Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 11.12.2019 - 6 WF 156/19 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 418 Abs 2 ZPO, § 569 Abs 1 S 1 ZPO, § 569 Abs 1 S 2 ZPO, § 802j Abs 1 S 1 ZPO, § 89 Abs 1 S 2 FamFG
Kindschaftssache: Beweiswürdigung bei behauptetem rechtzeitigen Einwurf einer Beschwerdeschrift in den Nachtbriefkasten des Beschwerdegerichts; Verhängung von Ordnungshaft gegen den betreuenden Elternteil zur Durchsetzung eines Umgangstitels - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
FamFG § 89 Abs. 1
Sofortige Beschwerde gegen die Anordnung von Ordnungshaft wegen Verstoßes gegen eine Umgangsregelung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Saarbrücken, 07.10.2019 - 128 F 155/18
- OLG Saarbrücken, 11.12.2019 - 6 WF 156/19
Papierfundstellen
- NJW-RR 2020, 195
- FamRZ 2020, 701
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (17)
- BGH, 01.02.2012 - XII ZB 188/11
Umgangsverfahren: Konkretisierung des Umgangstitels als Voraussetzung der …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.12.2019 - 6 WF 156/19
Rn. 17 Der Vergleich ist vollstreckbar (siehe dazu nur BGH FamRZ 2016, 1763; 2012, 533), nachdem in ihm - soweit im vorliegenden Verfahren von Interesse - konkret das Umgangsrecht der Mutter mit G. alle 14 Tage von freitags 15.00 Uhr bis montags 8.00 Uhr, beginnend am 22. Juni 2018, sowie jeden Mittwoch von 15.00 bis 20.00 Uhr, beginnend am 20. Juni 2018, geregelt worden ist.Nur dann kann das Familiengericht die Vollstreckung nach § 93 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 FamFG einstweilen einstellen oder beschränken (vgl. BGH FamRZ 2015, 2147; 2012, 533).
Beruft sich ein Elternteil nach Zuwiderhandlung gegen eine gerichtliche Umgangsentscheidung auf den entgegenstehenden Willen des Kindes, wird ein fehlendes Vertretenmüssen daher nur dann anzunehmen sein, wenn er im Einzelfall darlegt, wie er auf das Kind eingewirkt hat, um es zum Umgang zu bewegen (BGH FamRZ 2015, 2147; 2014, 732; 2012, 533).
Der Gesetzgeber hat eine effektivere Vollstreckung von Umgangsentscheidungen durch das FamFG ausdrücklich erstrebt (…BT-Drucks. 16/6308, S. 218; BVerfG FamRZ 2011, 957; BGH FamRZ 2012, 533; 2011, 1729;… Völker/Clausius, FamRMandat - Sorge- und Umgangsrecht, 7. Aufl., § 6, Rz. 43 m.w.N.).
- BGH, 30.09.2015 - XII ZB 635/14
Vollstreckung eines als einstweilige Anordnung ergangenen Umgangstitels: …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.12.2019 - 6 WF 156/19
Nur dann kann das Familiengericht die Vollstreckung nach § 93 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 FamFG einstweilen einstellen oder beschränken (vgl. BGH FamRZ 2015, 2147; 2012, 533).Beruft sich ein Elternteil nach Zuwiderhandlung gegen eine gerichtliche Umgangsentscheidung auf den entgegenstehenden Willen des Kindes, wird ein fehlendes Vertretenmüssen daher nur dann anzunehmen sein, wenn er im Einzelfall darlegt, wie er auf das Kind eingewirkt hat, um es zum Umgang zu bewegen (BGH FamRZ 2015, 2147; 2014, 732; 2012, 533).
Das Ordnungsmittel darf dabei mit Blick auf seinen Sanktionscharakter (siehe dazu BGH FamRZ 2015, 2147; 2014, 732; 2011, 1729), die mit ihm zugleich bezweckte Beugewirkung und die Sicherung künftig titelkonformen Verhaltens nicht zu niedrig sein (vgl. EGMR FamRZ 2015, 469); zugleich muss es verhältnismäßig bleiben (…Völker/Clausius, a.a.O., § 6, Rz. 35).
- BGH, 19.02.2014 - XII ZB 165/13
Vollstreckung von Umgangsregelungen: Ordnungsgeldfestsetzung gegen das als …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.12.2019 - 6 WF 156/19
Beruft sich ein Elternteil nach Zuwiderhandlung gegen eine gerichtliche Umgangsentscheidung auf den entgegenstehenden Willen des Kindes, wird ein fehlendes Vertretenmüssen daher nur dann anzunehmen sein, wenn er im Einzelfall darlegt, wie er auf das Kind eingewirkt hat, um es zum Umgang zu bewegen (BGH FamRZ 2015, 2147; 2014, 732; 2012, 533).Das Ordnungsmittel darf dabei mit Blick auf seinen Sanktionscharakter (siehe dazu BGH FamRZ 2015, 2147; 2014, 732; 2011, 1729), die mit ihm zugleich bezweckte Beugewirkung und die Sicherung künftig titelkonformen Verhaltens nicht zu niedrig sein (vgl. EGMR FamRZ 2015, 469); zugleich muss es verhältnismäßig bleiben (…Völker/Clausius, a.a.O., § 6, Rz. 35).
- BGH, 17.08.2011 - XII ZB 621/10
Vollstreckungsverfahren zur Durchsetzung einer Umgangsentscheidung: Anwendbarkeit …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.12.2019 - 6 WF 156/19
Der Gesetzgeber hat eine effektivere Vollstreckung von Umgangsentscheidungen durch das FamFG ausdrücklich erstrebt (…BT-Drucks. 16/6308, S. 218; BVerfG FamRZ 2011, 957; BGH FamRZ 2012, 533; 2011, 1729;… Völker/Clausius, FamRMandat - Sorge- und Umgangsrecht, 7. Aufl., § 6, Rz. 43 m.w.N.).Das Ordnungsmittel darf dabei mit Blick auf seinen Sanktionscharakter (siehe dazu BGH FamRZ 2015, 2147; 2014, 732; 2011, 1729), die mit ihm zugleich bezweckte Beugewirkung und die Sicherung künftig titelkonformen Verhaltens nicht zu niedrig sein (vgl. EGMR FamRZ 2015, 469); zugleich muss es verhältnismäßig bleiben (…Völker/Clausius, a.a.O., § 6, Rz. 35).
- EGMR, 20.07.2006 - 1633/05
Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.12.2019 - 6 WF 156/19
Rn. 34 Eine erhebliche Beeinträchtigung des Wohles G.s (…siehe dazu OLG Jena a.a.O.) steht durch eine Ordnungshaft jenes kurzen Ausmaßes nicht zu befürchten, nachdem G. unproblematisch für die Zeit der nunmehr vom Familiengericht zügig (vgl. auch EGMR FamRZ 2008, 1059; Völker, FPR 2012, 485) von Amts wegen zu veranlassenden Inhaftierung des Vaters (§§ 87 Abs. 1, 89 Abs. 3 S. 2 FamFG, § 802 g Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 ZPO) bei der Mutter untergebracht werden kann, sodass insbesondere keine Fremdplatzierung erforderlich sein wird. - BGH, 10.07.2019 - XII ZB 507/18
Erfordernis der anschließenden familiengerichtlichen Billigung durch Beschluss im …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.12.2019 - 6 WF 156/19
Rn. 15 Das Familiengericht hat unangegriffen und ausweislich der vom Senat eingesehenen Akten des Verfahrens 128 F 155/18 EASO bedenkenfrei festgestellt, dass dem Vater der - ordnungsgemäß protokollierte und im Beschlusswege richterlich gebilligte - Vergleich vom 18. Juni 2018 mitsamt dem hier durch Rechtsmittelverzicht rechtskräftig gewordenen (vgl. dazu BGH FamRZ 2019, 1616) Billigungsbeschluss und der gemäß § 89 Abs. 2 FamFG notwendigen Folgenankündigung am 7. Juli 2018 ordnungsgemäß zugestellt worden ist. - BVerfG, 28.02.2012 - 1 BvR 3116/11
Stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen an Grad der Kindeswohlgefährdung zur …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.12.2019 - 6 WF 156/19
Hinzu kommt, dass Gerichte prinzipiell Instrumente, die von der Rechtsordnung zur Durchsetzung des Rechts vorgesehen sind, nicht ohne nähere Darlegung für untauglich erklären können (so ausdrücklich zur Vollstreckung von Umgangstiteln BVerfG FamRZ 2012, 1127;… Völker/Clausius, a.a.O.). - BGH, 03.08.2016 - XII ZB 86/15
Familiensache: Hinweis auf die Folgen einer Zuwiderhandlung gegen eine …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.12.2019 - 6 WF 156/19
Rn. 17 Der Vergleich ist vollstreckbar (siehe dazu nur BGH FamRZ 2016, 1763; 2012, 533), nachdem in ihm - soweit im vorliegenden Verfahren von Interesse - konkret das Umgangsrecht der Mutter mit G. alle 14 Tage von freitags 15.00 Uhr bis montags 8.00 Uhr, beginnend am 22. Juni 2018, sowie jeden Mittwoch von 15.00 bis 20.00 Uhr, beginnend am 20. Juni 2018, geregelt worden ist. - BGH, 18.12.2008 - I ZB 32/06
Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen den eine Beschwerde zurückweisenden …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.12.2019 - 6 WF 156/19
Bei wiederholten Verstößen ist daher nicht das Vielfache der für eine einzelne Zuwiderhandlung als angemessen erachteten Sanktion zu verhängen (…OLG Jena a.a.O.; vgl. auch BGH NJW 2009, 921). - BVerfG, 09.03.2011 - 1 BvR 752/10
Nichtannahmebeschluss: Unterlassen einer Belehrung gem § 89 Abs 2 FamFG in …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.12.2019 - 6 WF 156/19
Der Gesetzgeber hat eine effektivere Vollstreckung von Umgangsentscheidungen durch das FamFG ausdrücklich erstrebt (…BT-Drucks. 16/6308, S. 218; BVerfG FamRZ 2011, 957; BGH FamRZ 2012, 533; 2011, 1729;… Völker/Clausius, FamRMandat - Sorge- und Umgangsrecht, 7. Aufl., § 6, Rz. 43 m.w.N.). - BGH, 31.05.2017 - VIII ZR 224/16
Versäumung der Berufungsbegründungspflicht: Beweiskraft des auf einem Schriftsatz …
- BGH, 17.03.2008 - II ZR 313/06
Begriff des gesetzlichen Richters im Berufungsverfahren; Entscheidung über einen …
- BGH, 17.02.2012 - V ZR 254/10
Beweiskraft öffentlicher Urkunden: Nachweis der Unrichtigkeit eines gerichtlichen …
- OLG Saarbrücken, 26.11.2010 - 6 WF 118/10
Umgangsvereitelung mit dem minderjährigen Kind: Festsetzung und Bemessung von …
- OLG Jena, 24.03.2015 - 1 WF 60/15
Bei der Wahl und Bemessung der Ordnungsmittel steht dem Tatrichter ein Ermessen …
- RG, 22.12.1919 - I 161/19
Seeversicherung. Totalverlust.
- RG, 21.06.1919 - V 157/19
Feststellung der Verlesung eines Protokolles.
- OLG Celle, 31.01.2023 - 10 WF 135/22
Kindesherausgabe; Ordnungshaft; Zur unmittelbaren Anordnung von Ordnungshaft zur …
Ein derartiger Ausnahmefall ist nach gefestigter Rechtsprechung aber gerade etwa gegeben bei Kindesentziehung durch den nicht die elterliche Sorge ausübenden Elternteil, wenn zugleich der konkrete Aufenthalt des Kindes unbekannt ist (…vgl. Zöller aaO sowie Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Entscheidung vom 4. September 2007 - 4065/04 - EuGRZ 2007, 678 ff. = FamRZ 2008, 1317 ff = juris [sogar betreffend verhängter Zwangshaft gem. § 33 FGG die über die Höchstdauer von sechs Monaten vollzogen wurde]; OLG Stuttgart, Beschluss vom 6. April 2006 - 17 UF 318/05 - OLGR Stuttgart 2007, 15 f. = juris; OLG Hamm, Beschluss vom 29. Juni 1993 - 2 WF 164/93 - FamRZ 1993, 1479), sowie (bereits) bei dauerhafter Umgangsverweigerung durch den betreuenden Elternteil (…vgl. Zöller aaO, sowie Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 11. Dezember 2019 - 6 WF 156/19 - FamRZ 2020, 701 ff. = NJW-RR 2020, 195 ff = ZKJ 2020, 184 ff = juris; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 16. Juli 2014 - 12 WF 67/14 - FamRZ 2015, 1222 f. = juris).
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Rechtsprechung
| OLG Dresden, 19.11.2019 - 4 U 1186/19 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Sachsen
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- zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Keine Berücksichtigung eines vom Arbeitgeber gewährten geldwerten Vorteils im Rahmen des § 850h Abs. 2 ZPO
- rechtsportal.de
ZPO § 850h Abs. 2
Geldwerter Vorteil bei der Berechnung des pfändbaren Einkommens - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Verpflichtung zur Zahlung von pfändbarem Arbeitseinkommen an die Masse
Verfahrensgang
- LG Chemnitz, 07.05.2019 - 5 O 396/17
- OLG Dresden, 19.11.2019 - 4 U 1186/19
Papierfundstellen
- FamRZ 2020, 701
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (6)
- BAG, 23.04.2008 - 10 AZR 168/07
Drittschuldnerklage - verschleiertes Arbeitseinkommen
Auszug aus OLG Dresden, 19.11.2019 - 4 U 1186/19
Ein dem Schuldner vom Drittschuldner gewährter geldwerter Vorteil ist nur bei der Berechnung des pfändbaren realen Arbeitseinkommens, nicht auch bei der Ermittlung des höheren pfändbaren fiktiven Arbeitseinkommens zu berücksichtigen (vgl. BAG, Urteil vom 23. April 2008 - 10 AZR 168/07 -, Rn. 21, m.w.N. - juris).Die Vorschrift des § 850 c Abs. 2 ZPO, nach der Unterhaltsfreibeträge nur berücksichtigt werden können, wenn Unterhalt tatsächlich gewährt wird, ist zwar zugeschnitten auf die Pfändung einer korrekt vereinbarten Arbeitsvergütung und daher nicht auf die Fallgestaltung des fingierten Arbeitsentgelts nach § 850 h Abs. 2 ZPO zu übertragen (vgl. Landesarbeitsgericht Niedersachsen…, Urteil vom 23. Januar 2007 - 13 Sa 953/06 -, Rn. 56; bestätigt BAG, Urteil vom 23. April 2008 - 10 AZR 168/07 -, juris).
- BAG, 12.03.2008 - 10 AZR 148/07
Drittschuldnerklage - verschleiertes Arbeitseinkommen
Auszug aus OLG Dresden, 19.11.2019 - 4 U 1186/19
Somit steht dem Gläubiger nur der pfändbare Teil der fiktiven Nettovergütung zu (vgl. BAG 12. März 2008 - 10 AZR 148/07 - mwN). - BAG, 16.05.2013 - 6 AZR 556/11
Verschleiertes Arbeitseinkommen - Freigabe aus der Masse
Auszug aus OLG Dresden, 19.11.2019 - 4 U 1186/19
Auch verschleiertes Arbeitseinkommen i.S.v. § 850h Abs. 2 ZPO, der nach § 36 Abs. 1 Satz 2 InsO entsprechend anwendbar ist, gehört in Höhe des pfändbaren Teils der angemessenen Vergütung zur Insolvenzmasse (vgl. BAG 16.05.2013 - 6 AZR 556/11 - Rn. 40 mwN).
- LAG Niedersachsen, 23.01.2007 - 13 Sa 953/06
Erfassung von rückständigen Ansprüchen auf verschleiertes Arbeitseinkommen durch …
Auszug aus OLG Dresden, 19.11.2019 - 4 U 1186/19
Die Vorschrift des § 850 c Abs. 2 ZPO, nach der Unterhaltsfreibeträge nur berücksichtigt werden können, wenn Unterhalt tatsächlich gewährt wird, ist zwar zugeschnitten auf die Pfändung einer korrekt vereinbarten Arbeitsvergütung und daher nicht auf die Fallgestaltung des fingierten Arbeitsentgelts nach § 850 h Abs. 2 ZPO zu übertragen (vgl. Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 23. Januar 2007 - 13 Sa 953/06 -, Rn. 56; bestätigt BAG, Urteil vom 23. April 2008 - 10 AZR 168/07 -, juris). - LAG Hamm, 16.12.2016 - 16 Sa 636/16
Insolvenz; verschleiertes Arbeitseinkommen
Auszug aus OLG Dresden, 19.11.2019 - 4 U 1186/19
Dabei obliegt die Darlegungs- und Beweislast bezüglich der Voraussetzungen des § 850 h Abs. 2 Satz 1 ZPO der klagenden Partei (Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 16. Dezember 2016 - 16 Sa 636/16 -, Rn. 25, juris m.w.N.). - LAG Baden-Württemberg, 23.04.2009 - 11 Sa 97/08
Auszug aus OLG Dresden, 19.11.2019 - 4 U 1186/19
Die Berücksichtigung wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit des Drittschuldners soll vor allem verhindern, dass Betriebe, die nur durch (kostenarme) familiäre Mitarbeit aufrechterhalten werden, infolge der nach § 850 h Abs. 2 ZPO fingierten Vergütung ihre wirtschaftliche Lebensfähigkeit verlieren (Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 23. April 2009 - 11 Sa 97/08 -, Rn. 38 - 39, juris).
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Rechtsprechung
| LG Köln, 06.01.2020 - 34 T 159/19 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Wipperfürth, 05.08.2019 - 50 M 651/19
- LG Köln, 06.01.2020 - 34 T 159/19
Papierfundstellen
- FamRZ 2020, 701
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BGH, 25.10.2012 - VII ZB 12/10
Zwangsvollstreckung wegen titulierter Forderung aus vorsätzlich begangener …
Auszug aus LG Köln, 06.01.2020 - 34 T 159/19
Ist hinreichendes Einkommen oder Vermögen zur Deckung des maßgeblichen Bedarfs vorhanden, entfällt die Hilfebedürftigkeit und damit der Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt (vgl. BGH NJW 2013, 1370).Im Umfang der anderweitigen Deckung ist der Freibetrag, der dem Schuldner aus seinem gepfändeten Arbeitseinkommen zu belassen ist, herabzusetzen (vgl. BGH NJW 2013, 1370).
Bei einem entsprechenden Einkommen des Ehegatten kann die Entscheidung des Vollstreckungsgerichts demnach zum Ausdruck bringen, dass dem Schuldner von seinem Einkommen kein Teilbetrag verbleibt (vgl. BGH NJW 2013, 1370;… BeckOK ZPO/Riedel, 34. Ed. 1.9.2019, ZPO § 850f Rn. 32aa).
- BGH, 25.11.2010 - VII ZB 111/09
Forderungspfändung: Bestimmung des Pfändungsfreibetrages bei Zwangsvollstreckung …
Auszug aus LG Köln, 06.01.2020 - 34 T 159/19
Dem Schuldner soll nach der Rechtsprechung des BGH nicht weniger, aber auch nicht mehr belassen werden, als er zur Deckung des sozialhilferechtlichen Existenzminimums im Sinne des SGB XII bedarf (vgl. BGH NJW-RR 2011, 706), weshalb die dort für die Anrechnung von Einkommen und geldwerten Vorteilen maßgebenden Grundsätze auch bei der Ermittlung des dem Schuldner pfandfrei zu belassenden Betrags zu berücksichtigen sind.
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