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Weitere Entscheidung unten: KG, 29.09.2005

Rechtsprechung
   KG, 30.09.2005 - 12 U 213/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5305
KG, 30.09.2005 - 12 U 213/04 (https://dejure.org/2005,5305)
KG, Entscheidung vom 30.09.2005 - 12 U 213/04 (https://dejure.org/2005,5305)
KG, Entscheidung vom 30. September 2005 - 12 U 213/04 (https://dejure.org/2005,5305)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Mangel der Mietsache bei unter 10% Abweichung von der vereinbarten Fläche

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gewerberaummiete - Mangel der Mietsache bei weniger als 10% der Nutzfläche?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Geringerer als vertraglich vereinbarter Umfang der tatsächlich nutzbare Fläche einer Mietsache als Mangel; Berechnung der Mietfläche bei Geschäftsräumen im Gaststättengewerbe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GE 2006, 53
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.03.2004 - VIII ZR 295/03

    Minderung der Miete wegen Abweichung der angegebenen Wohnfläche

    Auszug aus KG, 30.09.2005 - 12 U 213/04
    Der Kläger kann sich auch nicht auf die von ihm zitierte Rechtsprechung des BGH (NJW 2005, 2152; NJW 2004, 1947) und des OLG Karlsruhe (NJW-RR 2002, 218) berufen.
  • BGH, 04.05.2005 - XII ZR 254/01

    Mängel des Mietobjekts bei Unterschreiten der im Mietvertrag vereinbarten Fläche

    Auszug aus KG, 30.09.2005 - 12 U 213/04
    Der Kläger kann sich auch nicht auf die von ihm zitierte Rechtsprechung des BGH (NJW 2005, 2152; NJW 2004, 1947) und des OLG Karlsruhe (NJW-RR 2002, 218) berufen.
  • OLG Dresden, 15.12.1997 - 3 AR 90/97

    Rechte des Mieters bei hinter den Angaben im Mietvertrag zurückbleibender …

    Auszug aus KG, 30.09.2005 - 12 U 213/04
    a) Zwar geht die Entwicklung in der Rechtsprechung dahin, Flächenabweichungen nicht nur als zusicherungsfähige Eigenschaft, sondern zugleich nach der Verkehrsanschauung als Fehler zu verstehen und bei einer erheblichen Abweichung einen Mangel anzunehmen (vgl. OLG Köln NZM 1999, 73 = WuM 1999, 282; OLG Dresden NJW-RR 1998, 512 f. = WuM 1998, 144 = OLGR 1998, 309;… Bub in: Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., Kap. II Rn. 645; Kraemer NZM 1999, 156, 160 (3. d))), wie es dem gewandelten Verständnis zum Fehlerbegriff entspricht (vgl. Kraemer NZM 1999, 156, 159).
  • OLG Köln, 08.06.1998 - 16 U 92/97

    Verjährungsfrist für Rückforderungsansprüche aus überzahlter Miete

    Auszug aus KG, 30.09.2005 - 12 U 213/04
    a) Zwar geht die Entwicklung in der Rechtsprechung dahin, Flächenabweichungen nicht nur als zusicherungsfähige Eigenschaft, sondern zugleich nach der Verkehrsanschauung als Fehler zu verstehen und bei einer erheblichen Abweichung einen Mangel anzunehmen (vgl. OLG Köln NZM 1999, 73 = WuM 1999, 282; OLG Dresden NJW-RR 1998, 512 f. = WuM 1998, 144 = OLGR 1998, 309;… Bub in: Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., Kap. II Rn. 645; Kraemer NZM 1999, 156, 160 (3. d))), wie es dem gewandelten Verständnis zum Fehlerbegriff entspricht (vgl. Kraemer NZM 1999, 156, 159).
  • OLG Düsseldorf, 17.11.2011 - 24 U 56/11

    Rechte des Mieters bei Abweichung von der vertraglich vereinbarten Fläche

    Da im Falle der Vermietung von Gewerberäumen nicht die Wohn-, sondern die Nutzfläche maßgeblich ist, kann der Mieter solcher Räume eine Berechnung nach den Regeln für Wohnraum nicht erwarten (…vgl. KG, Urt. v. 22.10.2001 - 20 U 3713/00, GE 2002, 257; Beschl. v. 30.09.2005 - 12 U 213/04, KG 2006, 175;… Langenberg in: Schmidt-Futterer, a.a.O., Anhang zu § 556 a BGB Rdnr. 17).

    Wenn der Mieter von Gewerberäumen die Flächenberechnung bei Vertragsschluss nicht hinterfragt und zur Art der Berechnung nichts ausdrücklich vereinbart, muss er sich regelmäßig damit abfinden, dass der Vermieter ihm die Mietfläche durch eine zulässige und mögliche Berechnung nachweist (…KG, Urt. v. 22.10.2001 - 20 U 3713/00, GE 2002, 257; Beschl. v. 30.09.2005 - 12 U 213/04, KG 2006, 175;… LG Hildesheim, Urt. v. 27.08.2009 - 4 O 376/08, MDR 2010, 316).

    Rn. 20 Da der Mieter von Gewerberäumen eine Berechnung nach den Regeln für Wohnraum nicht erwarten kann, sind für die Berechnung der tatsächlich nutzbaren Flächen von Gewerbemieträumen die Grundsätze der Wohnflächenberechnung nach §§ 43, 44 der II. Berechnungsverordnung nicht einschlägig (…vgl. a. KG, Urt. v. 22.10.2001 - 20 U 3713/00, GE 2002, 257; Beschl. v. 30.09.2005, 12 U 213/04, KG 2006, 175).

    Es besteht auch keine bundesweit übliche Praxis, Flächen mit einer lichten Höhe bis 1, 50 m überhaupt nicht oder nur zur Hälfte anzurechnen (vgl. KG, Beschl. v. 30.09.2005, 12 U 213/04, KG 2006, 175).

  • AG Bad Segeberg, 22.12.2011 - 17 C 179/10

    Gewerblicher Mieter hat nur bei der Mitmietung einer Außenfläche Anspruch auf …

    Der Mieter einer Gewerbeeinheit kann nicht erwarten, dass der Nutzflächenberechnung die für Wohnraum geltenden Berechnungsmethoden der §§ 42 - 44 der II. BV bzw. der Wohnflächenverordnung zugrunde liegen (Anschluss an KG, Beschl. v. 30.09.2005 - 12 U 213/04, NJOZ 2006, 4612, 4615;… LG Hildesheim, Urt. v. 27.08.2009 - 4 O 376/08).

    Der Mieter einer Gewerbeeinheit kann nicht erwarten, dass der Nutzflächenberechnung die für Wohnraum geltenden Berechnungsmethoden der §§ 42 - 44 der II. BV bzw. der Wohnflächenverordnung zugrunde liegen (zutreffend KG, Beschl. v. 30.09.2005 - 12 U 213/04, NJOZ 2006, 4612, 4615;… LG Hildesheim, Urt. v. 27.08.2009 - 4 O 376/08;… Schmidt-Futterer/ Langenberg, Mietrecht, 10. Aufl. 2011, Anh. zu § 556a Rn. 24).

    Scheidet nach dem Gesagten die Zugrundelegung einer bestimmten Berechnungsmethode aus, genügt es entgegen der Auffassung der Klägerin, wenn der Vermieter dem Mieter die Mietfläche durch eine zulässige und mögliche Berechnung nachweist (vgl. KG, Beschl. v. 30.09.2005 - 12 U 213/04, NJOZ 2006, 4612, 4615;… LG Hildesheim, Urt. v. 27.08.2009 - 4 O 376/08).

    Soweit der Beklagte meint, der Nutzflächenberechnung sei ausschließlich die DIN 277 zugrunde zu legen, folgt dies weder aus der bereits vom Gericht zitierten Entscheidung des Kammergerichts (KG, Beschl. v. 30.09.2005 - 12 U 213/04, NJOZ 2006, 4612, 4615) noch aus der auch vom Gericht schon zitierten Literaturmeinung (…Schmidt-Futterer/ Langenberg, Mietrecht, 10. Aufl. 2011, Anh. zu § 556a Rn. 24: "Der nicht selten anzutreffende schlichte Verweis auf DIN 277 ist nicht aussagekräftig, was sich daraus erklärt, dass die DIN 277 eine völlig andere Zielrichtung hat").

    Entgegen der Auffassung des Beklagten folgt aus der bereits vom Gericht zitierten Entscheidung des Kammergerichts (KG, Beschl. v. 30.09.2005 - 12 U 213/04, NJOZ 2006, 4612, 4615) nichts Abweichendes.

  • OLG Köln, 07.09.2012 - 1 U 50/11

    Stillschweigende Verlängerung eines Gewerberaummietverhältnisses durch …

    Ein unerheblicher Mangel ist anzunehmen, wenn dieser leicht erkennbar ist und schnell mit geringen Mitteln beseitigt werden kann, so dass die Geltendmachung des Mangels gegen Treu und Glauben verstößt (…BGH a.a.O.; KG NJOZ 2006, 4613, 4615;… OLG Düsseldorf a.a.O.;… OLG Düsseldorf Urt. v. 19.07.2011, I - 24 U 186/10, Rdnr. 47, zit. n. Juris).
  • LG Hildesheim, 27.08.2009 - 4 O 376/08

    Flächenberechnung der Nutzflächen

    Wenn der Mieter die Flächenberechnung per Vertragsschluss nicht hinterfragt, und zur Art der Berechnung nichts ausdrücklich vereinbart, muss er sich damit abfinden, dass der Vermieter ihm die Mietfläche durch eine zulässige und mögliche Berechnung nachweist ( KG vom 30.09.2005, 12 U 213/04, BeckRS 2005 14162).
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Rechtsprechung
   KG, 29.09.2005 - 12 U 266/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,7628
KG, 29.09.2005 - 12 U 266/04 (https://dejure.org/2005,7628)
KG, Entscheidung vom 29.09.2005 - 12 U 266/04 (https://dejure.org/2005,7628)
KG, Entscheidung vom 29. September 2005 - 12 U 266/04 (https://dejure.org/2005,7628)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    BGB § 242 § 266 § 546 § 546a
    Zum Anspruch auf Nutzungsentschädigung gemäß § 546a BGB bei unvollständiger Räumung gemieteter Räume

  • ibr-online

    Nutzungsentschädigung bei Schlechterfüllung der Räumungspflicht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Schlechterfüllung ist nicht immer gleich Teilräumung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anspruch des Vermieters auf Nutzungsentschädigung hinsichtlich der in der ersten Etage gelegenen Räume trotz ihrer wirtschaftlichen Nutzbarkeit auch ohne den zugehörigen und vom Mieter nicht ordnungsgemäß geräumten Kellerraum; Abgrenzung einer unzulässigen Teilräumung ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GE 2006, 53
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.05.1988 - VIII ZR 96/87

    Vorenthaltung des Mietobjekts durch Zurücklassung zu beseitigender Einrichtungen; …

    Auszug aus KG, 29.09.2005 - 12 U 266/04
    Die - grundsätzlich unzulässige - Teilräumung ist von einer bloßen Schlechterfüllung der Räumungspflicht abzugrenzen (BGHZ 104, 285, 289).

    So wurde das Zurücklassen von wenigem Gerümpel (BGHZ 104, 285, 289) bzw. einer Lampe, eines Stuhles, mehrerer Regalbretter, Taschen mit Wäsche und einer Waschmaschine als unschädlich angesehen (AG Köln, WUM 1995, 709).

  • BGH, 05.10.1994 - XII ZR 53/93

    Zustellung der Klage an den Konkursverwalter in Unkenntnis der Konkurseröffnung; …

    Auszug aus KG, 29.09.2005 - 12 U 266/04
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 127, 156, 167) ist auch darauf abzustellen, welche Aufwendungen erforderlich werden, um die zurückgelassenen Gegenstände zu beseitigen.
  • LG Köln, 04.07.1996 - 1 S 331/95
    Auszug aus KG, 29.09.2005 - 12 U 266/04
    Dem gegenüber wurde für den Fall des Zurücklassens einer Einbauküche und eines Teppichbodens (LG Köln, NJW-RR 1996, 1480) bzw. eines Eisschranks, zweier Tapezierböcke, einer Vorhangschiene, eines Sackes mit Abfällen, eines Küchenständers sowie mehrerer Kissen (AG Ludwigshafen, ZMR 1980, 88) eine unzulässige Teilräumung angenommen.
  • LG Köln, 16.09.1994 - 12 S 219/94

    Voraussetzungen des Herausgabeanspruches und Räumungsanspruches aus § 556 Abs. 1 …

    Auszug aus KG, 29.09.2005 - 12 U 266/04
    So wurde das Zurücklassen von wenigem Gerümpel (BGHZ 104, 285, 289) bzw. einer Lampe, eines Stuhles, mehrerer Regalbretter, Taschen mit Wäsche und einer Waschmaschine als unschädlich angesehen (AG Köln, WUM 1995, 709).
  • KG, 10.03.2011 - 8 U 187/10

    Gewerberaummietvertrag: Mietminderung wegen Renovierung durch den Vermieter nach …

    Auch wenn sie verpflichtet gewesen sein sollten, den Teppich inklusive Klebereste zu entfernen, so ist aufgrund des Zurücklassens der wenigen Gegenstände nicht von einer faktischen Weiternutzung durch die Beklagten (…vgl. Schmidt/Futterer/Streyl, a.a.O., § 546 BGB, Rdnr. 20, 43; Landgericht Köln, NJW-RR 1996, 1480; Kammergericht, KGR 2006, 125), sondern nur von einer zum Schadensersatz verpflichtenden Schlechterfüllung auszugehen (…Palandt/Weidenkaff, BGB,70. Auflage, § 546, Rdnr. 5; OLG Hamm, NZM 2003, 26).
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