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Weitere Entscheidungen unten: BGH, 21.10.2010 | BGH, 16.12.2010

Rechtsprechung
   BGH, 15.04.2010 - IX ZR 62/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,323
BGH, 15.04.2010 - IX ZR 62/09 (https://dejure.org/2010,323)
BGH, Entscheidung vom 15.04.2010 - IX ZR 62/09 (https://dejure.org/2010,323)
BGH, Entscheidung vom 15. April 2010 - IX ZR 62/09 (https://dejure.org/2010,323)
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Volltextveröffentlichungen (21)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com

    InsO §§ 9, 82; BGB § 242

  • openjur.de

    § 242 BGB; §§ 82, 9 InsO
    Zur befreienden Leistung an einen Insolvenzschuldner ohne Kenntnis von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Berufung auf Unkenntnis, obwohl die Möglichkeit bestanden hätte, sich über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens im Internet zu informieren

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Insolvenzrecht: Berufung eines Unternehmens auf die Unkenntnis von der Insolvenzeröffnung über das Vermögens des Schuldners bei Erfüllung einer Verbindlichkeit trotz möglicher Internet-Einzelabfrage

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 InsO, § 82 InsO, § 242 BGB
    Insolvenzrecht: Berufung eines Unternehmens auf die Unkenntnis von der Insolvenzeröffnung über das Vermögens des Schuldners bei Erfüllung einer Verbindlichkeit trotz möglicher Internet-Einzelabfrage

  • IWW
  • JurPC

    Veröffentlichung einer Insolvenz im Internet schließt Unkenntnis nicht aus

  • Deutsches Notarinstitut

    InsO §§ 9, 82; BGB § 242
    Erfolgreiche Berufung auf Unkenntnis bzgl. Insolvenzverfahrenseröffnung trotz unterlassener Internetabfrage (www.insolvenzbekanntmachungen.de)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • R&W Online

    Berufung auf Unkenntnis bei Insolvenz des Vertragspartners trotz Informations-Möglichkeit im Internet

  • Wolters Kluwer

    Leistung eines Unternehmens mit umfangreichem Zahlungsverkehr an einen Insolvenzschuldner zur Erfüllung einer Verbindlichkeit; Möglichkeit der Informationsgewinnung über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens durch eine Einzelabfrage im Internet unter ...

  • zvi-online.de

    InsO §§ 9, 82; BGB § 242
    Keine Verpflichtung eines Versicherungsunternehmens, Insolvenzeröffnung im Internet abzufragen

  • info-it-recht.de
  • Betriebs-Berater

    Eröffnung eines Insolvenzverfahrens - Berufung auf Unkenntnis trotz Veröffentlichung von Insolvenzen im Internet

  • ra.de
  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242; InsO § 82; InsO § 96 Abs. 1 Nr. 4
    Leistung eines Unternehmens mit umfangreichem Zahlungsverkehr an einen Insolvenzschuldner zur Erfüllung einer Verbindlichkeit; Möglichkeit der Informationsgewinnung über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens durch eine Einzelabfrage im Internet unter ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unkenntnis der Insolvenz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 82 InsO
    Schuldbefreiende Leistung an insolventes Unternehmen ist trozt entsprechender Veröffentlichung im Internet möglich

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Versehentliche Zahlung an den Insolvenzschuldner

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    InsO §§ 9, 82; BGB § 242
    Keine Verpflichtung eines Versicherungsunternehmens, Insolvenzeröffnung im Internet abzufragen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unkenntnis von Insolvenz trotz Internet-Veröffentlichung

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Trotz Veröffentlichung auf "insolvenzbekanntmachungen.de" Unkenntnis nicht ausgeschlossen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Eröffnung eines Insolvenzverfahrens - Berufung auf Unkenntnis trotz Veröffentlichung von Insolvenzen im Internet

  • wps-de.com (Kurzinformation)

    Berufung eines Unternehmens auf die Unkenntnis von der Insolvenzeröffnung

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Eröffnung eines Insolvenzverfahrens - Berufung auf Unkenntnis trotz Veröffentlichung von Insolvenzen im Internet

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Unschädliche Unkenntnis von Insolvenzbekanntmachungen

Besprechungen u.ä. (2)

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 12 (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Frage, ob ein Versicherer die Frage der Insolvenz eines Versicherungsnehmers auch durch eine Internetabfrage überprüfen muss

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schuldbefreiende Leistung trotz Internetveröffentlichung über Insolvenzeröffnung? (IBR 2010, 503)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 1806
  • ZIP 2010, 935
  • MDR 2010, 1018
  • NZI 2010, 20
  • NZI 2010, 480
  • VersR 2010, 933
  • WM 2010, 940
  • MMR 2010, 634
  • BB 2010, 1225
  • DB 2010, 1121
  • K&R 2010, 517
  • GuT 2010, 459
  • NZG 2010, 626
 
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Wird zitiert von ... (27)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 15.12.2005 - IX ZR 227/04

    Wirksamkeit einer Verfügung über ein Bankguthaben bei Anordnung der vorläufigen …

    Auszug aus BGH, 15.04.2010 - IX ZR 62/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müsse eine Bank sich so organisieren, dass sie Insolvenzbekanntmachungen über ihre Kunden aufnehmen und betriebsintern an die zuständigen Stellen weitergeben könne (BGH, Urt. v. 15. Dezember 2005 - IX ZR 227/04, ZIP 2006, 138, 140 Rn. 14).

    Dies entspricht gefestigter Rechtsprechung, soweit es um die Weitergabe ordnungsgemäß zugegangener Informationen innerhalb der betreffenden Organisationen geht (vgl. BGHZ 117, 104, 106 f; 140, 54, 62; BGH, Urt. v. 15. Dezember 2005 - IX ZR 227/04, ZIP 2006, 138, 140 Rn. 13).

    Rn. 12 b) Der Senat ist in seinem Urteil vom 15. Dezember 2005 (aaO Rn. 14) davon ausgegangen, dass eine flächendeckende Beobachtung aller Veröffentlichungsblätter im Bundesgebiet, welche die nach § 9 Abs. 1 InsO a.F. vorgeschriebenen Insolvenzbekanntmachungen brachten, die Grenzen des Zumutbaren überschritten hätte.

  • BGH, 16.07.2009 - IX ZR 118/08

    Zum Gutglaubensschutz bei Leistung des Drittschuldners nach …

    Auszug aus BGH, 15.04.2010 - IX ZR 62/09
    Dieser Grundsatz gelte nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 16. Juli 2009 (IX ZR 118/08, ZIP 2009, 1726, 1728 Rn. 16 f) auch für Versicherungsunternehmen.

    Rn. 6 Die Revisionserwiderung verweist darauf, dass der Entscheidungssachverhalt des Urteils vom 16. Juli 2009 (aaO) insoweit anders lag, als das dort beklagte Versicherungsunternehmen fünf Tage vor der Scheckeinlösung durch ein Schreiben des Insolvenzverwalters Kenntnis von der Verfahrenseröffnung erlangt hatte.

    Eine solche Obliegenheit gilt nicht nur im Bereich der Bankenorganisation, sondern ebenso für Versicherungsunternehmen (BGH, Urt. v. 16. Juli 2009 - IX ZR 118/08, ZIP 2009, 1726, 1728 Rn. 16).

  • BGH, 23.04.2009 - IX ZR 65/08

    Alleinige Befugnisse des Insolvenzverwalters zur Einziehung und Verwertung der …

    Auszug aus BGH, 15.04.2010 - IX ZR 62/09
    Der Drittschuldner des Insolvenzschuldners, hier der Beklagte, hat deshalb nach öffentlicher Bekanntmachung der Insolvenzeröffnung seine Unkenntnis dieses Rechtszustandes zu beweisen (vgl. BGH, Urt. v. 23. April 2009 - IX ZR 65/08, ZIP 2009, 1075, 1077 Rn. 22), sonst würde die gesetzliche Wertung des § 82 InsO zu Lasten der Masse verschoben.

    Die Rechtsfolge des § 82 Satz 2 InsO ist unverändert geblieben, nach welcher mit der öffentlichen Bekanntmachung der Insolvenzeröffnung über das Vermögen des Empfängers der Leistung nur die Beweislast für die Unkenntnis dieser Rechtstatsache auf den leistenden Drittschuldner übergeht (BGH, Urt. v. 23. April 2009, aaO).

  • BGH, 24.01.1992 - V ZR 262/90

    Begriff des "Wissenvertreters" und Zurechnung seines Wissens analog § 166 BGB zu …

    Auszug aus BGH, 15.04.2010 - IX ZR 62/09
    Dies entspricht gefestigter Rechtsprechung, soweit es um die Weitergabe ordnungsgemäß zugegangener Informationen innerhalb der betreffenden Organisationen geht (vgl. BGHZ 117, 104, 106 f; 140, 54, 62;… BGH, Urt. v. 15. Dezember 2005 - IX ZR 227/04, ZIP 2006, 138, 140 Rn. 13).
  • BGH, 12.11.1998 - IX ZR 145/98

    Kenntnis vom allgemeinen Veräußerungsverbot nach öffentlicher Bekanntmachung; …

    Auszug aus BGH, 15.04.2010 - IX ZR 62/09
    Dies entspricht gefestigter Rechtsprechung, soweit es um die Weitergabe ordnungsgemäß zugegangener Informationen innerhalb der betreffenden Organisationen geht (vgl. BGHZ 117, 104, 106 f; 140, 54, 62;… BGH, Urt. v. 15. Dezember 2005 - IX ZR 227/04, ZIP 2006, 138, 140 Rn. 13).
  • OLG Rostock, 19.06.2006 - 3 U 6/06

    Erfüllungswirkung bei Zahlung des Insolvenzschuldners trotz grob fahrlässiger …

    Auszug aus BGH, 15.04.2010 - IX ZR 62/09
    Im Hinblick auf die Nutzung solcher Bekanntmachungen im Rechtsverkehr hat das OLG Rostock in seinem aus anderweitigen Gründen aufgehobenen Urteil vom 19. Juni 2006 (ZIP 2006, 1684, 1685 f) die Ansicht vertreten, ein Handelsunternehmen werde durch seine Unkenntnis von der Insolvenzeröffnung gemäß § 82 InsO auch dann entlastet, wenn sie darauf beruhe, dass im Jahre 2004 die Internetbekanntmachungen des zuständigen Insolvenzgerichts nicht abgefragt worden seien.
  • OLG Düsseldorf, 19.11.2007 - 17 U 207/06

    Möglichkeit einer Leistungsbefreiung bei fehlerhafter Leistung an einen …

    Auszug aus BGH, 15.04.2010 - IX ZR 62/09
    Hieraus kann die Revision für ihren Standpunkt nichts gewinnen (vgl. OLG Düsseldorf ZInsO 2008, 44 f).
  • BGH, 30.06.2011 - IX ZR 155/08

    Insolvenzverfahren: Zulässigkeit der Aufrechnung einer Behörde bei …

    Rn. 17 b) Nach ständiger Rechtsprechung muss jede am Rechtsverkehr teilnehmende Organisation sicherstellen, dass die ihr zugehenden rechtserheblichen Informationen von ihren Entscheidungsträgern zur Kenntnis genommen werden können, und es deshalb so einrichten, dass ihre Repräsentanten, die dazu berufen sind, im Rechtsverkehr bestimmte Aufgaben in eigener Verantwortung wahrzunehmen, die erkennbar erheblichen Informationen tatsächlich an die entscheidenden Personen weiterleiten (BGH, Urteil vom 12. November 1998 - IX ZR 145/98, BGHZ 140, 54, 62; vom 15. Dezember 2005 - IX ZR 227/04, WM 2006, 194, 195 f;… vom 16. Juli 2009 - IX ZR 118/08, BGHZ 182, 85 Rn. 16; vom 15. April 2010 - IX ZR 62/09, WM 2010, 940 Rn. 11;… so auch BSGE 100, 215 Rn. 19).

    Dies hat der erkennende Senat ausdrücklich für den Bankenbereich (BGH…, Urteil vom 15. Dezember 2005, aaO) und für die Versicherungswirtschaft (BGH…, Urteil vom 16. Juli 2009, aaO; vom 15. April 2010, aaO) entschieden.

    Daraus folgt aber zunächst nur die Obliegenheit, die Organisationsstruktur so zu gestalten, dass die der Organisation tatsächlich zugegangenen Informationen, die mit den vorhandenen Entscheidungsgrundlagen in sachlichem Zusammenhang stehen, innerhalb dieser Organisation an die hiervon betroffenen Stellen weitergegeben werden (…BGH, Urteil 15. Dezember 2005, aaO;… vom 16. Juli 2009, aaO; vom 15. April 2010, aaO;… BSGE 100, 215 Rn. 20).

  • BGH, 19.04.2018 - IX ZR 230/15

    Insolvenzverfahren: Kondizierung einer Sicherungsgrundschuld durch den …

    Insoweit bestand auch keine diesbezügliche Informationsbeschaffungspflicht der Beklagten (BGH, Urteil vom 15. April 2010 - IX ZR 62/09, WM 2010, 940 Rn. 14;… Kayser, aaO).
  • BGH, 02.12.2021 - IX ZB 10/21

    Die Verstrickung einer gepfändeten Forderung kann während des …

    Rn. 24 Ob die Drittschuldnerin als kontoführende Bank nach Treu und Glauben gehindert wäre, sich nach öffentlicher Bekanntmachung der Entscheidung über den Restschuldbefreiungsantrag des Schuldners auf eine fehlende Kenntnis von dem Wiederaufleben der Verstrickung zu berufen, weil sie die ihr im Internetportal zugänglichen Informationen hätte abfragen können, hinge davon ab, ob eine zumutbare Obliegenheit zur Abfrage der Informationen bestanden hätte (BGH, Urteil vom 15. April 2010 - IX ZR 62/09, NZI 2010, 480 Rn. 13 f).
  • BGH, 14.02.2013 - IX ZR 115/12

    Insolvenzanfechtung: Zurechnung des Wissens des Sachbearbeiters einer mit der …

    Dies entspricht dem allgemeinen Grundsatz, nach der jede am Rechtsverkehr teilnehmende Organisation sicherstellen muss, dass die ihr zugehenden rechtserheblichen Informationen von ihren Entscheidungsträgern zur Kenntnis genommen werden können, und es deshalb so einrichten, dass ihre Repräsentanten, die dazu berufen sind, im Rechtsverkehr bestimmte Aufgaben in eigener Verantwortung wahrzunehmen, die erkennbar erheblichen Informationen tatsächlich an die entscheidenden Personen weiterleiten (vgl. BGH, Urteil vom 12. November 1998 - IX ZR 145/98, BGHZ 140, 54, 62; vom 15. Dezember 2005 - IX ZR 227/04, WM 2006, 194, 195 f;… vom 16. Juli 2009 - IX ZR 118/08, BGHZ 182, 85 Rn. 16; vom 15. April 2010 - IX ZR 62/09, ZInsO 2010, 912 Rn. 11;… so auch BSGE 100, 215 Rn. 19).
  • OLG Bremen, 30.01.2014 - 3 U 52/13

    Insolvenzanfechtung von Zahlungen eines Versicherungsunternehmens an die …

    a) Zwar ist nach gefestigter Rechtsprechung des BGH jede am Rechtsverkehr teilnehmende Organisation, insbesondere auch ein Versicherungsunternehmen, zu einer verkehrsgerechten Informationsverwaltung verpflichtet, jedenfalls soweit es um die Weitergabe ordnungsgemäß zugegangener Informationen innerhalb der betreffenden Organisationen geht (vgl. BGH…, Urteil vom 15.12.2005, IX ZR 227/04, Rn. 13; BGH, Urteil vom 15.04.2010, IX ZR 62/09, Rn. 10).

    § 82 Satz 1 InsO schließt eine Befreiung des Leistenden nur aus, wenn er positive Kenntnis von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens an den Schuldner hatte; selbst grob fahrlässige Unkenntnis reicht insoweit nicht aus (BGH, Urteil vom 15.04.2010, IX ZR 62/09, Rn. 10; BGH…, Urteil vom 07.10.2010, IX ZR 209/09, Rn. 25;… K. Schmidt/Strenal, InsO, 18. Aufl., § 82 Rn. 12;… Münch./Komm./Ott/Vuia, InsO, 3. Aufl., § 82 Rn. 13;… Braun/Kroth, InsO, 5. Aufl., § 82 Rn. 9;… Kübler/Prütting/Bork/Lüke, InsO, Stand: Nov. 2013, § 82 Rn. 8;… Nerlich/Römermann/Wittkowski/Kruth, InsO, Stand: Juli 2013, § 82 Rn. 19).

    Nach der Rechtsprechung des BGH lässt sich eine solche Obliegenheit zur Abgleichung der Kundendaten mit Internetseiten, auf denen Insolvenzverfahren öffentlich bekannt gemachten werden, auch für Lebensversicherungen nicht im Wege der richterlichen Rechtsfortbildung herleiten (BGH, Urteil vom 15.04.2010, IX ZR 62/09, Rn. 13; BGH…, Urteil vom 07.10.2010, IX ZR 209/09, Rn. 25;… K. Schmidt/Strenal, a.a.O., Rn. 14;… Münch./Komm./Ott/Vuia, a.a.O.;… Braun/Kroth, a.a.O.;… Rn. 9;… Kübler/Prütting/Bork/Lüke, a.a.O.;… Nerlich/Römermann/Wittkowski/Kruth, a.a.O.).

    Für die Verfolgung eines solchen Zwecks ergibt selbst die erneute Änderung von § 9 InsO durch das Gesetz zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens vom 13.04.2007, wie bereits der BGH festgestellt hat (BGH, Urteil vom 15.04.2010, IX ZR 62/09, Rn. 14), nach den Gesetzesmaterialien keinen Beleg.

    b) Auch kann das Vorhandensein eines Internetanschlusses mit der Möglichkeit durch eine Einzelabfrage oder einen implementierten Datenabgleich aus dem Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de Informationen über etwaig eröffnete Insolvenzverfahren nicht mit dem Halten von entsprechenden Mitteilungsblättern gleichgesetzt werden, denn der Internetanschluss ist kein Ausdruck des Willens, von einem bestimmten Informationsangebot Gebrauch zu machen (vgl. BGH, Urteil vom 15.04.2010, IX ZR 62/09, Rn. 13).

    c) Der Senat ist - anders als vom BGH in seinem Urteil vom 15.04.2010, IX ZR 62/09, Rn. 13 angedeutet - auch nicht der Auffassung, dass eine etwaige zukünftige Änderung der technischen Möglichkeiten zum Abgleich der Unternehmensdaten mit den öffentlichen Bekanntmachungen über Insolvenzeröffnungen im Internet zur Folge hat, dass die Berufung institutioneller Gläubiger auf Unkenntnis im Sinne von § 82 Satz 1 InsO rechtsmissbräuchlich wäre.

    Der BGH hat in seinem Urteil vom 15.04.2010, IX ZR 62/09, Rn. 13 ausgeführt, dass sich Lebensversicherungen oder andere finanzdienstleistende Unternehmen als Leistende im Sinne von § 82 InsO möglicherweise nicht auf die Befreiungswirkung des § 82 InsO berufen können, wenn "die Möglichkeit bestand, mit verhältnismäßig geringem Aufwand Insolvenzbekanntmachungen im Internet programmgesteuert mit eigenen Kundendaten abzugleichen und wesentliche Informationen fortlaufend zu übernehmen." Nach der oben unter II. 2. c) dargelegten Auffassung des Senats führt jedoch auch eine derartige Möglichkeit des Datenabgleichs mit verhältnismäßig geringem Aufwand nicht dazu, von einer Kenntnis des Leistenden im Sinne von § 82 InsO auszugehen oder diese zu fingieren.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.08.2019 - 15 Sa 575/19

    Häusliche Umkleidezeiten - unzumutbare Umkleidemöglichkeiten - fremdnützig - …

    Jede am Rechtsverkehr teilnehmende Organisation sei verpflichtet, Informationen verkehrsgerecht zu verwalten (BGH 15.4.2010 - IX ZR 62/09 - Rn 11).
  • BFH, 18.08.2015 - VII R 24/13

    Kenntnis des Finanzamts von Eröffnung des Insolvenzverfahrens im Rahmen des § 82 …

    Anderenfalls soll zumindest die Berufung auf eine Unkenntnis nach Treu und Glauben verwehrt sein (BGH-Urteile vom 15. Dezember 2005 IX ZR 227/04, Wertpapier-Mitteilungen --WM-- 2006, 194; vom 16. Juli 2009 IX ZR 118/08, BGHZ 182, 85; vom 15. April 2010 IX ZR 62/09, WM 2010, 940).
  • BAG, 29.01.2014 - 6 AZR 642/12

    Zahlung des pfändbaren Teils des Arbeitsentgelts an Treuhänder im …

    Ordnungsgemäß zugegangene Informationen sind innerhalb der Organisation weiterzugeben (vgl. BGH 15. April 2010 - IX ZR 62/09 - Rn. 11).

    Der Abschluss des Verfahrens ist ohne Weiteres durch eine Internetrecherche festzustellen (vgl. BGH 15. April 2010 - IX ZR 62/09 - Rn. 14).

  • OLG Schleswig, 11.08.2021 - 9 U 14/21

    Anspruch eines Insolvenzverwalters gegen ein in Großbritannien niedergelassenes …

    Sogar eine grob fahrlässige Unkenntnis von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das schuldnerische Vermögen schadet im Rahmen von § 82 Satz 1 InsO nicht (BGH, Urteil vom 15. April 2010 - IX ZR 62/09, WM 2010, 940-942, juris Rn. 14; so bereits BGH…, Urteil vom 16. Juli 2009 - IX ZR 118/08 -, BGHZ 182, 85-92, juris Rn. 7; BGH…, Urteil vom 19. April 2018 - IX ZR 230/15 -, BGHZ 218, 261-290, juris Rn. 61; Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen…, Urteil vom 30. Januar 2014 - 3 U 52/13 -, juris Rn. 26;… MüKoInsO/Vuia, 4. Aufl. 2019, § 82 Rn. 13;… Uhlenbruck/Mock, 15. Aufl. 2019, InsO, § 82 Rn. 13;… Lüke in: Kübler/Prütting/Bork, InsO, 87. Lieferung März 2021, § 82 Rn. 9).

    Der Bundesgerichtshof hat zur Begründung in der - von den Parteien mehrfach in Bezug genommenen - Entscheidung aus dem Jahr 2010 (Urteil vom 15. April 2010, a.a.O., juris Rn. 14) ausgeführt:.

    Nach der Rechtsprechung des BGH lässt sich im Wege der richterlichen Rechtsfortbildung eine zumutbare Informationsobliegenheit, welche die Berufung des Leistenden auf eine Unkenntnis von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) beschränken könnte, für finanzdienstleistende Unternehmen nicht bejahen (BGH, Urteil vom 15. April 2010 - IX ZR 62/09 -, juris Rn. 13;… Urteil vom 19. April 2018 - IX ZR 230/15 -, BGHZ 218, 261-290, juris Rn. 61).

  • BGH, 07.10.2010 - IX ZR 209/09

    Insolvenzanfechtung: Bereicherungsanspruch des Insolvenzverwalters bei …

    Deswegen ist auch kein Entlastungsbeweis für sämtliche Mitarbeiter zu erbringen (BGH, Urt. v. 15. April 2010 - IX ZR 62/09, WM 2010, 940 Rn. 13 f, 16).
  • LG Kiel, 30.07.2020 - 12 O 76/19

    Leistung mit schuldbefreiender Wirkung an den Insolvenzschuldner

  • OLG Saarbrücken, 10.04.2024 - 5 U 73/23

    Insolvenzverfahren: Erneute Auszahlung des Rückkaufswertes einer privaten …

  • LG Mönchengladbach, 14.08.2020 - 11 O 432/19

    Schadensersatz im Abgasskandal auch bei Autokauf nach September 2015

  • FG Sachsen-Anhalt, 22.09.2014 - 3 K 640/12

    Unwirksamkeit einer nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erteilten …

  • BGH, 13.01.2015 - XI ZR 179/13

    Anspruch auf Auszahlung eines Kontoguthabens gegenüber einem geschlossenen …

  • FG Saarland, 13.03.2013 - 2 K 1499/09

    Zurechnung der Kenntnis einer Behörde

  • FG Berlin-Brandenburg, 03.12.2013 - 13 K 13092/12

    Abrechnungsbescheid vom 26.03.2012

  • BGH, 23.04.2012 - V ZR 205/11

    Anhörungsrüge gegen die Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde

  • LAG Düsseldorf, 03.05.2012 - 11 Sa 196/12

    Insolvenzverfahren

  • FG Niedersachsen, 29.09.2010 - 2 K 222/08

    Verpflichtung des Finanzamts zur erneuten Auszahlung der an den …

  • OLG Koblenz, 16.09.2019 - 6 W 257/19

    Kostenentscheidung: Rücknahme eines wegen eingetretener Insolvenz unzulässigen …

  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.08.2019 - 15 Sa 1813/18

    Umkleidezeiten als fremdnützige Tätigkeit; Vergütung für Umziehzeiten bei …

  • OLG Frankfurt, 10.11.2021 - 17 W 19/21

    Bewilligung der Prozesskostenhilfe bei Unzumutbarkeit einer Vorschussleistung …

  • LG München II, 12.07.2023 - 6 T 4574/22

    Zur Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung eines bereicherungsrechtlichen …

  • AG Hamburg-Barmbek, 11.04.2023 - 816 C 190/22

    Insolvenzanfechtung: Wissenszurechnung einer Krankenkasse in Bezug auf einen per …

  • OLG Düsseldorf, 05.05.2014 - 24 U 50/14

    Schadensersatzansprüche des Leasingnehmers wegen Vollstreckung durch den …

  • ArbG Ulm, 01.12.2021 - 7 Ca 153/21

    Anforderungen an die Abtretungsanzeige eines Treuhänders im …

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dejure.org Übersicht BGH

Rechtsprechung
   BGH, 21.10.2010 - IX ZB 73/10   

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https://dejure.org/2010,1803
BGH, 21.10.2010 - IX ZB 73/10 (https://dejure.org/2010,1803)
BGH, Entscheidung vom 21.10.2010 - IX ZB 73/10 (https://dejure.org/2010,1803)
BGH, Entscheidung vom 21. Oktober 2010 - IX ZB 73/10 (https://dejure.org/2010,1803)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    ZPO § 233, § 234 Abs. 1, § 236 Abs. 2 Satz 1

  • damm-legal.de

    §§ 233, § 234 Abs. 1, 236 Abs. 2 Satz 1 ZPO
    Postlaufzeit mit Ankunft am nächsten Werktag darf erwartet werden

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Wiedereinsetzung bei Berufungsbegründungsfristversäumnis: Schutzwürdiges Vertrauen in Postlaufzeit; Erläuterung und Vervollständigung eines Wiedereinsetzungsgesuchs nach Fristablauf

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 85 Abs 2 ZPO, § 139 ZPO, § 233 ZPO, § 234 Abs 1 ZPO, § 236 Abs 2 S 1 ZPO
    Wiedereinsetzung bei Berufungsbegründungsfristversäumnis: Schutzwürdiges Vertrauen in Postlaufzeit; Erläuterung und Vervollständigung eines Wiedereinsetzungsgesuchs nach Fristablauf

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    ZPO §§ 233, 234 Abs. 1, 236 Abs. 2 S. 1
    Berechtigtes Vertrauen auf Auslieferung von Postsendungen am folgenden Werktag

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Vertrauen auf Auslieferung der Post am nächsten Werktag

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vertrauen des Rechtsmittelführers auf die Auslieferung der im Bundesgebiet werktags aufgegebenen Postsendung am folgenden Werktag; Erläuterung und Vervollständigung erkennbar unklarer und ergänzungsbedürftiger Angaben eines Wiedereinsetzungsgesuchs zum Zeitpunkt des ...

  • Anwaltsblatt

    § 233 ZPO, § 234 ZPO
    Vertrauen in Post - Ergänzung eines Wiedereinsetzungsgesuchs

  • ra.de
  • anwaltsblatt-datenbank.de

    § 233 ZPO, § 234 ZPO

  • rechtsportal.de

    Vertrauen des Rechtsmittelführers auf die Auslieferung der im Bundesgebiet werktags aufgegebenen Postsendung am folgenden Werktag; Erläuterung und Vervollständigung erkennbar unklarer und ergänzungsbedürftiger Angaben eines Wiedereinsetzungsgesuchs zum Zeitpunkt des ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Fristen: Vertrauen auf Postzustellung am folgenden Werktag

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 458
  • MDR 2011, 124
  • FamRZ 2011, 104
  • AnwBl 2011, 148
  • AnwBl Online 2011, 32
  • GuT 2010, 459
 
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Wird zitiert von ... (56)Zitiert selbst (11)

  • BGH, 09.02.2010 - XI ZB 34/09

    Wiedereinsetzungsantrag: Hinweispflicht des Gerichts auf Ergänzungsbedürftigkeit …

    Auszug aus BGH, 21.10.2010 - IX ZB 73/10
    Erkennbar unklare oder ergänzungsbedürftige Angaben, deren Aufklärung nach § 139 ZPO geboten ist, dürfen jedoch nach Fristablauf erläutert oder vervollständigt werden (…BGH, Urt. v. 7. März 2002 - IX ZR 235/01, NJW 2002, 2107, 2108 m.w.N.; v. 13. Juni 2007 - XII ZB 232/06, NJW 2007, 3212; v. 9. Februar 2010 - XI ZB 34/09, FamRZ 2010, 636 Rn. 9).

    Dem Berufungsgericht musste sich aufdrängen, dass weiterer Vortrag zu den Zeitpunkten der Postleerung deshalb unterblieben war, weil die Beklagte dies in Anbetracht des frühzeitigen Einwurfs vor 17.00 Uhr nicht für erforderlich hielt (BGH, Beschl. v. 9. Februar 2010, aaO Rn. 11).

  • BGH, 20.05.2009 - IV ZB 2/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Hinblick auf die Versäumung einer …

    Auszug aus BGH, 21.10.2010 - IX ZB 73/10
    Ohne konkrete Anhaltspunkte muss ein Rechtsmittelführer deshalb nicht mit Postlaufzeiten rechnen, die die ernsthafte Gefahr der Fristversäumung begründen (BGH, Beschl. v. 20. Mai 2009 - IV ZB 2/08, NJW 2009, 2379 Rn. 8 m.w.N.).
  • BGH, 23.10.2003 - V ZB 28/03

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde wegen Verletzung des Anspruchs auf effektiven …

    Auszug aus BGH, 21.10.2010 - IX ZB 73/10
    Damit sind aber die sonst noch erforderlichen, bisher fehlenden Kontrollmechanismen nicht geschaffen (BGH, Beschl. v. 23. Oktober 2003 - V ZB 28/03, NJW 2004, 367, 369 a.E.;… v. 18. Juli 2007 - XII ZB 32/07, NJW 2007, 2778 Rn. 6).
  • BGH, 18.07.2007 - XII ZB 32/07

    Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei Übermittlung fristwahrender …

    Auszug aus BGH, 21.10.2010 - IX ZB 73/10
    Damit sind aber die sonst noch erforderlichen, bisher fehlenden Kontrollmechanismen nicht geschaffen (BGH, Beschl. v. 23. Oktober 2003 - V ZB 28/03, NJW 2004, 367, 369 a.E.; v. 18. Juli 2007 - XII ZB 32/07, NJW 2007, 2778 Rn. 6).
  • BGH, 25.06.2009 - V ZB 191/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der …

    Auszug aus BGH, 21.10.2010 - IX ZB 73/10
    Rn. 9 aa) Eine konkrete Einzelanweisung kann den Rechtsanwalt dann nicht von einer unzureichenden Büroorganisation entlasten, wenn sie die bestehende Organisation nicht außer Kraft setzt, sondern sich darin einfügt und vorhandene Organisationsmängel nicht beseitigt (vgl. BGH, Beschl. v. 25. Juni 2009 - V ZB 191/08, NJW 2009, 3036 Rn. 9).
  • BGH, 22.10.1986 - VIII ZB 40/86

    Versäumung der Rechtsmittelfrist durch eine geschäftsunfähige Partei; Zurechnung …

    Auszug aus BGH, 21.10.2010 - IX ZB 73/10
    Die Beklagte wäre gehalten gewesen, den gewöhnlichen Geschäftsgang im Verkehr zwischen Landgericht und Oberlandesgericht im Blick auf den zeitlichen Ablauf der Bearbeitung des Eingangs durch die Geschäftsstelle des Landgerichts, der Vorlage an den Richter, der Bearbeitung durch ihn und der Weiterleitung an die Postausgangsstelle des Landgerichts und von dort an das Oberlandesgericht zu konkretisieren (BGH, Beschl. v. 22. Oktober 1986 - VIII ZB 40/86, NJW 1987, 440, 441 a.E.).
  • BGH, 06.06.2005 - II ZB 9/04

    Anforderungen an die Büroorganisation bei Übermittlung fristgebundener …

    Auszug aus BGH, 21.10.2010 - IX ZB 73/10
    Der Wiedereinsetzung begehrende Antragsteller hat darzulegen und glaubhaft zu machen, dass sein Schriftsatz im normalen ordnungsgemäßen Geschäftsgang fristgemäß an das zuständige Berufungsgericht weitergeleitet werden konnte (BGH, Beschl. v. 6. Juni 2005 - II ZB 9/04, NJW-RR 2005, 1373).
  • BGH, 07.03.2002 - IX ZR 235/01

    Unterbrechung des Rechtsstreits bei Unfähigkeit eines Rechtsanwalts zur …

    Auszug aus BGH, 21.10.2010 - IX ZB 73/10
    Erkennbar unklare oder ergänzungsbedürftige Angaben, deren Aufklärung nach § 139 ZPO geboten ist, dürfen jedoch nach Fristablauf erläutert oder vervollständigt werden (BGH, Urt. v. 7. März 2002 - IX ZR 235/01, NJW 2002, 2107, 2108 m.w.N.; v. 13. Juni 2007 - XII ZB 232/06, NJW 2007, 3212;… v. 9. Februar 2010 - XI ZB 34/09, FamRZ 2010, 636 Rn. 9).
  • BGH, 13.06.2007 - XII ZB 232/06

    Hinweispflichten des Gerichts bei angenommener Unklarheit des Vorbringens zu …

    Auszug aus BGH, 21.10.2010 - IX ZB 73/10
    Erkennbar unklare oder ergänzungsbedürftige Angaben, deren Aufklärung nach § 139 ZPO geboten ist, dürfen jedoch nach Fristablauf erläutert oder vervollständigt werden (…BGH, Urt. v. 7. März 2002 - IX ZR 235/01, NJW 2002, 2107, 2108 m.w.N.; v. 13. Juni 2007 - XII ZB 232/06, NJW 2007, 3212;… v. 9. Februar 2010 - XI ZB 34/09, FamRZ 2010, 636 Rn. 9).
  • BGH, 01.03.2005 - VI ZB 65/04

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Übermittlung der Berufungsbegründung …

    Auszug aus BGH, 21.10.2010 - IX ZB 73/10
    Die Rechtsbeschwerde zeigt keinen Vortrag der Beklagten vor dem Berufungsgericht auf, welche allgemeinen Anweisungen bestanden, insbesondere ob und auf welche Weise die Richtigkeit der Empfängernummer abschließend und selbständig zu prüfen war (BGH, Beschl. v. 1. März 2005 - VI ZB 65/04, NJW-RR 2005, 862).
  • BGH, 06.05.1999 - VII ZB 6/99

    Ergänzung tatsächlicher Angaben zur Begründung des Wiedereinsetzungsantrags nach …

  • BVerwG, 20.06.2013 - 4 C 2.12

    Außenbereich; Mobilfunksendeanlage; Ortsgebundenheit; Raum-/Gebietsgebundenheit; …

    Ohne konkrete Anhaltspunkte muss ein Rechtsmittelführer deshalb nicht mit Postlaufzeiten rechnen, die die ernsthafte Gefahr der Fristversäumung begründen (…BGH, Beschlüsse vom 20. Mai 2009 - IV ZB 2/08 - NJW 2009, 2379 Rn. 8 m.w.N. und vom 21. Oktober 2010 - IX ZB 73/10 - NJW 2011, 458 Rn. 15).
  • BGH, 01.12.2010 - VIII ZR 310/09

    Provisionsanspruch des Versicherungsvertreters bei Stornierung des …

    Übersendet der Versicherer Stornogefahrmitteilungen durch die Post, so darf er grundsätzlich darauf vertrauen, dass die Postsendung ordnungsgemäß befördert wird und, wenn sie im Bundesgebiet werktags aufgegeben wird, am folgenden Werktag ausgeliefert wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Oktober 2010 - IX ZB 73/10, juris Rn. 15;… vom 20. Mai 2009 - IV ZB 2/08, NJW 2009, 2379 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 19.06.2013 - V ZB 226/12

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Vertrauen auf die übliche Postlaufzeit bei …

    Geht eine Sendung verloren oder wird sie verspätet ausgeliefert, darf dies der Partei nicht als Verschulden angerechnet werden (vgl. Senat, Beschluss vom 13. Mai 2004 - V ZB 62/03, NJW-RR 2004, 1217, 1218; BGH, Beschluss vom 21. Oktober 2010 - IX ZB 73/10, NJW 2011, 458 Rn. 15;… Beschluss vom 20. Mai 2009 - IV ZB 2/08, NJW 2009, 2379 Rn. 8 mwN).
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Rechtsprechung
   BGH, 16.12.2010 - V ZR 95/10   

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https://dejure.org/2010,13993
BGH, 16.12.2010 - V ZR 95/10 (https://dejure.org/2010,13993)
BGH, Entscheidung vom 16.12.2010 - V ZR 95/10 (https://dejure.org/2010,13993)
BGH, Entscheidung vom 16. Dezember 2010 - V ZR 95/10 (https://dejure.org/2010,13993)
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Volltextveröffentlichungen (14)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GuT 2010, 459
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.03.2009 - V ZR 142/08

    Erfordernis einer eigenständigen Auseinandersetzung mit der angegriffenen …

    Auszug aus BGH, 16.12.2010 - V ZR 95/10
    Rn. 3 Eine Anhörungsrüge ist nur zulässig, wenn mit ihr eine neue und eigenständige Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG durch das erkennende Gericht gerügt wird; dabei ist darzulegen, dass das Gericht den Anspruch auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt hat (§ 321a Abs. 2 Satz 5 ZPO; vgl. Senat, Beschluss vom 19. März 2009 - V ZR 142/08, NJW 2009, 1609).

    Liegt, wie hier, eine Beschwerdeerwiderung vor, muss sich der Beschwerdeführer zudem mit dieser auseinandersetzen und darlegen, dass sich die Zurückweisung der Beschwerde auch unter Berücksichtigung der Argumente der Gegenseite nur damit erklären lässt, dass bestimmtes Vorbringen nicht zur Kenntnis genommen worden ist (vgl. Senat, Beschluss vom 19. März 2009 - V ZR 142/08, NJW 2009, 1609, 1610; Beschluss vom 25. Februar 2010 - V ZR 108/09, juris).

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BGH, 16.12.2010 - V ZR 95/10
    Da das Gericht sich nicht mit jedem Einzelvorbringen auseinandersetzen muss (vgl. BVerfGE 96, 205, 217), folgt nämlich allein daraus, dass bestimmtes Vorbringen in den Beschlussgründen unerwähnt geblieben ist, noch keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör.
  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1430/88

    Fangschaltungen

    Auszug aus BGH, 16.12.2010 - V ZR 95/10
    Vielmehr müssen besondere Umstände des Einzelfalls hinzutreten, aus denen sich klar ergibt, dass das Vorbringen nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (BVerfGE 85, 386, 404).
  • BGH, 25.02.2010 - V ZR 108/09

    Zulässigkeit einer Anhörungsrüge gegen die Zurückweisung einer …

    Auszug aus BGH, 16.12.2010 - V ZR 95/10
    Liegt, wie hier, eine Beschwerdeerwiderung vor, muss sich der Beschwerdeführer zudem mit dieser auseinandersetzen und darlegen, dass sich die Zurückweisung der Beschwerde auch unter Berücksichtigung der Argumente der Gegenseite nur damit erklären lässt, dass bestimmtes Vorbringen nicht zur Kenntnis genommen worden ist (vgl. Senat, Beschluss vom 19. März 2009 - V ZR 142/08, NJW 2009, 1609, 1610; Beschluss vom 25. Februar 2010 - V ZR 108/09, juris).
  • AG Brandenburg, 10.03.2025 - 31 C 42/21

    Kaufpreisminderung Fahrzeug - Reparaturkosten als Minderwert?

    Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs ist insofern aber erst dann verletzt, wenn sich im Einzelfall klar ergibt, dass das Gericht seiner Pflicht zur Kenntnisnahme und zur Erwägung des Vorgetragenen nicht nachgekommen ist (BVerfG, BVerfGE 22, Seiten 267 ff.; BVerfG, BVerfGE 65, Seiten 293 ff.; BVerfG, BVerfGE 88, Seiten 366 ff.; BGH, Beschluss vom 17.08.2012, Az.: V ZR 242/11, u.a. in: GuT 2012, Seiten 487 f.; BGH, Beschluss vom 16.12.2010, Az.: V ZR 95/10, u.a. in: GuT 2010, Seite 459; BGH, Beschluss vom 19.03.2009, Az.: V ZR 142/08, u.a. in: NJW 2009, Seiten 1609 f.; BGH, BGHZ 154, Seiten 288 ff.).

    Darzulegen im Sinne des § 321 Abs. 2 Satz 5 ZPO ist nämlich mehr als ein allgemeiner Hinweis, sondern erfordert die Angabe der Tatsachen, aus denen sich die geltend gemachte Verletzung ergibt, sowie einen substantiierten Vortrag zum Vorliegen der Voraussetzungen einer Gehörsverletzung (BGH, Beschluss vom 17.08.2012, Az.: V ZR 242/11, u.a. in: GuT 2012, Seiten 487 f.; BGH, Beschluss vom 16.12.2010, Az.: V ZR 95/10, u.a. in: GuT 2010, Seite 459; BGH, Beschluss vom 19.03.2009, Az.: V ZR 142/08, u.a. in: NJW 2009, Seiten 1609 f.; BGH, BGHZ 152, Seiten 182 ff.).

    Daher sind in einer Anhörungsrüge - wie bei einer Verfassungsbeschwerde - die Umstände vorzutragen, aus denen sich ergibt, dass das Gericht bei der Entscheidung das Vorbringen übergangen haben muss (BVerfG, BVerfGE 92, Seiten 205 ff.; BGH, Beschluss vom 17.08.2012, Az.: V ZR 242/11, u.a. in: GuT -012, Seiten 487 f.; BGH, -eschluss vom 16.12.2010, Az.: V ZR 95/10, u.a. in: GuT -010, Seite 459; BGH, Beschluss vom 19.03.2009, Az.: V ZR 142/08, u.a. in: NJW 2009, Seiten 1609 f.; BGH, BGHZ 154, Seiten 288 ff.).

    Da Art. 103 Abs. 1 GG die Gerichte nicht dazu verpflichtet, der von der Partei vertretenen Rechtsansicht zu folgen (BVerfG, BVerfGE 64, Seiten 1 ff.; BVerfG, BVerfGE 87, Seiten 1 ff.; BGH, Beschluss vom 17.08.2012, Az.: V ZR 242/11, u.a. in: GuT 2012, Seiten 487 f.; BGH, Beschluss vom 16.12.2010, Az.: V ZR 95/10, u.a. in: GuT 2010, Seite 459; BGH, Beschluss vom 19.03.2009, Az.: V ZR 142/08, u.a. in: NJW 2009, Seiten 1609 f.), und es deren Sachvortrag aus Gründen des formellen und materiellen Rechts unberücksichtigt lassen darf (BVerfG, BVerfGE 21, Seiten 191 ff.; BVerfG, BVerfGE 70, Seiten 288 ff.; BVerfG, BVerfGE 96, Seiten 205 ff.; BGH, Beschluss vom 17.08.2012, Az.: V ZR 242/11, u.a. in: GuT -012, Seiten 487 f.; BGH, Beschluss vom 16.12.2010, Az.: V ZR 95/10, u.a. in: GuT 2010, Seite 459; BGH, Beschluss vom 19.03.2009, Az.: V ZR 142/08, u.a. in: NJW 2009, Seiten 1609 f.), muss die Anhörungsrüge die Erheblichkeit des als übergangenen gerügten Vorbringens auch aufzeigen.

    Soll geltend gemacht werden, dass das erkennende Gericht in diesem Zusammenhang das Vorbringen des Beklagten nicht in Erwägung gezogen hat, wäre darzulegen, dass das Urteil des erkennenden Gerichts auch unter Berücksichtigung der Argumente der Gegenseite nur dann erklärbar ist, wenn man eine Gehörsverletzung unterstellt (BGH, Beschluss vom 17.08.2012, Az.: V ZR 242/11, u.a. in: GuT 2012, Seiten 487 f.; BGH, Beschluss vom 16.12.2010, Az.: V ZR 95/10, u.a. in: GuT 2010, Seite 459; BGH, Beschluss vom 19.03.2009, Az.: V ZR 142/08, u.a. in: NJW 2009, Seiten 1609 f.).

  • BGH, 09.05.2023 - VIII ZR 72/22

    Zurückweisung der Gegenvorstellung gegen die Festsetzung des Wertes für das …

    Rn. 9 Liegt, wie hier, eine Beschwerdeerwiderung vor, muss sich der Beschwerdeführer in der Anhörungsrüge zudem mit dieser auseinandersetzen und darlegen, dass sich die Zurückweisung der Beschwerde auch unter Berücksichtigung der Argumente der Gegenseite nur damit erklären lässt, dass bestimmtes Vorbringen nicht zur Kenntnis genommen worden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Dezember 2010 - V ZR 95/10, juris Rn. 5;… vom 27. Februar 2020 - III ZR 36/19, juris Rn. 4;… vom 6. Dezember 2022 - VIII ZR 5/22, aaO Rn. 4; jeweils mwN).
  • BGH, 25.04.2014 - V ZR 142/13

    Voraussetzungen zur Vermeidung der Verletzung des Anspruch auf rechtliches Gehör

    Die Darlegung muss erkennen lassen, aus welchen konkreten Gründen der Beschwerdeführer meint, die Zurückweisung seiner Nichtzulassungsbeschwerde lasse den Schluss zu, dass sein Vorbringen nicht zur Kenntnis genommen worden sei (Senat, Beschluss vom 16. Dezember 2010 - V ZR 95/10, GuT 2010, 459).

    Erforderlich ist eine eigenständige Auseinandersetzung mit der angegriffenen Entscheidung und eine kritische Prüfung der eigenen Argumentation (Senat, Beschluss vom 16. Dezember 2010 - V ZR 95/10, GuT 2010, 459).

  • BGH, 15.11.2012 - V ZR 79/12

    Anhörungsrüge gegen die Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde: …

    Liegen - wie hier - Beschwerdeerwiderungen vor, muss sich der Beschwerdeführer zudem mit diesen auseinandersetzen und darlegen, dass sich die Zurückweisung der Beschwerde auch unter Berücksichtigung der Argumente der Gegenseite nur damit erklären lässt, dass bestimmtes Vorbringen nicht zur Kenntnis genommen worden ist (vgl. zu allem nur Senat, Beschluss vom 16. Dezember 2010 - V ZR 95/10, GuT 2010, 459).
  • BGH, 24.09.2024 - VIII ZR 104/23

    Anhörungsrüge gegen die Nichtzulassung der Revision: Darlegungsanforderung …

    Rn. 10 bb) Liegt, wie hier, eine Beschwerdeerwiderung vor, muss sich der Beschwerdeführer in der Anhörungsrüge zudem mit dieser auseinandersetzen und darlegen, dass sich die Zurückweisung der Beschwerde auch unter Berücksichtigung der Argumente der Gegenseite nur damit erklären lässt, dass bestimmtes Vorbringen nicht zur Kenntnis genommen worden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Dezember 2010 - V ZR 95/10, juris Rn. 5;… vom 27. Februar 2020 - III ZR 36/19, aaO;… vom 6. Dezember 2022 - VIII ZR 5/22, juris Rn. 4;… vom 9. Mai 2023 - VIII ZR 72/22, juris Rn. 9; jeweils mwN).
  • BGH, 14.05.2013 - V ZB 286/11

    Darlegung einer eigenständigen entscheidungserheblichen Verletzung des Anspruchs …

    (Senat, Beschluss vom 16. Dezember 2010 - V ZR 95/10, GuT 2010, 459).
  • BGH, 23.04.2012 - V ZR 205/11

    Anhörungsrüge gegen die Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Die Anhörungsrüge kann nicht zur Herbeiführung der Begründung einer Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt werden (eingehend Senat, Beschlüsse vom 19. März 2009 - V ZR 142/08, NJW 2009, 1609 f.; vom 16. Dezember 2010 - V ZR 95/10, GuT 2010, 459; vom 9. Dezember 2010 - V ZR 33/10, juris).
  • BGH, 21.11.2011 - NotZ(Brfg) 6/11

    Zulassung der Berufung in Notarsachen: Anforderung an die hinreichende Darlegung …

    Dies gehört jedoch für die Darlegung eines solchen Verstoßes gegen Art. 103 Abs. 1 GG hinzu (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2010 - V ZR 95/10, GuT 2010, 459 Rn. 3).
  • BGH, 17.08.2012 - V ZR 242/11

    Rechtliches Gehör: Anhörungsrüge gegen die Zurückweisung der …

    Die Darlegung muss erkennen lassen, aus welchen konkreten Gründen der Beschwerdeführer meint, die Zurückweisung seiner Nichtzulassungsbeschwerde lasse nur den Schluss zu, dass sein Vorbringen nicht zur Kenntnis genommen worden sei (Senat, Beschluss vom 16. Dezember 2010 - V ZR 95/10, GuT 2010, 459).
  • BGH, 26.07.2017 - V ZR 98/16

    Verwerfung der Anhörungsrüge als unzulässig; Erforderlichkeit einer …

    Liegt - wie hier - eine Beschwerdeerwiderung vor, muss sich der Beschwerdeführer dazu mit dieser auseinandersetzen und darlegen, dass sich die Zurückweisung der Beschwerde auch unter Berücksichtigung der Argumente der Gegenseite nur damit erklären lässt, dass bestimmtes Vorbringen nicht zur Kenntnis genommen worden ist (…vgl. zu allem nur Senat, Beschlüsse vom 19. März 2009 - V ZR 142/08, NJW 2009, 1609 Rn. 16 und vom 16. Dezember 2010 - V ZR 95/10, GuT 2010, 459 Rn. 5).
  • BGH, 28.03.2012 - XII ZR 23/11

    Anhörungsrüge gegen Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde: Anforderungen …

  • BGH, 22.11.2011 - IV ZR 197/10

    Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehörs bei nicht erneuter Zeugenvernehmung …

  • BGH, 13.12.2022 - V ZR 8/22

    Verwerfung der Anhörungsrüge als unzulässig

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