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Rechtsprechung
   EuG, 02.07.2002 - T-323/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2650
EuG, 02.07.2002 - T-323/00 (https://dejure.org/2002,2650)
EuG, Entscheidung vom 02.07.2002 - T-323/00 (https://dejure.org/2002,2650)
EuG, Entscheidung vom 02. Juli 2002 - T-323/00 (https://dejure.org/2002,2650)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Gemeinschaftsmarke - Zeichen SAT. 2 - Absolute Eintragungshindernisse - Artikel 7 Absatz 1 Buchstaben b und c der Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Gleichbehandlung

  • Judicialis

    Verordnung Nr. 40/94/EWG Art. 7 Abs. 1 Buchst. b; ; Verordnung Nr. 40/94/EWG Art. 7 Abs. 1 Buchst. c; ; Verordnung Nr. 40/94/EWG Art. 62 Abs. 1 S. 1

  • Europäischer Gerichtshof

    SAT.1 / OHMI (SAT.2)

  • EU-Kommission PDF

    SAT.1 SatellitenFernsehen GmbH gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).

    Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Artikel 63 Absatz 3
    1. Gemeinschaftsmarke - Beschwerdeverfahren - Klage beim Gemeinschaftsrichter - Befugnis des Gerichts, die angefochtene Entscheidung abzuändern - Grenzen

  • EU-Kommission

    SAT.1 SatellitenFernsehen GmbH gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).

    Gemeinschaftsmarke - Zeichen SAT.2 - Absolute Eintragungshindernisse - Artikel 7 Absatz 1 Buchstaben b und c der Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Gleichbehandlung.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gemeinschaftsmarke; Gemeinschaftswortmarke; Unterscheidungskraft angemeldeter Marken; Absolute Eintragungshindernisse; Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gemeinschaftsmarke - Aufhebung der Entscheidung R 312/1999-2 der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) vom 2. August 2000, mit der die Beschwerde gegen die Entscheidung des Prüfers zurückgewiesen wurde, der die Eintragung der ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR Int. 2002, 858
 
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Wird zitiert von ... (54)Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee - Richtlinie 89/104/EWG - Marken - Geographische …

    Auszug aus EuG, 02.07.2002 - T-323/00
    36 Nach der Rechtsprechung verfolgen die absoluten Eintragungshindernisse des Artikels 7 Absatz 1 Buchstaben b bis e der Verordnung Nr. 40/94 das im Allgemeininteresse liegende Ziel, dass die von ihnen erfassten Zeichen von allen frei verwendet werden können (Urteil des Gerichts vom 19. September 2001 in der Rechtssache T-118/00, Procter & Gamble/HABM [quadratische Tablette mit einer weißen, mit grünen Sprenkeln versehenen und einer zartgrünen Schicht], noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 73, und vgl. zu dem Eintragungshindernis im Zusammenhang mit dem beschreibenden Charakter des Zeichens Urteil des Gerichtshofes vom 4. Mai 1999 in den Rechtssachen C-108/97 und C-109/97, Windsurfing Chiemsee, Slg. 1999, I-2779, Randnr. 25).
  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer - Richtlinie 89/104/EWG - Markenrecht - …

    Auszug aus EuG, 02.07.2002 - T-323/00
    Die maßgeblichen Verkehrskreise sind daher im Wesentlichen Durchschnittsverbraucher, die als durchschnittlich informiert, aufmerksam und verständig gelten (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofes vom 22. Juni 1999 in der Rechtssache C-342/97, Lloyd Schuhfabrik Meyer, Slg. 1999, I-3819, Randnr. 26, und Urteil des Gerichts vom 7. Juni 2001 in der Rechtssache T-359/99, DKV/HABM [Eurohealth], Slg. 2001, II-1645, Randnr. 27).
  • EuG, 07.06.2001 - T-359/99

    DKV / OHMI (EuroHealth)

    Auszug aus EuG, 02.07.2002 - T-323/00
    Die maßgeblichen Verkehrskreise sind daher im Wesentlichen Durchschnittsverbraucher, die als durchschnittlich informiert, aufmerksam und verständig gelten (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofes vom 22. Juni 1999 in der Rechtssache C-342/97, Lloyd Schuhfabrik Meyer, Slg. 1999, I-3819, Randnr. 26, und Urteil des Gerichts vom 7. Juni 2001 in der Rechtssache T-359/99, DKV/HABM [Eurohealth], Slg. 2001, II-1645, Randnr. 27).
  • EuGH, 09.10.1984 - 188/83

    Witte / Parlament

    Auszug aus EuG, 02.07.2002 - T-323/00
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes muss die Beachtung des Grundsatzes der Gleichbehandlung nämlich mit der Beachtung des Gebots rechtmäßigen Handelns in Einklang gebracht werden, das besagt, dass sich niemand auf eine fehlerhafte Rechtsanwendung zugunsten eines anderen berufen kann (in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofes vom 9. Oktober 1984 in der Rechtssache 188/83, Witte/Parlament, Slg. 1984, 3465, Randnr. 15, und vom 4. Juli 1985 in der Rechtssache 134/84, Williams/Rechnungshof, Slg. 1985, 2225, Randnr. 14).
  • EuGH, 04.07.1985 - 134/84

    Williams / Rechnungshof

    Auszug aus EuG, 02.07.2002 - T-323/00
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes muss die Beachtung des Grundsatzes der Gleichbehandlung nämlich mit der Beachtung des Gebots rechtmäßigen Handelns in Einklang gebracht werden, das besagt, dass sich niemand auf eine fehlerhafte Rechtsanwendung zugunsten eines anderen berufen kann (in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofes vom 9. Oktober 1984 in der Rechtssache 188/83, Witte/Parlament, Slg. 1984, 3465, Randnr. 15, und vom 4. Juli 1985 in der Rechtssache 134/84, Williams/Rechnungshof, Slg. 1985, 2225, Randnr. 14).
  • EuG, 19.09.2001 - T-118/00

    Procter & Gamble Company gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, …

    Auszug aus EuG, 02.07.2002 - T-323/00
    36 Nach der Rechtsprechung verfolgen die absoluten Eintragungshindernisse des Artikels 7 Absatz 1 Buchstaben b bis e der Verordnung Nr. 40/94 das im Allgemeininteresse liegende Ziel, dass die von ihnen erfassten Zeichen von allen frei verwendet werden können (Urteil des Gerichts vom 19. September 2001 in der Rechtssache T-118/00, Procter & Gamble/HABM [quadratische Tablette mit einer weißen, mit grünen Sprenkeln versehenen und einer zartgrünen Schicht], noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 73, und vgl. zu dem Eintragungshindernis im Zusammenhang mit dem beschreibenden Charakter des Zeichens Urteil des Gerichtshofes vom 4. Mai 1999 in den Rechtssachen C-108/97 und C-109/97, Windsurfing Chiemsee, Slg. 1999, I-2779, Randnr. 25).
  • EuGH, 14.07.1972 - 48/69

    ICI / Kommission

    Auszug aus EuG, 02.07.2002 - T-323/00
    Zudem erfassen nach einer gefestigten Rechtsprechung Unregelmäßigkeiten bei der Zustellung einer Entscheidung nicht diese selbst und können daher deren Rechtmäßigkeit nicht beeinträchtigen (Urteil des Gerichtshofes vom 14. Juli 1972 in der Rechtssache 48/69, ICI/Kommission, Slg. 1972, 619, Randnr. 39; Urteil des Gerichts vom 28. Mai 1998 in den Rechtssachen T-78/96 und T-170/96, W/Kommission, Slg. 1998, FP-IA-239,II-745, Randnr. 183).
  • EuGH, 08.07.1999 - C-227/92

    Hoechst / Kommission - Rechtsmittel - Verfahrensordnung des Gerichts - …

    Auszug aus EuG, 02.07.2002 - T-323/00
    Selbst wenn jedoch die Vorschriften über die Zustellung einer Entscheidung wesentliche Formvorschriften darstellen sollten (in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofes vom 8. Juli 1999 in der Rechtssache C-227/92 P, Hoechst/Kommission, Slg. 1999, I-4443, Randnr. 72), so läge im vorliegenden Fall kein Verstoß gegen eine wesentliche Formvorschrift vor.
  • EuG, 28.05.1998 - T-78/96

    W gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Auszug aus EuG, 02.07.2002 - T-323/00
    Zudem erfassen nach einer gefestigten Rechtsprechung Unregelmäßigkeiten bei der Zustellung einer Entscheidung nicht diese selbst und können daher deren Rechtmäßigkeit nicht beeinträchtigen (Urteil des Gerichtshofes vom 14. Juli 1972 in der Rechtssache 48/69, ICI/Kommission, Slg. 1972, 619, Randnr. 39; Urteil des Gerichts vom 28. Mai 1998 in den Rechtssachen T-78/96 und T-170/96, W/Kommission, Slg. 1998, FP-IA-239,II-745, Randnr. 183).
  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT …

    1 Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die SAT.1 SatellitenFernsehen GmbH (im Folgenden: Rechtsmittelführerin) die Aufhebung des Urteils des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 2. Juli 2002 in der Rechtssache T-323/00 (SAT.1/HABM [SAT.2], Slg. 2002, II-2839) (im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem das Gericht die Klage der Rechtsmittelführerin insoweit abgewiesen hat, als es entschieden hat, dass die Zweite Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (im Folgenden: HABM) weder gegen Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke (…ABl. L 11, S. 1) (im Folgenden: Verordnung) noch gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung verstieß, als sie mit ihrer Entscheidung vom 2. August 2000 (Beschwerdesache R 312/1999-2) (im Folgenden: streitige Entscheidung) die Eintragung der Wortzusammenstellung "SAT.2" als Gemeinschaftsmarke in Bezug auf die Dienstleistungen zurückgewiesen hat, die in der Anmeldung im Zusammenhang mit der Verbreitung über Satellit stehen.

    Das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 2. Juli 2002 in der Rechtssache T-323/00 (SAT.1/HABM [SAT.2], Slg. 2002, II-2839) wird aufgehoben, soweit das Gericht entschieden hat, dass die Zweite Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) nicht gegen Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke verstieß, als sie mit ihrer Entscheidung vom 2. August 2000 (Beschwerdesache R 312/1999-2) die Anmeldung der Wortzusammenstellung "SAT.2" als Gemeinschaftsmarke für Dienstleistungen, die in der Anmeldung im Zusammenhang mit der Verbreitung über Satellit stehen, d. h. für die in Randnummer 3 des angefochtenen Urteils erwähnten Dienstleistungskategorien, die das Gericht in Randnummer 42 dieses Urteils nicht aufgeführt hat, zurückwies.

  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b …

    30 Im Urteil SAT.1/HABM, das die Anmeldung des Wortzeichens SAT.2 als Gemeinschaftsmarke betraf, hat der Gerichtshof das Urteil des Gerichts vom 2. Juli 2002 in der Rechtssache T-323/00 (SAT.1/HABM [SAT.2], Slg. 2002, II-2839) deshalb aufgehoben, weil das Gericht darin die Zurückweisung dieser Anmeldung auf die Vermutung gestützt hatte, dass Markenbestandteile, die isoliert betrachtet ohne Unterscheidungskraft sind, auch in der Kombination nicht unterscheidungskräftig sein könnten.
  • EuG, 22.06.2005 - T-19/04

    Metso Paper Automation / HABM (PAPERLAB) - Gemeinschaftsmarke - Wortmarke …

    Die Eintragungsfähigkeit eines Zeichen als Gemeinschaftsmarke ist daher allein auf der Grundlage des einschlägigen Gemeinschaftsrechts in der Auslegung durch den Gemeinschaftsrichter zu beurteilen und nicht auf der Grundlage einer bestehenden abweichenden Entscheidungspraxis der Beschwerdekammern (Urteil des Gerichts vom 2. Juli 2002 in der Rechtssache T-323/00, SAT.1/HABM [SAT.2], Slg. 2002, II-2839, Randnr. 60, insoweit nicht aufgehoben durch das Urteil des Gerichtshofes vom 16. September 2004 in der Rechtssache C-329/02 P, SAT.1/HABM, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht).
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