Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 26.04.2007 - I-6 U 97/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
BGB § 134; ; BGB § ... 138; ; BGB § 247; ; BGB § 291; ; BGB § 286; ; BGB § 286 Abs. 2; ; BGB § 288 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 812 Abs. 1; ; BGB § 812 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 818 Abs. 1; ; BerlinFG § 17; ; ZPO § 269 Abs. 1; ; ZPO § 287; ; ZPO § 525
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 488 Abs. 1 § 812 Abs. 1 Satz 1
Anteiliger Rückerstattungsanspruch des Disagios bei vorzeitiger Darlehensrückzahlung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- IWW (Kurzinformation)
Finanzierung - Disagio-Erstattung bei vorzeitiger Vertragsbeendigung
- IWW (Kurzinformation)
Finanzierung - Disagio-Erstattung bei vorzeitiger Vertragsbeendigung
- zbb-online.com (Leitsatz)
BGB §§ 488, 812
Anspruch des Darlehensnehmers auf anteilige Erstattung des Disagios bei vorzeitiger Darlehensrückzahlung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anspruch auf Rückzahlung eines Disagios aus einem durch vorzeitige Ablösung beendeten Darlehensvertrag; Vereinbarung eines laufzeitunabhängigen Disagios als eine Individualabrede; Disagio als ein laufzeitabhängiger Ausgleich für einen niedrigeren Nominalzins; Pflicht zur ...
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 22.03.2006 - 10 O 65/05
- OLG Düsseldorf, 26.04.2007 - I-6 U 97/06
Papierfundstellen
- ZIP 2006, 2212
- ZIP 2007, 1748
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (11)
- BGH, 12.05.1998 - XI ZR 79/97
Rückabwicklung von Termingeschäften mit nicht termingeschäftsfähigen Kunden von …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.04.2007 - 6 U 97/06
Es entspricht der Lebenserfahrung, dass die Beklagte diesen Betrag in der Folgezeit zinsbringend angelegt hat (vgl. BGH NJW 1998, 2529 - juris Rnr. 21; BGHZ 64, 322 (323); 102, 41 (48)).Hierbei kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes an den Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, der im Bürgerlichen Gesetzbuch zunächst durch den Basiszinssatz nach dem DÜG und ab dem 1. Januar 2002 durch den Basiszinssatz gemäß § 247 BGB abgelöst worden ist, mit einem Aufschlag von fünf Prozentpunkten angeknüpft werden (vgl. BGH NJW 1998, 2529 - juris Rnr. 22).
Dies entspricht dem Zinssatz, den Banken bei Krediten mit Ausnahme von Realkrediten ihrem Verzugsschaden zu Grunde legen dürfen und gilt auch bei der Schätzung von Nutzungszinsen nach § 818 Abs. 1 BGB, da es in beiden Fällen um eine Schätzung des Wiederanlagezinses geht (…vgl. BGHZ 115, 268 - juris Rnr. 8 ff (17); BGH NJW 1998, 2529 - juris Rnr. 23).
Die weitere Zubilligung von Prozesszinsen würde sie ohne Grund besser stellen, als sie stehen würden, wenn die Beklagte das nicht verbrauchte Disagio rechtzeitig gezahlt hätte (vgl. BGH NJW 1998, 2529 - juris Rnr. 29).
- BGH, 29.05.1990 - XI ZR 231/89
Anteilige Erstattung des Disagios bei vorzeitiger Beendigung eines …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.04.2007 - 6 U 97/06
Dies muss bei der Vertragsauslegung im Zweifel dazu führen, dass das Disagio als laufzeitabhängiger Ausgleich für einen niedrigeren Nominalzins anzusehen ist und daher bei vorzeitiger Vertragsauslegung vom Darlehensnehmer gemäß § 812 Abs. 1 BGB erstattet verlangt werden kann (BGH WM 1990, 1150 ff; BGH WM 1993, 2003 ff; anders noch BGHZ 81, 124 ff = WM 1981, 839 ff).In dieser Praxis kreditgebender Banken aber findet der vom Bundesgerichtshof entwickelte Grundsatz, dass das Disagio im Zweifel als laufzeitabhängiger Ausgleich für einen niedrigeren Nominalzins anzusehen ist, seine Rechtfertigung (vgl. BGHZ 111, 287 - juris Rnr. 12 und 13).
- BGH, 25.01.2005 - XI ZR 325/03
Abgrenzung von Mitdarlehensnehmerschaft und Mithaftungsübernahme
Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.04.2007 - 6 U 97/06
Ebenso wenig wie ein Kreditinstitut es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes in der Hand hat, durch eine im Darlehensvertrag einseitig gewählte Formulierung wie "Mitdarlehensnehmer", "Mitantragsteller", "Mitschuldner" oder dergleichen einen materiell-rechtlich bloß Mithaftenden zu einem gleichberechtigten und -verpflichteten Mitdarlehensnehmer zu machen (vgl. nur BGH WM 2005, 418 - juris Rnr. 12), hat es die Beklagte hier in der Hand, allein durch die Verwendung des Begriffes "laufzeitunabhängig", über den unstreitig nicht verhandelt worden ist, das vereinbarte Disagio materiell-rechtlich zu einem Aufwendungsersatz für Kosten der Kreditbeschaffung und Kreditverwaltung zu machen.
- BGH, 08.10.1991 - XI ZR 259/90
Verzugsschaden der Bank bei Verbraucherkreditverträgen
Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.04.2007 - 6 U 97/06
Dies entspricht dem Zinssatz, den Banken bei Krediten mit Ausnahme von Realkrediten ihrem Verzugsschaden zu Grunde legen dürfen und gilt auch bei der Schätzung von Nutzungszinsen nach § 818 Abs. 1 BGB, da es in beiden Fällen um eine Schätzung des Wiederanlagezinses geht (vgl. BGHZ 115, 268 - juris Rnr. 8 ff (17);… BGH NJW 1998, 2529 - juris Rnr. 23). - BGH, 12.10.1993 - XI ZR 11/93
Anteilige Rückerstattung des Disagios bei vorzeitiger Beendigung des Darlehens
Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.04.2007 - 6 U 97/06
Dies muss bei der Vertragsauslegung im Zweifel dazu führen, dass das Disagio als laufzeitabhängiger Ausgleich für einen niedrigeren Nominalzins anzusehen ist und daher bei vorzeitiger Vertragsauslegung vom Darlehensnehmer gemäß § 812 Abs. 1 BGB erstattet verlangt werden kann (BGH WM 1990, 1150 ff; BGH WM 1993, 2003 ff; anders noch BGHZ 81, 124 ff = WM 1981, 839 ff). - BGH, 08.10.1987 - VII ZR 185/86
Formularmäßige Vereinbarung der Verzinsung eines zu erstattenden Betrages bei …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.04.2007 - 6 U 97/06
Es entspricht der Lebenserfahrung, dass die Beklagte diesen Betrag in der Folgezeit zinsbringend angelegt hat (…vgl. BGH NJW 1998, 2529 - juris Rnr. 21; BGHZ 64, 322 (323); 102, 41 (48)). - BGH, 27.01.1998 - XI ZR 158/97
Erstattung des Disagio bei vorzeitiger Beendigung eines Annuitätendarlehens
Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.04.2007 - 6 U 97/06
Da die Jahresleistung als absoluter Betrag konstant bleibt, verschiebt sich fortlaufend das Verhältnis zwischen Tilgung und Zins in der Weise, dass der Zinsanteil entsprechend sinkt und der Tilgungsanteil ständig wächst (BGH WM 1998, 495 - juris Rnr. 27 m.w.N.). - BGH, 12.05.1992 - XI ZR 258/91
Anteilige Erstattung des Disagios bei vorzeitiger Rückzahlung zinsverbilligter …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.04.2007 - 6 U 97/06
Eine solche Vergabepraxis findet ihre Rechtfertigung darin, dass zinsgünstige und zweckgebundene Darlehen mit öffentlichen Geldern gefördert werden und dem bezweckten wirtschaftspolitischen Erfolg Vorrang vor weitergehenden individuellen Interessen der Partner eines Kreditvertrages eingeräumt wird (BGH WM 1992, 1058 - juris Rnr. 11). - BGH, 04.06.1975 - V ZR 184/73
Wertersatz von Nutzungen
Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.04.2007 - 6 U 97/06
Es entspricht der Lebenserfahrung, dass die Beklagte diesen Betrag in der Folgezeit zinsbringend angelegt hat (…vgl. BGH NJW 1998, 2529 - juris Rnr. 21; BGHZ 64, 322 (323); 102, 41 (48)). - BGH, 02.07.1981 - III ZR 8/80
Disagio bei vorzeitiger Kündigung des Darlehens
Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.04.2007 - 6 U 97/06
Dies muss bei der Vertragsauslegung im Zweifel dazu führen, dass das Disagio als laufzeitabhängiger Ausgleich für einen niedrigeren Nominalzins anzusehen ist und daher bei vorzeitiger Vertragsauslegung vom Darlehensnehmer gemäß § 812 Abs. 1 BGB erstattet verlangt werden kann (BGH WM 1990, 1150 ff; BGH WM 1993, 2003 ff; anders noch BGHZ 81, 124 ff = WM 1981, 839 ff). - LG Düsseldorf, 22.03.2006 - 10 O 65/05
Vereinbarung eines laufzeitunabhängigen Disagios bei Förderdarlehen i. S. d. …
- OLG Düsseldorf, 06.11.2014 - 16 U 202/13
Anspruch eines Darlehensnehmers auf Rückzahlung von Verwaltungskostenbeiträgen …
Anders verhält es sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes bei außerhalb des allgemeinen Wettbewerbs auf dem Kapitalmarkt vergebenen Förderkrediten, deren wirtschaftliche Berechnungsfaktoren wegen der mit diesen Krediten verfolgten Förderung wirtschaftspolitischer Ziele durch Investitionsanreize von der ansonsten üblichen Bankpraxis abweicht (…BGH Urteil vom 12.05.1992, XI ZR 258/91, Rn. 11 zitiert nach juris;… BGH Urteil vom 19.10.1993, XI ZR 49/93, Rz. 9 zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, I-6 U 97/06, Rz. 22 zitiert nach juris).
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