Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 28.11.2002 - 10 U 172/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB §§ 154 I, 387, 554 Abs. 1, 566, 568 a. F.
Kündigung und Vertragsfortsetzung zwischen Vermieter-GbR und Mieter-GbR - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 535
Auswirkungen eines Gesellschafterwechsels in einer Mieter-GbR
Verfahrensgang
- LG Mönchengladbach - 6 O 119/00
- OLG Düsseldorf, 28.11.2002 - 10 U 172/01
Papierfundstellen
- GE 2003, 183
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (15)
- BGH, 11.09.2002 - XII ZR 187/00
Abschluß eines Mietvertrages mit einer Erbengemeinschaft
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.11.2002 - 10 U 172/01
Rn. 18 Sofern die Beklagte als Vertreterin einer auf Mieterseite gebildeten BGB-Gesellschaft handeln wollte, ist ein etwaiges Vertretungsverhältnis in der Urkunde mangels eines das Vertretungsverhältnis anzeigenden Zusatzes ebenfalls nicht hinreichend deutlich zum Ausdruck gekommen (BGH, Urt. v. 12. September 2002, XII ZR 187/00).Rn. 26 Hierfür spricht auch, dass ein Mietvertrag nur dann der gesetzlichen Schriftform genügt, wenn sich alle wesentlichen Vertragsbedingungen, insbesondere der Mietgegenstand, der Mietzins sowie die Dauer und die Parteien des Mietverhältnisses aus der Urkunde ergeben (BGH, Urt. v. 12. September 2002, XII ZR 187/00;… Urt. v. 30.6.1999 BGHZ 142, 158, 161;… Urt. v. 29.9.1999, NJW 2000, 354, 356).
- BGH, 10.10.2001 - XII ZR 93/99
Einhaltung der Schriftform bei einem Mietvertrag
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.11.2002 - 10 U 172/01
Damit hat die Beklagte schlüssig zum Ausdruck gebracht, dass sie das Mietverhältnis beenden wolle (BGH, Urt. v. 10.10.2001, NJW-RR 2002, 8; NZM 2001, 1077). - OLG Düsseldorf, 05.09.2002 - 10 U 150/01
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.11.2002 - 10 U 172/01
Darüber hinaus sind die Schlüssel erst Ende März 2000 zurückgegeben worden, so dass die Beklagte die Nutzungsentschädigung auch aus diesem Grund und unabhängig von dem genauen Zeitpunkt der Schlüsselrückgabe nach der Rechtsprechung des Senats für den gesamten Monat schuldet (Urt. v. 5.9.2002, 10 U 150/01;… Urt. v. 18.1.2001, 10 U 187/99 - rk. gem. Nichtannahmebeschl. v. 4.9.2002, XII ZR 59/01;… KG, Urt. v. 3.5.2001, GE 2001, 989).
- FG Niedersachsen, 04.03.1997 - VI 687/93
Anforderungen an die Bildung einer Rückstellung im Rahmen eines …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.11.2002 - 10 U 172/01
Dieser ist jedoch zeitlich begrenzt bis zum Zeitpunkt der ersten ordentlichen Kündigungsmöglichkeit durch den Mieter (…vgl. KG, Urt. v. 20.8.2001, GE 2001, 1402; OLG Frankfurt am Main, Urt. v. 18.7.1996, WM 1998, 24). - KG, 20.08.2001 - 20 U 1221/00
Vorzeitige Aufhebung eines Mietvertrages durch Entgegennahme einer Kündigung; …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.11.2002 - 10 U 172/01
Dieser ist jedoch zeitlich begrenzt bis zum Zeitpunkt der ersten ordentlichen Kündigungsmöglichkeit durch den Mieter (vgl. KG, Urt. v. 20.8.2001, GE 2001, 1402;… OLG Frankfurt am Main, Urt. v. 18.7.1996, WM 1998, 24). - KG, 03.05.2001 - 8 U 5568/99
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.11.2002 - 10 U 172/01
Darüber hinaus sind die Schlüssel erst Ende März 2000 zurückgegeben worden, so dass die Beklagte die Nutzungsentschädigung auch aus diesem Grund und unabhängig von dem genauen Zeitpunkt der Schlüsselrückgabe nach der Rechtsprechung des Senats für den gesamten Monat schuldet (…Urt. v. 5.9.2002, 10 U 150/01;… Urt. v. 18.1.2001, 10 U 187/99 - rk. gem. Nichtannahmebeschl. v. 4.9.2002, XII ZR 59/01; KG, Urt. v. 3.5.2001, GE 2001, 989). - BGH, 24.06.1998 - XII ZR 195/96
Einigung auf Fortsetzung des Mietverhältnisses bei vorzeitiger Kündigung eines …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.11.2002 - 10 U 172/01
Dies hat zur Folge, dass das Mietverhältnis bis dahin unverändert fortbesteht und es - anders als bei einer außerordentlichen fristlosen Kündigung - während dieses Zeitraums noch dem Einfluss vertraglicher Vereinbarungen über seinen Inhalt und ggf. über seine (weitere) Fortdauer unterworfen ist (…BGH, Urt. v. 24.6.1998, DWW 1998, 276; NJW 1998, 2664; NZM 1998, 628; WM 1998, 599). - BGH, 29.09.1999 - XII ZR 313/98
Wahrung der Schriftform eines langfristigen Grundstückspachtvertrages
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.11.2002 - 10 U 172/01
Rn. 26 Hierfür spricht auch, dass ein Mietvertrag nur dann der gesetzlichen Schriftform genügt, wenn sich alle wesentlichen Vertragsbedingungen, insbesondere der Mietgegenstand, der Mietzins sowie die Dauer und die Parteien des Mietverhältnisses aus der Urkunde ergeben (…BGH, Urt. v. 12. September 2002, XII ZR 187/00;… Urt. v. 30.6.1999 BGHZ 142, 158, 161; Urt. v. 29.9.1999, NJW 2000, 354, 356). - BGH, 18.02.2002 - II ZR 331/00
Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.11.2002 - 10 U 172/01
Hinsichtlich der Rechtsfolgen ist es unerheblich, ob es sich bei der ursprünglichen Mietermehrheit um eine rechtsfähige Außengesellschaft i.S. der Entscheidung des BGH v. 18.2.2002 (GE 2002, 530; NZM 2002, 271; ZMR 2002, 412) gehandelt hat oder lediglich um eine nicht rechtsfähige Innengesellschaft. - BGH, 30.06.1999 - XII ZR 55/97
Anforderungen der Schriftform des § 566 BGB an die Urkundeneinheit zwischen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.11.2002 - 10 U 172/01
Rn. 26 Hierfür spricht auch, dass ein Mietvertrag nur dann der gesetzlichen Schriftform genügt, wenn sich alle wesentlichen Vertragsbedingungen, insbesondere der Mietgegenstand, der Mietzins sowie die Dauer und die Parteien des Mietverhältnisses aus der Urkunde ergeben (…BGH, Urt. v. 12. September 2002, XII ZR 187/00; Urt. v. 30.6.1999 BGHZ 142, 158, 161;… Urt. v. 29.9.1999, NJW 2000, 354, 356). - BGH, 28.06.2000 - VIII ZR 240/99
Widerrufsrecht beim Finanzierungsleasingvertrag; Wirksamkeit einer Kündigung
- BGH, 29.04.2002 - II ZR 330/00
Rechtsfolgen einer Verlängerungsklausel in einem Mietvertrag
- BGH, 04.04.1973 - VIII ZR 47/72
Anforderungen an die bedingte Kündigung einer angemieteten Reklamefläche - …
- BGH, 30.01.2002 - XII ZR 106/99
Einhaltung der Schriftform bei vertraglicher Auswechslung eines Mieters in einem …
- BGH, 09.12.1997 - VI ZR 229/96
Mitverschulden des Vermieters bei einem Unfall bei der Anlieferung von Heizöl
- LG Flensburg, 09.10.2008 - 1 S 56/08
Mietvertrag: Aktivlegitimation eines geschiedenen Ehegatten zur Rückforderung der …
Sie steht in Übereinstimmung mit der nahezu einhelligen Auffassung in Rechtssprechung und Literatur, nach der bei einer Mehrheit von Mietern hinsichtlich der rückzufordernden Kaution eine Mitgläubigerschaft nach § 432 BGB bzw. eine gemeinschaftliche Gläubigerschaft vorliegt, sodass jeder Gläubiger die ganze Leistung nicht an sich allein, sondern nur an alle gemeinsam, oder nur alle Berechtigten gemeinsam den Anspruch einfordern können (…Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl. , 1999, II Rdnr. 259;… Bydlinski, in: MK BGB , Band 2, 4. Auflage, 2001, § 432 Rdnr. 3 und 7;… Palandt-Weidenkaff, BGB, 67. Aufl., Einführung vor § 535 Rdnr. 122;… Riecke, Handbuch des Fachanwalts Miet- und Wohnungseigentumsrecht, 2. Aufl., Kap. 7 Rdnr. 169;… Schilling, in: MK BGB, Bd. 3, 4. Aufl., 2004, § 551 Rdnr. 30;… Sternel, Mietrecht Aktuell, 3. Aufl., Seite 190, Rdnr. 23; KG, Beschluss v. 30.03.1992, WUM 1992, 323; OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.11.2002, 10 U 172/01, OLG R 2003, 23 - 26 ; OLG Hamm, Urteil vom 08.10.1975, BB 1972, 529; OLG München, Urteil vom 14.01.1994, ZMR 1994, 216 f; LG Gießen, Urteil vom 17.04.1996 - 1 S 549/95 - NJW-RR 1996, 1162; LG Saarbrücken, Urteil vom 25.10.1991 - 13 BS 144/91 - NJW-RR 1992, 781 bis 783; AG Hamburg, Urteil vom 27.03.1997 - 37 bC 711/96, WUM 1997, 435, jeweils m. w. N.). - OLG Düsseldorf, 26.11.2009 - 10 U 42/09
Anspruch auf Zahlung rückständiger Pacht und Nutzungsentschädigung bei …
Insoweit ist anerkannt, dass in der Gebrauchsfortsetzung ohne Widerspruch des Vermieters trotz eines wirksamen Ausschlusses des § 568 BGB a.F. die schlüssige Begründung eines unbefristeten Mietverhältnisses liegen kann (Senat, Urt. v. 28.11.2002, GE 2003, 183 = OLGR 2003, 23 - 10 U 172/01); OLG Hamm, Beschl. v. 9.12.1982, WM 1983, 48; Grapentin in Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., Kap. IV 46; Staudinger/Emmerich, 13. Aufl., § 568 BGB, RdNr. 34; Lützenkirchen, WuM 2003, 65; vgl. auch BGH, Urt. v. 8.10.2008, BeckRS 2008 23064 - XII ZR 66/06), wenn beide Mietparteien - wie hier - ein Verhalten zeigen, das auf den Erklärungswillen schließen lässt, zwischen ihnen ein Mietverhältnis zu begründen. - KG, 31.10.2019 - 8 U 93/19
Schriftformerfordernis bei neu begründeten Mietverhältnis nach vorheriger …
Rn. 83 Es ist anerkannt, dass in der Gebrauchsfortsetzung ohne Widerspruch des Vermieters trotz eines wirksamen Ausschlusses des § 568 BGB a.F. die schlüssige Begründung eines unbefristeten Mietverhältnisses liegen kann (vgl. BGH, WuM 2012, 453; OLG Düsseldorf Urteil vom 28.11.2002 - 10 U 172/01 - GE 2003, 183; OLG Düsseldorf Urteil vom 08.06.2006 - I-24 U 189/05 - GE 2007, 222; OLG Düsseldorf Urteil vom 26.11.2009 - I-10 U 42/09 - GuT 2011, 154; OLG Oldenburg Urteil vom 28.09.2000 - 8 U 149/00 - DWW 2001, 88;… Bub/Treier/Fleindl, a.a.O., IV Rdnr. 64;… Schmidt-Futterer/Blank, a.a.O., § 545 BGB, Rdnr. 34;… Sternel, Mietrecht, aktuell, 4. Auflage, X, Rdnr. 186 m.w.N.). - OLG Düsseldorf, 15.12.2005 - 10 U 80/05
Ablehnung der Rücknahme der Mietsache wegen nicht ausgeführter …
Es handelt sich mithin nicht um einen Pächterwechsel, sondern um einen Schuldbeitritt zu dem mit dem Zeugen P. im Übrigen fortbestehenden Pachtvertrag, so dass - unabhängig davon, wer die Gaststätte im Innenverhältnis der beiden Pächter zueinander in der Folgezeit geführt hat - auf Pächterseite eine Personenmehrheit besteht und die Herausgabe der Kaution nur von beiden Pächtern gemeinsam verlangt werden kann (Senat, Urt. v. 28.11.2002, 10 U 172/01).
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Rechtsprechung
| OLG Celle, 11.12.2002 - 2 W 91/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Befugnisse des schwachen vorläufigen Insolvenzverwalters: Besitzerstellung hinsichtlich Schuldnervermögen; Entscheidungsbefugnis hinsichtlich der Rückgabe einer Mietsache
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 858 Abs. 1 BGB; § 22 Abs. 1 InsO; § 22 Abs. 2 InsO
Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Wiedereinräumung des Besitzes vormals gemieteter Räume; Verbotene Eigenmacht bei Vorliegen eines fristlos gekündigten Mietvertrages; Inbesitznahme des Schuldnervermögens durch einen Insolvenzverwalter - Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)
Besitzverhältnisse bei vorläufiger Insolvenzverwaltung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Wiedereinräumung des Besitzes vormals gemieteter Räume; Verbotene Eigenmacht bei Vorliegen eines fristlos gekündigten Mietvertrages; Inbesitznahme des Schuldnervermögens durch einen Insolvenzverwalter
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Keine Inbesitznahme des Schuldnervermögens durch "schwachen" vorläufigen Insolvenzverwalter; Entscheidung des Schuldners über die Rückgabe von Mieträumen nach fristloser Kündigung
Verfahrensgang
- LG Verden, 31.10.2002 - 4 O 428/02
- OLG Celle, 11.12.2002 - 2 W 91/02
Papierfundstellen
- ZIP 2003, 87
- NZI 2003, 97
- NZM 2003, 554
- Rpfleger 2003, 316
- GE 2003, 183
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BGH, 18.07.2002 - IX ZR 195/01
Verbindlichkeiten aus Dauerschuldverhältnissen in der Insolvenz des Schuldners; …
Auszug aus OLG Celle, 11.12.2002 - 2 W 91/02
All dies folgt aus der bereits dem Landgericht vorliegenden Entscheidung des BGH vom 18. Juli 2002 (ZInsO 2002, 819), die das Landgericht trotz ihrer Vorlage durch die Verfügungsbeklagte völlig unbeachtet gelassen hat. - OLG Celle, 06.02.2002 - 2 U 201/01
Herausgabeanspruch; Gutgläubiger Erwerb; Insolvenzverwalter; Konkursverfahren; …
Auszug aus OLG Celle, 11.12.2002 - 2 W 91/02
Aus dieser Entscheidung ergibt sich auch, dass die fristlose Kündigung der Verfügungsbeklagten gegenüber der Schuldnerin wirksam war, weil die Schuldnerin während des Eröffnungsverfahrens einen Zahlungsrückstand von zwei Monatsmieten hatte auflaufen lassen, so dass der Kündigungsgrund des § 543 Abs. 2 Nr. 3 a BGB gegeben war (so auch bereits Senat, Urt. v. 6.2.2002 - 2 U 201/01, ZInsO 2002, 326).
- OLG Hamm, 16.04.2020 - 18 U 38/20
Einhaltung der Vollziehungsfrist, Verfügungsgrund
Die Entscheidung über die Rückgabe der Mietsache nach fristloser Kündigung wegen im Eröffnungsverfahren aufgelaufener Zahlungsrückstände obliegt auch bei einer vorläufigen Insolvenzverwaltung mit Zustimmungsvorbehalt weiter dem Schuldner; Erklärungen des vorläufigen Verwalters im Hinblick auf das Mietverhältnis haben für den Schuldner allenfalls den Charakter von Empfehlungen (…BGH Urt. v. 18.07.02, Az. IX ZR 195/01; OLG Celle Beschluss v. 11.12.02, Az. 2 W 91/02). - BGH, 08.02.2006 - XII ZR 86/03
Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Anforderungen an die …
Die Entscheidung des OLG Düsseldorf (Grundeigentum 2003, 183) befasst sich damit, ob die Gesamtheit der Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts deren Ansprüche im eigenen Namen geltend machen kann. - OLG Naumburg, 23.04.2008 - 5 U 19/08
Rechtsstellung des Grundpfandgläubigers hinsichtlich der Erträge eines …
Trotz Zustimmungsvorbehalts können einseitige Gestaltungserklärungen anderer Personen weiter gegenüber dem Schuldner persönlich abgegeben werden, weil dessen Verfügungsbefugnis nicht Voraussetzung für einen wirksamen Zugang ist (OLG Celle ZIP 2003, 87 ;… Kirchhof, aaO., § 21 Rn. 18). - AG Kiel, 01.06.2012 - 120 C 111/12
Hallenhandballspiel - Sportverletzung durch Regelverstoß - Haftung
Dabei kann der Haftungsmaßstab je nach Spielklasse verschieden sein, in unteren Spielklasse eher milder, in oberen Spielklassen eher strenger (vgl. zum Haftungsmaßstab insbesondere BGHZ 63, 145; LG Marburg NJW-RR 1988, 1243; OLG Köln, OLGR Köln 2003, 23).
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