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Rechtsprechung
   BFH, 15.01.2026 - IV R 19/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2026,3103
BFH, 15.01.2026 - IV R 19/23 (https://dejure.org/2026,3103)
BFH, Entscheidung vom 15.01.2026 - IV R 19/23 (https://dejure.org/2026,3103)
BFH, Entscheidung vom 15. Januar 2026 - IV R 19/23 (https://dejure.org/2026,3103)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 4 Abs 4, EStG § 6 Abs 1 Nr 2 S 1, WoEigG § 10 Abs 6, WoEigG § 10 Abs 7, WoEigG § 21 Abs 5 Nr 4, WoEigG § 19 Abs 2 Nr 4, EStG VZ 2016
    Aktivierung der Beteiligung an einer Instandhaltungsrückstellung

  • rechtsinformationen.bund.de

    Aktivierung der Beteiligung an einer Instandhaltungsrückstellung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Abs 4 EStG 2009, § 6 Abs 1 Nr 2 S 1 EStG 2009, § 10 Abs 6 WoEigG vom 26.03.2007, § 10 Abs 7 WoEigG vom 26.03.2007, § 21 Abs 5 Nr 4 WoEigG vom 26.03.2007
    Aktivierung der Beteiligung an einer Instandhaltungsrückstellung

  • IWW

    § 3 Nr. 1 des Grunderwerbsteuergesetzes, § 10 Abs. 7 Satz 1 WEG, § ... 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 21 Abs. 5 Nr. 4 WEG, § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes, § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG, § 4 Abs. 4 EStG, § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG, § 7 EStG, § 21 EStG, § 9a Abs. 1 Satz 1 WEG, § 10 Abs. 6 Satz 1 WEG, § 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG, § 9a Abs. 3 WEG, § 135 Abs. 2 FGO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aktivierung der Beteiligung an einer Instandhaltungsrückstellung durch einen bilanzierenden Gewerbetreibenden

  • datenbank.nwb.de

    Aktivierung der Beteiligung an einer Instandhaltungsrückstellung

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beteiligung an einer Instandhaltungsrückstellung - und ihre Aktivierung

Sonstiges (4)

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    AO § 39 Abs 2 Nr 2 ; EStG § 6 Abs 1 Nr 2 ; EStG § 4 Abs 1 ; GrEStG § 9 Abs 1 Nr 1 ; WoEigG § 10 Abs 7 ; WoEigG § 21 Abs 5 Nr 4

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 6 Abs 1 Nr 2, EStG § 4 Abs 1, GrEStG § 9 Abs 1 Nr 1, AO § 39 Abs 2 Nr 2, WoEigG § 10 Abs 7, WoEigG § 21 Abs 5 Nr 4
    Eigentumswohnung, Anschaffungskosten, Aktivierung, Zurechnung, Verwaltungsvermögen, Rückstellung, Instandhaltung, Wirtschaftsgut

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 6 Abs 1 Nr 2, EStG § 4 Abs 1, GrEStG § 9 Abs 1 Nr 1, AO § 39 Abs 2 Nr 2, WoEigG § 10 Abs 7, WoEigG § 21 Abs 5 Nr 4
    Aktivierung; Anschaffungskosten; Eigentumswohnung; Instandhaltung; Rückstellung; Verwaltungsvermögen; Wirtschaftsgut; Zurechnung

  • Bundesfinanzhof (Terminmitteilung)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (7)

  • BFH, 16.09.2020 - II R 49/17

    Berücksichtigung der Instandhaltungsrückstellung bei der Grunderwerbsteuer

    Auszug aus BFH, 15.01.2026 - IV R 19/23
    Die nachfolgende Klage hatte ebenso wenig Erfolg (Finanzgericht --FG-- Köln, Urteil vom 17.10.2017 - 5 K 2297/16, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2018, 470) wie die gegen das klageabweisende Urteil gerichtete Revision (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16.09.2020 - II R 49/17, BFHE 271, 455, BStBl II 2021, 339).

    Er hat dies damit begründet, dass ein zu besteuernder Rechtsträgerwechsel hinsichtlich der Instandhaltungsrückstellung nicht stattfinde, da es sich um Vermögen der Wohnungseigentümergemeinschaft, nicht aber um solches der einzelnen Gemeinschafter handele (BFH-Urteil vom 16.09.2020 - II R 49/17, BFHE 271, 455, BStBl II 2021, 339, Rz 16 ff.).

    Im Übrigen weist der erkennende Senat der Vollständigkeit halber darauf hin, dass sich die aus Rz 23 des BFH-Urteils vom 16.09.2020 - II R 49/17 (BFHE 271, 455, BStBl II 2021, 339) ergebenden Zweifel an der Werthaltigkeit ("Soweit sie überhaupt einen bezifferbaren Wert hat, ist die entsprechende Leistung des Erwerbers untrennbarer Bestandteil dessen, was er aufwendet, um das Grundstück zu erwerben") auf die Mitgliedschaft in der Wohnungseigentümergemeinschaft beziehen, nicht auf die Instandhaltungsrückstellung.

    Dementsprechend geht auch der II. Senat des BFH davon aus, dass der Erwerber bei wirtschaftlicher Betrachtung ein Entgelt für die anteilige Instandhaltungsrückstellung aufwendet (BFH-Urteil vom 16.09.2020 - II R 49/17, BFHE 271, 455, BStBl II 2021, 339, Rz 20).

  • BFH, 05.10.2011 - I R 94/10

    Beteiligung eines Wohnungseigentümers an Instandhaltungsrückstellung ist …

    Auszug aus BFH, 15.01.2026 - IV R 19/23
    Nach der Rechtsprechung gehören dazu Sachen, Rechte oder tatsächliche Zustände, konkrete Möglichkeiten oder Vorteile für den Betrieb, deren Erlangung der Kaufmann sich etwas kosten lässt, die einer selbständigen Bewertung zugänglich sind, in der Regel eine Nutzung für mehrere Wirtschaftsjahre erbringen und zumindest mit dem Betrieb übertragen werden können (z.B. BFH-Urteil vom 10.03.2016 - IV R 41/13, BFHE 253, 337, BStBl II 2016, 984, Rz 26; BFH-Beschluss vom 05.10.2011 - I R 94/10, BFHE 235, 367, BStBl II 2012, 244, Rz 10).

    Daher ist die Beteiligung an der Instandhaltungsrückstellung als Wirtschaftsgut anzusehen (so bereits BFH-Beschluss vom 05.10.2011 - I R 94/10, BFHE 235, 367, BStBl II 2012, 244).

    Die Anschaffungskosten entsprechen regelmäßig den geleisteten und noch nicht verbrauchten Einzahlungen (BFH-Beschluss vom 05.10.2011 - I R 94/10, BFHE 235, 367, BStBl II 2012, 244, Rz 11).

    Denn die Überlegung, die im Bereich der Überschusseinkünfte zur Versagung des Werbungskostenabzugs führt, gilt für die Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich gleichermaßen (vgl. BFH-Beschluss vom 05.10.2011 - I R 94/10, BFHE 235, 367, BStBl II 2012, 244, Rz 15).

  • BFH, 14.01.2025 - IX R 19/24

    Zahlungen in die Erhaltungsrücklage einer Wohnungseigentümergemeinschaft sind …

    Auszug aus BFH, 15.01.2026 - IV R 19/23
    Erst die Verausgabung der eingezahlten Mittel (auf wirtschaftliche Rechnung der Wohnungseigentümer) stellt das "auslösende Moment" für die Zuordnung der Aufwendungen zur Erwerbssphäre dar (vgl. auch BFH-Urteil vom 14.01.2025 - IX R 19/24, BStBl II 2025, 291, Rz 23).

    Rn. 19 aa) Nach dem BFH-Urteil vom 14.01.2025 - IX R 19/24 (BStBl II 2025, 291) rechtfertigt die Zuführung von Hausgeldzahlungen eines Wohnungseigentümers zur (jetzt) Erhaltungsrücklage einer Wohnungseigentümergemeinschaft auch unter Beachtung der seit dem 01.12.2020 geltenden Neuregelungen im Wohnungseigentumsgesetz durch das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz vom 16.10.2020 (BGBl I 2020, 2187) --WEMoG-- keinen Werbungskostenabzug bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG).

    Eine deckungsgleiche Beurteilung vergleichbarer Vorgänge im Grunderwerbsteuerrecht und im Einkommensteuerrecht sei daher von vornherein nicht geboten (BFH-Urteil vom 14.01.2025 - IX R 19/24, BStBl II 2025, 291, Rz 29).

  • FG Köln, 21.06.2023 - 2 K 158/20

    Berücksichtigen der aktivierten Beiträge zu Instandhaltungsrückstellungen i.R.d. …

    Auszug aus BFH, 15.01.2026 - IV R 19/23
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 21.06.2023 - 2 K 158/20 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Rn. 6 Die nachfolgende Klage wies das FG Köln mit Urteil vom 21.06.2023 - 2 K 158/20 (EFG 2023, 1770) als unbegründet ab.

    das Urteil des FG Köln vom 21.06.2023 - 2 K 158/20 und die Einspruchsentscheidung vom 18.12.2019 aufzuheben sowie den Gewinnfeststellungsbescheid für 2016 vom 05.06.2018 dahin zu ändern, dass ein um 190.747,54 EUR verminderter laufender Gesamthandsgewinn festgestellt wird.

  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von …

    Auszug aus BFH, 15.01.2026 - IV R 19/23
    Allerdings wurde die Wohnungseigentümergemeinschaft bereits seit dem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 02.06.2005 - V ZB 32/05 (BGHZ 163, 154) zumindest als teilrechtsfähig behandelt (…Abramenko in Jennißen, Wohnungseigentumsgesetz, 8. Aufl., § 9a Rz 1; Hefner/Ostermann, DStR 2021, 2052).

    Aber auch insofern hat sich keine Änderung ergeben, da bereits seit dem BGH-Beschluss vom 02.06.2005 - V ZB 32/05 (BGHZ 163, 154) geklärt war, dass es sich bei der Rücklage um einen Teil des Gemeinschaftsvermögens handelt, der vom Vermögen der einzelnen Wohnungseigentümer getrennt und dessen Rechtsträger die Wohnungseigentümergemeinschaft ist (…Sommer in Jennißen, Wohnungseigentumsgesetz, 8. Aufl., § 19 Rz 142).

  • BFH, 10.03.2016 - IV R 41/13

    Rückwirkende Bildung einer Rücklage nach § 6c EStG bei Erhöhung der Gegenleistung …

    Auszug aus BFH, 15.01.2026 - IV R 19/23
    Nach der Rechtsprechung gehören dazu Sachen, Rechte oder tatsächliche Zustände, konkrete Möglichkeiten oder Vorteile für den Betrieb, deren Erlangung der Kaufmann sich etwas kosten lässt, die einer selbständigen Bewertung zugänglich sind, in der Regel eine Nutzung für mehrere Wirtschaftsjahre erbringen und zumindest mit dem Betrieb übertragen werden können (z.B. BFH-Urteil vom 10.03.2016 - IV R 41/13, BFHE 253, 337, BStBl II 2016, 984, Rz 26; BFH-Beschluss vom 05.10.2011 - I R 94/10, BFHE 235, 367, BStBl II 2012, 244, Rz 10).
  • FG Köln, 17.10.2017 - 5 K 2297/16

    Grunderwerbsteuer: Minderung der Bemessungsgrundlage um die übernommene …

    Auszug aus BFH, 15.01.2026 - IV R 19/23
    Die nachfolgende Klage hatte ebenso wenig Erfolg (Finanzgericht --FG-- Köln, Urteil vom 17.10.2017 - 5 K 2297/16, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2018, 470) wie die gegen das klageabweisende Urteil gerichtete Revision (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16.09.2020 - II R 49/17, BFHE 271, 455, BStBl II 2021, 339).
  • BFH, 14.01.2025 - IX R 19/24

    Zahlungen in die Erhaltungsrücklage einer Wohnungseigentümergemeinschaft sind …

    Rn. 15 Im Einklang mit diesen Rechtsgrundsätzen hat der I. Senat des BFH für einen bilanzierenden Wohnungsvermieter entschieden, dass die Zuführung zu einer Erhaltungsrücklage als Wirtschaftsgut zu aktivieren sei und daher keine sofort abziehbare Betriebsausgabe darstelle (BFH-Beschluss vom 05.10.2011 - I R 94/10, BFHE 235, 367, BStBl II 2012, 244, Rz 10, 14 ff.; ebenso FG Köln, Urteil vom 21.06.2023 - 2 K 158/20, Rz 24 ff., Revision anhängig unter IV R 19/23).
  • FG Nürnberg, 12.03.2024 - 1 K 866/23

    Entstehen von Werbungskosten mit Zuführung zur Instandhaltungsrücklage nach …

    Rn. 32 Diese Auffassung vertritt auch das Finanzgericht Köln (vgl. Urteil vom 21.06.2023 2 K 158/20, EFG 2023, 1770; Revisionsverfahren unter IV R 19/23 beim BFH anhängig) in einer aktuellen Entscheidung zur Frage, ob bei bilanzierenden Gewerbetreibenden zum WEG 2007 ein Wirtschaftsgut "Instandhaltungsrücklage" zu bilanzieren ist.

    Rn. 52 4. Das Verfahren war nicht wegen des beim BFH anhängigen Revisionsverfahrens mit dem Az. IV R 19/23 auszusetzen.

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