Rechtsprechung
| OLG München, 28.03.2011 - 31 Wx 93/10 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Ehegattentestament: Entfallende Wechselbezüglichkeit der Schlusserbeneinsetzung der Kinder des Vorverstorbenen aus erster Ehe bei Vermögenszuwachs des Überlebenden aus der Verwandtschaft; Ermittlung einer Abänderungsbefugnis durch ergänzende Testamentsauslegung; ...
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 2069; BGB § 2078 Abs. 1; BGB § 2270 Abs. 1; BGB § 2; BGB § 2271
Wechselbezügliche Erbeinsetzung von Kindern aus früherer Ehe eines Ehegatten
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Testament - Abänderungsbefugnis
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Testament - Abänderungsbefugnis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Befugnis des überlebenden Ehegatten zur Abänderung des gemeinsamen Testaments; Anfechtung wegen Irrtums über die mit dem Tod des Erstversterbenden eintretende Bindungswirkung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Befugnis des überlebenden Ehegatten zur Abänderung des gemeinsamen Testaments; Anfechtung wegen Irrtums über die mit dem Tod des Erstversterbenden eintretenden Bindungswirkung
Verfahrensgang
- AG München, 15.03.2010 - 60 VI 7694/09
- OLG München, 28.03.2011 - 31 Wx 93/10
Papierfundstellen
- NJW-RR 2011, 1020
- FGPrax 2011, 129
- FamRZ 2011, 1817
- Rpfleger 2011, 438
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (14)
- BayObLG, 02.05.2002 - 1Z BR 24/01
Anfechtung wechselseitiger Verfügungen in gemeinschaftlichem Testament
Auszug aus OLG München, 28.03.2011 - 31 Wx 93/10
Ein Irrtum über die mit dem Tod des Erstversterbenden eintretende Bindungswirkung bei wechselbezüglichen Verfügungen stellt keinen zur Anfechtung berechtigenden Inhaltsirrtum dar (im Anschluss an BayObLG FamRZ 2003, 259).Rn. 30 Bereits das Bayerisches Oberstes Landesgericht (BayObLGZ 2002, 128) hat es als zweifelhaft angesehen, ob trotz des engen Zusammenhangs zwischen den Rechtswirkungen des gemeinschaftlichen Testaments und dem Tatbestand, auf den sich der (tatsächliche) Wille der Testierenden bezieht - die Gemeinschaftlichkeit des Testierens und die gegenseitige Abhängigkeit der Verfügungen - die entsprechende Anwendung der Regeln über die Anfechtung von Willenserklärungen gerechtfertigt ist (…so MüKo/Musielak BGB § 2271 Rn. 36 ).
Die Wechselbezüglichkeit ist daher nicht Erklärungsinhalt (KG NJW 1972, 2133/2134) und tritt nicht deswegen ein, weil die Erblasser entsprechende Willenserklärungen abgeben (BayObLGZ 2002, 128/134 f.).
- OLG München, 13.09.2010 - 31 Wx 119/10
Ehegattentestament: Wechselbezüglichkeit einer Schlusserbeneinsetzung
Auszug aus OLG München, 28.03.2011 - 31 Wx 93/10
Ein rechtsgeschäftlicher Bindungswille der Ehegatten ist hierfür nicht Voraussetzung; vielmehr knüpft das Gesetz die Bindungswirkung allein an die von den Eheleuten gewollte gegenseitige Abhängigkeit der einen Verfügung von der anderen (vgl. OLG München NJW-RR 2011, 227 f.).Ein rechtsgeschäftlicher Bindungswille der Ehegatten ist hierfür gerade nicht Voraussetzung; vielmehr knüpft das Gesetz die Bindungswirkung allein an die von den Eheleuten gewollte gegenseitige Abhängigkeit der einen Verfügung von der anderen (OLG München NJW-RR 2011, 227).
- BGH, 16.06.1987 - IVa ZR 74/86
Voraussetzungen der Zulässigkeit eines gemeinschaftlichen Testaments - …
Auszug aus OLG München, 28.03.2011 - 31 Wx 93/10
Rn. 10 a) Ob die Erblasser eine Wechselbezüglichkeit im Sinne des § 2270 BGB angeordnet haben, ist nicht generell zu bestimmen, sondern muss für jede einzelne Verfügung gesondert geprüft und bejaht werden (BGH NJW-RR 1987, 1410; OLG München FamRZ 2007, 2111).Enthält ein gemeinschaftliches Testament keine klare und eindeutige Anordnung zur Wechselbezüglichkeit, muss diese nach den allgemeinen Auslegungsgrundsätzen und für jede Verfügung gesondert ermittelt werden (BGH NJW-RR 1987, 1410).
- BGH, 26.09.1990 - IV ZR 131/89
Verkündung einer Verfügung von Todes wegen
Auszug aus OLG München, 28.03.2011 - 31 Wx 93/10
Maßgeblich ist der übereinstimmende Wille der Ehegatten zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung (BGHZ 112, 229/233). - BGH, 27.05.1987 - IVa ZR 30/86
Anfechtung eines Testaments wegen Motivirrtums - Nichtbedenken von Umständen als …
Auszug aus OLG München, 28.03.2011 - 31 Wx 93/10
Rn. 33 (1) Eine Anfechtung nach § 2078 Abs. 2 BGB kann zwar nicht nur auf wirkliche (irrige) Vorstellungen und Erwartungen gestützt werden, sondern auch auf solche, die ein Erblasser nicht in sein Bewusstsein aufgenommen hat, aber als selbstverständlich seiner Verfügung zugrunde gelegt hat (sog. unbewusste Vorstellungen; vgl. BGH NJW-RR 1987, 1412). - OLG München, 16.04.2007 - 31 Wx 108/06
Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments zur Wechselbezüglichkeit der …
Auszug aus OLG München, 28.03.2011 - 31 Wx 93/10
Rn. 10 a) Ob die Erblasser eine Wechselbezüglichkeit im Sinne des § 2270 BGB angeordnet haben, ist nicht generell zu bestimmen, sondern muss für jede einzelne Verfügung gesondert geprüft und bejaht werden (BGH NJW-RR 1987, 1410; OLG München FamRZ 2007, 2111). - OLG Hamm, 15.07.2003 - 15 W 178/03
Wechselbezüglichkeit der Ersatzerbenberufung
Auszug aus OLG München, 28.03.2011 - 31 Wx 93/10
Rn. 17 aa) Nach § 2270 Abs. 1 BGB sind in einem gemeinschaftlichen Testament getroffene Verfügungen dann wechselbezüglich und damit für den überlebenden Ehegatten bindend getroffen, wenn anzunehmen ist, dass die Verfügung des einen Ehegatten nicht ohne die Verfügung des anderen Ehegatten getroffen worden wäre, wenn also jede der beiden Verfügungen mit Rücksicht auf die andere getroffen worden ist und nach dem Willen der gemeinschaftlich Testierenden die eine mit der anderen stehen oder fallen soll (BayObLGZ 1991, 173/175f; OLG Hamm FamRZ 2004, 662). - BayObLG, 17.05.1991 - BReg. 1a Z 80/90
Wechselbezügliche Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament
Auszug aus OLG München, 28.03.2011 - 31 Wx 93/10
Rn. 17 aa) Nach § 2270 Abs. 1 BGB sind in einem gemeinschaftlichen Testament getroffene Verfügungen dann wechselbezüglich und damit für den überlebenden Ehegatten bindend getroffen, wenn anzunehmen ist, dass die Verfügung des einen Ehegatten nicht ohne die Verfügung des anderen Ehegatten getroffen worden wäre, wenn also jede der beiden Verfügungen mit Rücksicht auf die andere getroffen worden ist und nach dem Willen der gemeinschaftlich Testierenden die eine mit der anderen stehen oder fallen soll (BayObLGZ 1991, 173/175f; OLG Hamm FamRZ 2004, 662). - OLG München, 27.07.2007 - 31 Wx 51/07
Unbegründete Anfechtung einer erbvertraglichen Einsetzung als Alleinerbin - …
Auszug aus OLG München, 28.03.2011 - 31 Wx 93/10
Andererseits können aber nur solche irrige Vorstellungen und Erwartungen die Anfechtung begründen, die der Erblasser bei Errichtung einer Verfügung wirklich gehabt hat, nicht aber auch solche, die er bei Kenntnis von damals ihm unbekannten Umständen gehabt haben würde (BayObLG FamRZ 2008, 550). - OLG München, 20.04.2010 - 31 Wx 83/09
Gemeinschaftliches Testament: Wechselbezüglichkeit einer Ersatzerbenberufung
Auszug aus OLG München, 28.03.2011 - 31 Wx 93/10
Die Wechselbezüglichkeit der Ersatzberufung, und nicht diejenige der Einsetzung des weggefallenen Schlusserben, steht dabei inmitten (vgl. OLG München FamRZ 2010, 1846). - OLG Hamm, 01.07.1991 - 15 W 129/91
- BayObLG, 04.08.2004 - 1Z BR 44/04
Erbeinsetzung des nichtehelichen Sohnes des Ehemannes der Erblasserin - …
- OLG Frankfurt, 07.09.1995 - 20 W 551/94
Ersatzerbfolge bei Erbunwürdigkeit
- KG, 15.08.1972 - 1 W 2500/71
- BGH, 12.07.2017 - IV ZB 15/16
Voraussetzungen der ergänzenden Testamentsauslegung: Umfang der durch Auslegung …
Das kann auch ein unerwarteter Vermögenserwerb des Erblassers sein (vgl. BayObLG FamRZ 1989, 1348 f.; KG NJW 1971, 1992; OLG München FamRZ 2011, 1817, 1820;… MünchKomm-BGB/Schlichting, 5. Aufl. § 2087 Rn. 12;… Staudinger/Otte aaO Rn. 90). - OLG Bamberg, 06.11.2015 - 4 W 105/15
Erbscheinsverfahren: Berliner Testament - Wechselbezüglichkeit der beiderseitigen …
Ein (Rechtsfolgen-)Irrtum der testierenden Ehegatten über die mit dem Tod des vorversterbenden Teiles eintretende Bindungswirkung bei wechselbezüglichen Verfügungen stellt grundsätzlich keinen zur Anfechtung berechtigenden Inhaltsirrtum und somit auch keinen in der Frage der Wechselbezüglichkeit beurteilungserheblichen Umstand dar (Anschluss an OLG München NJW-RR 2011, 1020, Rn. 29ff.).Eine allgemein anerkannte, weil besonders zuverlässige Erfahrungsregel im Sinne der gesetzlichen Vermutung knüpft sich an die hier vorliegende Fallgestaltung eines sog. Berliner Testaments: Eheleute, die ihr gemeinsames Vermögen "letztlich" an ihre eigenen - gemeinsamen - Kinder weitergeben möchten, jedoch mit Rücksicht auf die Altersversorgung des anderen Ehegatten ihre Abkömmlinge für den Fall ihres eigenen Vorversterbens enterben, tun das jeweils in der offenkundigen Erwartung, dass aufgrund der gleichzeitigen Schlusserbeneinsetzung des anderen Teiles das gemeinsame Vermögen mit dem Tode des Ehegatten auf ihre Kinder übergehen wird (so zu Recht OLG München NJW-RR 2011, 227, Rn.11 und 2011, 1020 = FamRZ 2011, 1817, dort Rn. 19).
Ein rechtsgeschäftlicher Bindungswille der Eheleute wird nicht vorausgesetzt; vielmehr ist die Bindungswirkung allein an die von den Ehegatten übereinstimmend gewollte gegenseitige Abhängigkeit der beiderseitigen Verfügungen geknüpft (OLG München NJW-RR 2011, 1020, Rn. 31).
- BGH, 26.03.2025 - IV ZB 15/24
Erbvertrag: Wechselbezüglichkeit der Ersatzberufung eines Ersatzerben nach dem …
Wer sein Vermögen letztendlich an einen Abkömmling weitergeben will, ihn aber für den ersten eigenen Todesfall enterbt, tut das im Bewusstsein und Vertrauen darauf, dass wegen der Schlusserbeinsetzung des anderen Ehegatten das gemeinsame Vermögen eines Tages auf den vorgesehenen Abkömmling übergehen wird (…vgl. OLG Düsseldorf, ZEV 2020, 361 Rn. 28;… OLG Düsseldorf ErbR 2018, 511 [juris Rn. 16];… OLG Bamberg ZEV 2016, 397 Rn. 15;… OLG Frankfurt ErbR 2016, 650 [juris Rn. 38];… KG ErbR 2015, 501 Rn. 14;… OLG München NJW-RR 2011, 227 [juris Rn. 11]; OLG München NJW-RR 2011, 1020 [juris Rn. 19];… Litzenburger in BeckOK-BGB, § 2270 Rn. 21 [Stand: 1. Februar 2025];… Raff in Staudinger (2022) BGB § 2270 Rn. 49).
- OLG Düsseldorf, 20.04.2018 - 3 Wx 202/17
Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Wechselbezüglichkeit von Verfügungen …
Dies rechtfertigt sich aus zwei Erwägungen: Zum einen ist sowohl hinsichtlich der Annahme als auch des Umfangs einer Änderungsbefugnis ein strenger Maßstab anzulegen, weil eine solche Befugnis den von Eheleuten mit wechselbezüglichen Verfügungen typischerweise verfolgten Zwecken der Bindung und des Vertrauensschutzes zuwiderläuft; zum anderen können nur lebzeitige Verfügungen des Überlebenden unmittelbar den - finanziellen - Notwendigkeiten seiner Lebensführung dienen, und diesen Lebensunterhalt zu sichern, ist typischerweise ein weiteres Motiv für ein Berliner Testament (OLG München NJW-RR 2011, 1020 ff; OLG Hamm, Urteil vom 29. März 2011 in Sachen 10 U 112/10;… OLG Köln a.a.O:, SchlHOLG NJW-RR 2014, 965 ff;… Staudinger-Kanzleiter, BGB, Neubearb. 2014, § 2271 Rdnr. 57 mit Nachw. zu älterer Rspr. und Hinweis auf § 2137 Abs. 2 BGB). - OLG Saarbrücken, 22.06.2022 - 5 U 98/21
Prüfung eines lebzeitigen Eigeninteresses des Erblassers an gemischten …
Ein solcher Abänderungsvorbehalt kann ausdrücklich erklärt werden oder ggf. auch dem Testament im Wege der Auslegung zu entnehmen sein; im Hinblick auf die grundsätzliche Bindung wechselbezüglicher Verfügungen und das damit geschützte Vertrauen des vorverstorbenen Erblassers an dem Weiterbestand der von den Ehegatten getroffenen Verfügungen ist aber gerade in diesem letztgenannten Fall sowohl hinsichtlich der Annahme einer Abänderungsbefugnis als auch hinsichtlich deren Umfangs ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BayObLG FamRZ 1991, 1488; OLG München, NJW-RR 2011, 1020;… Weidlich, in: Palandt, a.a.O., § 2271 Rn. 21).Dementsprechend kann hier nicht davon ausgegangen werden, dass die erhebliche Vermögensdiskrepanz zum Zeitpunkt des Testierens von den Eheleuten nicht bedacht wurde (vgl. in Abgrenzung hierzu etwa OLG München, NJW-RR 2011, 1020).
- OLG München, 01.12.2011 - 31 Wx 249/10
Gemeinschaftliches Testament: Wirksame Errichtung bei Beitritt des anderen …
Rn. 34 a) Soweit sich die Anfechtungserklärung darauf stützt, dass sich der Erblasser über die Bindungswirkung der Schlusserbeneinsetzung der gemeinsamen Kinder geirrt habe, hat die Anfechtung bereits deswegen keinen Erfolg, da ein solcher Irrtum über die Bindungswirkung keinen zur Anfechtung berechtigenden Inhaltsirrtum im Sinne des § 2078 BGB, sondern lediglich einen unbeachtlichen Rechtsfolgeirrtum darstellt (vgl. dazu näher OLG München NJW-RR 2011, 1020/1022). - OLG Frankfurt, 07.05.2015 - 20 W 196/14
Wechselbezüglichkeit von Schlusserbeneinsetzung in gemeinschaftlichem Testament
Aber auch unabhängig davon unterliegt die von der Beteiligten zu 2) gewünschte ergänzende Testamentsauslegung - bei deren Ermittlung im Rahmen der Wechselbezüglichkeit ein strenger Maßstab anzulegen ist (vgl. OLG München, Beschluss vom 28.03.2011, Az. 31 Wx 93/10, zitiert nach juris;… Musielak, a.a.O., rn. 8 m.w.N) - hier schon im Hinblick die dezidierten Vereinbarungen der Eheleute im gemeinschaftlichen Testament erheblichen Bedenken, zumal nach Aktenlage auch im Übrigen kein Anhalt dafür besteht, dass die Eheleute bei Errichtung des gemeinschaftlichen Testaments überhaupt die Vorstellung hatten, dass sich auch der Beteiligte zu 1) einmal an der Durchführung einer notwendig werdenden Pflege der Erblasserin zu beteiligen habe. - OLG Frankfurt, 17.12.2021 - 10 U 225/19
Beeinträchtigende Schenkung: Bindungswirkung des gemeinschaftlichen Testaments
Der Sachverhalt, der dem vom Landgericht herangezogenen Beschluss des OLG München (Beschluss vom 28.3.2011, 31 Wx 93/10, juris Rn. 24 ff.) zugrunde lag, ist in diesem Punkt nicht vergleichbar. - OLG München, 28.03.2011 - 31 Wx 93/11 Oberlandesgericht München Az.: 31 Wx 93/10 60 VI 7694/09 AG München.
OLG München, 31 Zivilsenat Beschluss vom 28.03.2011 31 Wx 093/10.
- OLG Düsseldorf, 27.03.2014 - 3 Wx 54/13
Auslegung eines Ehegattentestaments
Rn. 42 Es mag schon zweifelhaft sein, ob ein Irrtum über die mit dem Tod des Erstversterbenden eintretende Bindungswirkung bei wechselbezüglichen Verfügungen überhaupt einen zur Anfechtung berechtigenden Inhaltsirrtum darstellen kann (verneinend OLG München NJW-RR 2011, 1020 im Anschluss an BayObLG, FamRZ 2003, 259;… a. A. Staudinger-Kanzleiter, BGB 2013 § 227 Rdz. 69 mit Nachw.); dies mag aber letztlich offen bleiben.
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Rechtsprechung
| LG Kleve, 06.06.2011 - 4 T 93/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Berechnung des gem. § 1836 c BGB i.Vm. § 85 Abs. 1 Nr. 1 SGB XII einzusetzenden Einkommens
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
BGB § 1836 c Nr. 1, SGB XII § 82 Abs. 1
Berechnung des gem. § 1836 c BGB i.Vm. § 85 Abs. 1 Nr. 1 SGB XII einzusetzenden Einkommens - Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Betreuervergütung, Einzusetzenden Einkommen, Berechnung, Regress Landeskasse, Freibetrag
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Bei monatlichen Einkünften i.H.v. ca. 1.060,00 EUR steht dem Mündel ein Freibetrag aus dem Zweifachen der Regelbedarfsstufe 1 und den Kosten der Unterkunft zu; Berechnung des einzusetzenden Einkommens eines Mündels
Papierfundstellen
- FamRZ 2011, 1817
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Rechtsprechung
| LG Kleve, 06.06.2011 - 4 T 86/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Beginn und Verjährungsfrist für Regressforderungen gem. § 1836 e BGB bestimmen sich nach neuem Recht. Rentennachzahlungen sind als einzusetzendes und verwertbares Vermögen i.S. des § 1836 c Nr.2 BGB i.V.m. § 90 SGB XII zu behandeln.
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
EGBGB Art. 229 § 23, Abs. 1. S Halbs. 2, BGB § 195, BGB § 1836 c Nr. 2 BGB i.V.m. SGB XII § 90
Beginn und Verjährungsfrist für Regressforderungen gem. § 1836 e BGB bestimmen sich nach neuem Recht. Rentennachzahlungen sind als einzusetzendes und verwertbares Vermögen i.S. des § 1836 c Nr.2 BGB i.V.m. § 90 SGB XII zu behandeln. - Bt-Recht
Regressforderungen, Regress Landeskasse, Fristbeginn, Verjährungsfrist, Rentennachzahlungen, Einzusetzendes und verwertbares Vermögen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 2011, 1817
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BayObLG, 08.10.2003 - 3Z BR 100/03
Berechnung des Vermögens eines Betreuten - Betreuungssache, Vergütung, …
Auszug aus LG Kleve, 06.06.2011 - 4 T 86/11
Einzusetzen ist hierbei das Vermögen nach Maßgabe des § 90 SGB XII. Die Frage, was als Vermögen zu berücksichtigen ist, richtet sich insoweit nach den Grundsätzen des Sozialhilferechts (vgl. BayObLG, FamRZ 2004, 308 ff.). - BayObLG, 24.02.2005 - 3Z BR 261/04
Einssatz von Ersparnissen des Betreuten aus Opferentschädigung - Rückstellungen …
Auszug aus LG Kleve, 06.06.2011 - 4 T 86/11
Hierzu reicht aber nicht aus, dass das Vermögen aus einer Rente angespart worden ist (vgl. BayObLG BtPrax 2005, 108 f., zitiert nach Juris).
- BGH, 25.01.2012 - XII ZB 461/11
Betreuervergütung: Verjährungsfrist für den auf die Staatskasse übergangenen …
Rn. 25 cc) Entgegen einer verbreiteten Auffassung in der Rechtsprechung vermag die Anwendung des Art. 229 § 23 EGBGB an der somit eingetretenen Verjährung der Vergütungs- bzw. Aufwendungsersatzansprüche nichts zu ändern (so aber LG Schweinfurt BtPrax 2011, 135, 136; LG Würzburg BtPrax 2011, 135 und LG Kleve Beschluss vom 6. Juni 2011 - 4 T 86/11 - juris Rn. 7 ff.). - BGH, 25.01.2012 - XII ZB 605/10
Betreuervergütung: Verjährungsfrist des auf die Staatskasse übergangenen …
Rn. 26 cc) Entgegen einer verbreiteten Auffassung in der Rechtsprechung vermag die Anwendung des Art. 229 § 23 EGBGB an der somit eingetretenen Verjährung der Vergütungs- bzw. Aufwendungsersatzansprüche nichts zu ändern (so aber LG Schweinfurt BtPrax 2011, 135, 136; LG Würzburg BtPrax 2011, 135 und LG Kleve Beschluss vom 6. Juni 2011 - 4 T 86/11 - juris Rn. 7 ff.). - BGH, 25.01.2012 - XII ZB 497/11
Betreuervergütung: Verjährungsfrist für den auf die Staatskasse übergegangenen …
Rn. 24 cc) Entgegen einer verbreiteten Auffassung in der Rechtsprechung vermag die Anwendung des Art. 229 § 23 EGBGB an der somit eingetretenen Verjährung nichts zu ändern (so aber LG Schweinfurt BtPrax 2011, 135, 136; LG Würzburg BtPrax 2011, 135 und LG Kleve Beschluss vom 6. Juni 2011 - 4 T 86/11 - juris Rn. 7 ff.).
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