Rechtsprechung
| BFH, 26.03.1997 - II R 28/96 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand der Ablauf der Antragsfrist
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Hessen, 24.05.1995 - 3 K 3752/91
- BFH, 26.03.1997 - II R 28/96
Papierfundstellen
- NVwZ 1998, 552
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (4)
- BFH, 15.05.1996 - X R 99/92
Betriebsausgaben bei Gebäudevermietung zwischen Ehegatten
Auszug aus BFH, 26.03.1997 - II R 28/96
Diese Möglichkeit wird von der Rechtsprechung zum einen in den Fällen bejaht, in denen Wiedereinsetzung auch ohne Antrag in Betracht kommt, soweit die maßgeblichen, für eine Wiedereinsetzung sprechenden Tatsachen vor Ablauf der Jahresfrist für das Gericht erkennbar sind (vgl. BFH-Urteile vom 28. Februar 1978 VII R 92/74, BFHE 124, 487, BStBl II 1978, 390, unter IV. 3., und vom 15. Mai 1996 X R 99/92, BFH/NV 1996, 891), und zum anderen, wenn die Prüfung der Rechtzeitigkeit der Klageerhebung allein aus in der Sphäre des Gerichts liegenden Gründen nicht innerhalb der Jahresfrist erfolgt ist und beide Beteiligten aufgrund gerichtlicher Verfügungen der Ansicht waren, daß demnächst eine materiell-rechtliche Entscheidung ergehen würde (…vgl. Koch in Gräber, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl., § 56 Rdnr. 63, unter Hinweis auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 2. Juli 1981 2 AZR 324/79, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung -- HFR -- 1982, 240). - BFH, 28.02.1978 - VII R 92/74
Vermerk - Handzeichen - Frist - Rechtsmittelbelehrung - Wiedereinsetzung - …
Auszug aus BFH, 26.03.1997 - II R 28/96
Diese Möglichkeit wird von der Rechtsprechung zum einen in den Fällen bejaht, in denen Wiedereinsetzung auch ohne Antrag in Betracht kommt, soweit die maßgeblichen, für eine Wiedereinsetzung sprechenden Tatsachen vor Ablauf der Jahresfrist für das Gericht erkennbar sind (vgl. BFH-Urteile vom 28. Februar 1978 VII R 92/74, BFHE 124, 487, BStBl II 1978, 390, unter IV. 3., …und vom 15. Mai 1996 X R 99/92, BFH/NV 1996, 891), und zum anderen, wenn die Prüfung der Rechtzeitigkeit der Klageerhebung allein aus in der Sphäre des Gerichts liegenden Gründen nicht innerhalb der Jahresfrist erfolgt ist und beide Beteiligten aufgrund gerichtlicher Verfügungen der Ansicht waren, daß demnächst eine materiell-rechtliche Entscheidung ergehen würde (…vgl. Koch in Gräber, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl., § 56 Rdnr. 63, unter Hinweis auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 2. Juli 1981 2 AZR 324/79, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung -- HFR -- 1982, 240). - BAG, 02.07.1981 - 2 AZR 324/79
Revision - Formvorschriften - Frist - Materiellrechtliche Entscheidung
Auszug aus BFH, 26.03.1997 - II R 28/96
Diese Möglichkeit wird von der Rechtsprechung zum einen in den Fällen bejaht, in denen Wiedereinsetzung auch ohne Antrag in Betracht kommt, soweit die maßgeblichen, für eine Wiedereinsetzung sprechenden Tatsachen vor Ablauf der Jahresfrist für das Gericht erkennbar sind (vgl. BFH-Urteile vom 28. Februar 1978 VII R 92/74, BFHE 124, 487, BStBl II 1978, 390, unter IV. 3., …und vom 15. Mai 1996 X R 99/92, BFH/NV 1996, 891), und zum anderen, wenn die Prüfung der Rechtzeitigkeit der Klageerhebung allein aus in der Sphäre des Gerichts liegenden Gründen nicht innerhalb der Jahresfrist erfolgt ist und beide Beteiligten aufgrund gerichtlicher Verfügungen der Ansicht waren, daß demnächst eine materiell-rechtliche Entscheidung ergehen würde (vgl. Koch in Gräber, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl., § 56 Rdnr. 63, unter Hinweis auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 2. Juli 1981 2 AZR 324/79, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung -- HFR -- 1982, 240). - BVerfG, 24.02.1976 - 2 BvR 813/75
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verzögerung der Postlaufzeiten
Auszug aus BFH, 26.03.1997 - II R 28/96
Hierbei wird es zu beachten haben, daß der Bürger nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bei der Ausschöpfung von Rechtsmittelfristen auf die Einhaltung der üblichen Postlaufzeiten vertrauen kann (vgl. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Februar 1976 2 BvR 813/75, HFR 1976, 265).
- BFH, 26.09.2006 - X R 21/04
Nichtigkeit; Folgebescheid
Zum anderen wird Wiedereinsetzung gewährt, wenn die Rechtzeitigkeit des Rechtsbehelfs allein aus in der Sphäre des Gerichts liegenden Gründen nicht innerhalb der Jahresfrist geprüft worden ist (BFH-Urteil vom 26. März 1997 II R 28/96, BFH/NV 1997, 859). - FG Hamburg, 31.03.2004 - I 290/02
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen den Ablauf der einjährigen Klagefrist …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 17.04.2002 - XII ZB 186/01
Beginn der Rechtsmittelfrist in Familiensachen aus dem Bereich der freiwilligen …
Der Bundesfinanzhof (NVwZ 1998, 552) hat zwar die Auffassung vertreten, die ähnlich lautende Vorschrift des § 56 Abs. 3 FGO stehe einer Wiedereinsetzung nicht entgegen, wenn das Gericht innerhalb der Jahresfrist Handlungen vorgenommen hat, die auf eine sachliche Prüfung des Rechtsmittels hindeuten.
- FG Düsseldorf, 08.05.2003 - 11 K 6623/99
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Jahresfrist; Ausnahmesituation - …
Rn. 37 Nach Auffassung des Senats ist jedoch im Streitfalle, keine, durch die Rechtsprechung des BFH grundsätzlich zugelassene Ausnahmesituation (vgl. BFH-Urteil vom 26.03.1997 II R 28/96 BFH/NV 1997, 859) dahingehend anzunehmen, dass ein Wiedereinsetzungsantrag trotz Überschreitens der Jahresfrist nach § 56 Abs. 3 FGO noch zulässig sein könnte.Es kann in diesem Zusammenhang dahinstehen, ob die Tatsache, dass die Klägerin erst nach Ablauf der maßgebenden Wiedereinsetzungsfristen über das Fehlen des Antrags nach § 68 FGO a.F. informiert worden ist, allein auf in der Sphäre des Finanzgerichts liegende Gründe zurückzuführen ist ( so BFH-Urteil vom 26.03.1997 a. a. O. allerdings zum Überschreiten einer Klagefrist).
- BFH, 28.10.2004 - III R 53/03
NZB gegen Gerichtsbescheid
Da eine unzulässige Revision in aller Regel ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss verworfen wird (§ 90 Abs. 1 Satz 2, § 121 Satz 1, § 124 Abs. 1, § 126 Abs. 1 FGO), musste die Aufforderung, auf mündliche Verhandlung zu verzichten, bei der Klägerin und ihrem Prozessvertreter den Eindruck erwecken, es werde eine Sachentscheidung ergehen (BFH-Urteil vom 26. März 1997 II R 28/96, BFH/NV 1997, 859, m.w.N.), so dass verfahrensrechtlich nichts weiter zu veranlassen sei. - OVG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2004 - 1 A 1721/01
Voraussetzungen für einen Schadensersatzanspruch wegen unterbliebener Beförderung …
Rn. 41 Vgl. hierzu allgemein: BFH, Urteil vom 26. März 1997 - II R 28/96 -, NVwZ 1998, 552; vgl. ferner BVerwG, Beschluss vom 2. April 1992 - 5 B 50.92 -, Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 177; Czybulka, in: Sodan/Ziekow, VwGO, Stand: Januar 2003, § 60 Rn. 116; Kopp/Schenke, a.a.O., § 60 Rn. 28 mit Fußnote 104; Kummer, a.a.O., Rn. 706 m.w.N. - FG Nürnberg, 10.09.2009 - 6 K 461/08
Widerlegung der Bekanntgabevermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO: durch Poststempel …
Zwar greift die Ausschlussfrist des § 56 Abs. 3 FGO ausnahmsweise dann nicht, wenn die Prüfung der Zulässigkeit der Klage allein aus in der Sphäre des Gerichts liegenden Gründen nicht innerhalb der Jahresfrist erfolgt ist und die Beteiligten aufgrund gerichtlicher Verfügungen der Ansicht waren, dass demnächst eine materiellrechtliche Entscheidung ergehen würde (BFH-Urteil vom 26.03.1997 II R 28/96, BFH/NV 1997, 859). - FG Hamburg, 12.06.2008 - 5 K 81/06
Doppelbesteuerungsabkommen: Mittelpunkt der Lebensinteressen im Sinne des Art. 4 …
Wiedereinsetzung konnte auch noch nach einem Jahr seit dem Ende der versäumten Frist bewilligt werden, da der PKH-Beschluss aus allein in der Sphäre des Gerichts liegenden Gründen erst nach mehr als einem Jahr erging (vgl. BFH Urteil vom 26.03.1997 II R 28/96, BFH/NV 1997, 859;… Beschluss vom 30.10.2001 X B 55/01, BFH/NV 2002, 503). - BFH, 30.10.2001 - X B 55/01
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Ablauf der Jahresfrist
Zum anderen wird Wiedereinsetzung gewährt, wenn die Rechtzeitigkeit des Rechtsbehelfs allein aus in der Sphäre des Gerichts liegenden Gründen nicht innerhalb der Jahresfrist geprüft worden ist (BFH-Urteil vom 26. März 1997 II R 28/96 BFH/NV 1997, 859). - OVG Berlin-Brandenburg, 29.09.2023 - 11 N 76.20
Ablehnung der Zulassung der Berufung wegen formunwirksamer Antragstellung
Dies kann etwa der Fall sein, wenn das Gericht bei einem Beteiligten durch seine Verfahrensweise über einen längeren Zeitraum das Vertrauen erweckt hat, der eingelegte Rechtsbehelf sei zulässig (BGH…, Beschluss vom 21. Januar 2016 - IX ZA 24/15 - juris, Rn. 8), oder die Fristversäumnis ausschließlich auf der Sachbehandlung durch das Gericht, insbesondere auf der unterlassenen Prüfung der Rechtzeitigkeit der Klage, beruht (BFH, Urteil vom 26. März 1997 - II R 28/96 - juris, Rn. 13). - VG Köln, 15.05.2009 - 27 K 2080/07
Zulässigkeit einer Anfechtungsklage ohne Durchführung eines erforderlichen …
- OVG Niedersachsen, 02.12.2003 - 4 LB 291/03
Abtretung eines Anspruchs gegen einen Träger der öffentlichen Jugendhilfe auf …
- FG Hamburg, 29.01.2021 - 4 K 26/16
Wiedereinsetzung bei Ablauf der Jahresfrist gem. § 56 Abs. 3 FGO
- FG München, 22.09.1999 - 2 K 4229/95
Nachweis der Bevollmächtigung; keine Fristverlängerung nach Ablauf einer …
- VG München, 21.04.2009 - M 21 K 07.5606
Klage verfristet; Jahresfrist des § 60 Abs. 3 VwGO; höhere Gewalt
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".