Rechtsprechung
| BFH, 22.09.2016 - IV R 1/14 |
Volltextveröffentlichungen (13)
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Abschreibungsbeginn bei Windkraftanlagen - Erlangung wirtschaftlichen Eigentums an einem Wirtschaftsgut - keine wechselseitige Bindungswirkung der steuerrechtlichen Behandlung beim jeweils anderen Vertragspartner eines Werklieferungsvertrags - Änderung eines ...
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
AO § 39 Abs 2 Nr 1 S 2, AO § 164 Abs 2, AO § 173 Abs 1 Nr 1, BGB § 437, BGB § 346, BGB § 446, BGB § 651, EStG § 7 Abs 2, EStG § 7g Abs 2, EStG VZ 2005, EStG VZ 2006
Abschreibungsbeginn bei Windkraftanlagen - Erlangung wirtschaftlichen Eigentums an einem Wirtschaftsgut - keine wechselseitige Bindungswirkung der steuerrechtlichen Behandlung beim jeweils anderen Vertragspartner eines Werklieferungsvertrags - Änderung eines ... - rechtsinformationen.bund.de
Abschreibungsbeginn bei Windkraftanlagen - Erlangung wirtschaftlichen Eigentums an einem Wirtschaftsgut - keine wechselseitige Bindungswirkung der steuerrechtlichen Behandlung beim jeweils anderen Vertragspartner eines Werklieferungsvertrags - Änderung eines ...
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 39 Abs 2 Nr 1 S 2 AO, § 164 Abs 2 AO, § 173 Abs 1 Nr 1 AO, § 437 BGB, § 346 BGB
Abschreibungsbeginn bei Windkraftanlagen - Erlangung wirtschaftlichen Eigentums an einem Wirtschaftsgut - keine wechselseitige Bindungswirkung der steuerrechtlichen Behandlung beim jeweils anderen Vertragspartner eines Werklieferungsvertrags - Änderung eines ... - IWW
- Wolters Kluwer
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Abschreibung der Anschaffungskosten einer Windkraftanlage
- Betriebs-Berater
Abschreibungsbeginn bei Windkraftanlagen
- ponte-press.de
(Volltext/Auszüge)
Abschreibungsbeginn bei Windkraftanlagen - Erlangung wirtschaftlichen Eigentums an einem Wirtschaftsgut - keine wechselseitige Bindungswirkung der steuerrechtlichen Behandlung beim jeweils anderen Vertragspartner eines Werklieferungsvertrags - Änderung eines ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Abschreibung der Anschaffungskosten einer Windkraftanlage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Windkraftanlagen - wirtschaftliches Eigentum und der Abschreibungsbeginn
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Abschreibungsbeginn bei Windkraftanlagen
- deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)
Abschreibungsbeginn bei mit Vereinbarung eines Probebetriebs erworbenen Anlagen
- pwc.de (Kurzinformation)
Abschreibungsbeginn bei Windkraftanlagen
- derenergieblog.de (Kurzinformation)
Abschreibungsbeginn bei Windkraftanlagen
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Abschreibungsbeginn bei Windkraftanlagen
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Abschreibung
- Abschreibungen nach Steuerrecht
Sonstiges (2)
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 20.11.2013 - 4 K 124/13
- BFH, 22.09.2016 - IV R 1/14
Papierfundstellen
- BFHE 255, 244
- BB 2016, 3120
- BB 2017, 48
- DB 2016, 2879
- BStBl II 2017, 171
- NZG 2017, 240
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (15)
- BFH, 01.02.2012 - I R 57/10
Abschreibungsbeginn bei Windkraftanlagen - Übergang des wirtschaftlichen …
Auszug aus BFH, 22.09.2016 - IV R 1/14
Geliefert ist ein Wirtschaftsgut, wenn der Steuerpflichtige (Erwerber) zumindest die wirtschaftliche Verfügungsmacht über das Wirtschaftsgut in dem Sinne erlangt hat, dass er als dessen wirtschaftlicher Eigentümer anzusehen ist (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. Juni 2003 X R 49/01, BFHE 202, 320, BStBl II 2003, 751; vom 14. April 2011 IV R 52/09, BFHE 233, 257, BStBl II 2011, 929, und vom 1. Februar 2012 I R 57/10, BFHE 236, 374, BStBl II 2012, 407).Wirtschaftliches Eigentum liegt im Falle der Anschaffung beweglicher Wirtschaftsgüter daher vor, wenn (Eigen-)Besitz, Gefahr, Nutzungen und Lasten auf den Erwerber übergegangen sind (BFH-Urteil in BFHE 236, 374, BStBl II 2012, 407).
Dabei ist unter Besitz nicht der Eigenbesitz i.S. von § 854 BGB, sondern der Besitz in Erwartung des Eigentumserwerbs zu verstehen (BFH-Urteil in BFHE 236, 374, BStBl II 2012, 407).
Nur soweit vertragliche Vereinbarungen fehlen, ist auch in diesem Fall auf die (abdingbaren) zivilrechtlichen Regelungen über die Gefahrtragung (§ 446 Satz 1 i.V.m. § 651 BGB) abzustellen (BFH-Urteile vom 28. November 2006 III R 17/05, BFH/NV 2007, 975, und in BFHE 236, 374, BStBl II 2012, 407).
Hat der Verkäufer (Werklieferant) eine technische Anlage zu übereignen, die vom Erwerber erst nach dem erfolgreichen Abschluss eines Probebetriebs abgenommen werden soll, geht das wirtschaftliche Eigentum an der technischen Anlage erst mit der nach dem durchgeführten Probebetrieb erfolgten Abnahme über (BFH-Urteile in BFHE 236, 374, BStBl II 2012, 407, und vom 6. Februar 2014 IV R 41/10).
Rn. 24 cc) In der Rechtsprechung ist zudem geklärt, dass Kaufpreisvorauszahlungen vor Übergang des wirtschaftlichen Eigentums nicht zur Annahme einer vorzeitigen Erlangung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht über das Wirtschaftsgut berechtigen; vielmehr sind sie beim Erwerber zu aktivieren und beim Veräußerer zu passivieren (BFH-Urteile vom 7. November 1991 IV R 43/90, BFHE 166, 329, BStBl II 1992, 398, und in BFHE 236, 374, BStBl II 2012, 407).
- BFH, 28.11.2006 - III R 17/05
InvZul: Zeitpunkt der Anschaffung
Auszug aus BFH, 22.09.2016 - IV R 1/14
Nur soweit vertragliche Vereinbarungen fehlen, ist auch in diesem Fall auf die (abdingbaren) zivilrechtlichen Regelungen über die Gefahrtragung (§ 446 Satz 1 i.V.m. § 651 BGB) abzustellen (BFH-Urteile vom 28. November 2006 III R 17/05, BFH/NV 2007, 975, und in BFHE 236, 374, BStBl II 2012, 407).Dies gilt unabhängig davon, ob der Erwerber während des Probebetriebs die Nutzung ziehen kann, oder ob der Probebetrieb mit den Betriebsmitteln des Erwerbers ggf. unter Einsatz dessen Betriebspersonals durchgeführt wird (BFH-Urteil in BFH/NV 2007, 975).
- BFH, 04.06.2003 - X R 49/01
Anschaffungszeitpunkt eines Grundstücks
Auszug aus BFH, 22.09.2016 - IV R 1/14
Geliefert ist ein Wirtschaftsgut, wenn der Steuerpflichtige (Erwerber) zumindest die wirtschaftliche Verfügungsmacht über das Wirtschaftsgut in dem Sinne erlangt hat, dass er als dessen wirtschaftlicher Eigentümer anzusehen ist (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. Juni 2003 X R 49/01, BFHE 202, 320, BStBl II 2003, 751; vom 14. April 2011 IV R 52/09, BFHE 233, 257, BStBl II 2011, 929, und vom 1. Februar 2012 I R 57/10, BFHE 236, 374, BStBl II 2012, 407).
- OLG Schleswig, 26.08.2005 - 14 U 9/05
Windkraftanlage als "Scheinbestandteil" des Grundstückes
Auszug aus BFH, 22.09.2016 - IV R 1/14
Dabei geht der Senat davon aus, dass es sich bei den fünf WKA, die auf angepachteten Grundstücksflächen errichtet worden sind, um Scheinbestandteile gemäß § 95 BGB handelt, an denen die Klägerin Eigentum erwerben konnte (s. dazu u.a. Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 26. August 2005 14 U 9/05; Urteil des Landgerichts Kiel vom 23. Dezember 2008 16 O 213/05). - BFH, 24.06.2009 - IV R 55/06
Anwendung des § 173 Abs 1 AO bei Personengesellschaften - Änderung einer …
Auszug aus BFH, 22.09.2016 - IV R 1/14
Rn. 34 aa) Nach § 181 Abs. 1 Satz 1, § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO ist ein Feststellungsbescheid aufzuheben oder zu ändern, soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden, die zu einer Erhöhung der Besteuerungsgrundlagen bei jedenfalls einem Feststellungsbeteiligten führen (vgl. BFH-Urteil vom 24. Juni 2009 IV R 55/06, BFHE 226, 14, BStBl II 2009, 950). - BFH, 28.05.2015 - IV R 3/13
Steuerliche Behandlung von kundenspezifischen, mit Werkzeugkostenzuschüssen …
Auszug aus BFH, 22.09.2016 - IV R 1/14
Die das zivilrechtliche Eigentum verdrängende steuerrechtliche Zuordnung eines Wirtschaftsguts auf einen anderen setzt vielmehr voraus, dass die Substanz des Wirtschaftsguts auf diesen übergeht (vgl. BFH-Urteil vom 28. Mai 2015 IV R 3/13, Rz 21, m.w.N.). - BFH, 25.01.1996 - IV R 114/94
1. Gewinnrealisierung bei Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums an einem …
Auszug aus BFH, 22.09.2016 - IV R 1/14
Zwar ist der Klägerin zuzugeben, dass bei einem Werklieferungsvertrag ebenso wie bei einem Kaufvertrag der Gewinn regelmäßig mit der Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums realisiert wird (zum Kaufvertrag u.a. BFH-Urteile vom 25. Januar 1996 IV R 114/94, BFHE 180, 57, BStBl II 1997, 382, und vom 12. September 2002 IV R 66/00, BFHE 199, 572, BStBl II 2002, 815). - BFH, 14.04.2011 - IV R 52/09
Zur Berücksichtigung von AfA beim Gewerbeertrag im Zeitpunkt der Aufnahme des …
Auszug aus BFH, 22.09.2016 - IV R 1/14
Geliefert ist ein Wirtschaftsgut, wenn der Steuerpflichtige (Erwerber) zumindest die wirtschaftliche Verfügungsmacht über das Wirtschaftsgut in dem Sinne erlangt hat, dass er als dessen wirtschaftlicher Eigentümer anzusehen ist (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. Juni 2003 X R 49/01, BFHE 202, 320, BStBl II 2003, 751; vom 14. April 2011 IV R 52/09, BFHE 233, 257, BStBl II 2011, 929, und vom 1. Februar 2012 I R 57/10, BFHE 236, 374, BStBl II 2012, 407). - BFH, 23.11.1987 - GrS 1/86
Änderung wegen neuer Tatsachen zugunsten des Steuerpflichtigen nur bei …
Auszug aus BFH, 22.09.2016 - IV R 1/14
Ein Bescheid darf wegen nachträglich bekannt gewordener Tatsachen oder Beweismittel deshalb nur dann aufgehoben oder geändert werden, wenn das Finanzamt bei ursprünglicher Kenntnis der Tatsachen oder Beweismittel mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit anders entschieden hätte (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 23. November 1987 GrS 1/86, BFHE 151, 495, BStBl II 1988, 180; BFH-Urteil vom 16. April 2015 IV R 2/12, m.w.N.). - BFH, 07.11.1991 - IV R 43/90
Zeitpunkt der Anschaffung eines Grundstücks ist der Tag des Übergangs von Besitz, …
Auszug aus BFH, 22.09.2016 - IV R 1/14
Rn. 24 cc) In der Rechtsprechung ist zudem geklärt, dass Kaufpreisvorauszahlungen vor Übergang des wirtschaftlichen Eigentums nicht zur Annahme einer vorzeitigen Erlangung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht über das Wirtschaftsgut berechtigen; vielmehr sind sie beim Erwerber zu aktivieren und beim Veräußerer zu passivieren (BFH-Urteile vom 7. November 1991 IV R 43/90, BFHE 166, 329, BStBl II 1992, 398, und in BFHE 236, 374, BStBl II 2012, 407). - BFH, 16.04.2015 - IV R 2/12
Korrektur eines Gewinnfeststellungsbescheids bei nachträglichem Bekanntwerden …
- BFH, 12.09.2002 - IV R 66/00
Einkommensteuer - Gewinn - Betriebsvermögen - Veräußerung - Entnahme - Verhältnis …
- BFH, 06.02.2014 - IV R 41/10
Zurechnung einer Windkraftanlage - Nachholung des Hinweises nach § 181 Abs. 5 …
- FG Niedersachsen, 20.11.2013 - 4 K 124/13
Minderung der als Sonderausgaben abziehbaren Beiträge zur …
- LG Kiel, 23.12.2008 - 16 O 213/05
Kaufvertrag: Rückabwicklung wegen der Mangelhaftigkeit einer Windkraftanlage
- BFH, 09.03.2017 - VI R 86/14
Vorliegen eines Forstbetriebs trotz Nichtbewirtschaftung eines aus drei nicht …
Die Nutzungen (Fruchtziehung) treten dagegen dahinter zurück (vgl. BFH-Urteil vom 22. September 2016 IV R 1/14, BFHE 255, 244, BStBl II 2017, 171, Rz 20 f.). - FG Nürnberg, 25.11.2015 - 3 K 387/14
Zeitpunkt der Erlangung des zivilrechtlichen bzw. wirtschaftlichen Eigentums an …
Es wird beantragt, das Verfahren im Hinblick auf das beim BFH anhängige Verfahren IV R 1/14 auszusetzen.Die Prozessbevollmächtigte hat zwar beantragt, das Verfahren im Hinblick auf das beim BFH anhängige Verfahren IV R 1/14 auszusetzen.
Auch ein Ruhen des Verfahrens im Hinblick auf die dem BFH unter IV R 1/14 vorliegender Rechtsfragen kommt nicht in Betracht.
Beim BFH ist unter IV R 1/14 ein Verfahren zu der Rechtsfrage anhängig, ob der Erwerber einer Windkraftanlage aufgrund des Übergangs von Besitz und Nutzungen sowie der Zahlung von 95 % des Kaufpreises das wirtschaftliche Eigentum erlangt, auch wenn der Lieferer die Abnahme der Anlage vom Hersteller erst zu einem späteren Zeitpunkt erklärt hat.
- FG Münster, 15.09.2021 - 13 K 3059/19
Berücksichtigen der Abschreibung für Abnutzung (AfA) für zwei Windenergieanlagen …
Sie trug vor, dass sie bei Erstellung der Feststellungserklärung das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 22.09.2016 (Az. IV R 1/14, BStBl. II 2017, 171) zugrunde gelegt habe; hiernach könne eine AfA auf Windkraftanlagen grundsätzlich erst nach Abnahme bzw. Gefahrübergang vorgenommen werden.Er verwies zur Begründung auf das BFH-Urteil vom 22.09.2016 (Az. IV R 1/14, a.a.O.).
Geliefert ist ein Wirtschaftsgut nach der ständigen Rechtsprechung des BFH, wenn der Steuerpflichtige (Erwerber) zumindest die wirtschaftliche Verfügungsmacht über das Wirtschaftsgut in dem Sinne erlangt hat, dass er als dessen wirtschaftlicher Eigentümer anzusehen ist (vgl. hierzu sowie zu den nachfolgenden Rechtsausführungen: BFH-Urteil vom 22.09.2016 - IV R 1/14, BStBl. II 2017, 171, mit weiteren Nachweisen aus der BFH-Rechtsprechung).
Hiergegen spricht - wie schon in dem BFH-Urteil vom 22.09.2016 ausgeführt wird -, dass der Lieferant des Wirtschaftsguts bis zu dessen Gefahrübergang auf den Erwerber weiterhin das Risiko des Wertverzehrs trägt, sollte das Wirtschaftsgut nach der Nutzungsphase im Probebetrieb etwa auf Grund nicht behebbarer technischer Probleme oder wegen Untergangs des Wirtschaftsguts nicht abgenommen werden (BFH-Urteil vom 22.09.2016 - IV R 1/14, BStBl. II 2017, 171, Juris Rn. 22).
- FG Nürnberg, 29.09.2023 - 7 K 1029/21
Steuerliche Behandlung von Vorbehaltsnießbrauch an GmbH-Geschäftsanteilen
Rn. 84 Gemäß § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 AO ist wirtschaftliches Eigentum zu bejahen, wenn ein anderer als der (zivilrechtliche) Eigentümer die tatsächliche Herrschaft über ein Wirtschaftsgut in der Weise ausübt, dass er den Eigentümer im Regelfall für die gewöhnliche Nutzungsdauer von der Einwirkung auf das Wirtschaftsgut wirtschaftlich ausschließen kann (BFH, Urteil vom 22. September 2016 - IV R 1/14 -, BFHE 255, 244, BStBl II 2017, 171, Rn. 20, m.w.N.). - BFH, 15.05.2024 - IV R 22/21
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 15.05.2024 IV R 21/21 - Korrektur …
Rn. 26 aa) Ein Bescheid darf wegen nachträglich bekannt gewordener Tatsachen oder Beweismittel nur dann aufgehoben oder geändert werden, wenn die Finanzbehörde bei rechtzeitiger Kenntnis des wahren Sachverhalts in der ursprünglichen Veranlagung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu einem anderen Ergebnis gelangt wäre (z.B. BFH-Urteil vom 25.01.2017 - I R 70/15, BFHE 257, 66, BStBl II 2017, 780, Rz 12; vom 22.09.2016 - IV R 1/14, BFHE 255, 244, BStBl II 2017, 171, m.w.N.). - FG Nürnberg, 14.12.2020 - 6 K 746/19
Rückgängigmachung eines IAB mangels Anschaffung eines funktionsgleichen …
Rn. 84 d) In den Urteilen vom 01.02.2012 I R 57/10, BStBl II 2012, 407, und vom 22.09.2016 IV R 1/14, BStBl II 2017, 171, hat der BFH im Zusammenhang mit der Frage des Beginns der Abschreibung für Windkraftanlagen den Begriff der Anschaffung wie folgt beurteilt:.
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