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Rechtsprechung
   KG, 23.05.2005 - 8 U 234/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5952
KG, 23.05.2005 - 8 U 234/04 (https://dejure.org/2005,5952)
KG, Entscheidung vom 23.05.2005 - 8 U 234/04 (https://dejure.org/2005,5952)
KG, Entscheidung vom 23. Mai 2005 - 8 U 234/04 (https://dejure.org/2005,5952)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mietvertrag über Botschaftsräume als Geschäftsraummietvertrag - Berufung des Bürgen auf Verjährung der Bürgschaftsschuld

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Geschäftsraummiete bei Privatüberlassung an Botschaftsangehörige

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Mietvertrag - wann ist die Schriftform gewahrt?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorliegen eines Mietverhältnisses über Wohnraum; Anforderungen an einen Geschäftsraummietvertrag; Verjährung der Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderung oder Verschlechterung der Mietsache

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GE 2005, 990
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (13)

  • BGH, 05.11.1998 - IX ZR 48/98

    Einwand der Verjährung der Aufforderung durch den Bürgen

    Auszug aus KG, 23.05.2005 - 8 U 234/04
    Dies erfordert die Abhängigkeit der Bürgschaftsschuld von der Hauptverbindlichkeit, § 767 BGB (Staudinger/Horn, BGB, 1997, § 768 BGB, Rdnr.13;… Palandt/Sprau, BGB, 64. Auflage, § 768 BGB, Rdnr.6; BGHZ 76, 22,225 = NJW 1980, 1460; BGH NJW 1999, 278; OLG Koblenz VersR 1981, 167; OLG Hamm WM 1985, 514).

    Die Befugnis, sich auf Verjährung der Hauptschuld zu berufen, steht dem Bürgen sogar nach dessen rechtskräftiger Verurteilung zu (BGH NJW 1999, 278; siehe auch Geldmacher in NZM 2003, 502).

  • BGH, 23.06.2004 - VIII ZR 361/03

    Unwirksamkeit von Abgeltungsklauseln mit "starren" Fristen

    Auszug aus KG, 23.05.2005 - 8 U 234/04
    Es kann deswegen auch offen bleiben, ob die Regelung als sogenannte "starre Fristenregelung" anzusehen ist und ob die zum Wohnraummietrecht ergangene Rechtsprechung des BGH, wonach Klauseln mit einer starren Fristenregelung unwirksam sind (vgl. BGH Urteil vom 23.Juni 2004 - VIII ZR 361/03 - GE 2004, 1023), auch auf Geschäftsraummietverträge Anwendung findet.
  • BGH, 19.01.2005 - VIII ZR 114/04

    Verjährung der Ersatzansprüche des Vermieters

    Auszug aus KG, 23.05.2005 - 8 U 234/04
    Dies gilt auch für etwaige Schadensersatzansprüche wegen unterlassener Schönheitsreparaturen gemäß § 326 BGB a.F. - der hier gemäß Art. 229 § 5 EGBGB noch anzuwenden ist, da das Mietverhältnis vor dem 01. Januar 2003 endete - , obwohl der Anspruch erst mit Ablauf der gemäß Schreiben der Kläger vom 05. März 2002 gesetzten Nachfrist entstanden ist (vgl. BGH Urteil vom 19.Januar 2005 - VIII ZR 114/04 - GE 2005, 209 = WuM 2005, 126).
  • BGH, 17.10.2002 - III ZR 58/02

    Krankenhausrecht: Rückforderung von Wahlleistungsentgelten

    Auszug aus KG, 23.05.2005 - 8 U 234/04
    Der Leistungsempfänger hat zu beweisen, dass der Leistende die Leistung freiwillig in Kenntnis der Nichtschuld erbracht hat, insbesondere sich nicht über das Bestehen der Verpflichtung geirrt hat (BGH NJW 2002, 3772;… Palandt/Sprau, a.a.O., § 814 BGB, Rdnr.11).
  • BGH, 12.03.1980 - VIII ZR 115/79

    Einwand des Bürgen aus Verjährung der Hauptschuld

    Auszug aus KG, 23.05.2005 - 8 U 234/04
    Dies erfordert die Abhängigkeit der Bürgschaftsschuld von der Hauptverbindlichkeit, § 767 BGB (Staudinger/Horn, BGB, 1997, § 768 BGB, Rdnr.13;… Palandt/Sprau, BGB, 64. Auflage, § 768 BGB, Rdnr.6; BGHZ 76, 22,225 = NJW 1980, 1460; BGH NJW 1999, 278; OLG Koblenz VersR 1981, 167; OLG Hamm WM 1985, 514).
  • BGH, 19.09.1985 - IX ZR 16/85

    Beginn der Verjährung des Schadensersatzanspruchs wegen Nichterfüllung von …

    Auszug aus KG, 23.05.2005 - 8 U 234/04
    Der Bürge kann sich daher-unabhängig von der Verjährung der Bürgschaftsschuld - auf Verjährung der Hauptschuld berufen (…Münchener Kommentar - Habersack, BGB, 4. Auflage, § 768 BGB, Rdnr.5; BGH NJW 1986, 310 = BGHZ 95, 375).
  • BGH, 07.05.1997 - IV ZR 35/96

    Einwilligung der Gefahrsperson bei einer Gruppenversicherung

    Auszug aus KG, 23.05.2005 - 8 U 234/04
    Der Leistende muss also im Zeitpunkt der Leistung wissen, dass er nach der Rechtslage nichts schuldet (BGH NJW 1997, 2381).
  • BGH, 08.06.1988 - IVb ZR 92/87

    Klage auf Vornahme eines Zugewinnausgleichs - Eintritt der Verjährung - …

    Auszug aus KG, 23.05.2005 - 8 U 234/04
    Eine Zustellung "demnächst" nach Einreichung der zuzustellenden Klage bedeutet daher eine Zustellung innerhalb einer nach den Umständen angemessenen selbst längeren Frist, wenn die Partei und ihr Prozessbevollmächtigter unter Berücksichtigung der Gesamtsituation alles Zumutbare für die alsbaldige Zustellung getan haben (OLG Karlsruhe FamRZ 1988, 1154).
  • BGH, 11.02.1981 - VIII ZR 323/79

    Gerichtsstand bei Miete aufgrund Werkförderungsvertrag

    Auszug aus KG, 23.05.2005 - 8 U 234/04
    Mietet ein Arbeitgeber Wohnräume zum Zwecke der Weitervermietung an Betriebsangehörige, handelt es sich nicht um einen Wohnraummietvertrag, sondern um einen Geschäftsraummietvertrag (BGH NJW 1981, 1377; BayObLG (RE) NJW-RR 1996, 76).
  • BGH, 13.07.1972 - III ZR 29/70

    Enteignungsbeschluß - Enteignungsbeschluß Teil B - Klage gegen Bundesrepublik - …

    Auszug aus KG, 23.05.2005 - 8 U 234/04
    So hat der Kläger Zustellungsverzögerungen zu vertreten, die darauf zurückzuführen sind, dass der Kläger den Beklagten unrichtig bezeichnet oder seine Anschrift falsch angegeben hat (BGH VersR 1972, 1080;… OLG Karlsruhe a.a.O.).
  • BayObLG, 30.08.1995 - REMiet 6/94

    Weitervermietung einer Wohnung vom Arbeitgeber an eine betriebsangehörige Person

  • BGH, 07.04.1983 - III ZR 140/81

    Entschädigungsleistungen für die Enteignung eines Grundstücks - Ablauf der …

  • OLG Koblenz, 22.05.1980 - 9 U 8/79

    Unterschiedliche Verjährungsfristen bei Hauptschuld und Bürgschaftsverpflichtung; …

  • LG Berlin, 08.10.2015 - 25 O 119/15

    Geschäftsraummiete: Vertragliche Einordnung der Überlassung von durch eine GmbH …

    Selbst wenn der Mietvertrag - entgegen seiner ausdrücklichen Bestimmung zur Nutzung zum "Betrieb eines Büros", § 2 des Mietvertrages - es der Beklagten gestattet hätte, die Räumlichkeiten dritten Personen - den Mitarbeitern ihres Unternehmens - zur Verfügung zu stellen, kann die Beklagte selbst als juristische Person diese naturgemäß nicht selbst zu Wohnzwecken nutzen (BGHZ 94, 11 ff; BGH, NZM 2008, 804 f.; KG, GE 2005, 990; OLG Düsseldorf, GE 2003, 323 f.; LG Berlin, GE 2002, 1474 f.;… Blank, in: Schmidt-Futterer, Mietrecht, 11. Aufl., § 535 Rn. 104).
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