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   BGH, 06.11.2018 - II ZR 11/17   

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https://dejure.org/2018,47458
BGH, 06.11.2018 - II ZR 11/17 (https://dejure.org/2018,47458)
BGH, Entscheidung vom 06.11.2018 - II ZR 11/17 (https://dejure.org/2018,47458)
BGH, Entscheidung vom 06. November 2018 - II ZR 11/17 (https://dejure.org/2018,47458)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • Wolters Kluwer
  • gesellschaftsrechtskanzlei.com

    Geschäftsführer Haftung Privatvermögen, Geschäftsführerhaftung, Geschäftsführerhaftung bei GmbH, GmbHG § 64 Satz 1, GmbHG § 64 Satz 3, Haftung angestellter Geschäftsführer GmbH, Haftung Geschäftsführer einer GmbH, Haftung GmbH Geschäftsführer, Haftung nach § 64 Satz 3 GmbHG

  • Betriebs-Berater

    Geschäftsverteilung oder Ressortaufteilung auf der Ebene der Geschäftsführung

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Zu den Anforderungen an eine wirksame Ressortaufteilung auf der Ebene der Geschäftsführung

  • Wolters Kluwer

    Persönliche Verantwortung des Geschäftsführers einer GmbH für die Erfüllung der Insolvenzantragspflicht; Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für Zahlungen nach Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung; Anforderungen an die Geschäftsverteilung oder Ressortaufteilung auf ...

  • rewis.io

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers für Zahlungen nach Insolvenzreife: Voraussetzungen einer Geschäftsverteilung oder Ressortaufteilung auf der Ebene der Geschäftsführung

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zur Haftung eines Geschäftsführers wegen Zahlungen nach Insolvenzreife bei Ressortaufteilung zwischen mehreren Geschäftsführern

  • heuking.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Persönliche Verantwortung des Geschäftsführers einer GmbH für die Erfüllung der Insolvenzantragspflicht; Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für Zahlungen nach Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung; Anforderungen an die Geschäftsverteilung oder Ressortaufteilung auf ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Geschäftsverteilung auf Geschäftsführungsebene - kein Zwang zur schriftlichen Dokumentation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (17)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Zur Organhaftung für Schäden im Ressort eines Mitgeschäftsführers und zur Gesamtwirkung eines Einzelvergleichs

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Geschäftsverteilung auf Ebene der Geschäftsführung muss von allen Mitgliedern des Organs mitgetragen werden und eindeutig sein - Keine schriftliche Dokumentation erforderlich

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Insolvenz: Haftung des GmbH-Geschäftsführers bei interner Ressortaufteilung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Geschäftsverteilung oder Ressortaufteilung auf der Ebene der Geschäftsführung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Wirksame Geschäftsverteilung für Frage der Haftung eines Geschäftsführers

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Vermeidung einer Haftung des Geschäftsführers durch eine Ressortaufteilung - Schriftform oder nicht ?

  • Jurion (Kurzinformation)

    Wirksame Geschäftsverteilung für Frage der Haftung eines Geschäftsführers

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Ressortaufteilung auf Ebene der GmbH-Geschäftsführung

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Auch nur künstlerisch verantwortlicher Geschäftsführer haftet ggf. für Verstöße gegen Zahlungsverbote

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Auch nur künstlerisch verantwortlicher Geschäftsführer haftet ggf. für Verstöße gegen Zahlungsverbote

  • esche.de (Kurzinformation)

    Konkretisierung der bei einer Ressortaufteilung an die Entlastung des GmbH-Geschäftsführers zu stellenden Anforderungen

  • brs-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Geschäftsverteilungspläne - Chancen und Risiken

  • rosepartner.de (Kurzinformation)

    Haftungsvermeidung durch Ressortaufteilung - Wie Geschäftsführer sich wirksam schützen können

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Haftung nach § 64 GmbHG (hier: Ressortverteilung und Alternativverhalten)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Haftung nach § 64 GmbHG (hier: Ressortverteilung und Alternativverhalten)

  • va-ra.com (Kurzinformation)

    GmbH-Geschäftsführer: Haftung trotz Aufgabenverteilung

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Ressortaufteilung auf Ebene der GmbH-Geschäftsführung

Besprechungen u.ä. (2)

  • haufe.de (Entscheidungsbesprechung)

    Aufgabenverteilung unter GmbH-Geschäftsführern auch ohne schriftliche Dokumentation

  • fgvw.de (Entscheidungsbesprechung)

    Aufgabenverteilung unter GmbH-Geschäftsführern auch ohne schriftliche Dokumentation wirksam

Sonstiges (5)

  • Jurion (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Ressortaufteilung und Haftung von Geschäftsführern" von Prof. Dr. Petra Buck-Heeb, original erschienen in: BB 2019, 584 - 589.

  • Jurion (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "GmbH-Geschäftsführer: Anforderungen an die Geschäftsverteilung" von RA/FAStR Dr. Christoph Hülsmann, original erschienen in: GmbHR 2019, 209 - 214.

  • Jurion (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Teile und herrsche - auch als Geschäftsführer" von RA Dr. Klaus von der Linden, original erschienen in: NJW 2019, 1039 - 1041.

  • Jurion (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Ressortverteilung zwischen GmbH-Geschäftsführern: Das Weltruf-Urteil des BGH" von Prof. Dr. Dr. h.c. Holger Fleischer, LL.M., original erschienen in: DB 2019, 472 - 478.

  • Jurion (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anforderungen an Aufgabenzuweisung auf Geschäftsführungsebene - Anmerkung zum Urteil des BGH vom 06.11.2018" von RA/FAGesR/FAInsR Dr. Jörg Schädlich, original erschienen in: NZI 2019, 225 - 230.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 220, 162
  • NJW 2019, 1067
  • ZIP 2019, 261
  • MDR 2019, 298
  • DNotZ 2019, 469
  • NZI 2019, 225
  • WM 2019, 265
  • BB 2019, 590
  • DB 2019, 300
  • NZG 2019, 225
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • OLG Hamm, 06.04.2022 - 8 U 73/12

    Verfahren über Schadensersatzansprüche des Insolvenzverwalters der Arcandor AG

    Ob dies auch hinsichtlich der Vorstände I und K sowie der Beklagten zu 2) und 3) festgestellt werden kann, ist angesichts der Ressortaufteilung nicht zweifelsfrei (zur Ressortaufteilung von GmbH-Geschäftsführern BGH, Urteil vom 06.11.2018, II ZR 11/17, juris), kann aus den nachfolgenden Gründen aber offen bleiben.
  • BGH, 27.10.2020 - II ZR 355/18

    Kompensation einer masseschmälernden Zahlung aus dem Vermögen einer

    Bei der Bewertung dieses Vorbringens ist zu berücksichtigen, dass der Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung für eine Organisation sorgen muss, die ihm die zur Wahrnehmung seiner Pflichten erforderliche Übersicht über die wirtschaftliche und finanzielle Situation der Gesellschaft jederzeit ermöglicht (BGH, Versäumnisurteil vom 19. Juni 2012 - II ZR 243/11, ZIP 2012, 1557 Rn. 13 mwN; Urteil vom 6. November 2018 - II ZR 11/17, BGHZ 220, 162 Rn. 14 mwN).
  • BGH, 24.09.2019 - II ZR 248/17

    Erstattungspflicht des Geschäftsführers einer überschuldeten GmbH kraft

    Soweit der Beklagte damit ein anderes Gesellschaftsorgan für die Verletzung des Zahlungsverbots mitverantwortlich machen will, ändert dies nichts daran, dass ihm die Erfüllung der sich aus § 64 GmbHG ergebenden Pflichten persönlich oblag (vgl. BGH, Urteil vom 6. November 2018 - II ZR 11/17, ZIP 2019, 261 Rn. 14 mwN für mehrere Geschäftsführer).
  • BGH, 21.05.2019 - II ZR 337/17

    Verletzung des rechtlichen Gehörs bei der Beurteilung der Zahlungsunfähigkeit

    Im Gegenteil offenbart sich in einem solchen Sachverhalt gerade ein schuldhaftes Verhalten der Beklagten zu 2. Denn der bestellte Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung muss für eine Organisation sorgen, die ihm die zur Wahrnehmung seiner Pflichten erforderliche Übersicht über die wirtschaftliche und finanzielle Situation der Gesellschaft jederzeit ermöglicht (BGH, Urteil vom 6. November 2018 - II ZR 11/17, ZIP 2019, 2 Rn. 14 f. z.V. in BGHZ vorgesehen mwN).
  • OLG Düsseldorf, 03.11.2022 - 2 U 58/22
    Ebenso wenig hat sich der Beklagte zu 3), den als Geschäftsführer grundsätzlich die Gesamtverantwortlichkeit für das geschäftliche Handeln der GmbH trifft (BGH, WM 2019, 265, 267) und der daher für eine anderweitige Ressortabgrenzung darlegungsbelastet ist, darauf berufen, die patentverletzenden Handlungen fielen - bezogen auf die Aufgabenverteilung innerhalb der Geschäftsführung der GmbH - nicht in seinen Verantwortungsbereich.
  • OLG Hamburg, 17.09.2021 - 11 U 71/20

    Haftung des Geschäftsführers einer geschäftsführenden Kommanditisten-GmbH

    Bei dieser Zuordnung dürfen weder Zweifel über die Abgrenzung einzelner Aufgaben entstehen noch über die Person des für die Erledigung Verantwortlichen (zum Ganzen BGH, Urteil vom 6. November 2018 - II ZR 11/17 -, BGHZ 220, 162-178, Rn. 15, 20).
  • OLG Düsseldorf, 09.12.2021 - 12 U 23/21

    Haftung des Geschäftsführers

    Bei der Bewertung seines Vorbringens ist zu berücksichtigen, dass der Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung für eine Organisation sorgen muss, die ihm die zur Wahrnehmung seiner Pflichten erforderliche Übersicht über die wirtschaftliche und finanzielle Situation der Gesellschaft jederzeit ermöglicht (vgl. BGH, Urt. v. 06.11.2018 - II ZR 11/17, Rn. 14, juris).
  • OLG Köln, 23.05.2019 - 18 U 85/17

    Schadensersatzansprüche gegen einen Geschäftsführer; Gesellschaftssitz als

    Darüber hinaus gilt nach ständiger BGH-Rechtsprechung unabhängig von der Ausgestaltung der Vertretungs- und der Geschäftsführungsbefugnis der Gesellschaft der Grundsatz der Gesamtverantwortung, wenn die Gesellschaft wie hier die Klägerin mehrere Geschäftsführer hat (vgl. BGH, Urt. v. 06.11.2018 - II ZR 11/17 -, NJW 2019, 1067, juris Rn 17 ff; Urt. v. 15.10.1996 - VI ZR 319/95 -, BGHZ 133, 370-383).

    Insbesondere hat er sich regelmäßig zu informieren, ob der Mitgeschäftsführer weiterhin die Qualifikation besitzt, um die zugewiesenen Aufgaben zu bewältigen (BGH, Urt. v. 06.11.2018 - II ZR 11/17 -, NJW 2019, 1067, juris Rn 17 ff; BGH, Urt. v. 15.10.1996 - VI ZR 319/95, BGHZ 133, 370, 375, juris Rn 22 ff; BGH, Urt. v. 20.03.1986 - II ZR 114/85, WM 1986, 789, juris Rn 10), und ob er seinen Aufgaben auch tatsächlich nachkommt ( Uwe H. Schneider, in: Scholz, GmbHG, a.a.O. Rn 39).

  • LG Köln, 26.03.2020 - 24 O 269/19
    Der bloße Umstand, dass ein weiterer Geschäftsführer bestellt worden ist, führt nicht zu einer Verringerung der Pflichten eines Geschäftsführers, was ebenfalls auf der Hand liegt (vgl. BGH, Urteil vom 06.11.2018 - II ZR 11/17 -, juris).
  • AG Frankfurt/Main, 18.11.2019 - 32 C 3091/19
    In seinem zum GmbH-Recht ergangenen Urteil vom 6.11.2018 (BGH, NZG 2019, 225) beurteilt der BGH die formalen Anforderungen an eine Ressortverteilung weniger streng, indem er grundsätzlich auch ein tatsächliches Einvernehmen aller Gesellschafter mit einer bestimmten Geschäftsverteilung genügen lässt.
  • KG, 06.08.2019 - 14 U 86/15
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