Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 07.04.2015 - 2 W 2/15 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 253 Abs 2 Nr 2 ZPO, § 890 ZPO
Zwangsvollstreckung wegen Zuwiderhandlung gegen eine Unterlassungsverfügung: Prüfung der materiellen Rechtmäßigkeit des Vollstreckungstitels - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 890
Zulässigkei von Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit des Vollstreckungstitels im Ordnungsmittelverfahren - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gerichtlicher Prüfungsumfang im Ordnungsmittelverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Überprüfung eines Ordnungsgeldbeschlusses im Ordnungsmittelverfahren
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Überprüfung eines Ordnungsgeldbeschlusses im Ordnungsmittelverfahren
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zulässigkei von Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit des Vollstreckungstitels im Ordnungsmittelverfahren
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- BGH, 23.06.1994 - I ZR 15/92
Namensschutz des Deutschen Roten Kreuzes
Auszug aus OLG Stuttgart, 07.04.2015 - 2 W 2/15
Eine gewisse Verallgemeinerung wird hingenommen, wenn dabei das Charakteristische des konkreten Verletzungstatbestands zum Ausdruck kommt (BGHZ 126, 287, 295; OLG Karlsruhe, MDR 2007, 1453). - BGH, 04.02.2014 - XI ZR 398/12
Haftung bei Kapitalanlageberatung: Nachweis der fehlenden Kausalität der …
Auszug aus OLG Stuttgart, 07.04.2015 - 2 W 2/15
Allein dass die Vollstreckungsgläubigerin damit einen für sich genommen tragfähigen Anhaltspunkt dafür vorträgt, woher sie Wissen über eine Vertragspassage erlangt habe, steht der Annahme entgegen, ihr Vortrag über diese Vertragspassage und zu den daraus zu ziehenden Schlussfolgerungen sei ins Blaue hinein erfolgt (BGH, Urteil vom 04. Februar 2014 - XI ZR 398/12, BKR 2014, 200, bei juris Rz. 16). - BGH, 24.11.1993 - XII ZR 51/92
Namensschutz der katholischen Kirche
Auszug aus OLG Stuttgart, 07.04.2015 - 2 W 2/15
Die zu unterlassende Handlung muss nach Inhalt und Umfang durch den Titel inhaltlich bestimmt sein (BGHZ 124, 173, 175 f.). - OLG Karlsruhe, 19.09.2007 - 20 WF 104/07
Zwangsvollstreckung: Einstweilige Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz zur …
Auszug aus OLG Stuttgart, 07.04.2015 - 2 W 2/15
Eine gewisse Verallgemeinerung wird hingenommen, wenn dabei das Charakteristische des konkreten Verletzungstatbestands zum Ausdruck kommt (BGHZ 126, 287, 295; OLG Karlsruhe, MDR 2007, 1453). - LG Essen, 23.11.1982 - 45 O 268/82
Auszug aus OLG Stuttgart, 07.04.2015 - 2 W 2/15
Vorläufig vollstreckbare Schuldtitel, deren Vollstreckung nicht gehemmt ist (vgl. KG, JW 1939, 316) und einstweilige Verfügungen (LG Essen, MDR 1983, 500) genügen als Antragsgrundlage (…so auch Stöber, in: Zöller, ZPO, 30. Aufl., 2014, Rn. 8 zu § 890, bei juris).
- BGH, 13.10.2022 - I ZB 69/21
Zwangsvollstreckungsverfahren: Rechtsschutzbedürfnis für die Vollstreckung eines …
Auf die materiell-rechtliche Richtigkeit dieses Titels kommt es nicht an (zu § 86 Abs. 1 Nr. 2, § 89 Abs. 1 FamFG vgl. BGH…, Beschluss vom 1. Februar 2012 - XII ZB 188/11, NJW-RR 2012, 324 [juris Rn. 22] mwN;… OLG Bamberg, NJW-RR 1998, 716 [juris Rn. 11 f.]; OLG Stuttgart, WRP 2015, 1263 [juris Rn. 14];… Brox/Walker aaO § 36 Rn. 20;… Lugani in Prütting/Gehrlein, ZPO, 14. Aufl., § 889 Rn. 2;… Zöller/Seibel aaO Vor § 704 Rn. 14 mwN). - OLG Stuttgart, 07.05.2015 - 2 W 18/15
Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Beschwerdefrist gegen einen …
Rn. 28 Zum Ordnungsmittelbeschluss selbst vertieft die Beschwerde ihr Vorbringen und rügt, dass sich der Senat in seinem Beschluss vom 07. April 2015 (Az. 2 W 2/15 ) nicht mit der Argumentation der Vollstreckungsschuldnerin auseinandersetzt habe.Der Senat verweist hierzu auf seinen Beschluss vom 07. April 2015 (Az.: 2 W 2/15 ), von dem abzuweichen der Senat keinen Anlass hätte.
- OLG Stuttgart, 01.08.2017 - 2 W 5/17
Zwangsvollstreckung: Vollstreckung der Ordnungshaft nach …
Der Senat hat die sofortige Beschwerde durch Beschluss vom 07. April 2015 (Az.: 2 W 2/15 ; GA 324/331) zurückgewiesen. - OLG Dresden, 06.06.2018 - 4 W 375/18
Höhe des Ordnungsgeldes gem. § 890 ZPO
Dies entspricht auch der Aufgabenteilung zwischen Erkenntnis- und Zwangsvollstreckungsverfahren (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 07. April 2015 - 2 W 2/15 -, Rn. 14, juris).
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 17.02.2015 - I-2 W 2/15 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- rechtsportal.de
ZPO § 485
Umfang des Geheimnisschutzes in einem selbständigen Beweisverfahren wegen einer Patentverletzung - Wolters Kluwer
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 04.09.2014 - 4c O 108/13
- OLG Düsseldorf, 17.02.2015 - I-2 W 2/15
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- OLG Düsseldorf, 20.08.2012 - 2 W 13/12
Bestimmung des zuständigen Gerichts für Anordnungen im selbständigen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.02.2015 - 2 W 2/15
Rn. 3 Die sofortige Beschwerde, mit der sich die Antragstellerin dagegen wendet, dass das Landgericht das Beweissicherungsgutachten nicht in vollem Umfang ungeschwärzt für sie freigegeben und ihre Anwälte nicht von der ihnen auferlegten Verschwiegenheitspflicht entbunden hat, ist ebenso gemäß § 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO zulässig wie die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin, die eine Herausgabe des Gutachtens an die Antragstellerin gänzlich untersagt wissen möchte (vgl. Senat, Beschl. v. 20. August 2012 - I-2 W 13/12, S. 3 Abs. 1 m.w.N.).Das hat der Senat in seinem bereits erwähnten Beschluss vom 20. August 2012 (I-2 W 13/12, S. 4 und 5) im Einzelnen dargelegt.
- BGH, 11.04.2013 - I ZR 152/11
Internet-Videorecorder II
Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.02.2015 - 2 W 2/15
Diesen Anforderungen hat der Schuldner genügt, wenn er darlegt, dass eine - beispielsweise allein dem Geschäftsführer und seinen Mitarbeitern bekannte - Verfahrensweise die Grundlage seines Geschäfts bildet, die Ausgestaltung dieses Verfahrens die Geschäfte der Wettbewerber voneinander unterscheidet und seine Offenlegung daher zur Einbuße eines entscheidenden Wettbewerbsvorteils für den Besichtigungsschuldner führt (BGH GRUR 2013, 618, 619, Rdnr. 18 bis 20 - Internet - Videorecorder II). - BGH, 16.11.2009 - X ZB 37/08
Lichtbogenschnürung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.02.2015 - 2 W 2/15
Als Geheimnis ist dabei jedes betriebsbezogene, technische oder kaufmännische Wissen im weitesten Sinne anzusehen, das allenfalls einem begrenzten Personenkreis bekannt ist und von dem sich ein größerer Personenkreis nur unter Schwierigkeiten Kenntnis verschaffen kann, an dessen Geheimhaltung der Unternehmer ein berechtigtes Interesse hat und in Bezug auf das sein Geheimhaltungswille bekundet worden oder erkennbar ist (BGH GRUR 2010, 318, 320 Rdnrn. 17 und 18 - Lichtbogenschnürung). - OLG München, 11.03.2011 - 6 W 610/10
Beweissicherung im urheberrechtlichen Besichtigungsverfahren: Herausgabe des …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.02.2015 - 2 W 2/15
Rn. 14 Stehen keine Geheimhaltungsbedürfnisse im Raum (weil die angeblichen Betriebsgeheimnisse nur pauschal vorgetragen oder bei näherer Sicht nicht stichhaltig sind) ist das Gutachten an den Antragsteller und Besichtigungsgläubiger auszuhändigen, ohne dass es noch darauf ankommt, ob die Besichtigung den Schutzrechtsverletzungsvorwurf bestätigt oder sogar widerlegt hat (OLG München, InstGE 13, 298 - ausgelagerter Server).
- OLG Düsseldorf, 02.07.2015 - 2 W 13/15
Umfang des Akteneinsichtsrechts im selbständigen Beweisverfahren wegen …
Im Zweifel ist zu Gunsten des Geheimnisschutzes zu entscheiden und von einer Freigabe der betreffenden Ausführungen des Gutachtens abzusehen (…vgl. Zum Ganzen auch: Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 7. Auflage, Rdnrn. 460 ff; Senat, Beschlüsse vom 17. Februar 2015,. I-2 W 1/15 und I-2 W 2/15). - OLG Düsseldorf, 17.02.2015 - 2 W 1/15
Umfang des Geheimnisschutzes in einem selbständigen Beweisverfahren wegen einer …
Rn. 52 Zu Recht hat das Landgericht auch den Hilfsantrag der Antragstellerin zurückgewiesen, das Gutachten aus dem Parallelverfahren zur Besichtigung der Biogasanlage in Z. (I-2 W 2/15; LG Düsseldorf 4c O 108/13) ihren hiesigen patentanwaltlichen und rechtanwaltlichen Vertretern zugänglich zu machen. - OLG Düsseldorf, 29.01.2016 - 2 W 26/15
Anspruch einer Prozesspartei auf Herausgabe eines Beweissicherungsgutachtens im …
Im Zweifel ist zu Gunsten des Geheimnisschutzes zu entscheiden und von einer Freigabe der betreffenden Ausführungen des Gutachtens abzusehen (…vgl. Zum Ganzen auch: Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 8. Auflage, Kapitel B, Rdnrn. 119 ff.; Senat, Beschlüsse vom 17. Februar 2015, I-2 W 1/15 und I-2 W 2/15).
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Rechtsprechung
| KG, 25.04.2016 - 2 W 2/15 .Kart, 2 W 2/15 Kart |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Lieferkartell, Zuständigkeit
§ 13 GVG, § 51 Abs 1 Nr 2 SGG, § 51 Abs 2 S 1 SGG, § 140a SGB 5, § 1 UWG
Rechtswegabgrenzung zwischen Zivilgerichten und Sozialgerichten: Zuständigkeit für eine wettbewerbs- und kartellrechtliche Auseinandersetzung über ein Lieferkartell in einem Kooperationsvertrag im Zusammenhang mit der Abrechnung kassenärztlicher Leistungen von ... - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht
, S. 85 (Kurzinformation)
Ärztliches Berufsrecht | Wettbewerbsrecht/Heilmittelwerberecht | Rechtsweg bei Wettbewerbsklage gegen Träger der integrierten Versorgung
Verfahrensgang
- LG Berlin, 03.11.2015 - 16 O 423/15
- KG, 25.04.2016 - 2 W 2/15 .Kart, 2 W 2/15 Kar
- KG, 08.06.2016 - 2 W 2/15
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 09.11.2006 - I ZB 28/06
Gesamtzufriedenheit
Auszug aus KG, 25.04.2016 - 2 W 2/15
Für die Beurteilung der sozialgerichtlichen Zuständigkeit kommt es weder darauf an, ob es sich bei den Beteiligten um "Leistungserbringer" im Sinne des Krankenversicherungsrechts handelt oder ob die Streitigkeit öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Natur ist (vgl. BGH…, Beschluss vom 4. Dezember 2003 - I ZB 19/03 - "Arzneimittelsubstitution", juris Rn. 22; BGH, Beschluss vom 9. November 2006 - I ZB 28/06 - "Gesamtzufriedenheit", juris, Rn. 10 Breitkreuz/Fichte, SGG, 2. Aufl., § 51 Rn. 53), auch wenn für Streitigkeiten aus privatrechtlichen Verträgen verschiedener Leistungserbringer untereinander grundsätzlich der Zivilrechtsweg eröffnet sein soll (…vgl. Motz in Eichenhofer/ Wenner, SGB V, 2. Aufl., § 140 a Rn. 27).Das ist - ohne dass eine gesetzliche Krankenkasse selbst unmittelbar am Rechtsstreit beteiligt sein müsste - dann zu bejahen, wenn Maßnahmen betroffen sind, die unmittelbar der Erfüllung der den Krankenkassen nach dem Fünften Buch des Sozialgesetzbuchs obliegenden öffentlich-rechtlichen Aufgaben dienen (BGH, Beschluss vom 9. November 2006 - I ZB 28/06 - juris Rn. 13).
- BGH, 04.12.2003 - I ZB 19/03
"Arzneimittelsubstitution"; Rechtsweg bei Inanspruchnahme einer Partei als …
Auszug aus KG, 25.04.2016 - 2 W 2/15
Für die Beurteilung der sozialgerichtlichen Zuständigkeit kommt es weder darauf an, ob es sich bei den Beteiligten um "Leistungserbringer" im Sinne des Krankenversicherungsrechts handelt oder ob die Streitigkeit öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Natur ist (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2003 - I ZB 19/03 - "Arzneimittelsubstitution", juris Rn. 22; BGH…, Beschluss vom 9. November 2006 - I ZB 28/06 - "Gesamtzufriedenheit", juris, Rn. 10 Breitkreuz/Fichte, SGG, 2. Aufl., § 51 Rn. 53), auch wenn für Streitigkeiten aus privatrechtlichen Verträgen verschiedener Leistungserbringer untereinander grundsätzlich der Zivilrechtsweg eröffnet sein soll (…vgl. Motz in Eichenhofer/ Wenner, SGB V, 2. Aufl., § 140 a Rn. 27). - OLG Schleswig, 28.09.2005 - 16 W 117/05
Rechtsweg für Wettbewerbsverstoß der gesetzlichen Krankenkasse: Abgrenzung der …
Auszug aus KG, 25.04.2016 - 2 W 2/15
Nur wenn ausgeschlossen werden kann, dass Handlungen der gesetzlichen Krankenversicherung in unmittelbarem Zusammenhang mit den im vierten Kapitel SGB V geregelten Rechtsbeziehungen oder anderen gesetzlichen Aufgaben stehen, bleibt angesichts der klaren Rechtswegezuweisung zu den Sozialgerichten noch Raum für eine Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte (OLG Schleswig, Beschluss vom 28. September 2005 - 16 W 117/05 - juris Rn.36).
- KG, 24.11.2023 - 5 W 96/23
Wettbewerbsrecht: Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten
Dabei ist Grundlage der Entscheidung über die Zulässigkeit des Rechtswegs der Sachvortrag des Klägers, da nur er den Streitgegenstand bestimmt (…Lückemann in: Zöller, ZPO, 35. Auflage 2024, § 13 GVG, Rn. 54; vgl. ferner Kammergericht, Beschluss vom 25. April 2016 - 2 W 2/15.Kart, Rn. 17, juris).Rn. 33 Die von der Beklagten angesprochene Frage der Abrechnung über die von den Ärzten im Zusammenhang mit der Behandlung der feuchten Makuladegeneration erbrachten Leistungen auf der Grundlage der zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und der Ärzteschaft abgeschlossenen Rahmenverträge zur besonderen Versorgung betrifft allenfalls den wirtschaftlichen Hintergrund des vom Kläger angesprochenen Verhaltens der Beklagten, führt aber nicht dazu, dass mit dem vom Klageantrag zu 1. erfassten Unterlassungsanspruch eine Maßnahme angesprochen wäre, die unmittelbar der Erfüllung der den Krankenkassen nach dem Fünften Buch des Sozialgesetzbuchs obliegenden öffentlich-rechtlichen Aufgaben dient oder mit dieser in unmittelbarem Zusammenhang steht (vgl. Kammergericht, Beschluss vom 25. April 2016 - 2 W 2/15.Kart, Rn. 19, juris).
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Rechtsprechung
| KG, 08.06.2016 - 2 W 2/15 .Kart, 2 W 2/15 Kart |
Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 03.11.2015 - 16 O 423/15
- KG, 25.04.2016 - 2 W 2/15
- KG, 08.06.2016 - 2 W 2/15 .Kart, 2 W 2/15 Kar
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BGH, 19.12.1996 - III ZB 105/96
Rechtsweg für einen Rechtsstreit zwischen einer Stiftung und ihren …
Auszug aus KG, 08.06.2016 - 2 W 2/15
Dieses Rechtsweginteresse beträgt regelmäßig nur einen Bruchteil des Hauptsachwertes (vgl. nur BGH, Beschluss vom 19. Dezember 1996 - III ZB 105/96 - Rn. 18;… Zöller/Lückemann, a.a.O.), das der Senat in ständiger Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen regelmäßig mit 1/3 bewertet (vgl. etwa Beschluss vom 24. Juli 2012 - 2 W 1/12 Kart -).
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