Rechtsprechung
| BVerfG, 13.02.2007 - 1 BvR 910/05, 1 BvR 1389/05 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- DFR
Begrenzung der Rechtsanwaltsvergütung
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- Judicialis
GG Art. 12 Abs. 1; ; RVG § 22 Abs. 2; ; RVG § 23 Abs. 1 Satz 1; ; RVG § 23 Abs. 1 Satz 3; ; GKG § 39 Abs. 2
- Wolters Kluwer
Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung der gesetzlichen Gebühren bei Streitigkeiten mit besonders hohen Gegenstandswerten; Bestimmung der Höhe einer Rechtsanwaltsgebühr nach Maßgabe einer an den Gegenstandswerten orientierten Gebührentabelle; Förderung von ...
- Anwaltsblatt
Art 12 GG, § 22 RVG, § 23 RVG, § 39 GKG 2004
Kappung des Gegenstandswerts nicht verfassungswidrig - Anwaltsblatt
Art 12 GG, § 22 RVG, § 23 RVG, § 39 GKG 2004
Kappung des Gegenstandswerts nicht verfassungswidrig - BRAK-Mitteilungen (Volltext und Entscheidungsanmerkung)
Keine Verfassungswidrigkeit der Wertgrenze von 30 Mio. Euro
- anwaltsblatt-datenbank.de
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Begrenzung von gesetzlichen Anwaltsgebühren bei hohen Gegenstandswerten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung der gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren bei Streitigkeiten mit besonders hohen Gegenstandswerten
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Begrenzung der gesetzlichen Rechtsanwaltsvergütung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Begrenzung der gesetzlichen Rechtsanwaltsvergütung bei besonders hohen Streitwerten verfassungsgemäß
- rechtsanwaltskammer-hamm.de (Kurzinformation)
- diekmann-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)
Begrenzung der gesetzlichen Rechtsanwaltsvergütung bei besonders hohen Streitwerten verfassungsgemäss
- juraforum.de (Kurzinformation)
Begrenzung der gesetzlichen Rechtsanwaltsvergütung
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Begrenzung der gesetzlichen Rechtsanwaltsvergütung bei besonders hohen Streitwerten verfassungsgemäß - Grundrecht der Berufsfreiheit wird nicht verletzt
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Begrenzung der gesetzlichen Rechtsanwaltsvergütung bei besonders hohen Streitwerten verfassungsgemäß
Besprechungen u.ä. (2)
- BRAK-Mitteilungen (Volltext und Entscheidungsanmerkung)
Keine Verfassungswidrigkeit der Wertgrenze von 30 Mio. Euro
- brak-mitteilungen.de
, S. 33 (Leitsatz und Entscheidungsbesprechung)
RVG § 22 Abs. 2, § 23 Abs. 1 Satz 1; GKG § 39 Abs. 2; GG Art. 3 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1
Keine Verfassungswidrigkeit der Wertgrenze von 30 Mio. Euro
Sonstiges
- Deutscher Bundestag
(Verfahrensmitteilung)
Papierfundstellen
- BVerfGE 118, 1
- NJW 2007, 2098
- MDR 2007, 1043
- FamRZ 2007, 965 (Ls.)
- FamRZ 2007, 974 (Ls.)
- DVBl 2007, 754
- BB 2007, 1179
- AnwBl 2007, 535
- AnwBl Online 2007, 19
Wird zitiert von ... (85) Zitiert selbst (27)
- BVerfG, 17.10.1990 - 1 BvR 283/85
Betragsrahmengebühren
Auszug aus BVerfG, 13.02.2007 - 1 BvR 910/05
Rn. 51 Es liege ein Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit der Rechtsanwälte vor, der durch die Möglichkeit einer Honorarvereinbarung zwar abgemildert, jedoch nicht aufgehoben sei (Hinweis auf BVerfGE 83, 1 ).Der Rechtsanwalt kann demnach eine so genannte Mischkalkulation vornehmen und dabei die Vorteile eines umfassenden und geschlossenen Regelungssystems nutzen (vgl. BVerfGE 83, 1 ; 107, 133 ).
Rn. 74 Die Freiheit der Berufsausausübung würde allerdings beeinträchtigt, wenn ein Grundrechtsträger daran gehindert würde, auf privatautonome Weise zur Festlegung der Vergütung zu gelangen (vgl. BVerfGE 83, 1 ).
Rn. 80 gg) Das Bundesverfassungsgericht hat allerdings einen Eingriff in die Freiheit der Berufsausübung trotz der gegebenen Möglichkeit von Honorarvereinbarungen angenommen, wenn das geschlossene Regelungskonzept einer anwaltlichen Vergütungsordnung zu Lasten der Rechtsanwälte durchbrochen wird, um aus sozialpolitischen Gründen eine Kostensenkung in sozialgerichtlichen Verfahren zu erreichen (vgl. BVerfGE 83, 1 ).
Rechtsanwälte würden deshalb in sozialgerichtlichen Verfahren Honorarvereinbarungen ihren Mandanten kaum empfehlen können und müssten in den meisten Fällen die Beschränkung auf die gesetzlichen Gebühren hinnehmen (vgl. BVerfGE 83, 1 ).
Rn. 81 Während im sozialgerichtlichen Verfahren die Mandanten aus den vom Senat geschilderten Gründen (vgl. BVerfGE 83, 1 ) zu Honorarvereinbarungen, die die gesetzlichen Gebühren übersteigen, praktisch kaum je bereit und in der Lage sein werden, kann dies für die Honorierung der anwaltlichen Leistung in den vorliegend maßgebenden Großverfahren nicht angenommen werden.
- BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95
Berufsbetreuer
Auszug aus BVerfG, 13.02.2007 - 1 BvR 910/05
Rn. 64 1. Art. 12 Abs. 1 GG schützt die freie Berufsausübung, konkretisiert das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit im Bereich der individuellen Leistung und Existenzerhaltung und zielt auf eine möglichst selbstbestimmte berufliche Betätigung (vgl. BVerfGE 101, 331 ; 103, 172 ).Solche Vorschriften stellen einen Eingriff in die Berufsausübung dar (vgl. BVerfGE 88, 145 ; 101, 331 ).
Soweit Art. 12 Abs. 1 GG die Freiheit schützt, das Entgelt der angebotenen Leistung selbst festzulegen (vgl. BVerfGE 101, 331 ; 106, 275 ), reicht dieser Schutz nicht über das Recht der Nachfrager hinaus, zu entscheiden, ob sie zu diesen Bedingungen Leistungen abnehmen.
- BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91
Glykol
Auszug aus BVerfG, 13.02.2007 - 1 BvR 910/05
Rn. 78 ee) Art. 12 Abs. 1 GG umfasst keinen Anspruch auf beruflichen Erfolg im Rahmen einer wettbewerblich strukturierten Ordnung (vgl. BVerfGE 105, 252 ).Eine eingriffsgleiche Wirkung ist verfassungsrechtlich bedeutsam, wenn zwar keine unmittelbare rechtliche Beeinträchtigung erfolgt, die mittelbar und faktisch belastende Maßnahme aber nach Wirkung und Zielrichtung einer solchen Beeinträchtigung gleichkommt (vgl. BVerfGE 105, 252 ).
- BVerfG, 16.03.2004 - 1 BvR 1778/01
Kampfhunde - Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesgesetz zur Bekämpfung …
Auszug aus BVerfG, 13.02.2007 - 1 BvR 910/05
Entscheidend ist dabei auch, in welchem Maße sich die Ungleichbehandlung auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten nachteilig auswirken kann (vgl. BVerfGE 95, 267 ; 110, 141 ).Für die gleiche Behandlung verschiedener Sachverhalte bedarf es eines vernünftigen, einleuchtenden Grundes (vgl. BVerfGE 108, 52 ; 109, 96 ; 110, 141 ; 115, 381 ).
- BVerfG, 14.03.2006 - 1 BvR 2087/03
Geschäftsgeheimnisse
Auszug aus BVerfG, 13.02.2007 - 1 BvR 910/05
Rn. 66 Die Berufsfreiheit umfasst die wirtschaftliche Verwertung der beruflich erbrachten Leistung am Markt (vgl. BVerfGE 97, 228 ; 115, 205 ). - BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79
Präklusion I
Auszug aus BVerfG, 13.02.2007 - 1 BvR 910/05
Daher ist eine Prüfung am Maßstab des Willkürverbots angezeigt (vgl. BVerfGE 55, 72 ; 60, 329 ). - BVerfG, 17.02.1998 - 1 BvF 1/91
Kurzberichterstattung
Auszug aus BVerfG, 13.02.2007 - 1 BvR 910/05
Rn. 66 Die Berufsfreiheit umfasst die wirtschaftliche Verwertung der beruflich erbrachten Leistung am Markt (vgl. BVerfGE 97, 228 ; 115, 205 ). - BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 1748/99
Ökosteuer
Auszug aus BVerfG, 13.02.2007 - 1 BvR 910/05
Das Bundesverfassungsgericht prüft dann im Einzelnen nach, ob für die vorgesehene Differenzierung Gründe von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleichen Rechtsfolgen rechtfertigen können (vgl. BVerfGE 110, 274 ). - BVerfG, 08.04.1997 - 1 BvR 48/94
Altschulden
Auszug aus BVerfG, 13.02.2007 - 1 BvR 910/05
Entscheidend ist dabei auch, in welchem Maße sich die Ungleichbehandlung auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten nachteilig auswirken kann (vgl. BVerfGE 95, 267 ; 110, 141 ). - BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvL 1/01
Kindesunterhalt
- BVerfG, 17.12.2002 - 1 BvL 28/95
Arzneimittelfestbeträge
- BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89
Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG
- BVerfG, 23.05.2006 - 1 BvR 1484/99
Dauerpflegschaften
- BVerfG, 08.03.1983 - 1 BvR 1078/80
Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
- BVerfG, 30.03.1993 - 1 BvR 1045/89
Verfassungsmäßigkeit der Vergütung des Konkursverwalters
- BVerfG, 09.12.2003 - 1 BvR 558/99
Alterssicherung der Landwirte
- BVerfG, 14.02.1973 - 2 BvR 667/72
Ensslin-Kassiber
- BVerfG, 28.01.2003 - 1 BvR 487/01
Rechtsanwaltsgebühren Ost
- BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 44/86
Arbeitsförderungsgesetz 1981
- BVerfG, 09.03.1971 - 2 BvR 326/69
Absicherungsgesetz
- BVerfG, 10.10.2001 - 1 BvL 17/00
'Kalte Enteignung'
- BVerfG, 08.11.1978 - 1 BvR 589/72
Mißbilligende Belehrungen
- BVerfG, 04.05.1982 - 1 BvL 26/77
Versorgungsausgleich
- BVerfG, 18.12.1984 - 2 BvE 13/83
Atomwaffenstationierung
- BGH, 27.01.2005 - IX ZR 273/02
Grenzen der Honorarvereinbarungen in Strafsachen
- BVerfG, 20.03.2001 - 1 BvR 491/96
Altersgrenze für Kassenärzte
- BVerfG, 27.05.1992 - 2 BvF 1/88
Finanzausgleich II
- BVerfG, 14.01.2020 - 2 BvR 1333/17
Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen verfassungsgemäß
Rn. 91 bb) Als weitere verfassungsimmanente Schranke der Religionsfreiheit ist hier die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege insgesamt zu berücksichtigen, die zu den Grundbedingungen des Rechtsstaats zählt (vgl. BVerfGE 34, 238 ; 77, 65 ; 80, 367 ; 106, 28 ; 107, 104 ; 113, 29 ; 117, 163 ; 118, 1 ; 122, 190 ; 135, 90 ; 141, 82 ; 141, 121 ;… allgemein zur "Funktionsfähigkeit" als Grundrechtsschranke Lerche, BayVBl 1991, S. 517 ff.;… Kriele, in: Isensee/Kirchhof, HStR IX, 3. Aufl. 2011, § 188 Rn. 94 ff. m.w.N.) und im Wertesystem des Grundgesetzes (Art. 19 Abs. 4, Art. 20 Abs. 3, Art. 92 GG) fest verankert ist, da jede Rechtsprechung letztlich der Wahrung der Grundrechte dient (vgl. BVerfGE 33, 23 ). - BVerfG, 21.03.2018 - 1 BvF 1/13
Verpflichtung zu amtlicher Information über Verstöße gegen lebensmittel- und …
Rn. 28 Die Grundrechtsbindung aus Art. 12 Abs. 1 GG besteht jedoch dann, wenn Normen, die zwar selbst die Berufstätigkeit nicht unmittelbar berühren, aber Rahmenbedingungen der Berufsausübung verändern, in ihrer Zielsetzung und ihren mittelbar-faktischen Wirkungen einem Eingriff als funktionales Äquivalent gleichkommen (vgl. BVerfGE 105, 252 ; 105, 279 ; 110, 177 ; 113, 63 ; 116, 135 ; 116, 202 ; 118, 1 ;… s. auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 25. Juli 2007 - 1 BvR 1031/07 -, juris, Rn. 32), die mittelbaren Folgen also kein bloßer Reflex einer nicht entsprechend ausgerichteten gesetzlichen Regelung sind (vgl. BVerfGE 106, 275 ; BVerfGE 116, 202 m.w.N.). - BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvR 3139/08
Urteil in Sachen "Braunkohlentagebau Garzweiler": Rechtsschutz Enteignungs- und …
Damit liegt in Fällen des großräumigen Tagebaus in der Zulassung des Rahmenbetriebsplans angesichts des Gewichts und der Dauerhaftigkeit der durch ihn herbeigeführten nachteiligen Veränderungen ein einem direkten rechtlichen Eingriff vergleichbares funktionales Äquivalent (zu dieser Rechtsfigur BVerfGE 116, 202 ; 118, 1 ; 120, 378 ).
- BVerfG, 28.01.2014 - 2 BvR 1561/12
Filmförderungsgesetz
Es ist grundsätzlich ihm überlassen, diejenigen Sachverhalte auszuwählen, an die er dieselbe Rechtsfolge knüpft, die er also als im Rechtssinn gleich ansehen will (vgl. BVerfGE 118, 1 , m.w.N.; stRspr). - BGH, 04.11.2015 - VIII ZR 217/14
Zur Wirksamkeit der Herabsetzung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen auf 15 %
Der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) gebietet es, alle Menschen vor dem Gesetz gleich zu behandeln; dem Gesetzgeber ist damit aber nicht jede Differenzierung verwehrt (BVerfGE 118, 1, 26; BVerfG, NJW 2014, 139).Das gilt auch dann, wenn eine Ungleichbehandlung von Sachverhalten mittelbar eine Ungleichbehandlung von Personengruppen bewirkt (BVerfGE 95, 267, 316; 118, 1, 26).
Es ist dann im Einzelnen nachzuprüfen, ob für die vorgesehene Differenzierung Gründe von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleichen Rechtsfolgen rechtfertigen können (vgl. BVerfGE 110, 141, 167; 110, 274, 291; 118, 1, 26).
Vielmehr werden lediglich unterschiedliche mietrechtliche Sachverhalte verschieden bewertet (vgl. auch BVerfGE 118, 1, 26), nämlich die Mieterhöhung in laufenden Mietverhältnissen, bei denen die schon seit langem bestehende Kappungsgrenze nun bei besonderen Gefährdungslagen zeitlich beschränkt um 5 % gesenkt werden kann, und die davon zu unterscheidende - von dem Mietrechtsänderungsgesetz vom 11. März 2013 nicht betroffene - erstmalige Vereinbarung der Miete im Falle einer Wiedervermietung.
Es hat daher nur eine Prüfung am Maßstab des Willkürverbots zu erfolgen (vgl. BVerfGE 55, 72, 89; 60, 329, 346 f.; 118, 1, 26 f.).
Jedoch bleibt es ihm grundsätzlich überlassen, diejenigen Sachverhalte auszuwählen, an die er dieselbe Rechtsfolge knüpft, die er also im Rechtssinn als gleich ansehen will (BVerfGE 118, 1, 27).
Für die gleiche Behandlung verschiedener Sachverhalte bedarf es eines vernünftigen, einleuchtenden Grundes (BVerfGE 108, 52, 67 f.; 109, 96, 123; 110, 141, 167 f.; 115, 381, 389; 118, 1, 27 f.).
- BAG, 11.06.2020 - 2 AZR 660/19
Ordentliche Kündigung - Hausangestellte
Es kann dahinstehen, ob die tatsächliche Ungleichheit zwischen kürzer und länger beschäftigten Arbeitnehmern so groß sein kann, dass sie bei einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise nicht unberücksichtigt bleiben darf (…vgl. BVerfG 16. Juli 2012 - 1 BvR 2983/10 - Rn. 49; 13. Februar 2007 - 1 BvR 910/05 ua. - zu B II 2 b der Gründe, BVerfGE 118, 1). - BVerfG, 15.06.2009 - 1 BvR 1342/07
Berufsrecht: Höheres Honorar für Strafverteidiger?
Rn. 15 (1) Der Schutz der berufsbezogenen Vertragsfreiheit durch Art. 12 Abs. 1 GG wird nicht deshalb in Frage gestellt, weil der Abschluss von Vergütungsvereinbarungen in einem Umfeld stattfinden muss, das es dem Rechtsanwalt erschwert, seine Honorarvorstellungen durchzusetzen (vgl. BVerfGE 118, 1 ).Abgesehen davon, dass die gesetzlichen Gebühren und Auslagen grundsätzlich nicht unterschritten werden dürfen (vgl. § 49b Abs. 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung ), erlangt bei Vereinbarung eines höheren Honorars faktisch die Leitbildfunktion der gesetzlichen Gebührenordnung maßgebliche Bedeutung (vgl. BVerfGE 118, 1 ).
Auch die Begrenzung des Einkommens von Rechtsanwälten ist für sich genommen kein legitimes Ziel für Eingriffe in die Berufsfreiheit (vgl. BVerfGE 118, 1 ).
Rn. 25 Zwar gehört es auch zum Schutzauftrag des Staates, darauf zu achten, dass die Justizgewährung nicht durch zu hohe Anwaltskosten erschwert wird (vgl. BVerfGE 118, 1 ).
Zwar wäre es verfassungsrechtlich bedenklich, wenn sich jenseits der Fälle der Pflichtverteidigung kein Rechtsanwalt mehr bereit fände, zu einer angemessenen vertraglichen Vergütung oder den gesetzlichen Gebühren tätig zu werden (vgl. BVerfGE 118, 1 ).
- BGH, 24.01.2018 - VII ZB 60/17
Kostenfestsetzungsverfahren: Kostenerstattungspflicht der unterliegenden Partei …
Rn. 20 Hinsichtlich des prozessualen Kostenerstattungsanspruchs nach § 91 Abs. 2 Satz 1 ZPO gehen die Rechtsprechung und die Literatur fast einhellig davon aus, dass als erstattungsfähige "gesetzliche Gebühren und Auslagen" lediglich die Regelsätze des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes zu erstatten sind und nicht ein aufgrund einer Honorarvereinbarung mit dem Rechtsanwalt übersteigendes Honorar (BGH…, Urteil vom 16. Juli 2015 - IX ZR 197/14, NJW 2015, 3447 Rn. 56; offengelassen von BGH…, Beschluss vom 13. November 2014 - VII ZB 46/12, NJW 2015, 633 Rn. 18 f. mit Nachweisen des Streitstands; vgl. auch BGH…, Urteil vom 23. Januar 2014 - III ZR 37/13, BGHZ 200, 20 Rn. 49) und dass die unterliegende Partei Mehrkosten aufgrund eines vereinbarten Honorars auch nicht nach § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO zu erstatten hat (vgl. BGH…, Beschluss vom 14. September 2004 - VI ZB 22/04, NJW-RR 2005, 499, juris Rn. 8;… Rosenberg/Schwab/Gottwald, Zivilprozessrecht, 17. Aufl., § 85 Rn. 14; BVerfGE 118, 1, 18 f., juris Rn. 75 ff., zur Anbindung der Erstattungspflicht an die gesetzliche Vergütung; Hau, JZ 2011, 1047, 1050;… a.M. Gerold/Schmidt/Mayer, RVG, 23. Aufl., § 3a Rn. 75). - BGH, 12.05.2026 - KZR 6/24
Sammelklage-Inkasso - Grenzen des "Sammelklage-Inkassos" beim LKW-Kartell
Es ist im Grundsatz nicht rechtsmissbräuchlich, dass ein klagendes Inkassounternehmen sich durch die Bündelung der Vorschrift bedient, um gemäß dem Ziel der Regelung das mit der Prozessführung verbundene Kostenrisiko für die Parteien auf ein angemessenes Maß zurückzuführen, zumal sich das auch zugunsten des Prozessgegners auswirken kann (…vgl. Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts vom 11. November 2003, BT-Drucks. 15/1971, S. 154; BVerfG, Beschluss vom 13. Februar 2007 - 1 BvR 910/05, NJW 2007, 2098, 2100 f. [juris Rn. 86];… Bacher in BeckOK ZPO, Stand 1. September 2025, § 260 Rn. 2). - BVerfG, 27.04.2021 - 2 BvR 206/14
Verfassungsbeschwerde gegen eine im Verfahren der gegenseitigen Anerkennung …
Sie beinhaltet das Recht, Art und Qualität der am Markt angebotenen Güter und Leistungen selbst festzulegen (vgl. BVerfGE 106, 275 ) und damit den Kreis der angesprochenen Interessenten selbst auszuwählen (vgl. BVerfGE 130, 131 ), sowie die wirtschaftliche Verwertung der beruflich erbrachten Leistung (vgl. BVerfGE 97, 228 ; 118, 1 ). - VG Berlin, 08.06.2016 - 6 K 103.16
Verfassungsmäßigkeit des Zweckentfremdungsverbots
- BSG, 01.03.2011 - B 1 KR 7/10 R
Krankenversicherung - Festbetragsfestsetzung durch Spitzenverbände der …
- BAG, 24.10.2019 - 2 AZR 158/18
Tarifvertrag - verkürzte Kündigungsfrist - Sozialplan
- BVerfG, 03.03.2015 - 1 BvR 3226/14
Nichtannahmebeschluss: Zur Beschränkung der Abrechnung von Wahlleistungen auf …
- BVerwG, 13.10.2020 - 10 C 23.19
Gebührenbemessung nach Verwaltungsaufwand bei Informationsansprüchen rechtmäßig
- BVerfG, 16.06.2011 - 1 BvR 2394/10
Nichtannahmebeschluss: Koppelungsverbot des Art 10 § 3 MietRVerbG mit …
- BGH, 09.06.2008 - AnwSt (R) 5/05
Abgrenzung zwischen Anwalts- und Inkassotätigkeit; Erfolgshonorar nur bei …
- VG Düsseldorf, 07.12.2018 - 21 K 13577/16
- VG Düsseldorf, 07.12.2018 - 21 K 11634/16
- LG Saarbrücken, 26.01.2011 - 9 O 146/10
Arzneimittelpreise: Abtretung von Rückzahlungsansprüchen an einen privaten …
- OVG Hamburg, 22.06.2017 - 4 Bf 160/14
Erlaubnis für die Vermittlung von Lotterien im Internet ohne beschränkende …
- VG Düsseldorf, 27.08.2015 - 6 K 2793/13
Tariftreuegesetz im ÖPNV verfassungswidrig
- BVerfG, 20.03.2023 - 1 BvR 669/18
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Rückwirkende Einführung eines …
- BGH, 10.02.2011 - IX ZB 145/09
Prozesskostenhilfe: Allgemeines Interesse an der Gebührenklage einer als GbR …
- BVerfG, 01.09.2009 - 1 BvR 1370/08
Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung des Betreibers einer …
- BSG, 16.12.2015 - B 6 KA 39/15 R
Vertragsärztliche Versorgung - Rechtmäßigkeit des Abrechnungsausschlusses für …
- BPatG, 20.08.2013 - 3 Ni 15/08
Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Streitwert für die Berechnung der …
- BAG, 24.10.2019 - 2 AZR 168/18
Tarifvertrag - verkürzte Kündigungsfrist - Sozialplan
- BVerfG, 09.09.2010 - 1 BvR 2005/10
Nichtannahmebeschluss: Verfassungsmäßigkeit des Rechnungsabschlags gem § 8 Abs 9 …
- VerfG Brandenburg, 16.03.2018 - VfGBbg 56/16
Verfassungsbeschwerde unbegründet; Auslegung des Rechtsschutzbegehrens; …
- BSG, 16.12.2015 - B 6 KA 10/15 R
Angelegenheiten des Vertragsarztrechts; Angelegenheiten der Vertragsärzte
- LG Köln, 17.05.2011 - 21 O 763/10
Erstattungsanspruch der privaten Krankenversicherung gegenüber einer Apotheke aus …
- BVerfG, 29.11.2017 - 1 BvR 1784/16
Nichtannahmebeschluss: Anwendung des Abrechnungsausschlusses gem Nr 40100 EBM-Ä …
- BSG, 01.03.2011 - B 1 KR 13/10 R
Festbeträge für Cholesterinsenker sind rechtmäßig
- BSG, 16.12.2015 - B 6 KA 39/14 R
Rechtmäßigkeit der sachlich-rechnerischen Richtigstellung einer Honorarabrechnung …
- BVerfG, 19.03.2014 - 1 BvR 1417/10
Nichtannahmebeschluss: Pauschalierte Erstattung des Fahrgeldausfalls von …
- BSG, 29.08.2007 - B 6 KA 2/07 R
Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsregelung - Bemessung der …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2008 - L 19 B 21/08
Höhe der Vergütung eines im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten …
- BGH, 16.10.2025 - IX ZB 10/24
Die Zulässigkeit eines Antrags auf Aufhebung eines Beschlusses der …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2021 - L 11 KA 49/17
Vergütung vertragsärztlicher Leistungen Zulässigkeit der sachlich-rechnerischen …
- OVG Rheinland-Pfalz, 02.03.2012 - 10 A 11181/11
Bestimmung der zulässigen Hilfsmittel in der zweiten juristischen Staatsprüfung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.09.2025 - 16 E 187/22
Gegenstandswert; Anwaltliche Tätigkeit; Höchstbetrag; Mehrere Auftraggeber; …
- VG Berlin, 08.06.2016 - 6 K 160.16
Verfassungsmäßigkeit des Zweckentfremdungsverbots
- BVerwG, 18.03.2010 - 3 C 26.09
Schwerbehinderte; schwerbehinderte Menschen; Rehabilitation; Nahverkehr; …
- BSG, 16.10.2007 - B 6 KA 3/07 S
Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rechtsmittelverfahren vor einem obersten …
- VG Berlin, 08.06.2016 - 6 K 108.16
Verfassungsmäßigkeit des Zweckentfremdungsverbots
- LSG Berlin-Brandenburg, 22.06.2012 - L 1 KR 296/09
Krankenversicherung - Klagebefugnis - Arzneimittelhersteller - …
- BVerfG, 01.11.2010 - 1 BvR 261/10
Nichtannahmebeschluss: Berücksichtigung der Überschreitung von …
- BVerfG, 30.09.2025 - 1 BvR 1141/19
Thüringer Hochschulgesetz - Verfassungsbeschwerde gegen Thüringer Hochschulgesetz …
- VG Berlin, 08.06.2016 - 6 K 243.16
Verfassungsmäßigkeit des Zweckentfremdungsverbots
- LSG Berlin-Brandenburg, 06.12.2011 - L 1 KR 184/11
Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Aussetzung - …
- BVerfG, 15.03.2010 - 1 BvR 476/10
Nichtannahmebeschluss: Teils unzulässige, teils unbegründete …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.10.2020 - VerfGH 67/20
Verfassungsbeschwerde gegen die nordrhein-westfälische Coronaschutzverordnung und …
- BGH, 14.07.2020 - 1 StR 277/17
Antrag auf Festsetzung einer Pauschgebühr
- BSG, 17.06.2009 - B 6 KA 43/08 B
- VerfGH Saarland, 20.08.2012 - Lv 11/11
Gleichheitssatz; Vergütung von Rechtsreferendaren und Studienreferendaren
- VerfGH Berlin, 23.01.2013 - VerfGH 37/11
Verletzung der Berufsfreiheit durch Streitwertfestsetzung auf den Auffangwert im …
- OLG Schleswig, 27.08.2008 - 2 W 65/06
Festsetzung des Mindestgeschäftswerts nach § 15 I 2 SpruchG bei unzulässigem …
- VG Berlin, 13.04.2010 - 10 K 27.09
Zuteilung von Emissionsberechtigungen
- OVG Niedersachsen, 26.05.2009 - 4 LC 653/07
Erstattung von Fahrgeldausfällen wegen unentgeltlicher Beförderung …
- LSG Berlin-Brandenburg, 11.09.2015 - L 1 KR 218/12
Krankenversicherung - Arzneimittel - Anforderungen an eine …
- BFH, 06.09.2012 - VII E 12/12
Streitwerthöchstgrenze des § 39 Abs. 2 GKG gilt auch in AdV-Verfahren mit …
- VG Hamburg, 14.11.2024 - 5 K 2624/22
Teilweise erfolgreiche Klage einer Lotterievermittlerin gegen Nebenbestimmungen …
- OLG Karlsruhe, 25.09.2015 - 18 WF 234/12
Verfahrenswert bei Antragserweiterungen im Unterhaltsverfahren
- BSG, 05.11.2008 - B 6 KA 21/07 B
Honorarverteilung in der Kassenzahnärztlichen Versorgung; Rechtmäßigkeit eines …
- BSG, 14.07.2021 - B 6 KA 48/20 B
Anspruch auf Entschädigung gegen eine Kassenzahnärztliche Vereinigung; Gewährung …
- BVerfG, 25.11.2025 - 1 BvR 2282/23
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Beendigung der friedlichen Nutzung der …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.10.2020 - VerfGH 74/20
Verfassungsbeschwerde gegen die sog. Maskenpflicht und die ab dem 8. Juni 2020 …
- BVerfG, 25.04.2019 - 2 BvR 1728/16
Nichtannahmebeschluss: CSPP (Anleihekaufprogramm der EZB) bzw zugrundeliegende …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 25.08.2020 - VerfGH 119/20
Verfassungsbeschwerde gegen die sogenannte "Maskenpflicht"
- OLG Köln, 01.06.2007 - 2 Ws 173/07
Anwaltsgebühren bei Vertretung des Verfallsbeteiligten - Gegenstandswert nach …
- FG Nürnberg, 20.08.2009 - 7 K 1702/08
Nichtanerkennung einer als Vorratsgesellschaft angedachten …
- LSG Berlin-Brandenburg, 25.01.2013 - L 24 KA 43/10
Krankenversicherung - Aufnahme eines Medizinproduktes in die …
- VGH Bayern, 19.05.2010 - 1 B 10.255
Gegenvorstellung und Anhörungsrüge gegen Streitwertfestsetzung im …
- OLG Nürnberg, 10.02.2025 - 11 WF 1133/24
Verfahrenswert, Antragserweiterung, Kindesunterhalt, Unterhaltsrückstände, …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2011 - 18 E 848/11
Anforderungen an den Anspruch eines Rechtsanwalts auf Erstattung einer …
- VG Ansbach, 03.02.2021 - AN 14 E 20.01380
Erfolgreicher Eilantrag gegen die Meldung eines schwerwiegenden Verstoßes gegen …
- LSG Berlin-Brandenburg, 25.01.2023 - L 16 KR 186/20
Verfassungsmäßigkeit der Vergütungsregelung eines Gebärdendolmetschers
- OLG Karlsruhe, 03.06.2008 - 11 Wx 143/06
Rechtsanwaltsvergütung: Verfahrensgebühr für Beschwerde und Rechtsbeschwerde im …
- LG Frankfurt/Main, 29.01.2014 - 9 T 311/13
Die Streitwertobergrenze des § 39 Abs. 2 GKG findet auch im Insolvenzverfahren …
- VerfG Hamburg, 23.03.2015 - HVerfG 2/14
- OLG Zweibrücken, 15.06.2010 - 6 WF 98/10
Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften über den Verfahrenswert des …
- VG Ansbach, 02.04.2024 - AN 14 E 24.30
Verkaufsstopp bei A., Gutachten des LGL, keine Eingriffsqualität, Gutachten für …
- VG Köln, 24.05.2007 - 26 K 3996/06
Erstattungsfähigkeit von Fahrgeldausfällen wegen unentgeltlicher Beförderung …
- VG Köln, 09.02.2022 - 4 K 1984/19
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Rechtsprechung
| BGH, 28.02.2007 - XII ZR 165/04 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 1569; BGB § 1408; BGB § 138; BGB § 242
Beschränkung des Scheidungsunterhalts auf Einkommensverhältnisse bei Vertragsschluss wirksam; richterliche Vertragsanpassung bei Nichteintritt geplanter Teilerwerbstätigkeit - Wolters Kluwer
Wirksamkeit eines Ehevertrags bei fehlender Anpassungsmöglichkeit des darin vereinbarten nachehelichen Unterhalts an die künftigen Einkommenssteigerungen des Unterhaltspflichtigen; Anspruch auf richterliche Vertragsanpassung nach § 242 BGB im Fall späterer ...
- ra.de
- RA Kotz
Ehevertrag - Bemessung nachehelicher Unterhalt
- rechtsportal.de
BGB § 138 § 242
Rechtsfolgen des Ausschlusses der Anpassung des nachehelichen Unterhalts an künftige Einkommenssteigerungen in einem Ehevertrag; Anpassung bei unterbliebener Erwerbstätigkeit des bislang des Haushalt führenden Ehegatten; Umfang der richterlichen Vertragsanpassung - datenbank.nwb.de
- ibr-online
Familienrecht - Wirksamkeit eines Ehevertrages
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Nachehelichen Unterhalt nach den Einkommensverhältnissen bei Vertragsschluss bemessen
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Wirksamkeit eines Ehevertrages
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Ehegattenunterhalt - Begrenzung des Bedarfs nach den ehelichen Lebensverhältnissen
Verfahrensgang
- AG Heidelberg, 24.10.2003 - 36 F 234/02
- OLG Karlsruhe, 15.07.2004 - 16 UF 238/03
- BGH, 28.02.2007 - XII ZR 165/04
- BGH, 16.04.2008 - XII ZR 165/04
Papierfundstellen
- NJW 2007, 2848
- MDR 2007, 1023
- DNotZ 2007, 764
- FamRZ 2007, 974
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (3)
- BGH, 11.02.2004 - XII ZR 265/02
Zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen
Auszug aus BGH, 28.02.2007 - XII ZR 165/04
Wie der Senat wiederholt dargelegt hat (vgl. etwa BGHZ 158, 81 = FamRZ 2004, 601 und Senatsurteil vom 25. Mai 2005 XII ZR 296/01 FamRZ 2005, 1444), darf die grundsätzliche Disponibilität der Scheidungsfolgen zwar nicht dazu führen, dass der Schutzzweck der gesetzlichen Regelungen durch vertragliche Vereinbarungen beliebig unterlaufen werden kann.Das kann insbesondere dann der Fall sein, wenn die tatsächliche einvernehmliche Gestaltung der ehelichen Lebensverhältnisse von der ursprünglichen, dem Vertrag zugrunde liegenden Lebensplanung grundlegend abweicht (vgl. etwa Senatsurteile BGHZ 158, 81, 100 f. = FamRZ 2004, 601, 606 und vom 25. Mai 2005 XII ZR 296/01 = FamRZ 2005, 1444, 1446).
- BGH, 25.05.2005 - XII ZR 296/01
Wirksamkeit eines ehevertraglichen Unterhaltsverzichts bei Schwangerschaft der …
Auszug aus BGH, 28.02.2007 - XII ZR 165/04
Wie der Senat wiederholt dargelegt hat (vgl. etwa BGHZ 158, 81 = FamRZ 2004, 601 und Senatsurteil vom 25. Mai 2005 XII ZR 296/01 FamRZ 2005, 1444), darf die grundsätzliche Disponibilität der Scheidungsfolgen zwar nicht dazu führen, dass der Schutzzweck der gesetzlichen Regelungen durch vertragliche Vereinbarungen beliebig unterlaufen werden kann.Das kann insbesondere dann der Fall sein, wenn die tatsächliche einvernehmliche Gestaltung der ehelichen Lebensverhältnisse von der ursprünglichen, dem Vertrag zugrunde liegenden Lebensplanung grundlegend abweicht (vgl. etwa Senatsurteile BGHZ 158, 81, 100 f. = FamRZ 2004, 601, 606 und vom 25. Mai 2005 XII ZR 296/01 = FamRZ 2005, 1444, 1446).
- BGH, 23.02.1956 - II ZR 207/54
Anforderungen an die Auslegung eines Vertrages; Auslegung nach dem Sinn und …
Auszug aus BGH, 28.02.2007 - XII ZR 165/04
Nur in Ausnahmefällen kann deshalb die Möglichkeit in Betracht gezogen werden, dass sich ein Vertrag - etwa wegen seines absolut widerspruchsvollen oder widersinnigen Inhalts - als einer Auslegung nicht zugänglich erweist (BGHZ 20, 109, 110).
- BGH, 20.06.2018 - XII ZB 84/17
Ehescheidung: Anpassung von Eheverträgen unter dem Gesichtspunkt der …
Sind solche Nachteile nicht vorhanden oder bereits vollständig kompensiert, dient die richterliche Ausübungskontrolle nicht dazu, dem durch den Ehevertrag belasteten Ehegatten zusätzlich (entgangene) ehebedingte Vorteile zu gewähren und ihn dadurch besser zu stellen, als hätte es die Ehe und die mit der ehelichen Rollenverteilung einhergehenden Dispositionen über Art und Umfang seiner Erwerbstätigkeit nicht gegeben (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 8. Oktober 2014 - XII ZB 318/11 - FamRZ 2014, 1978 Rn. 26 …und vom 27. Februar 2013 - XII ZB 90/11 - FamRZ 2013, 770 Rn. 22; Senatsurteil vom 28. Februar 2007 - XII ZR 165/04 - FamRZ 2007, 974 Rn. 28). - BGH, 08.10.2014 - XII ZB 318/11
Ehevertraglicher Ausschluss des Versorgungsausgleichs: Ausübungskontrolle in …
Der Ehegatte kann daher durch die Anpassung des Ehevertrags nicht besser gestellt werden, als er ohne die Ehe und die mit der ehelichen Rollenverteilung einhergehenden Dispositionen über Art und Umfang seiner Erwerbstätigkeit stünde (vgl. Senatsbeschluss vom 27. Februar 2013 - XII ZB 90/11 - FamRZ 2013, 770 Rn. 22 und Senatsurteil vom 28. Februar 2007 - XII ZR 165/04 - FamRZ 2007, 974 Rn. 28). - OLG Celle, 27.05.2009 - 15 UF 4/09
Zulässigkeit des Verzichts auf Krankheitsunterhalt in einem Ehevertrag bei …
Gleichwohl verbleibt den Eheleuten für die vertragliche Gestaltung der Scheidungsfolgen ein nicht unerheblicher Spielraum, da ein unverzichtbarer Mindestgehalt der Scheidungsfolgen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht besteht (vgl. zum Betreuungsunterhalt BGH FamRZ 2007, 974.2005, 1444).Vorliegend führt auch der kompensationslose Ausschluss des Anspruchs auf Betreuungsunterhalt nach § 1570 BGB, der auch keiner modifizierten Regelung zu Anspruchshöhe oder dauer zugeführt wurde (BGH FamRZ 2007, 974, 976), nicht zur Nichtigkeit der Unterhaltsvereinbarung.
Insoweit ist maßgeblich, ob sich im Zeitpunkt des Scheiterns der Ehe aus dem vereinbarten Ausschluss der Scheidungsfolge eine evident einseitige Lastenverteilung ergibt, die hinzunehmen für den belasteten Ehegatten auch bei angemessener Berücksichtigung der Belange des anderen Ehegatten und seines Vertrauens in die Geltung der getroffenen Abrede unzumutbar ist (BGH FamRZ 2007, 974, 976).
Dabei sollen durch die richterliche Anpassung von Eheverträgen ehebedingte Nachteile, die sich aus der Übernahme von Risiken für das berufliche Fortkommen ergeben, ausgeglichen werden (vgl. BGH FamRZ 2007, 974, 977.2008, 582, 586).
- BGH, 27.02.2013 - XII ZB 90/11
Anpassung eines ehevertraglichen Verzichts auf den Versorgungsausgleich an …
Beruhen diese Nachteile - wie letztlich auch hier - darauf, dass ein Ehegatte aufgrund der ehelichen Rollenverteilung vollständig oder zeitweise auf eine versorgungsbegründende Erwerbstätigkeit verzichtet hat, kann er durch die Anpassung des Ehevertrages nicht besser gestellt werden als er ohne die Ehe und den damit einhergehenden Erwerbsverzicht stünde (vgl. Senatsurteil vom 28. Februar 2007 - XII ZR 165/04 - FamRZ 2007, 974 Rn. 28). - OLG Hamm, 08.06.2011 - 5 UF 51/10
Ehevertrag, Ausschluss des Versorgungsausgleichs, Wirksamkeitskontrolle
Das kann insbesondere dann der Fall sein, wenn die tatsächliche einvernehmliche Gestaltung der ehelichen Lebensverhältnisse von der ursprünglichen, dem Vertrag zu Grunde liegenden Lebensplanung grundlegend abweicht und zum Zeitpunkt der Scheidung die ehevertraglichen Regelungen für einen Ehegatten ganz oder teilweise unzumutbar machen (BGH, Urteil vom 28.02.2007, XII ZR 165/04, FamRZ 2007, S. 974).Rn. 94 Durch die richterliche Anpassung von Eheverträgen sollen ehebedingte Nachteile, die sich aus der Übernahme von Risiken für das berufliche Fortkommen ergeben, ausgeglichen werden (BGH, Urteil vom 28.02.2007, aaO, BGH Urteil vom 28.11.2007, XII ZR 132/05, FamRZ 2008, S. 582).
- OLG Hamm, 27.01.2017 - 3 UF 264/15 Durch die Anpassung von Eheverträgen im Wege der Ausübungskontrolle sollen ehebedingte Nachteile ausgeglichen werden, dies soll jedoch nicht dazu führen, dass der Ehegatte durch die Anpassung des Ehevertrages besser gestellt wird, als er ohne die Ehe und deren Folgen stünde (vgl. BGH, FamRZ 2007, S. 974 f., FamRZ 2013, S. 770 ff).
- KG, 16.01.2017 - 25 UF 30/16
Versorgungsausgleichsverfahren: Wirksamkeit eines ehevertraglich vereinbarten …
Der Ehegatte kann daher durch die Anpassung des Ehevertrags nicht besser gestellt werden, als er ohne die Ehe und die mit der ehelichen Rollenverteilung einhergehenden Dispositionen über Art und Umfang seiner Erwerbstätigkeit stünde (vgl. BGH FamRZ 2013, 770; BGH FamRZ 2007, 974). - OLG Hamm, 22.05.2014 - 1 UF 66/13
Wirksamkeit und Auslegung eines Ehevertrages bei fehlender Kenntnis der Ehegatten …
Das kann insbesondere der Fall sein, wenn die tatsächliche einvernehmliche Gestaltung der ehelichen Lebensverhältnisse von der ursprünglichen, dem Vertrag zu Grunde liegenden Lebensplanung grundlegend abgewichen ist (BGH NJW 2007, 2848, 2850; FamRZ 2004, 601, 604 ff). - OLG Brandenburg, 04.07.2018 - 13 UF 117/17
Versorgungsausgleich - Wirksamkeitskontrolle eines Ehevertrages
Der Ehegatte kann daher durch die Anpassung des Ehevertrags nicht bessergestellt werden, als er ohne die Ehe und die mit der ehelichen Rollenverteilung einhergehenden Dispositionen über Art und Umfang seiner Erwerbstätigkeit stünde (…vgl. BGH FamRZ 2013, 770 Rn. 22; BGH FamRZ 2007, 974 Rn. 28). - OLG Hamburg, 01.04.2010 - 1 U 81/09
Anspruch eines Erwerbers von Wohneigentum auf Rückzahlung eines geleisteten …
Es kann nicht festgestellt werden, dass die in Ziffer 11 des Kaufvertrags vereinbarte Regelung für den Fall der Ausübung des Wiederkaufsrechts zwingend zu einer derart einseitigen Lastenverteilung geführt hätte, dass ihr losgelöst von der künftigen Entwicklung wegen Verstoßes gegen die guten Sitten die Anerkennung der Rechtsordnung zu versagen gewesen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 28. Februar 2007, XII ZR 165/04, NJW 2007, 2848 ff., hier zitiert nach juris, Rdn. 17).
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