Rechtsprechung
| BGH, 10.06.2015 - IV ZB 27/14 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand: Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen Erkrankung der Partei
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 233 ZPO
Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand: Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen Erkrankung der Partei - IWW
§ 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 522 Abs. 1 Satz 4, § 238 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 574 Abs. 2 ZPO, Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 103 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG, § 97 Abs. 1 ZPO
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Nachweis eines Wiedereinsetzungsgrundes durch das ärztliche Attest eines Prozessbevollmächtigten
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; ZPO § 574 Abs. 2
Nachweis eines Wiedereinsetzungsgrundes durch das ärztliche Attest eines Prozessbevollmächtigten - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Berufungsbegründungsfrist - und die erkrankte Partei
Verfahrensgang
- LG Landau/Pfalz, 24.01.2014 - 2 O 46/13
- OLG Zweibrücken, 17.07.2014 - 7 U 25/14
- BGH, 10.06.2015 - IV ZB 27/14
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (4)
- BGH, 23.04.2013 - XI ZR 90/12
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur …
Auszug aus BGH, 10.06.2015 - IV ZB 27/14
Voraussetzung hierfür ist aber, dass sie infolge der Erkrankung nicht mehr in der Lage ist, den Rat ihres Rechtsanwalts einzuholen und diesen sachgemäß zu unterrichten (BGH, Beschlüsse vom 23. April 2013 - XI ZR 90/12, juris Rn. 6;… vom 24. März 1994 - X ZB 24/93, NJW-RR 1994, 957 unter II, juris Rn. 5;… vom 11. Juli 1989 - XI ZB 2/89, VersR 1989, 931 unter II 2 a, juris Rn. 10 m.w.N.).Eine solche wäre im Streitfall ausreichend gewesen, für die Fristwahrung Sorge zu tragen (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 23. April 2013 - XI ZR 90/12, juris Rn. 6; vom 28. Juli 2005 - III ZB 80/04, BeckRS 2005, 09505), weil - worauf auch das Berufungsgericht entscheidend abgestellt hat - der Prozessbevollmächtigte nach der Ablehnung der Fristverlängerung auch ohne vorherige Rücksprache aufgrund seiner Kenntnisse des erstinstanzlichen Verfahrens in der Lage gewesen ist, noch am selben Tage eine Berufungsbegründung zu fertigen und einzureichen, und die nach der späteren Besprechung erfolgte Ergänzung keine neuen Gesichtspunkte enthält, die erst aufgrund dieser Besprechung in das Verfahren eingeführt werden konnten.
- BGH, 24.03.1994 - X ZB 24/93
Versäumung der Berufungsbegründungsfrist - Rechtfertigung der Wiedereinsetzung in …
Auszug aus BGH, 10.06.2015 - IV ZB 27/14
Voraussetzung hierfür ist aber, dass sie infolge der Erkrankung nicht mehr in der Lage ist, den Rat ihres Rechtsanwalts einzuholen und diesen sachgemäß zu unterrichten (…BGH, Beschlüsse vom 23. April 2013 - XI ZR 90/12, juris Rn. 6; vom 24. März 1994 - X ZB 24/93, NJW-RR 1994, 957 unter II, juris Rn. 5;… vom 11. Juli 1989 - XI ZB 2/89, VersR 1989, 931 unter II 2 a, juris Rn. 10 m.w.N.). - BGH, 28.07.2005 - III ZB 80/04
Versäumung der Berufungsfrist wegen bettlägriger Erkrankung des …
Auszug aus BGH, 10.06.2015 - IV ZB 27/14
Eine solche wäre im Streitfall ausreichend gewesen, für die Fristwahrung Sorge zu tragen (…vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 23. April 2013 - XI ZR 90/12, juris Rn. 6; vom 28. Juli 2005 - III ZB 80/04, BeckRS 2005, 09505), weil - worauf auch das Berufungsgericht entscheidend abgestellt hat - der Prozessbevollmächtigte nach der Ablehnung der Fristverlängerung auch ohne vorherige Rücksprache aufgrund seiner Kenntnisse des erstinstanzlichen Verfahrens in der Lage gewesen ist, noch am selben Tage eine Berufungsbegründung zu fertigen und einzureichen, und die nach der späteren Besprechung erfolgte Ergänzung keine neuen Gesichtspunkte enthält, die erst aufgrund dieser Besprechung in das Verfahren eingeführt werden konnten. - BGH, 11.07.1989 - XI ZB 2/89
Wiedereinsetzungsgrund - Krankheit - Voraussetzungen
Auszug aus BGH, 10.06.2015 - IV ZB 27/14
Voraussetzung hierfür ist aber, dass sie infolge der Erkrankung nicht mehr in der Lage ist, den Rat ihres Rechtsanwalts einzuholen und diesen sachgemäß zu unterrichten (…BGH, Beschlüsse vom 23. April 2013 - XI ZR 90/12, juris Rn. 6;… vom 24. März 1994 - X ZB 24/93, NJW-RR 1994, 957 unter II, juris Rn. 5; vom 11. Juli 1989 - XI ZB 2/89, VersR 1989, 931 unter II 2 a, juris Rn. 10 m.w.N.).
- BGH, 12.06.2019 - XII ZB 432/18
Stillschweigende Stellung eines Wiedereinsetzungsantrags in einem Schriftsatz
Dies setzt allerdings voraus, dass selbst eine telefonische Verständigung über eine fristgerecht einzureichende Beschwerdebegründung mit dem Verfahrensbevollmächtigten nicht möglich war (vgl. BGH Beschluss vom 10. Juni 2015 - IV ZB 27/14 - juris Rn. 14). - BGH, 18.02.2025 - VIII ZA 17/24
Klage betreffend die Räumung und Herausgabe einer Mietwohnung sowie die Zahlung …
Rn. 18 Insbesondere stehen die vom Berufungsgericht insoweit unter Berücksichtigung der Umstände des Streitfalls gestellten Anforderungen an die für die Zeit der (geplanten) Ortsabwesenheit zu treffenden Vorkehrungen des Beklagten zur Sicherstellung seiner Erreichbarkeit für den Bevollmächtigten und an die Bemühungen um einen (zumindest telefonischen) Kontakt zum Bevollmächtigten während der krankheitsbedingten Verzögerung der Rückreise im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. nur BVerfG, NJW 2007, 3486, 3487 f. mwN) und des Bundesgerichtshofs (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 7. Juni 1972 - IV ZB 26/72, VersR 1972, 975;… vom 21. September 1988 - VIII ZB 26/88, juris Rn. 5; vom 24. Juli 2000 - II ZB 22/99, NJW 2000, 3143 unter II; vom 5. November 2002 - VI ZB 54/01, NJW 2003, 903 unter II 1, 2 mwN;… vom 18. Februar 2009 - IV ZR 193/07, NJW 2009, 1608 Rn. 3; vom 10. Juni 2015 - IV ZB 27/14, juris Rn. 10, 14 mwN). - BGH, 21.06.2022 - II ZB 3/22
Wiedereinsetzung: Vertrauen auf antragsgemäße zweite Verlängerung der …
Rn. 15 Dahinstehen kann insoweit, ob im Falle einer rechtsmissbräuchlichen Versagung der Einwilligung eine über einen Monat hinausgehende Verlängerung der Begründungsfrist möglich ist (offen gelassen von BGH, Beschluss vom 4. März 2004 - IX ZB 121/03, NJW 2004, 1742;… Beschluss vom 14. Februar 2012 - VIII ZB 3/12, WuM 2012, 158 Rn. 5; Beschluss vom 10. Juni 2015 - IV ZB 27/14, juris Rn. 15;… Beschluss vom 13. Februar 2020 - V ZB 99/19, juris Rn. 8).
- BGH, 13.02.2020 - V ZB 99/19
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Unberechtigtes Vertrauen in eine …
Rn. 8 aa) Ob im Falle einer rechtsmissbräuchlichen Versagung der Einwilligung, die nach dem Wortlaut des § 520 Abs. 2 Satz 2 und 3 ZPO für eine über einen Monat hinausgehende Verlängerung zwingend erforderlich ist, die Frist verlängert werden kann, ist höchstrichterlich noch nicht entschieden (offen gelassen von BGH, Beschluss vom 4. März 2004 - IX ZB 121/03, NJW 2004, 1742;… Beschluss vom 14. Februar 2012 - VIII ZB 3/12, WuM 2012, 158 Rn. 5; Beschluss vom 10. Juni 2015 - IV ZB 27/14, juris Rn. 15). - BGH, 21.06.2022 - II ZB 1/22
Wiedereinsetzung: Vertrauen auf antragsgemäße zweite Verlängerung der …
Rn. 15 Dahinstehen kann insoweit, ob im Falle einer rechtsmissbräuchlichen Versagung der Einwilligung eine über einen Monat hinausgehende Verlängerung der Begründungsfrist möglich ist (offen gelassen von BGH, Beschluss vom 4. März 2004 - IX ZB 121/03, NJW 2004, 1742;… Beschluss vom 14. Februar 2012 - VIII ZB 3/12, WuM 2012, 158 Rn. 5; Beschluss vom 10. Juni 2015 - IV ZB 27/14, juris Rn. 15;… Beschluss vom 13. Februar 2020 - V ZB 99/19, juris Rn. 8). - BGH, 07.03.2024 - V ZA 9/23 Das setzt aber voraus, dass die Partei in Folge der Erkrankung nicht mehr in der Lage ist, die erforderlichen Handlungen vorzunehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juni 2015 - IV ZB 27/04, NJOZ 2015, 1460 Rn. 10).
- OLG Hamm, 02.06.2016 - 6 UF 6/16
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Einlegung …
Voraussetzung hierfür ist aber, dass er infolge der Erkrankung nicht mehr in der Lage war, den Rat eines Rechtsanwalts einzuholen und diesen sachgemäß zu unterrichten (BGH, Beschluss vom 10.6.2015 - IV ZB 27/14 -, juris Rn. 10 m.w.N.;… Zöller-Greger, ZPO, 31. Auflage 2016, § 233 Rn. 23 Stichwort "Krankheit";… Musielak-Grandel, ZPO, 13. Auflage 2016, § 233 Rn. 7). - BGH, 21.06.2022 - II ZB 2/22
Fristverlängerung ohne Zustimmung des Klägers; Rechtsmissbräuchliche Versagung …
Rn. 15 Dahinstehen kann insoweit, ob im Falle einer rechtsmissbräuchlichen Versagung der Einwilligung eine über einen Monat hinausgehende Verlängerung der Begründungsfrist möglich ist (offen gelassen von BGH, Beschluss vom 4. März 2004 - IX ZB 121/03, NJW 2004, 1742;… Beschluss vom 14. Februar 2012 - VIII ZB 3/12, WuM 2012, 158 Rn. 5; Beschluss vom 10. Juni 2015 - IV ZB 27/14, juris Rn. 15;… Beschluss vom 13. Februar 2020 - V ZB 99/19, juris Rn. 8). - LG München I, 21.06.2018 - 36 S 2814/18
Versäumen der Berufungsbegründungsfrist trotz Schriftsatz, der nicht zur …
Es ist weder ersichtlich noch vorgetragen, welche Gesichtspunkte hier erst aufgrund dieser Besprechung in das Verfahren eingeführt werden konnten (zur Zulässigkeit der Berücksichtigung dieser Umstände vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juni 2015, Az: IV ZB 27/14, zitiert nach juris, Rn. 14).
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