Rechtsprechung
| BVerfG, 07.09.2015 - 1 BvR 1863/12 |
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Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde trotz Abweichung von der Rspr eines gleichrangigen Obergerichts - hier: divergierende Rspr zur gerichtliche Korrektur des bilanzrechtlichen Zinssatzes nach § 253 Abs 2 ...
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Art 101 Abs 1 S 2 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 70 Abs 2 S 1 Nr 2 Alt 2 FamFG, § 253 Abs 2 HGB, § 14 Abs 1 S 1 RVG
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde trotz Abweichung von der Rspr eines gleichrangigen Obergerichts - hier: divergierende Rspr zur gerichtliche Korrektur des bilanzrechtlichen Zinssatzes nach § 253 Abs 2 ... - Wolters Kluwer
Gesetzlich vorgesehene Pflicht des Gerichts zur Zulassung eines Rechtsmittels; Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter; Anpassung des Zinssatzes bei einer externen Teilung bezüglich der Berechnung des Versorgungsausgleichsbetrags
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Gesetzlich vorgesehene Pflicht des Gerichts zur Zulassung eines Rechtsmittels; Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter; Anpassung des Zinssatzes bei einer externen Teilung bezüglich der Berechnung des Versorgungsausgleichsbetrags
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Aktuelle OLG-Rechtsprechung uneinheitlich: Berufungsgericht muss Beschwerde zulassen!
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Kurzfassungen/Presse
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Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde - als Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter
Besprechungen u.ä. (2)
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(Entscheidungsbesprechung)
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Aktuelle OLG-Rechtsprechung uneinheitlich: Berufungsgericht muss Beschwerde zulassen! (IBR 2016, 1062)
Verfahrensgang
- AG Gifhorn, 22.02.2012 - 16 F 1382/10
- OLG Celle, 25.07.2012 - 15 UF 60/12
- BVerfG, 07.09.2015 - 1 BvR 1863/12
Papierfundstellen
- FamRZ 2015, 2123
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (25)
- BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95
Berufsbetreuer
Auszug aus BVerfG, 07.09.2015 - 1 BvR 1863/12
Rn. 12 aa) Kommt ein Gericht der gesetzlich vorgesehenen Pflicht zur Zulassung eines Rechtsmittels nicht nach, so verstößt dies gegen die Gewährleistung des gesetzlichen Richters in Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, wenn die Entscheidung insoweit sachlich nicht zu rechtfertigen ist, sich damit als objektiv willkürlich erweist und den Zugang zur nächsten Instanz unzumutbar erschwert (vgl. BVerfGE 42, 237 ; 67, 90 ; 87, 282 ; 101, 331 ; entsprechend zu Art. 19 Abs. 4 GG: BVerfGE 125, 104 ; 134, 106 ).Hingegen genügt nicht bereits die einfachrechtlich fehlerhafte Handhabung der maßgeblichen Zulassungsvorschriften (vgl. BVerfGE 67, 90 ; 87, 282 ; 101, 331 ).
Rn. 13 Ob die Nichtzulassung eines Rechtsmittels danach gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verstößt, lässt sich insbesondere anhand der in der Entscheidungsbegründung wiedergegebenen Erwägungen überprüfen (siehe etwa BVerfGE 101, 331 ).
- BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11
Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung …
Auszug aus BVerfG, 07.09.2015 - 1 BvR 1863/12
Rn. 12 aa) Kommt ein Gericht der gesetzlich vorgesehenen Pflicht zur Zulassung eines Rechtsmittels nicht nach, so verstößt dies gegen die Gewährleistung des gesetzlichen Richters in Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, wenn die Entscheidung insoweit sachlich nicht zu rechtfertigen ist, sich damit als objektiv willkürlich erweist und den Zugang zur nächsten Instanz unzumutbar erschwert (vgl. BVerfGE 42, 237 ; 67, 90 ; 87, 282 ; 101, 331 ; entsprechend zu Art. 19 Abs. 4 GG: BVerfGE 125, 104 ; 134, 106 ).Rn. 20 3. Soweit die Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts gerichtet ist, bedarf es keiner Entscheidung der Kammer, weil infolge der Aufhebung der Entscheidung des Oberlandesgerichts der Rechtsweg vor den Fachgerichten wieder eröffnet ist (vgl. BVerfGE 129, 1 ; 134, 106 ).
- BGH, 07.09.2011 - XII ZB 546/10
Versorgungsausgleich: Verzinsung des Ausgleichswertes beim Vollzug der externen …
Auszug aus BVerfG, 07.09.2015 - 1 BvR 1863/12
Rn. 7 b) Bezüglich der Frage der Verzinsung des Ausgleichsbetrags sei das Oberlandesgericht von einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs abgewichen (BGH, Beschluss vom 7. September 2011 - XII ZB 546/10 -, BGHZ 191, 36).Rn. 19 2. Keine Verletzung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG liegt darin, dass das Gericht die Rechtsbeschwerde nicht wegen einer möglichen Abweichung von der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 7. September 2011 bezüglich der Verzinsung des Ausgleichsbetrags (BGHZ 191, 36) zugelassen hat.
- BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 137/92
Vorlagepflicht
Auszug aus BVerfG, 07.09.2015 - 1 BvR 1863/12
Rn. 12 aa) Kommt ein Gericht der gesetzlich vorgesehenen Pflicht zur Zulassung eines Rechtsmittels nicht nach, so verstößt dies gegen die Gewährleistung des gesetzlichen Richters in Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, wenn die Entscheidung insoweit sachlich nicht zu rechtfertigen ist, sich damit als objektiv willkürlich erweist und den Zugang zur nächsten Instanz unzumutbar erschwert (vgl. BVerfGE 42, 237 ; 67, 90 ; 87, 282 ; 101, 331 ; entsprechend zu Art. 19 Abs. 4 GG: BVerfGE 125, 104 ; 134, 106 ).Hingegen genügt nicht bereits die einfachrechtlich fehlerhafte Handhabung der maßgeblichen Zulassungsvorschriften (vgl. BVerfGE 67, 90 ; 87, 282 ; 101, 331 ).
- BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 967/83
Materiell-rechtlich fehlerhafte Rechtsanwendung und Willkürverbot
Auszug aus BVerfG, 07.09.2015 - 1 BvR 1863/12
Rn. 12 aa) Kommt ein Gericht der gesetzlich vorgesehenen Pflicht zur Zulassung eines Rechtsmittels nicht nach, so verstößt dies gegen die Gewährleistung des gesetzlichen Richters in Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, wenn die Entscheidung insoweit sachlich nicht zu rechtfertigen ist, sich damit als objektiv willkürlich erweist und den Zugang zur nächsten Instanz unzumutbar erschwert (vgl. BVerfGE 42, 237 ; 67, 90 ; 87, 282 ; 101, 331 ; entsprechend zu Art. 19 Abs. 4 GG: BVerfGE 125, 104 ; 134, 106 ).Hingegen genügt nicht bereits die einfachrechtlich fehlerhafte Handhabung der maßgeblichen Zulassungsvorschriften (vgl. BVerfGE 67, 90 ; 87, 282 ; 101, 331 ).
- OLG Hamm, 06.02.2012 - 12 UF 207/10
Berücksichtigung der Zinsen bei externer Teilung von Anrechten in der …
Auszug aus BVerfG, 07.09.2015 - 1 BvR 1863/12
Das Oberlandesgericht sei bei der Art und Weise, nach der es den Ausgleichsbetrag berechnet habe, von einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm zur Frage der Bewertung von Betriebsrenten im Versorgungsausgleichsverfahren abgewichen (OLG Hamm, Beschluss vom 6. Februar 2012 - II-12 UF 207/10 -, juris).Das Oberlandesgericht Hamm hatte bereits, bevor die hier angegriffene Entscheidung ergangen ist, entschieden, dem bei der externen Teilung auftretenden Problem, dass die Verwendung eines am Kapitalmarkt nicht mehr erzielbaren Zinssatzes zu einer erheblichen Entwertung des Anrechts des Ausgleichsberechtigten führe, könne und müsse durch eine Korrektur des Ausgleichsbetrags nach § 42 VersAusglG begegnet werden (OLG Hamm, Beschluss vom 6. Februar 2012 - II-12 UF 207/10 -, juris, Rn. 10 ff.).
- BVerfG, 31.05.2011 - 1 BvR 857/07
Zur gerichtlichen Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen im Hinblick auf die …
Auszug aus BVerfG, 07.09.2015 - 1 BvR 1863/12
Rn. 20 3. Soweit die Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts gerichtet ist, bedarf es keiner Entscheidung der Kammer, weil infolge der Aufhebung der Entscheidung des Oberlandesgerichts der Rechtsweg vor den Fachgerichten wieder eröffnet ist (vgl. BVerfGE 129, 1 ; 134, 106 ). - BVerfG, 08.01.2004 - 1 BvR 864/03
Gewährung effektiven Rechtsschutzes in Verfahren vor den Zivilgerichten
Auszug aus BVerfG, 07.09.2015 - 1 BvR 1863/12
Auch in der Literatur war die Frage bereits zu diesem Zeitpunkt umstritten (für die Erforderlichkeit einer gerichtlichen Korrektur im Falle starker Abweichung der Werte bei interner und externer Teilung damals etwa: Jaeger, FamRZ 2010, 1714 ; Hauß, FamRZ 2011, 88 ;… Norpoth, in: Erman, BGB, Band II, 13. Aufl. 2011, § 17 VersAusglG Rn. 1 sowie § 42 VersAusglG Rn. 8;… Ruland, Versorgungsausgleich, 3. Aufl. 2011, Rn. 650; gegen eine gerichtliche Korrektur: Engelstädter/Kraft, BetrAV 2011, 344 ; Höfer, FamRZ 2011, 1539 ), ohne dass letzteres für sich genommen den Vorwurf willkürlicher Nichtzulassung tragen würde (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. Januar 2004 - 1 BvR 864/03 -, juris, Rn. 32). - BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85
Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren
- OLG Nürnberg, 15.04.2014 - 7 UF 1115/13
Zur Wertermittlung und Teilung eines Anrechts der betrieblichen Altersvorsorge, …
Auszug aus BVerfG, 07.09.2015 - 1 BvR 1863/12
Zwar handelt es sich bei der Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm um die erste veröffentlichte Entscheidung, die bei der Berechnung des Ausgleichsbetrags eine Abzinsung anhand des bilanzrechtlichen Zinssatzes des § 253 Abs. 2 HGB korrigierte (siehe nunmehr außerdem OLG Nürnberg…, Beschluss vom 31. Januar 2014 - 11 UF 1498/13 -, juris, Rn. 11 ff.; Beschluss vom 15. April 2014 - 7 UF 1115/13 -, juris, Rn. 38 ff.). - OLG Nürnberg, 31.01.2014 - 11 UF 1498/13
Versorgungsausgleich: Wertermittlung des Ehezeitanteils des Anrechts einer …
- OLG Koblenz, 05.07.2012 - 11 UF 1132/11
- OLG Bremen, 20.12.2011 - 4 UF 120/10
- OLG München, 20.09.2011 - 16 UF 171/11
Versorgungsausgleichsverfahren: Kapitalwertbestimmung für eine betriebliche …
- BVerfG, 21.03.2012 - 1 BvR 2365/11
Zum unerlaubten Filesharing im Internet
- BVerfG, 14.06.2007 - 2 BvR 1447/05
Revisionsgrenzen bei Rechtsfolgenzumessung
- BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02
Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen …
- BVerfG, 23.04.2014 - 1 BvR 2851/13
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen eine Eigenbedarfskündigung
- BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07
Personenbeförderung Sachsen-Anhalt
- BVerfG, 22.05.2001 - 1 BvR 1512/97
Baulandumlegung
- BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 1382/10
Nichtannahmebeschluss: Reichweite der Begründungserleichterungen für …
- BGH, 29.05.2002 - V ZB 11/02
Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung; Sicherung …
- BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 381/10
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie im …
- BVerfG, 28.02.1979 - 2 BvR 84/79
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ablehnung der Annahme einer Revision
- BVerfG, 29.06.1976 - 2 BvR 948/75
Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter durch Nichtvorlage bei …
- BVerfG, 28.05.2019 - 1 BvR 2006/16
Stattgebender Kammerbeschluss: Willkürliche Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde …
Hat das Beschwerdegericht das Rechtsmittel nicht zugelassen, obwohl die Zulassung des Rechtsmittels objektiv nahe lag, und finden sich weder in der Entscheidung noch anderweitig Anhaltspunkte dafür, aufgrund welcher - die Nichtzulassung möglicherweise sachlich rechtfertigenden - Überlegungen das Gericht von der Zulassung abgesehen hat, ist im Rahmen der verfassungsgerichtlichen Überprüfung einer Entscheidung, gegen die die Nichtzulassungsbeschwerde nicht eröffnet ist, grundsätzlich von einer verfassungswidrigen Nichtzulassung auszugehen (vgl. BVerfGK 19, 364 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. April 2014 - 1 BvR 2851/13 -, juris, Rn. 23 ff.; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 7. September 2015 - 1 BvR 1863/12 -, juris, Rn. 16, jeweils zu Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG). - BVerfG, 08.10.2015 - 1 BvR 1320/14
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden von Eisenbahninfrastrukturunternehmen wegen …
Ist weder anhand einer Entscheidungsbegründung noch anderweitig (…vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Dezember 1992 - 2 BvR 557/88 -, juris, Rn. 7 ff.) zu erkennen, warum das Revisionsgericht bei der Nichtzulassungsentscheidung angenommen hat, dass ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof nach Art. 267 Abs. 3 AEUV in einem künftigen Revisionsverfahren nicht notwendig sei, ist grundsätzlich von einer verfassungswidrigen Verwehrung des Zugangs zur Revisionsinstanz auszugehen, wenn die Zulassung des Rechtsmittels wegen der Notwendigkeit eines Vorabentscheidungsersuchens im Revisionsverfahren nahegelegen hätte (…vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 3. März 2014 - 1 BvR 2534/10 -, juris, Rn. 20;… Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30. August 2010 - 1 BvR 1631/08 -, juris, Rn. 50; s. auch Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 7. September 2015 - 1 BvR 1863/12 -, juris, Rn. 14). - BVerfG, 21.09.2022 - 1 BvR 1349/20
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen oberlandesgerichtliche Entscheidungen …
Rn. 48 aa) Kommt ein Gericht der gesetzlich vorgesehenen Pflicht zur Zulassung eines Rechtsmittels nicht nach, so verstößt dies gegen die Gewährleistung des gesetzlichen Richters in Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, wenn die Entscheidung insoweit sachlich nicht zu rechtfertigen ist, sich damit als objektiv willkürlich erweist und den Zugang zur nächsten Instanz unzumutbar erschwert (vgl. etwa BVerfGE 42, 237 ; 67, 90 ; 87, 282 ; 101, 331 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 7. September 2015 - 1 BvR 1863/12 -, Rn. 12; entsprechend zu Art. 19 Abs. 4 GG: BVerfGE 125, 104 ; 134, 106 ).Hierfür genügt nicht bereits die einfachrechtlich fehlerhafte Handhabung der maßgeblichen Zulassungsvorschriften (vgl. etwa BVerfGE 67, 90 ; 87, 282 ; 101, 331 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 7. September 2015 - 1 BvR 1863/12 -, Rn. 12).
Rn. 49 Ob die Nichtzulassung eines Rechtsmittels danach gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verstößt, lässt sich insbesondere anhand der in der Entscheidungsbegründung wiedergegebenen Erwägungen überprüfen (siehe etwa BVerfGE 101, 331 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 7. September 2015 - 1 BvR 1863/12 -, Rn. 13).
Hingegen kommen die Feststellung einer mit Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG unvereinbaren Handhabung der Zulassungspflicht und die Aufhebung durch das Bundesverfassungsgericht namentlich in Betracht, wenn die Zulassung des Rechtsmittels unterblieben ist, obwohl sie nahe gelegen hätte und die Nichtzulassungsbeschwerde nicht eröffnet ist (vgl. etwa BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 7. September 2015 - 1 BvR 1863/12 -, Rn. 14;… Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 28. Mai 2019 - 1 BvR 2006/16, 1 BvR 2029/16 -, Rn. 17 m.w.N.).
- BVerfG, 08.10.2015 - 1 BvR 137/13
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden von Eisenbahninfrastrukturunternehmen wegen …
Ist weder anhand einer Entscheidungsbegründung noch anderweitig (…vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Dezember 1992 - 2 BvR 557/88 -, juris, Rn. 7 ff.) zu erkennen, warum das Revisionsgericht bei der Nichtzulassungsentscheidung angenommen hat, dass ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof nach Art. 267 Abs. 3 AEUV in einem künftigen Revisionsverfahren nicht notwendig sei, ist grundsätzlich von einer verfassungswidrigen Verwehrung des Zugangs zur Revisionsinstanz auszugehen, wenn die Zulassung des Rechtsmittels wegen der Notwendigkeit eines Vorabentscheidungsersuchens im Revisionsverfahren nahegelegen hätte (…vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 3. März 2014 - 1 BvR 2534/10 -, juris, Rn. 20;… Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30. August 2010 - 1 BvR 1631/08 -, juris, Rn. 50; s. auch Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 7. September 2015 - 1 BvR 1863/12 -, juris, Rn. 14). - BVerfG, 04.09.2020 - 2 BvR 1206/19
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven …
Rn. 22 (1) Lag die Zulassung eines Rechtsmittels objektiv nahe, und finden sich weder in der Entscheidung noch anderweitig Anhaltspunkte dafür, aufgrund welcher - die Nichtzulassung möglicherweise sachlich rechtfertigenden - Überlegungen das Gericht von der Zulassung abgesehen hat, ist im Rahmen der verfassungsgerichtlichen Überprüfung einer Entscheidung, gegen die eine Nichtzulassungsbeschwerde nicht eröffnet ist, grundsätzlich von einer verfassungswidrigen Nichtzulassung auszugehen (vgl. BVerfGK 19, 364 ;… vgl. zur Verletzung von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG: BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. April 2014 - 1 BvR 2851/13 -, Rn. 23 ff.; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 7. September 2015 - 1 BvR 1863/12 -, Rn. 16;… Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 28. Mai 2019 - 1 BvR 2006/16, 1 BvR 2029/16 -, Rn. 17). - BVerfG, 08.10.2015 - 1 BvR 3509/13
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden von Eisenbahninfrastrukturunternehmen wegen …
Ist weder anhand einer Entscheidungsbegründung noch anderweitig (…vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Dezember 1992 - 2 BvR 557/88 -, juris, Rn. 7 ff.) zu erkennen, warum das Revisionsgericht bei der Nichtzulassungsentscheidung angenommen hat, dass ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof nach Art. 267 Abs. 3 AEUV in einem künftigen Revisionsverfahren nicht notwendig sei, ist grundsätzlich von einer verfassungswidrigen Verwehrung des Zugangs zur Revisionsinstanz auszugehen, wenn die Zulassung des Rechtsmittels wegen der Notwendigkeit eines Vorabentscheidungsersuchens im Revisionsverfahren nahegelegen hätte (…vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 3. März 2014 - 1 BvR 2534/10 -, juris, Rn. 20;… Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30. August 2010 - 1 BvR 1631/08 -, juris, Rn. 50; s. auch Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 7. September 2015 - 1 BvR 1863/12 -, juris, Rn. 14). - OLG Brandenburg, 01.12.2016 - 10 UF 101/15
Versorgungsausgleich: Maßgebliches Ende der Ehezeit bei verfrühtem …
Rn. 28 Die Rechtsbeschwerde wird schon im Hinblick auf die unterschiedliche Rechtsprechung zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen hinsichtlich der Verzinsung des Ausgleichsbetrags bei der externen Teilung von dem durch den Versorgungsträger mitgeteilten Rechnungszins auszugehen ist (vgl. nur BVerfG, FamRZ 2015, 2123 ff.), zugelassen. - BVerfG, 21.01.2022 - 2 BvR 946/19
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie im …
Rn. 28 (1) Lag nach dem oben Ausgeführten die Zulassung eines Rechtsmittels objektiv nahe, und finden sich weder in der Entscheidung noch anderweitig Anhaltspunkte dafür, aufgrund welcher - die Nichtzulassung möglicherweise sachlich rechtfertigenden - Überlegungen das Gericht von der Zulassung abgesehen hat, ist im Rahmen der verfassungsgerichtlichen Überprüfung einer Entscheidung, gegen die eine Nichtzulassungsbeschwerde nicht eröffnet ist, grundsätzlich von einer verfassungswidrigen Nichtzulassung auszugehen (vgl. BVerfGK 19, 364 ;… vgl. zur Verletzung von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG: BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. April 2014 - 1 BvR 2851/13 -, Rn. 23 ff.; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 7. September 2015 - 1 BvR 1863/12 -, Rn. 16;… Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 28. Mai 2019 - 1 BvR 2006/16, 1 BvR 2029/16 -, Rn. 17). - VerfGH Baden-Württemberg, 03.02.2022 - 1 VB 85/17
Zur Grundrechtsfähigkeit inländischer juristischer Personen mit Sitz außerhalb …
Die Grenzen zum Verfassungsverstoß sind erst dann überschritten, wenn die Entscheidung insoweit sachlich nicht zu rechtfertigen ist, sich damit als objektiv willkürlich erweist und den Zugang zur nächsten Instanz unzumutbar erschwert (…vgl. VerfGH, a.a.O., Juris Rn. 28; BVerfG…, Beschluss vom 23.4.2014 - 1 BvR 2851/13 -, Juris Rn. 22; Beschluss vom 7.9.2015 - 1 BvR 1863/12 -, Juris Rn. 12, jeweils m.w.N.).Ob die Nichtzulassung eines Rechtsmittels gegen Art. 2 Abs. 1 LV i.V.m. Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verstößt, lässt sich insbesondere anhand der in den Entscheidungsgründen wiedergegebenen Erwägungen überprüfen, sofern das Gericht - wie hier - seine Entscheidung, kein Rechtsmittel zuzulassen, begründet hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7.9.2015 - 1 BvR 1863/12 -, Juris Rn. 13).
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.05.2020 - VerfGH 24/20
Verfassungsbeschwerde wegen der Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs
Nur mittels einer nachvollziehbaren Begründung sind die Beteiligten und insbesondere der Verfassungsgerichtshof in der Lage zu überprüfen, ob das Gericht das von der Rechtsordnung nicht nur grundsätzlich eröffnete, sondern im konkreten Fall auch nahe liegende Rechtsmittel ineffektiv gemacht und damit den Rechtsuchenden den gesetzlichen Richter entzogen hat (…vgl. etwa BVerfG, Beschlüsse vom 23. April 2014 - 1 BvR 2851/13, NJW 2014, 2417 = juris, Rn. 23 f., und vom 7. September 2015 - 1 BvR 1863/12, FamRZ 2015, 2123 = juris, Rn. 12 ff.). - BSG, 29.08.2019 - B 14 AS 67/19 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - …
- BSG, 29.08.2019 - B 14 AS 68/19 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - …
- VerfGH Berlin, 19.12.2018 - VerfGH 122/16
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Berufungszurückweisung …
- LG München I, 30.03.2023 - 31 S 16727/21
Kein Schadensersatz wegen angeblicher Verwendung einer unzulässigen …
- VerfGH Berlin, 19.12.2018 - VerfGH 141/16
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Berufungszurückweisung …
- VerfGH Baden-Württemberg, 22.01.2018 - 1 VB 61/17
- VerfGH Berlin, 19.12.2018 - VerfGH 37/16
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Berufungszurückweisung …
- OLG Brandenburg, 07.09.2016 - 10 UF 95/15
Versorgungsausgleich: Zulässigkeit einer Teilanfechtung; Teilung eines …
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Rechtsprechung
| BVerfG, 25.08.2015 - 1 BvR 3474/13 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
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Stattgebender Kammerbeschluss: Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses für PKH-Antrag nach erstinstanzlichem Obsiegen nur bei vollständigem Entfallen des Kostenrisikos - Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Versagung von PKH im ...
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Art 3 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 73a SGG
Stattgebender Kammerbeschluss: Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses für PKH-Antrag nach erstinstanzlichem Obsiegen nur bei vollständigem Entfallen des Kostenrisikos - Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Versagung von PKH im ... - Wolters Kluwer
Ablehnung von Prozesskostenhilfe in einem sozialgerichtlichen Klageverfahren; Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes
- Anwaltsblatt
Art 3 GG
PKH-Antrag auch bei Obsiegen zulässig wenn Entscheidung noch anfechtbar ist - ra.de
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Ablehnung von Prozesskostenhilfe in einem sozialgerichtlichen Klageverfahren; Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes
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- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Prozesskostenhilfe - und die Rechtsschutzgleichheit vor dem Sozialgericht
- Anwaltsblatt (Leitsatz)
Art 3 GG
PKH-Antrag auch bei Obsiegen zulässig wenn Entscheidung noch anfechtbar ist
Verfahrensgang
- SG Neubrandenburg, 22.10.2013 - S 14 AS 1633/11
- SG Neubrandenburg, 29.10.2013 - S 14 AS 1633/11
- BVerfG, 25.08.2015 - 1 BvR 3474/13
- LSG Mecklenburg-Vorpommern, 25.01.2017 - L 10 AS 524/13
- BSG, 25.04.2018 - B 14 AS 157/17 B
- LSG Mecklenburg-Vorpommern, 09.01.2019 - L 14 AS 524/13
- BSG, 18.05.2021 - B 14 AS 57/19 R
- BSG, 19.05.2021 - B 14 AS 57/19 R
Papierfundstellen
- FamRZ 2015, 2123
- AnwBl 2015, 981
- AnwBl Online 2015, 620
Wird zitiert von ... (31) Zitiert selbst (2)
- LSG Thüringen, 13.02.2012 - L 4 AS 1197/11
Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - PKH-Antrag - Entfallen des …
Auszug aus BVerfG, 25.08.2015 - 1 BvR 3474/13
Zwar wird weithin vertreten, dass das Rechtsschutzbedürfnis für einen Prozesskostenhilfeantrag entfällt, wenn der Verfahrensgegner (endgültig) kostenerstattungspflichtig ist, oder dass die persönlichen und wirtschaftlichen Gründe für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe fehlen, da Unbemittelte bereits durch die Kostenerstattung Bemittelten gleichgestellt werden (vgl. Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 13. Februar 2012 - L 4 AS 1197/11 B -, juris, Rn. 5; Sächsisches Landessozialgericht…, Beschluss vom 22. Juni 2011 - L 3 AS 290/10 B PKH -, juris, Rn. 11 f.). - LSG Sachsen, 22.06.2011 - L 3 AS 290/10
Auszug aus BVerfG, 25.08.2015 - 1 BvR 3474/13
Zwar wird weithin vertreten, dass das Rechtsschutzbedürfnis für einen Prozesskostenhilfeantrag entfällt, wenn der Verfahrensgegner (endgültig) kostenerstattungspflichtig ist, oder dass die persönlichen und wirtschaftlichen Gründe für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe fehlen, da Unbemittelte bereits durch die Kostenerstattung Bemittelten gleichgestellt werden (vgl. Thüringer Landessozialgericht…, Beschluss vom 13. Februar 2012 - L 4 AS 1197/11 B -, juris, Rn. 5; Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 22. Juni 2011 - L 3 AS 290/10 B PKH -, juris, Rn. 11 f.).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 03.05.2021 - L 8 SO 47/21
Vorläufige Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und Hilfe zur …
Rn. 24 Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren ist mangels Rechtsschutzbedürfnisses abzulehnen, weil der Antragsgegner wegen der (endgültigen) Kostengrundentscheidung nach § 193 SGG die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers in voller Höhe zu erstatten hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25.8.2013 - 1 BvR 3474/13 - juris Rn. 9). - BVerfG, 10.11.2022 - 1 BvR 1623/17
Verfassungsbeschwerde gegen eine unter Mitwirkung eines abgeordneten Richters …
In der Folge ist das Kostenrisiko allerdings insoweit entfallen, wie die Prozessgegnerin der Beschwerdeführerin aufgrund des rechtskräftigen Berufungsurteils endgültig kostenerstattungspflichtig geworden und der Beschwerdeführerin im Übrigen nach Aufhebung und Zurückverweisung Prozesskostenhilfe für den gesamten Berufungsrechtszug bewilligt worden ist (vgl. dazu BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 25. August 2015 - 1 BvR 3474/13 -, Rn. 9). - LSG Niedersachsen-Bremen, 25.11.2021 - L 8 SO 207/21
Vorläufige existenzsichernde Leistungen für einen Unionsbürger; Begriff des …
Rn. 24 Der in zweiter Instanz gestellte Prozesskostenhilfeantrag ist mangels Rechtsschutzbedürfnisses abzulehnen, weil der Beigeladene die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers für das Beschwerdeverfahren nach dieser Entscheidung (endgültig) zu erstatten hat und es damit keiner Gewährung von Prozesskostenhilfe mehr bedarf (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25.8.2015 - 1 BvR 3474/13 - juris Rn. 9).
- LSG Bayern, 14.09.2026 - L 8 AY 16/26
Leistungseinschränkung, Existenzminimum, Einstweiliger Rechtsschutz, …
Damit liegt der Fall vor, dass das Kostenrisiko vollständig entfallen ist (vgl. BVerfG vom 25.08.2015 - 1 BvR 3474/13 - juris). - LSG Niedersachsen-Bremen, 17.08.2017 - L 8 AY 17/17
Anspruchseinschränkung; Asylbewerberleistung; Dublin-III; Relokationsbeschluss; …
Rn. 14 Der Antrag des Antragstellers auf Gewährung von Prozesskostenhilfe ist mangels Rechtsschutzinteresses abzulehnen, weil der Antragsgegner aufgrund dieser Entscheidung unanfechtbar zur Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Antragstellers verpflichtet ist (st. Rspr. des Senats; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 25. August 2015 - 1 BvR 3474/13 - juris Rn. 9). - LSG Sachsen-Anhalt, 23.07.2025 - L 2 AS 177/25
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer ohne …
Da das Kostenrisiko der Antragsteller damit vollständig entfallen ist, bedarf es keiner Gewährung von Prozesskostenhilfe mehr (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. August 2015 - 1 BvR 3474/13 - juris Rn. 9). - LSG Sachsen-Anhalt, 24.08.2021 - L 2 AS 409/21
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei …
- VGH Baden-Württemberg, 22.12.2017 - 8 S 902/17
UVP-Pflicht bei Errichtung von Windenergieanlagen im Verbreitungsgebiet des …
Rn. 14 3. Wegen des rechtskräftigen Obsiegens der Antragsteller fehlt für den Antrag auf Prozesskostenhilfe nunmehr das Rechtsschutzbedürfnis (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 25.08.2015 - 1 BvR 3474/13 -, juris, Rn. 9;… Olbertz, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: Januar 2002, § 166 Rn. 9 m.w.N.). - LSG Nordrhein-Westfalen, 04.07.2016 - L 7 AS 1224/16
PKH-Verfahren; Kostenerstattungspflicht des Verfahrensgegners; Weitgehende …
Rn. 12 Der Senat verkennt nicht, dass nach der Entscheidung des BVerfG vom 25.08.2015 - 1 BvR 3474/13 die Prozesskostenhilfe ohne Verfassungsverstoß abgelehnt werden kann, wenn der Verfahrensgegner endgültig kostenerstattungspflichtig ist. - LSG Sachsen-Anhalt, 25.05.2021 - L 2 AS 225/21
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei …
Da das Kostenrisiko der Antragsteller damit vollständig entfallen ist, bedarf es keiner Gewährung von PKH mehr (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. August 2015 - 1 BvR 3474/13 - juris Rn. 9). - LSG Bayern, 24.10.2022 - L 8 AY 106/22
Aufenthaltsrechtliche Mitwirkungspflichten bei psychischer Erkrankung
- LSG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2016 - L 7 AS 393/15
Prozesskostenhilfe für ein erledigtes Klageverfahren
- LSG Bayern, 01.04.2026 - L 8 AY 2/26
Leistungsausschluss nach § 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 AsylbLG
- LSG Schleswig-Holstein, 07.11.2025 - L 6 AS 86/25
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer ohne …
- VerfGH Sachsen, 31.05.2016 - 40-IV-16
- VerfGH Sachsen, 31.05.2016 - 22-IV-16
- VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 55-IV-16
- VerfGH Sachsen, 31.05.2016 - 67-IV-16
- VerfGH Sachsen, 23.02.2017 - 161-IV-16
- VerfGH Sachsen, 31.05.2016 - 69-IV-16
- VerfGH Sachsen, 31.05.2016 - 38-IV-16
- VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 53-IV-16
- VerfGH Sachsen, 31.05.2016 - 27-IV-16
- VerfGH Sachsen, 31.05.2016 - 35-IV-16
- VerfGH Sachsen, 18.05.2017 - 57-IV-17
- LSG Sachsen, 14.07.2016 - L 7 AS 1186/14
Kostenrisiko; Kostenübernahme; Prozesskostenhilfe; Rechtsschutzbedürfnis
- VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 52-IV-16
- VerfGH Sachsen, 24.11.2016 - 128-IV-16
- VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 57-IV-16
- OVG Berlin-Brandenburg, 08.06.2022 - 3 M 17.22
Prozesskostenhilfe - Beschwerde - Rechtsschutzbedürfnis - rechtskräftige …
- VG Frankfurt/Oder, 14.12.2018 - 6 L 1232/18
Asylrecht - Eilverfahren; Einstellung wegen Nichtbetreiben des Verfahrens; in …
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