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   OLG München, 26.07.2001 - 29 U 2361/97   

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OLG München, 26.07.2001 - 29 U 2361/97 (https://dejure.org/2001,4901)
OLG München, Entscheidung vom 26.07.2001 - 29 U 2361/97 (https://dejure.org/2001,4901)
OLG München, Entscheidung vom 26. Juli 2001 - 29 U 2361/97 (https://dejure.org/2001,4901)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Markenschutz; Kennzeichnungskraft; Verwechslungsgefahr; Warenähnlichkeit; Zeichenähnlichkeit; Adidas-Streifen

  • Judicialis

    ZPO § 291; ; ZPO § ... 91 Abs. 1; ; ZPO § 97; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711 ZPO; ; MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2; ; MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 3; ; MarkenG § 4 Nr. 2; ; MarkenG § 4 Nr. 3; ; MarkenG § 14 Abs. 6; ; MarkenG § 19; ; UWG § 1; ; UWG § 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Markenrechtliche Verwechslungsgefahr - Drei-Streifen-Kennzeichnung gegenüber Zwei-Streifen-Kennzeichnung an gleicher Stelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2001, 303
  • GRUR-RR 2002, 20 (Ls.)
  • GRUR-RR 2003, 168 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.10.1959 - I ZR 58/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG München, 26.07.2001 - 29 U 2361/97
    Es entspreche längst gesicherter Rechtsprechung, dass das Gericht jedenfalls im Rahmen der Bemessung des Schutzumfangs einer Kennzeichnung - und nur darum gehe es hier, also um die verhältnismäßig einfache Abgrenzung zwischen geringer, mittlerer/normaler oder hoher Kennzeichnungskraft - die Frage der Bekanntheit einer Kennzeichnung aus eigener Sachkunde auch ohne Verkehrsbefragung selbst beurteilen könne (BGH, GRUR 1960, 126, 127 f - Sternbild).

    Die hohe Bekanntheit der klägerischen Kennzeichnung ist eine allgemeinkundige und deshalb bei dem Gericht offenkundige, nach § 291 ZPO nicht beweisbedürftige Tatsache (BGH GRUR 1960, 126, 127 f. - Sternbild).

  • BGH, 30.04.1998 - I ZR 268/95

    MAC Dog

    Auszug aus OLG München, 26.07.2001 - 29 U 2361/97
    Es bedürfe lediglich der Benennung der Tatsachen, auf die sich die Allgemeinkundigkeit der behaupteten Bekanntheit stützt (BGH, GRUR 1999, 161, 163 MAC).
  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus OLG München, 26.07.2001 - 29 U 2361/97
    Die Frage der markenrechtlichen Verwechslungsgefahr ist nach ständiger Rechtsprechung des EuGH zu Art. 4 Abs. 1 Buchst, b und Art. 5 Abs. 5 Buchst, b MarkenRL unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls umfassend zu beurteilen (EuGH, GRUR 1998, 387, 389 - Springende Raubkatze; 1998, 922, 923 - Canon).
  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus OLG München, 26.07.2001 - 29 U 2361/97
    Die Frage der markenrechtlichen Verwechslungsgefahr ist nach ständiger Rechtsprechung des EuGH zu Art. 4 Abs. 1 Buchst, b und Art. 5 Abs. 5 Buchst, b MarkenRL unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls umfassend zu beurteilen (EuGH, GRUR 1998, 387, 389 - Springende Raubkatze; 1998, 922, 923 - Canon).
  • EuGH, 23.02.1999 - C-63/97

    RECHTSANGLEICHUNG

    Auszug aus OLG München, 26.07.2001 - 29 U 2361/97
    Der Senat geht davon aus, dass die Beklagte die Zwei-Streifen-Aufmachung auch in den noch streitgegenständlichen Verwendungsformen markenmäßig im Sinne der Rechtsprechung des EuGH (GRUR Int. 1999, 438, 440 - BMW) und nicht als bloßen Zierrat verwendet.
  • OLG Frankfurt, 13.03.2003 - 6 U 3/02

    Markenrechtsverletzung: Berechnung des Schadensersatzes; Rechtskraftwirkung eines

    Ergänzend verweist der Senat auf die den Parteien bekannten Entscheidungen des OLG Köln vom 24.01.2003 (GRUR-RR 2003, 170) und - zu Sportbekleidung - des OLG München vom 26.07.2001 (GRUR-RR 2001, 303 - nach vorheriger Aufhebung und Zurückverweisung der Sache durch BGH, WRP 2001, 41 - Drei-Streifen- Kennzeichnung).

    Im übrigen ist der Unterschied zwischen einem Drei-Streifen- und einem Vier-Streifen-Muster eher noch unbedeutender als der Unterschied zwischen einer Drei-Streifen- und einer Zwei-Streifen-Kennzeichnung, wie er in der Entscheidung "Drei-StreifenKennzeichnung" (BGH, WRP 2001, 41; OLG München, GRUR-RR 2001, 303) zur Beurteilung stand.

  • OLG München, 28.04.2016 - 6 U 1576/15

    Schutz bekannter Positionsmarken

    Diese in der Rechtsprechung bereits mehrfach bestätigte Erkenntnis (vgl. z. B. BGH GRUR 1959, 423 - Fußballstiefel; BGH GRUR 1986, 248, 250 - Sporthosen; BGH GRUR 1986, 252, 253 - Sportschuhe; OLG München GRUR-RR 2001, 303 - Drei-Streifen-Kennzeichnung, bestätigt durch Beschluss des BGH v. 02.05.2002 - I ZR 241/01, mit dem die Revision nicht angenommen wurde; OLG Frankfurt a. M. GRUR-RR 2003, 274, 275; OLG Köln, Urt. v. 18.02.2005 - 6 U 165/04 = BeckRS 2008, 01713; OLG München, Urt. v. 10.11.2005 - 29 U 2238/05 = BeckRS 2005, 33909; OLG Köln, Urt. v. 16.12.2005 - 6 U 36/05 = BeckRS 2008, 00943) beruht auf dem Umstand, dass Sportschuhe und Sportbekleidungsstücke mit der Drei-Streifen-Kennzeichnung seit Jahrzehnten von deutschen und ausländischen Spitzensportlern (u. a. der Fußball-Bundesligamannschaft des FC Bayern München, der deutschen Fußball-Nationalmannschaft oder ausländischen Fußball-Vereins- oder -nationalmannschaften, aber auch bekannten Spitzensportlern z. B. im Tennis- oder Leichtathletikbereich) getragen werden und somit die DreiStreifen-Kennzeichnung jedermann im Rahmen der Print- und OnlineSportberichterstattung sowie im Rahmen von Fernsehübertragungen deutscher wie internationaler Sportveranstaltungen, aber auch im Straßenbild durch das Tragen von Sport- und Freizeitbekleidung mit der genannten Kennzeichnung begegnet und daher überaus bekannt ist.
  • OLG Köln, 18.02.2005 - 6 U 165/04

    Drei-Streifen-Kennzeichnung

    Zur Begründung ihrer Entscheidung hat die Kammer unter Berufung auf in früheren Verfahren der Parteien ergangene Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 06.07.2000 - I ZR 21/98 und des Oberlandesgerichts München vom 26.07.2001 - 29 U 2361/97 - ausgeführt, dass die angegriffenen Kennzeichnungen markenmäßig gebraucht würden und Verwechslungsgefahr im Sinne von § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG bestehe.

    Der Senat hat sich bereits in seiner Entscheidung vom 24.01.2003 (a.a.O. S. 171) den folgenden Feststellungen des OLG München in dessen - zwischen den Parteien des Streitfalls ergangenem - Urteil vom 26.07.2001 - 29 U 23617/97 - (GRUR-RR 2001, 303) angeschlossen:.

  • OLG München, 21.04.2004 - 29 W 1197/04

    Kosten eines in Kennzeichenstreitsache im Revisionsverfahren mitwirkenden

    Mit Urteil vom 26.07.2001 - 29 U 2361/97 hat der Senat die Beklagte verurteilt, es bei Meidung näher bezeichneter Ordnungsmittel zu unterlassen, Bekleidungsstücke gemäß im Tenor wiedergegebener Abbildungen anzubieten, in den Verkehr zu bringen oder zu den genannten Zwecken zu besitzen und/oder einzuführen oder auszuführen sowie zu bewerben, die mit einer Streifenkennzeichnung gemäß den im Tenor wiedergegebenen Abbildungen versehen sind.
  • OLG Köln, 16.12.2005 - 6 U 36/05
    Der Senat legt in ständiger Rechtsprechung seinen Entscheidungen zugrunde, dass aus den Gründen, die von dem Oberlandesgericht München in dessen Urteil vom 26.7.2001 im Verfahren 29 U 2361/97 (GRUR-RR 01, 303) im einzelnen dargelegt worden sind, die Dreistreifenkennzeichnung der Klägerin eine außerordentliche große Bekanntheit genießt und den klägerischen Marken, die diese Dreistreifenkennzeichnung aufweisen, deswegen eine ebenso außerordentlich hohe Kennzeichnungskraft zukommt (6 U 127/02 = GRUR-RR 03, 170; 6 U 165/04 = Anlage K 180).
  • LG Köln, 20.01.2005 - 84 O 74/04

    Voraussetzungen für eine markenrechtliche Verwechslungsgefahr; Bekanntheit der

    Zu ganz ähnlichen Zwei-Streifen-Gestaltungen an Sport- und Freizeittextilien, wie sie vorliegend von der Klägerin angegriffen werden, liegen bereits Entscheidungen des BGH (Urteil vom 6.7. 2000, in WRP 2001, 41ff.) und des OLG München (Urteil vom 26.7. 2001, in GRUR-RR 2001, 303ff.) vor, wonach es sich bei einer derartigen Gestaltung um eine Verletzung der für die Klägerin geschützten Bildmarken handelt.
  • OLG Köln, 16.12.2005 - 6 U 37/05

    Sportjacken mit 2 Ärmelstreifen

    Der Senat legt in ständiger Rechtsprechung seinen Entscheidungen zugrunde, dass aus den Gründen, die von dem Oberlandesgericht München in dessen Urteil vom 26.7.2001 im Verfahren 29 U 2361/97 (GRUR-RR 01, 303) im einzelnen dargelegt worden sind, die Dreistreifenkennzeichnung der Klägerin eine außerordentliche große Bekanntheit genießt und den klägerischen Marken, die diese Dreistreifenkennzeichnung aufweisen, deswegen eine ebenso außerordentlich hohe Kennzeichnungskraft zukommt (6 U 127/02 = GRUR-RR 03, 170; 6 U 165/04 = Anlage K 180 .
  • OLG Köln, 24.01.2003 - 6 U 127/02

    UWG -Recht; Verbraucherrecht; Entlüftungsstreifen

    Hierzu hat das OLG München in seinem als Anlage K 17 bei der Akte befindlichen Urteil vom 26.7.2001 im Verfahren 29 U 2361/97, das die Anbringung von zwei Streifen auf Sportkleidung betraf, u.a. folgendes ausgeführt:.
  • LG Köln, 20.01.2005 - 84 O 41/04

    Verletzung des Markenrechts eines großen Sportartikelherstellers (adidas) durch

    Zu ganz ähnlichen Zwei-Streifen-Gestaltungen an Sport- und Freizeittextilien, wie sie vorliegend von der Klägerin angegriffen werden, liegen bereits Entscheidungen des BGH (Urteil vom 6.7. 2000, in WRP 2001, 41ff.) und des OLG München (Urteil vom 26.7. 2001, in GRUR-RR 2001, 303ff.) vor, wonach es sich bei einer derartigen Gestaltung um eine Verletzung der für die Klägerin geschützten Bildmarken handelt.
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Rechtsprechung
   OLG München, 26.07.2001 - 29 U 6000/00   

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https://dejure.org/2001,5823
OLG München, 26.07.2001 - 29 U 6000/00 (https://dejure.org/2001,5823)
OLG München, Entscheidung vom 26.07.2001 - 29 U 6000/00 (https://dejure.org/2001,5823)
OLG München, Entscheidung vom 26. Juli 2001 - 29 U 6000/00 (https://dejure.org/2001,5823)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Markenschutz; Kennzeichenschutz; Bildmarke Mozart; Mozart-Torte; Gemeinschaftsmarke; Unterscheidungskraft

  • Judicialis

    MarkenG § 23 Nr. 2; ; MarkenG § 23; ; MarkenG § 3; ; MarkenG § 127; ; MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1, 2 u. 3; ; ZPO § 91; ; ZPO § 92; ; ZPO § 97; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711 Satz 1

  • europa.eu PDF

    MOZART

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Eintragung der Marke "Mozart"

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR Int. 2001, 1061
  • GRUR-RR 2002, 12
  • GRUR-RR 2003, 168 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.01.1999 - I ZR 149/96

    Big Pack

    Auszug aus OLG München, 26.07.2001 - 29 U 6000/00
    Der Senat übersieht nicht den in der Rechtsprechung anerkannten Erfahrungssatz, daß die Anbringung einer Bezeichnung unmittelbar auf der Ware oder ihrer Verpackung selbst jedenfalls dann, wenn sie in irgendwie hervorgehobener Form nach Art einer Marke erfolgt, grundsätzlich gegen eine beschreibende Benutzung und dafür spricht, daß der Verkehr in der Bezeichnung einen Hinweis auf die Herkunft der Ware aus einem bestimmten Geschäftsbetrieb und ein Unterscheidungsmerkmal gegenüber Waren anderer Herkunft sehen kann (BGH GRUR 1999, 992/994 "BIG PACK"; BGH 1990, 678/680 "Herstellerkennzeichen auf Unfallwagen", jeweils m.w.N. für die ständige Rechtsprechung).
  • LG München I, 15.11.2000 - 1 HKO 13862/00

    MOZART

    Auszug aus OLG München, 26.07.2001 - 29 U 6000/00
    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts München I vom 15.11.2000 - 1 HKO 13862/00 - in Nr. 11. und III. geändert.
  • BPatG, 27.03.2012 - 27 W (pat) 83/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "Robert Enke" - bei wenig fassbare Waren aus dem

    Dass sich der Name "Robert Enke" zu einer üblichen Bezeichnung oder einem allgemein werberelevanten Motiv im Sinn des § 8 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG entwickelt hat, ist nicht feststellbar (OLG München GRUR-RR 2002, 12 f. - Mozart; BPatG, Beschl. v. 22. Juni 2005 - Az. 32 W (pat) 244/03 Rn. 17 - Mozart ein Europäer; Sahr GRUR 2008, 461 (467); Sosnitza in FS Ullmann, 2006, S. 387 (392); Kaufmann, a. a. O., Rn. 128 ff.).
  • OLG Frankfurt, 03.05.2018 - 6 U 89/17

    Markenmäßige Benutzung; missbräuchliche Markenanmeldung ("Pfefferspray")

    Jedoch reicht blickfangmäßige Gestaltung allein zur Bejahung nicht aus (zB BGH GRUR 1999, 992, 994 - BIG PACK zu § 23 Nr. 2; BGH GRUR 1999, 238, 239 - Tour de culture; BGH GRUR 1970, 305, 306 - Löscafe), da zum Beispiel auch werbewirksame Gattungsbezeichnungen häufig herausgestellt werden (zB OLG München GRUR-RR 2002, 12, 14 - MOZART bzgl. "Mozart-Torte" zu Art. 12 GMV; OLG Hamburg WRP 1997, 106, 111 - Gucci).
  • BPatG, 29.07.2014 - 27 W (pat) 536/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "Bavarian Bohème/König Ludwig II. (Bildmarke)/König

    Anders als etwa ein Bild von Mozart, das die Geschmacksrichtung Marzipan, Pistazie beschreiben soll (OLG München GRUR-RR 2002, 12), ist "König Ludwig II. keine beschreibende Angabe.

    Bild oder Name von Ludwig II. sind auch nicht in den allgemeinen Sprachgebrauch eingegangen und haben sich nicht zu einer üblichen Bezeichnung oder einem allgemein werberelevanten Motiv entwickelt (vgl. OLG München GRUR-RR 2002, 12 f. - Mozart; BPatG, Beschl. v. 22. Juni 2005 - 32 W (pat) 244/03 Rn. 17b - Mozart ein Europäer; Sahr GRUR 2008, 461 (467); Sosnitza in FS Ullmann, 2006, S. 387 (392)).

  • BPatG, 22.06.2005 - 32 W (pat) 244/03
    Dies habe das OLG München am 26 Juli 2001 (GRUR Int. 2001, 1061) rechtskräftig festgestellt.

    Ob "Mozart" in Alleinstellung (so LG München GRUR Int. 2001, 247, 249; a.A. OLG München, GRUR Int. 2001, 1061; vgl. auch HABM MarkenR 2002, 168 - MOZART- BONS / BONS) auf dem Süßwarenmarkt durch Begriffe, wie "Mozartkugel", "Mozarttaler", "Mozartwürfel", "Mozartrolle", "Mozartstäbchen" und "Mozartlikör" eine generische Bezeichnung für Produkte aus Nougat, Marzipan, Pistazien und Schokolade ist, kann dahingestellt bleiben.

  • BPatG, 01.10.2013 - 27 W (pat) 564/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "LUDWIG II. SEHNSUCHT NACH DEM PARADIES

    Dass sich der Name "Ludwig II." zu einer üblichen Bezeichnung oder einem allgemein werberelevanten Motiv im Sinn des § 8 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG für alle Waren und Dienstleistungen entwickelt hat, ist nicht feststellbar (vgl. OLG München GRUR-RR 2002, 12 f. - Mozart; BPatG, Beschl. v. 22. Juni 2005 - 32 W (pat) 244/03 Rn. 17 - Mozart ein Europäer; Sahr GRUR 2008, 461, 467; Sosnitza in FS Ullmann, 2006, S. 387, 392).
  • BPatG, 11.06.2012 - 27 W (pat) 533/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "Adolf Loos Preis" - zur Markenfähigkeit von

    Dass sich "Adolf Loos" oder gar "Adolf Loos Preis" zu einer üblichen Bezeichnung oder einem allgemein werberelevanten Motiv im Sinn des § 8 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG entwickelt hat, ist nicht feststellbar (anders OLG München GRUR-RR 2002, 12 f. zu Mozart(Kugeln); vgl. auch Sahr GRUR 2008, 461 (467); Sosnitza in FS Ullmann, 2006, S. 387 (392).
  • BPatG, 08.04.2014 - 27 W (pat) 558/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "August Macke Haus" - Unterscheidungskraft - kein

    Der Name hat sich nicht zum beschreibenden Begriff entwickelt, wie "Mozart" für Süßwaren (OLG München GRUR-RR 2002, 12) oder "Diesel" und "Wankel" für Kraftstoffe und Motoren.
  • BPatG, 02.04.2013 - 27 W (pat) 513/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "Willi Ostermann Wanderweg" - zur Nutzung von Namen

    Dass sich "Willi Ostermann Wanderweg" oder "Willi Ostermann" zu einer üblichen Bezeichnung oder einem allgemein werberelevanten Motiv im Sinn des § 8 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG entwickelt hat, ist nicht feststellbar (anders OLG München GRUR-RR 2002, 12 f. zu Mozart(Kugeln); vgl. auch Sahr GRUR 2008, 461 (467); Sosnitza in FS Ullmann, 2006, S. 387 (392).
  • BPatG, 12.05.2004 - 32 W (pat) 82/03
    Die Erinnerungen der Widersprechenden, die u.a. auf die Entscheidung OLG München, GRUR Int 2001, 1061 - Mozart II, hingewiesen hat, sind durch einen zweiten Beschluss der Markenstelle - Beamter des höheren Dienstes - vom 31. Januar 2003 zurückgewiesen worden.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 18.08.2000 - 6 U 194/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,6168
OLG Köln, 18.08.2000 - 6 U 194/99 (https://dejure.org/2000,6168)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.08.2000 - 6 U 194/99 (https://dejure.org/2000,6168)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. August 2000 - 6 U 194/99 (https://dejure.org/2000,6168)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    MarkenG § 4 Nr. 2; ; MarkenG § 14; ; UWG § 1; ; ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 108; ; ZPO § 546 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    MarkenG §§ 4 14; UWG § 1
    Ausstattungsschutz für blau eingefärbte Dämmstoffplatten - ergänzender wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz - Verwechslungsgefahr

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2001, 26
  • GRUR-RR 2003, 168 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.03.1997 - I ZR 246/94

    grau/magenta - Anlehnende Werbung; Irreführung/Herkunft

    Auszug aus OLG Köln, 18.08.2000 - 6 U 194/99
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH GRUR 1997, 754 ff. "grau/magenta") sei das zumindest dann der Fall, wenn die nachgeahmte Kennzeichnung in den beteiligten Verkehrskreisen in gewissem Umfang bekannt und ihrer Natur nach geeignet sei, über die Benutzung als betriebliches Herkunftszeichen zu wirken, und wenn ferner die Anlehnung an diese Kennzeichnung ohne hinreichenden Grund in der verwerflichen Absicht vorgenommen worden sei, Verwechslungen herbeizuführen oder den Ruf des anderen zu beeinträchtigen oder auszunutzen.

    Allerdings spricht einiges dafür, dass die Klägerin infolge des jahrzehntelangen, sehr umsatzstarken Vertriebs ihrer stets einheitlich blau eingefärbten Dämmstoffplatten markenrechtlichen Ausstattungsschutz infolge Verkehrsdurchsetzung im Sinne des §§ 4 Nr. 2, 14 MarkenG für sich in Anspruch nehmen kann, und zwar auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass gerade bei Farbkombinationen oder aber auch Farben, denen von Haus aus keine betriebliche Herkunftsfunktion zukommt und die eine solche deshalb nur durch Verkehrsdurchsetzung gewinnen können, nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH GRUR 1997, 754, 755 "grau/magenta"; BGH GRUR 1992, 48, 50 "frei öl") an den hierfür erforderlichen Bekanntheitsgrad mit Rücksicht auf das Freihaltebedürfnis des Verkehrs strenge Maßstäbe anzulegen sind.

    Denn die Grenzen eines kraft Benutzung gewährten kennzeichenrechtlichen Schutzes, dessen Entstehen an ein bestimmtes Ausmaß der errungenen Verkehrsbekanntheit, eben der Verkehrsgeltung im Sinne des § 4 Nr. 2 MarkenG, geknüpft wird, sollen nicht ohne sorgfältige Beachtung aus wettbewerbsrechtlichen Erwägungen ausgedehnt werden (so ausdrücklich BGH GRUR 1997, 754, 755 "grau/magenta" m.w.N.).

  • OLG Köln, 03.09.1999 - 6 U 96/99

    Selbstwiderlegung der Dringlichkeit

    Auszug aus OLG Köln, 18.08.2000 - 6 U 194/99
    Mit ihren blauen Dämmplatten, wegen deren Aussehens und Ausgestaltung auf das als Anlage K 3 und in dem einstweiligen Verfügungsverfahren 31 O 156/99 LG Köln = 6 U 96/99 OLG Köln vorgelegte Produktmuster, auf die als Anlagenkonvolut K 4 eingereichten Werbematerialien und das im Termin zur mündlichen Verhandlung vom 21.06.2000 von der Klägerin präsentierte Originalprodukt verwiesen wird, erzielt die Klägerin seit 1965 steigende Umsätze.

    Wegen des genauen Aussehens dieser Dämmstoffplatten wird auf das in dem einstweiligen Verfügungsverfahren 31 O 156/99 LG Köln = 6 U 96/99 OLG Köln zu den Akten gereichte Muster, die bildliche Wiedergabe dieses Musters im nachfolgenden erstinstanzlichen Klageantrag der Klägerin und auf das Original-Produkt verwiesen, das die Klägerin im Termin zur mündlichen Verhandlung vom 21.06.2000 vorgelegt und das der Senat ebenso wie eine Dämmstoffplatte der Klägerin in Augenschein genommen hat.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die zwischen den Parteien in diesem Rechtsstreit und dem einstweiligen Verfügungsverfahren 31 O 156/99 LG Köln = 6 U 96/99 OLG Köln gewechselten Schriftsätze nebst Anlagen Bezug genommen, die sämtlich - dies gilt insbesondere auch für die von der Klägerin in Auftrag gegebenen und als Anlagen K 6 und K 7 (Blatt 69 ff. und Blatt 83 ff. d.A.) zu den Akten gereichten Verkehrsbefragungen aus den Jahren 1985 und 1998 sowie für das Ergebnis der im Auftrag der Beklagten im Jahre 1999 durchgeführten Verkehrsbefragung durch die I. Deutschland GmbH - Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren.

  • BGH, 31.01.1991 - I ZR 71/89

    "frei öl"; Prägung eines Wortbildzeichens; Feststellung des Bekanntheitsgrads;

    Auszug aus OLG Köln, 18.08.2000 - 6 U 194/99
    Allerdings spricht einiges dafür, dass die Klägerin infolge des jahrzehntelangen, sehr umsatzstarken Vertriebs ihrer stets einheitlich blau eingefärbten Dämmstoffplatten markenrechtlichen Ausstattungsschutz infolge Verkehrsdurchsetzung im Sinne des §§ 4 Nr. 2, 14 MarkenG für sich in Anspruch nehmen kann, und zwar auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass gerade bei Farbkombinationen oder aber auch Farben, denen von Haus aus keine betriebliche Herkunftsfunktion zukommt und die eine solche deshalb nur durch Verkehrsdurchsetzung gewinnen können, nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH GRUR 1997, 754, 755 "grau/magenta"; BGH GRUR 1992, 48, 50 "frei öl") an den hierfür erforderlichen Bekanntheitsgrad mit Rücksicht auf das Freihaltebedürfnis des Verkehrs strenge Maßstäbe anzulegen sind.
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Rechtsprechung
   LG Hechingen, 13.08.2002 - 3 S 53/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,21738
LG Hechingen, 13.08.2002 - 3 S 53/02 (https://dejure.org/2002,21738)
LG Hechingen, Entscheidung vom 13.08.2002 - 3 S 53/02 (https://dejure.org/2002,21738)
LG Hechingen, Entscheidung vom 13. August 2002 - 3 S 53/02 (https://dejure.org/2002,21738)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2003, 168
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 18.12.1996 - 7 U 123/96

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist in

    Auszug aus LG Hechingen, 13.08.2002 - 3 S 53/02
    Eine Berufung, die beim unzuständigen Berufungsgericht eingelegt wird, kann auch dann nicht an das zuständige Berufungsgericht verwiesen werden, wenn der Instanzenzug landesrechtlich abweichend von den Vorschriften des GVG geregelt ist (gegen OLG Köln NJW-RR 1997, 1351).
  • BGH, 22.03.2016 - I ZB 44/15

    Urheberrechtsstreitsache: Rechtsmitteleinlegung bei funktionell unzuständigem

    a) In der Rechtsprechung (vgl. OLG Koblenz, ZUM-RD 2001, 392, 393; LG München I, UFITA 87 [1980], 338, 340; aA LG Hechingen, GRUR-RR 2003, 168; LG Mannheim, Beschluss vom 5. November 2008 - 2 S 3/08, InstGE 11, 52 = juris Rn. 32 ff.) und im Schrifttum (vgl. Schulze in Dreier/Schulze aaO § 105 Rn. 7; Wild in Schricker/Loewenheim aaO § 105 UrhG Rn. 7) wird die Ansicht vertreten, dass die Rechtsmittelfristen bei einer aufgrund einer gesetzlichen Ermächtigung wie der des § 105 Abs. 1 UrhG in einer (landesrechtlichen) Vorschrift bestimmten Spezialzuständigkeit auch durch die rechtzeitige Einreichung der Schriftsätze bei dem ohne diese Spezialzuständigkeit zuständigen Gericht eingehalten werden.
  • OLG Hamm, 14.08.2015 - 32 Sa 37/15

    Zulässigkeit der Verweisung von einem funktionell unzuständigen an das zuständige

    Teile der Rechtsprechung dagegen lehnen eine Zulässigkeit der Berufung und auch eine Verweisung dagegen ab (LG Hechingen, Beschluss vom 13. August 2002 - 3 S 53/02, GRUR-RR 2003, 168; LG Mannheim, Beschluss vom 05. November 2008 - 2 S 3/08, BeckRS 2008, 24457 Rn. 32 ff).
  • LG Mannheim, 05.11.2008 - 2 S 3/08

    Urheberrechtsstreitigkeit: Anforderungen an eine fristwahrende Berufungseinlegung

    Die Zuständigkeit des Berufungsgerichts hängt allein von der Frage ab, ob eine Urheberrechtsstreitsache nach § 104 UrhG vorliegt (vgl. LG Hechingen GRUR-RR 2003, 168).
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