Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 03.11.2006 - 25 U 30/06 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 598 BGB, §§ 598 ff BGB, § 601 Abs 2 S 1 BGB, § 670 BGB, § 683 BGB
Wert- bzw. Verwendungsersatzanspruch des Schwiegerkindes gegen Schwiegereltern wegen Hausbaus auf überlassenem Grundstück nach Trennung der Eheleute - Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 601 § 683 § 670 § 812
Höhe des Bereicherungsanspruches für Aufwendungen auf fremdem Grundstück - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Anspruch eines Hauserrichters auf Zahlung von Wertersatz gegenüber dem Grundstückseigentümer; Wegfall des rechtlichen Grundes der Geschäftsgrundlage für den Hausbau mit der Trennung der das Haus errichtenden Eheleute; Bestehen eines Leihvertrages duch das ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Bereicherungsanspruch für Aufwendungen auf fremden Grundstück
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Kassel, 21.12.2005 - 9 O 294/05
- OLG Frankfurt, 03.11.2006 - 25 U 30/06
Papierfundstellen
- FamRZ 2007, 641
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BGH, 10.10.1984 - VIII ZR 152/83
Anspruch des ausgezogenen Ehegatten wegen Ausbau einer Wohnung im Hause der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 03.11.2006 - 25 U 30/06
Die fehlende Absicht der Klägerin und des Streithelfers, von der Beklagten keinen Ersatz zu verlangen, führt zu einem umfassenden Ausschluss aller Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag, sei es gemäß § 683 BGB, sei es gemäß §§ 684 S. 1, 812 ff. BGB (vgl. BGH NJW 1985, S. 313 (314);… NJW 1989, S. 2745 (2746)).Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, der der Senat folgt, bemisst sich der Bereicherungsanspruch desjenigen, der auf einem fremden Grundstück Aufwendungen in der Erwartung macht, ihm werde das Grundstück dauerhaft unentgeltlich zur Nutzung überlassen, nur nach den Vorteilen, die der Eigentümer daraus erzielt, dass er das Objekt vorzeitig zurückerhält, indem er etwa nunmehr einen höheren Mietzins erzielt, wogegen die gegebenenfalls eingetretene Werterhöhung des Grundstücks nicht maßgeblich ist (vgl. BGH NJW 1985, S. 313 (315);… BGH NJW 1990, S. 1789 (1790).
- BGH, 04.04.1990 - VIII ZR 71/89
Ansprüche des Nutzungsberechtigten für Ausbau einer Wohnung nach dem Auszug
Auszug aus OLG Frankfurt, 03.11.2006 - 25 U 30/06
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, der der Senat folgt, bemisst sich der Bereicherungsanspruch desjenigen, der auf einem fremden Grundstück Aufwendungen in der Erwartung macht, ihm werde das Grundstück dauerhaft unentgeltlich zur Nutzung überlassen, nur nach den Vorteilen, die der Eigentümer daraus erzielt, dass er das Objekt vorzeitig zurückerhält, indem er etwa nunmehr einen höheren Mietzins erzielt, wogegen die gegebenenfalls eingetretene Werterhöhung des Grundstücks nicht maßgeblich ist (…vgl. BGH NJW 1985, S. 313 (315); BGH NJW 1990, S. 1789 (1790).Dieser ist nach wie vor gegeben (vgl. hierzu allgemein: Palandt-Sprau, BGB, 65. Aufl. 2006, § 812 BGB Rdn. 80; BGHZ 111, 125 ff.).
- BGH, 12.07.1989 - VIII ZR 286/88
Anforderungen an ein Grund- und Teilurteil; Verjährung eines …
Auszug aus OLG Frankfurt, 03.11.2006 - 25 U 30/06
Die fehlende Absicht der Klägerin und des Streithelfers, von der Beklagten keinen Ersatz zu verlangen, führt zu einem umfassenden Ausschluss aller Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag, sei es gemäß § 683 BGB, sei es gemäß §§ 684 S. 1, 812 ff. BGB (…vgl. BGH NJW 1985, S. 313 (314); NJW 1989, S. 2745 (2746)). - BGH, 29.11.1965 - VII ZR 214/63
Ungerechtfertigte Bereicherung
Auszug aus OLG Frankfurt, 03.11.2006 - 25 U 30/06
Nur wenn sich dem Vortrag der Klägerin entnehmen ließe, dass sie und der Streithelfer das Fertighaus auf dem Grundstück der Beklagten in Erwartung eines künftigen Eigentumserwerbs des Grundstücks errichtet haben, wäre als Maßstab für einen Bereicherungsanspruch insoweit auf die Erhöhung des Verkehrswertes des Grundstücks abzustellen (…BGH WM 1961, S. 700 (703); BGH NJW 1966, S. 540 (542)). - BGH, 12.04.1961 - VIII ZR 152/60
Bewertung eines Grundstücks
Auszug aus OLG Frankfurt, 03.11.2006 - 25 U 30/06
Nur wenn sich dem Vortrag der Klägerin entnehmen ließe, dass sie und der Streithelfer das Fertighaus auf dem Grundstück der Beklagten in Erwartung eines künftigen Eigentumserwerbs des Grundstücks errichtet haben, wäre als Maßstab für einen Bereicherungsanspruch insoweit auf die Erhöhung des Verkehrswertes des Grundstücks abzustellen (BGH WM 1961, S. 700 (703);… BGH NJW 1966, S. 540 (542)).
- OLG Düsseldorf, 07.01.2010 - 24 U 108/09
Ansprüche der Ehefrau gegen den getrennt lebenden Ehemann und dessen Vater als …
Jedenfalls ergibt sich der Anspruchsausschluss aus § 685 BGB, der ausdrücklich bestimmt, dass dem Geschäftsführer ein Anspruch nicht zusteht, wenn er nicht die Absicht hatte, von dem Geschäftsherrn Ersatz zu verlangen (vgl. BGH NJW 2002, 436; 1985, 313; OLG Frankfurt FamRZ 2007, 641).Er ist im übrigen durch § 685 BGB ebenfalls ausgeschlossen (vgl. BGH NJW 2002, 436; 1985, 313; OLG Frankfurt FamRZ 2007, 641;… Staudinger/Emmerich, a.a.O., § 539 Rdnr. 12).
Rn. 30 Soweit zwischen demjenigen, der Aufwendungen auf eine fremde Sache tätigt, und dem hierdurch Begünstigten ein Vertragsverhältnis über die Nutzungsüberlassung besteht, sieht die Rechtsprechung dieses als Rechtsgrund für die Aufwendungen an (vgl. BGH NJW 2002, 436; 1990, 1789; 1985, 313; OLG Frankfurt FamRZ 2007, 641).
Rn. 31 Einen Anspruch aus § 812 Abs. 1 S. 2 Fall 2 BGB wegen Zweckverfehlung hat das Landgericht zutreffend mit der Begründung verneint, dass der von der Klägerin mit den von ihr behaupteten Investitionen verfolgte Zweck, eine den individuellen Bedürfnissen gerecht werdende Familienwohnung zu schaffen, mit der Vollendung der Baumaßnahmen erreicht gewesen sei und dass der Auszug der Klägerin und ihrer Kinder hieran nichts ändere (vgl. BGH NJW 1990, 1789; 1985, 313;… Senat, aaO; OLG Frankfurt FamRZ 2007, 641).
Der Nutzungsüberlassungsvertrag entfällt als Rechtsgrund für die Investitionen nur dann, wenn er insgesamt beendet wird, sei es dadurch, dass beide Ehegatten ausziehen (vgl. BGH NJW 2002, 436; 1985, 313; OLG Frankfurt FamRZ 2007, 641) oder dadurch, dass die mit dem einen in der Ehewohnung verbliebenen Ehegatten fortbestehende Leihe durch einen Mietvertrag ersetzt wird (vgl. BGH NJW 1990, 1789).
Diese kann erst dann eintreten, wenn die Nutzung des Hausgrundstücks durch die Familie der Klägerin, also auch durch deren Ehemann, vollständig aufgegeben wird und die Eigentümergemeinschaft in die Lage versetzt wird, dieses vorzeitig und infolge der Ertragswertsteigerung durch die Investitionen zu einem höheren Mietzins zu vermieten (vgl. BGH NJW 2002, 436; 1990, 1789; 1985, 313; 1967, 2255; OLG Frankfurt FamRZ 2007, 641).
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