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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 25.01.2005 - I-24 U 43/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,1973
OLG Düsseldorf, 25.01.2005 - I-24 U 43/04 (https://dejure.org/2005,1973)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.01.2005 - I-24 U 43/04 (https://dejure.org/2005,1973)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. Januar 2005 - I-24 U 43/04 (https://dejure.org/2005,1973)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 20 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Umfang der geschuldeten Belehrung vor Einreichen eines Arrestgesuchs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schadensersatzpflicht auf Grund Verletzung des Anwaltsdienstvertrags; Befürchtung der Vermögensverschiebung durch den geschiedenen Ehemann; Defizitäre Beratung bezüglich der Durchführung eines dinglichen Arrestverfahrens; Anforderungen an ein Sicherungsbedürfnis; Wegfall ...

Besprechungen u.ä. (2)

  • BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)

    Umfang der geschuldeten Belehrung vor Einreichen eines Arrestgesuchs

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 20 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Umfang der geschuldeten Belehrung vor Einreichen eines Arrestgesuchs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 1140
  • FamRZ 2006, 356
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.07.2004 - IX ZR 256/03

    Rechte des Mandanten bei unzureichender oder pflichtwidriger Leistung des …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.01.2005 - 24 U 43/04
    Eine Ausnahme besteht in analoger Anwendung des § 654 BGB nur dann, wenn der Rechtsanwalt Parteiverrat begeht (BGH NJW 1981, 1211 und 2004, 2817), worum es im Streitfall aber nicht geht.

    bb) Eine Kürzung oder der Wegfall des Honorars kommt gemäß § 628 Abs. 1 BGB ferner im Falle der Kündigung des Mandats in Betracht, wenn die Kündigung vom Rechtsanwalt ausgeht oder durch den Mandanten ausgesprochen, aber vom Rechtsanwalt durch Vertragsverletzung provoziert worden ist und die geleisteten Dienste für den Mandanten keinen Wert (mehr) haben, etwa deshalb, weil er mit gleichem Gegenstand einen anderen Rechtsanwalt beauftragen muss, der den Mandanten erneut berät und an den er das gleiche Honorar noch einmal zahlen muss (BGH NJW 2004, 2817).

  • BGH, 27.01.1999 - XII ZR 113/97

    Hemmung der Verjährung durch Stillhalteabkommen; Unterbrechung der Verjährung …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.01.2005 - 24 U 43/04
    Wie sein Verhalten zu verstehen ist, beurteilt sich maßgebend nach dem Verständnis (Empfängerhorizont) des Gläubigers (BGH MDR 1999, 421, 423 m.w.N.).
  • BGH, 15.01.1981 - III ZR 19/80

    Dienstvertrag - Parteiverrat - Anwaltsvertrag - Pflichten des Anwalts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.01.2005 - 24 U 43/04
    Eine Ausnahme besteht in analoger Anwendung des § 654 BGB nur dann, wenn der Rechtsanwalt Parteiverrat begeht (BGH NJW 1981, 1211 und 2004, 2817), worum es im Streitfall aber nicht geht.
  • BGH, 08.01.2004 - IX ZR 30/03

    Pflichten des Rechtsanwalts bei Beantragung des Konkursverfahrens gegen einen …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.01.2005 - 24 U 43/04
    Dafür spricht bereits die tatsächliche Vermutung beratungsgerechten Verhaltens des Mandanten (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, zuletzt MDR 2004, 572 m.w.N.), zumal die Klägerin auch nach dem Vorbringen der Beklagten gleichsam "kostenängstlich" gewesen ist.
  • BGH, 04.08.2000 - III ZR 328/98

    Enteignung einer Jagdgenossenschaft

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.01.2005 - 24 U 43/04
    Freiwillige Leistungen Dritter sind nach den Grundsätzen der Vorteilsausgleichung nur dann auf den Schaden anzurechnen, wenn der Dritte gerade den Schädiger entlasten will (vgl. BGH NJW 2000, 3638).
  • OLG Koblenz, 12.06.2006 - 12 U 315/05

    Haftung des Rechtsanwalts: Umfang der Beratungspflicht über die Erfolgsaussichten …

    Eine Kürzung oder der Wegfall des Honorars kommt gemäß § 628 Abs. 1 BGB ferner im Falle der Kündigung des Mandats in Betracht, wenn die Kündigung vom Rechtsanwalt ausgeht oder durch den Mandanten ausgesprochen, aber vom Rechtsanwalt durch Vertragsverletzung provoziert worden ist und die geleisteten Dienste für den Mandanten keinen Wert (mehr) haben, etwa deshalb, weil er mit gleichem Gegenstand einen anderen Rechtsanwalt beauftragen muss, der den Mandanten erneut berät und an den er das gleiche Honorar noch einmal zahlen muss (BGH NJW 2004, 2817 f.; OLG Düsseldorf OLG-Report Düsseldorf 2005, 693, 696).
  • OLG Düsseldorf, 18.10.2010 - 24 U 50/10

    Auslegung eines Vertragsverhältnisses als Dienstvertrag bzw. Werkvertrag; …

    Der Auftraggeber eines Rechtsanwalts kann den aus einem Anwaltsdienstvertrag entstandenen anwaltlichen Vergütungsanspruch nicht kraft Gesetzes wegen mangelhafter Dienstleistung kürzen; denn das Dienstvertragsrecht kennt keine Gewährleistung (BGH, NJW 2004, 2817; NJW 1981, 1211; Senat, NJW-RR 2006, 1074; OLGR 2005, 693).

    Eine Ausnahme besteht in analoger Anwendung des § 654 BGB nur dann, wenn der Rechtsanwalt Parteiverrat begeht (BGH, NJW 1981, 1211 und 2004, 2817; Senat, OLGR 2005, 693), worum es im Streitfall aber nicht geht.

  • OLG Frankfurt, 04.09.2013 - 7 U 165/11

    Deckungsschutz aus Rechtsschutzversicherung

    Doch kann es dem Rechtsanwalt nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) unter dem Gesichtspunkt des Dolo-Agit-Einwandes verwehrt sein, Vergütung für eine pflichtwidrige Tätigkeit geltend zu machen, die einen Anspruch des Mandanten auf den Ersatz eines Schadens nach sich zieht, der gerade im Anfall der betreffenden Anwaltsgebühr besteht (…BGH, a.a.O. Rn. 11 in juris und NJW 2004, 1043 ff. Rn. 30 in juris; OLG Düsseldorf FamRZ 2006, 356 ff. Rn. 12 in juris).
  • OLG Düsseldorf, 27.05.2010 - 24 U 211/09

    Anwaltsgebühren für die Korrespondenz mit dem Rechtsschutzversicherer; …

    Dies setzt jedoch voraus, dass der Mandant vom Rechtsanwalt darüber aufgeklärt wurde, dass der verlangte Betrag deutlich über dem liegt, was von der Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen zuerkannt wurde (vgl. Senat MDR 2005, 1140 sub II. 2 b dd).
  • OLG Düsseldorf, 28.02.2023 - 24 U 335/20

    Wirksamkeit Gebührenvereinbarung Rechtsanwalt Hinweispflicht Rechtsanwalt an …

    Ob ein Schadensersatzanspruch aus §§ 281 Abs. 1 und 2, 280 Abs. 1 und 3 BGB iVm § 611ff. BGB herzuleiten ist (so OLG Düsseldorf, Urteil vom 2. November 2005 - I-15 U 117/04; OLG Hamm, Urteil vom 11. Juli 2007 - 3 W 35/07; siehe auch Senat…, Beschluss vom 31. Mai 2011, Rn. 5), der Mandant einen Freistellungsanspruch in Höhe der Honorarforderung hat (vgl. hierzu Senat, Urteil vom 25. Januar 2005 - I-24 U 43/04, Rn. 27) oder der Dienstberechtigte in derartigen Fällen die Einrede des nicht erfüllten Vertrages geltend machen kann (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 26. Februar 2007 - 12 U 1433/04), bedarf keiner Entscheidung.
  • OLG Düsseldorf, 19.07.2007 - 24 U 46/06

    Gebühren des Rechtsanwalts - zur Wirksamkeit und Angemessenheit einer …

    Sollte die Zedentin, wie der Kläger behauptet, in dieser Lage tatsächlich ernsthaft und nicht nur aus taktischen Erwägungen einen Zugewinnausgleich von 10 Mio DM namens der Beklagten gefordert haben (ein Wert, den auch der Zeuge K. nicht als realistisch bestätigt hat), hätte die Beklagte gegen die Zedentin einen Schadensersatzanspruch wegen positiver Vertragsverletzung, der auf Freihaltung von dem dadurch ausgelösten Gebührenanspruch gerichtet wäre (vgl. Senat MDR 2005, 1140 = FamRZ 2006, 356 sub B.II.2b,dd).
  • OLG Düsseldorf, 09.05.2011 - 24 U 60/11

    Pflichten des Rechtsanwalts vor Klageerhebung

    Rn. 40 Allerdings hat der Beklagte in Höhe der unnötig entstandenen eigenen Honorarforderung gegen den Kläger gem. § 280 Abs. 1 BGB einen Anspruch auf Freistellung von diesem Kostenschaden, den er der Klageforderung entgegenhalten kann (vgl. Senat OLGR Düsseldorf 2008, 817; FamRZ 2006, 356; FamRZ 2004, 1647).
  • OLG Düsseldorf, 15.07.2008 - 24 U 224/07

    "Auflösungsverschulden" des Mandanten für die Kündigung des …

    Für den Rechtsanwalt kann dies den Verlust des Vergütungsanspruchs zur Folge haben, ohne dass es einer Aufrechnung bedarf (BGH MDR 1977, 476 f.; NJW 1982, 437; NJW 1997, 188 f.), wenn der Mandant einen anderen Rechtsanwalt beauftragen und vergüten muss (BGH NJW 1995, 1954; NJW 1997, 188 (189); NJW 2004, 2817; siehe auch Senat, MDR 2005, 1140).
  • OLG Düsseldorf, 21.04.2009 - 24 U 48/08

    Beweiskraft einer Privaturkunde bei Möglichkeit der Fälschung

    Für den Rechtsanwalt kann dies den Verlust des Vergütungsanspruchs zur Folge haben, ohne dass es einer Aufrechnung bedarf (BGH MDR 1977, 476 f.; NJW 1982, 437; NJW 1997, 188 f.), wenn der Mandant einen anderen Rechtsanwalt beauftragen und vergüten muss (BGH NJW 1995, 1954; NJW 1997, 188; NJW 2004, 2817; siehe auch Senat, MDR 2005, 1140; AGS 2009, 6).
  • OLG Düsseldorf, 26.11.2009 - 24 U 57/09

    Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit

    Dabei ist auf den Streitwert für ein entsprechendes Gerichtsverfahren abzustellen, da die anwaltliche Tätigkeit auch in einem Gerichtsverfahren hätte entfaltet werden können (vgl. Senat, MDR 2005, 1140 = OLGR 2005, 693 sub II. 2b, dd, ferner Urteil vom 10. März 2009, Az. I-24 U 150/08 n.v.).
  • OLG Düsseldorf, 28.04.2025 - 24 U 166/23

    Honorarklage eines Rechtsanwalts wegen der Vertretung in rechtlichen …

  • OLG Düsseldorf, 28.09.2004 - 24 W 38/04

    Prozesskostenhilfe: Bindung des Beschwerdegerichts an

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