Rechtsprechung
| BGH, 11.09.2024 - I ZR 139/23 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Urheberrechtliche Zulässigkeit der Nutzung von Abbildungen einer Fototapete
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 13 UrhG, § 16 Abs 1 UrhG, § 19a UrhG, § 31 Abs 5 UrhG, § 97 UrhG
Urheberrechtliche Zulässigkeit der Nutzung von Abbildungen einer Fototapete - IWW
§ 57 UrhG, § ... 242 BGB, § 13 Satz 2 UrhG, § 97 Abs. 1, 2 UrhG, § 97a Abs. 3 UrhG, Art. 2 Buchst. a, Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG, Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG, § 17 Abs. 2 UrhG, § 31 Abs. 5 UrhG, Richtlinie 2001/29/EG, § 13 Satz 1 UrhG, § 13 UrhG, § 97 UrhG, § 138 Abs. 1, § 307 Abs. 1, 2 BGB, § 559 Abs. 1 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Geltendmachung von Nutzungsrechten an einer Fotografie von auf einer Fototapete abgebildeten Steinmauer; Vermarktung von Lichtbildern als Fototapeten; Erklärungswert des einschränkungslosen Anbietens und Vertreibens von Fototapeten; Auslegung des Inhalts und der ...
- datenbank.nwb.de
Urheberrechtliche Zulässigkeit der Nutzung von Abbildungen einer Fototapete
Kurzfassungen/Presse (22)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Urheberrechtliche Zulässigkeit der Nutzung von Abbildungen einer Fototapete
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Fototapete - konkludente Einwilligung bei digitaler Sichtbarkeit urheberrechtlich geschützter Werke in Innenräumen
- MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)
Konkludente Einwilligung des Urhebers - Nutzung von Abbildungen einer Fototapete urheberrechtlich zulässig, vorhersehbar und üblich
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- lawblog.de (Kurzinformation)
Fototapete
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Nutzung einer Fototapete als Beiwerk einer Wohnungsdarstellung ist rechtmäßig
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Keine Urheberrechtsverletzung und keine Ansprüche des Fotografen wenn eine Fototapete auf der Abbildung von Räumlichkeiten im Internet zu sehen ist
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
Fototapete und Urheberrechtsverletzung?
- lto.de (Kurzinformation)
Konkludente Einwilligung: Abbildungen von Fototapeten verletzen keine Urheberrechte
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Das Foto von der Fototapete - und die konkludente Einwilligung des Urhebers
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Urheberrechtliche Zulässigkeit der Nutzung von Abbildungen einer Fototapete
- computerundrecht.de (Kurzinformation)
Urheberrecht: Nutzung von Abbildungen einer Fototapete ist zulässig
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Übliche Nutzung: BGH billigt Fotos von Fototapeten
- it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)
Urheberrechtliche Zulässigkeit der Nutzung von Abbildungen einer Fototapete
- tp-presseagentur.de (Kurzinformation)
Urheberrechtliche Zulässigkeit der Nutzung von Abbildungen einer Fototapete
- anwalt.de (Kurzinformation)
Fototapete und Urheberrecht
- anwalt.de (Kurzinformation)
Urheberrechtsverletzung bei der Abbildung einer Fototapete im Internet verneint
- anwalt.de (Kurzinformation)
Nutzung einer Fototapete im Internet
- anwalt.de (Kurzinformation)
Abbildung von Fototapete im Internet verletzt NICHT die Rechte des Fotografen
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Bilder von einer Fototapete sind keine Urheberrechtsverletzung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Fototapete - Urheberin verliert
- anwalt.de (Kurzinformation)
Abmahnung wegen Fotos von Fototapete
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Urheberrechtliche Zulässigkeit der Nutzung von Abbildungen einer Fototapete
Besprechungen u.ä.
- anwalt.de (Entscheidungsbesprechung)
Fototapete als Bildhintergrund im Internet zulässig
Verfahrensgang
- AG Düsseldorf, 13.12.2022 - 13 C 65/22
- LG Düsseldorf, 27.09.2023 - 12 S 23/22
- BGH, 11.09.2024 - I ZR 139/23
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (18)
- BGH, 29.04.2010 - I ZR 69/08
Vorschaubilder
Auszug aus BGH, 11.09.2024 - I ZR 139/23
Sie führt jedoch ebenso wie das dingliche Nutzungsrecht oder die schuldrechtliche Gestattung dazu, dass ein solcher Eingriff rechtmäßig ist (vgl. BGH, Urteil vom 29. April 2010 - I ZR 69/08, BGHZ 185, 291 [juris Rn. 34 f.] - Vorschaubilder I;… Urteil vom 19. Oktober 2011 - I ZR 140/10, GRUR 2012, 602 [juris Rn. 17] = WRP 2012, 721 - Vorschaubilder II).Ob ein Verhalten des Berechtigten als schlichte Einwilligung in den Eingriff in ein durch das Urheberrechtsgesetz geschütztes Recht anzusehen ist, hängt von dem objektiven Erklärungsinhalt aus der Sicht des Erklärungsempfängers ab (BGHZ 185, 291 [juris Rn. 36] - Vorschaubilder I;… BGH, GRUR 2012, 602 [juris Rn. 28] - Vorschaubilder II).
Dabei ist maßgeblich, ob es um nach den Umständen übliche Nutzungshandlungen geht, mit denen der Berechtigte rechnen muss, wenn er sein Werk Nutzern ohne Einschränkungen frei zugänglich macht (…zur konkludenten Einwilligung bei im Internet einschränkungslos eingestellten Inhalten vgl. BGHZ 174, 359 [juris Rn. 27] - Drucker und Plotter I; BGHZ 185, 291 [juris Rn. 36] - Vorschaubilder I; EuGH…, Urteil vom 13. Februar 2014 - C-466/12, GRUR 2014, 360 [juris Rn. 25 bis 27] = WRP 2014, 414 - Svenson u.a.;… Urteil vom 16. November 2016 - C-301/15, GRUR 2017, 62 [juris Rn. 36] = WRP 2017, 42 - Soulier und Doke;… zur konkludenten Einwilligung in die Verbreitung eines bei einer öffentlichen Veranstaltung gefertigten Bildnisses einer Person durch bloße Teilnahme an der Veranstaltung, bei der Pressefotografen offiziell zugelassen waren vgl. auch BGH, GRUR 2005, 74 [juris Rn. 12]; vgl. außerdem BGH…, Urteil vom 11. November 2014 - VI ZR 9/14, GRUR 2015, 295 [juris Rn. 6 bis 8]).
Auf dieses allgemeine Rechtsprinzip hat sich der Senat mit Blick auf das Urheberrecht ausdrücklich gestützt (vgl. BGHZ 185, 291 [juris Rn. 34] - Vorschaubilder I, mwN).
Dabei ist insbesondere maßgeblich, ob es um nach den Umständen übliche Nutzungshandlungen geht, mit denen der Berechtigte rechnen muss, und ob der Berechtigte dennoch sein Werk Nutzern ohne Einschränkungen frei zugänglich macht (…BGHZ 174, 359 [juris Rn. 27] - Drucker und Plotter I; BGHZ 185, 291 [juris Rn. 36] - Vorschaubilder I).
Maßgeblich ist danach, wie das Verhalten des Rechtsinhabers aus der Sicht eines objektiven Dritten in der Position des Empfängers verstanden werden musste (vgl. BGHZ 185, 291 [juris Rn. 36] - Vorschaubilder I; BGH…, Urteil vom 20. Dezember 2022 - VI ZR 375/21, BGHZ 236, 42 [juris Rn. 24]).
Dagegen geht es bei der hier maßgeblichen schlichten Einwilligung nicht um die Einräumung von Nutzungsrechten, sondern um die daneben bestehende Möglichkeit, auch ohne die Einräumung von Nutzungsrechten oder die schuldrechtliche Gestattung die Rechtswidrigkeit eines Eingriffs auszuschließen (vgl. BGHZ 185, 291 [juris Rn. 34] - Vorschaubilder I).
Die schlichte Einwilligung in die Urheberrechtsverletzung unterscheidet sich von der (dinglichen) Übertragung von Nutzungsrechten und der schuldrechtlichen Gestattung gerade dadurch, dass sie zwar als Erlaubnis zur Rechtmäßigkeit der Handlung führt, der Einwilligungsempfänger aber weder ein dingliches Recht noch einen schuldrechtlichen Anspruch oder ein sonstiges gegen den Willen des Rechtsinhabers durchsetzbares Recht erwirbt, und sie daher auch keine auf den Eintritt einer solchen Rechtsfolge gerichtete rechtsgeschäftliche Willenserklärung erfordert (BGHZ 185, 291 [juris Rn. 34] - Vorschaubilder I).
Das Berufungsgericht ist vielmehr mit Recht davon ausgegangen, dass im Rahmen der Prüfung, ob ein Verhalten des Berechtigten als schlichte Einwilligung in den Eingriff in ein durch das Urheberrechtsgesetz geschütztes Recht anzusehen ist, maßgeblich zu berücksichtigen ist, ob er sein Werk Nutzern ohne Einschränkungen frei zugänglich macht (…vgl. BGHZ 174, 359 [juris Rn. 27] - Drucker und Plotter I; BGHZ 185, 291 [juris Rn. 36] - Vorschaubilder I;… EuGH, GRUR 2017, 62 [juris Rn. 36] - Soulier und Doke).
- EuGH, 16.11.2016 - C-301/15
Die Urheberrechtsrichtlinie steht einer nationalen Regelung entgegen, die die …
Auszug aus BGH, 11.09.2024 - I ZR 139/23
Dabei ist maßgeblich, ob es um nach den Umständen übliche Nutzungshandlungen geht, mit denen der Berechtigte rechnen muss, wenn er sein Werk Nutzern ohne Einschränkungen frei zugänglich macht (…zur konkludenten Einwilligung bei im Internet einschränkungslos eingestellten Inhalten vgl. BGHZ 174, 359 [juris Rn. 27] - Drucker und Plotter I;… BGHZ 185, 291 [juris Rn. 36] - Vorschaubilder I; EuGH…, Urteil vom 13. Februar 2014 - C-466/12, GRUR 2014, 360 [juris Rn. 25 bis 27] = WRP 2014, 414 - Svenson u.a.; Urteil vom 16. November 2016 - C-301/15, GRUR 2017, 62 [juris Rn. 36] = WRP 2017, 42 - Soulier und Doke;… zur konkludenten Einwilligung in die Verbreitung eines bei einer öffentlichen Veranstaltung gefertigten Bildnisses einer Person durch bloße Teilnahme an der Veranstaltung, bei der Pressefotografen offiziell zugelassen waren vgl. auch BGH, GRUR 2005, 74 [juris Rn. 12]; vgl. außerdem BGH…, Urteil vom 11. November 2014 - VI ZR 9/14, GRUR 2015, 295 [juris Rn. 6 bis 8]).Eine Zustimmung muss nicht ausdrücklich, sondern kann auch implizit erfolgen (vgl. EuGH, GRUR 2017, 62 [juris Rn. 35] - Soulier und Doke).
Das Berufungsgericht ist vielmehr mit Recht davon ausgegangen, dass im Rahmen der Prüfung, ob ein Verhalten des Berechtigten als schlichte Einwilligung in den Eingriff in ein durch das Urheberrechtsgesetz geschütztes Recht anzusehen ist, maßgeblich zu berücksichtigen ist, ob er sein Werk Nutzern ohne Einschränkungen frei zugänglich macht (…vgl. BGHZ 174, 359 [juris Rn. 27] - Drucker und Plotter I;… BGHZ 185, 291 [juris Rn. 36] - Vorschaubilder I; EuGH, GRUR 2017, 62 [juris Rn. 36] - Soulier und Doke).
Allerdings bringt es das mit der Richtlinie 2001/29/EG verfolgte Ziel des hohen Schutzes der Urheber mit sich, dass die Voraussetzungen, unter denen eine implizite Zustimmung zugelassen werden kann, eng zu fassen sind, damit der Grundsatz der vorherigen Zustimmung des Urhebers nicht ausgehöhlt wird (EuGH, GRUR 2017, 62 [juris Rn. 37] - Soulier und Doke).
- BGH, 06.12.2007 - I ZR 94/05
Drucker und Plotter
Auszug aus BGH, 11.09.2024 - I ZR 139/23
Rn. 16 Eine Einwilligung kann auch stillschweigend erklärt werden (vgl. BGH…, Urteil vom 28. September 2004 - VI ZR 305/03, GRUR 2005, 74 [juris Rn. 12] = WRP 2005, 120 mwN; Urteil vom 6. Dezember 2007 - I ZR 94/05, BGHZ 174, 359 [juris Rn. 27] - Drucker und Plotter I).Dabei ist maßgeblich, ob es um nach den Umständen übliche Nutzungshandlungen geht, mit denen der Berechtigte rechnen muss, wenn er sein Werk Nutzern ohne Einschränkungen frei zugänglich macht (zur konkludenten Einwilligung bei im Internet einschränkungslos eingestellten Inhalten vgl. BGHZ 174, 359 [juris Rn. 27] - Drucker und Plotter I;… BGHZ 185, 291 [juris Rn. 36] - Vorschaubilder I; EuGH…, Urteil vom 13. Februar 2014 - C-466/12, GRUR 2014, 360 [juris Rn. 25 bis 27] = WRP 2014, 414 - Svenson u.a.;… Urteil vom 16. November 2016 - C-301/15, GRUR 2017, 62 [juris Rn. 36] = WRP 2017, 42 - Soulier und Doke;… zur konkludenten Einwilligung in die Verbreitung eines bei einer öffentlichen Veranstaltung gefertigten Bildnisses einer Person durch bloße Teilnahme an der Veranstaltung, bei der Pressefotografen offiziell zugelassen waren vgl. auch BGH, GRUR 2005, 74 [juris Rn. 12]; vgl. außerdem BGH, Urteil vom 11. November 2014 - VI ZR 9/14, GRUR 2015, 295 [juris Rn. 6 bis 8]).
Dabei ist insbesondere maßgeblich, ob es um nach den Umständen übliche Nutzungshandlungen geht, mit denen der Berechtigte rechnen muss, und ob der Berechtigte dennoch sein Werk Nutzern ohne Einschränkungen frei zugänglich macht (BGHZ 174, 359 [juris Rn. 27] - Drucker und Plotter I; BGHZ 185, 291 [juris Rn. 36] - Vorschaubilder I).
Das Berufungsgericht ist vielmehr mit Recht davon ausgegangen, dass im Rahmen der Prüfung, ob ein Verhalten des Berechtigten als schlichte Einwilligung in den Eingriff in ein durch das Urheberrechtsgesetz geschütztes Recht anzusehen ist, maßgeblich zu berücksichtigen ist, ob er sein Werk Nutzern ohne Einschränkungen frei zugänglich macht (vgl. BGHZ 174, 359 [juris Rn. 27] - Drucker und Plotter I;… BGHZ 185, 291 [juris Rn. 36] - Vorschaubilder I;… EuGH, GRUR 2017, 62 [juris Rn. 36] - Soulier und Doke).
- BGH, 15.06.2023 - I ZR 179/22
Microstock-Portal - Wirksamkeit des Verzichts eines Urhebers auf Benennung als …
Auszug aus BGH, 11.09.2024 - I ZR 139/23
Aus § 13 UrhG ergibt sich ein Recht des Urhebers auf Namensnennung, dessen widerrechtliche Verletzung Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz (§ 97 UrhG) sowie - im Falle einer Abmahnung - Ersatz von Abmahnkosten (§ 97a Abs. 3 UrhG) begründen kann (BGH, Urteil vom 15. Juni 2023 - I ZR 179/22, GRUR 2023, 1619 [juris Rn. 12 bis 14] = WRP 2023, 1469 - Microstock-Portal, mwN).Rn. 44 Daraus, dass der Urheber nach § 13 Satz 2 UrhG bestimmen kann, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist, ergibt sich, dass es ihm grundsätzlich freisteht, außerhalb eines unverzichtbaren Kerns des im Urheberpersönlichkeitsrecht wurzelnden Rechts auf Namensnennung auf die Ausübung dieses Rechts zu verzichten oder in dieses Recht beeinträchtigende Nutzungen einzuwilligen (BGH, GRUR 2023, 1619 [juris Rn. 19 f.] - Microstock-Portal).
Zwar können Verkehrsgewohnheiten und Branchenübungen im Rahmen der Prüfung berücksichtigt werden, ob sich vertragliche Vereinbarungen über den Verzicht auf das Urheberbenennungsrecht mit Blick auf den unverzichtbaren Kern des Urheberpersönlichkeitsrechts im Rahmen der gesetzlichen Schranken gemäß § 138 Abs. 1 und § 307 Abs. 1 und 2 BGB halten (BGH, GRUR 2023, 1619 [juris Rn. 22] - Microstock-Portal).
- BGH, 28.09.2004 - VI ZR 305/03
BGH weist Revision des Springer Verlages im Rechtsstreit gegen eine Tochter der …
Auszug aus BGH, 11.09.2024 - I ZR 139/23
Rn. 16 Eine Einwilligung kann auch stillschweigend erklärt werden (vgl. BGH, Urteil vom 28. September 2004 - VI ZR 305/03, GRUR 2005, 74 [juris Rn. 12] = WRP 2005, 120 mwN;… Urteil vom 6. Dezember 2007 - I ZR 94/05, BGHZ 174, 359 [juris Rn. 27] - Drucker und Plotter I).Dabei ist maßgeblich, ob es um nach den Umständen übliche Nutzungshandlungen geht, mit denen der Berechtigte rechnen muss, wenn er sein Werk Nutzern ohne Einschränkungen frei zugänglich macht (zur konkludenten Einwilligung bei im Internet einschränkungslos eingestellten Inhalten vgl. BGHZ 174, 359 [juris Rn. 27] - Drucker und Plotter I
;… BGHZ 185, 291 [juris Rn. 36] - Vorschaubilder I; EuGH…, Urteil vom 13. Februar 2014 - C-466/12, GRUR 2014, 360 [juris Rn. 25 bis 27] = WRP 2014, 414 - Svenson u.a.;… Urteil vom 16. November 2016 - C-301/15, GRUR 2017, 62 [juris Rn. 36] = WRP 2017, 42 - Soulier und Doke; zur konkludenten Einwilligung in die Verbreitung eines bei einer öffentlichen Veranstaltung gefertigten Bildnisses einer Person durch bloße Teilnahme an der Veranstaltung, bei der Pressefotografen offiziell zugelassen waren vgl. auch BGH, GRUR 2005, 74 [juris Rn. 12]; vgl. außerdem BGH…, Urteil vom 11. November 2014 - VI ZR 9/14, GRUR 2015, 295 [juris Rn. 6 bis 8]).Rn. 30 bb
) Inhalt und Reichweite einer Einwilligung sind durch Auslegung nach den Umständen des Einzelfalls zu ermitteln (vgl. BGH, GRUR 2005, 74 [juris Rn. 12]), wobei die allgemeinen Grundsätze zur Auslegung rechtsgeschäftlicher Willenserklärungen wegen der sachlichen Nähe zur Einwilligung entsprechend anzuwenden sind (vgl. BGH…, Urteil vom 18. März 1980 - VI ZR 155/78, NJW 1980, 1903 [juris Rn. 19];… Urteil vom 3. Dezember 1991 - VI ZR 48/91, NJW 1992, 1558 [juris Rn. 22];… Grüneberg/Sprau, BGB, 83. Aufl., § 823 Rn. 38;… BeckOK.BGB/Wendtland 70. Edition [Stand 1. Mai 2024], § 133 Rn. 16). - BGH, 19.10.2011 - I ZR 140/10
Vorschaubilder II
Auszug aus BGH, 11.09.2024 - I ZR 139/23
Sie führt jedoch ebenso wie das dingliche Nutzungsrecht oder die schuldrechtliche Gestattung dazu, dass ein solcher Eingriff rechtmäßig ist (vgl. BGH…, Urteil vom 29. April 2010 - I ZR 69/08, BGHZ 185, 291 [juris Rn. 34 f.] - Vorschaubilder I; Urteil vom 19. Oktober 2011 - I ZR 140/10, GRUR 2012, 602 [juris Rn. 17] = WRP 2012, 721 - Vorschaubilder II).Ob ein Verhalten des Berechtigten als schlichte Einwilligung in den Eingriff in ein durch das Urheberrechtsgesetz geschütztes Recht anzusehen ist, hängt von dem objektiven Erklärungsinhalt aus der Sicht des Erklärungsempfängers ab (…BGHZ 185, 291 [juris Rn. 36] - Vorschaubilder I; BGH, GRUR 2012, 602 [juris Rn. 28] - Vorschaubilder II).
- BGH, 21.02.2019 - I ZR 98/17
HHole (for Mannheim) - Zur Zulässigkeit der Entfernung von Kunstinstallationen in …
Auszug aus BGH, 11.09.2024 - I ZR 139/23
Die Auslegung muss zudem vollständig und widerspruchsfrei sein und darf weder gegen Erfahrungssätze noch gegen Denkgesetze verstoßen (vgl. BGH, Urteil vom 21. Februar 2019 - I ZR 98/17, BGHZ 221, 181 [juris Rn. 80] - HHole [for Mannheim], mwN). - EuGH, 13.02.2014 - C-466/12
Der Inhaber einer Internetseite darf ohne Erlaubnis der Urheberrechtsinhaber über …
Auszug aus BGH, 11.09.2024 - I ZR 139/23
Dabei ist maßgeblich, ob es um nach den Umständen übliche Nutzungshandlungen geht, mit denen der Berechtigte rechnen muss, wenn er sein Werk Nutzern ohne Einschränkungen frei zugänglich macht (…zur konkludenten Einwilligung bei im Internet einschränkungslos eingestellten Inhalten vgl. BGHZ 174, 359 [juris Rn. 27] - Drucker und Plotter I;… BGHZ 185, 291 [juris Rn. 36] - Vorschaubilder I; EuGH, Urteil vom 13. Februar 2014 - C-466/12, GRUR 2014, 360 [juris Rn. 25 bis 27] = WRP 2014, 414 - Svenson u.a.;… Urteil vom 16. November 2016 - C-301/15, GRUR 2017, 62 [juris Rn. 36] = WRP 2017, 42 - Soulier und Doke;… zur konkludenten Einwilligung in die Verbreitung eines bei einer öffentlichen Veranstaltung gefertigten Bildnisses einer Person durch bloße Teilnahme an der Veranstaltung, bei der Pressefotografen offiziell zugelassen waren vgl. auch BGH, GRUR 2005, 74 [juris Rn. 12]; vgl. außerdem BGH…, Urteil vom 11. November 2014 - VI ZR 9/14, GRUR 2015, 295 [juris Rn. 6 bis 8]). - BGH, 20.12.2022 - VI ZR 375/21
Krankenhaushaftung: Wirksamkeit der sofortigen Einwilligungserklärung des …
Auszug aus BGH, 11.09.2024 - I ZR 139/23
Maßgeblich ist danach, wie das Verhalten des Rechtsinhabers aus der Sicht eines objektiven Dritten in der Position des Empfängers verstanden werden musste (…vgl. BGHZ 185, 291 [juris Rn. 36] - Vorschaubilder I; BGH, Urteil vom 20. Dezember 2022 - VI ZR 375/21, BGHZ 236, 42 [juris Rn. 24]). - BGH, 04.05.2000 - I ZR 256/97
Parfumflakon; Vorrang der Verkehrsfähigkeit
Auszug aus BGH, 11.09.2024 - I ZR 139/23
Rn. 23 (3) Soweit das Berufungsgericht neben den Grundsätzen zur Einwilligung auch auf den in § 17 Abs. 2 UrhG zum Ausdruck kommenden Rechtsgedanken der Verkehrsfähigkeit einer mit Zustimmung des Berechtigten in Verkehr gebrachten Ware (vgl. BGH, Urteil vom 4. Mai 2000 - I ZR 256/97, BGHZ 144, 232 [juris Rn. 22] - Parfumflakon I) sowie auf die Wertungen abgestellt hat, die mit Blick auf die Interessen der Beteiligten bei einer Änderung urheberrechtlich geschützter Bauwerke zu beachten sind (BGH…, Urteil vom 31. Mai 1974 - I ZR 10/73, BGHZ 62, 331 [juris Rn. 25 f.] - Schulerweiterung;… Urteil vom 1. Oktober 1998 - I ZR 104/96, GRUR 1999, 230 [juris Rn. 29] - Treppenausgestaltung), handelt es sich um bloß ergänzende Erwägungen, die für seine Annahme der fehlenden Rechtswidrigkeit nicht tragend sind. - BGH, 13.12.1977 - VI ZR 206/75
Zu den Beweislastproblemen bei einem fingiertem Unfall und zur …
- BGH, 11.11.2014 - VI ZR 9/14
Grenzen des Bildnisschutzes: Konkludente Einwilligung einer Hostess auf einer …
- EuGH, 10.11.2016 - C-174/15
Das Verleihen elektronischer Bücher (E-Books) kann unter bestimmten …
- BGH, 01.10.1998 - I ZR 104/96
Umgestaltung eines Werkes der Baukunst (Treppenhaus) durch Einbringung eines …
- BGH, 31.05.1974 - I ZR 10/73
Schulerweiterung
- BGH, 03.12.1991 - VI ZR 48/91
Aufklärung über Mißerfolgsrisiko und psychische Beschwerden bei …
- LG Düsseldorf, 27.09.2023 - 12 S 23/22
Fototapete, keine urheberrechtlichen Ansprüche
- BGH, 18.03.1980 - VI ZR 155/78
Einlieferung in eine orthopädische Klinik nach Schienbeinkopf-Fraktur des linken …
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Zulässige Nutzung von Abbildungen einer Fototapete; konkludente Einwilligung des Urhebers
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§ 13 UrhG, § 16 Abs 1 UrhG, § 19a UrhG, § 31 Abs 5 UrhG, § 97 UrhG
Zulässige Nutzung von Abbildungen einer Fototapete; konkludente Einwilligung des Urhebers - IWW
§ 57 UrhG, § ... 242 BGB, § 13 Satz 2 UrhG, § 97 Abs. 1, 2 UrhG, § 97a Abs. 3 UrhG, Art. 2 Buchst. a, Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG, Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG, § 17 Abs. 2 UrhG, § 31 Abs. 5 UrhG, Richtlinie 2001/29/EG, § 13 Satz 1 UrhG, § 13 UrhG, § 97 UrhG, § 138 Abs. 1, § 307 Abs. 1, 2 BGB, § 559 Abs. 1 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO
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Fototapete
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Konkludente Einwilligung: Abbildungen von Fototapeten verletzen keine Urheberrechte
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Urheberrechtliche Zulässigkeit der Nutzung von Abbildungen einer Fototapete
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Fototapete und Urheberrecht
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Urheberrechtsverletzung bei der Abbildung einer Fototapete im Internet verneint
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Nutzung einer Fototapete im Internet
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Bilder von einer Fototapete sind keine Urheberrechtsverletzung
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Fototapete als Bildhintergrund im Internet zulässig
- gastgewerbe-magazin.de (Entscheidungsbesprechung)
Fototapete als Bildhintergrund im Internetauftritt rechtmäßig
Verfahrensgang
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- BGH, 29.04.2010 - I ZR 69/08
Vorschaubilder
Auszug aus BGH, 11.09.2024 - I ZR 141/23
Sie führt jedoch ebenso wie das dingliche Nutzungsrecht oder die schuldrechtliche Gestattung dazu, dass ein solcher Eingriff rechtmäßig ist (vgl. BGH, Urteil vom 29. April 2010 - I ZR 69/08, BGHZ 185, 291 [juris Rn. 34 f.] - Vorschaubilder I;… Urteil vom 19. Oktober 2011 - I ZR 140/10, GRUR 2012, 602 [juris Rn. 17] = WRP 2012, 721 - Vorschaubilder II).Ob ein Verhalten des Berechtigten als schlichte Einwilligung in den Eingriff in ein durch das Urheberrechtsgesetz geschütztes Recht anzusehen ist, hängt von dem objektiven Erklärungsinhalt aus der Sicht des Erklärungsempfängers ab (BGHZ 185, 291 [juris Rn. 36] - Vorschaubilder I;… BGH, GRUR 2012, 602 [juris Rn. 28] - Vorschaubilder II).
Dabei ist maßgeblich, ob es um nach den Umständen übliche Nutzungshandlungen geht, mit denen der Berechtigte rechnen muss, wenn er sein Werk Nutzern ohne Einschränkungen frei zugänglich macht (…zur konkludenten Einwilligung bei im Internet einschränkungslos eingestellten Inhalten vgl. BGHZ 174, 359 [juris Rn. 27] - Drucker und Plotter I; BGHZ 185, 291 [juris Rn. 36] - Vorschaubilder I; EuGH…, Urteil vom 13. Februar 2014 - C-466/12, GRUR 2014, 360 [juris Rn. 25 bis 27] = WRP 2014, 414 - Svenson u.a.;… Urteil vom 16. November 2016 - C-301/15, GRUR 2017, 62 [juris Rn. 36] = WRP 2017, 42 - Soulier und Doke;… zur konkludenten Einwilligung in die Verbreitung eines bei einer öffentlichen Veranstaltung gefertigten Bildnisses einer Person durch bloße Teilnahme an der Veranstaltung, bei der Pressefotografen offiziell zugelassen waren vgl. auch BGH, GRUR 2005, 74 [juris Rn. 12]; vgl. außerdem BGH…, Urteil vom 11. November 2014 - VI ZR 9/14, GRUR 2015, 295 [juris Rn. 6 bis 8]).
Auf dieses allgemeine Rechtsprinzip hat sich der Senat mit Blick auf das Urheberrecht ausdrücklich gestützt (vgl. BGHZ 185, 291 [juris Rn. 34] - Vorschaubilder I, mwN).
Dabei ist insbesondere maßgeblich, ob es um nach den Umständen übliche Nutzungshandlungen geht, mit denen der Berechtigte rechnen muss, und ob der Berechtigte dennoch sein Werk Nutzern ohne Einschränkungen frei zugänglich macht (…BGHZ 174, 359 [juris Rn. 27] - Drucker und Plotter I; BGHZ 185, 291 [juris Rn. 36] - Vorschaubilder I).
Maßgeblich ist danach, wie das Verhalten des Rechtsinhabers aus der Sicht eines objektiven Dritten in der Position des Empfängers verstanden werden musste (vgl. BGHZ 185, 291 [juris Rn. 36] - Vorschaubilder I; BGH…, Urteil vom 20. Dezember 2022 - VI ZR 375/21, BGHZ 236, 42 [juris Rn. 24]).
Dagegen geht es bei der hier maßgeblichen schlichten Einwilligung nicht um die Einräumung von Nutzungsrechten, sondern um die daneben bestehende Möglichkeit, auch ohne die Einräumung von Nutzungsrechten oder die schuldrechtliche Gestattung die Rechtswidrigkeit eines Eingriffs auszuschließen (vgl. BGHZ 185, 291 [juris Rn. 34] - Vorschaubilder I).
Die schlichte Einwilligung in die Urheberrechtsverletzung unterscheidet sich von der (dinglichen) Übertragung von Nutzungsrechten und der schuldrechtlichen Gestattung gerade dadurch, dass sie zwar als Erlaubnis zur Rechtmäßigkeit der Handlung führt, der Einwilligungsempfänger aber weder ein dingliches Recht noch einen schuldrechtlichen Anspruch oder ein sonstiges gegen den Willen des Rechtsinhabers durchsetzbares Recht erwirbt, und sie daher auch keine auf den Eintritt einer solchen Rechtsfolge gerichtete rechtsgeschäftliche Willenserklärung erfordert (BGHZ 185, 291 [juris Rn. 34] - Vorschaubilder I).
Das Berufungsgericht ist vielmehr mit Recht davon ausgegangen, dass im Rahmen der Prüfung, ob ein Verhalten des Berechtigten als schlichte Einwilligung in den Eingriff in ein durch das Urheberrechtsgesetz geschütztes Recht anzusehen ist, maßgeblich zu berücksichtigen ist, ob er sein Werk Nutzern ohne Einschränkungen frei zugänglich macht (…vgl. BGHZ 174, 359 [juris Rn. 27] - Drucker und Plotter I; BGHZ 185, 291 [juris Rn. 36] - Vorschaubilder I;… EuGH, GRUR 2017, 62 [juris Rn. 36] - Soulier und Doke).
- EuGH, 16.11.2016 - C-301/15
Die Urheberrechtsrichtlinie steht einer nationalen Regelung entgegen, die die …
Auszug aus BGH, 11.09.2024 - I ZR 141/23
Dabei ist maßgeblich, ob es um nach den Umständen übliche Nutzungshandlungen geht, mit denen der Berechtigte rechnen muss, wenn er sein Werk Nutzern ohne Einschränkungen frei zugänglich macht (…zur konkludenten Einwilligung bei im Internet einschränkungslos eingestellten Inhalten vgl. BGHZ 174, 359 [juris Rn. 27] - Drucker und Plotter I;… BGHZ 185, 291 [juris Rn. 36] - Vorschaubilder I; EuGH…, Urteil vom 13. Februar 2014 - C-466/12, GRUR 2014, 360 [juris Rn. 25 bis 27] = WRP 2014, 414 - Svenson u.a.; Urteil vom 16. November 2016 - C-301/15, GRUR 2017, 62 [juris Rn. 36] = WRP 2017, 42 - Soulier und Doke;… zur konkludenten Einwilligung in die Verbreitung eines bei einer öffentlichen Veranstaltung gefertigten Bildnisses einer Person durch bloße Teilnahme an der Veranstaltung, bei der Pressefotografen offiziell zugelassen waren vgl. auch BGH, GRUR 2005, 74 [juris Rn. 12]; vgl. außerdem BGH…, Urteil vom 11. November 2014 - VI ZR 9/14, GRUR 2015, 295 [juris Rn. 6 bis 8]).Eine Zustimmung muss nicht ausdrücklich, sondern kann auch implizit erfolgen (vgl. EuGH, GRUR 2017, 62 [juris Rn. 35] - Soulier und Doke).
Das Berufungsgericht ist vielmehr mit Recht davon ausgegangen, dass im Rahmen der Prüfung, ob ein Verhalten des Berechtigten als schlichte Einwilligung in den Eingriff in ein durch das Urheberrechtsgesetz geschütztes Recht anzusehen ist, maßgeblich zu berücksichtigen ist, ob er sein Werk Nutzern ohne Einschränkungen frei zugänglich macht (…vgl. BGHZ 174, 359 [juris Rn. 27] - Drucker und Plotter I;… BGHZ 185, 291 [juris Rn. 36] - Vorschaubilder I; EuGH, GRUR 2017, 62 [juris Rn. 36] - Soulier und Doke).
Allerdings bringt es das mit der Richtlinie 2001/29/EG verfolgte Ziel des hohen Schutzes der Urheber mit sich, dass die Voraussetzungen, unter denen eine implizite Zustimmung zugelassen werden kann, eng zu fassen sind, damit der Grundsatz der vorherigen Zustimmung des Urhebers nicht ausgehöhlt wird (EuGH, GRUR 2017, 62 [juris Rn. 37] - Soulier und Doke).
- BGH, 06.12.2007 - I ZR 94/05
Drucker und Plotter
Auszug aus BGH, 11.09.2024 - I ZR 141/23
Rn. 16 Eine Einwilligung kann auch stillschweigend erklärt werden (vgl. BGH…, Urteil vom 28. September 2004 - VI ZR 305/03, GRUR 2005, 74 [juris Rn. 12] = WRP 2005, 120 mwN; Urteil vom 6. Dezember 2007 - I ZR 94/05, BGHZ 174, 359 [juris Rn. 27] - Drucker und Plotter I).Dabei ist maßgeblich, ob es um nach den Umständen übliche Nutzungshandlungen geht, mit denen der Berechtigte rechnen muss, wenn er sein Werk Nutzern ohne Einschränkungen frei zugänglich macht (zur konkludenten Einwilligung bei im Internet einschränkungslos eingestellten Inhalten vgl. BGHZ 174, 359 [juris Rn. 27] - Drucker und Plotter I;… BGHZ 185, 291 [juris Rn. 36] - Vorschaubilder I; EuGH…, Urteil vom 13. Februar 2014 - C-466/12, GRUR 2014, 360 [juris Rn. 25 bis 27] = WRP 2014, 414 - Svenson u.a.;… Urteil vom 16. November 2016 - C-301/15, GRUR 2017, 62 [juris Rn. 36] = WRP 2017, 42 - Soulier und Doke;… zur konkludenten Einwilligung in die Verbreitung eines bei einer öffentlichen Veranstaltung gefertigten Bildnisses einer Person durch bloße Teilnahme an der Veranstaltung, bei der Pressefotografen offiziell zugelassen waren vgl. auch BGH, GRUR 2005, 74 [juris Rn. 12]; vgl. außerdem BGH, Urteil vom 11. November 2014 - VI ZR 9/14, GRUR 2015, 295 [juris Rn. 6 bis 8]).
Dabei ist insbesondere maßgeblich, ob es um nach den Umständen übliche Nutzungshandlungen geht, mit denen der Berechtigte rechnen muss, und ob der Berechtigte dennoch sein Werk Nutzern ohne Einschränkungen frei zugänglich macht (BGHZ 174, 359 [juris Rn. 27] - Drucker und Plotter I; BGHZ 185, 291 [juris Rn. 36] - Vorschaubilder I).
Das Berufungsgericht ist vielmehr mit Recht davon ausgegangen, dass im Rahmen der Prüfung, ob ein Verhalten des Berechtigten als schlichte Einwilligung in den Eingriff in ein durch das Urheberrechtsgesetz geschütztes Recht anzusehen ist, maßgeblich zu berücksichtigen ist, ob er sein Werk Nutzern ohne Einschränkungen frei zugänglich macht (vgl. BGHZ 174, 359 [juris Rn. 27] - Drucker und Plotter I;… BGHZ 185, 291 [juris Rn. 36] - Vorschaubilder I;… EuGH, GRUR 2017, 62 [juris Rn. 36] - Soulier und Doke).
- BGH, 15.06.2023 - I ZR 179/22
Microstock-Portal - Wirksamkeit des Verzichts eines Urhebers auf Benennung als …
Auszug aus BGH, 11.09.2024 - I ZR 141/23
Aus § 13 UrhG ergibt sich ein Recht des Urhebers auf Namensnennung, dessen widerrechtliche Verletzung Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz (§ 97 UrhG) sowie - im Falle einer Abmahnung - Ersatz von Abmahnkosten (§ 97a Abs. 3 UrhG) begründen kann (BGH, Urteil vom 15. Juni 2023 - I ZR 179/22, GRUR 2023, 1619 [juris Rn. 12 bis 14] = WRP 2023, 1469 - Microstock-Portal, mwN).Rn. 44 Daraus, dass der Urheber nach § 13 Satz 2 UrhG bestimmen kann, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist, ergibt sich, dass es ihm grundsätzlich freisteht, außerhalb eines unverzichtbaren Kerns des im Urheberpersönlichkeitsrecht wurzelnden Rechts auf Namensnennung auf die Ausübung dieses Rechts zu verzichten oder in dieses Recht beeinträchtigende Nutzungen einzuwilligen (BGH, GRUR 2023, 1619 [juris Rn. 19 f.] - Microstock-Portal).
Zwar können Verkehrsgewohnheiten und Branchenübungen im Rahmen der Prüfung berücksichtigt werden, ob sich vertragliche Vereinbarungen über den Verzicht auf das Urheberbenennungsrecht mit Blick auf den unverzichtbaren Kern des Urheberpersönlichkeitsrechts im Rahmen der gesetzlichen Schranken gemäß § 138 Abs. 1 und § 307 Abs. 1 und 2 BGB halten (BGH, GRUR 2023, 1619 [juris Rn. 22] - Microstock-Portal).
- BGH, 28.09.2004 - VI ZR 305/03
BGH weist Revision des Springer Verlages im Rechtsstreit gegen eine Tochter der …
Auszug aus BGH, 11.09.2024 - I ZR 141/23
Rn. 16 Eine Einwilligung kann auch stillschweigend erklärt werden (vgl. BGH, Urteil vom 28. September 2004 - VI ZR 305/03, GRUR 2005, 74 [juris Rn. 12] = WRP 2005, 120 mwN;… Urteil vom 6. Dezember 2007 - I ZR 94/05, BGHZ 174, 359 [juris Rn. 27] - Drucker und Plotter I).Dabei ist maßgeblich, ob es um nach den Umständen übliche Nutzungshandlungen geht, mit denen der Berechtigte rechnen muss, wenn er sein Werk Nutzern ohne Einschränkungen frei zugänglich macht (zur konkludenten Einwilligung bei im Internet einschränkungslos eingestellten Inhalten vgl. BGHZ 174, 359 [juris Rn. 27] - Drucker und Plotter I
;… BGHZ 185, 291 [juris Rn. 36] - Vorschaubilder I; EuGH…, Urteil vom 13. Februar 2014 - C-466/12, GRUR 2014, 360 [juris Rn. 25 bis 27] = WRP 2014, 414 - Svenson u.a.;… Urteil vom 16. November 2016 - C-301/15, GRUR 2017, 62 [juris Rn. 36] = WRP 2017, 42 - Soulier und Doke; zur konkludenten Einwilligung in die Verbreitung eines bei einer öffentlichen Veranstaltung gefertigten Bildnisses einer Person durch bloße Teilnahme an der Veranstaltung, bei der Pressefotografen offiziell zugelassen waren vgl. auch BGH, GRUR 2005, 74 [juris Rn. 12]; vgl. außerdem BGH…, Urteil vom 11. November 2014 - VI ZR 9/14, GRUR 2015, 295 [juris Rn. 6 bis 8]).Rn. 30 bb
) Inhalt und Reichweite einer Einwilligung sind durch Auslegung nach den Umständen des Einzelfalls zu ermitteln (vgl. BGH, GRUR 2005, 74 [juris Rn. 12]), wobei die allgemeinen Grundsätze zur Auslegung rechtsgeschäftlicher Willenserklärungen wegen der sachlichen Nähe zur Einwilligung entsprechend anzuwenden sind (vgl. BGH…, Urteil vom 18. März 1980 - VI ZR 155/78, NJW 1980, 1903 [juris Rn. 19];… Urteil vom 3. Dezember 1991 - VI ZR 48/91, NJW 1992, 1558 [juris Rn. 22];… Grüneberg/Sprau, BGB, 83. Aufl., § 823 Rn. 38;… BeckOK.BGB/Wendtland 70. Edition [Stand 1. Mai 2024], § 133 Rn. 16). - BGH, 19.10.2011 - I ZR 140/10
Vorschaubilder II
Auszug aus BGH, 11.09.2024 - I ZR 141/23
Sie führt jedoch ebenso wie das dingliche Nutzungsrecht oder die schuldrechtliche Gestattung dazu, dass ein solcher Eingriff rechtmäßig ist (vgl. BGH…, Urteil vom 29. April 2010 - I ZR 69/08, BGHZ 185, 291 [juris Rn. 34 f.] - Vorschaubilder I; Urteil vom 19. Oktober 2011 - I ZR 140/10, GRUR 2012, 602 [juris Rn. 17] = WRP 2012, 721 - Vorschaubilder II).Ob ein Verhalten des Berechtigten als schlichte Einwilligung in den Eingriff in ein durch das Urheberrechtsgesetz geschütztes Recht anzusehen ist, hängt von dem objektiven Erklärungsinhalt aus der Sicht des Erklärungsempfängers ab (…BGHZ 185, 291 [juris Rn. 36] - Vorschaubilder I; BGH, GRUR 2012, 602 [juris Rn. 28] - Vorschaubilder II).
- BGH, 21.02.2019 - I ZR 98/17
HHole (for Mannheim) - Zur Zulässigkeit der Entfernung von Kunstinstallationen in …
Auszug aus BGH, 11.09.2024 - I ZR 141/23
Die Auslegung muss zudem vollständig und widerspruchsfrei sein und darf weder gegen Erfahrungssätze noch gegen Denkgesetze verstoßen (vgl. BGH, Urteil vom 21. Februar 2019 - I ZR 98/17, BGHZ 221, 181 [juris Rn. 80] - HHole [for Mannheim], mwN). - EuGH, 13.02.2014 - C-466/12
Der Inhaber einer Internetseite darf ohne Erlaubnis der Urheberrechtsinhaber über …
Auszug aus BGH, 11.09.2024 - I ZR 141/23
Dabei ist maßgeblich, ob es um nach den Umständen übliche Nutzungshandlungen geht, mit denen der Berechtigte rechnen muss, wenn er sein Werk Nutzern ohne Einschränkungen frei zugänglich macht (…zur konkludenten Einwilligung bei im Internet einschränkungslos eingestellten Inhalten vgl. BGHZ 174, 359 [juris Rn. 27] - Drucker und Plotter I;… BGHZ 185, 291 [juris Rn. 36] - Vorschaubilder I; EuGH, Urteil vom 13. Februar 2014 - C-466/12, GRUR 2014, 360 [juris Rn. 25 bis 27] = WRP 2014, 414 - Svenson u.a.;… Urteil vom 16. November 2016 - C-301/15, GRUR 2017, 62 [juris Rn. 36] = WRP 2017, 42 - Soulier und Doke;… zur konkludenten Einwilligung in die Verbreitung eines bei einer öffentlichen Veranstaltung gefertigten Bildnisses einer Person durch bloße Teilnahme an der Veranstaltung, bei der Pressefotografen offiziell zugelassen waren vgl. auch BGH, GRUR 2005, 74 [juris Rn. 12]; vgl. außerdem BGH…, Urteil vom 11. November 2014 - VI ZR 9/14, GRUR 2015, 295 [juris Rn. 6 bis 8]). - BGH, 20.12.2022 - VI ZR 375/21
Krankenhaushaftung: Wirksamkeit der sofortigen Einwilligungserklärung des …
Auszug aus BGH, 11.09.2024 - I ZR 141/23
Maßgeblich ist danach, wie das Verhalten des Rechtsinhabers aus der Sicht eines objektiven Dritten in der Position des Empfängers verstanden werden musste (…vgl. BGHZ 185, 291 [juris Rn. 36] - Vorschaubilder I; BGH, Urteil vom 20. Dezember 2022 - VI ZR 375/21, BGHZ 236, 42 [juris Rn. 24]). - BGH, 04.05.2000 - I ZR 256/97
Parfumflakon; Vorrang der Verkehrsfähigkeit
Auszug aus BGH, 11.09.2024 - I ZR 141/23
Rn. 23 (3) Soweit das Berufungsgericht neben den Grundsätzen zur Einwilligung auch auf den in § 17 Abs. 2 UrhG zum Ausdruck kommenden Rechtsgedanken der Verkehrsfähigkeit einer mit Zustimmung des Berechtigten in Verkehr gebrachten Ware (vgl. BGH, Urteil vom 4. Mai 2000 - I ZR 256/97, BGHZ 144, 232 [juris Rn. 22] - Parfumflakon I) sowie auf die Wertungen abgestellt hat, die mit Blick auf die Interessen der Beteiligten bei einer Änderung urheberrechtlich geschützter Bauwerke zu beachten sind (BGH…, Urteil vom 31. Mai 1974 - I ZR 10/73, BGHZ 62, 331 [juris Rn. 25 f.] - Schulerweiterung;… Urteil vom 1. Oktober 1998 - I ZR 104/96, GRUR 1999, 230 [juris Rn. 29] - Treppenausgestaltung), handelt es sich um bloß ergänzende Erwägungen, die für seine Annahme der fehlenden Rechtswidrigkeit nicht tragend sind. - BGH, 13.12.1977 - VI ZR 206/75
Zu den Beweislastproblemen bei einem fingiertem Unfall und zur …
- BGH, 11.11.2014 - VI ZR 9/14
Grenzen des Bildnisschutzes: Konkludente Einwilligung einer Hostess auf einer …
- EuGH, 10.11.2016 - C-174/15
Das Verleihen elektronischer Bücher (E-Books) kann unter bestimmten …
- BGH, 01.10.1998 - I ZR 104/96
Umgestaltung eines Werkes der Baukunst (Treppenhaus) durch Einbringung eines …
- BGH, 31.05.1974 - I ZR 10/73
Schulerweiterung
- BGH, 03.12.1991 - VI ZR 48/91
Aufklärung über Mißerfolgsrisiko und psychische Beschwerden bei …
- BGH, 18.03.1980 - VI ZR 155/78
Einlieferung in eine orthopädische Klinik nach Schienbeinkopf-Fraktur des linken …
- LG Düsseldorf, 27.09.2023 - 12 S 25/22
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