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Rechtsprechung
   BGH, 05.03.2015 - I ZB 74/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,26119
BGH, 05.03.2015 - I ZB 74/14 (https://dejure.org/2015,26119)
BGH, Entscheidung vom 05.03.2015 - I ZB 74/14 (https://dejure.org/2015,26119)
BGH, Entscheidung vom 05. März 2015 - I ZB 74/14 (https://dejure.org/2015,26119)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    MarkenG § 19 Abs. 1 und 4

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Markenrechtlicher Auskunftsanspruch: Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei der Auslegung einer titulierten Auskunftspflicht

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 19 Abs 1 MarkenG, § 19 Abs 4 MarkenG, § 125b Nr 2 MarkenG, Art 102 Abs 2 EGV 207/2009, § 888 Abs 1 S 1 ZPO
    Markenrechtlicher Auskunftsanspruch: Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei der Auslegung einer titulierten Auskunftspflicht

  • damm-legal.de

    Zur Auslegung eines Vollstreckungstitels hinsichtlich der Auskunft wegen einer Markenverletzung

  • IWW

    § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Fall 1, Abs. 3 Satz 2 ZPO, § ... 575 ZPO, § 888 Abs. 1 Satz 1 ZPO, §§ 887, 888 ZPO, Art. 34, 36 AEUV, § 125b Nr. 2, § 19 Abs. 1 MarkenG, § 19 Abs. 4 MarkenG, Art. 8 Abs. 1 der Richtlinie 2004/48/EG

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung zur Auskunftserteilung über die Herkunft und den Vertriebsweg markenrechtlich nicht erschöpfter Waren; Auslegung eines eine Auskunftspflicht titulierenden Vollstreckungstitels

  • kanzlei.biz

    Zur Frage der Haftung beim Setzen von Hyperlinks

  • Betriebs-Berater

    Auslegung eines eine Auskunftspflicht titulierenden Vollstreckungstitels

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 19 Abs. 1; MarkenG § 19 Abs. 4
    Verpflichtung zur Auskunftserteilung über die Herkunft und den Vertriebsweg markenrechtlich nicht erschöpfter Waren; Auslegung eines eine Auskunftspflicht titulierenden Vollstreckungstitels

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Markenrecht: Begrenzung des Auskunftsverlangens

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Markenrecht: Begrenzung des Auskunftsverlangens

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Zur Auslegung eines Vollstreckungstitels hinsichtlich der Auskunft wegen einer Markenverletzung

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Zur Reichweite eines markenrechtlichen Auskunftsanspruchs / Titels - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist zu beachten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Markenverletzung - und die Vollstreckung eines Auskunftstitels

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Auskunftsplicht kann aus Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten eingeschränkt werden

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Auslegung eines eine Auskunftspflicht titulierenden Vollstreckungstitels

  • ipweblog.de (Kurzinformation)
  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Auskunftsplicht kann aus Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten eingeschränkt werden

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wenn ein Gläubiger gegen den Schuldner einen Titel zur Auskunftserteilung erwirkt hat

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Grenzen einer titulierten Auskunftspflicht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2015, 1255
  • GRUR 2015, 1248
  • WM 2015, 1949
  • BB 2015, 2434
 
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Wird zitiert von ... (76)Zitiert selbst (14)

  • BGH, 23.02.2006 - I ZR 27/03

    Parfümtestkäufe

    Auszug aus BGH, 05.03.2015 - I ZB 74/14
    Rn. 31 Der Senatsentscheidung "Parfümtestkäufe" (BGH, Urteil vom 23. Februar 2006 - I ZR 27/03, BGHZ 166, 233) lag eine Fallgestaltung zugrunde, bei der die tatsächliche Gefahr einer künstlichen Abschottung der nationalen Märkte bestand.

    Dagegen müssten die Beklagten keine Auskunft über Lieferanten erteilen, bei denen sie auch nach zumutbaren Nachforschungen keine Kenntnis davon erlangt hätten, dass diese nicht erschöpfte Waren geliefert hätten (vgl. BGHZ 166, 233 Rn. 40 - Parfümtestkäufe).

    Rn. 33 Der Anspruch des Inhabers einer Gemeinschaftsmarke gegen den Verletzer nach Art. 102 Abs. 2 GMV, § 125b Nr. 2, § 19 Abs. 1 MarkenG auf Auskunftserteilung über die Herkunft und den Vertriebsweg von widerrechtlich gekennzeichneten Waren, der auch den hier in Rede stehenden Vertrieb nicht erschöpfter Originalware erfasst (vgl. BGHZ 166, 233 Rn. 33 - Parfümtestkäufe), ist gemäß § 19 Abs. 4 MarkenG ausgeschlossen, wenn die Inanspruchnahme im Einzelfall unverhältnismäßig ist.

    Der auch in Art. 8 Abs. 1 der Richtlinie 2004/48/EG zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums niedergelegte Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebietet im vorliegenden Fall eine Abwägung zwischen dem durch das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf (Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union) und das Recht des geistigen Eigentums (Art. 17 Abs. 2 der Charta) geschützten Interesse der Gläubigerin als Markeninhaberin an der Erlangung der Auskunft über die Herkunft und den Vertriebsweg rechtsverletzender Waren einerseits und dem durch das Recht auf unternehmerische Freiheit (Art. 16 der Charta) und das Recht des Eigentums (Art. 17 Abs. 1 der Charta) geschützten Recht der Schuldner als Auskunftspflichtigen an der Wahrung ihrer Berufs- und Geschäftsgeheimnisse andererseits (zum Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vgl. BGHZ 166, 233 Rn. 39 - Parfümtestkäufe; zur Abwägung mit dem Recht auf den Schutz personenbezogener Daten nach Art. 8 der Charta vgl. BGH…, Beschluss vom 17. Oktober 2013 - I ZR 51/12, GRUR 2013, 1237 Rn. 25 = WRP 2013, 1611 - Davidoff Hot Water).

    Darüber hinaus sind die Interessen der Markeninhaberin weniger stark beeinträchtigt, wenn unter der Marke ohne seine Zustimmung - wie hier - keine Produktfälschungen, sondern Originalmarkenwaren vertrieben worden sind (vgl. BGHZ 166, 233 Rn. 40 - Parfümtestkäufe;… zu den Begriffen Originalmarkenware und Produktfälschung vgl. BGH, GRUR 2012, 626 Rn. 21 - CONVERSE I).

  • BGH, 15.03.2012 - I ZR 52/10

    CONVERSE I

    Auszug aus BGH, 05.03.2015 - I ZB 74/14
    Die Gefahr einer Marktabschottung kann aber auch bei anderen Vertriebssystemen wie selektiven Vertriebssystemen auftreten, wenn es den ausgewählten Vertriebspartnern vertraglich untersagt ist, ihre Produkte an Zwischenhändler außerhalb des Vertriebssystems zu verkaufen (vgl. BGH, Urteil vom 15. März 2012 - I ZR 52/10, GRUR 2012, 626 Rn. 30 f. = WRP 2012, 81 - CONVERSE I;… Urteil vom 15. März 2012 - I ZR 137/10, GRUR 2012, 630 Rn. 29 f. = WRP 2012, 824 - CONVERSE II, jeweils mwN).

    Darüber hinaus sind die Interessen der Markeninhaberin weniger stark beeinträchtigt, wenn unter der Marke ohne seine Zustimmung - wie hier - keine Produktfälschungen, sondern Originalmarkenwaren vertrieben worden sind (…vgl. BGHZ 166, 233 Rn. 40 - Parfümtestkäufe; zu den Begriffen Originalmarkenware und Produktfälschung vgl. BGH, GRUR 2012, 626 Rn. 21 - CONVERSE I).

  • BGH, 26.11.2009 - VII ZB 42/08

    Zwangsvollstreckung aus dem Versäumnisurteil eines niederländischen Gerichts …

    Auszug aus BGH, 05.03.2015 - I ZB 74/14
    Insbesondere ist es ohne Bedeutung, welche sachlich-rechtlichen Ansprüche dem Gläubiger zustehen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. November 2009 - VII ZB 42/08, NJW 2010, 2137 Rn. 11).

    Rn. 22 Das Prozessgericht, das als zuständiges Vollstreckungsorgan über eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme aus einem Titel entscheidet, den es selbst erlassen hat, kann bei der Auslegung des Titels allerdings sein Wissen aus dem Erkenntnisverfahren mit heranziehen und damit Umstände berücksichtigen, die außerhalb des Titels liegen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2003 - I ZB 45/02, BGHZ 156, 335, 339 - Euro-Einführungsrabatt; BGH, NJW 2010, 2137 Rn. 12).

  • BGH, 25.02.2014 - X ZB 2/13

    Zwangsvollstreckung aus einem Auskunftstitel: Auslegung eines …

    Auszug aus BGH, 05.03.2015 - I ZB 74/14
    Die Auslegung hat vom Tenor der zu vollstreckenden Entscheidung auszugehen; erforderlichenfalls sind ergänzend die Entscheidungsgründe und unter bestimmten Voraussetzungen auch die Antrags- oder Klagebegründung und der Parteivortrag heranzuziehen (BGH…, Beschluss vom 6. Februar 2013 - I ZB 79/11, GRUR 2013, 1071 Rn. 14 = WRP 2013, 1485 - Umsatzangaben; Beschluss vom 25. Februar 2014 - X ZB 2/13, GRUR 2014, 605 Rn. 18 - Flexitanks II).

    Dem Gläubiger ist es verwehrt, im Verfahren der Zwangsvollstreckung allein deshalb Auskünfte zu erzwingen, weil der Schuldner materiell-rechtlich zu deren Erteilung verpflichtet ist (BGH, GRUR 2014, 605 Rn. 18 - Flexitanks II).

  • BGH, 23.10.2003 - I ZB 45/02

    Ordnungsgeld gegen C & A wegen Verkaufsaktion zur Euro-Einführung bestätigt

    Auszug aus BGH, 05.03.2015 - I ZB 74/14
    Rn. 22 Das Prozessgericht, das als zuständiges Vollstreckungsorgan über eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme aus einem Titel entscheidet, den es selbst erlassen hat, kann bei der Auslegung des Titels allerdings sein Wissen aus dem Erkenntnisverfahren mit heranziehen und damit Umstände berücksichtigen, die außerhalb des Titels liegen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2003 - I ZB 45/02, BGHZ 156, 335, 339 - Euro-Einführungsrabatt;… BGH, NJW 2010, 2137 Rn. 12).
  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 291/98

    Entfernung der Herstellungsnummer II

    Auszug aus BGH, 05.03.2015 - I ZB 74/14
    Das ist der Fall, wenn die von ihnen mit diesem Schreiben erteilte Auskunft nicht ernst gemeint, unvollständig oder von vornherein unglaubhaft ist (vgl. BGH, Urteil vom 24. März 1994 - I ZR 42/93, BGHZ 125, 322, 326 - Cartier-Armreif; Urteil vom 17. Mai 2001 - I ZR 291/98, BGHZ 148, 26, 36 - Entfernung der Herstellungsnummer II).
  • BGH, 15.03.2012 - I ZR 137/10

    CONVERSE II

    Auszug aus BGH, 05.03.2015 - I ZB 74/14
    Die Gefahr einer Marktabschottung kann aber auch bei anderen Vertriebssystemen wie selektiven Vertriebssystemen auftreten, wenn es den ausgewählten Vertriebspartnern vertraglich untersagt ist, ihre Produkte an Zwischenhändler außerhalb des Vertriebssystems zu verkaufen (vgl. BGH…, Urteil vom 15. März 2012 - I ZR 52/10, GRUR 2012, 626 Rn. 30 f. = WRP 2012, 81 - CONVERSE I; Urteil vom 15. März 2012 - I ZR 137/10, GRUR 2012, 630 Rn. 29 f. = WRP 2012, 824 - CONVERSE II, jeweils mwN).
  • BGH, 19.07.2007 - I ZR 93/04

    Windsor Estate

    Auszug aus BGH, 05.03.2015 - I ZB 74/14
    Rn. 34 Bei dieser Abwägung ist zu berücksichtigen, dass der aus der Markenverletzung folgende Auskunftsanspruch zeitlich nicht durch die von der Gläubigerin nachgewiesene erste Verletzungshandlung begrenzt ist (vgl. BGH, Urteil vom 19. Juli 2007 - I ZR 93/04, BGHZ 173, 269 Rn. 24 und 25 - Windsor Estate).
  • BGH, 17.10.2013 - I ZR 51/12

    Davidoff Hot Water

    Auszug aus BGH, 05.03.2015 - I ZB 74/14
    Der auch in Art. 8 Abs. 1 der Richtlinie 2004/48/EG zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums niedergelegte Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebietet im vorliegenden Fall eine Abwägung zwischen dem durch das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf (Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union) und das Recht des geistigen Eigentums (Art. 17 Abs. 2 der Charta) geschützten Interesse der Gläubigerin als Markeninhaberin an der Erlangung der Auskunft über die Herkunft und den Vertriebsweg rechtsverletzender Waren einerseits und dem durch das Recht auf unternehmerische Freiheit (Art. 16 der Charta) und das Recht des Eigentums (Art. 17 Abs. 1 der Charta) geschützten Recht der Schuldner als Auskunftspflichtigen an der Wahrung ihrer Berufs- und Geschäftsgeheimnisse andererseits (…zum Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vgl. BGHZ 166, 233 Rn. 39 - Parfümtestkäufe; zur Abwägung mit dem Recht auf den Schutz personenbezogener Daten nach Art. 8 der Charta vgl. BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2013 - I ZR 51/12, GRUR 2013, 1237 Rn. 25 = WRP 2013, 1611 - Davidoff Hot Water).
  • BGH, 24.03.1994 - I ZR 42/93

    Cartier-Armreif - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz

    Auszug aus BGH, 05.03.2015 - I ZB 74/14
    Das ist der Fall, wenn die von ihnen mit diesem Schreiben erteilte Auskunft nicht ernst gemeint, unvollständig oder von vornherein unglaubhaft ist (vgl. BGH, Urteil vom 24. März 1994 - I ZR 42/93, BGHZ 125, 322, 326 - Cartier-Armreif; Urteil vom 17. Mai 2001 - I ZR 291/98, BGHZ 148, 26, 36 - Entfernung der Herstellungsnummer II).
  • BGH, 06.06.2013 - I ZB 56/12

    Zwangsvollstreckung wegen nicht vertretbarer Handlung aus einem für vollstreckbar …

  • BGH, 03.07.2008 - I ZB 87/06

    Vollstreckung des Anspruchs auf Nennung des Vaters eines nichtehelichen Kindes

  • BGH, 30.01.2014 - I ZR 19/13

    Unlauterer Wettbewerb: Vermittlung von Versicherungen durch …

  • BGH, 06.02.2013 - I ZB 79/11

    Zwangsvollstreckung wegen Zuwiderhandlung gegen ein Unterlassungsgebot: Einlegung …

  • BGH, 29.09.2016 - I ZB 34/15

    Unlauterer Wettbewerb: Handlungspflichten eines Unterlassungsschuldners zur …

    Für die Auslegung ist es ohne Bedeutung, welche sachlich-rechtlichen Ansprüche dem Gläubiger zustehen (vgl. BGH, Beschluss vom 5. März 2015 - I ZB 74/14, GRUR 2015, 1248 Rn. 20 bis 23 mwN).
  • BGH, 27.08.2020 - III ZB 30/20

    Zur Auslegung eines Urteils, das die Betreiberin eines sozialen Netzwerks …

    Die Auslegung hat vom Tenor der zu vollstreckenden Entscheidung auszugehen; erforderlichenfalls sind ergänzend die Entscheidungsgründe und unter bestimmten Voraussetzungen auch die Antrags- oder Klagebegründung und der Parteivortrag heranzuziehen (BGH, Beschluss vom 5. März 2015 - I ZB 74/14, WM 2015, 1949 Rn. 20 mwN).

    Allerdings kann das Prozessgericht, das als Vollstreckungsorgan über eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme aus einem Titel entscheidet, den es selbst erlassen hat, bei der Auslegung des Titels sein Wissen aus dem Erkenntnisverfahren mit heranziehen und damit Umstände berücksichtigen, die außerhalb des Titels liegen (BGH, Beschluss vom 5. März 2015 aaO Rn. 21 f mwN).

  • BGH, 11.10.2017 - I ZB 96/16

    Markenverletzung: Auslegung einer Verpflichtung zur Unterlassung einer Handlung …

    Dagegen ist es für die Auslegung ohne Bedeutung, welche sachlich-rechtlichen Ansprüche dem Gläubiger zustehen (BGH, Beschluss vom 5. März 2015 - I ZB 74/14, GRUR 2015, 1248 Rn. 20 bis 23;… Beschluss vom 29. September 2016 - I ZB 34/15, GRUR 2017, 208 Rn. 22 = WRP 2017, 305).
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