Rechtsprechung
| BGH, 24.10.2019 - III ZR 141/18 |
Volltextveröffentlichungen (13)
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- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Anspruch auf Schmerzensgeld bei Erstattung eines unrichtigen Gutachtens in Missbrauchsverfahren
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 839 Abs 3 BGB, § 839a Abs 2 BGB, § 201 Abs 1 S 1 StPO, § 201 Abs 2 S 1 StPO
Anspruch auf Schmerzensgeld bei Erstattung eines unrichtigen Gutachtens in Missbrauchsverfahren - IWW
§ 839a Abs. 1 BGB, § ... 839 Abs. 3 BGB, § 839a Abs. 2, § 201 StPO, § 839a BGB, § 203 StPO, §§ 151, 152 Abs. 1, § 170 Abs. 1 StPO, §§ 75, 161a Abs. 1 Satz 1, 2 StPO, § 204 StPO, § 839 Abs. 2 BGB, § 411 Abs. 4 ZPO, § 412 Abs. 1 ZPO, § 201 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 StPO, § 254 Abs. 2 Satz 2, § 278 BGB, § 201 Abs. 2 Satz 1, § 202 Satz 1, § 244 Abs. 2 StPO, § 244 Abs. 3 bis 5 StPO, § 201 Abs. 2 Satz 2, § 202 Satz 2 StPO, § 336 Satz 2 Alt. 1 StPO, § 563 Abs. 3 ZPO
- Wolters Kluwer
Analoge Anwendbarkeit von § 839a BGB auf Sachverständigengutachten; Grob fahrlässigen Erstellung eines aussagepsychologischen Sachverständigengutachtens in einem Ermittlungsverfahren
- ra.de
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 839a
Analoge Anwendbarkeit von § 839a BGB auf Sachverständigengutachten; Grob fahrlässigen Erstellung eines aussagepsychologischen Sachverständigengutachtens in einem Ermittlungsverfahren - datenbank.nwb.de
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Haftung für Erstellung eines Sachverständigengutachtens in einem Ermittlungsverfahren
Verfahrensgang
- AG Heidelberg, 30.08.2017 - 28 C 79/15
- LG Heidelberg, 08.06.2018 - 1 S 41/17
- BGH, 24.10.2019 - III ZR 141/18
Papierfundstellen
- NJW 2020, 1592
- MDR 2020, 221
- StV 2020, 464
- VersR 2020, 433
- DVBl 2020, 638
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (7)
- BGH, 06.03.2014 - III ZR 320/12
Haftung des im staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren beauftragten …
Auszug aus BGH, 24.10.2019 - III ZR 141/18
Im Rahmen der analogen Anwendung von § 839a BGB auf Sachverständigengutachten in staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren ist die Anklageerhebung als eine "gerichtliche Entscheidung" im Sinne dieser Vorschrift anzusehen (Bestätigung und Fortführung von Senat, Urteil vom 6. März 2014 - III ZR 320/12, BGHZ 200, 253).Wie der erkennende Senat bereits entschieden hat, ist diese Vorschrift auf die Gutachtenerstattung in einem staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren analog anzuwenden (Senat, Urteil vom 6. März 2014 - III ZR 320/12, BGHZ 200, 253, 257 ff Rn. 20 ff).
- BGH, 05.07.2007 - III ZR 240/06
Ladung des Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung als Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 24.10.2019 - III ZR 141/18
Hierzu zählen etwa Gegenvorstellungen und Hinweise auf die Unrichtigkeit des Gutachtens (siehe z.B. § 411 Abs. 4 ZPO), Anträge, den Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung seines Gutachtens zu laden, und formelle Beweisanträge auf Einholung eines neuen (Ober-)Gutachtens gemäß § 412 Abs. 1 ZPO; der Geschädigte muss sämtliche zur Korrektur des unrichtigen Sachverständigengutachtens zur Verfügung stehenden innerprozessualen Behelfe ausschöpfen, will er einen Ausschluss seines Anspruchs vermeiden (s. hierzu Senat…, Beschluss vom 28. Juli 2006 - III ZB 14/06, NJW-RR 2006, 1454, 1455 Rn. 11; Urteil vom 5. Juli 2007 - III ZR 240/06, BGHZ 173, 98, 100 ff Rn. 8 ff …und Beschluss vom 27. Juli 2017 - III ZR 440/16, VersR 2017, 1285, 1286 Rn. 6;… s. auch Dörr aaO Rn. 64, 65;… Wagner aaO Rn. 38;… Geigel/Knerr, Der Haftpflichtprozess, 27. Aufl., Kap. 35 Rn. 13).Zwar hat der erkennende Senat es für vorwerfbar gehalten, wenn der Geschädigte sich auf ausführliche schriftsätzliche Einwände unter Beifügung privatgutachterlicher Stellungnahmen beschränkt und es unterlassen hat, die mündliche Befragung des Sachverständigen und die Erläuterung seines Gutachtens zu beantragen (Senat, Urteil vom 5. Juli 2007 aaO S. 101 Rn. 10 und S. 102 f Rn. 13).
- BGH, 30.03.2001 - StB 4/01
Schindler muß sich doch vor dem Kammergericht verantworten
Auszug aus BGH, 24.10.2019 - III ZR 141/18
Diese bleiben regelmäßig der von den Grundsätzen der Mündlichkeit und Unmittelbarkeit beherrschten Hauptverhandlung vorbehalten, die vom Zwischenverfahren nicht vorweggenommen werden soll ("keine Hauptverhandlung vor der Hauptverhandlung"); eine umfassende Beweisaufnahme im Zwischenverfahren läuft Gefahr, zu erheblichen Verfahrensverzögerungen, doppelten Beweiserhebungen und Mehrfachbelastungen aller Verfahrensbeteiligten, insbesondere auch der möglichen Tatopfer, zu führen (vgl. BGH, Beschluss vom 30. März 2001 - StB 4, 5/01, BGHSt 46, 349, 352 f;… Wenske aaO Rn. 32;… s. auch Löwe-Rosenberg/Stuckenberg, StPO, 27. Aufl., vor § 198 Rn. 23).
- BGH, 27.07.2017 - III ZR 440/16
Haftung des gerichtlichen Sachverständigen: Einholung eines Privatgutachtens als …
Auszug aus BGH, 24.10.2019 - III ZR 141/18
Hierzu zählen etwa Gegenvorstellungen und Hinweise auf die Unrichtigkeit des Gutachtens (siehe z.B. § 411 Abs. 4 ZPO), Anträge, den Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung seines Gutachtens zu laden, und formelle Beweisanträge auf Einholung eines neuen (Ober-)Gutachtens gemäß § 412 Abs. 1 ZPO; der Geschädigte muss sämtliche zur Korrektur des unrichtigen Sachverständigengutachtens zur Verfügung stehenden innerprozessualen Behelfe ausschöpfen, will er einen Ausschluss seines Anspruchs vermeiden (s. hierzu Senat…, Beschluss vom 28. Juli 2006 - III ZB 14/06, NJW-RR 2006, 1454, 1455 Rn. 11;… Urteil vom 5. Juli 2007 - III ZR 240/06, BGHZ 173, 98, 100 ff Rn. 8 ff und Beschluss vom 27. Juli 2017 - III ZR 440/16, VersR 2017, 1285, 1286 Rn. 6;… s. auch Dörr aaO Rn. 64, 65;… Wagner aaO Rn. 38;… Geigel/Knerr, Der Haftpflichtprozess, 27. Aufl., Kap. 35 Rn. 13). - BGH, 28.07.2006 - III ZB 14/06
Rechtsschutzbedürfnis für ein selbständiges Beweisverfahren zur Vorbereitung …
Auszug aus BGH, 24.10.2019 - III ZR 141/18
Hierzu zählen etwa Gegenvorstellungen und Hinweise auf die Unrichtigkeit des Gutachtens (siehe z.B. § 411 Abs. 4 ZPO), Anträge, den Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung seines Gutachtens zu laden, und formelle Beweisanträge auf Einholung eines neuen (Ober-)Gutachtens gemäß § 412 Abs. 1 ZPO; der Geschädigte muss sämtliche zur Korrektur des unrichtigen Sachverständigengutachtens zur Verfügung stehenden innerprozessualen Behelfe ausschöpfen, will er einen Ausschluss seines Anspruchs vermeiden (s. hierzu Senat, Beschluss vom 28. Juli 2006 - III ZB 14/06, NJW-RR 2006, 1454, 1455 Rn. 11;… Urteil vom 5. Juli 2007 - III ZR 240/06, BGHZ 173, 98, 100 ff Rn. 8 ff …und Beschluss vom 27. Juli 2017 - III ZR 440/16, VersR 2017, 1285, 1286 Rn. 6;… s. auch Dörr aaO Rn. 64, 65;… Wagner aaO Rn. 38;… Geigel/Knerr, Der Haftpflichtprozess, 27. Aufl., Kap. 35 Rn. 13). - BGH, 30.06.2016 - III ZR 316/15
Amtshaftungsanspruch eines Landesbeamten gegen seinen Dienstherrn: "Mobbing" …
Auszug aus BGH, 24.10.2019 - III ZR 141/18
Ein Rechtsmittel muss möglich, zumutbar und erfolgversprechend sein, damit sein Nichtgebrauch zu einem Anspruchsverlust führt; liegen diese Voraussetzungen aus der begründeten Sicht des Geschädigten nicht vor, so stellt sich der Nichtgebrauch des Behelfs nicht als schuldhaft dar (…vgl. Senat, Beschlüsse vom 29. Januar 2009 - III ZR 182/08, BeckRS 2009, 6398 Rn. 2 und vom 30. Juni 2016 - III ZR 316/15, NVwZ-RR 2016, 917 Rn. 2;… Dörr aaO § 839 Rn. 704). - BGH, 29.01.2009 - III ZR 182/08
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend Amtshaftungsansprüche …
Auszug aus BGH, 24.10.2019 - III ZR 141/18
Ein Rechtsmittel muss möglich, zumutbar und erfolgversprechend sein, damit sein Nichtgebrauch zu einem Anspruchsverlust führt; liegen diese Voraussetzungen aus der begründeten Sicht des Geschädigten nicht vor, so stellt sich der Nichtgebrauch des Behelfs nicht als schuldhaft dar (vgl. Senat, Beschlüsse vom 29. Januar 2009 - III ZR 182/08, BeckRS 2009, 6398 Rn. 2 …und vom 30. Juni 2016 - III ZR 316/15, NVwZ-RR 2016, 917 Rn. 2;… Dörr aaO § 839 Rn. 704).
- BGH, 25.06.2020 - III ZR 119/19
Haftung des gerichtlichen Sachverständigen wegen eines unrichtigen Gutachtens bei …
Vor diesem Hintergrund ließe sich denn auch erwägen, einen in der Berufungsinstanz geschlossenen Prozessvergleich als eine von § 839a BGB umfasste (Schadens-)Folge der erstinstanzlichen "gerichtlichen Entscheidung" anzusehen; denn für die Anwendung von § 839a BGB kommen anerkanntermaßen nicht nur verfahrensbeendende, sondern sämtliche gerichtlichen Entscheidungen in Betracht, also auch vorläufige, nicht rechtskräftige und das Verfahren nicht abschließende (…s. Unterrichtung durch die Bundesregierung aaO S. 5-6;… Dörr aaO Rn. 45;… Mayen aaO Rn. 9;… Spickhoff aaO Rn. 33;… Wagner aaO Rn. 23;… Wöstmann aaO Rn. 16; vgl. auch Senat, Urteil vom 24. Oktober 2019 - III ZR 141/18, NJW 2020, 1592, 1593 Rn. 19).Vielmehr ist maßgeblich, ob dem Geschädigten das Absehen von der Fortsetzung des Rechtsstreits nach den gesamten Umständen des Einzelfalls als "Verschulden gegen sich selbst" vorgeworfen werden kann; daran fehlt es etwa dann, wenn und insoweit die Fortsetzung des Prozesses aus begründeter Sicht des Geschädigten für ihn nicht zumutbar oder nicht erfolgversprechend gewesen ist (s. hierzu Senat, Urteil vom 24. Oktober 2019 aaO Rn. 25).
Des Weiteren wird gegebenenfalls zu prüfen sein, ob die Haftung des Beklagten gemäß § 839a Abs. 2 BGB (analog) in Verbindung mit § 839 Abs. 3 BGB - unter Mitberücksichtigung der im Senatsurteil vom 24. Oktober 2019 (aaO) dargelegten Maßstäbe - ausgeschlossen ist.
- BVerwG, 15.11.2022 - 2 C 4.21
Schadensersatz wegen verzögerter Reaktivierung eines vorzeitig pensionierten …
Ein Anspruchsverlust tritt jedoch nur durch den Nichtgebrauch von zumutbaren und erfolgversprechenden Rechtsmitteln ein (vgl. BGH, Urteil vom 24. Oktober 2019 - III ZR 141/18 - NJW 2020, 1592 Rn. 25). - OLG Karlsruhe, 28.10.2025 - 16 U 1/25
Schadensersatzanspruch; Sachverständiger
Der Geschädigte muss sämtliche zur Korrektur des unrichtigen Sachverständigengutachtens zur Verfügung stehenden innerprozessualen Behelfe ausschöpfen, will er einen Ausschluss seines Anspruchs vermeiden (BGH, Urteil vom 24. Oktober 2019 - III ZR 141/18 -, Rn. 23, juris).Rn. 51 Soweit die Klägerin nochmals auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 24.10.2019 (III ZR 141/18, NJW 2020, 1592) abhebt, verweist der Senat auf die von der Klägerin selbst hervorgehobene Passage (…Rn. 25): Der Nichtgebrauch des Rechtsmittels muss dem Geschädigten im Sinne eines "Verschuldens gegen sich selbst" vorwerfbar sein.
- BGH, 30.07.2026 - III ZR 233/25 Vielmehr umfasst der Anwendungsbereich von § 839a BGB sämtliche gerichtlichen Entscheidungen (Senat, Urteil vom 24. Oktober 2019 - III ZR 141/18, NJW 2020, 1592 Rn. 19) und damit auch vorläufige, das Verfahren nicht abschließende und nicht rechtskräftige Entscheidungen (…vgl. zur Gesetzgebungsgeschichte MüKoBGB/Wagner, 9. Aufl., § 839a Rn. 26 mwN).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 18.10.2023 - L 12 SO 390/22
Anspruch des Krankenhauses auf Erstattung von Kosten für eine stationäre …
Der Nichtgebrauch eines Rechtsmittels im Sinne des § 839 Abs. 3 BGB ist nach der Rechtsprechung des BGH dann nicht schuldhaft, wenn die Erfolgsaussicht des Rechtsbehelfs so gering oder zweifelhaft erscheint, dass dem Verletzten dessen Gebrauch nicht zuzumuten ist (…st. Rspr., vgl. etwa BGH Urteile vom 02.02.2017, III ZR 41/16, Rn. 36, juris;… vom 11.03.2010, III ZR 124/09, Rn. 16, juris;… vom 20.02.2003, III ZR 224/01, Rn. 59, juris; und vom 24.10.2019, III ZR 141/18, Rn. 25, juris;… vgl. auch BVerfG Beschluss vom 22.02.2011, 1 BvR 409/09, Rn. 38, juris). - OLG Braunschweig, 26.03.2020 - 3 W 27/19
Sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung der Zustellung einer …
Rn. 30 Auch aus dem von dem Beklagten zu 2) unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 24.10.2019 - III ZR 141/18 - angeführten Gesichtspunkt, ein Streitverkünder sei verpflichtet, im Hauptprozess alle ihm möglichen innerprozessualen Rechtsbehelfe und Einwendungen geltend zu machen, ergibt sich kein rechtliches Interesse an der Streitverkündung. - OLG München, 08.04.2026 - 31 Wx 380/26
Einstweilige Verfügung, Rechtsschutzbedürfnis, Sittenwidrige Schädigung, …
Rn. 42 In diesem Sinne hat der Bundesgerichtshof in jüngerer Zeit die analoge Anwendung des § 839a BGB auf nichtgerichtliche Verfahren bzw. auf Fallkonstellationen ausgedehnt, in denen nicht eine gerichtliche Entscheidung ursächlich für den eingetretenen Schaden war (vgl. BGH NJW 2020, 1592 Rn. 17: analoge Anwendung im staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren; BGH NJW 2020.2471: Haftung des Sachverständigen bei Erledigung des Gerichtsverfahrens durch Vergleich). - LSG Nordrhein-Westfalen, 18.10.2023 - L 12 SO 372/22
Anspruch des Krankenhauses auf Erstattung von Kosten für eine stationäre …
Der Nichtgebrauch eines Rechtsmittels im Sinne des § 839 Abs. 3 BGB ist nach der Rechtsprechung des BGH dann nicht schuldhaft, wenn die Erfolgsaussicht des Rechtsbehelfs so gering oder zweifelhaft erscheint, dass dem Verletzten dessen Gebrauch nicht zuzumuten ist (…st. Rspr., vgl. etwa BGH Urteile vom 02.02.2017, III ZR 41/16, Rn. 36, juris;… vom 11.03.2010, III ZR 124/09, Rn. 16, juris;… vom 20.02.2003, III ZR 224/01, Rn. 59, juris; und vom 24.10.2019, III ZR 141/18, Rn. 25, juris;… vgl. auch BVerfG Beschluss vom 22.02.2011, 1 BvR 409/09, Rn. 38, juris). - OLG München, 08.04.2026 - 31 W 380/26
Anspruch auf Rücknahme eines im Auftrag einer privaten Projektträgergesellschaft …
In diesem Sinne hat der Bundesgerichtshof in jüngerer Zeit die analoge Anwendung des § 839a BGB auf nicht-gerichtliche Verfahren bzw. auf Fallkonstellationen ausgedehnt, in denen nicht eine gerichtliche Entscheidung ursächlich für den eingetretenen Schaden war (vgl. BGH NJW 2020, 1592 Rn. 17: analoge Anwendung im staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren; BGH NJW 2020.2471: Haftung des Sachverständigen bei Erledigung des Gerichtsverfahrens durch Vergleich). - OLG Stuttgart, 08.04.2026 - 31 Wx 380/26
Verfügungsanspruch auf Rücknahme des im bauplanungsrechtlichen Verfahren der …
In diesem Sinne hat der Bundesgerichtshof in jüngerer Zeit die analoge Anwendung des § 839a BGB auf nicht-gerichtliche Verfahren bzw. auf Fallkonstellationen ausgedehnt, in denen nicht eine gerichtliche Entscheidung ursächlich für den eingetretenen Schaden war (vgl. BGH NJW 2020, 1592 Rn. 17: analoge Anwendung im staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren; BGH NJW 2020.2471: Haftung des Sachverständigen bei Erledigung des Gerichtsverfahrens durch Vergleich). - OLG Karlsruhe, 13.04.2021 - 9 W 20/21
Haftung der psychologischen Sachverständigen im Sorgerechtsverfahren
- LSG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2023 - L 9 SO 208/21
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