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Rechtsprechung
   BFH, 31.03.2006 - IV B 138/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6143
BFH, 31.03.2006 - IV B 138/04 (https://dejure.org/2006,6143)
BFH, Entscheidung vom 31.03.2006 - IV B 138/04 (https://dejure.org/2006,6143)
BFH, Entscheidung vom 31. März 2006 - IV B 138/04 (https://dejure.org/2006,6143)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Judicialis

    FGO § 91 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 96 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 119 Nr. 6; ; FGO § 155; ; ZPO § 227 Abs. 1; ; ZPO § 227 Abs. 2; ; ZPO § 294 Abs. 1; ; ZPO § 295

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NZB: Terminsverlegung, rechtliches Gehör

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (19)Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 16.01.1963 - 1 BvR 316/60

    Universitäre Selbstverwaltung

    Auszug aus BFH, 31.03.2006 - IV B 138/04
    Einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG, § 96 Abs. 2 FGO kann nämlich nicht geltend machen, wer es selbst versäumt hat, sich vor Gericht Gehör zu verschaffen (vgl. z.B. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 16. Januar 1963 1 BvR 316/60, BVerfGE 15, 256, 267).
  • BFH, 03.09.2001 - GrS 3/98

    Verletzung des Rechts auf Gehör

    Auszug aus BFH, 31.03.2006 - IV B 138/04
    Die schlüssige Rüge einer Verletzung rechtlichen Gehörs erfordert insoweit keine Ausführungen darüber, was bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen worden wäre und dass dieser Vortrag die Entscheidung des Gerichts hätte beeinflussen können, wenn das Gericht verfahrensfehlerhaft in Abwesenheit des Klägers und Beschwerdeführers (Kläger) aufgrund mündlicher Verhandlung entschieden hat (vgl. Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 3. September 2001 GrS 3/98, BFHE 196, 39, BStBl II 2001, 802, und Senatsbeschluss vom 30. Januar 2003 IV B 137/01, BFH/NV 2003, 795, m.w.N.).
  • BFH, 28.08.2002 - V B 71/01

    NZB; Recht auf Gehör; Antrag auf Terminsverlegung

    Auszug aus BFH, 31.03.2006 - IV B 138/04
    Der Beteiligte muss aber ungeachtet dessen, dass die geltend gemachten erheblichen Gründe erst auf Verlangen des Vorsitzenden gemäß § 227 Abs. 2 ZPO glaubhaft zu machen sind, die Gründe so genau angeben, dass sich das Gericht aufgrund seiner Schilderung ein Urteil über deren Erheblichkeit bilden kann, die geltend gemachte Begründung des Terminverlegungsantrags für das Gericht also auch im Einzelnen überprüfbar ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 28. August 2002 V B 71/01, BFH/NV 2003, 178, …und vom 19. November 2001 IX B 42/01, BFH/NV 2002, 515).
  • BFH, 26.08.1999 - X B 58/99

    Kurzfristiger Antrag auf Terminsverlegung

    Auszug aus BFH, 31.03.2006 - IV B 138/04
    Wird der Terminverlegungsantrag --wie im Streitall-- so kurzfristig vor dem Termin gestellt, dass der Zeitraum für das Verlangen der Glaubhaftmachung der erheblichen Gründe i.S. des § 227 Abs. 2 ZPO nicht ausreicht, kommt die Aufhebung eines Termins nur in Betracht, wenn die Gründe sogleich substantiiert dargelegt und gleichzeitig glaubhaft gemacht worden sind (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 25. Juli 2005 XI B 155/03, BFH/NV 2005, 2036, und vom 26. August 1999 X B 58/99, BFH/NV 2000, 441;… Gräber/Koch, a.a.O., § 91 Rz. 3, m.w.N.).
  • BFH, 12.01.2004 - VII B 122/03

    Recht auf Gehör: Ablehnung einer Terminsverlegung

    Auszug aus BFH, 31.03.2006 - IV B 138/04
    Ein erheblicher Grund kann auch darin bestehen, dass der Beteiligte einen anderen Termin wahrzunehmen hat (vgl. BFH-Beschluss vom 12. Januar 2004 VII B 122/03, BFH/NV 2004, 654; BFH-Urteil vom 14. Oktober 1975 VII R 150/71, BFHE 117, 19, BStBl II 1976, 48;… Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 91 Rz. 4).
  • BFH, 25.07.2005 - XI B 155/03

    Nichtzulassungsbeschwerde: kurzfristiger Antrag auf Terminsverlegung

    Auszug aus BFH, 31.03.2006 - IV B 138/04
    Wird der Terminverlegungsantrag --wie im Streitall-- so kurzfristig vor dem Termin gestellt, dass der Zeitraum für das Verlangen der Glaubhaftmachung der erheblichen Gründe i.S. des § 227 Abs. 2 ZPO nicht ausreicht, kommt die Aufhebung eines Termins nur in Betracht, wenn die Gründe sogleich substantiiert dargelegt und gleichzeitig glaubhaft gemacht worden sind (vgl. BFH-Beschlüsse vom 25. Juli 2005 XI B 155/03, BFH/NV 2005, 2036, …und vom 26. August 1999 X B 58/99, BFH/NV 2000, 441;… Gräber/Koch, a.a.O., § 91 Rz. 3, m.w.N.).
  • BFH, 29.10.1999 - III B 32/99

    Mitwirkungspflicht; Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BFH, 31.03.2006 - IV B 138/04
    Wer jedoch so verfährt, obwohl er ordnungsgemäß geladen war, verliert sein Rügerecht (vgl. BFH-Beschluss vom 29. Oktober 1999 III B 32/99, BFH/NV 2000, 580;… Gräber/von Groll, a.a.O., § 96 Rz. 33).
  • BFH, 19.11.2001 - IX B 42/01

    Terminsverlegung; anderweitiger Besprechungstermin des Prozessbevollmächtigten

    Auszug aus BFH, 31.03.2006 - IV B 138/04
    Der Beteiligte muss aber ungeachtet dessen, dass die geltend gemachten erheblichen Gründe erst auf Verlangen des Vorsitzenden gemäß § 227 Abs. 2 ZPO glaubhaft zu machen sind, die Gründe so genau angeben, dass sich das Gericht aufgrund seiner Schilderung ein Urteil über deren Erheblichkeit bilden kann, die geltend gemachte Begründung des Terminverlegungsantrags für das Gericht also auch im Einzelnen überprüfbar ist (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 28. August 2002 V B 71/01, BFH/NV 2003, 178, und vom 19. November 2001 IX B 42/01, BFH/NV 2002, 515).
  • BFH, 30.01.2003 - IV B 137/01

    NZB: Terminsverlegung

    Auszug aus BFH, 31.03.2006 - IV B 138/04
    Die schlüssige Rüge einer Verletzung rechtlichen Gehörs erfordert insoweit keine Ausführungen darüber, was bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen worden wäre und dass dieser Vortrag die Entscheidung des Gerichts hätte beeinflussen können, wenn das Gericht verfahrensfehlerhaft in Abwesenheit des Klägers und Beschwerdeführers (Kläger) aufgrund mündlicher Verhandlung entschieden hat (vgl. Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 3. September 2001 GrS 3/98, BFHE 196, 39, BStBl II 2001, 802, und Senatsbeschluss vom 30. Januar 2003 IV B 137/01, BFH/NV 2003, 795, m.w.N.).
  • BFH, 05.05.2000 - VIII B 122/99

    Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BFH, 31.03.2006 - IV B 138/04
    Denn selbst, wenn die Voraussetzungen eines Rügeverzichts i.S. des § 155 FGO i.V.m. § 295 ZPO nicht vorliegen, so ist es Sache des Klägers, sämtliche prozessualen Möglichkeiten auszuschöpfen, um sich rechtliches Gehör zu verschaffen (vgl. BFH-Beschluss vom 5. Mai 2000 VIII B 122/99, BFH/NV 2000, 1233;… Gräber/Ruban, a.a.O., § 119 Rz. 12, m.w.N.).
  • BFH, 14.10.1975 - VII R 150/71

    Rechtliches Gehör - Verfahrensbeteiligter - Termin zur mündlichen Verhandlung - …

  • VGH Bayern, 15.12.2004 - 22 ZB 04.3173

    Gesetzliche Ladungsfrist; Geltung nur für Terminstag, nicht für Terminsstunde; …

  • BFH, 28.10.1992 - X B 68/92

    Definition prozessleitender Verfügungen

  • BFH, 25.09.1990 - IX R 207/87

    Verfahrensfehler infolge Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör (Beginn der …

  • OLG Brandenburg, 29.07.1997 - 3 U 235/96
  • BFH, 16.02.1995 - I R 36/94

    Voraussetzungen für eine zulassungsfreie Revision

  • LG Köln, 24.02.1987 - 26 T 19/87
  • BFH, 19.12.2019 - IV R 53/16

    Ladungsfrist bei Terminverlegung - Kapitalbeteiligung im Sonderbetriebsvermögen …

    Ein erheblicher Grund kann auch darin bestehen, dass der Beteiligte einen anderen Termin wahrzunehmen hat (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 31.03.2006 - IV B 138/04, BFH/NV 2006, 1490, unter 2.).
  • BVerfG, 10.06.2021 - 1 BvR 1997/18

    Nichtannahmebeschluss: Gehörsverletzung (Art 103 Abs 1 GG) aufgrund fehlenden …

    Rn. 13 bb) Die Gründe für eine Terminsverlegung müssen im Terminsverlegungsantrag ungeachtet dessen, dass sie nach § 227 Abs. 2 ZPO erst auf Verlangen des Vorsitzenden glaubhaft zu machen sind, so detailliert vorgetragen werden, dass dem Gericht eine Prüfung ihrer Erheblichkeit möglich ist (vgl. BFH, Beschluss vom 31. März 2006 - IV B 138/04 -, juris, Rn. 4; LAG Baden-Württemberg…, Urteil vom 27. Februar 2008 - 13 Sa 2/07 -, juris, Rn. 26;… Jaspersen, in: BeckOK ZPO, § 227 Rn. 16 ;… Stadler, in: Musielak/Voit, ZPO, 18. Aufl. 2021, § 227 Rn. 5).
  • BGH, 21.01.2025 - II ZR 52/24

    Begründungsanforderungen bei einen Antrag auf Terminsverlegung

    Die erheblichen Gründe für eine Terminsverlegung müssen mit dem Verlegungsantrag vorgetragen werden, damit sie in die Ermessensentscheidung des Gerichts einfließen können (BVerfG, NJW 2021, 3384, 3386; BFH, BFH/NV 2006, 1490 f.).
  • BGH, 03.05.2021 - AnwZ (Brfg) 63/18

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen …

    Da sein Verlegungsantrag so kurzfristig vor dem Termin gestellt wurde, dass eine Anordnung der Glaubhaftmachung nicht mehr möglich war, hätten die geltend gemachten Gründe sogleich substantiiert dargelegt und gleichzeitig glaubhaft gemacht werden müssen (vgl. BFH/NV 2006, 1490 Rn. 6 mwN).
  • BGH, 26.09.2024 - I ZB 63/23

    Rechtsbeschwerdeverfahren bei Zurückweisung einer Markenanmeldung: Ablehnung des …

    Wird der Antrag erst kurz vor dem Termin gestellt, so dass eine Glaubhaftmachung nicht mehr verlangt werden kann, müssen die Gründe sogleich substantiiert dargelegt und glaubhaft gemacht werden (BFH/NV 2006, 1490 [juris Rn. 6];… BFHE 281, 251 [juris Rn. 12]).
  • LAG Baden-Württemberg, 27.02.2008 - 13 Sa 2/07

    Voraussetzungen für den Erlass eines 2. Versäumnisurteils in erster Instanz

    Die Partei muss aber ungeachtet dessen, dass die geltend gemachten erheblichen Gründe erst auf Verlangen des Vorsitzenden gemäß § 227 Abs. 2 ZPO glaubhaft zu machen sind, die Gründe so genau angeben, dass sich das Gericht aufgrund seiner Schilderung ein Urteil über deren Erheblichkeit bilden kann, die geltend gemachte Begründung des Terminverlegungsantrags für das Gericht also auch im Einzelnen überprüfbar ist (vgl. dazu BFH, Beschluss vom 31.03.2006, IV B 138/04, BFH/NV 2006, 1490 f., m.w.N.).

    Dies gebietet keine erweiterte Auslegung der Vorschrift der §§ 216 f. ZPO auf die Terminsstunde (h.M.;… vgl. Zöller-Stöber, ZPO, 26. Auflage 2007, § 217 Rn. 1; BFH, Beschluss vom 31.03.2006, IV B 138/04, BFH/NV 2006, 1490 f.; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 29.07.1997, 3 U 235/96, NJW-RR Zivilrecht 1998, 500; Bayerischer VGH, Beschluss vom 15.12.2004, 22 ZB 04.3173, juris, m.w.N.; LG Köln, Beschluss vom 24.02.1987, 26 T 19/87, MDR 1987, 590).

    Gegen etwaige Unzumutbarkeiten, die aus einer kurzfristigen Neubestimmung der Terminsstunde resultieren können, sind die Parteien dadurch geschützt, dass sie gegebenenfalls Anspruch auf die Verlegung des Termins haben (vgl. BFH, Beschluss vom 31.03.2006, IV B 138/04, BFH/NV 2006, 1490 f.).

  • BFH, 14.01.2016 - III B 73/15

    Terminverlegung wegen Überschneidung mit einem anderen Gerichtstermin

    Wird ein Antrag auf Terminverlegung "in letzter Minute" gestellt, muss der Beteiligte von sich aus den Verlegungsgrund glaubhaft machen (…z.B. Senatsbeschluss vom 10. April 2015 III B 42/14, BFH/NV 2015, 1102; BFH-Beschlüsse vom 11. Dezember 2008 XI B 42/08, nicht veröffentlicht, und vom 31. März 2006 IV B 138/04, BFH/NV 2006, 1490, m.w.N.; Schallmoser in HHSp, § 91 FGO Rz 133).
  • BFH, 27.12.2011 - III B 14/10

    Verlust des Inlandswohnsitzes bei längerfristigem Schulbesuch im Ausland; Keine …

    Wer davon keinen Gebrauch macht, kann keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör geltend machen (BFH-Beschluss vom 31. März 2006 IV B 138/04, BFH/NV 2006, 1490).
  • BFH, 12.08.2008 - X S 35/08

    Begrenzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch die prozessuale …

    Einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG, § 96 Abs. 2 FGO kann nämlich der nicht geltend machen, der es selbst versäumt hat, sich vor Gericht Gehör zu verschaffen (BFH-Beschluss vom 31. März 2006 IV B 138/04, BFH/NV 2006, 1490), da die Gewährung des rechtlichen Gehörs nach § 96 Abs. 2 FGO in der Verschaffung einer ausreichenden Gelegenheit zur Äußerung zu allen entscheidungserheblichen Tatsachen besteht.
  • BFH, 18.08.2009 - X B 14/09

    Zustellung an Prozessbevollmächtigten - Heilung von Zustellungsmängeln - Wirkung …

    Wer davon --wie der Kläger-- keinen Gebrauch macht, kann keine Verletzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör geltend machen (BFH-Beschluss vom 31. März 2006 IV B 138/04, BFH/NV 2006, 1490).
  • BFH, 29.05.2012 - IV B 51/11

    Zur Verletzung des rechtlichen Gehörs durch mündliche Verhandlung in Abwesenheit …

  • BFH, 18.12.2009 - III B 118/08

    Keine Verletzung rechtlichen Gehörs bei Ladung eines Beteiligten über seinen …

  • LSG Sachsen-Anhalt, 29.10.2009 - L 5 AS 45/06

    Hartz IV und Audi A 6

  • FG Nürnberg, 13.04.2011 - 7 K 1600/09

    Kindergeld: Wohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthalt im Inland bei …

  • BFH, 16.04.2008 - IV B 8/07

    Verfahrensfehler durch Verstoß gegen das Recht auf Gehör und die richterliche …

  • OLG Karlsruhe, 02.09.2024 - 22 U 2/23

    Keine Erweiterung der Zuständigkeit der Rheinschifffahrtsgerichte über die in der …

  • BFH, 17.12.2007 - XI B 34/07

    Verletzung rechtlichen Gehörs wegen Ablehnung einer Terminsverlegung trotz …

  • FG München, 19.09.2006 - 6 K 2294/04

    Antrag auf Terminsverlegung in letzter Minute

  • FG München, 05.03.2013 - 2 K 919/10

    Besteuerung der Privatnutzung eines dem Unternehmen zugeordneten Kfz

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