Rechtsprechung
| BGH, 09.09.2020 - IV ZB 9/20 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Notarkostenrecht: Ermäßigte Gebühr für Beurkundungsverfahren bei Teilaufhebung eines Vertrages
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 3 Abs 2 Anl 1 Nr 21102 Nr 2 GNotKG
- IWW
§ 130 Abs. 3 Satz 1 GNotKG, § ... 74 Abs. 3 Satz 4 FamFG, § 559 ZPO, § 648 Satz 2 Halbsatz 2 BGB, § 651l Abs. 3 Satz 1 BGB, § 2290 BGB, GNotKG Anl. 1, § 109 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GNotKG, § 72 Abs. 3 FamFG, § 547 Nr. 6 ZPO, § 84 FamFG, § 130 Abs. 2 Satz 3 GNotKG, § 130 Abs. 2 Satz 3 und 4 GNotKG, § 113 Abs. 17 Satz 9 BNotO, § 93 Abs. 3 Satz 4 BNotO
- Deutsches Notarinstitut
KV GNotKG Nr. 21102 Ziff. 2
Gebühr für eine Teilaufhebung eines Vertrags - Wolters Kluwer
Rechtsbeschwerde eines Notars gerichtet auf die Bestätigung einer Kostenrechnung; Anwendbarkeit der Nr. 21102 Ziff. 2 KV GNotKG für Vertragsänderungen; Auslegung von Bestimmungen in Kostenvorschriften; Beschränkung der Zulassung der Rechtsbeschwerde auf einen tatsächlich ...
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- notar-drkotz.de
Ermäßigte Gebühr für Beurkundungsverfahren bei Teilaufhebung eines Vertrages
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GNotKG -KV Nr. 21102 Nr. 2
- rechtsportal.de
GNotKG -KV Nr. 21102 Nr. 2
- datenbank.nwb.de
Notarkostenrecht: Ermäßigte Gebühr für Beurkundungsverfahren bei Teilaufhebung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Keine ermäßigte Gebühr bei Teilaufhebung eines Vertrags
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Memmingen, 30.09.2019 - 44 T 1947/18
- OLG München, 11.12.2019 - 32 Wx 548/19
- BGH, 09.09.2020 - IV ZB 9/20
Papierfundstellen
- MDR 2020, 1342
- FamRZ 2020, 1937
- WM 2021, 2454
- WM 2021
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (5)
- BGH, 13.03.2019 - IV ZR 124/18
Deckungsklage gegen die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Erfordernis einer …
Auszug aus BGH, 09.09.2020 - IV ZB 9/20
Rn. 10 Die Zulassung der Rechtsbeschwerde kann auf einen tatsächlich und rechtlich selbständigen und damit abtrennbaren Teil des Gesamtstreitstoffs beschränkt werden, wenn der davon betroffene Teil des Streits in tatsächlicher Hinsicht unabhängig von dem übrigen Prozessstoff beurteilt werden kann und nach einer Zurückverweisung eine Änderung des von der beschränkten Zulassung erfassten Teils nicht in die Gefahr eines Widerspruchs zu dem nicht anfechtbaren Teil gerät (vgl. für die Revision: Senatsbeschlüsse vom 13. März 2019 - IV ZR 124/18, VersR 2019, 1134 Rn. 13;… vom 9. September 2014 - IV ZR 99/12, VersR 2015, 126 Rn. 8; jeweils m.w.N.).Für die Frage, ob die Beschränkung der Rechtsbeschwerdezulassung nach den genannten Grundsätzen wirksam ist, kommt es aus Gründen der Rechtsmittelklarheit auf den Zeitpunkt der beschränkten Zulassung des Rechtsmittels an (vgl. für die Revision Senatsbeschluss vom 13. März 2019 aaO Rn. 14 m.w.N.).
- BGH, 11.07.2018 - IV ZR 243/17
Passive Prozessführungsbefugnis des Schadensabwicklungsunternehmens eines …
Auszug aus BGH, 09.09.2020 - IV ZB 9/20
In Ausnahme von dieser Regel erachtet der Bundesgerichtshof die Beschränkung oder Modifikation des früheren Antrags als zulässig, soweit sich dies auf einen Sachverhalt stützt, der vom Tatrichter bereits gewürdigt worden ist (vgl. für die Revision Senatsurteil vom 11. Juli 2018 - IV ZR 243/17, VersR 2018, 1119 Rn. 15 m.w.N.; für die Rechtsbeschwerde BGH…, Beschluss vom 11. Februar 2016 - V ZB 182/14, juris Rn. 10). - BGH, 12.12.2012 - IV ZB 26/12
Nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde durch das Kollegium eines …
Auszug aus BGH, 09.09.2020 - IV ZB 9/20
Es wäre zumindest nicht von vornherein ausgeschlossen gewesen, dass eine Zulassung der Rechtsbeschwerde im Übrigen ausnahmsweise auf eine Anhörungsrüge oder befristete Gegenvorstellung - auch des Beteiligten zu 2 - hätte nachgeholt werden können, wenn die Nichtzulassung eine willkürliche Verletzung von Verfahrensgrundrechten des Beschwerdeführers darstellte (vgl. Senatsbeschluss vom 12. Dezember 2012 - IV ZB 26/12, NJW-RR 2013, 256 Rn. 6 m.w.N.). - BGH, 09.09.2014 - IV ZR 99/12
Private Rentenversicherung: Beschränkte Revisionszulassung auf die Möglichkeit …
Auszug aus BGH, 09.09.2020 - IV ZB 9/20
Rn. 10 Die Zulassung der Rechtsbeschwerde kann auf einen tatsächlich und rechtlich selbständigen und damit abtrennbaren Teil des Gesamtstreitstoffs beschränkt werden, wenn der davon betroffene Teil des Streits in tatsächlicher Hinsicht unabhängig von dem übrigen Prozessstoff beurteilt werden kann und nach einer Zurückverweisung eine Änderung des von der beschränkten Zulassung erfassten Teils nicht in die Gefahr eines Widerspruchs zu dem nicht anfechtbaren Teil gerät (…vgl. für die Revision: Senatsbeschlüsse vom 13. März 2019 - IV ZR 124/18, VersR 2019, 1134 Rn. 13; vom 9. September 2014 - IV ZR 99/12, VersR 2015, 126 Rn. 8; jeweils m.w.N.). - BGH, 11.02.2016 - V ZB 182/14
Zwangsverwaltung - und die Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Auszug aus BGH, 09.09.2020 - IV ZB 9/20
In Ausnahme von dieser Regel erachtet der Bundesgerichtshof die Beschränkung oder Modifikation des früheren Antrags als zulässig, soweit sich dies auf einen Sachverhalt stützt, der vom Tatrichter bereits gewürdigt worden ist (…vgl. für die Revision Senatsurteil vom 11. Juli 2018 - IV ZR 243/17, VersR 2018, 1119 Rn. 15 m.w.N.; für die Rechtsbeschwerde BGH, Beschluss vom 11. Februar 2016 - V ZB 182/14, juris Rn. 10).
- KG, 26.01.2021 - 9 W 96/19
Kostenberechnung eines Notars für eine Beurkundung und weitere notarielle …
Mit seiner gesamten Struktur wolle das GNotKG einen Zusammenhang zwischen Aufwand des Notars und Höhe der Gebühren herstellen (BGH, Beschluss vom 09. September 2020 - IV ZB 9/20 -, Rn. 23, juris).Rn. 26 Ob der höhere Aufwand für Prüfung, Belehrung und Haftung vorliegend tatsächlich dem Aufwand einer vorherigen oder zeitgleich erfolgten Beurkundung eines Kaufvertrages entspricht oder tatsächlich ggf. geringer ausgefallen ist, ist für den auf zulässigen Generalisierungen beruhenden Gebührentatbestand unerheblich (BGH, Beschluss vom 09. September 2020 - IV ZB 9/20 -, Rn. 23, juris).
- BGH, 11.10.2023 - IV ZB 26/22
Bemessung des Geschäftswerts bei Pflichtteilsverzicht gegenüber Erstversterbendem …
Während das Wertgebührensystem als solches sicherstellt, dass der Einzelne Gebühren nur entsprechend seiner Leistungsfähigkeit zu bezahlen hat, was sich am wirtschaftlichen Wert des einzelnen Geschäfts bemisst (…vgl. BT-Drucks. 17/11471, S. 136), gehört zu den weiteren Zielen des Notarkostenrechts die Gewährleistung leistungsgerechter Gebühren (vgl. Senatsbeschluss vom 9. September 2020 - IV ZB 9/20, FamRZ 2020, 1937 Rn. 23;… BT-Drucks. 17/11471, S. 139).Mit seiner gesamten Struktur will das Gerichts- und Notarkostengesetz einen Zusammenhang zwischen Aufwand des Notars und Höhe der Gebühren herstellen (Senatsbeschluss vom 9. September 2020 aaO).
- BGH, 24.04.2024 - IV ZB 23/23
Nachlasssache: Ausschlagungsberechtigung des Fiskus hinsichtlich einer im …
Rn. 10 Soweit das Beschwerdegericht ausgeführt hat, die Rechtsbeschwerde werde für die Fragen zugelassen, ob der Freistaat ein testamentarisches Erbe ausschlagen kann, welches Bestandteil eines Nachlasses ist, dessen Zwangserbe der Freistaat ist, und ob sich die Ausschlagung eines Zweitnachlasses, dessen Bestandteil ein weiterer Erstnachlass ist, auch auf eine Ersatzerbschaft erstreckt, die der Erblasser des Erstnachlasses angeordnet hat, liegt darin keine - unzulässige - Beschränkung der Zulassung auf einen nicht abtrennbaren Teil des Gesamtstreitstoffs (zu den Voraussetzungen einer Beschränkung vgl. Senatsbeschluss vom 9. September 2020 - IV ZB 9/20, WM 2021, 2454 Rn. 10 m.w.N.), sondern lediglich eine Begründung für die Zulassungsentscheidung (…vgl. Senats-beschluss vom 15. November 2023 - IV ZB 6/23, WM 2024, 209 Rn. 22;… Senatsurteil vom 31. März 2021 - IV ZR 221/19, BGHZ 229, 266 Rn. 19). - BGH, 26.04.2023 - IV ZR 248/21
Wirksamkeit von Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung eines …
Ein Rechtsmittel gegen die von der Revisionszulassung ausgenommenen Urteilsteile war - unabhängig von der Streitwertfestsetzung des Berufungsgerichts - jedenfalls nicht von vornherein ausgeschlossen (vgl. Senatsbeschluss vom 9. September 2020 - IV ZB 9/20, WM 2021, 2454 Rn. 10). - BGH, 26.04.2023 - IV ZR 17/22
Wirksamkeit von Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung
Ein Rechtsmittel gegen die von der Revisionszulassung ausgenommenen Urteilsteile war - unabhängig von der Streitwertfestsetzung des Berufungsgerichts - jedenfalls nicht von vornherein ausgeschlossen (vgl. Senatsbeschluss vom 9. September 2020 - IV ZB 9/20, WM 2021, 2454 Rn. 10).
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