Rechtsprechung
| BGH, 30.06.2021 - IV ZB 5/21 |
Volltextveröffentlichungen (8)
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- IWW
§ 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO, § ... 522 Abs. 1 Satz 4 ZPO, § 574 Abs. 2 ZPO, Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 103 Abs. 1 GG, § 574 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, § 574 Abs. 2 Nr. 2 Fall 2 ZPO, § 514 Abs. 2 Satz 1 ZPO
- Wolters Kluwer
Rechtsbeschwerde gegen die Verwerfung einer Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil
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- rechtsportal.de
Rechtsbeschwerde gegen die Verwerfung einer Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil
Verfahrensgang
- AG Regensburg, 09.12.2019 - 10 C 372/19
- LG Regensburg, 07.12.2020 - 22 S 19/20
- BGH, 30.06.2021 - IV ZB 5/21
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 21.11.2018 - IV ZB 4/18
Rechtsbeschwerde gegen die Verwerfung einer Berufung gegen ein zweites …
Auszug aus BGH, 30.06.2021 - IV ZB 5/21
Rn. 7 In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist geklärt, dass die Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil nicht auf die angebliche Unzulässigkeit der Klage gestützt werden kann (vgl. Senatsbeschluss vom 21. November 2018 - IV ZB 4/18, juris Rn. 14).Eine zulässige Berufung setzt also die schlüssige Darlegung voraus, dass der Termin nicht schuldhaft versäumt worden sei (Senatsbeschluss vom 21. November 2018 - IV ZB 4/18, juris Rn. 10 m.w.N.).
- BGH, 21.02.2011 - II ZB 2/10
Richterablehnung: Rechtsschutzbedürfnis bei Ablehnung eines ausgeschiedenen …
Auszug aus BGH, 30.06.2021 - IV ZB 5/21
Die Mitwirkung eines Richters an einem früheren Verfahren, das denselben oder einen vergleichbaren Sachverhalt betraf, ist grundsätzlich nicht geeignet, eine Befangenheit zu begründen (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Februar 2011 - II ZB 2/10, NJW 2011, 1358 Rn. 24). - BGH, 20.02.2008 - IV ZB 14/07
Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft
Auszug aus BGH, 30.06.2021 - IV ZB 5/21
Rn. 5 II. Die gemäß § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO i.V.m. § 522 Abs. 1 Satz 4 ZPO statthafte Rechtsbeschwerde ist im Übrigen nicht zulässig, denn die Voraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO, die auch bei einer Rechtsbeschwerde gegen einen die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluss gewahrt sein müssen (Senatsbeschluss vom 20. Februar 2008 - IV ZB 14/07, NJW-RR 2008, 889 Rn. 3 m.w.N.), sind nicht erfüllt.
- BGH, 25.01.2023 - IV ZB 7/22
Wiedereinsetzung: Auslegung des Begriffs der "technischen Gründe" bei der …
Rn. 6 II. Die gemäß § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 238 Abs. 2 Satz 1, § 522 Abs. 1 Satz 4 ZPO statthafte Rechtsbeschwerde ist im Übrigen nicht zulässig, denn die Voraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO, die auch bei einer Rechtsbeschwerde gegen einen die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluss gewahrt sein müssen (Senatsbeschluss vom 30. Juni 2021 - IV ZB 5/21, juris Rn. 5 m.w.N.), sind nicht erfüllt. - BGH, 27.03.2025 - I ZB 68/24
Verletzung der Garantie des gesetzlichen Richters bei Nichteinholung einer …
Auch auf eine unterbliebene Verfahrensaussetzung kann die Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil nicht gestützt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juni 2021 - IV ZB 5/21, juris Rn. 10). - BGH, 08.02.2024 - V ZB 53/23
Verurteilung zur Erteilung einer Löschungsbewilligung durch Versäumnisurteil
Die Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil kann gemäß § 514 Abs. 2 Satz 1 ZPO nicht auf eine behauptete Gehörsverletzung durch das Amtsgericht, sondern allein auf den Sonderfall der fehlenden oder unverschuldeten Säumnis gestützt werden (vgl. BGH, Urteil vom 19. Oktober 1989 - III ZR 111/88, NJW 1990, 838, 839;… Beschluss vom 26. November 2015 - VI ZR 488/14, BGHZ 208, 75 Rn. 18;… Beschluss vom 7. Dezember 2017 - IX ZR 81/17, WM 2018, 445 Rn. 6; Beschluss vom 30. Juni 2021 - IV ZB 5/21, juris Rn. 10).
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