Rechtsprechung
| BGH, 05.03.2020 - I ZR 6/19 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Urheberrechtsschranke für Vervielfältigungen zum Privatgebrauch: Hersteller eines mittels eines Internet-Radiorecorder hergestellten Musikmitschnitts - musicmonster
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 16 UrhG, § 53 Abs 1 S 1 UrhG, § 97 UrhG
Urheberrechtsschranke für Vervielfältigungen zum Privatgebrauch: Hersteller eines mittels eines Internet-Radiorecorder hergestellten Musikmitschnitts - musicmonster - IWW
- Wolters Kluwer
Klage auf Unterlassung der Vervielfältigung der auf dem Musikalbum "Immer noch Mensch" von Tim Bendzko enthaltenen Tonaufnahmen auf der Internetseite www.musicmonster.de ; Vorliegen einer rechtswidrigen Verletzung des ausschließlichen Vervielfältigungsrechts gemäß § ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UrhG § 85 Abs. 1 S. 1
Klage auf Unterlassung der Vervielfältigung der auf dem Musikalbum "Immer noch Mensch" von Tim Bendzko enthaltenen Tonaufnahmen auf der Internetseite www.musicmonster.de; Vorliegen einer rechtswidrigen Verletzung des ausschließlichen Vervielfältigungsrechts gemäß § 85 Abs. ... - datenbank.nwb.de
Urheberrechtsschranke für Vervielfältigungen zum Privatgebrauch: Hersteller eines mittels eines Internet-Radiorecorder hergestellten Musikmitschnitts - musicmonster
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
Anbieter von Musik-Downloaddiensten nicht Täter einer Urheberrechtsverletzung
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Voraussetzungen der urheberrechtlichen Schutzschranke
Verfahrensgang
- LG München I, 21.09.2017 - 7 O 9061/17
- OLG München, 22.11.2018 - 29 U 3619/17
- BGH, 05.03.2020 - I ZR 6/19
Papierfundstellen
- MMR 2020, 538
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (10)
- BGH, 22.04.2009 - I ZR 216/06
Zulässigkeit der Internet-Videorecorder
Auszug aus BGH, 05.03.2020 - I ZR 6/19
Diese Beurteilung lässt keinen Rechtsfehler erkennen (vgl. BGH, Urteil vom 22. April 2009 - I ZR 216/06, GRUR 2009, 845 Rn. 14 = WRP 2009, 1001 - Internet-Videorecorder I; Urteil vom 5. März 2020 - I ZR 32/19, unter B III 1 b cc, juris - Internet-Radiorecorder) und wird von der Revision auch nicht angegriffen.Dabei ist es ohne Bedeutung, ob er sich dabei technischer Hilfsmittel bedient, selbst wenn diese von Dritten zur Verfügung gestellt werden (BGH, GRUR 2009, 845 Rn. 16 - Internet-Videorecorder I;… Loewenheim in Schricker/Loewenheim, Urheberrecht, 5. Aufl., § 53 UrhG Rn. 30;… Dreier in Dreier/Schulze, UrhG, 6. Aufl., § 53 Rn. 14;… Lüft in Wandtke/Bullinger, Urheberrecht, 5. Aufl., § 53 UrhG Rn. 19).
Dabei ist maßgeblich darauf abzustellen, ob der Hersteller sich darauf beschränkt, gleichsam "an die Stelle des Vervielfältigungsgeräts" zu treten und als "notwendiges Werkzeug" des anderen tätig zu werden - dann ist die Vervielfältigung dem Besteller zuzurechnen -, oder ob er eine urheberrechtlich relevante Nutzung in einem Ausmaß und einer Intensität erschließt, die sich mit den Erwägungen, die eine Privilegierung des Privatgebrauchs rechtfertigen, nicht mehr vereinbaren lässt - dann ist die Vervielfältigung dem Hersteller zuzuordnen (BGH, GRUR 2009, 845 Rn. 17 und 52 - Internet-Videorecorder I).
Die Aufzeichnung kann dem Anbieter des Internet-Videorecorders selbst dann nicht zugerechnet werden, wenn dieser sich nicht darauf beschränkt, seinen Kunden lediglich einen Speicherplatz für die Aufzeichnung der Sendungen zur Verfügung zu stellen, sondern ein Gesamtpaket von Leistungen anbietet (BGH, GRUR 2009, 845 Rn. 23 - Internet-Videorecorder I; BGH…, Urteil vom 11. April 2013 - I ZR 152/11, GRUR 2013, 618 Rn. 11 = WRP 2013, 793 - Internet-Videorecorder II).
Rn. 30 Der Streitfall ist nicht entscheidungserheblich anders gelagert als der des Internet-Videorecorders, über den der Senat bereits entschieden hat (GRUR 2009, 845 - Internet-Videorecorder I; GRUR 2013, 618 - Internet-Videorecorder II).
- BGH, 05.03.2020 - I ZR 32/19
Internet-Radiorecorder - Urheberrechtsverletzung bei Herstellung einer …
Auszug aus BGH, 05.03.2020 - I ZR 6/19
Diese Beurteilung lässt keinen Rechtsfehler erkennen (vgl. BGH…, Urteil vom 22. April 2009 - I ZR 216/06, GRUR 2009, 845 Rn. 14 = WRP 2009, 1001 - Internet-Videorecorder I; Urteil vom 5. März 2020 - I ZR 32/19, unter B III 1 b cc, juris - Internet-Radiorecorder) und wird von der Revision auch nicht angegriffen.Der Senat hat deshalb auch Vervielfältigungen im Rahmen der Benutzung von Musikdiensten mit der hier in Rede stehenden Funktionsweise den Nutzern als Hersteller zugeordnet (vgl. im Einzelnen BGH, Urteil vom 5. März 2020 - I ZR 32/19 unter B III 2 g, juris - Internet-Radiorecorder).
Eine täterschaftliche Haftung dürfte wegen der Tatherrschaft der Nutzer über den Vervielfältigungsvorgang ausscheiden; in Betracht kommt jedoch eine Verantwortlichkeit der Beklagten unter dem Gesichtspunkt der Beihilfe (vgl. im Einzelnen BGH, Urteil vom 5. März 2020 - I ZR 32/19, unter C I, juris - Internet-Radiorecorder).
- BGH, 11.04.2013 - I ZR 152/11
Internet-Videorecorder II
Auszug aus BGH, 05.03.2020 - I ZR 6/19
Die Aufzeichnung kann dem Anbieter des Internet-Videorecorders selbst dann nicht zugerechnet werden, wenn dieser sich nicht darauf beschränkt, seinen Kunden lediglich einen Speicherplatz für die Aufzeichnung der Sendungen zur Verfügung zu stellen, sondern ein Gesamtpaket von Leistungen anbietet (…BGH, GRUR 2009, 845 Rn. 23 - Internet-Videorecorder I; BGH, Urteil vom 11. April 2013 - I ZR 152/11, GRUR 2013, 618 Rn. 11 = WRP 2013, 793 - Internet-Videorecorder II).Rn. 30 Der Streitfall ist nicht entscheidungserheblich anders gelagert als der des Internet-Videorecorders, über den der Senat bereits entschieden hat (GRUR 2009, 845 - Internet-Videorecorder I; GRUR 2013, 618 - Internet-Videorecorder II).
- EuGH, 06.10.1982 - 283/81
CILFIT / Ministero della Sanità
Auszug aus BGH, 05.03.2020 - I ZR 6/19
Rn. 33 IV. Eine Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union nach Art. 267 Abs. 3 AEUV ist nicht veranlasst (vgl. EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982 - 283/81, Slg. 1982, 3415 Rn. 21 = NJW 1983, 1257 - Cilfit u.a.;… Urteil vom 1. Oktober 2015 - C-452/14, GRUR Int. 2015, 1152 Rn. 43 - Doc Generici, mwN). - EuGH, 01.10.2015 - C-452/14
Doc Generici - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 267 AEUV - Pflicht zur …
Auszug aus BGH, 05.03.2020 - I ZR 6/19
Rn. 33 IV. Eine Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union nach Art. 267 Abs. 3 AEUV ist nicht veranlasst (vgl. EuGH…, Urteil vom 6. Oktober 1982 - 283/81, Slg. 1982, 3415 Rn. 21 = NJW 1983, 1257 - Cilfit u.a.; Urteil vom 1. Oktober 2015 - C-452/14, GRUR Int. 2015, 1152 Rn. 43 - Doc Generici, mwN). - EuGH, 29.07.2019 - C-476/17
Das Sampling kann einen Eingriff in die Rechte des Tonträgerherstellers …
Auszug aus BGH, 05.03.2020 - I ZR 6/19
Rn. 26 aa) Die Ausnahmen und Beschränkungen des in Art. 2 der Richtlinie 2001/29/EG zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft (nachfolgend: Richtlinie 2001/29/EG) genannten Vervielfältigungsrechts sind in Art. 5 dieser Richtlinie erschöpfend aufgeführt (EuGH, Urteil vom 29. Juli 2019 - C-476/17, GRUR 2019, 929 Rn. 58 = WRP 2019, 1156 - Pelham u.a., mwN). - EuGH, 29.11.2017 - C-265/16
Die Zurverfügungstellung von in einer "Cloud" gespeicherten Kopien von …
Auszug aus BGH, 05.03.2020 - I ZR 6/19
Dies kann auch eine Person sein, die eine Vervielfältigung unter Zuhilfenahme eines Dritten vornimmt, der eine Vervielfältigungsdienstleistung erbringt und die dazu erforderlichen Anlagen, Geräte oder Medien besitzt (vgl. EuGH…, Urteil vom 21. Oktober 2010 - C-467/08, Slg. 2010, I-10055 = GRUR 2011, 50 Rn. 48 - Padawan; Urteil vom 29. November 2017 - C-265/16, GRUR 2018, 68 Rn. 35 = WRP 2018, 48 - VCAST). - EuGH, 21.10.2010 - C-467/08
Die Anwendung der "Abgabe für Privatkopien" auf Vervielfältigungsmedien, die von …
Auszug aus BGH, 05.03.2020 - I ZR 6/19
Dies kann auch eine Person sein, die eine Vervielfältigung unter Zuhilfenahme eines Dritten vornimmt, der eine Vervielfältigungsdienstleistung erbringt und die dazu erforderlichen Anlagen, Geräte oder Medien besitzt (vgl. EuGH, Urteil vom 21. Oktober 2010 - C-467/08, Slg. 2010, I-10055 = GRUR 2011, 50 Rn. 48 - Padawan;… Urteil vom 29. November 2017 - C-265/16, GRUR 2018, 68 Rn. 35 = WRP 2018, 48 - VCAST). - BGH, 23.02.2017 - I ZR 92/16
Urheberrechtsschutz: Präsentation eines Produkts auf einer Messe im Inland als …
Auszug aus BGH, 05.03.2020 - I ZR 6/19
Rn. 16 aa) Eine Vervielfältigung im Sinne von § 16 Abs. 1 UrhG ist jede körperliche Festlegung eines Werkes, die geeignet ist, das Werk den menschlichen Sinnen auf irgendeine Art mittelbar oder unmittelbar wahrnehmbar zu machen (BGH, Urteil vom 23. Februar 2017 - I ZR 92/16, GRUR 2017, 793 Rn. 41 = WRP 2017, 956 - Mart-Stam-Stuhl, mwN). - OLG München, 22.11.2018 - 29 U 3619/17
Unerlaubte Vervielfältigung der Musikaufnahmen
Auszug aus BGH, 05.03.2020 - I ZR 6/19
Die dagegen gerichtete Berufung der Beklagten hat das Berufungsgericht zurückgewiesen (OLG München, GRUR 2019, 729).
- LG München I, 11.11.2025 - 42 O 14139/24
GEMA erfolgreich gegen OpenAI (ChatGPT): Originalgetreue Wiedergabe von …
Bei der Prüfung der Anwendung der Schrankenbestimmung stellt der Unionsgerichtshof ebenso wie der BGH in dieser Konstellation (BGH 05.03.2020, I ZR 6/19 Rn. 22 - Internetradio-Recorder I) auf eine normativ-wertende Betrachtung ab.Die Beklagten fertigen vorliegend urheberrechtlich relevante Vervielfältigungen in einem Ausmaß und einer Intensität, die sich mit den Erwägungen, die eine Privilegierung des Privatgebrauchs rechtfertigen, nicht vereinbaren lassen (vgl. BGH 05.03.2020, I ZR 6/19 Rn. 22 - Internetradio-Recorder I).
- LG München I, 31.07.2026 - 42 O 763/25
Urheberrechtsverletzung durch KI-Musikgenerator SUNO durch Memorisierung und …
Bei der Prüfung der Anwendung der Schrankenbestimmung stellt der Unionsgerichtshof ebenso wie der BGH in dieser Konstellation (vgl. BGH 05.03.2020, I ZR 6/19 Rn. 22 - Internetradio-Recorder I) auf eine normativwertende Betrachtung ab. - OLG Köln, 08.01.2021 - 6 U 45/20
Urheberrecht: flatster
Die rechtliche Bewertung des Landgerichts sei bezüglich der Vervielfältigungshandlung nach den Entscheidungen des BGH vom 05.03.2020, Az. I ZR 6/19 und I ZR 32/19, nicht mehr haltbar.Rn. 45 Bei der Inanspruchnahme eines Internet-Musikdienstes, der seinem Kunden mittels einer vollautomatisiert ablaufenden Software Mitschnitte von von diesem ausgewählten Musiktiteln aus den Sendungen einer Vielzahl von Internetradios erstellt und sodann auf einem cloud-basierten individuellen Speicherplatz zum Download bereitstellt, ist allein der Kunde als Hersteller der Radiomitschnitte anzusehen (s. BGH, Urteile vom 05.03.2020, I ZR 6/19 - musicmonster - und I ZR 32/19 - Internet-Radiorecorder).
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