48/02
Dies gilt nach ganz überwiegender und vom Senat seit der Entscheidung OLGZ 1973, 159 = JurBüro 1973, 566 geteilter Auffassung entsprechend auch in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit (…vgl. Keidel/Zimmermann, FGG, 14. Aufl., § 14 Rdn. 34 m.w.N.). - BGH, 21.03.2000 - IX ZR 39/99
Wirkung eines Prozeßvergleichs
Auszug aus KG, 16.09.2003 - 1 W 48/02
Es kann dahingestellt bleiben, ob die genannte Beschränkung auf eine rechtliche Nachprüfung auch dann gilt, wenn - wie hier - dieselbe Erklärung sowohl in verfahrensrechtlicher als auch in materiellrechtlicher Hinsicht auszulegen ist, oder ob sie in diesem Fall durch das Rechtsbeschwerdegericht uneingeschränkt auszulegen ist, weil die eigene Auslegung durch den Senat vorliegend zu keinem für die Beteiligte zu 2. günstigeren Ergebnis führt (vgl. dazu BGH NJW 1984, 1346/1347; 1986, 198; 2000, 1942/1943). - BGH, 24.01.2001 - IV ZB 24/00
Beteiligung des Erblassers an einem Grundstück in der DDR
- BGH, 22.01.1986 - IVa ZR 90/84
Bestimmung der Nacherben; Zulässigkeit eines Auslegungsvertrages
- BGH, 20.12.1983 - VI ZR 19/82
Bestimmung der Tragweite eines wechselseitigen Anspruchsverzichts durch Auslegung …
- OLG Frankfurt, 10.12.1999 - 20 W 224/97
Vereinbarung der Erben über die Geltung der gesetzlichen Erbfolge wegen …
- BGH, 07.11.1989 - VI ZB 25/89
Berufung - Beschränkung der Berufung
- BayObLG, 14.07.1997 - 1Z BR 39/97
Vergleichsabschluß vor Nachlaßgericht im Erbscheinverfahren
- BGH, 10.07.1985 - VIII ZR 285/84
Zulässigkeit einer persönlichen, materiell-rechtlich bindenden Vereinbarung von …
- OLG Stuttgart, 22.11.1983 - 8 W 328/83
Vergleich; Freiwillige Gerichtsbarkeit; Verfahrensende; Erbscheinsverfahren; …
- BGH, 23.11.2012 - BLw 12/11
Höferecht: Wegfall der Hofeigenschaft zwischen Vorerb- und Nacherbfall; …
Erbprätendenten können nicht über das Erbrecht als solches disponieren, sondern lediglich nach der für die Übertragung einer Erbschaft geltenden Vorschrift in § 2385 Abs. 1 BGB vereinbaren, einander so zu stellen, als wäre eine bestimmte Erbfolge eingetreten (vgl. zum Höferecht: OLG Oldenburg, RdL 2009, 319, 321; zum allgemeinen Erbrecht: BGH, Urteil vom 22. Januar 1986 - IVa ZR 90/84, NJW 1986, 1812, 1813; KG, FGPrax 2004, 31). - OLG Oldenburg, 07.06.2007 - 10 W 11/07
Rechtliche Ausgestaltung der Hoferbfolge im Sinne der Höfeordnung; Anforderungen …
Die Beteiligten können hierüber allenfalls schuldrechtliche Vereinbarungen mit entsprechenden Verpflichtungen treffen und dann im nachhinein durch entsprechende Verfügungen die von ihnen gewollte (dingliche) Rechtslage herstellen, die sich bei einer bestimmten, gewollten Erbfolge ergeben hätte (vgl. dazu KG FamRZ 2004, 836. - OLG Oldenburg, 10.09.2009 - 1 U 36/09
Wirksamkeit einer in einem notariellen Vertrag vereinbarten Hoferbenbestimmung
Insbesondere wird auch einem Vergleich über die Erbenstellung bei unklar erscheinender Erbrechtslage eine solche Bedeutung beigemessen (vgl. dazu BGH NJW 1986, 1812, 1813. RGZ 72, 209, 210. RG JW 1910, 998. BayObLGZ 1966, 233, 236. KG FamRZ 2004, 836 f.
- OLG Brandenburg, 18.04.2023 - 3 W 147/22
Beschwerde gegen Erbscheinerteilung
Es kann dem zumindest aber indizielle Wirkung zukommen, wenn nach den Umständen angenommen werden kann, dass die vereinbarte Auslegung dem Erblasserwillen entspricht (KG, Beschluss vom 16.09.2003, 1 W 48/02). - OLG Brandenburg, 23.03.2023 - 3 W 147/22
Wechselbezügliche Regelungen im gemeinschaftlichen Testament; Abänderung eines …
Es kann dem zumindest aber indizielle Wirkung zukommen, wenn nach den Umständen angenommen werden kann, dass die vereinbarte Auslegung dem Erblasserwillen entspricht (KG, Beschluss vom 16.09.2003, 1 W 48/02). - KG, 10.06.2024 - 19 W 28/24
Auslegung eines Testaments bei einer Verwendung von Rechtsbegriffen
Es kann dem zumindest aber indizielle Wirkung zukommen, wenn nach den Umständen angenommen werden kann, dass die vereinbarte Auslegung dem Erblasserwillen entspricht (…vgl. OLG Brandenburg, Beschluss v. 23.3.2023, 3 W 147/22, Rn. 17; KG, Beschluss v. 16.9.2003, 1 W 48/02).
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