Rechtsprechung
| BVerwG, 27.09.2017 - 6 C 32.16 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesverwaltungsgericht
GG Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1,; Art. 100 Abs. 1; RBStV § 4 Abs. 6, § 5 Abs. 1, § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1,; § 10 Abs. 5 Satz 1; RStV § 40; VwGO § 43, § 86 Abs. 3
Aufklärungsmöglichkeiten; Ausstattung; Befreiungsanspruch; Beherbergungsbeitrag; Berufsfreiheit; Betriebsstätte; Empfangsgerät; Ferienwohnung; Gebot der Belastungsgleichheit; Gesetzgebungszuständigkeit der Länder; Gästezimmer; Hotelzimmer; Inhaber; Internetzugang; ...
- rechtsinformationen.bund.de
Pflicht des Betriebsstätteninhabers zur Zahlung eines zusätzlichen Rundfunkbeitrags für Hotel- und Gästezimmer sowie Ferienwohnungen
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 2 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, Art 12 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 GG, Art 100 Abs 1 GG
Pflicht des Betriebsstätteninhabers zur Zahlung eines zusätzlichen Rundfunkbeitrags für Hotel- und Gästezimmer sowie Ferienwohnungen - Wolters Kluwer
Erhebung des zusätzlichen Rundfunkbeitrags für Hotel- und Gästezimmer sowie Ferienwohnungen; Abgeltung eines gesondertern Vorteils für den Betriebsstätteninhaber gegenüber dem Betriebsstättenbeitrag; Individuelle Zurechenbarkeit des gesonderten Vorteils gegenüber dem ...
- Landesanwaltschaft Bayern
Rundfunkbeitrag
Rundfunkbeitragsrecht: Zur Pflicht des Betriebsstätteninhabers zur Zahlung eines zusätzlichen Rundfunkbeitrags für Hotel- und Gästezimmer sowie Ferienwohnungen | Zusatzbeitrag für Hotel- und Gästezimmer; Rundfunksempfangsmöglichkeit; Aufklärungsmöglichkeiten - Landesanwaltschaft Bayern
(Entscheidungsbesprechung und Volltext)
Rundfunkbeitragsrecht: Zur Pflicht des Betriebsstätteninhabers zur Zahlung eines zusätzlichen Rundfunkbeitrags für Hotel- und Gästezimmer sowie Ferienwohnungen | Rundfunkbeitrag; Zusatzbeitrag für Hotel- und Gästezimmer; Rundfunksempfangsmöglichkeit; ...
- doev.de
Pflicht des Betriebsstätteninhabers zur Zahlung eines zusätzlichen Rundfunkbeitrags für Hotel- und Gästezimmer sowie Ferienwohnungen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erhebung des zusätzlichen Rundfunkbeitrags für Hotel- und Gästezimmer sowie Ferienwohnungen; Abgeltung eines gesondertern Vorteils für den Betriebsstätteninhaber gegenüber dem Betriebsstättenbeitrag; Individuelle Zurechenbarkeit des gesonderten Vorteils gegenüber dem ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (15)
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Rundfunkbeitragspflicht für Hotel- und Gästezimmer sowie Ferienwohnungen nur bei bereitgestellter Empfangsmöglichkeit verfassungsgemäß
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Rundfunkbeitragspflicht für Hotel- und Gästezimmer sowie Ferienwohnungen nur bei bereitgestellter Empfangsmöglichkeit verfassungsgemäß
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Kein Rundfunkbeitrag für Hotelzimmer ohne Empfangsmöglichkeit
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
Rundfunkbeitragspflicht für Hotelzimmer
- heise.de (Pressemeldung, 27.09.2017)
Rundfunkbeitrag für Hotelzimmer nur bei Empfangsmöglichkeit
- lto.de (Kurzinformation)
Rundfunkbeitrag: Es gibt auch Hotelzimmer ohne Fernseher
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Rundfunkbeitragspflicht für Hotel- und Gästezimmer sowie Ferienwohnungen
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Zusätzlicher Rundfunkbeitrag für Hotelzimmer setzt tatsächliche Empfangsmöglichkeit voraus
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Kein Rundfunkbeitrag für Hotelzimmer ohne Empfangsmöglichkeit
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Rundfunkbeitragspflicht für Hotelzimmer nur bei bereitgestellter Empfangsmöglichkeit verfassungsgemäß
- medienrecht-krefeld.de (Kurzinformation)
Rundfunkbeitragspflicht für Hotel- und Gästezimmer sowie Ferienwohnungen nur bei bereitgestellter Empfangsmöglichkeit verfassungsgemäß
- rechtstipp24.de (Kurzinformation)
Pauschaler Rundfunkbeitrag für Hotelzimmer und Ferienwohnungen rechtswidrig
- tp-presseagentur.de (Kurzinformation)
Rundfunkbeitragspflicht für Hotel- und Gästezimmer sowie Ferienwohnungen nur bei bereitgestellter Empfangsmöglichkeit verfassungsgemäß
- anwalt.de (Kurzinformation)
Befreiungsmöglichkeit für zusätzlichen Rundfunkbeitrag für Beherbergungsbetriebe erforderlich
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Beherbungsbeitrag für Hotelzimmer etc. nur bei bereitgestellter Empfangsmöglichkeit
Besprechungen u.ä.
- Landesanwaltschaft Bayern
(Entscheidungsbesprechung und Volltext)
Rundfunkbeitragsrecht: Zur Pflicht des Betriebsstätteninhabers zur Zahlung eines zusätzlichen Rundfunkbeitrags für Hotel- und Gästezimmer sowie Ferienwohnungen | Rundfunkbeitrag; Zusatzbeitrag für Hotel- und Gästezimmer; Rundfunksempfangsmöglichkeit; ...
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 20.04.2015 - Au 7 K 14.792
- VGH Bayern, 14.04.2016 - 7 BV 15.1188
- BVerwG, 27.09.2017 - 6 C 32.16
- VGH Bayern, 21.08.2018 - 7 BV 18.7
Papierfundstellen
- BVerwGE 160, 54
- NVwZ 2018, 665
- MMR 2018, 336
- K&R 2018, 134
- DÖV 2018, 247
- ZUM 2018, 306
- afp 2018, 137
- GewArch 2018, 76
Wird zitiert von ... (26) Zitiert selbst (17)
- BVerwG, 07.12.2016 - 6 C 49.15
Rundfunkbeitrag für Betriebsstätten und betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge …
Auszug aus BVerwG, 27.09.2017 - 6 C 32.16
Mit der Erhebung des zusätzlichen Rundfunkbeitrags für Hotel- und Gästezimmer sowie Ferienwohnungen wird gegenüber dem Betriebsstättenbeitrag ein gesonderter Vorteil für den Betriebsstätteninhaber abgegolten (wie BVerwG, Urteil vom 7. Dezember 2016 - 6 C 49.15 - BVerwGE 156, 358).Der Rundfunkbeitrag wird ebenso wie die frühere Rundfunkgebühr für die konkrete Gegenleistung der Rundfunkempfangsmöglichkeit erhoben, um die staatsferne bedarfsgerechte Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sicherzustellen (…vgl. BVerwG, Urteile vom 18. März 2016 - 6 C 6.15 [ECLI:DE:BVerwG:2016:180316U6C6.15.0] - BVerwGE 154, 275 Rn. 12 ff. zum Wohnungsbeitrag und vom 7. Dezember 2016 - 6 C 49.15 [ECLI:DE:BVerwG:2016:071216U6C49.15.0] - BVerwGE 156, 358 Rn. 24 zum Betriebsstätten- und Kfz-Beitrag).
Auf die Größe des Personenkreises kommt es nicht an; er kann auch eine unbestimmte Vielzahl von Personen umfassen, sofern nur jeder einzelnen ein individueller Vorteil zugeordnet werden kann (BVerfG…, Beschluss vom 25. Juni 2014 - 1 BvR 668, 2104/10 - BVerfGE 137, 1 Rn. 52 unter Hinweis auf die zum Rundfunkbeitrag ergangene Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz vom 13. Mai 2014 - VGH B 35/12 - NVwZ 2015, 64 ;… BVerwG, Urteile vom 18. März 2016 - 6 C 6.15 - BVerwGE 154, 275 Rn. 26 und vom 7. Dezember 2016 - 6 C 49.15 - BVerwGE 156, 358 Rn. 28).
Dieser abzugeltende Vorteil muss dem Beitragsschuldner individuell zugerechnet werden können (…vgl. BVerwG, Urteile vom 18. März 2016 - 6 C 6.15 - BVerwGE 154, 275 Rn. 25 und vom 7. Dezember 2016 - 6 C 49.15 - BVerwGE 156, 358 Rn. 27).
Der Vorteil ist bezogen auf die eine Beitragspflicht auslösende Raumeinheit für den Abgabepflichtigen zu bestimmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Dezember 2016 - 6 C 49.15 - BVerwGE 156, 358 Rn. 29).
Dieser Vorteil wird von dem mit dem Betriebsstättenbeitrag abgegoltenen Vorteil nicht erfasst, der darin besteht, dass der Inhaber in der Betriebsstätte den Rundfunk nutzen kann, indem er entweder Informationen aus dem öffentlich-rechtlichen Rundfunkangebot für den Betrieb beschafft bzw. betrieblich genutzte Gegenstände mit Empfangsgeräten für seine Beschäftigten oder Kunden ausstattet oder den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zur Unterhaltung oder Information seiner Beschäftigten bzw. Kunden einsetzt (BVerwG, Urteil vom 7. Dezember 2016 - 6 C 49.15 - BVerwGE 156, 358 Rn. 29).
Es ist danach unerheblich, ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk über die herkömmlichen Empfangsgeräte oder mittels neuartiger Empfangsgeräte über das Internet genutzt werden kann (…vgl. zur Ausstattung von Wohnungen und Betriebsstätten auch mit neuartigen Empfangsgeräten BVerwG, Urteile vom 18. März 2016 - 6 C 6.15 - BVerwGE 154, 275 Rn. 29 und vom 7. Dezember 2016 - 6 C 49.15 - BVerwGE 156, 358 Rn. 34 ff.).
Die Landesgesetzgeber waren angesichts des Gebots der Belastungsgleichheit und dieser zunehmenden "Flucht aus der Rundfunkgebühr" nicht im Hinblick auf Art. 2 Abs. 1 GG verpflichtet, den individuellen Nachweis zuzulassen, dass in einer Wohnung oder Betriebsstätte keine Rundfunkempfangsmöglichkeit besteht (…vgl. BVerwG, Urteile vom 18. März 2016 - 6 C 6.15 - BVerwGE 154, 275 Rn. 32 f., 37 und vom 7. Dezember 2016 - 6 C 49.15 - BVerwGE 156, 358 Rn. 40 ff.).
Aussagekräftige statistische Daten, die der Senat als allgemeinkundige Tatsachen heranziehen könnte (…vgl. BVerwG, Urteile vom 18. März 2016 - 6 C 6.15 - BVerwGE 154, 275 Rn. 29 und vom 7. Dezember 2016 - 6 C 49.15 - BVerwGE 156, 358 Rn. 34), fehlen.
Ein Rückgriff auf die statistischen Angaben zur Ausstattung von Betriebsstätten mit Empfangsgeräten (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 7. Dezember 2016, a.a.O., Rn. 34 ff.) scheidet aus, da es darauf ankommt, ob in der einzelnen Raumeinheit und nicht nur allgemein in der Betriebsstätte eine Empfangsmöglichkeit besteht.
Die Typisierungsbefugnis des Gesetzgebers erstreckt sich auch auf den Verteilungsmaßstab (stRspr, vgl. BVerfG…, Beschluss vom 25. Juni 2014 - 1 BvR 668, 2104/10 - BVerfGE 137, 1 Rn. 50 ff.;… BVerwG, Urteile vom 18. März 2016 - 6 C 6.15 - BVerwGE 154, 275 Rn. 44 und vom 7. Dezember 2016 - 6 C 49.15 - BVerwGE 156, 358 Rn. 61).
- BVerwG, 18.03.2016 - 6 C 6.15
Rundfunkbeitrag; Rundfunkgebühr; Rundfunkstaatsvertrag; …
Auszug aus BVerwG, 27.09.2017 - 6 C 32.16
Der Rundfunkbeitrag wird ebenso wie die frühere Rundfunkgebühr für die konkrete Gegenleistung der Rundfunkempfangsmöglichkeit erhoben, um die staatsferne bedarfsgerechte Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sicherzustellen (vgl. BVerwG, Urteile vom 18. März 2016 - 6 C 6.15 [ECLI:DE:BVerwG:2016:180316U6C6.15.0] - BVerwGE 154, 275 Rn. 12 ff. zum Wohnungsbeitrag …und vom 7. Dezember 2016 - 6 C 49.15 [ECLI:DE:BVerwG:2016:071216U6C49.15.0] - BVerwGE 156, 358 Rn. 24 zum Betriebsstätten- und Kfz-Beitrag).Auf die Größe des Personenkreises kommt es nicht an; er kann auch eine unbestimmte Vielzahl von Personen umfassen, sofern nur jeder einzelnen ein individueller Vorteil zugeordnet werden kann (BVerfG…, Beschluss vom 25. Juni 2014 - 1 BvR 668, 2104/10 - BVerfGE 137, 1 Rn. 52 unter Hinweis auf die zum Rundfunkbeitrag ergangene Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz vom 13. Mai 2014 - VGH B 35/12 - NVwZ 2015, 64 ; BVerwG, Urteile vom 18. März 2016 - 6 C 6.15 - BVerwGE 154, 275 Rn. 26 …und vom 7. Dezember 2016 - 6 C 49.15 - BVerwGE 156, 358 Rn. 28).
Dieser abzugeltende Vorteil muss dem Beitragsschuldner individuell zugerechnet werden können (vgl. BVerwG, Urteile vom 18. März 2016 - 6 C 6.15 - BVerwGE 154, 275 Rn. 25 …und vom 7. Dezember 2016 - 6 C 49.15 - BVerwGE 156, 358 Rn. 27).
Es ist danach unerheblich, ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk über die herkömmlichen Empfangsgeräte oder mittels neuartiger Empfangsgeräte über das Internet genutzt werden kann (vgl. zur Ausstattung von Wohnungen und Betriebsstätten auch mit neuartigen Empfangsgeräten BVerwG, Urteile vom 18. März 2016 - 6 C 6.15 - BVerwGE 154, 275 Rn. 29 …und vom 7. Dezember 2016 - 6 C 49.15 - BVerwGE 156, 358 Rn. 34 ff.).
Die Landesgesetzgeber waren angesichts des Gebots der Belastungsgleichheit und dieser zunehmenden "Flucht aus der Rundfunkgebühr" nicht im Hinblick auf Art. 2 Abs. 1 GG verpflichtet, den individuellen Nachweis zuzulassen, dass in einer Wohnung oder Betriebsstätte keine Rundfunkempfangsmöglichkeit besteht (vgl. BVerwG, Urteile vom 18. März 2016 - 6 C 6.15 - BVerwGE 154, 275 Rn. 32 f., 37 …und vom 7. Dezember 2016 - 6 C 49.15 - BVerwGE 156, 358 Rn. 40 ff.).
Aussagekräftige statistische Daten, die der Senat als allgemeinkundige Tatsachen heranziehen könnte (vgl. BVerwG, Urteile vom 18. März 2016 - 6 C 6.15 - BVerwGE 154, 275 Rn. 29 …und vom 7. Dezember 2016 - 6 C 49.15 - BVerwGE 156, 358 Rn. 34), fehlen.
Eine derartige Auslegung dieses Begriffs widerspräche dem Normzweck der §§ 2 ff. RBStV, weil die Rundfunkbeitragspflicht nach dem Regelungskonzept dieser Bestimmungen in Abkehr von der früheren Rundfunkgebührenpflicht gerade unabhängig von dem Bereithalten eines Empfangsgeräts bestehen soll (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. März 2016 - 6 C 6.15 - BVerwGE 154, 275 Rn. 9).
Die Typisierungsbefugnis des Gesetzgebers erstreckt sich auch auf den Verteilungsmaßstab (stRspr, vgl. BVerfG…, Beschluss vom 25. Juni 2014 - 1 BvR 668, 2104/10 - BVerfGE 137, 1 Rn. 50 ff.; BVerwG, Urteile vom 18. März 2016 - 6 C 6.15 - BVerwGE 154, 275 Rn. 44 …und vom 7. Dezember 2016 - 6 C 49.15 - BVerwGE 156, 358 Rn. 61).
- BVerfG, 25.06.2014 - 1 BvR 668/10
Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge bei konkret-individueller …
Auszug aus BVerwG, 27.09.2017 - 6 C 32.16
Schuldner einer Vorzugslast können nur Personen sein, denen die Leistung der öffentlichen Hand zugutekommt (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Juni 2014 - 1 BvR 668, 2104/10 - BVerfGE 137, 1 Rn. 43; BVerwG…, Urteil vom 29. April 2009 - 6 C 16.08 - BVerwGE 134, 1 Rn. 15).Auf die Größe des Personenkreises kommt es nicht an; er kann auch eine unbestimmte Vielzahl von Personen umfassen, sofern nur jeder einzelnen ein individueller Vorteil zugeordnet werden kann (BVerfG, Beschluss vom 25. Juni 2014 - 1 BvR 668, 2104/10 - BVerfGE 137, 1 Rn. 52 unter Hinweis auf die zum Rundfunkbeitrag ergangene Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz vom 13. Mai 2014 - VGH B 35/12 - NVwZ 2015, 64 ;… BVerwG, Urteile vom 18. März 2016 - 6 C 6.15 - BVerwGE 154, 275 Rn. 26 …und vom 7. Dezember 2016 - 6 C 49.15 - BVerwGE 156, 358 Rn. 28).
Die Typisierungsbefugnis des Gesetzgebers erstreckt sich auch auf den Verteilungsmaßstab (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Juni 2014 - 1 BvR 668, 2104/10 - BVerfGE 137, 1 Rn. 50 ff.;… BVerwG, Urteile vom 18. März 2016 - 6 C 6.15 - BVerwGE 154, 275 Rn. 44 …und vom 7. Dezember 2016 - 6 C 49.15 - BVerwGE 156, 358 Rn. 61).
- BVerfG, 24.05.1995 - 2 BvF 1/92
Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein
Auszug aus BVerwG, 27.09.2017 - 6 C 32.16
Rn. 33 aa) Eine verfassungskonforme Auslegung darf weder dem Gesetzeswortlaut noch dem Willen des Gesetzgebers widersprechen (stRspr; vgl. nur BVerfG, Beschlüsse vom 24. Mai 1995 - 2 BvF 1/92 - BVerfGE 93, 37 und vom 15. Oktober 1996 - 1 BvL 44/92, 1 BvL 48/92 - BVerfGE 95, 64 ). - BVerfG, 05.11.2014 - 1 BvF 3/11
Normenkontrollantrag gegen Luftverkehrsteuergesetz erfolglos
Auszug aus BVerwG, 27.09.2017 - 6 C 32.16
Eine derartige berufsregelnde Tendenz ist nicht gegeben, wenn die Abgabe alle Pflichtigen ungeachtet ihrer beruflichen Betätigung trifft (stRspr; vgl. BVerfG, Urteil vom 5. November 2014 - 1 BvF 3/11 - BVerfGE 137, 350 Rn. 69 m.w.N.). - BVerwG, 06.05.2015 - 6 C 11.14
Klagebefugnis; Programmänderungsverlangen; Landesmedienanstalt; …
Auszug aus BVerwG, 27.09.2017 - 6 C 32.16
Die Rundfunkbeitragspflicht nach § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 RBStV weist keinen unmittelbaren Bezug zur beruflichen Tätigkeit auf, weil die Betriebsstätteninhaber nicht zu einem bestimmten beruflichen Verhalten bewegt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Mai 2015 - 6 C 11.14 [ECLI:DE:BVerwG:2015:060515U6C11.14.0] - BVerwGE 152, 122 Rn. 18 ff.). - BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92
Mietpreisbindung
Auszug aus BVerwG, 27.09.2017 - 6 C 32.16
Rn. 33 aa) Eine verfassungskonforme Auslegung darf weder dem Gesetzeswortlaut noch dem Willen des Gesetzgebers widersprechen (stRspr; vgl. nur BVerfG, Beschlüsse vom 24. Mai 1995 - 2 BvF 1/92 - BVerfGE 93, 37 und vom 15. Oktober 1996 - 1 BvL 44/92, 1 BvL 48/92 - BVerfGE 95, 64 ). - BVerwG, 21.12.2011 - 6 C 18.10
Höhere Förderung der Freien Waldorfschulen in Baden-Württemberg weiter streitig
Auszug aus BVerwG, 27.09.2017 - 6 C 32.16
Diese Angabe kann der Senat seiner Entscheidung auch ohne entsprechende berufungsgerichtliche Feststellungen zugrunde legen, weil es sich um eine allgemeinkundige und damit offenkundige Tatsache im Sinne von § 173 VwGO, § 291 ZPO handelt (vgl. BVerwG, Urteile vom 3. November 1992 - 9 C 21.92 - BVerwGE 91, 150 und vom 21. Dezember 2011 - 6 C 18.10 - Buchholz 421 Kultur- und Schulwesen Nr. 138 Rn. 41). - BVerfG, 07.05.1991 - 1 BvL 32/88
Sorgerecht für nichteheliche Kinder
Auszug aus BVerwG, 27.09.2017 - 6 C 32.16
Insoweit fehlt es an einer vom Gesetzgeber auszugestaltenden Ausnahmeregelung (vgl. zur teilweisen Verfassungswidrigkeit einer Norm mangels Ausnahmeregelung: BVerfG, Beschluss vom 7. Mai 1991 - 1 BvL 32/88 - BVerfGE 84, 168 ). - BVerfG, 29.02.2012 - 1 BvR 2378/10
Nichtannahmebeschluss: Zum Ausschluss des Widerrufs einer betrieblichen …
Auszug aus BVerwG, 27.09.2017 - 6 C 32.16
Sie muss diese Wirkung vielmehr regelmäßig haben (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 29. Februar 2012 - 1 BvR 2378/10 - ZIP 2012, 1979 Rn. 48 m.w.N.). - BVerfG, 06.09.1999 - 1 BvR 1013/99
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Gebührenpflicht gegenüber …
- BVerfG, 10.04.2008 - 1 BvR 848/08
Verfassungsmäßigkeit des Kontroll- und Betretungsrechts des Urhebers
- BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 21.92
Ausländer - Vietnamesische Gastarbeiter - Prognosemaßstab im …
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 13.05.2014 - VGH B 35/12
Neuregelung der Rundfunkfinanzierung verfassungsgemäß
- BVerwG, 29.04.2009 - 6 C 16.08
Studienabgabe, Studienbeitrag, Studiengebühr, Sonderabgabe, …
- EuGH, 16.02.2017 - C-641/15
Verwertungsgesellschaft Rundfunk - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges …
- BVerwG, 27.09.2017 - 6 C 34.16
Abgabengerechtigkeit; Altenhilfe; Ausschließlichkeit; Berufsfreiheit; …
- BVerwG, 29.03.2019 - 9 C 4.18
Bremer Polizeigebühr für Hochrisiko-Veranstaltungen im Prinzip rechtmäßig
In der individuellen Zurechenbarkeit liegt die Rechtfertigung dafür, dass die Amtshandlung nicht aus allgemeinen Steuermitteln, sondern ganz oder teilweise zu Lasten des Gebührenschuldners über Sonderlasten finanziert wird (…stRspr, vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. Mai 2008 - 1 BvR 645/08 - NJW 2008, 2770 Rn. 19 m.w.N.; BVerwG, Urteile vom 25. August 1999 - 8 C 12.98 - BVerwGE 109, 272 , vom 27. September 2017 - 6 C 32.16 - BVerwGE 160, 54 Rn. 19 …und vom 16. November 2017 - 9 C 15.16 - BVerwGE 160, 334 Rn. 11). - BVerwG, 21.03.2018 - 6 C 53.16
Aufklärungsmöglichkeiten; Ausstattung; Befreiungsanspruch; Beherbergungsbeitrag; …
Für diejenigen Betriebsstätteninhaber, die ihren Gästen in den Zimmern und Ferienwohnungen keine Rundfunkempfangsmöglichkeit zur Verfügung stellen, bedarf es einer Ausnahmeregelung; ihre Beitragspflicht erweist sich ohne Befreiungsmöglichkeit als teilweise verfassungswidrig (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 27. September 2017 - 6 C 32.16 - GewArch 2018, 76).Rn. 32 a) Der Beherbergungsbeitrag ist keine Steuer, wird nicht voraussetzungslos erhoben und dient der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (s. unter 4. a und b sowie im Einzelnen BVerwG, Urteil vom 27. September 2017 - 6 C 32.16 [ECLI:DE:BVerwG:2017:270917U6C32.16.0] - GewArch 2018, 76 Rn. 17 ff.).
Rn. 33 b) Darüber hinaus stellt die Möglichkeit des Rundfunkempfangs einen mit der Beitragspflicht des Inhabers für seine Gästezimmer und Ferienwohnungen abzugeltenden Vorteil dar, der dem Inhaber individuell zurechenbar ist, wenn er die Raumeinheiten mit Empfangsgeräten oder einem Internetzugang ausstattet (vgl. auch zum Folgenden: BVerwG, Urteil vom 27. September 2017 - 6 C 32.16 - GewArch 2018, 76 Rn. 21 ff.).
Denn diese greifen im Fall der Nutzung des vom Betriebsstätteninhaber bereitgestellten Internetzugangs mittels ihrer eigenen Geräte gerade nicht auf ihren eigenen, von einem Mobilfunkbetreiber oder von einem externen Anbieter als sog. Hot-Spot bereitgestellten Internetzugang zurück (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. September 2017 - 6 C 32.16 - GewArch 2018, 76 Rn. 24).
Die Ausstattung von Zimmern und Ferienwohnungen ist folglich Gegenstand von Hotelklassifizierungen, Internetauftritten, Werbeprospekten und Bewertungen von Gästen im Internet; auf die dortigen Angaben können die Rundfunkanstalten die Beitragsfestsetzung stützen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. September 2017 - 6 C 32.16 - GewArch 2018, 76 Rn. 27 ff.).
Die ihnen auferlegte Zahlungspflicht verletzt darüber hinaus das Gebot der Belastungsgleichheit (Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG; vgl. BVerwG, Urteil vom 27. September 2017 - 6 C 32.16 - GewArch 2018, 76 Rn. 32).
Rn. 37 Dieser Verfassungsverstoß lässt sich weder durch eine verfassungskonforme Auslegung des § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 RBStV noch durch eine entsprechende Anwendung der in § 4 Abs. 6 Satz 1 RBStV für den privaten Bereich geltenden Härtefallregelung vermeiden (s. im Einzelnen BVerwG, Urteil vom 27. September 2017 - 6 C 32.16 - GewArch 2018, 76 Rn. 33 ff.).
Angesichts der vom Gesetzgeber zu wahrenden Finanzierungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist davon auszugehen, dass es von seinem Willen gedeckt ist, diese Gruppe von Betriebsstätteninhabern zur Zahlung des Beherbergungsbeitrags heranzuziehen (BVerwG, Urteil vom 27. September 2017 - 6 C 32.16 - GewArch 2018, 76 Rn. 39).
Zudem hat der Gesetzgeber insbesondere den Saisonbetrieben mit der Regelung in § 5 Abs. 4 RBStV eine Befreiung von der Zahlungspflicht ermöglicht, wenn die Betriebsstätte länger als drei zusammenhängende volle Kalendermonate vorübergehend stillgelegt wird (BVerwG, Urteil vom 27. September 2017 - 6 C 32.16 - GewArch 2018, 76 Rn. 41 f.).
Auch ist mit der Erhebung des Beherbergungsbeitrags regelmäßig keine erdrosselnde Wirkung verbunden, die als Eingriff in Art. 14 Abs. 1 GG zu werten wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. September 2017 - 6 C 32.16 - GewArch 2018, 76 Rn. 43 ff.).
- BVerwG, 21.03.2018 - 6 C 54.16
Rundfunkbeitragspflicht des Inhabers einer Betriebsstätte und von Gästezimmern
Rn. 31 a) Der Beherbergungsbeitrag ist keine Steuer, wird nicht voraussetzungslos erhoben und dient der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (s. unter 4. a und b sowie im Einzelnen BVerwG, Urteil vom 27. September 2017 - 6 C 32.16 [ECLI:DE:BVerwG:2017:270917U6C32.16.0] - GewArch 2018, 76 Rn. 17 ff.).Rn. 32 b) Darüber hinaus stellt die Möglichkeit des Rundfunkempfangs einen mit der Beitragspflicht des Inhabers für seine Gästezimmer und Ferienwohnungen abzugeltenden Vorteil dar, der dem Inhaber individuell zurechenbar ist, wenn er die Raumeinheiten mit Empfangsgeräten oder einem Internetzugang ausstattet (vgl. auch zum Folgenden: BVerwG, Urteil vom 27. September 2017 - 6 C 32.16 - GewArch 2018, 76 Rn. 21 ff.).
Denn diese greifen im Fall der Nutzung des vom Betriebsstätteninhaber bereitgestellten Internetzugangs mittels ihrer eigenen Geräte gerade nicht auf ihren eigenen, von einem Mobilfunkbetreiber oder von einem externen Anbieter als sog. Hot-Spot bereitgestellten Internetzugang zurück (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. September 2017 - 6 C 32.16 - GewArch 2018, 76 Rn. 24).
Die Ausstattung von Zimmern und Ferienwohnungen ist folglich Gegenstand von Hotelklassifizierungen, Internetauftritten, Werbeprospekten und Bewertungen von Gästen im Internet; auf die dortigen Angaben können die Rundfunkanstalten die Beitragsfestsetzung stützen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. September 2017 - 6 C 32.16 - GewArch 2018, 76 Rn. 27 ff.).
Die ihnen auferlegte Zahlungspflicht verletzt darüber hinaus das Gebot der Belastungsgleichheit (Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG; vgl. BVerwG, Urteil vom 27. September 2017 - 6 C 32.16 - GewArch 2018, 76 Rn. 32).
Rn. 36 Dieser Verfassungsverstoß lässt sich weder durch eine verfassungskonforme Auslegung des § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 RBStV noch durch eine entsprechende Anwendung der in § 4 Abs. 6 Satz 1 RBStV für den privaten Bereich geltenden Härtefallregelung vermeiden (s. im Einzelnen BVerwG, Urteil vom 27. September 2017 - 6 C 32.16 - GewArch 2018, 76 Rn. 33 ff.).
Angesichts der vom Gesetzgeber zu wahrenden Finanzierungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist davon auszugehen, dass es von seinem Willen gedeckt ist, diese Gruppe von Betriebsstätteninhabern zur Zahlung des Beherbergungsbeitrags heranzuziehen (BVerwG, Urteil vom 27. September 2017 - 6 C 32.16 - GewArch 2018, 76 Rn. 39).
Zudem hat der Gesetzgeber insbesondere den Saisonbetrieben mit der Regelung in § 5 Abs. 4 RBStV eine Befreiung von der Zahlungspflicht ermöglicht, wenn die Betriebsstätte länger als drei zusammenhängende volle Kalendermonate vorübergehend stillgelegt wird (BVerwG, Urteil vom 27. September 2017 - 6 C 32.16 - GewArch 2018, 76 Rn. 41 f.).
Auch ist mit der Erhebung des Beherbergungsbeitrags regelmäßig keine erdrosselnde Wirkung verbunden, die als Eingriff in Art. 14 Abs. 1 GG zu werten wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. September 2017 - 6 C 32.16 - GewArch 2018, 76 Rn. 43 ff.).
- BVerwG, 10.10.2019 - 3 C 8.17
Sektorale Heilpraktikererlaubnis für ausgebildete Logopäden möglich
Diese Gefahrengeneigtheit logopädischer Behandlungsmethoden kann der Senat seiner Entscheidung auch ohne entsprechende berufungsgerichtliche Feststellungen zugrunde legen, da es sich um allgemeinkundige und damit offenkundige Tatsachen im Sinne von § 173 Satz 1 VwGO, § 291 ZPO handelt (BVerwG, Urteil vom 27. September 2017 - 6 C 32.16 [ECLI:DE:BVerwG:2017:270917U6C32.16.0] - BVerwGE 160, 54 Rn. 45 m.w.N.). - BVerwG, 27.09.2017 - 6 C 34.16
Abgabengerechtigkeit; Altenhilfe; Ausschließlichkeit; Berufsfreiheit; …
Der Vorteil besteht darin, dass der Betriebsstätteninhaber den Rundfunk nutzen kann, indem er entweder Informationen aus dem öffentlich-rechtlichen Rundfunkangebot für den Betrieb beschafft bzw. betrieblich genutzte Gegenstände mit Empfangsgeräten für seine Beschäftigten oder Kunden ausstattet oder den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zur Unterhaltung oder Information seiner Beschäftigten bzw. Kunden einsetzt (BVerwG…, Urteil vom 7. Dezember 2016 - 6 C 49.15 - a.a.O. Rn. 29; s. auch BVerwG, Urteil vom 27. September 2017 - 6 C 32.16 -). - VGH Bayern, 21.08.2018 - 7 BV 18.7
Zusätzlicher Rundfunkbeitrag für vermietete Gästezimmer und Ferienwohnungen
Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 27. September 2017 - 6 C 32.16 - (…juris Rn. 23) hierzu ausgeführt, dass eine Rundfunkempfangsmöglichkeit bei Ausstattung der Zimmer mit Empfangsgeräten wie Fernseher oder Hörfunkgeräten vorliege, die individuelle Zurechenbarkeit aber auch dann gegeben sei, wenn die Betriebsstätteninhaber ihren Gästen in den Räumlichkeiten einen Internetzugang zur Verfügung stellten, der die Möglichkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunkempfangs eröffnet.Rn. 21 Unabhängig von der Einlassung der Klägerin reicht es zum Nachweis der Tatsache, dass der Inhaber eines Beherbergungsbetriebs eine Empfangsmöglichkeit bereitstellt, aus, wenn er damit in Werbeprospekten oder in seinem Internetauftritt wirbt (vgl. BVerwG, U.v. 27.9.2017 - 6 C 32.16 - juris Rn. 30).
Für eine entsprechende Anwendung des § 4 Abs. 6 Satz 1 RBStV im nicht privaten Bereich fehle es an der für eine Analogie erforderlichen Regelungslücke (BVerwG, U.v. 27.9.2017 - 6 C 32.16 - juris Rn. 36, 38).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.08.2018 - 2 A 1635/15
Verpflichtung eines Hostels zur Zahlung von Rundfunkbeiträgen bei …
Rn. 16 Er nimmt Bezug auf das angegriffene Urteil des Verwaltungsgerichts und führt weiter im Wesentlichen aus, auch unter Berücksichtigung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. September 2017 (6 C 32.16) komme es für die Beitragspflicht der Klägerin nicht auf das Vorhandensein etwaiger Empfangsgeräte an.Rn. 37 Vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 27. September 2017 - 6 C 32.16 -, juris Rn. 24, und vom 21. März 2018 - 6 C 54.16 -, juris Rn. 33 [zu OVG NRW, Urteil vom 27. Oktober 2016 - 2 A 2259/15 -, juris].
Rn. 40 Vgl. BVerwG, Urteile vom 27. September 2017 - 6 C 32.16 -, juris Rn. 26, und vom 21. März 2018 - 6 C 54.16 -, juris Rn. 34 ff.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.04.2025 - 2 A 203/24 Rn. 21 Vgl. BVerwG, Urteil vom 27. September 2017 - 6 C 32.16 -, juris Rn. 35 f.
Rn. 23 Vgl. BVerwG, Urteil vom 27. September 2017 - 6 C 32.16 -, juris Rn. 42.
Rn. 41 Vgl. BVerwG, Urteile vom 21. März 2018 - 6 C 53.16 -, juris Rn. 36 ff. und vom 27. September 2017 - 6 C 32.16 -, juris Rn. 40 ff.
- VG Hamburg, 04.05.2020 - 3 K 1496/18
Zur Rundfunkbeitragspflicht für eine vermietete Ferienwohnung und zur Verjährung …
Rn. 5 Mit Schreiben vom 19. Oktober 2017 und 13. November 2017 forderte die Klägerin den Beklagten unter Berufung auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. September 2017 (6 C 32/16) zur Rückzahlung der bis dahin für ihre Ferienwohnung insgesamt geleisteten Rundfunkbeiträge in Höhe von 1.010,46 Euro auf und setzte hierfür zuletzt eine Frist bis zum 27. November 2017.Insbesondere stand die Rechtsgrundlosigkeit der Rundfunkbeitragszahlungen nicht erst aufgrund des von der Klägerin angeführten Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. September 2017 (6 C 32/16) fest.
- VG Schleswig, 13.08.2019 - 4 A 480/17
Rundfunk- und Fernsehrecht einschl. Beitragsbefreiung
Ein Eingriff in die von Art. 12 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich geschützte Berufsfreiheit, auf deren Schutz sich die Klägerin hinsichtlich seiner Privatwohnung schon nicht berufen kann dürfte, ist durch die Erhebung des Rundfunkbeitrages jedenfalls nicht gegeben (BVerwG, Urt. v. 27. September 2017 - 6 C 32/16, BVerwGE 160, 54-70, Rn. 43): "Ein solcher Eingriff setzt voraus, dass die Regelung in engem Zusammenhang mit der Ausübung eines Berufes steht und objektiv deutlich eine berufsregelnde Tendenz erkennen lässt.Dieses Grundrecht schützt nicht gegen die Auferlegung von Geldleistungspflichten, weil sie nicht mittels eines bestimmten Eigentumsobjekts, sondern aus dem fluktuierenden Vermögen zu erfüllen sind, das kein Eigentum im Sinne von Art. 14 Abs. 1 GG ist (BVerwG, Urt. v. 27. September 2017 - 6 C 32/16, Rn. 44 juris).
- VG Schleswig, 19.12.2018 - 4 A 3/17
Festsetzung von rückständigen Rundfunkbeiträgen
- OVG Berlin-Brandenburg, 12.01.2018 - 11 N 119.17
(Keine) Pflicht zur Aussetzung eines - hier: rundfunkbeitragsrechtlichen - …
- VGH Baden-Württemberg, 09.10.2020 - 2 S 1758/20
Rückerstattung des Rundfunkbeitrags; Leistung unter Vorbehalt
- OVG Schleswig-Holstein, 02.03.2026 - 6 LA 41/24
Rundfunkbeitrag: keine Befreiung von der Beitragspflicht aus Gewissensgründen
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.08.2018 - 2 A 1989/16
Heranziehung eines Leiharbeitsunternehmens zu Rundfunkbeiträgen nach Staffel 4 …
- BVerwG, 19.03.2026 - 6 B 33.25
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2019 - 2 A 3345/18
- VG Karlsruhe, 28.02.2023 - 2 K 4032/22
Heranziehung zu Rundfunkbeiträgen; Wohnungsbegriff; Entkräftung der gesetzlichen …
- OVG Berlin-Brandenburg, 15.08.2019 - 11 N 118.17
Zwecksteuer; Ungleichbehandlung; tatsächliche Gegenleistung; abstrakte …
- VG Oldenburg, 23.03.2023 - 15 A 233/18
Rundfunkbeitragspflicht der Eigentümer von durch einen Vermietungsservice …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.10.2019 - 2 A 1967/19
Entfallen der Rundfunkbeitragspflicht für eine Betriebsstätte
- VG Sigmaringen, 05.10.2022 - 5 K 1940/21
Rundfunkbeitrag; Monatsbeitrag; Beginn der Zahlungspflicht; Umzug; doppelte …
- OVG Berlin-Brandenburg, 23.09.2019 - 11 N 104.17
Rundfunkbeitrag im privaten Bereich; Gesetzgebungskompetenz; Nichtnutzung des …
- VG Ansbach, 03.03.2020 - AN 6 S 20.00290
Zur Umdeutung eines Beitragsfestsetzungsbescheides im Rahmen des …
- VG Regensburg, 02.01.2018 - RO 3 K 17.1585
Rundfunkbeitrag im nicht privaten Bereich für eine landwirtschaftliche …
- VG Würzburg, 30.05.2023 - W 3 K 21.336
Rundfunkbeitrag im nicht-privaten Bereich, Gasthaus und Pension, Inhaber einer …
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Rechtsprechung
| VG Sigmaringen, 08.11.2017 - 1 K 2277/16 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 1 Abs 2 S 1 HwO, § 1 Abs 2 S 2 Nr 2 HwO
Handwerksrechtliche Zulassungspflicht einer Frischfleischabteilung (so genannte Fleischtheke) in einem Lebensmittelmarkt - rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Betrieb einer Frischfleischabteilung in einem Lebensmittelmarkt zulassungspflichtig
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Betrieb von Fleischtheken in Lebensmittelmärkten eintragungspflichtig in Handwerksrolle
Verfahrensgang
- VG Sigmaringen, 08.11.2017 - 1 K 2277/16
- VGH Baden-Württemberg, 18.12.2018 - 6 S 2789/17
Papierfundstellen
- GewArch 2018, 76
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 31.08.2011 - 8 C 9.10
Feststellungsantrag; Klageziel; Rechtsschutzziel; Handwerker; Eintragungspflicht; …
Auszug aus VG Sigmaringen, 08.11.2017 - 1 K 2277/16
Dadurch wird der nach Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG gebotene Rechtsschutz nicht unzumutbar verkürzt (vgl. zutreffend BVerwG, Urteil vom 31.08.2011 - 8 C 9/10 -, juris Rn. 6 f.).Wegen der weitgehenden Relativierung des "Meisterzwangs" durch die Möglichkeit, die erforderliche Befähigung alternativ durch eine berufspraktische Qualifizierung nach der Altgesellenregelung nachzuweisen, ist dies nicht der Fall (vgl. zum Ganzen BVerwG…, Urteil vom 31.08.2011 - 8 C 8/10 -, juris Rn. 29 ff.; Urteil vom 31.08.2011 - BVerwG 8 C 9.10 -, juris Rn. 28 ff.).
- BVerwG, 07.05.1987 - 3 C 53.85
Lebensmittelimporteur - § 40 VwGO, Verwaltungsrechtsweg für die Klage auf …
Auszug aus VG Sigmaringen, 08.11.2017 - 1 K 2277/16
Dies ist der Fall, wenn die Besorgnis begründet ist, dass es zu Maßnahmen gegen den Kläger kommen wird und es diesem nicht zuzumuten ist, diese abzuwarten und nachträglich Rechtsschutz zu erlangen (vgl. BVerwG, Urteil vom 07.05.1987 - 3 C 53/85 -, juris Rn. 25), insbesondere wenn die Behörde konkret droht, ein Straf- oder Bußgeldverfahren einzuleiten.Da gegen den persönlich haftenden Gesellschafter der Klägerin bereits ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet wurde, besteht ein begründetes Interesse an der alsbaldigen Feststellung; ein Abwarten des Bußgeldbescheides war nicht zumutbar (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.01.1969 - I C 86.64 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 31.01.1996 - 13 A 6644/95 - juris; Lässig, NVwZ 1988, 410).
- BVerwG, 31.08.2011 - 8 C 8.10
Altgeselle"; Antragsauslegung; Berufsfreiheit; Berufsausübungsregelung; …
Auszug aus VG Sigmaringen, 08.11.2017 - 1 K 2277/16
Wegen der weitgehenden Relativierung des "Meisterzwangs" durch die Möglichkeit, die erforderliche Befähigung alternativ durch eine berufspraktische Qualifizierung nach der Altgesellenregelung nachzuweisen, ist dies nicht der Fall (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 31.08.2011 - 8 C 8/10 -, juris Rn. 29 ff.;… Urteil vom 31.08.2011 - BVerwG 8 C 9.10 -, juris Rn. 28 ff.).
- BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 19.94
Klagen gegen kommunale Mietspiegel sind unzulässig
Auszug aus VG Sigmaringen, 08.11.2017 - 1 K 2277/16
Hierunter fällt jedes als schutzwürdig anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeller Art (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.01.1996 - 8 C 19/94 -, juris Rn. 20 m.w.N.). - BVerwG, 09.04.2014 - 8 C 50.12
Feststellungsantrag; Rechtsschutzziel; Maler- und Lackiererhandwerk; …
Auszug aus VG Sigmaringen, 08.11.2017 - 1 K 2277/16
Vielmehr gehören hierzu auch solche Tätigkeiten, die zwar anspruchsvoll, aber im Rahmen des Gesamtbildes des entsprechenden Handwerks nebensächlich sind und deswegen nicht die Kenntnisse und Fertigkeiten verlangen, auf welche die einschlägige handwerkliche Ausbildung hauptsächlich ausgerichtet ist (BVerwG, Urteil vom 09.04.2014 - 8 C 50/12 -, juris Rn. 21, m.w.N.). - BVerwG, 13.01.1969 - I C 86.64
Voraussetzungen eines öffentlichen Rechtsverhältnisses im Sinne des § 43 …
Auszug aus VG Sigmaringen, 08.11.2017 - 1 K 2277/16
Da gegen den persönlich haftenden Gesellschafter der Klägerin bereits ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet wurde, besteht ein begründetes Interesse an der alsbaldigen Feststellung; ein Abwarten des Bußgeldbescheides war nicht zumutbar (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.01.1969 - I C 86.64 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 31.01.1996 - 13 A 6644/95 - juris; Lässig, NVwZ 1988, 410). - BVerwG, 23.06.1983 - 5 C 37.81
Handwerklicher Nebenbetrieb - Fenstermontage durch Lieferanten
Auszug aus VG Sigmaringen, 08.11.2017 - 1 K 2277/16
Zwar handelt es sich bei den Frischfleischabteilungen jeweils um einen Nebenbetrieb im Sinne des § 2 Nr. 3 HwO, da sie mit einem Handelsunternehmen verbunden sind und dessen wirtschaftlich-unternehmerischem Zweck dienen, da ihre Erzeugnisse dazu beitragen, die Wirtschaftlichkeit und den Gewinn des Hauptbetriebes zu steigern (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 23.06.1983 - 5 C 37/81 -, juris Rn. 13). - VG Schleswig, 31.01.2017 - 12 A 209/15
Tätigkeiten als Teil des zulassungspflichtigen Fleischerhandwerks
Auszug aus VG Sigmaringen, 08.11.2017 - 1 K 2277/16
Der Bitte auf Aussetzung des Verfahrens bis zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schleswig in einem ähnlich gelagerten Fall (Az. 12 A 209/15) kam das Landratsamt nicht nach, sondern kündigte mit E-Mail vom ... den Erlass eines Bußgeldbescheides an. - VGH Baden-Württemberg, 22.04.1994 - 14 S 271/94
Fleischabteilung im Lebensmittelmarkt als handwerklicher Nebenbetrieb; Abgrenzung …
Auszug aus VG Sigmaringen, 08.11.2017 - 1 K 2277/16
Ab diesem Zeitpunkt bedarf das Fleisch einer Kontrolle, was zahlreiche Kenntnisse und Fertigkeiten voraussetzt, über die der Fleischer(geselle) und der Lebensmittelfachverkäufer nicht verfügen muss, nämlich Kenntnisse über Chemie, Biochemie und Bakteriologie des Fleisches, über die Beschaffenheit, Lagerung und Verwendung von Fleisch und Fleischerzeugnissen, über die Verfahren zur Haltbarmachung von Fleisch und Fleischerzeugnissen, über die für den Ein- und Verkauf und für die Herstellung von Fleisch und Fleischerzeugnissen einschlägigen gewerbe-, hygiene- und lebensmittelrechtlichen Vorschriften (vgl. § 2 Nr. 8, 9, 10 und 14 FleischerMV; vgl. zur Heranziehung von in Erlassen und Verordnungen veröffentlichten Berufsbildern: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22.04.1994 - 14 S 271/94 -, juris Rn. 21 m.w.N.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.1996 - 13 A 6644/95
Auszug aus VG Sigmaringen, 08.11.2017 - 1 K 2277/16
Da gegen den persönlich haftenden Gesellschafter der Klägerin bereits ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet wurde, besteht ein begründetes Interesse an der alsbaldigen Feststellung; ein Abwarten des Bußgeldbescheides war nicht zumutbar (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.01.1969 - I C 86.64 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 31.01.1996 - 13 A 6644/95 - juris; Lässig, NVwZ 1988, 410).
- VGH Baden-Württemberg, 18.12.2018 - 6 S 2789/17
Berufsbilder des Fleischerei-Fachverkäufers, Fleischers und Fleischermeisters; …
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 8. November 2017 - 1 K 2277/16 - wird zurückgewiesen.Rn. 15 das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 8. November 2017 - 1 K 2277/16 -, zu ändern und festzustellen, dass es sich bei dem Betrieb der Frischfleischabteilungen in den von der Klägerin betriebenen Lebensmittelmärkten in XXX und XXX nicht um zulassungspflichtiges Fleischerhandwerk handelt, in denen.
Rn. 22 Dem Senat liegen die Akten des Beklagten und des Verwaltungsgerichts Sigmaringen - 1 K 2277/16 - (jeweils 1 Band) vor.
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