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Rechtsprechung
   BVerfG, 26.09.2017 - 1 BvR 1486/16, 1 BvR 2491/16, 1 BvR 2490/16, 1 BvR 1487/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,39522
BVerfG, 26.09.2017 - 1 BvR 1486/16, 1 BvR 2491/16, 1 BvR 2490/16, 1 BvR 1487/16 (https://dejure.org/2017,39522)
BVerfG, Entscheidung vom 26.09.2017 - 1 BvR 1486/16, 1 BvR 2491/16, 1 BvR 2490/16, 1 BvR 1487/16 (https://dejure.org/2017,39522)
BVerfG, Entscheidung vom 26. September 2017 - 1 BvR 1486/16, 1 BvR 2491/16, 1 BvR 2490/16, 1 BvR 1487/16 (https://dejure.org/2017,39522)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Zur Indizwirkung der Entgeltgenehmigung nach § 23a EnWG 2005 und den hieraus folgenden Darlegungsanforderungen im Rahmen der Billigkeitskontrolle (§ 315 Abs 3 S 2 BGB) regulierter Stromnetzentgelte - Verletzung von Grundrechten (hier: Art 3 Abs 1 GG , Art ...

  • Wolters Kluwer

    Billigkeit von regulierten Stromnetzentgelten; Genehmigung von Entgelten für den Netzzugang durch die Bundesnetzagentur; Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde; Erforderlichkeit einer sachhaltigen argumentativen Auseinandersetzung mit den Gründen der ...

  • Wolters Kluwer

    Billigkeit von regulierten Stromnetzentgelten; Genehmigung von Entgelten für den Netzzugang durch die Bundesnetzagentur; Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde; Erforderlichkeit einer sachhaltigen argumentativen Auseinandersetzung mit den Gründen der ...

  • Wolters Kluwer

    Billigkeit von regulierten Stromnetzentgelten; Genehmigung von Entgelten für den Netzzugang durch die Bundesnetzagentur; Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde; Erforderlichkeit einer sachhaltigen argumentativen Auseinandersetzung mit den Gründen der ...

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Nichtannahme von Verfassungsbeschwerden gegen obergerichtliche Entscheidungen, mit denen eine Billigkeitskontrolle von behördlich genehmigten Netzentgelten abgelehnt wurde

  • erdigital.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3 GG, §§ 23 Abs. 1 Satz 2, 90 Abs. 2 Satz 1, 92 BVerfGG, ARegV, § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB, §§ 23a Abs. 1, 23a Abs. 2 Satz 1 EnWG 2005, StromNEV
    Zur Indizwirkung der Entgeltgenehmigung nach § 23a EnWG 2005 und den hieraus folgenden Darlegungsanforderungen im Rahmen der Billigkeitskontrolle (§ 315 Abs. 3 Satz 2 BGB) regulierter Stromnetzentgelte

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Billigkeit von regulierten Stromnetzentgelten; Genehmigung von Entgelten für den Netzzugang durch die Bundesnetzagentur; Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde; Erforderlichkeit einer sachhaltigen argumentativen Auseinandersetzung mit den Gründen der ...

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Zur Indizwirkung der Entgeltgenehmigung nach § 23a EnWG 2005 und den hieraus folgenden Darlegungsanforderungen im Rahmen der Billigkeitskontrolle (§ 315 Abs 3 S 2 BGB) regulierter Stromnetzentgelte - Verletzung von Grundrechten (hier: Art 3 Abs 1 GG , Art ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen zivilgerichtliche Entscheidungen zu regulierten Stromnetzentgelten

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen zivilgerichtliche Entscheidungen zu regulierten Stromnetzentgelten

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Ökostromanbieter scheitert mit Verfassungsbeschwerden gegen Stromnetzentgelte

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 3507
  • GewArch 2018, 45
 
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Wird zitiert von ... (19)Zitiert selbst (40)

  • BGH, 11.05.2016 - EnZR 72/14

    Verpflichtung des Gerichts zur Kenntnisnahme des Vorbringens der Parteien i.R.d. …

    Auszug aus BVerfG, 26.09.2017 - 1 BvR 1486/16
    den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 11. Mai 2016 - EnZR 72/14 -,.

    den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 8. März 2016 - EnZR 72/14 -,.

    den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 6. Oktober 2015 - EnZR 72/14 -,.

  • BGH, 11.05.2016 - EnZR 50/14

    Verpflichtung des Gerichts zur Kenntnisnahme des Vorbringens der Parteien i.R.d. …

    Auszug aus BVerfG, 26.09.2017 - 1 BvR 1486/16
    den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 11. Mai 2016 - EnZR 50/14 -,.

    den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 8. März 2016 - EnZR 50/14 -,.

    den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 6. Oktober 2015 - EnZR 50/14 -,.

  • BGH, 15.05.2012 - EnZR 105/10

    Stromnetznutzungsentgelt V

    Auszug aus BVerfG, 26.09.2017 - 1 BvR 1486/16
    Rn. 29 Die angegriffenen Entscheidungen sind in Übereinstimmung mit der diesbezüglichen höchstrichterlichen Rechtsprechung zunächst davon ausgegangen, dass der Netzbetreiber sein Leistungsbestimmungsrecht für Netzentgelte nach billigem Ermessen auszuüben hat und die Netzentgelte trotz des Genehmigungsvorbehalts gemäß § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB gerichtlich überprüft werden können (BGHZ 164, 336 ; BGH, NJW 2012, S. 3092 Rn. 33).

    Es obliegt dann dem Netznutzer, zunächst im Einzelnen darzulegen, aus welchen Gründen die behördlich genehmigten Netzentgelte überhöht sein sollen, und die indizielle Wirkung der Entgeltgenehmigung zu erschüttern (vgl. BGH, NJW 2012, S. 3092 Rn. 36 f.).

  • BGH, 11.12.2018 - EnVR 1/18

    Anreizregulierung: Einschränkende Auslegung der Ermächtigung zur Veröffentlichung …

    Netzbetreiber haben daher an der Nichtverbreitung von Informationen, über die sich Rückschlüsse über die Ausbaustrategie oder die getätigten Investitionen ableiten lassen, jedenfalls im Ausgangspunkt ein berechtigtes Interesse (vgl. BVerfG, RdE 2018, 71 Rn. 33;… Senatsbeschluss vom 21. Januar 2014 - EnVR 12/12, RdE 2014, 276 Rn. 77 - Stadtwerke Konstanz GmbH).

    Auch wenn dabei nicht zwischen Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen unterschieden wird und auch nicht die Höhe der einzelnen beabsichtigten Modernisierungs- oder Wartungsmaßnahme erkennbar ist, können sich aus den Informationen Rückschlüsse über die getätigten Investitionen oder die Ausbaustrategie des Netzbetreibers ableiten lassen, an deren Nichtverbreitung er ein berechtigtes Interesse hat (vgl. BVerfG, RdE 2018, 71 Rn. 33).

  • OLG Düsseldorf, 30.11.2017 - 5 Kart 33/16

    Regulierungsbehörde hat Daten der Netzbetreiber zu veröffentlichen

    Betätigt sich der Netzbetreiber insbesondere auf vor- und nachgelagerten Märkten, auf denen er nicht über eine Monopolstellung verfügt, als Nachfrager oder Anbieter, ist ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse daher nicht von vorneherein ausgeschlossen, wenn und soweit er dort im Wettbewerb steht (vgl. auch: BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 26.09.2017 - 1 BvR 1486/16, 1 BvR 1487/16, 1 BvR 2490/16,1 BvR 2491/16, Rn. 33, juris;… WAR, aaO, S. 7 ff.).

    Wie der Senat mit den Beteiligten eingehend erörtert hat, lässt sich ein solches Verständnis den herangezogenen höchstrichterlichen Entscheidungen (BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 26.09.2017 - 1 BvR 1486/16, 1 BvR 1487/16, 1 BvR 2490/16, 1 BvR 2491/16 Rn. 33;… BGH, Kartellsenat, Beschluss v. 21.01.2014 - EnVR 12/12 Rn. 77 ff. "Stadtwerke Konstanz") nicht entnehmen.

  • OLG Düsseldorf, 26.04.2018 - 5 Kart 2/16
    In Deutschland sind die europarechtlichen Vorgaben - wie bereits ausgeführt wurde - mit dem am 13.07.2005 in Kraft getretenen EnWG 2005 umgesetzt und der Wechsel zum System eines staatlich regulierten Netzzugangs mit einer ex-ante-Kontrolle der Entgelte für den Netzzugang vollzogen worden (vgl. § 23a EnWG, so zuletzt BVerfG, Beschluss vom 26.09.2017 - 1 BvR 1486/16 Rn. 2, RdE 2018, 71 ff.); der Hinweis der Betroffenen auf eine "abweichende Auslegung vom Wortlaut" der Richtlinie geht fehl.
  • OLG Düsseldorf, 11.07.2018 - 3 Kart 84/17

    Zulässigkeit der Veröffentlichung von Aufwands- und Strukturparametern der ersten …

    Insbesondere habe das Bundesverfassungsgericht jüngst (Beschluss v. 26.09.2017, 1 BvR 1486/16 u.a., Rn. 33) angenommen, dass Informationen, die Rückschlüsse auf die Ausbaustrategie oder getätigte Investitionen zuließen, als aggregierte Daten schützenswert seien.

    Rn. 12 Dass die Netzbetreiber jedenfalls in nach- und vorgelagerten Märkten sowie in Bereichen wie Effizienzvergleich und Konzessionsvergabe untereinander und in Bereichen wie Beschaffung oder bei Lieferanten, Kapitalgebern und beim Personal mit anderen im Wettbewerb stünden, habe das Bundesverfassungsgericht jüngst mit Beschluss vom 26.09.2017 (1 BvR 1486/16 u.a., Rn. 33) ausdrücklich anerkannt.

    Das Bundesverfassungsgericht hat jüngst im Nichtannahmebeschluss vom 26.09.2017 (1 BvR 1486/16 u.a., NJW 2017, 3507, Rn. 33) ausgeführt, dass Netzbetreiber jedenfalls in nach- und vorgelagerten Märkten sowie in Bereichen wie Effizienzvergleich und Konzessionsvergaben untereinander und in Bereichen wie Beschaffung oder bei Lieferanten, Kapitalgebern und beim Personal mit anderen im Wettbewerb stehen und daher an der Nichtverbreitung von Informationen, über die sich Rückschlüsse über die Ausbaustrategie oder die getätigten Investitionen ableiten lassen, ein berechtigtes Interesse haben (…vgl. auch BGH, BeckRS 2014, 04688 Rn. 77, NVwZ-RR 2014, 473 Ls.; Wissenschaftlicher Arbeitskreis für Regulierungsfragen, Stellungnahme v. 05.07.2017 zur "Publikation von energierechtlichen Entgelt- und Kostenentscheidungen der Bundesnetzagentur zwischen Transparenz und Geheimnisschutz, abrufbar unter www.bundesnetzagentur.de, S. 7 ff).

    Ein solches Verständnis lässt sich den herangezogenen höchstrichterlichen Entscheidungen (BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 26.09.2017, 1 BvR 1486/16, 1 BvR 1487/16, 1 BvR 2490/16, 1 BvR 2491/16 Rn. 33;… BGH, Kartellsenat, Beschluss v. 21.01.2014, EnVR 12/12 Rn. 77 ff. "Stadtwerke Konstanz") nicht entnehmen.

  • OLG Düsseldorf, 05.09.2018 - 3 Kart 101/17

    Schwärzung von unternehmensbezogenen Daten des Betreibers eines …

    Auch habe das Bundesverfassungsgericht jüngst (Beschl. v. 26.09.2017, 1 BvR 1486/16 u.a., Rn. 33) angenommen, dass Informationen, die Rückschlüsse auf die Ausbaustrategie oder getätigte Investitionen zuließen, als aggregierte Daten schützenswert seien.

    Rn. 12 Dass die Netzbetreiber beim Effizienzvergleich und der Konzessionsvergabe untereinander und unter anderem bei der Beschaffung und im Hinblick auf Lieferanten, Kapitalgeber und Personal mit anderen im Wettbewerb stünden, habe das Bundesverfassungsgericht jüngst mit Beschluss vom 26.09.2017 (1 BvR 1486/16 u.a., Rn. 33) ausdrücklich anerkannt.

    Das Bundesverfassungsgericht hat jüngst im Nichtannahmebeschluss vom 26.09.2017 (1 BvR 1486/16 u.a., NJW 2017, 3507, Rn. 33) ausgeführt, dass Netzbetreiber jedenfalls in nach- und vorgelagerten Märkten sowie in Bereichen wie Effizienzvergleich und Konzessionsvergaben untereinander und in Bereichen wie Beschaffung oder bei Lieferanten, Kapitalgebern und beim Personal mit anderen im Wettbewerb stehen und daher an der Nichtverbreitung von Informationen, über die sich Rückschlüsse über die Ausbaustrategie oder die getätigten Investitionen ableiten lassen, ein berechtigtes Interesse haben (…vgl. auch BGH, BeckRS 2014, 04688 Rn. 77, NVwZ-RR 2014, 473 Ls.; Wissenschaftlicher Arbeitskreis für Regulierungsfragen (WAR), Stellungnahme v. 05.07.2017 zur "Publikation von energierechtlichen Entgelt- und Kostenentscheidungen der Bundesnetzagentur zwischen Transparenz und Geheimnisschutz, abrufbar unter www.bundesnetzagentur.de, S. 7 ff).

    Ein solches Verständnis lässt sich den herangezogenen höchstrichterlichen Entscheidungen (BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 26.09.2017, 1 BvR 1486/16, 1 BvR 1487/16, 1 BvR 2490/16, 1 BvR 2491/16 Rn. 33;… BGH, Kartellsenat, Beschluss v. 21.01.2014, EnVR 12/12 Rn. 77 ff. "Stadtwerke Konstanz") nicht entnehmen.

  • BGH, 11.12.2018 - EnVR 21/18

    Anreizregulierung: Einschränkende Auslegung der Ermächtigung zur Veröffentlichung …

    Netzbetreiber haben daher an der Nichtverbreitung von Informationen, über die sich Rückschlüsse über die Ausbaustrategie oder die getätigten Investitionen ableiten lassen, jedenfalls im Ausgangspunkt ein berechtigtes Interesse (vgl. BVerfG, RdE 2018, 71 Rn. 33;… Senatsbeschluss vom 21. Januar 2014 - EnVR 12/12, RdE 2014, 276 Rn. 77 - Stadtwerke Konstanz GmbH).

    Auch wenn dabei nicht zwischen Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen unterschieden wird und auch nicht die Höhe der einzelnen beabsichtigten Modernisierungs- oder Wartungsmaßnahme erkennbar ist, können sich aus den Informationen Rückschlüsse über die getätigten Investitionen oder die Ausbaustrategie des Netzbetreibers ableiten lassen, an deren Nichtverbreitung er ein berechtigtes Interesse hat (vgl. BVerfG, RdE 2018, 71 Rn. 33).

  • OLG Düsseldorf, 17.10.2018 - 3 Kart 82/17

    Zulässigkeit der Veröffentlichung von Aufwands- und Strukturparametern der ersten …

    Die Interessen der Netznutzer seien auch deshalb nicht berücksichtigungsfähig, weil das Bundesverfassungsgericht jüngst (Beschluss vom 26.11.2017, 1 BvR 1486/16 u.a., Rn. 33) keine überwiegende Informationsasymmetrie des Netznutzers zum beklagten Netzbetreiber im Rahmen der Billigkeitsprüfung von Netzentgelten nach § 315 BGB erkannt habe.

    Das Bundesverfassungsgericht hat jüngst im Nichtannahmebeschluss vom 26.09.2017 (1 BvR 1486/16 u.a., NJW 2017, 3507, Rn. 33) ausgeführt, dass Netzbetreiber jedenfalls in nach- und vorgelagerten Märkten sowie in Bereichen wie Effizienzvergleich und Konzessionsvergaben untereinander und in Bereichen wie Beschaffung oder bei Lieferanten, Kapitalgebern und beim Personal mit anderen im Wettbewerb stehen und daher an der Nichtverbreitung von Informationen, über die sich Rückschlüsse über die Ausbaustrategie oder die getätigten Investitionen ableiten lassen, ein berechtigtes Interesse haben (…vgl. auch BGH, BeckRS 2014, 04688 Rn. 77, NVwZ-RR 2014, 473 Ls.; Wissenschaftlicher Arbeitskreis für Regulierungsfragen, Stellungnahme v. 05.07.2017 zur "Publikation von energierechtlichen Entgelt- und Kostenentscheidungen der Bundesnetzagentur zwischen Transparenz und Geheimnisschutz, abrufbar unter www.bundesnetzagentur.de, S. 7 ff).

    Ein solches Verständnis lässt sich den herangezogenen höchstrichterlichen Entscheidungen (BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 26.09.2017, 1 BvR 1486/16, 1 BvR 1487/16, 1 BvR 2490/16, 1 BvR 2491/16 Rn. 33;… BGH, Kartellsenat, Beschluss v. 21.01.2014, EnVR 12/12 Rn. 77 ff. "Stadtwerke Konstanz") nicht entnehmen.

  • OLG Düsseldorf, 14.03.2018 - 3 Kart 11/17

    Wirksamkeit der Neuregelung der Veröffentlichungspflichten der Betreiber von Gas- …

    Betätigt sich der Netzbetreiber insbesondere auf vor- und nachgelagerten Märkten, auf denen er nicht über eine Monopolstellung verfügt, als Nachfrager oder Anbieter, ist ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse daher nicht von vorneherein ausgeschlossen, wenn und soweit er dort im Wettbewerb steht (vgl. auch: BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 26.09.2017 - 1 BvR 1486/16, 1 BvR 1487/16, 1 BvR 2490/16,1 BvR 2491/16, Rn. 33, juris;… WAR, aaO, S. 7 ff.).

    Ein solches Verständnis lässt sich den herangezogenen höchstrichterlichen Entscheidungen (BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 26.09.2017 - 1 BvR 1486/16, 1 BvR 1487/16, 1 BvR 2490/16, 1 BvR 2491/16 Rn. 33;… BGH, Kartellsenat, Beschluss v. 21.01.2014 - EnVR 12/12 Rn. 77 ff. "Stadtwerke Konstanz") nicht entnehmen.

  • OLG Düsseldorf, 09.11.2018 - 3 Kart 850/18

    Zulässigkeit der Veröffentlichung von Aufwands- und Strukturparametern der ersten …

    Rn. 91 Das Bundesverfassungsgericht hat jüngst im Nichtannahmebeschluss vom 26.09.2017 (1 BvR 1486/16 u.a., NJW 2017, 3507, Rn. 33) ausgeführt, dass Netzbetreiber jedenfalls in nach- und vorgelagerten Märkten sowie in Bereichen wie Effizienzvergleich und Konzessionsvergaben untereinander und in Bereichen wie Beschaffung oder bei Lieferanten, Kapitalgebern und beim Personal mit anderen im Wettbewerb stehen und daher an der Nichtverbreitung von Informationen, über die sich Rückschlüsse über die Ausbaustrategie oder die getätigten Investitionen ableiten lassen, ein berechtigtes Interesse haben.

    Ein solches Verständnis lässt sich den herangezogenen höchstrichterlichen Entscheidungen (BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 26.09.2017, 1 BvR 1486/16, 1 BvR 1487/16, 1 BvR 2490/16, 1 BvR 2491/16 Rn. 33;… BGH, Kartellsenat, Beschluss v. 21.01.2014, EnVR 12/12 Rn. 77 ff. - Stadtwerke Konstanz) nicht entnehmen.

  • BGH, 12.02.2018 - AnwZ (Brfg) 6/17

    Abwicklung einer Rechtsanwaltskanzlei: Festsetzung der Vergütung des …

    Rn. 10 b) Diese Ausführungen rechtfertigen aus mehreren Gründen weder den vom Kläger erhobenen Vorwurf einer Verletzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) noch den Vorwurf eines Verstoßes gegen das aus dem allgemeinen Gleichheitssatz und dem Rechtsstaatsprinzip folgende Erfordernis grundsätzlicher prozessualer Waffengleichheit (vgl. hierzu BVerfG, NJW 2017, 3507 Rn. 31; BGH…, Beschluss vom 8. März 2016 - EnZR 50/14, RdE 2016, 401 Rn. 4;… Urteil vom 22. März 2016 - VI ZR 168/14, NJW 2016, 1963 Rn. 10; jeweils mwN).
  • OLG Düsseldorf, 14.03.2018 - 3 Kart 16/17
  • OLG Düsseldorf, 14.03.2018 - 3 Kart 28/17

    Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung Netzbetreiber bezogener Daten durch die …

  • OLG Düsseldorf, 12.09.2018 - 3 Kart 809/18

    Zulässigkeit der Veröffentlichung von Aufwands- und Strukturparametern der ersten …

  • OLG Dresden, 10.01.2018 - U 4/17
  • OLG Düsseldorf, 10.01.2018 - 3 Kart 1202/16

    Zulässigkeit der Beschwerde einer Stromanbieterin gegen die Festlegung der …

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 10.09.2024 - VerfGH 24/24

    Verfassungsbeschwerde wegen Nichtvorlage an den EuGH

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.06.2018 - 13 B 802/17

    Schutz von Betriebsgeheimnissen und Geschäftsgeheimnissen bei einer Offenlegung …

  • BVerfG, 26.09.2017 - 1 BvR 2491/16

    Billigkeit von regulierten Stromnetzentgelten; Genehmigung von Entgelten für den …

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 12.03.2019 - LVG 3/19

    Urteilsverfassungsbeschwerde

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