Rechtsprechung
| BGH, 22.06.2021 - II ZR 101/19 |
Volltextveröffentlichungen (12)
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- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Insolvenz einer Kommanditgesellschaft: Kommanditistenhaftung für eine Gewerbesteuerforderung gegen eine Tankschiff KG
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 128 HGB, § 160 HGB, § 161 Abs 2 HGB, § 171 Abs 1 HGB, § 172 Abs 4 HGB
Insolvenz einer Kommanditgesellschaft: Kommanditistenhaftung für eine Gewerbesteuerforderung gegen eine Tankschiff KG - IWW
- Wolters Kluwer
Haftung des Kommanditisten im Insolvenzverfahren
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Haftung des Kommanditisten im Insolvenzverfahren
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 23.07.2018 - 3 O 10/18
- OLG Hamm, 04.04.2019 - 8 U 117/18
- BGH, 22.06.2021 - II ZR 101/19
Papierfundstellen
- NJW-RR 2021, 1269
- NZG 2021, 1354
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (7)
- BGH, 15.12.2020 - II ZR 108/19
Zur persönlichen Haftung des Kommanditisten in der Insolvenz
Auszug aus BGH, 22.06.2021 - II ZR 101/19
Rn. 12 Entsprechendes gilt - was das Berufungsgericht offengelassen hat - für die von Kommanditisten angemeldeten Schadensersatz- und Zinsforderungen aufgrund der Verfolgung ihrer Ansprüche auf Rückgewähr der geleisteten Einlage oder von ihnen zurückgezahlter Ausschüttungen, die ebenso wie die auf Rückzahlung der Einlage gerichteten Forderungen dem Innenverhältnis der Gesellschafter zuzuordnen sind (vgl. BGH, Urteil vom 15. Dezember 2020 - II ZR 108/19, ZIP 2021, 255 Rn. 23).Rn. 14 Wie der Senat nach Erlass der angefochtenen Entscheidung mit Urteil vom 15. Dezember 2020 (II ZR 108/19, ZIP 2021, 255 Rn. 24 ff.) entschieden hat, haftet der Kommanditist nach §§ 171, 172 Abs. 4, § 161 Abs. 2, § 128 HGB in der Insolvenz der Gesellschaft jedenfalls für solche Gesellschaftsverbindlichkeiten, die bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet worden sind.
Für die Frage, ob eine bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründete Forderung vorliegt, können die für die Haftung des ausgeschiedenen Gesellschafters nach § 160 HGB entwickelten Abgrenzungskriterien herangezogen werden (vgl. BGH, Urteil vom 15. Dezember 2020 - II ZR 108/19, ZIP 2021, 255 Rn. 42 f.).
Das ist hier jedenfalls insoweit der Fall, als die Gewerbesteuerforderung für das Jahr 2014 auf der Hinzurechnung des Unterschiedsbetrags nach § 5a Abs. 4 EStG beruht, da sie jedenfalls in diesem Umfang spätestens mit der Feststellung des Unterschiedsbetrags im Zuge des Wechsels der Gewinnermittlungsart und damit noch vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet wurde (vgl. BGH, Urteil vom 15. Dezember 2020 - II ZR 108/19, ZIP 2021, 255 Rn. 45 ff.;… Beschluss vom 29. April 2021 - IX ZR 154/20, juris Rn. 14).
- BGH, 21.07.2020 - II ZR 175/19
Anforderungen an die Individualisierung des Klageanspruchs nach § 253 Abs. 2 Nr. …
Auszug aus BGH, 22.06.2021 - II ZR 101/19
Rn. 9 2. Ebenfalls zutreffend ist, dass der Kläger diese offene Haftung nach § 171 Abs. 1 Halbsatz 1, § 172 Abs. 4 HGB nur insoweit geltend machen kann, als die Inanspruchnahme des Beklagten zur Befriedigung der Gesellschaftsgläubiger, denen der Beklagte nach §§ 171, 172 HGB haftet, erforderlich ist (vgl. BGH…, Urteil vom 22. März 2011 - II ZR 271/08, BGHZ 189, 45 Rn. 18 mwN), und der Beklagte dagegen entsprechend § 422 Abs. 1 Satz 1, § 362 Abs. 1 BGB einwenden kann, dass der zur Befriedigung dieser Gläubiger erforderliche Betrag bereits durch Zahlungen anderer Kommanditisten aufgebracht wurde (vgl. BGH, Urteil vom 21. Juli 2020 - II ZR 175/19, ZIP 2020, 1869 Rn. 25 ff.).Zum einen bedarf es weiterer Feststellungen zu den von der Haftung des Beklagten umfassten Forderungen, zum anderen kann der Beklagte sich nicht nur auf die von anderen Kommanditisten erbrachten Zahlungen berufen, sondern auch darauf, dass die im Übrigen zur Verfügung stehende Insolvenzmasse voraussichtlich genüge, einen danach verbleibenden Restbetrag zu decken (vgl. BGH, Urteil vom 21. Juli 2020 - II ZR 175/19, ZIP 2020, 1869 Rn. 32).
Angesichts dessen ist der Insolvenzverwalter berechtigt, den nach den Verhältnissen der Insolvenzmasse für die Gläubigerbefriedigung erforderlichen Betrag unter Berücksichtigung solcher Unsicherheiten zu schätzen (vgl. BGH, Urteil vom 21. Juli 2020 - II ZR 175/19, ZIP 2020, 1869 Rn. 34 mwN).
- BGH, 22.03.2011 - II ZR 271/08
Zur Haftung von Treugebern einer Kommanditgesellschaft
Auszug aus BGH, 22.06.2021 - II ZR 101/19
Rn. 9 2. Ebenfalls zutreffend ist, dass der Kläger diese offene Haftung nach § 171 Abs. 1 Halbsatz 1, § 172 Abs. 4 HGB nur insoweit geltend machen kann, als die Inanspruchnahme des Beklagten zur Befriedigung der Gesellschaftsgläubiger, denen der Beklagte nach §§ 171, 172 HGB haftet, erforderlich ist (vgl. BGH, Urteil vom 22. März 2011 - II ZR 271/08, BGHZ 189, 45 Rn. 18 mwN), und der Beklagte dagegen entsprechend § 422 Abs. 1 Satz 1, § 362 Abs. 1 BGB einwenden kann, dass der zur Befriedigung dieser Gläubiger erforderliche Betrag bereits durch Zahlungen anderer Kommanditisten aufgebracht wurde (vgl. BGH…, Urteil vom 21. Juli 2020 - II ZR 175/19, ZIP 2020, 1869 Rn. 25 ff.).
- BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60
Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines …
Auszug aus BGH, 22.06.2021 - II ZR 101/19
Die Entscheidung hat angesichts der Säumnis des Beklagten durch Versäumnisurteil zu ergehen, beruht aber inhaltlich auf einer Sachprüfung (vgl. BGH, Urteil vom 4. April 1962 - V ZR 110/60, BGHZ 37, 79, 81). - BGH, 10.10.2017 - II ZR 353/15
Publikums-Kommanditgesellschaft: Erneute Einforderung einer unter Vorbehalt …
Auszug aus BGH, 22.06.2021 - II ZR 101/19
Die diesbezüglichen Forderungen sind daher keine Insolvenzforderungen im Sinne von § 38 InsO, sondern erst im Rahmen des sich an die Schlussverteilung anschließenden Innenausgleichs der Gesellschafter zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urteil vom 10. Oktober 2017 - II ZR 353/15, ZIP 2018, 18 Rn. 24, 37 f., 43 ff.). - BGH, 09.02.2021 - II ZR 28/20
Erforderlichkeit der Inanspruchnahme des Kommanditisten zur Befriedigung der …
Auszug aus BGH, 22.06.2021 - II ZR 101/19
Rn. 17 Die Haftung des Beklagten nach §§ 171, 172, 161 Abs. 1, § 128 HGB umfasst neben den in Höhe von 86.616,86 EUR festgestellten Forderungen zwar auch vom Kläger bestrittene Forderungsanmeldungen, allerdings unter der Voraussetzung, dass eine erfolgreiche Inanspruchnahme der Masse wegen dieser Forderungen noch ernsthaft in Betracht kommt (vgl. BGH, Urteil vom 9. Februar 2021 - II ZR 28/20, ZIP 2021, 473 Rn. 12 f.). - BGH, 29.04.2021 - IX ZR 154/20
Insolvenzverwalterklage gegen den Kommanditisten einer Schiffsfondsgesellschaft …
Auszug aus BGH, 22.06.2021 - II ZR 101/19
Das ist hier jedenfalls insoweit der Fall, als die Gewerbesteuerforderung für das Jahr 2014 auf der Hinzurechnung des Unterschiedsbetrags nach § 5a Abs. 4 EStG beruht, da sie jedenfalls in diesem Umfang spätestens mit der Feststellung des Unterschiedsbetrags im Zuge des Wechsels der Gewinnermittlungsart und damit noch vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet wurde (vgl. BGH…, Urteil vom 15. Dezember 2020 - II ZR 108/19, ZIP 2021, 255 Rn. 45 ff.; Beschluss vom 29. April 2021 - IX ZR 154/20, juris Rn. 14).
- BGH, 21.11.2023 - II ZR 69/22
Insolvenzverfahren über das Vermögen einer Personengesellschaft: …
Die persönliche Haftung der Gesellschafter erfasst jedenfalls solche Verbindlichkeiten, die vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet worden sind (BGH…, Urteil vom 15. Dezember 2020 - II ZR 108/19, BGHZ 228, 28 Rn. 36 f.; Urteil vom 22. Juni 2021 - II ZR 101/19, NZG 2021, 1354 Rn. 14;… Urteil vom 11. Januar 2022 - II ZR 199/20, NZG 2022, 406 Rn. 17). - BGH, 11.01.2022 - II ZR 199/20
Haftung des Treuhandkommandisten: Außenhaftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten …
Danach ist bei Steuerforderungen nicht ihre Einordnung als Masseverbindlichkeit maßgeblich, sondern ob der Grund der Besteuerung zu einem Zeitpunkt gelegt wurde, zu dem der Gesellschafter noch Einfluss nehmen konnte und die Führung der Gesellschaft auch zu seinem Nutzen erfolgte (BGH…, Urteil vom 15. Dezember 2020 - II ZR 108/19, BGHZ 228, 28 Rn. 44; Urteil vom 22. Juni 2021 - II ZR 101/19, NZG 2021, 1354 Rn. 14). - BGH, 03.08.2021 - II ZR 194/20
Haftung des Kommanditisten in der Insolvenz der Gesellschaft: Haftung für …
Danach ist bei Steuerforderungen nicht ihre Einordnung als Masseverbindlichkeit maßgeblich, sondern ob der Grund der Besteuerung zu einem Zeitpunkt gelegt wurde, zu dem der Gesellschafter noch Einfluss nehmen konnte und die Führung der Gesellschaft auch zu seinem Nutzen erfolgte (BGH…, Urteil vom 15. Dezember 2020 - II ZR 108/19, ZIP 2021, 255 Rn. 44, z.V.b. in BGHZ 228, 28; Urteil vom 22. Juni 2021 - II ZR 101/19, Umdruck S. 7).
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