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Rechtsprechung
   BFH, 17.12.2010 - III B 145/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,19689
BFH, 17.12.2010 - III B 145/09 (https://dejure.org/2010,19689)
BFH, Entscheidung vom 17.12.2010 - III B 145/09 (https://dejure.org/2010,19689)
BFH, Entscheidung vom 17. Dezember 2010 - III B 145/09 (https://dejure.org/2010,19689)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Ansatz des Kindergeldes im Rahmen der Günstigerprüfung bei Übertragung des Kinderfreibetrages des anderen Elternteils - Grundsätzliche Bedeutung bei ausgelaufenem Recht

  • openjur.de

    Ansatz des Kindergeldes im Rahmen der Günstigerprüfung bei Übertragung des Kinderfreibetrages des anderen Elternteils; Grundsätzliche Bedeutung bei ausgelaufenem Recht

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 31 S 5, EStG § 32 Abs 6 S 6, EStG § 36 Abs 2 S 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 116 Abs 3 S 3, GG Art 1 Abs 1, GG Art 3 Abs 1, GG Art 6 Abs 1, GG Art 20 Abs 1
    Ansatz des Kindergeldes im Rahmen der Günstigerprüfung bei Übertragung des Kinderfreibetrages des anderen Elternteils - Grundsätzliche Bedeutung bei ausgelaufenem Recht

  • rechtsinformationen.bund.de

    Ansatz des Kindergeldes im Rahmen der Günstigerprüfung bei Übertragung des Kinderfreibetrages des anderen Elternteils - Grundsätzliche Bedeutung bei ausgelaufenem Recht

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 31 S 5 EStG 2002, § 32 Abs 6 S 6 EStG 2002, § 36 Abs 2 S 1 EStG 2002, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO
    Ansatz des Kindergeldes im Rahmen der Günstigerprüfung bei Übertragung des Kinderfreibetrages des anderen Elternteils - Grundsätzliche Bedeutung bei ausgelaufenem Recht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hinzurechnung des vollen Kindergeldes bei der Günstigerprüfung bei Übertragung des halben Kinderfreibetrages wegen einer Unterhaltspflichtverletzung des barunterhaltspflichtigen Elternteils

  • datenbank.nwb.de

    Hinzurechnung des Kindergeldes im Rahmen der Günstigerprüfung bei Übertragung des Kinderfreibetrags des anderen Elternteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 13.10.2009 - 2 BvL 3/05

    Hinzurechnung des Kindergeldes zur Steuerschuld gemäß § 31 Satz 5 und § 36 Abs. 2 …

    Auszug aus BFH, 17.12.2010 - III B 145/09
    Im vorliegenden Falle handele es sich genau um den passenden Pendant-Fall zu dem vom Bundesfinanzhof (BFH) unter dem Aktenzeichen VIII R 51/03 dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) unter dem Aktenzeichen 2 BvL 3/05 vorgelegten Fall.

    Rn. 9 Außerdem hat das BVerfG, auf dessen bisher anhängiges Verfahren 2 BvL 3/05 die Klägerin Bezug genommen hat, inzwischen entschieden, dass die Hinzurechnung des Kindergeldes zur Steuerschuld gemäß § 31 Satz 5 i.V.m. § 36 Abs. 2 Satz 1 EStG auch bei Nichtanrechnung auf den Unterhalt mit dem Gebot der steuerlichen Verschonung des Existenzminimums vereinbar ist (BVerfG-Beschluss vom 13. Oktober 2009 2 BvL 3/05, BVerfGE 124, 282).

  • BFH, 30.11.2004 - VIII R 51/03

    Familienlastenausgleich bei unterhaltsrechtlich unterbliebener voller Anrechnung …

    Auszug aus BFH, 17.12.2010 - III B 145/09
    Im vorliegenden Falle handele es sich genau um den passenden Pendant-Fall zu dem vom Bundesfinanzhof (BFH) unter dem Aktenzeichen VIII R 51/03 dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) unter dem Aktenzeichen 2 BvL 3/05 vorgelegten Fall.
  • BFH, 16.03.2004 - VIII R 88/98

    Günstigerprüfung bei Übertragung des Kinderfreibetrags

    Auszug aus BFH, 17.12.2010 - III B 145/09
    Rn. 8 Im Übrigen weist die Klägerin selbst darauf hin, dass auch nach der Rechtsprechung des BFH zu den in den Streitjahren geltenden Fassungen im Rahmen der sog. Günstigerprüfung bei Übertragung des halben Kinderfreibetrages wegen einer Unterhaltspflichtverletzung des barunterhaltspflichtigen Elternteils auch das volle Kindergeld hinzuzurechnen war (BFH-Urteil vom 16. März 2004 VIII R 88/98, BFHE 205, 465, BStBl II 2005, 594).
  • BFH, 25.09.2008 - III R 45/06

    Kindergeld: Bei der sog. Günstigerprüfung anzusetzender familienrechtlicher …

    Auszug aus BFH, 17.12.2010 - III B 145/09
    Das Existenzminimum eines Kindes, für dessen Unterhalt ein Elternteil alleine aufkomme, dürfe nicht höher angesetzt werden, als dasjenige eines Kindes, dessen Unterhalt von zusammenveranlagten Eltern getragen werde (vgl. auch BFH-Urteil vom 25. September 2008 III R 45/06, BFH/NV 2009, 556).
  • BFH, 17.03.2009 - X B 34/08

    Grundsätzliche Bedeutung bei ausgelaufenem Recht

    Auszug aus BFH, 17.12.2010 - III B 145/09
    Nach ständiger Rechtsprechung müssen nämlich, soweit die Rechtsfrage ausgelaufenes Recht betrifft, in der Beschwerdebegründung besondere Gründe geltend gemacht werden, die ausnahmsweise eine Abweichung von der Regel rechtfertigen, wonach Rechtsfragen, die solches Recht betreffen, regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung mehr zukommt (BFH-Beschluss vom 17. März 2009 X B 34/08, BFH/NV 2009, 1141).
  • BFH, 10.07.2024 - III R 1/22

    Steuerliche Entlastung alleinerziehender Eltern im paritätischen Wechselmodell

    Rn. 35 bb) Bei nicht zusammen zur Einkommensteuer veranlagten Eltern wird bei der gemäß § 31 Satz 4 EStG vorzunehmenden Günstigerrechnung im Hinblick auf § 1612b des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) in der ab 01.01.2008 geltenden Fassung des Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsrechts vom 21.12.2007 (BGBl I 2007, 3189) grundsätzlich die Hälfte des Kindergeldanspruchs dem steuerlichen Ergebnis des Abzugs des einfachen Kinderfreibetrags gemäß § 32 Abs. 6 Satz 1 EStG vom Einkommen im Sinne des § 2 Abs. 4 EStG gegenübergestellt, und zwar unabhängig davon, ob der jeweilige Elternteil die tatsächliche Verfügungsmacht über das Kindergeld erlangt hat (vgl. Senatsurteil vom 25.04.2018 - III R 24/17, BFHE 261, 307, BStBl II 2018, 721, Rz 20 f.;… Senatsbeschluss vom 23.12.2013 - III B 98/13, BFH/NV 2014, 519; vgl. auch Senatsbeschluss vom 17.12.2010 - III B 145/09, BFH/NV 2011, 597 und BFH-Urteil vom 16.03.2004 - VIII R 89/03, BFH/NV 2004, 1243, zu § 31 Satz 5 EStG a.F.).
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