Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×

Rechtsprechung
   BGH, 21.02.2018 - IV ZB 18/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,4112
BGH, 21.02.2018 - IV ZB 18/17 (https://dejure.org/2018,4112)
BGH, Entscheidung vom 21.02.2018 - IV ZB 18/17 (https://dejure.org/2018,4112)
BGH, Entscheidung vom 21. Februar 2018 - IV ZB 18/17 (https://dejure.org/2018,4112)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,4112) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Wiedereinsetzungsantrag bei Adressierung der Berufungsbegründung an unzuständiges Gericht

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 85 Abs 2 ZPO, § 233 ZPO
    Wiedereinsetzungsantrag bei Adressierung der Berufungsbegründung an unzuständiges Gericht

  • IWW

    § 85 Abs. 2 ZPO, § ... 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 522 Abs. 1 Satz 4, § 238 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 574 Abs. 2 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 20 Abs. 3 GG, § 574 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 1 ZPO, § 574 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Berufungsbegründung; Zurechnung des Verschuldens des Prozessbevollmächtigten wegen der fehlerhaften Adressierung des Fristverlängerungsantrags

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Berufungsbegründung; Zurechnung des Verschuldens des Prozessbevollmächtigten wegen der fehlerhaften Adressierung des Fristverlängerungsantrags

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der an das falsche Gericht adressierte Fristverlängerungsantrag

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.05.2012 - IV ZB 2/12

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Berufungsfrist bei Eingang …

    Auszug aus BGH, 21.02.2018 - IV ZB 18/17
    Geht der Schriftsatz gleichwohl nicht fristgerecht beim Rechtsmittelgericht ein, muss Wiedereinsetzung in den vorigen Stand unabhängig davon gewährt werden, auf welchen Gründen die fehlerhafte Einreichung beruht (Senatsbeschluss vom 23. Mai 2012 - IV ZB 2/12, NJW-RR 2012, 1461 Rn. 13; BGH…, Beschluss vom 27. Juli 2016 - XII ZB 203/15, NJW-RR 2016, 1340 Rn. 12; jeweils m.w.N.).

    Ein unzuständiges Gericht ist nur verpflichtet, bei ihm eingereichte fristgebundene Schriftsätze für ein Rechtsmittelverfahren im ordentlichen Geschäftsgang an das zuständige Rechtsmittelgericht weiterzuleiten (Senatsbeschluss vom 23. Mai 2012 aaO Rn. 13 m.w.N.).

    Rn. 16 Danach kann zunächst nicht erwartet werden, dass eingehende Telefaxschreiben umgehend auf die zutreffende Adressierung überprüft und gegebenenfalls sofort an das zuständige Gericht weitergeleitet werden, so dass sie dort noch am selben Tag eingehen, selbst wenn sich das Berufungsgericht wie im Streitfall im selben Gebäudekomplex befindet wie das erstinstanzliche Gericht, bei dem der Schriftsatz eingegangen ist (vgl. Senatsbeschluss vom 23. Mai 2012 - IV ZB 2/12, NJW-RR 2012, 1461 Rn. 14).

  • BGH, 06.11.2008 - IX ZB 208/06

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der …

    Auszug aus BGH, 21.02.2018 - IV ZB 18/17
    Damit würden die Anforderungen an die aus dem Anspruch auf ein faires Verfahren abgeleitete richterliche Fürsorgepflicht überspannt werden (BGH, Beschluss vom 6. November 2008 - IX ZB 208/06, NJW-RR 2009, 408 Rn. 8 m.w.N.).

    Es kann deshalb weiter offen bleiben, ob insbesondere die Postannahmestelle sowie die Geschäftsstelle der Kammer beim Landgericht bei einer solchen besonderen Kennzeichnung zu einer beschleunigten Weiterleitung bzw. Vorlage an den Richter gehalten wären (vgl. BGH, Beschluss vom 6. November 2008 - IX ZB 208/06, NJW-RR 2009, 408 Rn. 8).

  • BGH, 27.07.2016 - XII ZB 203/15

    Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung einer Beschwerdebegründungsfrist in einer …

    Auszug aus BGH, 21.02.2018 - IV ZB 18/17
    Geht der Schriftsatz gleichwohl nicht fristgerecht beim Rechtsmittelgericht ein, muss Wiedereinsetzung in den vorigen Stand unabhängig davon gewährt werden, auf welchen Gründen die fehlerhafte Einreichung beruht (…Senatsbeschluss vom 23. Mai 2012 - IV ZB 2/12, NJW-RR 2012, 1461 Rn. 13; BGH, Beschluss vom 27. Juli 2016 - XII ZB 203/15, NJW-RR 2016, 1340 Rn. 12; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 29.08.2017 - VI ZB 49/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Überprüfungspflicht des …

    Auszug aus BGH, 21.02.2018 - IV ZB 18/17
    Rn. 17 Bereits geklärt ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darüber hinaus aber auch, dass im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsgangs mit einem Eingang des Schriftsatzes auf der Geschäftsstelle der zuständigen Kammer unter Umständen erst am Tage nach dem Eingang bei der gemeinsamen Briefannahmestelle zu rechnen ist, die Akte dem zuständigen Richter jedenfalls erst am folgenden Werktag vorgelegt wird und die Bearbeitung seiner Verfügung durch die Geschäftsstelle erst am darauf folgenden Tag zu erwarten ist (…BGH, Beschlüsse vom 12. Mai 2016 - IX ZB 75/15, juris Rn. 14 und vom 29. August 2017 - VI ZB 49/16, NJW-RR 2018, 56 Rn. 15).
  • BVerfG, 17.03.2005 - 1 BvR 950/04

    Weiterleitung eines bei einem unzuständigen Gericht eingelegten Rechtsmittels

    Auszug aus BGH, 21.02.2018 - IV ZB 18/17
    Die auf einer solchen falschen Adressierung beruhende Verzögerung des Eingangs beim zuständigen Gericht hat er selbst zu vertreten (vgl. auch BVerfG NJW 2005, 2137 unter II 2 c, juris Rn. 10).
  • BGH, 12.05.2016 - IX ZB 75/15

    Zurechenbares Verschulden der Prozessbevollmächtigten an der Nichteinhaltung der …

    Auszug aus BGH, 21.02.2018 - IV ZB 18/17
    Rn. 17 Bereits geklärt ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darüber hinaus aber auch, dass im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsgangs mit einem Eingang des Schriftsatzes auf der Geschäftsstelle der zuständigen Kammer unter Umständen erst am Tage nach dem Eingang bei der gemeinsamen Briefannahmestelle zu rechnen ist, die Akte dem zuständigen Richter jedenfalls erst am folgenden Werktag vorgelegt wird und die Bearbeitung seiner Verfügung durch die Geschäftsstelle erst am darauf folgenden Tag zu erwarten ist (BGH, Beschlüsse vom 12. Mai 2016 - IX ZB 75/15, juris Rn. 14 …und vom 29. August 2017 - VI ZB 49/16, NJW-RR 2018, 56 Rn. 15).
  • BGH, 11.04.2019 - IX ZR 79/18

    Insolvenzverfahren: Rücknahme einer Forderungsanmeldung; Wirksamwerden der …

    Rn. 26 Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gehen eine Rechtsmittelschrift und die Begründung eines Rechtsmittels trotz Adressierung an ein unzuständiges Gericht beim zuständigen Gericht ein, wenn der Schriftsatz nach der gebotenen Weiterleitung durch das zunächst angegangene Gericht in die Verfügungsgewalt des zuständigen Gerichts gelangt (vgl. BGH, Urteil vom 12. Oktober 1995 - VII ZR 8/95, NJW-RR 1996, 443;… Beschluss vom 2. März 2010 - IV ZB 15/09, juris Rn. 6;… vom 20. April 2011 - VII ZB 78/09, NJW 2011, 2053 Rn. 12 ff;… vom 12. Mai 2016 - IX ZB 75/15, juris Rn. 12; vom 21. Februar 2018 - IV ZB 18/17, juris Rn. 11).
  • BGH, 20.04.2023 - I ZB 83/22

    Wiedereinsetzung in vorigen Stand bei Einreichung der Berufungsschrift beim …

    Im Rahmen des ordentlichen Geschäftsgangs ist üblicherweise damit zu rechnen, dass ein an eine zentrale gerichtliche Annahmestelle gesandter Schriftsatz am nächsten Werktag auf der zuständigen Geschäftsstelle eingeht und dem zuständigen Richter an dem darauf folgenden Werktag vorgelegt wird (…vgl. BGH, NJW-RR 2014, 2 [juris Rn. 23];… NJOZ 2016, 1582 [juris Rn. 14]; BGH, Beschluss vom 21. Februar 2018 - IV ZB 18/17, juris Rn. 17).

    Es entspricht dem ordentlichen Geschäftsgang, dass die Geschäftsstelle die richterlich verfügte Weiterleitung einer Rechtsmittelschrift am folgenden Werktag umsetzt (…vgl. BGH, NJW-RR 2009, 408 [juris Rn. 8];… NJOZ 2016, 1582 [juris Rn. 14];… NJW-RR 2018, 56 [juris Rn. 15]; BGH, Beschluss vom 21. Februar 2018 - IV ZB 18/17, juris Rn. 17).

  • OLG Frankfurt, 26.07.2018 - 5 U 47/18
    Ein unzuständiges Gericht ist nur verpflichtet, bei ihm eingereichte fristgebundene Schriftsätze für ein Rechtsmittelverfahren im ordentlichen Geschäftsgang an das zuständige Rechtsmittelgericht weiterzuleiten (BGH, Beschluss vom 21. Februar 2018 - IV ZB 18/17 -, juris,Rz. 13, m. w. N.; BGH…, Beschluss vom 29. August 2017 - VI ZB 49/16 -, juris, Rz. 15).

    Dabei ist insbesondere auch zu berücksichtigen, dass der Schriftsatz nicht als besonders eilbedürftig gekennzeichnet war, weshalb letztlich offen bleiben kann, ob insbesondere die Postannahmestelle sowie die Geschäftsstelle der Kammer des Landgerichts bei einer solchen besonderen Kennzeichnung zu einer beschleunigten Weiterleitung bzw. Vorlage an den Richter gehalten wären (BGH, Beschluss vom 21. Februar 2018 - IV ZB 18/17 -, juris, Rz. 14; vgl. BGH…, Beschluss vom 6. November 2008 - IX ZB 208/06, NJW-RR 2009, 408, Rz. 8).

    Andernfalls würde den Parteien und ihren Prozessbevollmächtigten die Verantwortung für die Einhaltung der Formalien abgenommen und den unzuständigen Gerichten übertragen, wodurch aber die Anforderungen an die aus dem Anspruch auf ein faires Verfahren abgeleitete richterliche Fürsorgepflicht überspannt würden (BGH, Beschluss vom 21. Februar 2018 - IV ZB 18/17 -, juris, Rz. 13).

  • BGH, 24.09.2025 - VIII ZB 34/24

    Gerichtliche Weiterleitung muss nicht aufs Äußerste beschleunigt werden!

    Rn. 26 (a) Auch im Falle einer Weiterleitungspflicht ist das (unzuständige) Gericht, bei dem der fristgebundene Schriftsatz eingereicht wurde, grundsätzlich nicht verpflichtet, diesen dem zuständigen Gericht unter höchster Beschleunigung zukommen zu lassen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Oktober 1986 - VIII ZB 40/86, NJW 1987, 440 unter II 3 d; vom 21. Februar 2018 - IV ZB 18/17, juris Rn. 13;… vom 19. Juli 2023 - AnwZ (Brfg) 31/22, juris Rn. 26;… vom 23. Oktober 2024 - XII ZB 576/23, NJW-RR 2025, 119 Rn. 16).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.04.2018 - 21 Sa 387/18

    Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungseinlegungsfrist durch an das …

    Er hätte vor der Unterzeichnung der Berufungsschrift kontrollieren müssen, ob der Schriftsatz an das richtige Gericht gerichtet ist, und eine Korrektur veranlassen müssen (…vgl. BAG vom 29.08.2001 - 4 AZR 388/00 - Rn. 17 zitiert nach juris, a. a. O; BGH vom 21.02.2018 - IV ZB 18/17 - Rn.10, a. a. O.).

    Rn. 15 Allerdings geht die im Rahmen der fairen Verfahrensgestaltung von Verfassung wegen nach gebotene richterliche Fürsorgepflicht nicht so weit, dass das mit der Sache erstinstanzlich befasste Gericht verpflichtet wäre, einen eingehenden Schriftsatz umgehend auf seine zutreffende Adressierung zu überprüfen, die Prozessbevollmächtigte oder den Prozessbevollmächtigten der Partei telefonisch oder per Telefax auf eine etwaige fehlerhafte Adressierung hinzuweisen oder einen fehlerhaft adressierten Schriftsatz umgehend per Telefax an das zuständige Gericht weiterzuleiten (…vgl. BVerfG vom 03.01.2001 - 1 BvR 2147/00 - Rn. 7 ff., a. a. O.; BGH vom 21.02.2018 - IV ZB 18/17 - Rn. 15, a. a. O.;… vom 23.05.2012 - IV ZB 2/12 - Rn. 14, NJW-RR 2012, 1461).

    Eine Verpflichtung zur beschleunigten Bearbeitung besteht nicht (BGH vom 21.02.2018 - IV ZB 18/17 - Rn. 13, a. a. O.;… vom 12.05.2016 - IX ZB 75/15 - Rn. 15 f. zitiert nach juris).

  • BGH, 09.12.2021 - V ZB 12/21

    Anspruch der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen die ehemalige Verwalterin auf …

    Nach der von der Rechtsbeschwerde herangezogenen Rechtsprechung darf der Rechtsmittelführer etwa dann auf eine Weiterleitung im ordentlichen Geschäftsgang vertrauen, wenn er die Rechtsmittelschrift versehentlich an das Ausgangsgericht gerichtet und damit für die Geschäftsstelle offenkundig falsch adressiert hat (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Februar 2018 - IV ZB 18/17, juris Rn. 13 ff.;… Beschluss vom 12. Mai 2016 - IX ZB 75/15, juris Rn. 11 ff.).
  • BGH, 06.05.2020 - IV ZB 18/19

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist; …

    Geht der Schriftsatz gleichwohl nicht fristgerecht beim Rechtsmittelgericht ein, muss Wiedereinsetzung in den vorigen Stand unabhängig davon gewährt werden, auf welchen Gründen die fehlerhafte Einreichung beruht (Senatsbeschlüsse vom 21. Februar 2018 - IV ZB 18/17, juris Rn. 11;… vom 23. Mai 2012 - IV ZB 2/12, NJW-RR 2012, 1461 Rn. 13; BGH…, Beschluss vom 27. Juli 2016 - XII ZB 203/15, NJW-RR 2016, 1340 Rn. 12; jeweils m.w.N.).

    Ein unzuständiges Gericht ist nur verpflichtet, bei ihm eingereichte fristgebundene Schriftsätze für ein Rechtsmittelverfahren im ordentlichen Geschäftsgang an das zuständige Rechtsmittelgericht weiterzuleiten (Senatsbeschlüsse vom 21. Februar 2018 - IV ZB 18/17, juris Rn.13;… vom 23. Mai 2012 - IV ZB 2/12, NJW-RR 2012, 1461 Rn. 13 m.w.N.).

  • BVerwG, 08.10.2020 - 4 B 36.20

    Zugang bei gemeinsamer Briefannahmestelle mehrerer Gerichte

    Denn es bewegt sich jedenfalls im Rahmen üblicher Abläufe, dass ein Schriftsatz bei dieser organisatorischen Ausgestaltung erst am Tag nach dem Eingang dem zuständigen Richter vorgelegt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Februar 2018 - IV ZB 18/17 - juris Rn. 17 m.w.N., BFH…, Beschluss vom 18. August 2014 - III B 16/14 - BFH/NV 2015, 42 , siehe auch BVerwG, Beschluss vom 15. Juli 2003 - 4 B 83.02 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 248 ).
  • OLG Düsseldorf, 28.05.2019 - 3 U 19/19

    Wiedereinsetzung in eine Berufungseinlegungsfrist

    Rn. 13 Nach der auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zurückgehenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf ein Rechtssuchender allerdings darauf vertrauen, dass ein mit der Sache bereits befasstes Gericht einen bei ihm eingereichten, aber für das Rechtsmittelgericht bestimmten Schriftsatz im ordentlichen Geschäftsgang weiterleiten wird (…vgl. jeweils mit weiteren Nachweisen: BGH a.a.O.; BGH NJW-RR 2018, 314; BGH BeckRS 2018, 2139).
  • OLG Rostock, 20.06.2025 - 10 UF 47/25

    Umfang des Vertrauensschutzes hinsichtlich Weiterleitung eines Schriftstücks im …

    Rn. 11 Im Rahmen des ordentlichen Geschäftsganges ist üblicherweise damit zu rechnen, dass ein an eine zentrale gerichtliche Annahmestelle gesandter Schriftsatz am nächsten Werktag auf der zuständigen Geschäftsstelle eingeht und dem zuständigen Richter am darauffolgenden Werktag vorgelegt wird; es entspricht dann weiter dem ordentlichen Geschäftsgang, dass die Geschäftsstelle die richterlich verfügte Weiterleitung am darauffolgenden Werktag umsetzt (vgl. BGH…, Beschluss vom 09.04.2025, XII ZB 163/24, juris Rn. 19;… BGH Beschluss vom 23.10.2024, XII ZB 576/23, juris Rn. 16; BGH, Beschluss vom 21.02.2018, IV ZB 18/17, juris Rn. 17; BGH…, Beschluss vom 12.06.2013, XII ZB 394/12, juris Rn. 23).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht