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Weitere Entscheidung unten: BGH, 16.05.2002

Rechtsprechung
   BGH, 20.01.2005 - III ZR 48/01 (1)   

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https://dejure.org/2005,205
BGH, 20.01.2005 - III ZR 48/01 (1) (https://dejure.org/2005,205)
BGH, Entscheidung vom 20.01.2005 - III ZR 48/01 (1) (https://dejure.org/2005,205)
BGH, Entscheidung vom 20. Januar 2005 - III ZR 48/01 (1) (https://dejure.org/2005,205)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    BGB § 839; GG Art. 3 Abs. 1, 14 Abs. 1, 20 Abs. 2, 34 Satz 1; KWG § 6 Abs. 4; FinDAG § 4 Abs. 4

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    BGB § 839 (Cb); ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 2; ; GG Art. 34 Satz 1; ; KWG § 6 Abs. 4 F: 22.10.1997; ; FinDAG § 4 Abs. 4

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Schadenersatz wegen unzureichend wahrgenommener Bankenaufsicht durch das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen; Gemeinschaftsrechtlicher Staatshaftungsanspruch für Verstöße der Mitgliedstaaten gegen das Gemeinschaftsrecht ; Schadenersatzanspruch wegen nicht ...

  • ra.de
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Keine Amtshaftung des Bundesaufsichtsamts für das Kreditwesen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Drittbezogenheit von Amtspflichten des Bundesaufsichtsamts für das Kreditwesen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof legt dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften Fragen zur Wahrnehmung der Bankenaufsicht vor

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof billigt Ausschluß der Staatshaftung gegenüber Einlagegläubigern wegen unzureichender Wahrnehmung der Bankenaufsicht

  • nomos.de PDF, S. 4 (Kurzinformation)

    Keine Staatshaftung für Bankenaufsicht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einlagensicherung und Staatshaftung

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    KWG § 6 Abs. 4; FinDAG § 4 Abs. 4; BGB § 839; GG Art. 3, 14, 20 Abs. 2, Art. 34 Satz 1
    Keine Staatshaftung für unzureichende Bankenaufsicht ("BVH Bank")

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 4 (Kurzinformation)

    Keine Staatshaftung für Bankenaufsicht

  • 123recht.net (Pressemeldung, 20.1.2005)

    Staat haftet nicht für Pleite von Privatbank // Konkurs der Düsseldorfer BVH Bank

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 162, 49
  • NJW 2005, 742
  • ZIP 2005, 287
  • MDR 2005, R9
  • NVwZ 2005, 608 (Ls.)
  • EuZW 2005, 102
  • EuZW 2005, 186
  • VersR 2005, 1287
  • WM 2005, 369
  • DB 2005, 384
 
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Wird zitiert von ... (78)Zitiert selbst (27)

  • BGH, 15.02.1979 - III ZR 108/76

    Amtspflichten der Bankenaufsicht

    Auszug aus BGH, 20.01.2005 - III ZR 48/01
    Bei der Wahrnehmung der Bankenaufsicht nach § 6 Abs. 1 KWG hat der Senat verschiedenen Bestimmungen des Kreditwesengesetzes (in der damaligen Fassung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Kreditwesengesetzes vom 24. März 1976, BGBl. I S. 725), die die Erfüllung von Verpflichtungen der Kreditinstitute gegenüber ihren Gläubigern, insbesondere zur Sicherheit der ihnen anvertrauten Vermögenswerte (§ 10 Abs. 1), die Gewährleistung einer ausreichenden Zahlungsbereitschaft (§ 11), das Verbot gewisser Kreditgeschäfte wegen ihrer Gefährlichkeit für die Einleger (§ 3 Nr. 1, 2), die Rücknahme der Erlaubnis zum Betrieb von Bankgeschäften (§ 35 Abs. 2 Nr. 4) und die Befugnis betreffen, nach § 46 einstweilige Maßnahmen zu treffen, wenn Gefahr für die Sicherheit der dem Kreditinstitut anvertrauten Vermögenswerte besteht, entnommen, mangels einer einschränkenden Zielsetzung des Gesetzes verfolge die Bankenaufsicht auch das Ziel, die Gläubiger des einzelnen Kreditinstituts vor Verlusten zu schützen (BGHZ 74, 144, 148 ff; 75, 120, 122 f).

    Der Bundesgerichtshof hat diese jahrelang fast unbestrittene Auffassung allerdings "mangels einer einschränkenden Zielsetzung des Gesetzes" in zwei Urteilen verworfen (BGHZ 74, 144; 75, 120), während das Bundesverwaltungsgericht in einem Fall aus der Versicherungsaufsicht entschieden hat, daß das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen als Sachwalter der durch das Gesetz bestimmten öffentlichen Interessen handelt (BVerwGE 61, 59).

    Zwar bedeutet dies - in einem praktischen Sinn gesehen - keine Veränderung der sich aus Einzelbestimmungen ergebenden weiteren Ziele, insbesondere des Einlegerschutzes, auf den der Senat in seinem Urteil BGHZ 74, 144, 149 f hingewiesen hat.

    Letztlich beruhte die seinerzeitige Beurteilung der Drittgerichtetheit von Aufsichtspflichten des Bundesaufsichtsamtes durch den Senat - ebenso wie die im Ergebnis gegenteilige zur Versicherungsaufsicht (vgl. BGHZ 58, 96, 98 ff) - auf einer Auslegung einfach-rechtlicher Bestimmungen, für die kein hinreichender Anhalt bestanden hätte, wenn die für die Bankenaufsicht zentrale Norm des § 6 Abs. 1 KWG einen Hinweis auf die einschränkende Zielsetzung des Gesetzes (vgl. Senatsurteil BGHZ 74, 144, 149) enthalten hätte.

    Soweit der Senat in seinem bereits angeführten Urteil BGHZ 74, 144, 150, 152 auf die Zielsetzung der Gefahrenabwehr und die polizeiliche (ordnungsrechtliche) Funktion der Bankenaufsicht hingewiesen und auch hieraus den Drittschutz abgeleitet hat, erfordert Art. 3 Abs. 1 GG für den Bereich, der heute der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unterliegt, nicht notwendig dieselbe rechtliche Behandlung wie im allgemeinen Polizeirecht.

  • BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvF 1/90

    Zweitregister

    Auszug aus BGH, 20.01.2005 - III ZR 48/01
    Vielmehr haben die staatlichen Organe, denen die Wahrung des Grundgesetzes als Ganzes anvertraut ist, bei der Erfüllung von Schutzpflichten einen weiten Gestaltungsraum (vgl. BVerfGE 92, 26, 46).

    Die Verletzung einer Schutzpflicht ließe sich daher nur feststellen, wenn der Gesetzgeber Schutzvorkehrungen entweder überhaupt nicht getroffen hat oder die getroffenen Regelungen und Maßnahmen gänzlich ungeeignet oder völlig unzulänglich sind, das gebotene Schutzziel zu erreichen, oder erheblich dahinter zurückbleiben (vgl. BVerfGE 92, 26, 46).

  • BVerfG, 26.05.1998 - 1 BvR 180/88

    Waldschäden infolge Luftverunreinigungen und Eigentumsgarantie - Unterlassen des …

    Auszug aus BGH, 20.01.2005 - III ZR 48/01
    Nur unter ganz besonderen Umständen wird sich daher die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers so verengen, daß allein durch eine bestimmte Maßnahme der Schutzpflicht Genüge getan werden kann (vgl. BVerfG NJW 1998, 3264, 3265).

    Darüber hinaus hat das Bundesverfassungsgericht in seiner bisherigen Rechtsprechung die verfassungsrechtliche Nachprüfung dahin begrenzt, ob den staatlichen Organen eine evidente Verletzung der in den Grundrechten verkörperten Grundentscheidungen zur Last zu legen ist, weil es regelmäßig eine höchst komplexe Frage ist, wie eine positive staatliche Schutzpflicht durch aktive gesetzgeberische Maßnahmen zu verwirklichen ist, und weil eine solche Entscheidung nach dem Grundsatz der Gewaltenteilung und dem demokratischen Prinzip grundsätzlich in die Hand des vom Volk unmittelbar legitimierten Gesetzgebers gehört (vgl. BVerfGE 56, 54, 81 f; BVerfG NJW 1998, 3264, 3265).

  • EuGH, 12.10.2004 - C-222/02

    DIE RICHTLINIEN ÜBER DAS BANKENRECHT VERLEIHEN DEM EINZELNEN NICHT DAS RECHT, VON …

    Auszug aus BGH, 20.01.2005 - III ZR 48/01
    Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften hat hierüber durch Urteil vom 12. Oktober 2004 (Rs.C-222/02 - NJW 2004, 3479) entschieden.

    Vielmehr sind die bisherigen gemeinschaftsrechtlichen Richtlinien zum einen darauf gerichtet, diejenigen Harmonisierungen der nationalen Vorschriften zu erreichen, die notwendig und ausreichend sind, um zur gegenseitigen Anerkennung der Zulassung und der Bankenaufsichtssysteme zu gelangen, die die Gewährung einer einzigen Zulassung für die gesamte Gemeinschaft und die Anwendung des Grundsatzes der Kontrolle durch den Herkunftsmitgliedstaat erlaubt (vgl. EuGH, Urteil vom 12. Oktober 2004 - Rs.C-222/02 - NJW 2004, 3479, 3480 zu Rn. 37).

  • BGH, 12.07.1979 - III ZR 154/77

    Bankenaufsicht

    Auszug aus BGH, 20.01.2005 - III ZR 48/01
    Bei der Wahrnehmung der Bankenaufsicht nach § 6 Abs. 1 KWG hat der Senat verschiedenen Bestimmungen des Kreditwesengesetzes (in der damaligen Fassung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Kreditwesengesetzes vom 24. März 1976, BGBl. I S. 725), die die Erfüllung von Verpflichtungen der Kreditinstitute gegenüber ihren Gläubigern, insbesondere zur Sicherheit der ihnen anvertrauten Vermögenswerte (§ 10 Abs. 1), die Gewährleistung einer ausreichenden Zahlungsbereitschaft (§ 11), das Verbot gewisser Kreditgeschäfte wegen ihrer Gefährlichkeit für die Einleger (§ 3 Nr. 1, 2), die Rücknahme der Erlaubnis zum Betrieb von Bankgeschäften (§ 35 Abs. 2 Nr. 4) und die Befugnis betreffen, nach § 46 einstweilige Maßnahmen zu treffen, wenn Gefahr für die Sicherheit der dem Kreditinstitut anvertrauten Vermögenswerte besteht, entnommen, mangels einer einschränkenden Zielsetzung des Gesetzes verfolge die Bankenaufsicht auch das Ziel, die Gläubiger des einzelnen Kreditinstituts vor Verlusten zu schützen (BGHZ 74, 144, 148 ff; 75, 120, 122 f).

    Der Bundesgerichtshof hat diese jahrelang fast unbestrittene Auffassung allerdings "mangels einer einschränkenden Zielsetzung des Gesetzes" in zwei Urteilen verworfen (BGHZ 74, 144; 75, 120), während das Bundesverwaltungsgericht in einem Fall aus der Versicherungsaufsicht entschieden hat, daß das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen als Sachwalter der durch das Gesetz bestimmten öffentlichen Interessen handelt (BVerwGE 61, 59).

  • BGH, 24.01.1972 - III ZR 166/69

    Amtspflichten der Träger der Versicherungsaufsicht

    Auszug aus BGH, 20.01.2005 - III ZR 48/01
    So hat der Senat etwa befunden, daß die den Trägern der Versicherungsaufsicht obliegende Amtspflicht, die "Belange der Versicherten" zu wahren, auch im Bereich der Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter nicht gegenüber dem einzelnen Versicherten oder dem durch ihn geschädigten Verkehrsopfer besteht (BGHZ 58, 96, 98 ff).

    Letztlich beruhte die seinerzeitige Beurteilung der Drittgerichtetheit von Aufsichtspflichten des Bundesaufsichtsamtes durch den Senat - ebenso wie die im Ergebnis gegenteilige zur Versicherungsaufsicht (vgl. BGHZ 58, 96, 98 ff) - auf einer Auslegung einfach-rechtlicher Bestimmungen, für die kein hinreichender Anhalt bestanden hätte, wenn die für die Bankenaufsicht zentrale Norm des § 6 Abs. 1 KWG einen Hinweis auf die einschränkende Zielsetzung des Gesetzes (vgl. Senatsurteil BGHZ 74, 144, 149) enthalten hätte.

  • BGH, 24.10.1996 - III ZR 127/91

    Amtshaftung der Bundesrepublik Deutschland für legislatives Unterlassen

    Auszug aus BGH, 20.01.2005 - III ZR 48/01
    Nach dem vom Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften entwickelten gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftungsanspruch für Verstöße der Mitgliedstaaten gegen das Gemeinschaftsrecht kommt eine Haftung des Mitgliedstaats dann in Betracht, wenn die verletzte Gemeinschaftsrechtsnorm bezweckt, dem einzelnen Rechte zu verleihen, der Verstoß hinreichend qualifiziert ist und zwischen diesem Verstoß und dem dem einzelnen entstandenen Schaden ein unmittelbarer Kausalzusammenhang besteht (…vgl. Urteil vom 30. September 2003 - Rs.C-224/01 - Köbler - NJW 2003, 3539 zu Rn. 30, 31 m.umfangr.w.N.; aus der Rechtsprechung des Senats BGHZ 134, 30; 146, 153, 158 f; Beschluß vom 28. Oktober 2004 - III ZR 294/03 - EuZW 2005, 30, 31).

    So hat der Senat etwa drittschützende Amtspflichten - von sogenannten Maßnahme- oder Einzelfallgesetzen abgesehen - für die Mitglieder von Gesetzgebungsorganen verneint (vgl. Senatsurteile BGHZ 56, 40, 46; 87, 321, 335; 134, 30, 32).

  • BVerfG, 08.08.1978 - 2 BvL 8/77

    Kalkar I

    Auszug aus BGH, 20.01.2005 - III ZR 48/01
    Dabei hängt die Frage, ob, wann und mit welchem Inhalt eine solche Ausgestaltung von Verfassungs wegen geboten ist, von der Art, der Nähe und dem Ausmaß möglicher Gefahren, der Art und dem Rang des verfassungsrechtlich geschützten Rechtsguts sowie von den schon vorhandenen Regelungen ab (vgl. BVerfGE 49, 89, 142).
  • BVerfG, 16.10.1977 - 1 BvQ 5/77

    Schleyer

    Auszug aus BGH, 20.01.2005 - III ZR 48/01
    Wie die staatlichen Organe ihre Schutzpflicht erfüllen, ist von ihnen in eigener Verantwortung zu entscheiden (vgl. BVerfGE 46, 160, 164; 96, 56, 64).
  • BGH, 18.02.1999 - III ZR 272/96

    Amtspflichten einer Gemeinde bei der Planung und Erstellung von …

    Auszug aus BGH, 20.01.2005 - III ZR 48/01
    Dabei genügt es, daß die Amtspflicht neben der Erfüllung allgemeiner Interessen und öffentlicher Zwecke auch den Zweck verfolgt, die Interessen einzelner wahrzunehmen (vgl. Senatsurteil BGHZ 140, 380, 382 m.zahlr.w.N.).
  • BVerfG, 14.01.1981 - 1 BvR 612/72

    Fluglärm

  • BVerfG, 06.05.1997 - 1 BvR 409/90

    Vaterschaftsauskunft

  • BVerwG, 14.10.1980 - 1 A 12.78

    Voraussetzungen einer Genehmigung bei dem Bundesaufsichtsamt für das …

  • BGH, 21.05.1987 - III ZR 25/86

    Mitverschulden des Absenders bei Verlust einer Wertsendung durch erheblich zu …

  • BGH, 30.10.1986 - III ZR 151/85

    Amtspflichtverletzung gegenüber einem Ausländer

  • EuGH, 30.09.2003 - C-224/01

    MITGLIEDSTAATEN HAFTEN FÜR SCHÄDEN, DIE EINEM EINZELNEN DURCH EINEN EINEM …

  • BGH, 26.01.1989 - III ZR 194/87

    Haftung wegen Nichtberücksichtigung von Altlasten bei Bauleitplanung

  • BGH, 16.05.2002 - III ZR 48/01

    BGH legt dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften Fragen zur Wahrnehmung …

  • BGH, 29.03.1971 - III ZR 110/68

    Untätigbleiben des Gesetzgebers als Enteignung

  • BGH, 14.12.2000 - III ZR 151/99

    Erhebung durchschnittlicher Pauschalbeträge als Gebühren für Untersuchungen und …

  • BGH, 15.05.1997 - III ZR 204/96

    Haftung der Aufsichtsbehörde wegen Unterlassens des Einschreitens gegen einen …

  • BGH, 28.10.2004 - III ZR 294/03

    Voraussetzungen eines gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftungsanspruchs; Zulassung …

  • BGH, 21.12.1989 - III ZR 49/88

    Berücksichtigung der Trennung unverträglicher Nutzungen bei Aufstellung eines …

  • BGH, 05.12.1991 - III ZR 167/90

    Drittbezogenheit von Amtspflichten bei Erlaß einer Abrundungssatzung

  • OLG Köln, 11.01.2001 - 7 U 104/00

    Haftung des Staates bei Bankenzusammenbruch

  • BGH, 30.05.1983 - III ZR 195/81

    Entschädigung für grenzüberschreitende Immissionen

  • BGH, 24.04.1961 - III ZR 40/60

    Dienstaufsicht über Notare

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Rechtsprechung
   BGH, 16.05.2002 - III ZR 48/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,736
BGH, 16.05.2002 - III ZR 48/01 (https://dejure.org/2002,736)
BGH, Entscheidung vom 16.05.2002 - III ZR 48/01 (https://dejure.org/2002,736)
BGH, Entscheidung vom 16. Mai 2002 - III ZR 48/01 (https://dejure.org/2002,736)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    BGB § 839 (Cb); ; KWG § 6 Abs. 4; ; EG Art. 234

  • Wolters Kluwer

    Sparer - Anleger - EG-Richtlinie - Bankenaufsicht - Amtshaftung - Vorlage an den EuGH

  • Wolters Kluwer

    Einholung einer Vorabentscheidung durch den europäischen Gerichtshof; Untersagung oder Beschränkung der Entnahmen durch die Inhaber oder Gesellschafter, die Ausschüttung von Gewinnen und die Gewährung von Krediten durch das Bundesaufsichtsamt; Maßnahmen des ...

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de

    BGB § 839; KWG § 6 Abs. 4; EG Art. 234
    Einholung einer Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften zur Drittbezogenheit von Amtspflichten der Bankenaufsicht

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Bankenrecht - Maßnahmen der Bankenaufsicht drittschützend?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof legt dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften Fragen zur Wahrnehmung der Bankenaufsicht vor

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof legt dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften Fragen zur Wahrnehmung der Bankenaufsicht vor

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    KWG § 6 Abs. 4; BGB § 839; EG Art. 234
    Vorlage an den EuGH zur sparer- und anlegerschützenden Zielrichtung der Bankenaufsicht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 2464
  • ZIP 2001, 645
  • ZIP 2002, 1136
  • VersR 2002, 1005
  • WM 2002, 1266
  • DVBl 2002, 1292 (Ls.)
  • BB 2002, 1287
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 10.04.1984 - 14/83

    Von Colson und Kamann / Land Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus BGH, 16.05.2002 - III ZR 48/01
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs besteht die Pflicht zur richtlinienkonformen Auslegung nur dann, wenn das anzuwendende nationale Recht Auslegungsspielräume bereithält (EuGH, Urteile vom 10. April 1984 - Rs 14/83 - Slg. 1984, 1891, 1909 - von Colson und Kamann - Tz. 26, 28; vom 8. Oktober 1987 - Rs 80/86 - Slg. 1987, 3982, 3986 f - Kolpinghuis - zu Tz. 13 f).
  • EuGH, 08.10.1996 - C-178/94

    Dillenkofer u.a. / Bundesrepublik Deutschland

    Auszug aus BGH, 16.05.2002 - III ZR 48/01
    Das ist nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs dann der Fall, wenn ein Mitgliedstaat bei der Rechtssetzung die Grenzen, die der Ausübung seiner Befugnisse gesetzt sind, offenkundig und erheblich überschritten hat, wobei die bloße Verletzung des Gemeinschaftsrechts dann genügen kann, wenn der betreffende Mitgliedstaat zum Zeitpunkt dieser Rechtsverletzung nicht zwischen verschiedenen gesetzgeberischen Möglichkeiten zu wählen hatte und über einen erheblich verringerten oder gar auf Null reduzierten Ermessensspielraum verfügte (vgl. EuGH, Urteil vom 8. Oktober 1996 - Rs C-178/94 u.a. - Slg. 1996, I-4867, 4879 f = NJW 1996, 3141, 3142 - Dillenkofer - zu Tz. 25 m.w.N.).
  • EuGH, 08.10.1987 - 80/86

    Kolpinghuis Nijmegen

    Auszug aus BGH, 16.05.2002 - III ZR 48/01
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs besteht die Pflicht zur richtlinienkonformen Auslegung nur dann, wenn das anzuwendende nationale Recht Auslegungsspielräume bereithält (EuGH, Urteile vom 10. April 1984 - Rs 14/83 - Slg. 1984, 1891, 1909 - von Colson und Kamann - Tz. 26, 28; vom 8. Oktober 1987 - Rs 80/86 - Slg. 1987, 3982, 3986 f - Kolpinghuis - zu Tz. 13 f).
  • EuGH, 11.08.1995 - C-433/93

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus BGH, 16.05.2002 - III ZR 48/01
    Der Gerichtshof hat in seiner Rechtsprechung häufig darauf hingewiesen, der Mitgliedstaat müsse bei der Umsetzung einer Richtlinie die von ihr Begünstigten in die Lage versetzen, von ihren Rechten Kenntnis zu erlangen und diese gegebenenfalls vor den nationalen Gerichten geltend zu machen (EuGH, Urteil vom 11. August 1995 - Rs C-433/93 - Slg. 1995, I-2311, 2317 - Vergaberichtlinie - Tz. 18 f; Urteil vom 12. Dezember 1996 - Rs C-298/95 - Slg. 1996, I-6755, 6760 - Aquakultur- zu Tz. 16); nach Auffassung des Senats lassen die angeführten Richtlinien, die den Anlegerschutz vorwiegend nur in ihren Begründungserwägungen ansprechen, die Begründung einer solchen Rechtsstellung nicht hinreichend erkennen.
  • BGH, 15.02.1979 - III ZR 108/76

    Amtspflichten der Bankenaufsicht

    Auszug aus BGH, 16.05.2002 - III ZR 48/01
    Der Bundesgerichtshof hat diese jahrelang fast unbestrittene Auffassung allerdings 'mangels einer einschränkenden Zielsetzung des Gesetzes' in zwei Urteilen verworfen (BGHZ 74, 144; 75, 120), während das Bundesverwaltungsgericht in einem Fall aus der Versicherungsaufsicht entschieden hat, daß das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen als Sachwalter der durch das Gesetz bestimmten öffentlichen Interessen handelt (BVerwGE 61, 59).
  • BGH, 12.07.1979 - III ZR 154/77

    Bankenaufsicht

    Auszug aus BGH, 16.05.2002 - III ZR 48/01
    Der Bundesgerichtshof hat diese jahrelang fast unbestrittene Auffassung allerdings 'mangels einer einschränkenden Zielsetzung des Gesetzes' in zwei Urteilen verworfen (BGHZ 74, 144; 75, 120), während das Bundesverwaltungsgericht in einem Fall aus der Versicherungsaufsicht entschieden hat, daß das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen als Sachwalter der durch das Gesetz bestimmten öffentlichen Interessen handelt (BVerwGE 61, 59).
  • BVerwG, 14.10.1980 - 1 A 12.78

    Voraussetzungen einer Genehmigung bei dem Bundesaufsichtsamt für das …

    Auszug aus BGH, 16.05.2002 - III ZR 48/01
    Der Bundesgerichtshof hat diese jahrelang fast unbestrittene Auffassung allerdings 'mangels einer einschränkenden Zielsetzung des Gesetzes' in zwei Urteilen verworfen (BGHZ 74, 144; 75, 120), während das Bundesverwaltungsgericht in einem Fall aus der Versicherungsaufsicht entschieden hat, daß das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen als Sachwalter der durch das Gesetz bestimmten öffentlichen Interessen handelt (BVerwGE 61, 59).
  • EuGH, 12.12.1996 - C-298/95

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus BGH, 16.05.2002 - III ZR 48/01
    Der Gerichtshof hat in seiner Rechtsprechung häufig darauf hingewiesen, der Mitgliedstaat müsse bei der Umsetzung einer Richtlinie die von ihr Begünstigten in die Lage versetzen, von ihren Rechten Kenntnis zu erlangen und diese gegebenenfalls vor den nationalen Gerichten geltend zu machen (EuGH, Urteil vom 11. August 1995 - Rs C-433/93 - Slg. 1995, I-2311, 2317 - Vergaberichtlinie - Tz. 18 f; Urteil vom 12. Dezember 1996 - Rs C-298/95 - Slg. 1996, I-6755, 6760 - Aquakultur- zu Tz. 16); nach Auffassung des Senats lassen die angeführten Richtlinien, die den Anlegerschutz vorwiegend nur in ihren Begründungserwägungen ansprechen, die Begründung einer solchen Rechtsstellung nicht hinreichend erkennen.
  • OLG Köln, 11.01.2001 - 7 U 104/00

    Haftung des Staates bei Bankenzusammenbruch

    Auszug aus BGH, 16.05.2002 - III ZR 48/01
    Die weitergehende Klage hatte beim Landgericht und beim Oberlandesgericht Köln, dessen Urteil in NJW 2001, 2724 veröffentlicht ist, keinen Erfolg.
  • LG Bonn, 16.04.1999 - 1 O 186/98

    Staatshaftung wegen Nichtumsetzung der Einlagensicherungsrichtlinie auch bei …

    Auszug aus BGH, 16.05.2002 - III ZR 48/01
    Das Landgericht hat unter Bezugnahme auf seine Entscheidung in einer Parallelsache, die in ZIP 1999, 959 = NJW 2000, 815 veröffentlicht ist, einen qualifizierten Verstoß der Beklagten gegen das Gemeinschaftsrecht angenommen, die Kausalität für den eingetretenen Schaden bejaht und die Beklagte dementsprechend verurteilt, an die Kläger jeweils 39.450 DM - das ist der Gegenwert von 20.000 ECU im Zeitpunkt des Entschädigungsfalls - nebst Zinsen Zug um Zug gegen Abtretung eines entsprechenden Anteils an der zur Konkurstabelle festgestellten Forderung zu zahlen.
  • BGH, 20.01.2005 - III ZR 48/01

    BGH legt dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften Fragen zur Wahrnehmung …

    Der Senat hat den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften gemäß Art. 234 Abs. 3 EG zu der Frage, ob Sparern und Anlegern durch die genannten EG-Richtlinien das Recht verliehen worden ist, daß Maßnahmen der Bankenaufsicht im EG-rechtlich harmonisierten Bereich auch in ihrem Interesse wahrzunehmen sind, durch Beschluß vom 16. Mai 2002 (III ZR 48/01 - NJW 2002, 2464) um eine Vorabentscheidung gebeten.
  • BGH, 21.12.2005 - III ZR 9/05

    Haftung des Beauftragten bei Verlust von Anlagegeldern infolge Insolvenz der …

    Auf der Grundlage der Richtlinie 94/19/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 1994 über Einlagensicherungssysteme (…ABlEG Nr. L 135, S. 5) ist den Mitgliedstaaten aufgegeben worden, ein System der Einlagensicherung einzurichten, das - wie es in der 25. Begründungserwägung heißt - als eine unentbehrliche Ergänzung des Systems der Bankenaufsicht angesehen wird (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 16. Mai 2002 - III ZR 48/01 - NJW 2002, 2464, 2467).
  • BGH, 24.07.2003 - IX ZB 4/03

    Rechtsstellung des vom Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen bestellten …

    Ob das Bundesaufsichtsamt die ihm zugewiesenen Aufgaben zum Schutz Privater wahrnimmt, ist umstritten (…befürwortend Samm, in: Beck/Samm, § 37 KWG Rn. 33 ff;… ablehnend Fischer, in: Boos/Fischer/Schulte-Mattler, § 32 KWG Rn. 12 f; vgl. ferner BGH, Vorlagebeschl. v. 16. Mai 2002 - III ZR 48/01, WM 2002, 1266, 1272 f).
  • BGH, 08.12.2005 - III ZR 324/04

    Pflichten des Notars bei der Deponierung ihm anvertrauter Gelder; Nachprüfung der …

    a) Auf der Grundlage der Richtlinie 94/19/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 1994 über Einlagensicherungssysteme (…ABlEG Nr. L 135, S. 5) ist den Mitgliedstaaten aufgegeben worden, ein System der Einlagensicherung einzurichten, das - wie es in der 25. Begründungserwägung heißt - als eine unentbehrliche Ergänzung des Systems der Bankenaufsicht angesehen wird (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 16. Mai 2002 - III ZR 48/01 - NJW 2002, 2464, 2467).
  • BGH, 24.11.2005 - III ZR 4/05

    Haftung der Bundesrepublik Deutschland wegen gesetzgeberischen Unterlassens; …

    Insbesondere kann dies nicht aus dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 12. Oktober 2004 (Rs. C-222/02 - Paul u.a. - NJW 2004, 3479) geschlossen werden, das auf den Vorlagebeschluss des Senats vom 16. Mai 2002 (III ZR 48/01 - NJW 2002, 2464) ergangen ist.
  • OLG Frankfurt, 04.07.2003 - WpÜG 4/03

    Freiwillige Übernahme: Kein Rechtsschutz für Aktionäre gegen Genehmigung eines …

    Rn. 66 Schließlich gibt auch der Vorlagebeschluss des BGH vom 16.05.2002 (III ZR 48/01 = ZIP 2002, 1136 ff) keine die Ansicht der Beschwerdeführerinnen stützenden Anhaltspunkte.
  • OLG Stuttgart, 15.03.2023 - 4 U 114/21

    Schadensersatzanspruch wegen einer (rechtswidrigen) Versagung der …

    Bei einem eingeschränkten Ermessen kann insoweit gegebenenfalls eine einfache Verletzung des Unionsrechts genügen, um einen hinreichend qualifizierten Verstoß anzunehmen (…etwa bei der Nichtumsetzung von Richtlinien - EuGH NJW 1996, 1267 Rn. 46 - Brasserie du Pêcheur;… EuGH NJW 1996, 3141 Rn. 25 f. - Dillenkofer; BGH NJW 2002, 2464 [2466];… BGHZ 181, 199 Rn. 21).
  • KG, 19.11.2004 - 9 U 229/03

    Bestehen eines Anspruches auf Schadensersatz wegen unzureichender Umsetzung der …

    Der EuGH hat auf den Vorlagebeschluss des Bundesgerichtshofs zu § 6 Abs. 4 KWG (NJW 2002, 2464) mit Urteil vom 12.10.2004 (C-222/02 - Paul u.a.) entschieden, dass die 1. Koordinierungsrichtlinie (77/780), die Eigenmittelrichtlinie (89/299), die 2. Koordinierungsrichtlinie (89/646) und die Einlagensicherungsrichtlinie (94/19) dem Anleger kein Recht auf Maßnahmen der Bankenaufsicht verleihen.
  • LG Bonn, 02.08.2002 - 1 O 443/01

    Schadensersatz eines stillen Gesellschafters wegen behaupteter …

    Der Bundesgerichtshof hat vielmehr durch Beschluss vom 16.05.2002 III ZR 48/01 (veröffentlicht z.B. in ZIP 2002, 1136 ff) das oben genannte Verfahren ausgesetzt und die Frage, ob § 6 Abs. 4 KWG a.F. gegen Gemeinschaftsrecht verstößt, zunächst dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt.
  • KG, 11.03.2003 - 9 U 121/01

    Beteiligung als stiller Gesellschafter an einem Kreditinstitut: Rechtsgrundlage …

    Eine Aussetzung des vorliegenden Rechtsstreits im Hinblick auf das Verfahren, welches auf den Vorlagebeschluss des Bundesgerichtshofs vom 16. Mai 2002 - III ZR 48/01 - (NJW 2002, 2464) vor dem Europäischen Gerichtshof anhängig ist, kommt daher nicht in Betracht.
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