Rechtsprechung
| OLG München, 28.04.2004 - 7 U 5482/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
BGB § 242; ; BGB § 288 Abs. 2; ; BGB § 421; ; BGB § 812 Abs. 1 Satz 2 2. Alternative; ; BGB § 812 Satz 1 Satz 2 2. Alternative; ; GmbHG § 19 Abs. 1; ; GmbHG § 19 Abs. 5; ; GmbHG § 16 Abs. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Keine wirksame Leistung einer Stammeinlage, wenn die GmbH vorher Gesellschafterdarlehen gewährte
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Leistung der Stammeinlage durch Hin- und Herüberweisen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzungen einer wirksamen Leistung auf die Stammeinlage einer GmbH; Leistung auf die Stammeinlage bei vorhergehender Gewährung eines Darlehens an den zahlenden Gesellschafter durch die GmbH; Rückzahlung eines Darlehens an eine GmbH als Leistung auf die Stammeinlage ...
Verfahrensgang
- LG München I, 14.10.2003 - 16 HKO 9067/03
- OLG München, 28.04.2004 - 7 U 5482/03
- BGH, 12.06.2006 - II ZR 334/04
- BGH, 08.01.2007 - II ZR 334/04
Papierfundstellen
- ZIP 2005, 581
- BB 2005, 576
- GmbHR 2005, 541 (Ls.)
- NZG 2005, 311
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BGH, 04.03.1996 - II ZB 8/95
Reichweite des Umgehungsverbots; Heilung einer verdeckten Sacheinlage
Auszug aus OLG München, 28.04.2004 - 7 U 5482/03
Die Umwandlung des Bereicherungsanspruchs des Gesellschafters in eine Sacheinlage erfordert den Nachweis der Vollwertigkeit der einzubringenden Forderung durch eine von einem Wirtschaftsprüfer testierte Bilanz, einen entsprechenden Gesellschafterbeschluss und die Anmeldung des Beschlusses zur Eintragung in das Handelsregister (vgl. BGHZ 132, S. 141, 154).Die für die wirksame Umwandlung einer Forderung, hier des vorgenannten Bereicherungsanspruchs der Beklagten zu 1), in eine Sacheinlage fehlen die nach der Rechtsprechung erforderlichen Voraussetzungen - der Nachweis der Vollwertigkeit der einzubringenden Forderung durch eine von einem Wirtschaftsprüfer testierte Bilanz, ein entsprechender Gesellschafterbeschluss und die Anmeldung des Beschlusses zur Eintragung in das Handelsregister - (vgl. BGHZ 132 S. 141, 154).
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Rechtsprechung
| OLG Celle, 09.02.2005 - 9 U 178/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Außerordentliche Kündigung wegen Verstoßes gegen ein aus der gesetzlichen Treuepflicht gegenüber dem Arbeitgeber abzuleitendes fortwirkendes Wettbewerbsverbot; Fehlen eines wichtigen Kündigungsgrundes mangels eines tatsächlichen Vollzugs wettbewerblicher Tätigkeit
- rechtsportal.de
BGB § 626
Außerordentliche Kündigung des GmbH-Geschäftsführer-Anstellungsvertrages kurz vor Ende des Dienstverhältnisses; Verstoß gegen ein Wettbewerbsverbot - Wolters Kluwer
Außerordentliche Kündigung wegen Verstoßes gegen ein aus der gesetzlichen Treuepflicht gegenüber dem Arbeitgeber abzuleitendes fortwirkendes Wettbewerbsverbot; Fehlen eines wichtigen Kündigungsgrundes mangels eines tatsächlichen Vollzugs wettbewerblicher Tätigkeit
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
Wichtiger Grund, lässliche Sünde, Vertragsverstoß während der Kündigungsfrist, Abgrenzung Vorbereitungshandlung / Wettbewerbsverstoß
Verfahrensgang
- LG Lüneburg, 02.09.2004 - 7 O 83/04
- OLG Celle, 09.02.2005 - 9 U 178/04
Papierfundstellen
- GmbHR 2005, 541
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- OLG Oldenburg, 17.02.2000 - 1 U 155/99
Verwirkung einer Vertragsstrafe; Vereinbarung eines nachvertraglichen …
Auszug aus OLG Celle, 09.02.2005 - 9 U 178/04
Die Grenze ist dort zu ziehen, wo die bloße Vorbereitung einschließlich der Beschaffung der sachlichen Voraussetzungen in den Beginn der aktiven Geschäftstätigkeit übergeht, wie etwa bei der Anbahnung von Geschäftsbeziehungen (OLG Oldenburg NZG 2000, 1038, 1039).
- OLG Bamberg, 30.10.2015 - 6 U 12/15
Fristlose Kündigung eines Versicherungsvertreters wegen des Verdachts einer …
Rn. 49 Steht das Ende des Vertragsverhältnisses aufgrund vertraglicher Befristung oder einer bereits ausgesprochenen ordentlichen Kündigung ohnehin bevor, so sind an den wichtigen Grund besonders strenge Anforderungen zu stellen (OLG Celle GmbHR 2005, 541) und ein Abwarten bis zum bevorstehenden ordentlichen Vertragsende muss für den Kündigenden im Hinblick auf Schwere und Gewicht des konkreten außerordentlichen Kündigungsgrundes, wie z.B. bei einem besonders groben Hinwegsetzen des Gekündigten über seine Pflichten, schlechterdings unzumutbar sein (…OLG München Urt. v. 24.11.2004 - 7 U 1518/04, HVR Nr. 1165;… OLG Saarbrücken Urt. v. 25.1.2006 - 1 U 101/05-35, HVR Nr. 1170). - LG Bielefeld, 23.11.2010 - 15 O 86/10
Anspruch eines Geschäftsführers einer Gesellschaft auf Zahlung seines Gehaltes …
Jedenfalls nach Treu und Glauben bleibt ein abberufener Geschäftsführer an das Wettbewerbsverbot gebunden, solange die Gesellschaft aufgrund des trotz Abberufung fortbestehenden Anstellungsverhältnisses das Gehalt des Geschäftsführers fortbezahlt, wie es hier geschehen ist (…vgl. Zöllner/Noack, a.a.O., RN 46;… OLG Oldenburg, a.a.O., S. 1039; OLG Celle GmbHR 2005, 541, 542; s. ferner BGH NJW-RR 88, 352, 353). - LG Stuttgart, 18.08.2021 - 49 O 254/21
Vertragliches Wettbewerbsverbot: Dienstverpflichtung eines abberufenen …
Dem vergleichbar urteilte das OLG Celle (Urt. v. 09.02.2005, GmbHR 2005, 541).
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Rechtsprechung
| LG Köln, 20.12.2004 - 82 O 98/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Deutsches Notarinstitut
GmbHG §§ 30; 34; 51 a
Ausscheiden eines Gesellschafters aus der GmbH - Wolters Kluwer
Anspruch der Geschäftsführer einer GmbH gegen die Gesellschafter auf Auskunft über die Angelegenheiten der Gesellschaft; Austritt eines Gesellschafters aus der Gesellschaft durch Einziehung oder Übernahme des Geschäftsanteils; Einziehung eines Geschäftsanteils unter der ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
GmbHG § 30 Abs. 1 § 34 § 51a
Zulässigkeit des Austritts eines Gesellschafters aus einer GmbH; Wirksamkeit eines Gesellschafterbeschlusses über die Zahlung einer Abfindung
Papierfundstellen
- ZIP 2005, 439
- GmbHR 2005, 541 (Ls.)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- OLG Köln, 26.03.1999 - 19 U 108/96
Der Abfindungsanspruch eines GmbH-Gesellschafters
Auszug aus LG Köln, 20.12.2004 - 82 O 98/04
Der insbesondere in der Literatur vertretenen Auffassung, dass die entgeltliche Einziehung des Geschäftsanteils unter der aufschiebenden Bedingung der Zahlung des Abfindungsentgeltes stehe (…vgl. Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 15. Auflage, § 34 Rdn. 10 ff.;… Scholz/Westermann, GmbHG, 9. Auflage, § 34 Rdn. 53; OLG Köln, Urteil vom 26.03.1999, NZG 1999, 1222 ff.) bzw. unter der auflösenden Bedingung stehe, dass zum Zeitpunkt der Auszahlung des Abfindungsentgeltes kein Verstoß gegen § 30 GmbHG vorliegt (…vgl. Hachenburg/Ullmer, GmbHG, 8. Auflage 1992, § 34 Rdn. 60 ff.) kann nicht beigetreten werden. - OLG Hamm, 07.10.1992 - 8 U 75/92
Vertretung der GmbH im Verfahren über die Wirksamkeit der Abberufung eines …
Auszug aus LG Köln, 20.12.2004 - 82 O 98/04
Einzig überzeugend ist letztlich die Ansicht, derzufolge die Einziehung des Geschäftsanteils sofort mit Beschlussfassung und Mitteilung an den betroffenen Gesellschafter wirksam wird und nicht unter der Bedingung der fehlerfreien Abfindung steht (vgl. OLG Hamm, GmbHR 1993, 743, 746;… Roth/Altmeppen, GmbHG, 4. Auflage 2003, § 34 Rn. 22;… Fingerhut/Schröder, BB 1997, 1805, 1806, Goette, FS Lutter, 2000, S. 399, S. 405 ff.; Löwe, NZG 2003, 1005, 1006). - BGH, 11.07.1988 - II ZR 346/87
Auskunftsrecht des ausgeschiedenen Alleingesellschafters der Komplementär-GmbH; …
Auszug aus LG Köln, 20.12.2004 - 82 O 98/04
Dem ausgeschiedenen Gesellschafter steht das Informationsrecht nach § 51 a GmbHG nicht mehr zu (BGH, BB 1988, 1927, 1928; OLG Frankfurt/Main, GmbH-Recht 1995, 901, 901; OLG Karlsruhe, NZG 2000, 435, 435; BayObLG, BB 1993, 1547, 1547; BayObLG, …
- BayObLG, 01.07.1993 - 3Z BR 96/93
Wirkungen eines Ausschlussbeschlusses im Informationserzwingungsverfahren
Auszug aus LG Köln, 20.12.2004 - 82 O 98/04
Dem ausgeschiedenen Gesellschafter steht das Informationsrecht nach § 51 a GmbHG nicht mehr zu (BGH, BB 1988, 1927, 1928; OLG Frankfurt/Main, GmbH-Recht 1995, 901, 901; OLG Karlsruhe, NZG 2000, 435, 435; BayObLG, BB 1993, 1547, 1547; BayObLG, … - OLG Karlsruhe, 30.12.1998 - 15 W 13/98
Auszug aus LG Köln, 20.12.2004 - 82 O 98/04
Dem ausgeschiedenen Gesellschafter steht das Informationsrecht nach § 51 a GmbHG nicht mehr zu (BGH, BB 1988, 1927, 1928; OLG Frankfurt/Main, GmbH-Recht 1995, 901, 901; OLG Karlsruhe, NZG 2000, 435, 435; BayObLG, BB 1993, 1547, 1547; BayObLG, … - OLG München, 10.01.1992 - 23 U 4104/91
Unwirksamkeit des Einziehungsbeschlusses hinsichtlich von Geschäftsanteilen
Auszug aus LG Köln, 20.12.2004 - 82 O 98/04
So muss das Fehlen der Einziehungsgründe mit der Anfechtungsklage gerügt werden (OLG München, GmbHR 1992, 808, 808).
- OLG Frankfurt, 12.10.2010 - 5 U 189/09
GmbH-Recht: Zwangsweise Entziehung eines Geschäftsanteils
Rn. 48 Im Vordringen befinden sich demgegenüber die Stimmen, die die Einziehung unabhängig von der späteren Abfindung jedenfalls als zunächst mit Bekanntgabe des Beschlusses gegenüber dem betroffenen Gesellschafter wirksam ansehen (vgl. KG, NZG 2006, 437; OLG Hamm, GmbHR 1993, 743; LG Köln, ZIP 2005, 439; Löwe/Thoß, NZG 2003, 1005; Lutz, DStR 1999, 1858; Roth, ZGR 1999, 715, 720; Fingerhut/Schröder, BB 1997, 1805).
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