Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 13.06.2013 - 3 WF 60/13 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Kostenentscheidung im Unterhaltsverfahren; Verwirkung des Unterhaltsanspruchs
Verfahrensgang
- AG Luckenwalde, 15.04.2013 - 31 F 240/12
- OLG Brandenburg, 13.06.2013 - 3 WF 60/13
Papierfundstellen
- FamRZ 2014, 1731
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (11)
- BGH, 13.01.1988 - IVb ZR 7/87
Voraussetzungen des Verzuges mit Unterhaltsleistungen
Auszug aus OLG Brandenburg, 13.06.2013 - 3 WF 60/13
Das Zeitmoment kann bereits für Zeitabschnitte, die mehr als ein Jahr vor Rechtshängigkeit der Klage oder einem erneuten Tätigwerden liegen, bejaht werden (BGH, FamRZ 1988, 370, 372 f.;… FamRZ 2007, 453 ff., Rn. 22).Da ein Unterhaltsanspruch nicht verwirkt sein kann, bevor er überhaupt fällig geworden ist, müssen gegebenenfalls die in Frage kommenden Zeitabschnitte gesondert betrachtet werden (BGH, FamRZ 1988, 370).
Neben dem Zeitmoment kommt es für die Verwirkung auf das Umstandsmoment an, das heißt, es müssen besondere Umstände hinzutreten, aufgrund deren sich der Unterhaltsverpflichtete nach Treu und Glauben darauf einrichten durfte und eingerichtet hat, dass der Unterhaltsberechtigte sein Recht nicht mehr geltend machen werde (BGH, FamRZ 1988, 370, 373).
- BGH, 28.09.2011 - XII ZB 2/11
Vergleich ohne Kostenregelung in einer Unterhaltssache: Anfechtbarkeit der …
Auszug aus OLG Brandenburg, 13.06.2013 - 3 WF 60/13
Gegen die Kostenentscheidung, die nach übereinstimmender Erledigungserklärung oder nach Rücknahme des Antrags ergeht, findet daher die sofortige Beschwerde gemäß §§ 113 Abs. 1 Satz 2 FamFG, 91 a Abs. 2 ZPO bzw. §§ 113 Abs. 1 Satz 1 FamFG, 269 Abs. 5 ZPO statt (vgl. BGH, NJW 2011, 3654 Rn 13 ff.).Es kann dahinstehen, ob die vom Amtsgericht nach billigem Ermessen getroffene Entscheidung in vollem Umfang überprüfbar ist, der Senat also als Beschwerdegericht sein eigenes Ermessen an die Stelle des Ermessens des Amtsgerichts setzen kann (so BGH, NJW 2011, 3654 Rn 26 ff;… Hahne/Munzig/Gutjahr, a.a.O., § 69 Rn. 31) oder ob allein eine Überprüfung auf Ermessensfehler zulässig ist (so BGH, NJW-RR 2007, 1586 Rn 15;… Keidel/ Zimmermann, a.a.O., § 81 Rn 81).
- OLG Hamburg, 01.11.1982 - 8 W 228/82
Auszug aus OLG Brandenburg, 13.06.2013 - 3 WF 60/13
Da der Gesetzeswortlaut eindeutig auf den Antrag "einer Partei" abstellt, ist nicht nur der Antragsteller des Mahnverfahrens, sondern auch der Antragsgegner berechtigt, den Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens zu stellen (OLG Hamburg, MDR 1983, 233, 234; MDR 1994, 520; OLG München, MDR 1997, 890, 891; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1997, 704;… Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 696 Rn. 1).Denn die im Mahnverfahren in Anspruch genommene Partei ist nicht gehalten, ihre Rechtsverteidigung auf die Erhebung des Widerspruchs zu beschränken (OLG Hamburg, MDR 1983, 233, 234).
- OLG Naumburg, 25.01.2011 - 8 AR 4/11
Örtliche Zuständigkeit in Kindesunterhaltssachen bei Anspruchsübergang auf den …
Auszug aus OLG Brandenburg, 13.06.2013 - 3 WF 60/13
Von dieser Zuständigkeitsvorschrift erfasst sind auch die Unterhaltsansprüche, die im Wege des gesetzlichen Forderungsübergangs von einem Leistungsträger geltend gemacht werden (OLG Naumburg, Beschluss vom 25.1.2011 - 8 AR 4/11, BeckRS 2011, 29330;… Keidel/Weber, FamFG, 17. Aufl., § 232 Rn. 4;… Musielak/Borth, FamFG, 4. Aufl., § 232 Rn. 8). - BGH, 15.09.2010 - XII ZR 148/09
Elternunterhalt - Heranziehung des unterhaltspflichtigen Kindes durch den …
Auszug aus OLG Brandenburg, 13.06.2013 - 3 WF 60/13
Jedoch ist auch eine Behörde auf Grund der Natur, des Inhalts und des Umfangs des Unterhaltsanspruchs, der sich durch den Übergang nicht verändert, gehalten, sich um dessen zeitnahe Durchsetzung zu bemühen (BGH, NJW 2010, 3714 Rn. 23). - BGH, 16.06.1999 - XII ZA 3/99
Verwirkung von Unterhaltsansprüchen
Auszug aus OLG Brandenburg, 13.06.2013 - 3 WF 60/13
Auch Ansprüche auf Kindesunterhalt können verwirkt sein, obwohl die Verjährung solcher Ansprüche eines minderjährigen Kindes gegenüber seinen Eltern bis zur Volljährigkeit des Kindes gehemmt ist (BGH, FamRZ 1999, 1422). - BGH, 22.11.2006 - XII ZR 152/04
Verwirkung von Unterhaltsansprüchen
Auszug aus OLG Brandenburg, 13.06.2013 - 3 WF 60/13
Das Zeitmoment kann bereits für Zeitabschnitte, die mehr als ein Jahr vor Rechtshängigkeit der Klage oder einem erneuten Tätigwerden liegen, bejaht werden (BGH, FamRZ 1988, 370, 372 f.; FamRZ 2007, 453 ff., Rn. 22). - BGH, 23.08.2006 - XII ZR 26/04
Titulierung von Unterhaltsansprüchen; Bemessung des notwendigen Selbstbehalts bei …
Auszug aus OLG Brandenburg, 13.06.2013 - 3 WF 60/13
Ist der Unterhaltsanspruch aber vom Kind auf einen Leistungsträger übergegangen, gilt die Hemmung der Verjährung nicht, weil sie nur der Wahrung des Familienfriedens dient (BGH, FamRZ 2006, 1664, 1666;… Wendl/ Gerhardt, a.a.O., § 6 Rn. 151). - BGH, 28.02.2007 - XII ZB 165/06
Kostenentscheidung nach isolierter Zurücknahme einer Folgesache
Auszug aus OLG Brandenburg, 13.06.2013 - 3 WF 60/13
Es kann dahinstehen, ob die vom Amtsgericht nach billigem Ermessen getroffene Entscheidung in vollem Umfang überprüfbar ist, der Senat also als Beschwerdegericht sein eigenes Ermessen an die Stelle des Ermessens des Amtsgerichts setzen kann (so BGH, NJW 2011, 3654 Rn 26 ff;… Hahne/Munzig/Gutjahr, a.a.O., § 69 Rn. 31) oder ob allein eine Überprüfung auf Ermessensfehler zulässig ist (so BGH, NJW-RR 2007, 1586 Rn 15;… Keidel/ Zimmermann, a.a.O., § 81 Rn 81). - OLG Düsseldorf, 25.06.1996 - 10 W 50/96
Auszug aus OLG Brandenburg, 13.06.2013 - 3 WF 60/13
Da der Gesetzeswortlaut eindeutig auf den Antrag "einer Partei" abstellt, ist nicht nur der Antragsteller des Mahnverfahrens, sondern auch der Antragsgegner berechtigt, den Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens zu stellen (OLG Hamburg, MDR 1983, 233, 234; MDR 1994, 520; OLG München, MDR 1997, 890, 891; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1997, 704;… Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 696 Rn. 1). - OLG München, 16.05.1997 - 11 W 1392/97
Voraussetzungen für die Durchführung des streitigen Verfahrens
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Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 12.03.2014 - 6 WF 43/14 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 113 Abs 1 FamFG, § 243 FamFG, § 261 Abs 3 Nr 1 ZPO, § 269 ZPO
Kostenentscheidung in Unterhaltssachen nach Antragsrücknahme: Unterlassener Hinweis des Unterhaltsverpflichteten auf anderweitige Rechtshängigkeit - rechtsportal.de
FamFG § 243
Kostenentscheidung im Unterhaltsprozess bei anderweitiger Rechtshängigkeit - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Teilweise Auferlegung von Verfahrenskosten gegenüber einem Unterhaltsverpflichteten i.R.e. Kostenentscheidung einer Unterhaltssache (hier: Unzulässigkeit des Antrags wegen anderweitiger Rechtshängigkeit)
Verfahrensgang
- AG Merzig, 04.02.2014 - 9 F 48/13
- OLG Saarbrücken, 12.03.2014 - 6 WF 43/14
Papierfundstellen
- FamRZ 2014, 1731
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 28.09.2011 - XII ZB 2/11
Vergleich ohne Kostenregelung in einer Unterhaltssache: Anfechtbarkeit der …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.03.2014 - 6 WF 43/14
Rn. 1 Die sofortige Beschwerde ist nach §§ 113 Abs. 1 FamFG, 269 Abs. 5, 567 ff ZPO zulässig (vgl. BGH, FamRZ 2011, 1933; Saarländisches Oberlandesgericht, FamRZ 2012, 472;… Keidel/Giers, FamFG, 18. Aufl., § 243, Rz. 11, jeweils m.w.N.) und begründet. - OLG Saarbrücken, 27.07.2011 - 6 UF 94/11
Kostenentscheidung in einer Unterhaltsfamilienstreitsache: Statthaftes …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.03.2014 - 6 WF 43/14
Rn. 1 Die sofortige Beschwerde ist nach §§ 113 Abs. 1 FamFG, 269 Abs. 5, 567 ff ZPO zulässig (vgl. BGH, FamRZ 2011, 1933; Saarländisches Oberlandesgericht, FamRZ 2012, 472;… Keidel/Giers, FamFG, 18. Aufl., § 243, Rz. 11, jeweils m.w.N.) und begründet. - OLG Celle, 12.03.2012 - 10 WF 62/12
Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.03.2014 - 6 WF 43/14
Ein solcher Fall liegt hier zwar insofern vor, als der Antragsgegner der vorgerichtlichen Aufforderung des antragstellenden Landes, Auskunft über seine Einkünfte und sein Vermögen zu erteilen, nicht nachgekommen ist; für die Kostenentscheidung ist dies aber nur relevant, wenn durch dieses Versäumnis auch das Verfahren veranlasst worden ist (vgl. OLG Celle, FamRZ 2012, 1744;… Keidel/Giers, a.a.O., Rz. 4).
- OLG Köln, 10.04.2017 - 21 WF 65/17
Zulässigkeit der Beschwerde des Antragsgegners gegen die Kostenentscheidung im …
In Unterhaltssachen, zu denen das vereinfachte Verfahren gehört, richtet sich die Kostenentscheidung erster Instanz im Fall der Antragsrücknahme statt nach §§ 83 Abs. 2, 81 Abs. 1 FamFG nach § 243 FamFG, wobei der Rechtsgedanke des § 269 Abs. 3 ZPO zu berücksichtigen ist (…vgl. BGH FamRZ 2011, 1933 [Rn. 26 ff, 30]; OLG Köln FamRZ 2012, 1164; OLG Saarbrücken FamRZ 2014, 1731;… Prütting / Helms / Bömelburg, a.a.O., § 243 Rn. 10, § 253 Rn. 8;… Keidel / Giers, FamFG, 19. Aufl., § 243 Rn. 2). - OLG Hamm, 10.04.2024 - 6 WF 33/24
Eintritt der Gebührenermäßigung bei einer Antragsrücknahme in Unterhaltsverfahren
Damit findet in Unterhaltsverfahren auch der Rechtsgedanke des § 269 ZPO bei der Antragsrücknahme Anwendung (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 16.11.2020, 7 UF 228/20, juris; OLG Köln, Beschluss vom 10.04.2017, 21 WF 65/17, juris; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 12.03.2014, 6 WF 43/14, juris; BGH…, Beschluss vom 19.06.2013, XII ZB 39/11, juris, Rn. 9, stellt in einer Unterhaltssache sogar unmittelbar auf § 269 ZPO ab).
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Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 22.11.2013 - 13 WF 1058/13 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 113 Abs 1 FamFG, § 117 FamFG, Nr 3200 RVG-VV, Nr 3201 RVG-VV, § 91 Abs 1 S 1 ZPO
Kostenfestsetzung in einer Familienstreitsache: Erstattungsfähige Rechtsanwaltskosten bei schriftsätzlichem Antrag auf Zurückweisung einer Beschwerde vor Eingang der Beschwerdebegründung - ra.de
- rechtsportal.de
Erstattungsfähigkeit der Kosten des Beschwerdegegners im familiengerichtlichen Verfahren bei Bestellung des Verfahrensbevollmächtigten vor Eingang der Beschwerdebegründung
- Wolters Kluwer
Erstattungsfähigkeit der Kosten des Beschwerdegegners im familiengerichtlichen Verfahren bei Bestellung des Verfahrensbevollmächtigten vor Eingang der Beschwerdebegründung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsanwaltskammer-hamm.de (Kurzinformation)
FamFG §§ 113 Abs. 1, 117; ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1; VV RVG Nr. 3200, 3201
Verfahrensgang
- AG Lahnstein, 15.10.2013 - 50 F 365/12
- OLG Koblenz, 22.11.2013 - 13 WF 1058/13
Papierfundstellen
- FamRZ 2014, 1731
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BGH, 03.07.2007 - VI ZB 21/06
Anwaltsgebühren im Berufungsverfahren vor Zustellung der Berufungsbegründung
Auszug aus OLG Koblenz, 22.11.2013 - 13 WF 1058/13
Denn insbesondere kommt es für die Entstehung einer anwaltlichen Gebühr nicht darauf an, ob die den gesetzlichen Gebührentatbestand ausfüllenden Maßnahmen erforderlich waren (vgl. BGH FamRZ 2007, 1735).Denn der Beschwerdegegner kann sich regelmäßig erst nach Vorliegen der Beschwerdebegründung mit Inhalt und Umfang des Angriffs auf die erstinstanzliche Entscheidung sachlich auseinandersetzen und durch einen entsprechenden Gegenantrag sowie dessen Begründung das Verfahren fördern (vgl. BGH FamRZ 2010, 123 und FamRZ 2007, 1735 m.w.Nw.).
- BGH, 10.11.2009 - VIII ZB 60/09
Ergreifen von kostenauslösenden Maßnahmen während einer Stellungnahmefrist durch …
Auszug aus OLG Koblenz, 22.11.2013 - 13 WF 1058/13
Denn der Beschwerdegegner kann sich regelmäßig erst nach Vorliegen der Beschwerdebegründung mit Inhalt und Umfang des Angriffs auf die erstinstanzliche Entscheidung sachlich auseinandersetzen und durch einen entsprechenden Gegenantrag sowie dessen Begründung das Verfahren fördern (vgl. BGH FamRZ 2010, 123 und FamRZ 2007, 1735 m.w.Nw.).Soweit ein solcher Hinweis vom Rechtsmittelgericht erteilt wird, entspricht es einhelliger Ansicht, dass für einen Beschwerdegegner keine Veranlassung besteht, weitere kostenauslösende Maßnahmen zu ergreifen (vgl. BGH FamRZ 2010, 123).
- BGH, 26.01.2006 - III ZB 63/05
Wirksamkeit der Prozesshandlungen eines Rechtsanwalts nach Verlust der Zulassung
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