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Rechtsprechung
   BGH, 28.09.2023 - III ZB 25/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,31674
BGH, 28.09.2023 - III ZB 25/21 (https://dejure.org/2023,31674)
BGH, Entscheidung vom 28.09.2023 - III ZB 25/21 (https://dejure.org/2023,31674)
BGH, Entscheidung vom 28. September 2023 - III ZB 25/21 (https://dejure.org/2023,31674)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Gestattungsverfahren zur Bestandsdatenauskunft durch Anbieter von Telemedien: Begründung eines internationalen Deliktsgerichtsstands

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 21 Abs 2 TTDSG, § 21 Abs 3 TTDSG, § 21 Abs 4 TTDSG, Art 7 Nr 2 EUV 1215/2012, § 70 FamFG
    Gestattungsverfahren zur Bestandsdatenauskunft durch Anbieter von Telemedien: Begründung eines internationalen Deliktsgerichtsstands

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Auskunftserteilung über Bestandsdaten durch die Betreiberin einer Verkaufsplattform mit Sitz in Luxemburg auf der die Antragstellerin Waren verkauft; Internationale Zuständigkeit der deutsche Gerichte; Anwendbarkeit des Art. 7 Nr. 2 Brüssel-Ia-VO nur bei ...

  • Betriebs-Berater

    Begründung des Deliktsgerichtsstands der EuGVVO (hier: Gestattungsverfahren zur Bestandsdatenauskunft durch Telemedien-Anbieter)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Auskunftserteilung über Bestandsdaten durch die Betreiberin einer Verkaufsplattform mit Sitz in Luxemburg auf der die Antragstellerin Waren verkauft; Internationale Zuständigkeit der deutsche Gerichte; Anwendbarkeit des Art. 7 Nr. 2 Brüssel-Ia-VO nur bei ...

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Auskunftserteilung über Bestandsdaten durch die Betreiberin einer Verkaufsplattform mit Sitz in Luxemburg auf der die Antragstellerin Waren verkauft; Internationale Zuständigkeit der deutsche Gerichte; Anwendbarkeit des Art. 7 Nr. 2 Brüssel-Ia-VO nur bei ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zivilrecht/Telemedienrecht/Verfahrensrecht: Begründung des Deliktsgerichtsstands der EuGVVO

  • datenbank.nwb.de

    Gestattungsverfahren zur Bestandsdatenauskunft durch Anbieter von Telemedien: Begründung eines internationalen Deliktsgerichtsstands

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Zur internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte nach der EuGVVO im Gestattungsverfahren zur Bestandsdatenauskunft durch Anbieter von Telemedien

  • computerundrecht.de (Kurzinformation)

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte nach der EuGVVO im Gestattungsverfahren zur Bestandsdatenauskunft

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte nach der EuGVVO im Gestattungsverfahren zur Bestandsdatenauskunft

  • iprspr.mpipriv.de (Auszüge)

    EuGVVO 1215/2012 Art. 1; EuGVVO 1215/2012 Art. 4; EuGVVO 1215/2012 Art. 5; EuGVVO 1215/2012 Art. 7; EuGVVO 1215/2012 Art. 35; EUGVVO 44/2001 Art. 5; FamFG § ... 7; FamFG § 70; FamFG § 71; TMG § 14; TTDSG § 21; ZPO § 32
    Zuständigkeit --> Besonderer Deliktsgerichtsstand; Zuständigkeit --> Besonderer Vertragsgerichtsstand

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2024, 514
  • ZIP 2023, 2597
  • MDR 2023, 1606
  • WM 2024, 318
  • MMR 2024, 331
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (18)

  • EuGH, 11.03.2010 - C-19/09

    Wood Floor Solutions Andreas Domberger - Gerichtliche Zuständigkeit und …

    Auszug aus BGH, 28.09.2023 - III ZB 25/21
    Rn. 24 bb) Für die Bestimmung des Erfüllungsorts knüpft Art. 7 Nr. 1 lit. b zweiter Gedankenstrich EuGVVO an die vertragscharakteristische Leistung - die Erbringung der Dienstleistung - an und legt einen einheitlichen Erfüllungsort für sämtliche Klagen aus dem Vertrag fest (…BGH aaO Rn. 40 mwN; EuGH, NJW 2010, 1189 Rn. 43 zu Art. 5 Nr. 1 lit. b zweiter Gedankenstrich EuGVVO aF).

    In diesem Fall ist zuständig das Gericht des Mitgliedstaats, in dem sich der Ort der hauptsächlichen Leistungserbringung befindet, wie er sich aus den Bestimmungen des Vertrags oder, mangels solcher Bestimmungen, aus dessen tatsächlicher Erfüllung ergibt (…BGH aaO mwN; EuGH, NJW 2010, 1189 aaO;… ZIP 2018, 1754 Rn. 44 f); kann der fragliche Ort nicht auf dieser Grundlage ermittelt werden, so ist auf den Wohnsitz des Leistungserbringers abzustellen (…EuGH, ZIP 2018, 1754 Rn. 45).

  • EuGH, 08.03.2018 - C-64/17

    Saey Home & Garden - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit …

    Auszug aus BGH, 28.09.2023 - III ZB 25/21
    Zugleich ist damit eine Anwendung der alternativen Zuständigkeitsregel in Art. 7 Nr. 1 lit. a EuGVVO ausgeschlossen (vgl. EuGH, ZIP 2018, 1754 Rn. 34).

    In diesem Fall ist zuständig das Gericht des Mitgliedstaats, in dem sich der Ort der hauptsächlichen Leistungserbringung befindet, wie er sich aus den Bestimmungen des Vertrags oder, mangels solcher Bestimmungen, aus dessen tatsächlicher Erfüllung ergibt (…BGH aaO mwN;… EuGH, NJW 2010, 1189 aaO; ZIP 2018, 1754 Rn. 44 f); kann der fragliche Ort nicht auf dieser Grundlage ermittelt werden, so ist auf den Wohnsitz des Leistungserbringers abzustellen (EuGH, ZIP 2018, 1754 Rn. 45).

  • BGH, 26.04.2018 - VII ZR 139/17

    Internationale Zuständigkeit: Überprüfung der Behauptung einer bestimmten Form …

    Auszug aus BGH, 28.09.2023 - III ZB 25/21
    Rn. 23 Rechtsfehlerfrei hat das Beschwerdegericht angenommen, dass es sich bei dem zwischen den Verfahrensbeteiligten geschlossenen Vertrag um einen Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen im Sinne dieser Vorschrift handelt, weil die Beteiligte der Antragstellerin gegen Entgelt den Verkauf von Waren über die Verkaufsplattform und die Inanspruchnahme der in diesem Zusammenhang bereitzustellenden Dienste zu ermöglichen hat (…vgl. EuGH, EuZW 2014, 181 Rn. 37 ff mwN;… NJW 2016, 3087 Rn. 37 ff; jew. zur Einordnung eines Vertriebsvertrags; Hornkohl, IPRax 2022, 469, 473; vgl. auch BGH, Urteil vom 26. April 2018 - VII ZR 139/17, WM 2018, 1332 Rn. 39 zur Erfassung auch werkvertraglicher Leistungen).
  • EuGH, 06.10.2021 - C-561/19

    Consorzio Italian Management e Catania Multiservizi und Catania Multiservizi - …

    Auszug aus BGH, 28.09.2023 - III ZB 25/21
    Rn. 26 4. Eine Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union nach Art. 267 Abs. 3 AEUV ist nicht veranlasst (zum Maßstab hierfür vgl. zB Senat…, Urteil vom 2. Februar 2023 - III ZR 63/22, GRUR 2023, 643 Rn. 40; EuGH, NJW 2021, 3303 Rn. 32 f; jew. mwN).
  • EuGH, 14.07.2016 - C-196/15

    Granarolo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivil- …

    Auszug aus BGH, 28.09.2023 - III ZB 25/21
    Rn. 23 Rechtsfehlerfrei hat das Beschwerdegericht angenommen, dass es sich bei dem zwischen den Verfahrensbeteiligten geschlossenen Vertrag um einen Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen im Sinne dieser Vorschrift handelt, weil die Beteiligte der Antragstellerin gegen Entgelt den Verkauf von Waren über die Verkaufsplattform und die Inanspruchnahme der in diesem Zusammenhang bereitzustellenden Dienste zu ermöglichen hat (…vgl. EuGH, EuZW 2014, 181 Rn. 37 ff mwN; NJW 2016, 3087 Rn. 37 ff; jew. zur Einordnung eines Vertriebsvertrags; Hornkohl, IPRax 2022, 469, 473; vgl. auch BGH…, Urteil vom 26. April 2018 - VII ZR 139/17, WM 2018, 1332 Rn. 39 zur Erfassung auch werkvertraglicher Leistungen).
  • BGH, 02.02.2023 - III ZR 63/22

    Täuschung durch Angaben zur Mindestvertragslaufzeit bei …

    Auszug aus BGH, 28.09.2023 - III ZB 25/21
    Rn. 26 4. Eine Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union nach Art. 267 Abs. 3 AEUV ist nicht veranlasst (zum Maßstab hierfür vgl. zB Senat, Urteil vom 2. Februar 2023 - III ZR 63/22, GRUR 2023, 643 Rn. 40;… EuGH, NJW 2021, 3303 Rn. 32 f; jew. mwN).
  • EuGH, 19.12.2013 - C-9/12

    Corman-Collins - Gerichtliche Zuständigkeit in Zivil- und Handelssachen - …

    Auszug aus BGH, 28.09.2023 - III ZB 25/21
    Rn. 23 Rechtsfehlerfrei hat das Beschwerdegericht angenommen, dass es sich bei dem zwischen den Verfahrensbeteiligten geschlossenen Vertrag um einen Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen im Sinne dieser Vorschrift handelt, weil die Beteiligte der Antragstellerin gegen Entgelt den Verkauf von Waren über die Verkaufsplattform und die Inanspruchnahme der in diesem Zusammenhang bereitzustellenden Dienste zu ermöglichen hat (vgl. EuGH, EuZW 2014, 181 Rn. 37 ff mwN;… NJW 2016, 3087 Rn. 37 ff; jew. zur Einordnung eines Vertriebsvertrags; Hornkohl, IPRax 2022, 469, 473; vgl. auch BGH…, Urteil vom 26. April 2018 - VII ZR 139/17, WM 2018, 1332 Rn. 39 zur Erfassung auch werkvertraglicher Leistungen).
  • BGH, 25.10.2011 - VI ZR 93/10

    Prüfpflichten für Hostprovider - Blogspot

    Auszug aus BGH, 28.09.2023 - III ZB 25/21
    Rn. 20 Aus dem Urteil des VI. Zivilsenats vom 25. Oktober 2011 (VI ZR 93/10, BGHZ 191, 219 ff) kann die Rechtsbeschwerde ebenfalls nichts zu ihren Gunsten herleiten.
  • BGH, 24.09.2019 - VI ZB 39/18

    Auskunftsansprüche gegen Portalbetreiber

    Auszug aus BGH, 28.09.2023 - III ZB 25/21
    Die Rechtsbeschwerde ist daher auch im Gestattungsverfahren weiterhin statthaft, wenn sie das Beschwerdegericht - wie hier - in dem angefochtenen Beschluss zugelassen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 24. September 2019 - VI ZB 39/18, BGHZ 223, 168 Rn. 11 ff).
  • EuGH, 13.03.2014 - C-548/12

    Brogsitter - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Gerichtliche …

    Auszug aus BGH, 28.09.2023 - III ZB 25/21
    Dies bedeutet, dass die verwendeten Begriffe nicht als Verweisung darauf zu verstehen sind, wie das bei dem nationalen Gericht anhängige Rechtsverhältnis nach dem anwendbaren nationalen Recht zu qualifizieren ist (EuGH, EuZW 2014, 383 Rn. 18 zu Art. 5 Abs. 3 EuGVVO aF;… NJW 2021, 144 Rn. 25 mwN).
  • OLG Köln, 11.03.2021 - 15 W 10/21

    Zum Auskunftsanspruch gegen Amazon zur Identität eines Bewertenden, wenn Händler …

  • EuGH, 16.05.2013 - C-228/11

    Melzer - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Besondere Zuständigkeiten im …

  • EuGH, 20.01.2005 - C-27/02

    Engler

  • EuGH, 21.12.2021 - C-251/20

    Verbreitung angeblich verunglimpfender Äußerungen über das Internet: Ersatz des …

  • EuGH, 05.07.2018 - C-27/17

    flyLAL-Lithuanian Airlines - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle …

  • EuGH, 08.05.2019 - C-25/18

    Kerr - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen …

  • EuGH, 10.03.2022 - C-498/20

    BMA Nederland - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …

  • EuGH, 03.09.2020 - C-186/19

    Supreme Site Services u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle …

  • BGH, 11.03.2025 - VI ZB 79/23

    Anspruch auf Auskunft über die Bestandsdaten eines Nutzers einer …

    Rn. 8 II. Die dagegen gerichtete Rechtsbeschwerde ist gemäß den - inhaltlich den Regelungen in § 21 Abs. 3 Satz 6 und 8 TTDSG entsprechenden - Bestimmungen in § 21 Abs. 3 Satz 6 und 8 TDDDG in der Fassung vom 12. Juli 2024 in Verbindung mit § 70 Abs. 1, § 71 FamFG statthaft und auch im Übrigen zulässig (…vgl. Senatsbeschluss vom 24. September 2019 - VI ZB 39/18, BGHZ 223, 168 Rn. 11 ff.; BGH, Beschluss vom 28. September 2023 - III ZB 25/21, NJW 2024, 514 Rn. 10).

    Die zweite Änderung diente der Berichtigung eines Redaktionsversehens (BT-Drucks. 20/11788 S. 55 f.; vgl. auch OLG Bamberg…, Beschluss vom 17. Dezember 2024 - 6 W 12/24 e, juris Rn. 41; sowie BGH, Beschluss vom 28. September 2023 - III ZB 25/21, VersR 2024, 1562 Rn. 10 zur Überführung von § 14 Abs. 2 bis 5 TMG in § 21 Abs. 2 bis 4 TTDSG).

  • OLG Nürnberg, 15.09.2026 - 3 W 1489/26

    Fehlende internationale Zuständigkeit für Bestandsdatenauskunft

    Rn. 25 bb) Der BGH hat mit Beschluss vom 28. September 2023 (III ZB 25/21, NJW 2024, 514) die Auffassung vertreten, dass die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte unter dem Aspekt des Deliktsgerichtsstands noch nicht dadurch eröffnet wird, dass der Antragsteller deliktische Ansprüche gegen einen Dritten - den Verletzer - verfolgt.

    Rn. 26 (1) Das in § 21 Abs. 3 i.V.m. Abs. 2 TDDDG vorgesehene Gestattungsverfahren stellt eine Zivilsache i.S.v. Art. 1 Abs. 1 S. 1 EuGVVO dar, bei der sich der Antragsteller und der Anbieter von Telemedien zwingend und in der Art einer echten Parteistreitigkeit gegenüberstehen (BGH, Beschluss vom 28. September 2023, III ZB 25/21, NJW 2024, 514 Rn. 12;… ebenso bereits zur Vorgängernorm BGH, Beschluss 24. September 2019 - VI ZB 39/18, NJW 2020, 536 Rn. 15 ff.).

    Dies führt dazu, dass sich eine internationale Zuständigkeit nur nach Maßgabe dieser Verordnung ergeben kann (BGH, Beschluss vom 28. September 2023, III ZB 25/21, NJW 2024, 514 Rn. 12).

    Rn. 27 (2) Eine Zuständigkeit der deutschen Gerichte aufgrund des sog. Deliktsgerichtsstands in Art. 7 Nr. 2 EuGVVO ist nach Auffassung des BGH nicht bereits deshalb begründet, weil dieser im Verhältnis zum Verletzer gegeben wäre (BGH, Beschluss vom 28. September 2023, III ZB 25/21, NJW 2024, 514 Rn. 14 ff.).

    Bei der Auslegung der Bestimmung sei zu berücksichtigen, dass die besonderen oder ausschließlichen Zuständigkeitsregelungen Ausnahmecharakter besitzen und daher eng auszulegen sind (BGH, Beschluss vom 28. September 2023, III ZB 25/21, NJW 2024, 514 Rn. 15 m.w.N.).

    Dies schließe es aus, aus der Beziehung zwischen diesen beiden Personen eine besondere Nähe zum Handlungs- oder Erfolgsort, welche die sachliche Rechtfertigung für die besondere Anknüpfung in Art. 7 Nr. 2 EuGVVO bildet, im Verhältnis zum Anbieter herzuleiten (BGH, Beschluss vom 28. September 2023, III ZB 25/21, NJW 2024, 514 Rn. 16).

    Ebenso lasse der Gedanke, dass der gegen den Anbieter verfolgte Auskunftsanspruch ein "Hilfsanspruch" zur Durchsetzung des deliktsrechtlichen "Hauptanspruchs" gegen den Verletzer sei und auch das Gestattungsverfahren einen derartigen dienenden Charakter besitzt, eine Eröffnung des Deliktsgerichtsstands nicht zu, weil so die Ausgestaltung des nationalen Rechts entgegen dem Grundsatz der autonomen Auslegung über die Zuständigkeit entscheiden würde (BGH, Beschluss vom 28. September 2023, III ZB 25/21, NJW 2024, 514 Rn. 19).

    Anordnungen nach Art. 21 Abs. 1 TDDDG dienten nicht dazu, die Sach- und Rechtslage zur Sicherung von Ansprüchen zu erhalten (BGH, Beschluss vom 28. September 2023, III ZB 25/21, NJW 2024, 514 Rn. 15), sondern sollen eine Rechtsverfolgung ermöglichen.

  • OLG Köln, 29.04.2021 - 15 W 29/21

    Zulässigkeit einer Auskunftserteilung nach dem TMG Voraussetzungen der …

    Rn. 7 1. Der Senat hat im Beschluss vom 11.03.2021 - 15 W 10/21, BeckRS 2021, 7395 (n.rkr. - z.Zt BGH - III ZB 25/21), auf den hier zur Meidung von unnötigen Wiederholungen Bezug genommen wird, zu Rn. 40 und 50 bereits eingehend ausgeführt, dass die Anwendung des § 14 Abs. 4 TMG in der Tat einen materiell-rechtlichen Auskunftsanspruch des Antragstellers voraussetzt.
  • OLG Köln, 17.12.2024 - 15 W 107/24

    Anspruch auf Erteilung einer Bestandsdatenauskunft

    Das Verfahren nach § 21 Abs. 3 TDDDG ist eine echte Parteistreitigkeit der freiwilligen Gerichtsbarkeit (vgl. BGH, Beschluss vom 28. September 2023 - III ZB 25/21, NJW 2024, 514 Rn. 12 zu § 21 Abs. 3 TTDSG), deren Gegenstand ein Anspruch, nämlich einen Auskunftsanspruch aus § 21 Abs. 2 TDDDG ist.

    Rn. 4 Die internationale Zuständigkeit richtet sich nach der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012, in deren sachlichen Anwendungsbereich das Verfahren nach § 21 Abs. 3 TDDDG fällt (vgl. BGH, Beschluss vom 28. September 2023 - III ZB 25/21, NJW 2024, 514 Rn. 12).

    Sie sind deshalb eng auszulegen und erlauben keine Interpretation, die über die in der Verordnung ausdrücklich geregelten Fälle hinausgeht (vgl. BGH, Beschluss vom 28. September 2023 - III ZB 25/21, NJW 2024, 514 Rn. 15 mwN).

    Jedoch genügt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Geltendmachung deliktischer Ansprüche gegen einen Dritten nicht, um im Verfahren nach § 21 Abs. 3 TDDDG den Deliktsgerichtsstand zu begründen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. September 2023 - III ZB 25/21, NJW 2024, 514 Rn. 18 f.).

    Soweit der Bundesgerichtshof offengelassen hat, ob der Deliktsgerichtsstand für das Gestattungsverfahren dann eröffnet ist, wenn ein Antragsteller sich zur Begründung seines Auskunftsverlangens auf eine unerlaubte Handlung (auch) des Anbieters beruft (vgl. BGH, Beschluss vom 28. September 2023 - III ZB 25/21, NJW 2024, 514 Rn. 18), liegt ein solcher Fall nicht vor.

    Eine Zuständigkeit der deutschen Gerichte gemäß Art. 7 Nr. 1 VO (EU) Nr. 1215/2012 scheidet jedenfalls deshalb aus, weil nicht ersichtlich ist, dass die weitere Beteiligte die von ihr gegenüber der Antragstellerin geschuldete Dienstleistung an einem anderen Ort als an ihrem irischen Sitz erbringt (vgl. BGH, Beschluss vom 28. September 2023 - III ZB 25/21, NJW 2024, 514 Rn. 21 ff.).

  • OLG Köln, 10.07.2026 - 19 U 9/25

    Rückzahlung von finanziellen Verlusten eines Spielers und Verbrauchers aus der …

    Die Vorschrift des Art. 7 Nr. 1 lit. b) Brüssel-Ia-VO knüpft an die vertragscharakteristische Leistung - die Erbringung der Dienstleistung - an und legt einen einheitlichen Erfüllungsort für sämtliche Klagen aus dem Vertrag fest (BGH, Beschluss vom 28.09.2023, III ZB 25/21, juris Rn. 24).
  • OLG München, 26.08.2025 - 18 W 677/25

    Auskunftspflicht über, Telekommunikationsdienste, Internationale Zuständigkeit, …

    18/13013, 24, jew. zu § 14 TMG; BGH, Beschluss vom 28.09.2023 - III ZB 25/21, NJW 2024, 514, zu § 21 TTDSG).
  • LG Düsseldorf, 17.12.2024 - 15 W 107/24
    Die internationale Zuständigkeit richtet sich nach der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012, in deren sachlichen Anwendungsbereich das Verfahren nach § 21 Abs. 3 TDDDG fällt (vgl. BGH, Beschluss vom 28. September 2023 - III ZB 25/21 (IPRspr 2023-299), NJW 2024, 514 Rn. 12).

    Sie sind deshalb eng auszulegen und erlauben keine Interpretation, die über die in der Verordnung ausdrücklich geregelten Fälle hinausgeht (vgl. BGH, Beschluss vom 28. September 2023 - III ZB 25/21 (IPRspr 2023-299), NJW 2024, 514 Rn. 15 mwN).

    Jedoch genügt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Geltendmachung deliktischer Ansprüche gegen einen Dritten nicht, um im Verfahren nach § 21 Abs. 3 TDDDG den Deliktsgerichtsstand zu begründen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. September 2023 - III ZB 25/21 (IPRspr 2023-299), NJW 2024, 514 Rn. 18 f.).

    Soweit der Bundesgerichtshof offengelassen hat, ob der Deliktsgerichtsstand für das Gestattungsverfahren dann eröffnet ist, wenn ein Antragsteller sich zur Begründung seines Auskunftsverlangens auf eine unerlaubte Handlung (auch) des Anbieters beruft (vgl. BGH, Beschluss vom 28. September 2023 - III ZB 25/21 (IPRspr 2023-299), NJW 2024, 514 Rn. 18), liegt ein solcher Fall nicht vor.

    Eine Zuständigkeit der deutschen Gerichte gemäß Art. 7 Nr. 1 VO (EU) Nr. 1215/2012 scheidet jedenfalls deshalb aus, weil nicht ersichtlich ist, dass die weitere Beteiligte die von ihr gegenüber der Antragstellerin geschuldete Dienstleistung an einem anderen Ort als an ihrem irischen Sitz erbringt (vgl. BGH, Beschluss vom 28. September 2023 - III ZB 25/21 (IPRspr 2023-299), NJW 2024, 514 Rn. 21 ff.).

  • OLG Karlsruhe, 08.05.2024 - 6 U 198/23

    Account-Sperre - Antrag eines Journalisten auf Erlass einer einstweiligen …

    Dort hat die Beklagte ihre Dienstleistungen zu erbringen, nämlich die Bereitstellung des Zugangs zur Videoplattform und etwa weiter vereinbarter Dienste durch die Beteiligte, die der Kläger über das Internet nutzen und dort Inhalte einstellen kann, welche die Beklagte über das Internet verbreitet (siehe BGH, WRP 2024, 87, 89;… MünchKommZPO/Gottwald, 6. Aufl., Brüssel Ia-VO Art. 7 Rn. 31;… Steinrötter in Maume/Maute, Kryptowerte-HdB, § 3 Rn. 65).
  • OLG Bamberg, 16.06.2025 - 6 W 6/25

    TDDDG - internationale Zuständigkeit - Arbeitgeberbewertung - Auskunftsanspruch - …

    Die Antragstellerin hat sich vielmehr zur Begründung ihres Auskunftsverlangens sowohl in ihrer Antragsschrift als auch in der Beschwerde nicht auf eine Störerhaftung der Beteiligten zu 2) berufen, sondern auf eine deliktische Haftung eines Dritten, die jedoch nicht zur Begründung der Zuständigkeit ausreichend ist (BGH, Beschluss vom 28. September 2023 - III ZB 25/21, NJW 2024, 514 Rn. 18 f.).
  • OLG Köln, 24.04.2026 - 19 U 134/25

    Rückzahlung von Glücksspielverlusten aus Online-Casinospielen; Autonome Auslegung …

    Die Vorschrift des Art. 7 Nr. 1 lit. b) Brüssel-Ia-VO knüpft an die vertragscharakteristische Leistung - die Erbringung der Dienstleistung - an und legt einen einheitlichen Erfüllungsort für sämtliche Klagen aus dem Vertrag fest (BGH, Beschluss vom 28.09.2023, III ZB 25/21, juris Rn. 24).
  • OLG Düsseldorf, 30.09.2025 - 15 U 24/25
  • LG Krefeld, 02.09.2024 - 5 O 133/24
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