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Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 12.06.1996

Rechtsprechung
   BayObLG, 12.06.1996 - 3Z BR 90/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,5398
BayObLG, 12.06.1996 - 3Z BR 90/96 (https://dejure.org/1996,5398)
BayObLG, Entscheidung vom 12.06.1996 - 3Z BR 90/96 (https://dejure.org/1996,5398)
BayObLG, Entscheidung vom 12. Juni 1996 - 3Z BR 90/96 (https://dejure.org/1996,5398)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GmbHG § 66 Abs. 2 ; FGG §§ 16, 20 Abs. 1

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 419
  • BB 1996, 2114
  • DB 1996, 2222
  • Rpfleger 1996, 514
  • BayObLGZ 1996 Nr. 32
  • BayObLGZ 1996, 129
  • GmbHR 1996, 859
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OLG München, 07.05.2008 - 31 Wx 28/08

    Bestellung eines Nachtragsliquidators für eine GmbH: Statthaftigkeit der …

    Eine Beschwerdeberechtigung des Nachtragsliquidators gegen den Bestellungsbeschluss ist zwar grundsätzlich nicht gegeben, weil ihm als einfachere Möglichkeit die Nichtannahme des Amtes offen steht (BayObLGZ 1996, 129/130).

    Im Übrigen sind die weiteren Beteiligten zu 1 und 2 auch als ehemalige Gesellschafter beschwerdeberechtigt (BayObLGZ 1996, 129/130).

    Zutreffend hat das Landgericht ausgeführt, dass eine gerichtliche Bestellung als Nachtragsliquidator gegen den Willen des Bestellten grundsätzlich nicht in Betracht kommt, da eine Verpflichtung zur Übernahme des Amtes nicht besteht (vgl. BayObLGZ 1996, 129/131; OLG Hamm FGPrax 1997, 33; KG FGPrax 2001, 86;… MünchKommAktG/Hüffer § 273 Rn. 39;… Schmidt/Lutter/Riesenhuber AktG § 273 Rn. 11;… Lutter/Kleindiek § 74 Rn. 21).

    Dieses wird von Amts wegen, gegebenenfalls mit Unterstützung der Industrie- und Handelskammer (vgl. BayObLGZ 1996, 129/131 f.), zu ermitteln haben, ob ein zur Übernahme des Amtes bereiter Dritter gefunden werden kann.

  • OLG München, 11.09.2007 - 31 Wx 49/07

    Bestellung eines Notgeschäftsführers

    Die Auswahl eines zu bestellenden Notgeschäftsführers obliegt dem Gericht, das verpflichtet ist, eine unparteiische Person zu bestellen und an Anträge der Beteiligten nicht gebunden ist (BayObLGZ 1996, 129/131).
  • OLG München, 14.07.2005 - 31 Wx 12/05

    Beschränkung des Aufgabenkreises des gerichtlich bestellten Notliquidators der …

    Es ist verpflichtet, eine unparteiische Person zu bestellen (BayObLGZ 1996, 129/131), und deshalb nicht gehindert, dem Antrag eines Beteiligten zwar bezüglich der Bestellung und des Aufgabenkreises, nicht jedoch bezüglich der vorgeschlagenen Personen zu entsprechen.

    b) Eine Pflicht zur Annahme des Amtes eines Liquidators besteht nicht (BayObLGZ 1996, 129/131).

  • OLG Köln, 22.07.2002 - 2 Wx 16/02

    Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Vereines

    Mithin können neben dem Verein und den Vorstandsmitgliedern auch die jeweiligen Vereinsmitglieder Beschwerde einlegen (BayObLGZ 1989, 298 [302]; 1996, 129 = Rpfleger 1996, 514; BayObLG NJW-RR 1997, 289 [290];… Reichert, Handbuch des Vereins- und Verbandsrechts, 8. Auflage 2001, Rn. 1285;… Sauter/Schweyer, Der eingetragene Verein, 17. Auflage 2001, Rn. 303).
  • OLG Düsseldorf, 22.02.2016 - 3 Wx 35/16

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die gerichtliche Bestellung eines Notvorstandes …

    Das ist bei einer Bestellung zum Notvorstand der Fall, weil der Bestellte die Annahme dieses Amtes ohne Begründung ablehnen kann (vgl. BayObLG NJW-RR 1997, 419 f. zum Liquidator sowie KG NJW-RR 2001, 900 ff. zum Notgeschäftsführer).
  • OLG Köln, 22.07.2002 - 2 Wx 22/02

    Bestellung eines Notvorstandes; Verein; Vereinsmitglieder; Vorstandsmitglieder; …

    Mithin können neben dem Verein und den Vorstandsmitgliedern auch die jeweiligen Vereinsmitglieder Beschwerde einlegen (BayObLGZ 1989, 298 [302]; 1996, 129 = Rpfleger 1996, 514; BayObLG NJW-RR 1997, 289 [290];… Reichert, Handbuch des Vereins- und Verbandsrechts, 8. Auflage 2001, Rn. 1285;… Sauter/Schweyer, Der eingetragene Verein, 17. Auflage 2001, Rn. 303).
  • OLG Köln, 22.07.2002 - 2 Wx 21/02

    Bestellung eines Notvorstandes; Verein; Vereinsmitglieder; Vorstandsmitglieder; …

    Mithin können neben dem Verein und den Vorstandsmitgliedern auch die jeweiligen Vereinsmitglieder Beschwerde einlegen (BayObLGZ 1989, 298 [302]; 1996, 129 = Rpfleger 1996, 514; BayObLG NJW-RR 1997, 289 [290];… Reichert, Handbuch des Vereins- und Verbandsrechts, 8. Auflage 2001, Rn. 1285;… Sauter/Schweyer, Der eingetragene Verein, 17. Auflage 2001, Rn. 303).
  • OLG Köln, 22.07.2002 - 2 Wx 23/02

    Bestellung eines Notvorstandes; Verein; Vereinsmitglieder; Vorstandsmitglieder; …

    Mithin können neben dem Verein und den Vorstandsmitgliedern auch die jeweiligen Vereinsmitglieder Beschwerde einlegen (BayObLGZ 1989, 298 [302]; 1996, 129 = Rpfleger 1996, 514; BayObLG NJW-RR 1997, 289 [290];… Reichert, Handbuch des Vereins- und Verbandsrechts, 8. Auflage 2001, Rn. 1285;… Sauter/Schweyer, Der eingetragene Verein, 17. Auflage 2001, Rn. 303).
  • LG Kleve, 23.01.2008 - 4 T 12/08

    Bekanntmachung zu Protokoll; förmliche Zustellung

    Rn. 19 Der Mangel der förmlichen Bekanntmachung der angefochtenen Entscheidung des Amtsgerichts wird durch die Zustellung des vorliegenden Beschlusses geheilt, denn in der Zustellung des eine sofortige Beschwerde zurückweisenden Beschlusses liegt eine nachträgliche wirksame Bekanntmachung der angefochtenen Entscheidung (BayObLG, NJW-RR 1997, 419 sowie Keidel-Kuntze-Winkler, Kommentar zum FGG, 15. Auflage 2003, § 16 Rdnr. 66).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 12.06.1996 - 20 W 440/94   

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https://dejure.org/1996,16426
OLG Frankfurt, 12.06.1996 - 20 W 440/94 (https://dejure.org/1996,16426)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.06.1996 - 20 W 440/94 (https://dejure.org/1996,16426)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. Juni 1996 - 20 W 440/94 (https://dejure.org/1996,16426)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • DB 1996, 1616
  • GmbHR 1996, 859
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.04.1993 - II ZR 238/91

    Gestaltungsspielraum bei Unternehmensverträgen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.06.1996 - 20 W 440/94
    Der Senat geht im Hinblick auf das Erfordernis der Identität steuer- und gesellschaftsrechtlicher Wirksamkeit von Gewinnabführungsverträgen davon aus, daß nach heutiger Rechtslage auch aus handelsregistergerichtlicher Sicht rechtliche Bedenken gegen eine Rückwirkung über das im Zeitpunkt der Anmeldung laufende Wirtschaftsjahr hinaus nach Maßgabe der Frist des § 14 Nr. 4 KStG nicht bestehen (vgl. dazu die allerdings noch zur alten Fassung des § 14 Nr. 4 KStG ergangene Entscheidung ( BGHZ 122, 211, 224; vgl. dazu auch Knepper, DStR 1994, 377, 378).
  • KG, 24.09.1996 - 1 W 4534/95

    Nichtigkeit einer GmbH-Gründung durch ausländischen Gesellschafter ohne …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.06.1996 - 20 W 440/94
    10. Gesellschaftsrecht - Eintragungsvoraussetzungen einer GmbH (KG, Beschluß vom 24.9. 1996 - 1 W 4534/95) AusIG § 14 Abs. 2 BGB § 134 FGG §§ 12; 126 GmbHG §§ 4 Abs. 1; 8 Abs. 2; 54 Abs. 1 32 Heft Nr. 1/2 - MittRhNotK .
  • OLG Frankfurt, 05.07.2004 - 20 W 414/92

    Änderung eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages: Notwendiger …

    Rn. 65 Es ist in der Rechtsprechung (z.B. Bundesgerichtshof Urteil vom 5. April 1993 in der Sache II ZR 238/91 = BGHZ 122, 211, 223 = ZIP 1993, 751 = WM 1993, 1087 = DB 1993, 1074 = NJW 1993, 1976; Senat Beschluss vom 12.6.1996 in der Sache 20 W 440/94 = GmbHR 1996, 859 = MittRhNotK 1997, 32) und in der Literatur (…z.B. Hüffer, AktG, 6. Aufl. § 294 Rn. 20; Kort NZG 2004, 313, 314) anerkannt, dass bei der Gewinnabführung die Vereinbarung einer Rückwirkung grundsätzlich zulässig ist.
  • OLG Frankfurt, 11.02.2022 - 20 W 47/21

    Handelsregister: Eintragungsfähigkeit des Unternehmesvertrages bei der …

    Letzteres wird - soweit ersichtlich - auch zu Recht in der Rechtsprechung, die insoweit immer nur auf die Eintragung bei dem beherrschten Unternehmen hinweist, ohne die Frage einer kumulativen Eintragung bei dem herrschenden Unternehmen als Erfordernis für die Wirksamkeit des Unternehmensvertrags überhaupt zu erwähnen, nicht vertreten (vgl. etwa Bundesgerichtshof, Beschlüsse vom 24.10.1988 und 30.01.1992, jeweils a.a.O., und vom 16.07.2019, Az. II ZR 175/18 im Zusammenhang mit einem Teilgewinnabführungsvertrag, der nach Ansicht des Bundesgerichtshofs zu seiner Wirksamkeit dort keiner Eintragung in das Handelsregister der beherrschten GmbH bedurfte habe, weil er wegen der dort vereinbarten Abführung von nur 20 % deren Jahresüberschusses keine satzungsüberlagernde Wirkung im Sinne von §§ 53, 54 GmbHG gehabt hätte; Senat, Beschluss vom 12.06.1996, Az. 20 W 440/94, GmbHR 1996, 859; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 17.02.2021, Az. 2 W 31/21 im Zusammenhang mit der Beendigung eines bislang bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags verbunden mit dem Abschluss eines isolierten Gewinnabführungsvertrags; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 05.02.2003, Az. 3Z BR 232/02, und vom 16.06.1988, Az. …
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